(1) 1Ist die Tat nach § 164 öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen und wird ihretwegen auf Strafe erkannt, so ist auf Antrag des Verletzten anzuordnen, daß die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung auf Verlangen öffentlich bekanntgemacht wird. 2Stirbt der Verletzte, so geht das Antragsrecht auf die in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen über. 3§ 77 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
(2) Für die Art der Bekanntmachung gilt § 200 Abs. 2 entsprechend.
Fassung aufgrund des Sechzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland vom 30.11.2020
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2021 | Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland | 30.11.2020 |
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Rechtsprechung zu § 165 StGB
57 Entscheidungen zu § 165 StGB in unserer Datenbank:
- VG Ansbach, 16.06.2025 - AN 4 K 23.1389
Geldwäschepranger, Internetpranger, "Naming and Shaming", erniedrigende ...
- OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17
Aussetzung eines Verfahrens auf Verlängerung seines Jagdscheins im Hinblick auf ...
- BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57
- BGH, 29.09.1953 - 1 StR 365/53
Rechtsmittel
- VG Potsdam, 06.10.2016 - 6 K 1717/15
Asyl, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung (Kenia)
- VG Potsdam, 09.06.2016 - 6 K 2116/15
Kenia: Klageabweisung; keine mittelbare oder unmittelbare Verfolgung des Klägers ...
- BGH, 31.01.1968 - 2 StR 688/67
Verurteilung wegen falscher Anschuldigung - Bildung einer Gesamtstrafe
- RG, 13.12.1938 - 1 D 800/38
1. Auf die Befugnis, die Verurteilung nach dem § 165 StGB. bekanntzumachen, ist ...
- RG, 02.05.1938 - 2 D 149/38
Kann im Falle des § 165 StGB. die Veröffentlichungsbefugnis auch dem Vorgesetzten ...
- BVerwG, 28.11.1979 - 1 WB 100.78
Hinnahme einer angemessenen Reaktion des Vorgesetzten nach grundlosem und ...
§ 165 StGB in Nachschlagewerken
- § 165 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Falsche Verdächtigung
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 165 StGB:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 1. Hauptstück - Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Allgemeine Vorschriften
- § 6 I 2 (Nebenfolgen)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Strafvollstreckung
- § 463c (Öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung)