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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - I-6 U 49/08   

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https://dejure.org/2009,6170
OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - I-6 U 49/08 (https://dejure.org/2009,6170)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.2009 - I-6 U 49/08 (https://dejure.org/2009,6170)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - I-6 U 49/08 (https://dejure.org/2009,6170)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen aus Prospekthaftung sowie aus unterlaubter Handlung; Aufklärung unerfahrener Kunden über die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Risiken angebotener Inhaber-Teilschuldverschreibungen; Vermittlung von Terminoptionen im Rahmen eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § ... 287; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB §§ 164 ff.; ; BGB § 246; ; BGB § 249 Abs. 1; ; BGB § 252; ; BGB § 252 Satz 2; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; BGB §§ 293 ff.; ; BGB § 295; ; BGB § 826; ; BGB § 830 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 830 Abs. 2; ; BGB § 831; ; BGB § 849; ; WpHG §§ 31 ff; ; AktG § 117; ; AktG § 119 Abs. 1 Nr. 7; ; AktG § 142

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826 Abs. 1
    Anforderungen an die Risikoaufklärung im Rahmen einer Kapitalanlage durch den Erwerb von Inhaberschuldverschreibungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Alleinaktionäre von Inhaberschuldverschreibungen anbietenden AGs haften für unzureichende wirtschaftliche Informationen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 6 U 49/08
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Kapitalmarktrecht (NJW 1993, 2433; WM 2001, 1369; NJW 2002, 1868), deren Grundsätze für den börslichen Handel inzwischen in den §§ 31 ff WpHG ihren Niederschlag gefunden haben und sinngemäß auch für den Handel auf dem so genannten "grauen Kapitalmarkt" heranzuziehen sind.
  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 6 U 49/08
    Abweichend von einer früheren Senatsrechtsprechung können die Voraussetzungen des § 849 BGB nicht mit der Begründung verneint werden, der Kläger hätte sein Geld der F-AG freiwillig überlassen, so dass ihm dieses nicht im Sinne von § 849 BGB "entzogen" worden sei, denn der BGH (Urteil vom 22.11.2007 - II-ZR 167/06 = NJW 2008, 1084 = WM 2008, 291f. mwN; aA - wie früher der Senat - zB OLG Karlsruhe WM 2006, 967) hat diese Frage mittlerweile ausdrücklich dahingehend entschieden, dass die Anwendung dieser Vorschrift nicht verlangt, dass die zu verzinsende Sache ohne oder gegen den Willen des Geschädigten entzogen worden ist.
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 6 U 49/08
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn das vom Hilfeleistenden erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des Haupttäters derart hoch ist, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters "angelegen sein" lässt (BGH NJW 2000, 3010 - juris Tz. 16).
  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 6 U 49/08
    Auch mag es in der Regel zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt werden (vgl. BGH WM 1992, 143 f).
  • BGH, 04.04.2002 - III ZR 237/01

    Aufklärungspflicht des Vermögensverwalters über das Risiko von marktengen, an der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 6 U 49/08
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Kapitalmarktrecht (NJW 1993, 2433; WM 2001, 1369; NJW 2002, 1868), deren Grundsätze für den börslichen Handel inzwischen in den §§ 31 ff WpHG ihren Niederschlag gefunden haben und sinngemäß auch für den Handel auf dem so genannten "grauen Kapitalmarkt" heranzuziehen sind.
  • BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93

    Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 6 U 49/08
    Verantwortliche, die Anlagegeschäfte der vorliegenden Art ohne gehörige Aufklärung der Kunden betreiben, den Erwerb veranlassen oder bewusst nicht verhindern, missbrauchen ihre geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haften dem Kunden deshalb gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz (vgl. BGHZ 105, 108 - juris Tz. 11 ff.; BGH WM 1994, 453 - juris Tz. 10; BGH WM 1994, 1746, 1747 - juris Tz. 8 jeweils zur Vermittlung von Terminoptionen und Haftung der dafür verantwortlichen Geschäftführer).
  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 6 U 49/08
    Eine solche Vermutung ist aber nicht mehr gerechtfertigt, wenn mangels greifbarer Anhaltspunkte eine Grundlage für sie nicht zu gewinnen ist und das richterliche Ermessen keine Schätzgrundlage hat (zu § 287 ZPO: BGH LM § 287 ZPO NR. 3, Bl. 1; BGHZ 29, 393 (398)).
  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 355/87

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 6 U 49/08
    Verantwortliche, die Anlagegeschäfte der vorliegenden Art ohne gehörige Aufklärung der Kunden betreiben, den Erwerb veranlassen oder bewusst nicht verhindern, missbrauchen ihre geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haften dem Kunden deshalb gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz (vgl. BGHZ 105, 108 - juris Tz. 11 ff.; BGH WM 1994, 453 - juris Tz. 10; BGH WM 1994, 1746, 1747 - juris Tz. 8 jeweils zur Vermittlung von Terminoptionen und Haftung der dafür verantwortlichen Geschäftführer).
  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 144/93

    Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - Aufklärungspflichten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 6 U 49/08
    Verantwortliche, die Anlagegeschäfte der vorliegenden Art ohne gehörige Aufklärung der Kunden betreiben, den Erwerb veranlassen oder bewusst nicht verhindern, missbrauchen ihre geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haften dem Kunden deshalb gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz (vgl. BGHZ 105, 108 - juris Tz. 11 ff.; BGH WM 1994, 453 - juris Tz. 10; BGH WM 1994, 1746, 1747 - juris Tz. 8 jeweils zur Vermittlung von Terminoptionen und Haftung der dafür verantwortlichen Geschäftführer).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05

    Deliktische Haftung: Schutzgesetzcharakter der Zulässigkeitsvoraussetzungen für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 6 U 49/08
    Abweichend von einer früheren Senatsrechtsprechung können die Voraussetzungen des § 849 BGB nicht mit der Begründung verneint werden, der Kläger hätte sein Geld der F-AG freiwillig überlassen, so dass ihm dieses nicht im Sinne von § 849 BGB "entzogen" worden sei, denn der BGH (Urteil vom 22.11.2007 - II-ZR 167/06 = NJW 2008, 1084 = WM 2008, 291f. mwN; aA - wie früher der Senat - zB OLG Karlsruhe WM 2006, 967) hat diese Frage mittlerweile ausdrücklich dahingehend entschieden, dass die Anwendung dieser Vorschrift nicht verlangt, dass die zu verzinsende Sache ohne oder gegen den Willen des Geschädigten entzogen worden ist.
  • BGH, 25.11.2004 - III ZR 325/03

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung eines Zinsanspruchs

  • BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 300/88

    Streitwert eines Feststellungsantrags

  • KG, 16.05.2001 - 29 U 7237/00

    Pflicht der Bank zur schriftlichen Risikoaufklärung bei Erwerb von Reverse

  • OLG Hamburg, 10.05.2000 - 11 U 108/00

    Streitwert bei Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges neben Leistungsantrag

  • OLG Dresden, 23.12.2013 - 8 U 999/12

    Ansprüche wegen unrichtiger Angaben im Prospekt über Inhaberschuldverschreibungen

    Dies zeigt auf, dass der Beklagte zu 2) als Vorstand der WBG und der Beklagte zu 1) als beherrschender Unternehmer durch ihr Handeln billigend in Kauf nahmen, dass der nur unzureichend informierte Anleger einen nur unvollständig überlegten Geschäftsabschluss tätigt und dadurch einen Schaden erleidet; sie missbrauchten ihre überlegenen Kenntnisse und haben deshalb persönlich nach § 826 BGB für den eingetretenen Schaden einzutreten (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.09.2009, 6 U 49/08, zitiert nach beck-online).
  • LG Düsseldorf, 29.09.2011 - 8 O 540/10
    Insbesondere muss über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft und ihre Gewinne aus dem operativen Geschäft aufgeklärt werden (vgl. OLG Düsseldorf, I-6 U 49/08, Urteil vom 2.07.2009).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2012 - 6 U 212/10

    Abweisung der Klage eines Anlegers, da für die Beklagte als Alleinaktionärin

    An der teilweise abweichenden Beurteilung in den Senatsurteilen vom 02. Juli 2009 - I-6 U 49/08, 50/08 und 53/08 - hält der Senat in seiner derzeitigen Besetzung nicht weiter fest.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 49/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6875
OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 49/08 (https://dejure.org/2009,6875)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.05.2009 - 6 U 49/08 (https://dejure.org/2009,6875)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 6 U 49/08 (https://dejure.org/2009,6875)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Uunzulässige Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung Spezialist für Zahnarztrecht

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Der Kampf gegen den Begriff "Spezialist" geht weiter

  • Wolters Kluwer

    Irreführung der Werbung eines Rechtsanwalts als "Spezialist für Zahnarztrecht"

  • Betriebs-Berater

    Werbung mit der Bezeichnung "Spezialist" verstößt gegen BORA

  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung mit der Bezeichnung "Spezialist für Zahnarztrecht"

  • rechtsportal.de

    Irreführung der Werbung eines Rechtsanwalts als "Spezialist für Zahnarztrecht"

  • rechtsportal.de

    Irreführung der Werbung eines Rechtsanwalts als "Spezialist für Zahnarztrecht"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 8 UWG; 5, 14 b FAO
    Die richtige Ehefrau macht noch keinen Rechtsanwalt zum Spezialisten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3663
  • GRUR-RR 2009, 431
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07

    Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts: Zeitungswerbung mit der Bezeichnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 49/08
    Im Hinblick auf die gebotene grundrechtskonforme Auslegung ist der Umfang der im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 2 BORA erforderlichen Kenntnisse nach den beim rechtsuchenden Publikum geweckten Erwartungen zu bemessen (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 177 - Verwendung eines qualifizierenden Zusatzes durch Rechtsanwalt).

    Ob darüber hinausgehend weit überdurchschnittliche Kenntnisse verlangt werden (so OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 177, 178) und an das Vorliegen solcher weit überdurchschnittlichen Kenntnisse die in dieser Entscheidung formulierten Anforderungen gestellt werden können, kann dahingestellt bleiben.

    § 43b BRAO und seine verfassungsgemäßen Konkretisierungen in §§ 6 - 10 BORA sind jedoch als Marktverhaltensregeln im Sinne der Vorschrift zu qualifizieren, da sie die Berufspflichten der Rechtsanwälte in Bezug auf ihr Werbeverhalten untereinander zum Gegenstand haben (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 177 - Verwendung eines qualifizierenden Zusatzes durch Rechtsanwalt; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 27. Auflage 2009, § 4 UWG Rn. 11.85; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/v. Jagow, UWG , 2004, § 4 Nr. 11 Rn. 76; vgl. auch Klute, Die Entwicklung des Wettbewerbsrechts in den Jahren 2006 bis 2008, NJW 2008, 2965, 2969; Ullmann, Das Koordinatensystem des Rechts des unlauteren Wettbewerbs im Spannungsfeld von Europa und Deutschland, GRUR 2003, 817, 822).

    Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen zu § 7 Abs. 1 BORA , dessen materieller Maßstab dem Irreführungsverbot des § 5 UWG entspricht (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 177, 179 - Verwendung eines qualifizierenden Zusatzes durch Rechtsanwalt; Kleine-Cosack, AnwBl. 2005, 275, 277), steht nicht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Beklagte nach den Erwartungen des angesprochenen Verkehrs ein Spezialist im Zahnarztrecht ist.

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 49/08
    Werbeverbote verletzen das Recht auf Berufsfreiheit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann nicht, wenn die durch das Verbot erfasste Werbung eines Anwalts nicht in sachlicher Form erfolgt oder irreführend ist (BVerfG, NJW 2004, 2656, 2657; Offermann-Burckhart, Der Spezialist - ein besserer Fachanwalt?, NJW 2004, 2617, 2618; Quaas, Der Rechtsanwalt als Spezialist, BRAK-Mitt. 2004, S. 198).

    Wer sich als Spezialist bezeichnet, bringt dadurch auch zum Ausdruck, dass er bevorzugt, wenn nicht gar ausschließlich einen Teilbereich des Vollberufs bearbeitet (BVerfG NJW 2004, 2656, 2558).

    Daneben erwarten die Verkehrskreise von einem "Spezialisten" in erster Linie eine Spezialisierung, welche die Spezialisierung selbst eines Fachanwalts übersteigt (BVerfG, NJW 2004, 2656, 2658).

    Vom Spezialisten wird erwartet, dass dieser sich auf sein Fachgebiet konzentriert und andere Gebiete nicht in gleichem oder annähernd gleichem Umfang behandelt (vgl. zu diesem Aspekt BVerfG, NJW 2004, 2656, 2658; Niedersächsischer AGH, BRAK Mitt. 5/2007, 221 - Werbung - Zur Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht"; LG Kiel, BRAK Mitt. 5/2008, 238, 239 - Werbung mit absolutem Spezialistentum).

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 49/08
    Die Rechtsanwaltskammer ist als ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugt (vgl. bereits BVerfG, NJW 2004, 3765, 3766).

    Die Möglichkeit, einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, ist ein schnellerer und einfacherer Weg zur Abwehr berufswidrigen Verhaltens (BVerfG, NJW 2004, 3765, 3766).

  • BGH, 19.12.2002 - I ZR 160/00

    Begrenzte Preissenkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 49/08
    Auf der Grundlage der in der Vergangenheit begangenen Verletzungshandlungen besteht eine Vermutung der Wiederholungsgefahr (BGH, GRUR 2003, 450, 452 - Begrenzte Preissenkung; Piper/Ohly, UWG , 4. Aufl., 2006, § 8 Rn. 8).
  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99

    Vertretung der Anwalts-GmbH

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 49/08
    Die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen berufswidrige Maßnahmen vorzugehen, besteht dabei als Alternative neben den berufsaufsichtsrechtlichen Befugnissen der Kammer (BGH, GRUR 2002, 717 - Klagebefugnis einer Anwaltskammer).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 49/08
    Zum einen setzten auch die angesprochenen Zahnärzte bei der Beurteilung der Werbung des Beklagten keine besondere (zahnärztliche) Fachkunde ein (vgl. zu diesem Aspekt BGH, GRUR 2002, 77, 79 - Rechenzentrum).
  • BGH, 06.04.2006 - I ZR 272/03

    Zahnarztbriefbogen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 49/08
    Bei unlauterer Werbung ist ein Einschreiten im Wege der Unterlassungsklage verhältnismäßig, denn es droht neben einer Schädigung des Ansehens eines Berufsstandes eine Beeinträchtigung der Mitbewerber und der Verbraucher (BGH, GRUR 2006, 598, 599 - Klagebefugnis einer Zahnärztekammer für den Fall von Wettbewerbsverstößen von Kammerangehörigen).
  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13

    Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts

    cc) Angesichts der vom Berufungsgericht festgestellten Verwechslungsgefahr zwischen den Bezeichnungen "Spezialist" und "Fachanwalt" ist es im Hinblick auf die Interessenlage des rechtsuchenden Publikums und der Anwaltschaft gerechtfertigt, von einem sich selbst als Spezialisten bezeichnenden Rechtsanwalt zumindest die Expertise eines Fachanwalts zu erwarten (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 177, 178 = WRP 2008, 513; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 431, 432 f.).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2013 - 4 U 120/12

    Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Rechtsanwaltswerbung mit der

    Bei unlauterer Werbung ist ein Einschreiten im Wege der Unterlassungsklage aber verhältnismäßig, denn es droht eine Beeinträchtigung der Mitbewerber und der Verbraucher (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2009, 6 U 49/08, zitiert nach Juris).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 2 AGH 20/12

    Anforderungen an die Verwendung der Bezeichnung "Spezialist" durch einen

    Es kann erwartet werden, dass der "Spezialist" derart auf dem entsprechenden Gebiet bewandert ist, dass selbst erfahrene Nicht-Spezialisten damit nicht mithalten können (OLG Karlsruhe, NJW 2009, 3663).
  • LG München I, 09.02.2010 - 33 O 427/09

    Wettbewerbsverstoß: Rechtsanwaltswerbung mit der Bezeichnung "Spezialist für

    d) Die vom Beklagten gewählte Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht" ist verwechslungsfähig mit der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" (so auch Hefermehl/Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 28. Auflage, § 4 Rdnr. 11.100; Gaier/Wolf/Göcken/Huff, Anwaltliches Berufsrecht, § 43b BRAO/§ 7 BORA Rdnr. 70; Fassbender NJW 2006, 1463; Remmertz NJW 2008, 266; Axmann/Deister NJW 2009, 2612; unklar insoweit Offermann-Burckart NJW 2004, 2617; unbehelflich, weil in den dort zu entscheidenden Fällen bereits die entsprechende Qualifikation nicht nachgewiesen worden ist, insoweit OLG Nürnberg NJW 2007, 1984; OLG Stuttgart NJW 2008, 1326 und OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 431 - Spezialist für Zahnarztrecht).
  • LG Berlin, 25.11.2010 - 52 O 142/10

    Werbung des Rechtsanwalts mit "Experten-Kanzlei" ist wettbewerbswidrig, Werbung

    Der Sache nach handelt es sich aber um einen Irreführungstatbestand, denn der Satzungsgeber hat angenommen, dass der angesprochene Verkehr auf das Vorliegen der in Anspruch genommenen Qualifikation vertraut und so aufgrund der angenommenen, tatsächlich aber nicht vorhandenen Qualifikation eine Geschäftsentscheidung trifft (OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 431).
  • OLG München, 05.03.2020 - 29 U 830/19

    Werbung einer Zahnarztpraxis mit der Aussage "Zahnspezialisten"

    Nach dem Verkehrsverständnis handelt es sich bei einem Spezialisten zwar um jemanden, der aufgrund spezieller theoretischer Kenntnisse und spezieller praktischer Erfahrungen auf dem jeweiligen Gebiet über Fähigkeiten verfügt, die über diejenigen hinausgehen, die allgemein von einem entsprechenden Berufsträger erwartet werden können, der also zu einer entsprechenden Spitzengruppe gehört (vgl. BGH GRUR 2015, 286 Rn. 27- Spezialist für Familienrecht; OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 177, 178 - Spezialist für Mietrecht; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 431, 433 - Spezialist für Zahnarztrecht; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Weidert, UWG, 4. Aufl., § 5 Abs. E, Rn. 161).
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Rechtsprechung
   KG, 24.04.2009 - 6 U 49/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5045
KG, 24.04.2009 - 6 U 49/08 (https://dejure.org/2009,5045)
KG, Entscheidung vom 24.04.2009 - 6 U 49/08 (https://dejure.org/2009,5045)
KG, Entscheidung vom 24. April 2009 - 6 U 49/08 (https://dejure.org/2009,5045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eines Steuerberaters bei Übersehen einer Umsatzsteuerorganschaft als Folge einer Betriebsaufspaltung; Begriff der Pflichtverletzung durch Unterlassen

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 1 a.F.; ; VVG § 149 a.F.

  • rechtsportal.de

    VVG § 12 Abs. 1 a.F.; VVG § 149 a.F.
    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eines Steuerberaters bei Übersehen einer Umsatzsteuerorganschaft als Folge einer Betriebsaufspaltung; Begriff der Pflichtverletzung durch Unterlassen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1350
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • LG Dortmund, 19.03.2008 - 22 O 126/07

    Kaskoversicherung, Entwendung

    Auszug aus KG, 24.04.2009 - 6 U 49/08
    Die Klägerin ist mit Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. Oktober 2007 - 22 O 126/07 - rechtskräftig zur Zahlung von Schadensersatz an Frau K verurteilt worden, Zug-um-Zug gegen Abtretung möglicher Rückforderungsansprüche gegen das Finanzamt.

    Das Landgericht hat der Klage mit Urteil vom 4. März 2008 stattgegeben und die Beklagte verurteilt, die Klägerin von Schadensersatzansprüchen freizustellen, die gegen sie von Frau E K aufgrund einer Pflichtverletzung im November 2000 im Rahmen eines Steuerberatungsvertrages (unterlassene Beratung über das Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft seit dem 1. Januar 2001) erhoben und mit Klage vom 27. März 2007 beim Landgericht Berlin - 22 O 126/07 - geltend gemacht wurden.

    1.) Die Klägerin ist durch Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. Oktober 2007 - 22 O 126/07 - rechtskräftig verurteilt worden, an Frau E K aufgrund einer Pflichtverletzung aus einem mit dieser geschlossenen Steuerberatungsvertrag Schadensersatz zu leisten.

    a.) Das Gericht ist im vorliegenden Deckungsprozess an die rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 2. Oktober 2007 - 22 O 126/07 - im Haftpflichtprozess gebunden.

    b.) Das Landgericht hat mit Urteil vom 2. Oktober 2007 - 22 O 126/07 - im Haftpflichtprozess in den Entscheidungsgründen bindend festgestellt, dass die Klägerin eine Pflicht aus dem Steuerberatungsvertrag mit Frau K verletzt hat, indem sie die umsatzsteuerliche Organschaft übersehen hat.

    Das Landgericht hat mit Urteil vom 2. Oktober 2007 - 22 O 126/07 - bindend festgestellt, dass Frau K durch die Pflichtverletzung der Klägerin ein Schaden in der ausgeurteilten Höhe entstanden ist, da sie - wenn die Organschaft rechtzeitig bemerkt worden wäre - im Innenverhältnis zur GmbH Abreden getroffen hätte, nach denen letztlich die GmbH mit den Beträgen der Umsatzsteuer belastet gewesen wäre.

  • BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00

    Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus KG, 24.04.2009 - 6 U 49/08
    Dies gilt auch dann, wenn der Versicherer am Haftpflichtprozess nicht mitgewirkt hat (vgl. BGH VersR 1992, 1504; VersR 2001, 1103 zitiert nach juris Rn. 16 ff.; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 149 Rn. 29 m.w.N.).

    Dieser umfasst die tatsächlichen Elemente, die der Tatrichter des Haftpflichtprozesses der Haftung des Versicherungsnehmers zugrunde gelegt hat (vgl. BGH VersR 2001, 1103 zitiert nach juris Rn. 19).

    Darlegungs- und beweispflichtig für die Verwirklichung der subjektiven Tatbestandsmerkmale des Risikoausschlusses ist der beklagte Versicherer (vgl. BGH VersR 2001, 1103 zitiert nach juris Rn. 23).

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus KG, 24.04.2009 - 6 U 49/08
    Der Mandant ist in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren, um eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (vgl. BGH NJW 1995, 2108 zitiert nach juris Rn. 23; NJW-RR 2006, 1070 zitiert nach juris Rn. 7; NJW 2001, 3477 zitiert nach juris Rn. 23).

    Bei den von ihr zitierten Entscheidungen des BGH (NJW 1995, 2108; NJW-RR 96, 569; NJW 1997, 1008; NJW 2001, 3477; NJW-RR 90, 918) handelt es sich jedoch um Einzelfallentscheidungen in Haftpflichtprozessen, aus denen sich keine Gesichtspunkte ergeben, die in der im vorliegenden Fall gegebenen Konstellation zwingend die Annahme eines Unterlassens i.S.d. § 2 Abs. 3 AVB-WB rechtfertigen.

  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 246/00

    Beratungspflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus KG, 24.04.2009 - 6 U 49/08
    Der Mandant ist in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren, um eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (vgl. BGH NJW 1995, 2108 zitiert nach juris Rn. 23; NJW-RR 2006, 1070 zitiert nach juris Rn. 7; NJW 2001, 3477 zitiert nach juris Rn. 23).

    Bei den von ihr zitierten Entscheidungen des BGH (NJW 1995, 2108; NJW-RR 96, 569; NJW 1997, 1008; NJW 2001, 3477; NJW-RR 90, 918) handelt es sich jedoch um Einzelfallentscheidungen in Haftpflichtprozessen, aus denen sich keine Gesichtspunkte ergeben, die in der im vorliegenden Fall gegebenen Konstellation zwingend die Annahme eines Unterlassens i.S.d. § 2 Abs. 3 AVB-WB rechtfertigen.

  • OLG Hamm, 03.05.2000 - 20 U 206/99

    Begriff des Versicherungsfalls

    Auszug aus KG, 24.04.2009 - 6 U 49/08
    Es ist deshalb bei der Ermittlung des nach § 5 Abs. 1 AVB-WB versicherungsrechtlich maßgeblichen Verstoßes nur dann von einer Pflichtverletzung durch Unterlassen i.S.d. § 2 Abs. 3 AVB-WB auszugehen, wenn sich hinsichtlich des vorgeworfenen Verhaltens im Rahmen der Gesamtbeurteilung ein positives Tun nicht feststellen lässt (so im Ergebnis auch LG Berlin VersR 95, 330; ÖGHÖ VersR 93, 862; VersR 95, 75; zur Architektenhaftpflichtversicherung OLG Hamm VersR 2001, 633).

    (3) In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bleibt nach den AVB-WB bei einem positiven Tun der erste Verstoß auch dann maßgeblich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit und die Rechtspflicht gehabt hätte, ihn im weiteren Verlauf seiner Tätigkeit zu berichtigen und damit einer schädlichen Auswirkung entgegen zu wirken (vgl. Späte, HaftpflichtV, § 1 Rn. 28; zur Architektenhaftung OLG Hamm, VersR 2001, 633).

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 24.04.2009 - 6 U 49/08
    Allerdings kann auch eine (erstmals) in der Berufungsinstanz erhobene Verjährungseinrede unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zugelassen werden, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind (vgl. BGH GS VersR 2008, 1708).
  • BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Lieferung von Tierarzneimitteln

    Auszug aus KG, 24.04.2009 - 6 U 49/08
    Bei den von ihr zitierten Entscheidungen des BGH (NJW 1995, 2108; NJW-RR 96, 569; NJW 1997, 1008; NJW 2001, 3477; NJW-RR 90, 918) handelt es sich jedoch um Einzelfallentscheidungen in Haftpflichtprozessen, aus denen sich keine Gesichtspunkte ergeben, die in der im vorliegenden Fall gegebenen Konstellation zwingend die Annahme eines Unterlassens i.S.d. § 2 Abs. 3 AVB-WB rechtfertigen.
  • BGH, 23.03.2006 - IX ZR 140/03

    Beratungspflichten des Steuerberaters bei der Anfechtung von

    Auszug aus KG, 24.04.2009 - 6 U 49/08
    Der Mandant ist in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren, um eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (vgl. BGH NJW 1995, 2108 zitiert nach juris Rn. 23; NJW-RR 2006, 1070 zitiert nach juris Rn. 7; NJW 2001, 3477 zitiert nach juris Rn. 23).
  • BGH, 09.01.1996 - IX ZR 103/95

    Pflichten des steuerlichen Beraters im Rahmen der Anfechtung eines

    Auszug aus KG, 24.04.2009 - 6 U 49/08
    Bei den von ihr zitierten Entscheidungen des BGH (NJW 1995, 2108; NJW-RR 96, 569; NJW 1997, 1008; NJW 2001, 3477; NJW-RR 90, 918) handelt es sich jedoch um Einzelfallentscheidungen in Haftpflichtprozessen, aus denen sich keine Gesichtspunkte ergeben, die in der im vorliegenden Fall gegebenen Konstellation zwingend die Annahme eines Unterlassens i.S.d. § 2 Abs. 3 AVB-WB rechtfertigen.
  • BGH, 19.12.1989 - XI ZR 29/89

    Haftung des Treuhänders wegen Grunderwerbsteuer

    Auszug aus KG, 24.04.2009 - 6 U 49/08
    Bei den von ihr zitierten Entscheidungen des BGH (NJW 1995, 2108; NJW-RR 96, 569; NJW 1997, 1008; NJW 2001, 3477; NJW-RR 90, 918) handelt es sich jedoch um Einzelfallentscheidungen in Haftpflichtprozessen, aus denen sich keine Gesichtspunkte ergeben, die in der im vorliegenden Fall gegebenen Konstellation zwingend die Annahme eines Unterlassens i.S.d. § 2 Abs. 3 AVB-WB rechtfertigen.
  • LG Berlin, 13.04.1994 - 7 O 565/93

    Eintritt des Versicherungsfalls bei unterlassener Nebenkostenabrechnung

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91

    Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei

  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 126/02

    Voraussetzungen der Bindungswirkung der Feststellungen im vorangegangenen

  • BGH, 24.01.2007 - IV ZR 208/03

    Bindungswirkung des Haftpflichturteils für den Deckungsprozess

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 K 7465/05

    Keine Anrechnung von Umsatzsteuerzahlungen der Organgesellschaft auf die

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