Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 304) |
| Titel 1 - Verpflichtung zur Leistung (§§ 241 - 292) |
(1) Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen.
(2) 1Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist. 2Die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen sind nicht bereits dann unverhältnismäßig, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen.
recht § 274Wirkungen des Zurückbehaltungs-
rechts § 275Ausschluss der Leistungspflicht § 276Verantwortlichkeit des Schuldners § 277Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten § 278Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte § 279(weggefallen) § 280Schadensersatz wegen Pflichtverletzung § 281Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung § 282Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 § 283Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht § 284Ersatz vergeblicher Aufwendungen § 285Herausgabe des Ersatzes § 286Verzug des Schuldners § 287Verantwortlichkeit während des Verzugs § 288Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden § 289Zinseszinsverbot § 290Verzinsung des Wertersatzes § 291Prozesszinsen § 292Haftung bei Herausgabepflicht
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Rechtsprechung zu § 251 BGB
3.414 Entscheidungen zu § 251 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 09.06.2026 - VIII ZR 327/25
(Beabsichtigte) Verwerfung der Revision gegen Abweisung des Antrags auf ...
- OLG Oldenburg, 01.09.2026 - 2 U 10/25
Rücktritt; Bauvertrag ; Abrechnungsverhältnis
- LG Frankfurt/Main, 09.09.2026 - 6 O 424/25
Zur Schätzung im Rahmen der Lizenzanalogie
- KG, 21.10.2022 - 7 U 1101/20
Unverhältnismäßigkeit von Mangelbeseitigungsaufwand bei fehlerhafter ...
- OLG Saarbrücken, 12.06.2026 - 3 U 43/25
Schadensersatzrechtliche Grenzen der Neuwertabrechnung bei längerer ...
- OLG Brandenburg, 25.06.2026 - 5 U 32/25
- BGH, 16.07.2024 - VI ZR 239/23
Schätzung des merkantilen Minderwerts
- BGH, 16.07.2024 - VI ZR 188/22
Zur Frage der Schätzung des merkantilen Minderwerts (Wertverlust trotz ...
Zum selben Verfahren:
- LG Memmingen, 25.05.2022 - 13 S 691/21
Beweiswirkung einer Reparaturrechnung
- LG Memmingen, 25.05.2022 - 13 S 691/21
- LAG Düsseldorf, 17.11.2020 - 3 Sa 285/19
Ersatzfähigkeit eines Steuerschadens bei unberechtigter Kündigung und ...
Querverweise
Auf § 251 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
- § 16 (Aufwendungen bei Wiederherstellungsmaßnahmen)
Redaktionelle Querverweise zu § 251 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Sachen und Tiere
- § 90a (Tiere) (zu § 251 II 2)