Zivilprozessordnung
Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
Abschnitt 2 - Verfahren vor den Amtsgerichten (§§ 495 - 510c) |
Zitiervorschläge
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§ 495Anzuwendende Vorschriften
§ 495aVerfahren nach billigem Ermessen
§ 496Einreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu Protokoll
§ 497Ladungen
§ 498Zustellung des Protokolls über die Klage
§ 499Belehrungen
§ 499a- § 503 (weggefallen)
§ 504Hinweis bei Unzuständigkeit des Amtsgerichts
§ 505(weggefallen)
§ 506Nachträgliche sachliche Unzuständigkeit
§ 507- § 509 (weggefallen)
§ 510Erklärung über Urkunden
§ 510aInhalt des Protokolls
§ 510bUrteil auf Vornahme einer Handlung
§ 510c(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 510a ZPO
4 Entscheidungen zu § 510a ZPO in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 08.2277
Klage auf Verbesserung einer einzelnen Zeugnisnote; Realschule; Abschlusszeugnis; ...
- BVerwG, 28.06.1974 - II B 81.73
Anwendbarkeit von Bestimmungen der Zivilprozessordnung im ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1958 - VII A 935/57
- LAG Hessen, 16.06.1989 - 15 Sa 1166/88
Ermittlung des Geltungsbereichs der Bau-Tarifverträge; Anspruch auf Einziehung ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 510a ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Mündliche Verhandlung
- § 160 III (Inhalt des Protokolls)