Deutsches Recht trifft KI-Power:
Doctrine jetzt kostenlos testen.
Versicherungsaufsichtsgesetz
| Teil 2 - Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung (§§ 8 - 220) |
| Kapitel 4 - Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (§§ 171 - 210) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Versicherungsaufsichtsgesetz (https://dejure.org/gesetze/VAG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
(1) 1Sämtliche Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder haben den Verein bei dem Gericht, in dessen Bezirk er seinen Sitz hat, zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. 2In der Anmeldung ist anzugeben, welche Vertretungsbefugnis die Vorstandsmitglieder haben.
(2) Die Aufsichtsbehörde hat dem Registergericht jede Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Sinne des § 171 mitzuteilen.
§ 171Rechtsfähigkeit
§ 172Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften
§ 173Satzung
§ 174Firma
§ 175Haftung für Verbindlichkeiten
§ 176Mitgliedschaft
§ 177Gleichbehandlung
§ 178Gründungsstock
§ 179Beiträge
§ 180Beitragspflicht ausgeschiedener oder eingetretener Mitglieder
§ 181Aufrechnungsverbot
§ 182Ausschreibung von Umlagen und Nachschüssen
§ 183Bekanntmachungen
§ 184Organe
§ 185Anmeldung zum Handelsregister
§ 186Unterlagen zur Anmeldung
§ 187Eintragung
§ 188Vorstand
§ 189Aufsichtsrat
§ 190Schadenersatzpflicht
§ 191Oberste Vertretung
§ 192Rechte von Minderheiten
§ 193Verlustrücklage
§ 194Überschussverwendung
§ 195Änderung der Satzung
§ 196Eintragung der Satzungsänderung
§ 197Änderung der allgemeinen Versicherungs-
bedingungen § 198Auflösung des Vereins § 199Auflösungsbeschluss § 200Bestandsübertragung § 201Verlust der Mitgliedschaft § 202Anmeldung der Auflösung § 203Abwicklung § 204Abwicklungsverfahren § 205Tilgung des Gründungsstocks; Vermögensverteilung § 206Fortsetzung des Vereins § 207Beitragspflicht im Insolvenzverfahren § 208Rang der Insolvenzforderungen § 209Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren § 210Kleinere Vereine
Neu Gesamtansicht
bedingungen § 198Auflösung des Vereins § 199Auflösungsbeschluss § 200Bestandsübertragung § 201Verlust der Mitgliedschaft § 202Anmeldung der Auflösung § 203Abwicklung § 204Abwicklungsverfahren § 205Tilgung des Gründungsstocks; Vermögensverteilung § 206Fortsetzung des Vereins § 207Beitragspflicht im Insolvenzverfahren § 208Rang der Insolvenzforderungen § 209Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren § 210Kleinere Vereine
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.