Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 304) |
| Titel 1 - Verpflichtung zur Leistung (§§ 241 - 292) |
(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
(2) 1Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. 2Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.
recht § 274Wirkungen des Zurückbehaltungs-
rechts § 275Ausschluss der Leistungspflicht § 276Verantwortlichkeit des Schuldners § 277Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten § 278Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte § 279(weggefallen) § 280Schadensersatz wegen Pflichtverletzung § 281Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung § 282Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 § 283Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht § 284Ersatz vergeblicher Aufwendungen § 285Herausgabe des Ersatzes § 286Verzug des Schuldners § 287Verantwortlichkeit während des Verzugs § 288Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden § 289Zinseszinsverbot § 290Verzinsung des Wertersatzes § 291Prozesszinsen § 292Haftung bei Herausgabepflicht
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Rechtsprechung zu § 254 BGB
23.512 Entscheidungen zu § 254 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 26.08.2026 - 6 U 50/23
- LAG Köln, 31.07.2026 - 8 SLa 603/25
Arbeitnehmerhaftung - Finanzvorstand überweist Betrügern 50 Millionen Euro und ...
- OLG München, 27.07.2026 - 19 U 3066/24
Schadensersatz, Zwangsvollstreckung, Mitverschulden, Kreditkosten, ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2026 - 6 SLa 258/25
Schadenersatzanspruch gegen Hoteldirektor wegen Zahlungsausfalls
- BGH, 22.09.2026 - EnZR 5/25
Offshore-Windpark II
- OLG München, 15.07.2026 - 15 U 414/25
Online-Glücksspiel, Verbraucherschutz, Nichtigkeit von Spielverträgen, ...
- BVerwG, 27.03.2025 - 5 C 8.23
Mitverschulden des BAföG-Amtes kann dessen ausbildungsförderungsrechtlichen ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Sachsen, 16.08.2023 - 5 A 523/22
Schadensersatz; Leichte Fahrlässigkeit der Behörde; Mitverschulden
- OVG Sachsen, 16.08.2023 - 5 A 523/22
- OLG Oldenburg, 01.09.2026 - 2 U 10/25
Rücktritt; Bauvertrag ; Abrechnungsverhältnis
- BGH, 15.01.2026 - VII ZR 119/24
Haftung des ausführungsplanenden Architekten, der vom Besteller fehlerhafte Pläne ...
Querverweise
Auf § 254 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Unerlaubte Handlungen
- § 846 (Mitverschulden des Verletzten)
- Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
- § 6 (Haftungsminderung)
- Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
- § 11 (Mitverschulden)
- Landesenteignungsgesetz (LEntG)
- Entschädigung und Härteausgleich
- § 7 (Entschädigungsgrundsätze)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
- Haftung und Sanktionen
- § 83 (Schadensersatz und Entschädigung)
- Bundesdatenschutzgesetz a.F. (BDSG a.F.)
- Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
- § 8 (Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen)
- Polizeigesetz (PolG)
- Schlussbestimmungen
- § 131 (Schadenersatzregelung zur Datenverarbeitung)
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- § 8a (Straßenanlieger)
- Arzneimittelgesetz (AMG)
- Haftung für Arzneimittelschäden
- § 85 (Mitverschulden)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Entschädigung in besonderen Fällen
- § 65 (Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen)
Redaktionelle Querverweise zu § 254 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 276 (Verantwortlichkeit des Schuldners) (zu § 254 I)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
- Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
- Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte
- § 116 III (Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- II. - Haftpflicht
- § 17 (Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge)