Weitere Entscheidung unten: SG Osnabrück, 26.05.2011

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   OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06 - 41   

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https://dejure.org/2007,8319
OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06 - 41 (https://dejure.org/2007,8319)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.04.2007 - 8 U 169/06 - 41 (https://dejure.org/2007,8319)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. April 2007 - 8 U 169/06 - 41 (https://dejure.org/2007,8319)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verjährungsunterbrechung bei Zwangsvollstreckung gegen Bürgen nach Untergang des Hauptschuldners; Verselbständigung der Bürgenschuld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung der Verjährung der Hauptschuld durch Unterbrechungsmaßnahmen gegen den Bürgen bei Wegfall des Schuldners als Rechtsperson aufgrund einer Löschung im Handelsregister infolge Vermögenslosigkeit; Vollstreckungshandlungen als Unterbrechungsmaßnahmen gegenüber ...

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; ZPO § 767; ; ZPO § 767 Abs. 1; ; ZPO § 769 Abs. 1; ; BGB § 197; ; BGB § 197 Abs. 2; ; BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 212 n. F.; ; BGB § 212 Abs. 1; ; BGB § 212 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 214 Abs. 1; ; BGB § 218 Abs. 2; ; BGB § 768; ; BGB § 768 Abs. 1; ; BGB § 773 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 773 Abs. 1 Nr. 4; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195 § 212 Abs. 1 Nr. 2 § 768
    Bürgschaft: Unterbrechung der Verjährung der Hauptschuld bei Wegfall des Schuldners als Rechtsperson aufgrund Löschung im Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 243/02

    Erhebung der Einrede der Verjährung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Dabei kann er sich hierauf sogar dann noch berufen, wenn der Hauptschuldner wegen Vermögenslosigkeit und/oder Löschung im Handelsregister als Rechtsperson untergegangen ist (BGH NJW 2003, 1250, 1251 unter II. 2.; ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1495 unter II. 3.).

    Dies bedeutet, dass eine dem Bürgen gegenüber herbeigeführte Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung ausreicht, um diesem die Einrede der Verjährung bezüglich der Hauptschuld abzuschneiden (BGH NJW 2003, 1250, 1252; OLG Karlsruhe Urteil vom 08.09.2006 - 17 U 311/05 - zitiert nach juris Rn. 34; vergleiche auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1495 f; OLG München Beschluss vom 23.05.2005 - 5 W 1516/05 - zitiert nach juris Rn 8; MünchKomm(BGB)-Habersack, 4. Aufl. 2004, § 767 Rn 6).

    Dies entspricht weder den gesetzlichen Vorgaben noch kann dies dem Urteil des BGH vom 28.01.2003 (NJW 2003, 1250 ff) entnommen werden.

    Dass dies ausreicht, bestätigt auch der BGH in seiner oben zitierten Entscheidung (NJW 2003, 1250 ff), in der er klar ausgeführt hat, dass es nach dem Wegfall der Hauptschuld und Verselbstständigung der Bürgenschuld zum Schutz des Gläubigers ausreichen muss, dass dieser Unterbrechungsmaßnahmen gegenüber dem Bürgen, die ja nur noch die (verselbständigte) Bürgenschuld betreffen können, ergreift.

    Andere abweichende Entscheidungen von Oberlandesgerichten (KG, NJW-RR 1999, 1206; KG-Report 2002, 294; OLG Celle, OLG-Report 2001, 87) liegen vor der maßgeblichen Entscheidung des BGH vom 28.01.2003 (NJW 2003, 1250 ff).

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2005 - 10 U 28/05

    Bürgschaft: Auf Verjährung der Hauptschuld achten!

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Dabei kann er sich hierauf sogar dann noch berufen, wenn der Hauptschuldner wegen Vermögenslosigkeit und/oder Löschung im Handelsregister als Rechtsperson untergegangen ist (BGH NJW 2003, 1250, 1251 unter II. 2.; ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1495 unter II. 3.).

    Dies bedeutet, dass eine dem Bürgen gegenüber herbeigeführte Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung ausreicht, um diesem die Einrede der Verjährung bezüglich der Hauptschuld abzuschneiden (BGH NJW 2003, 1250, 1252; OLG Karlsruhe Urteil vom 08.09.2006 - 17 U 311/05 - zitiert nach juris Rn. 34; vergleiche auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1495 f; OLG München Beschluss vom 23.05.2005 - 5 W 1516/05 - zitiert nach juris Rn 8; MünchKomm(BGB)-Habersack, 4. Aufl. 2004, § 767 Rn 6).

    (3) Zu solchen verjährungsunterbrechenden oder -hemmenden Maßnahmen gehört auch eine Vollstreckungshandlung ( § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB) gegenüber dem Bürgen, wenn dieser bereits vor Untergang des Hauptschuldners rechtskräftig aus der Bürgschaft verurteilt worden war, was allerdings die Verjährung der Hauptschuld nicht beeinflusst hat (BGH NJW 1980, 1460 ff; NJW 1998, 2972, 2973; NJW 1999, 278, 279; OLG Karlsruhe, Urt. Vom 08.09.2006 - 17 U 311/05, zitiert nach juris Rn. 34; OLG München NJW-RR 2005, 1495, 1496).

    Für seine gegenteilige Auffassung kann sich der Kläger auch nicht auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 2005, 1495 f) berufen.

  • OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 311/05

    Bürgschaft: Einrede der Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Dies bedeutet, dass eine dem Bürgen gegenüber herbeigeführte Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung ausreicht, um diesem die Einrede der Verjährung bezüglich der Hauptschuld abzuschneiden (BGH NJW 2003, 1250, 1252; OLG Karlsruhe Urteil vom 08.09.2006 - 17 U 311/05 - zitiert nach juris Rn. 34; vergleiche auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1495 f; OLG München Beschluss vom 23.05.2005 - 5 W 1516/05 - zitiert nach juris Rn 8; MünchKomm(BGB)-Habersack, 4. Aufl. 2004, § 767 Rn 6).

    (3) Zu solchen verjährungsunterbrechenden oder -hemmenden Maßnahmen gehört auch eine Vollstreckungshandlung ( § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB) gegenüber dem Bürgen, wenn dieser bereits vor Untergang des Hauptschuldners rechtskräftig aus der Bürgschaft verurteilt worden war, was allerdings die Verjährung der Hauptschuld nicht beeinflusst hat (BGH NJW 1980, 1460 ff; NJW 1998, 2972, 2973; NJW 1999, 278, 279; OLG Karlsruhe, Urt. Vom 08.09.2006 - 17 U 311/05, zitiert nach juris Rn. 34; OLG München NJW-RR 2005, 1495, 1496).

    Etwas anderes lässt sich auch aus der von dem Kläger zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 08.09.2006 - 17 U 311/05 - nicht herleiten.

  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Deren Geltendmachung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Bürgschaftsklage vor Vollendung dieser Verjährung erhoben wurde (BGH NJW 1980, 1460 unter II. 4. a. = BGHZ 76, 223 ff.; NJW 1998, 2972, 2973 unter II. 1. = BGHZ 139, 214 ff.) oder der Bürge bereits rechtskräftig verurteilt wurde; er kann dann die Verjährungseinrede gegenüber dem titulierten Anspruch gemäß §§ 768 BGB, 767 ZPO einwenden (BGH NJW 1999, 278, 279 unter I. 2.).

    (3) Zu solchen verjährungsunterbrechenden oder -hemmenden Maßnahmen gehört auch eine Vollstreckungshandlung ( § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB) gegenüber dem Bürgen, wenn dieser bereits vor Untergang des Hauptschuldners rechtskräftig aus der Bürgschaft verurteilt worden war, was allerdings die Verjährung der Hauptschuld nicht beeinflusst hat (BGH NJW 1980, 1460 ff; NJW 1998, 2972, 2973; NJW 1999, 278, 279; OLG Karlsruhe, Urt. Vom 08.09.2006 - 17 U 311/05, zitiert nach juris Rn. 34; OLG München NJW-RR 2005, 1495, 1496).

  • BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 115/79

    Einwand des Bürgen aus Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Deren Geltendmachung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Bürgschaftsklage vor Vollendung dieser Verjährung erhoben wurde (BGH NJW 1980, 1460 unter II. 4. a. = BGHZ 76, 223 ff.; NJW 1998, 2972, 2973 unter II. 1. = BGHZ 139, 214 ff.) oder der Bürge bereits rechtskräftig verurteilt wurde; er kann dann die Verjährungseinrede gegenüber dem titulierten Anspruch gemäß §§ 768 BGB, 767 ZPO einwenden (BGH NJW 1999, 278, 279 unter I. 2.).

    (3) Zu solchen verjährungsunterbrechenden oder -hemmenden Maßnahmen gehört auch eine Vollstreckungshandlung ( § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB) gegenüber dem Bürgen, wenn dieser bereits vor Untergang des Hauptschuldners rechtskräftig aus der Bürgschaft verurteilt worden war, was allerdings die Verjährung der Hauptschuld nicht beeinflusst hat (BGH NJW 1980, 1460 ff; NJW 1998, 2972, 2973; NJW 1999, 278, 279; OLG Karlsruhe, Urt. Vom 08.09.2006 - 17 U 311/05, zitiert nach juris Rn. 34; OLG München NJW-RR 2005, 1495, 1496).

  • BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98

    Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Deren Geltendmachung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Bürgschaftsklage vor Vollendung dieser Verjährung erhoben wurde (BGH NJW 1980, 1460 unter II. 4. a. = BGHZ 76, 223 ff.; NJW 1998, 2972, 2973 unter II. 1. = BGHZ 139, 214 ff.) oder der Bürge bereits rechtskräftig verurteilt wurde; er kann dann die Verjährungseinrede gegenüber dem titulierten Anspruch gemäß §§ 768 BGB, 767 ZPO einwenden (BGH NJW 1999, 278, 279 unter I. 2.).

    (3) Zu solchen verjährungsunterbrechenden oder -hemmenden Maßnahmen gehört auch eine Vollstreckungshandlung ( § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB) gegenüber dem Bürgen, wenn dieser bereits vor Untergang des Hauptschuldners rechtskräftig aus der Bürgschaft verurteilt worden war, was allerdings die Verjährung der Hauptschuld nicht beeinflusst hat (BGH NJW 1980, 1460 ff; NJW 1998, 2972, 2973; NJW 1999, 278, 279; OLG Karlsruhe, Urt. Vom 08.09.2006 - 17 U 311/05, zitiert nach juris Rn. 34; OLG München NJW-RR 2005, 1495, 1496).

  • BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80

    Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Dies folgt aus dem Zweck der Bürgschaft, dem Gläubiger Sicherheit gerade für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu geben, was dazu führt, dass sie dann zwar vom Bestand der Hauptforderung unabhängig wird, eine irgendwie geartete Änderung des Inhalts oder des Umfangs der Haftung des Bürgen damit jedoch nicht verbunden ist (BGH NJW 1982, 875, 876 m. w. N.).
  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 115/91

    Verjährungsunterbrechung bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Danach steht dem Kläger hinsichtlich der titulierten Hauptforderung die aus §§ 768 Abs. 1, 195 BGB folgende Einrede der Verjährung und damit eine die Zwangsvollstreckung hindernde Einwendung nicht zu, da die Verjährungsfrist zunächst infolge des Haftbefehls des Amtsgerichts St. Wendel vom 21.10.2003 (Bl. 118) bezüglich der gesamten Hauptforderung neu begonnen hat und schließlich durch den Vollstreckungsauftrag vom 28.09.2006 (Bl. 215) und die daraufhin durch Beschluss des Senats vom 24.11.2006 (Bl. 216 f) gemäß § 769 Abs. 1 ZPO angeordnete Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil des Landgerichts Saarbrücken - 1 O 351/95 - vom 04.12.1995 erneut unterbrochen wurde (BGHZ 122, 287, 293 f).
  • KG, 13.07.1998 - 22 U 2238/97

    Beendigung eines Leasingverhältnisses durch Kündigung; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Andere abweichende Entscheidungen von Oberlandesgerichten (KG, NJW-RR 1999, 1206; KG-Report 2002, 294; OLG Celle, OLG-Report 2001, 87) liegen vor der maßgeblichen Entscheidung des BGH vom 28.01.2003 (NJW 2003, 1250 ff).
  • OLG München, 23.05.2005 - 5 W 1516/05
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Dies bedeutet, dass eine dem Bürgen gegenüber herbeigeführte Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung ausreicht, um diesem die Einrede der Verjährung bezüglich der Hauptschuld abzuschneiden (BGH NJW 2003, 1250, 1252; OLG Karlsruhe Urteil vom 08.09.2006 - 17 U 311/05 - zitiert nach juris Rn. 34; vergleiche auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1495 f; OLG München Beschluss vom 23.05.2005 - 5 W 1516/05 - zitiert nach juris Rn 8; MünchKomm(BGB)-Habersack, 4. Aufl. 2004, § 767 Rn 6).
  • BGH, 14.05.1998 - IX ZR 56/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 174/90

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 14 U 166/11
    Hinsichtlich der weiteren Entscheidungsgründe nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen in Anwendung von § 153 Abs. 2 SGG Bezug auf die zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Ausführungen des SG Osnabrück in seinem angefochtenen Urteil vom 26. Mai 2011 (Az.: S 8 U 169/06, Seite 4 und 5 der Entscheidungsgründe) und weist die Berufung aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet zurück.
  • KG, 06.06.2013 - 8 W 23/13

    Hemmung der Verjährung der Hauptschuld durch Erhebung der Bürgschaftsklage

    Ist der Bürge bereits vor Untergang des Hauptschuldners rechtskräftig aus der Bürgschaft verurteilt worden, ist der Gläubiger, da eine erneute Klage gegen den Bürgen nicht in Betracht kommt, darauf angewiesen, innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist Unterbrechungshandlungen gemäß § 212 BGB vorzunehmen (vgl. insoweit auch das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 5.4.2007 - 8 U 169/06 -, OLGR Saarbrücken 2007, 533).
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Rechtsprechung
   SG Osnabrück, 26.05.2011 - S 8 U 169/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,128231
SG Osnabrück, 26.05.2011 - S 8 U 169/06 (https://dejure.org/2011,128231)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 26.05.2011 - S 8 U 169/06 (https://dejure.org/2011,128231)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - S 8 U 169/06 (https://dejure.org/2011,128231)
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