Versicherungsvertragsgesetz
| Teil 2 - Einzelne Versicherungszweige (§§ 100 - 208) |
| Kapitel 5 - Lebensversicherung (§§ 150 - 171) |
(1) 1Der Versicherer ist zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn
2Eine Neufestsetzung der Prämie ist insoweit ausgeschlossen, als die Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder Neukalkulation unzureichend kalkuliert waren und ein ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies insbesondere anhand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulationsgrundlagen hätte erkennen müssen.
(2) 1Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass an Stelle einer Erhöhung der Prämie nach Absatz 1 die Versicherungsleistung entsprechend herabgesetzt wird. 2Bei einer prämienfreien Versicherung ist der Versicherer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 zur Herabsetzung der Versicherungsleistung berechtigt.
(3) Die Neufestsetzung der Prämie und die Herabsetzung der Versicherungsleistung werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Herabsetzung und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
(4) Die Mitwirkung des Treuhänders nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 entfällt, wenn die Neufestsetzung oder die Herabsetzung der Versicherungsleistung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf.
beteiligung § 154Modellrechnung § 155Standmitteilung § 156Kenntnis und Verhalten der versicherten Person § 157Unrichtige Altersangabe § 158Gefahränderung § 159Bezugsberechtigung § 160Auslegung der Bezugsberechtigung § 161Selbsttötung § 162Tötung durch Leistungs-
berechtigten § 163Prämien- und Leistungsänderung § 164Bedingungsanpassung § 165Prämienfreie Versicherung § 166Kündigung des Versicherers § 167Umwandlung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes § 168Kündigung des Versicherungsnehmers § 169Rückkaufswert § 170Eintrittsrecht § 171Abweichende Vereinbarungen
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 163 VVG
22 Entscheidungen zu § 163 VVG in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 30.01.2025 - 2 U 143/23
Wirksamkeit der Herabsetzung des Rentenfaktors durch Versicherer einer ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 10.12.2025 - IV ZR 34/25
Zulässigkeit einer Klausel in einer fondsgebundenen Rentenversicherung sog. ...
- LG Stuttgart, 10.07.2023 - 53 O 214/22
Einseitige Herabsetzung des Rentenfaktors durch Versicherer
- BGH, 10.12.2025 - IV ZR 34/25
- LG Köln, 08.02.2023 - 26 O 12/22
Riester-Rente: Kürzung unwirksam
- BGH, 11.12.2024 - IV ZR 498/21
Unfall-Kombirente: Kündigungsrecht des Versicherers nach AGB-Recht zulässig
- OLG Brandenburg, 03.07.2024 - 11 U 172/20
Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung
- OLG Frankfurt, 14.02.2024 - 3 U 45/23
Voraussetzungen der Prämienanpassung bei Krankenversicherung
- OLG Köln, 28.08.2026 - 20 UKl 2/24
Zurich Dt. Herold Lebensversicherung AG
- BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17
Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung
- OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 2/21
In Ermangelung einer entsprechenden - vertraglichen oder gesetzlichen - ...
Querverweise
Auf § 163 VVG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 163 VVG:
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung
- Geschäftstätigkeit
- Zulassung und Ausübung der Geschäftstätigkeit
- § 11 (Versagung und Beschränkung der Erlaubnis)
- § 11b