Landesbauordnung
| 6. Teil - Einzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen (§§ 34 - 40) |
(1) Die lichte Höhe von Aufenthaltsräumen muß mindestens betragen:
(2) 1Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet werden können; sie müssen unmittelbar ins Freie führende Fenster von solcher Zahl, Lage, Größe und Beschaffenheit haben, daß die Räume ausreichend mit Tageslicht beleuchtet werden können (notwendige Fenster). 2Das Rohbaumaß der Fensteröffnungen muß mindestens ein Zehntel der Grundfläche des Raumes betragen; Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,5 m bleiben außer Betracht. 3Ein geringeres Rohbaumaß ist bei geneigten Fenstern sowie bei Oberlichtern zulässig, wenn die ausreichende Beleuchtung mit Tageslicht gewährleistet bleibt.
(3) 1Aufenthaltsräume, deren Fußboden unter der Geländeoberfläche liegt, sind zulässig, wenn das Gelände mit einer Neigung von höchstens 45° an die Außenwände vor notwendigen Fenstern anschließt. 2Die Oberkante der Brüstung notwendiger Fenster muß mindestens 1,3 m unter der Decke liegen.
(4) Verglaste Vorbauten und Loggien sind vor notwendigen Fenstern zulässig, wenn eine ausreichende Beleuchtung mit Tageslicht gewährleistet bleibt.
(5) Bei Aufenthaltsräumen, die nicht dem Wohnen dienen, sind Abweichungen von den Anforderungen der Absätze 2 und 3 zuzulassen, wenn Nachteile nicht zu befürchten sind oder durch besondere Einrichtungen ausgeglichen werden können.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 10.11.2009 (GBl. S. 615), in Kraft getreten am 01.03.2010.
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Rechtsprechung zu § 34 LBO
43 Entscheidungen zu § 34 LBO in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 14.05.2025 - 14 K 3937/25
Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität; Brandschutz
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2024 - 3 S 555/22
Aufhebung einer bauordnungsrechtlichen Anordnung über den Rückbau bzw. den ...
- VG Freiburg, 15.06.2016 - 4 K 1480/16
Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot bei Fensterverschluss in der einzigen ...
- VG Karlsruhe, 20.07.2021 - 8 K 5584/19
Baugenehmigung für die Aufstellung zweier Bankcontainer
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.2022 - 3 S 1762/22
Zweckentfremdung von innerstädtischen Wohnungen in Fereien- bzw. ...
- VG Karlsruhe, 05.11.2020 - 11 K 7820/19
Rückbauverfügung rechtmäßig, weil ein Anbau an ein Wohnhaus aus Glas keine Garage ...
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 3 S 1078/95
Gerichtliche Maßnahmen bei Mißachtung der aufschiebenden Wirkung des ...
- VG Karlsruhe, 04.12.2020 - 12 K 4627/19
Bei der Bewertung der Zumutbarkeit im Rahmen des bauplanungsrechtlichen ...
- VGH Baden-Württemberg, 07.09.1999 - 3 S 1932/99
Nachbarklage: Besonnung, Belichtung und Belüftung des Grundstücks
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 8 S 2440/18
Sicherstellung von Standsicherheit der baulichen Anlage sowie der Tragfähigkeit ...
Querverweise
Auf § 34 LBO verweisen folgende Vorschriften:
- Landesbauordnung (LBO)
- Allgemeine Vorschriften
- § 2 (Begriffe)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- § 56 (Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen)
- Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 73 (Rechtsverordnungen)
- Verkaufsstättenverordnung (VkVO)
- § 16 (Rauchabführung)