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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 11 Sa 686/06   

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https://dejure.org/2006,9233
LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 11 Sa 686/06 (https://dejure.org/2006,9233)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.12.2006 - 11 Sa 686/06 (https://dejure.org/2006,9233)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 11 Sa 686/06 (https://dejure.org/2006,9233)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen; Abdingbarkeit der Regelung des § 87 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB); Unwirksamkeit einer nicht abweichenden Geschäftsbedingung wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot; Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen bezüglich ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

  • Judicialis

    BGB § 124 Abs. 1; ; BGB § ... 138 Abs. 1; ; BGB § 214 Abs. 2; ; BGB § 247; ; BGB § 280; ; BGB § 305 c; ; BGB § 305 c Abs. 1; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 307 Abs. 2 Ziff. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 307 Abs. 3; ; BGB § 307 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 311; ; BGB §§ 387 ff; ; BGB §§ 812 ff; ; BGB § 818 Abs. 3; ; HGB § 65; ; HGB §§ 87 ff; ; HGB § 87 Abs. 3; ; HGB § 87 a; ; HGB § 87 a S. 2; ; HGB § 87 a Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von Provisionsvorschüssen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsentgelt - Rückzahlung unverdient gebliebener Provisionsvorschüsse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - MLP 5 -, Provisionsvorschussrückzahlung, Rückzahlung von unverdienten Provisionsvorschüssen, Abdingbarkeit von nachvertraglichen Provisionen, Entreicherungseinwand, Einwand der Entreicherung, unangemessene Benachteiligung, Hungerprovision, Darlegungs- und Beweislast

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.06.1989 - 3 AZR 504/87

    Arbeitsentgelt: Provisionszuschüsse - Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 11 Sa 686/06
    Dies ergibt sich aus § 87 a HGB für Handelsvertreter und für sonstige Arbeitnehmer aus den §§ 812 ff BGB (vgl. Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 5. Aufl., § 87 a Rz. 11; BAG 14.03.2000 - 9 AZR 855/98 -, BAG 20.06.1989 - 3 AZR 504/87 -, LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2004 - 5 Sa 456/02 -).

    Wie oben unter 2. dargelegt, entspricht es einem allgemeinen Rechtsgedanken, dass derjenige, der Provisionen vorschussweise erhält, diese zurückzuerstatten hat, sofern er sie nicht durch spätere Geschäftsabschlüsseverdient (vgl. BAG 20.06.1989, a.a.O.).

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 11 Sa 686/06
    Im Übrigen kann sich die Unwirksamkeit einer solchen nicht abweichenden Geschäftsbedingung nur aus einem Verstoß gegen das Transparenzgebot ergeben (BAG 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 -).
  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95

    Provisionsanspruch bei unterjähriger Beschäftigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 11 Sa 686/06
    Ein Anspruch nach § 87 Abs. 3 HGB ist für den Handelsvertreter abdingbar, für einen Arbeitnehmer jedenfalls dann, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht oder ein finanzieller Ausgleich gewährt wird (vgl. BAG, 20.08,1996 - 9 AZR 471/95 -).
  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00

    Ausbildungskosten - selbständige Handelsvertreterin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 11 Sa 686/06
    Insofern kann die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen bezüglich Schulungskosten (vgl. BAG 24.10.2002 - 6 AZR 632/00 - BAG 11.04.2006 -AZR 6190/05-) nicht entsprechend herangezogen werden.
  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 855/98

    Rückzahlung von Provision

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 11 Sa 686/06
    Dies ergibt sich aus § 87 a HGB für Handelsvertreter und für sonstige Arbeitnehmer aus den §§ 812 ff BGB (vgl. Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 5. Aufl., § 87 a Rz. 11; BAG 14.03.2000 - 9 AZR 855/98 -, BAG 20.06.1989 - 3 AZR 504/87 -, LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2004 - 5 Sa 456/02 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2003 - 7 Sa 872/03

    Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf reiner Provisionsbasis ist nur in

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 11 Sa 686/06
    Auch mit einem Arbeitnehmer kann vereinbart werden, dass er anstatt einer Festvergütung Provisionen erhält (LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2003 - 7 Sa 872/03 -).
  • LAG München, 30.09.2008 - 6 Sa 697/07

    Provisionsvorschuss

    nicht ankommen kann (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 21. Dezember 2006, 11 Sa 686/06; LAG Berlin-Brandenburg vom 24. Mai 2007, 18 Sa 244/05).

    Aufgrund der Limitierung eines möglichen Rückzahlungsbetrages sind die gegenseitigen Interessen jedoch angemessen berücksichtigt (LAG Rheinland-Pfalz vom 21. Dezember 2006, 11 Sa 686/06).

    Auf die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Baden-Würtemberg vom 28. Mai 2008 - 13 Sa 43/07, Rheinland-Pfalz vom 21. Dezember 2006 - 11 Sa 686/06, Rheinland-Pfalz vom 30. November 2007 - 9 Sa 517/07 zu vergleichbaren Sachverhalten wird ergänzend Bezug genommen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2007 - 9 Sa 517/07

    Provisionsvorschuss - Rückzahlung - Handelsvertretervertrag - Sittenwidrigkeit -

    Abgesehen davon, dass auch in einem Arbeitsverhältnis vereinbart werden kann, dass anstatt einer Festvergütung Provisionen gezahlt werden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 13.10.2003 - 7 Sa 872/03; 21.12.2006 - 11 Sa 686/06), liegen keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass das Vertragsverhältnis der Parteien nach seiner tatsächlichen Durchführung abweichend von der vertraglichen Gestaltung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren wäre.

    Provisionsvorschüsse sind grundsätzlich zurückzuzahlen, sofern die tatsächlich verdienten Provisionen diese Provisionsvorschüsse nicht erreichen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 11 Sa 686/06 -).

  • OLG Frankfurt, 17.09.2008 - 23 U 137/07

    Handelsvertreter: Rückzahlung nicht verdienter Provisionsvorschüsse

    Daneben ergibt sich der Anspruch auch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, wobei es im Übrigen unerheblich ist, ob der Handelsvertreter als Arbeitnehmer einzustufen ist oder nicht (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Dezember 2006, 11 Sa 686/06, zit. nach Juris, Rn. 46).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 11 Ta 57/07

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen

    Insofern gelten bezüglich der Verpflichtung Provisionsvorschüsse zurückzuzahlen bei Arbeitnehmern und Handelsvertretern die gleichen Grundsätze (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.12.2006 - 11 Sa 686/06 -, m.w.N.).
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