Rechtsprechung
BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- DFR
Beobachtung von Abgeordneten
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Bundesamt für Verfassungsschutz darf Bundestagsabgeordnete nur unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen beobachten - Zum Gewährleistungsgehalt des Art 38 Abs 1 S 2 GG (freies Mandat der Abgeordneten)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 2 S 2 GG, Art 28 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 65 S 2 GG, Art 93 Abs 1 Nr 4a GG
Bundesamt für Verfassungsschutz darf Bundestagsabgeordnete nur unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen beobachten - Zum Gewährleistungsgehalt des Art 38 Abs 1 S 2 GG (freies Mandat der Abgeordneten) - § 8 Abs 1 S 1, § 3 Abs 1 Nr 1 iVm § 4 Abs 1 S 1 Buchst c BVerfSchG ... - Wolters Kluwer
Beobachtung eines Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes als ein Eingriff in das freie Mandat des Abgeordneten; Freiheit des Abgeordneten von exekutiver Beobachtung, Beaufsichtigung und Kontrolle
- rewis.io
Bundesamt für Verfassungsschutz darf Bundestagsabgeordnete nur unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen beobachten - Zum Gewährleistungsgehalt des Art 38 Abs 1 S 2 GG (freies Mandat der Abgeordneten) - § 8 Abs 1 S 1, § 3 Abs 1 Nr 1 iVm § 4 Abs 1 S 1 Buchst c BVerfSchG ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Bundesamt für Verfassungsschutz darf Bundestagsabgeordnete nur unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen beobachten - Zum Gewährleistungsgehalt des Art 38 Abs 1 S 2 GG (freies Mandat der Abgeordneten) - § 8 Abs 1 S 1, § 3 Abs 1 Nr 1 iVm § 4 Abs 1 S 1 Buchst c BVerfSchG ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen
- faz.net (Pressemeldung, 09.10.2013)
Keine Beobachtung Ramelows durch Verfassungsschutz
- zeit.de (Pressebericht, 10.10.2013)
Ramelow-Urteil: Können nun auch NPD-Abgeordnete klagen?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Parlamentarierbeobachtung durch den Verfassungsschutz - der Fall Ramelow
- lto.de (Kurzinformation)
BfV darf auch Abgeordnete überwachen - Beobachtung von Linke-Politiker verfassungswidrig
- wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen
- taz.de (Pressemeldung, 09.10.2013)
Ramelow darf nicht bespitzelt werden
- Telepolis (Pressebericht, 09.10.2013)
Verfassungsgericht schützt vor Verfassungsschutz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anforderungen bei der Beobachtung von Parlamentariern durch den Verfassungsschutz
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Jahrelange Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow verfassungswidrig - Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen
- spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.10.2010)
Verfassungsschutzbeobachtung der Linken: Ramelows Kampf
Besprechungen u.ä. (7)
- zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)
Beobachtung von Bundestagsabgeordneten durch den Verfassungsschutz (Prof. Dr. Michael Fehling, Barbara Schunicht; ZJS 2014, 199)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Bodo Ramelows Triumph und die Grenzen der streitbaren Demokratie
- faz.net (Pressekommentar, 09.10.2013)
Für das freie Mandat
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG; §§ 3, 4, 8 BVerfSchG
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz - fr-online.de (Pressekommentar, 09.10.2013)
Ramelow - Sieg über die übereifrigen Versager
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Überwachung eines Abgeordneten durch Verfassungsschutz im Regelfall unzulässig
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+3Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen
AG Dresden, 04.01.2012 - 218 Cs 200 Js 54083/10Bodo Ramelow
BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;
OVG Thüringen, 08.07.2004 - 10 SOV 136/04Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Zwischenverfahren; Zwischenverfahren;
Bodo Ramelow
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 3077/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08
- BVerwG, 17.12.2009 - 6 B 30.09
- BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08
Papierfundstellen
- BVerfGE 134, 141
- NVwZ 2013, 1468
- DÖV 2014, 42
- DÖV 2014, 438
- BayVBl 2014, 434
Wird zitiert von ... (137) Neu Zitiert selbst (123)
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Diese Norm schützt nicht nur den Bestand, sondern auch die tatsächliche Ausübung des Mandats (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 99, 19 ; 118, 277 ).Der Abgeordnete ist - vom Vertrauen der Wähler berufen - Inhaber eines öffentlichen Amtes, Träger eines freien Mandats und, gemeinsam mit der Gesamtheit der Mitglieder des Parlaments (vgl. BVerfGE 56, 396 ; 118, 277 ), Vertreter des ganzen Volkes (vgl. BVerfGE 112, 118 ; 118, 277 ).
Er hat einen repräsentativen Status inne, übt sein Mandat in Unabhängigkeit, frei von jeder Bindung an Aufträge und Weisungen, aus und ist nur seinem Gewissen unterworfen (vgl. BVerfGE 40, 296 ; 76, 256 ; 118, 277 ).
Das freie Mandat schließt die Rückkoppelung zwischen Parlamentariern und Wahlvolk ein und trägt dem Gedanken Rechnung, dass die parlamentarische Demokratie auf dem Vertrauen des Volkes beruht (vgl. BVerfGE 118, 277 ).
Die Sphären des Abgeordneten "als Mandatsträger", "als Parteimitglied" sowie als politisch handelnder "Privatperson" lassen sich nicht strikt trennen; die parlamentarische Demokratie fordert insoweit den Abgeordneten als ganzen Menschen (vgl. BVerfGE 40, 296 ; 118, 277 ).
Anerkannte Rechtsgüter in diesem Sinne sind insbesondere die Repräsentationsfunktion und die Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ).
Dabei ist das Verhältnis des Abgeordneten zu seiner Partei von Verfassungs wegen nicht jeder Berücksichtigung entzogen, denn der Abgeordnete besitzt zwar im Verhältnis zu Partei und Fraktion einen eigenständigen, originären verfassungsrechtlichen Status (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 4, 144 ; 95, 335 ; 112, 118 ; 118, 277 ; stRspr).
Dieses Spannungsverhältnis liegt in seiner Doppelstellung als Vertreter des gesamten Volkes und zugleich als Exponent einer konkreten Parteiorganisation und wird in Art. 21 und Art. 38 GG erkennbar (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 95, 335 ; 112, 118 ; 118, 277 ).
Ob das angegriffene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darüber hinaus die vom Beschwerdeführer ebenfalls als verletzt gerügten Grundrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 GG), das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG sowie das Recht auf chancengleiche Teilnahme an Parlamentswahlen verletzt, oder ob diese Rechte bereits tatbestandlich nicht einschlägig sind, weil sie zu den Abgeordnetenrechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG in einem Verhältnis wechselseitiger Ausschließlichkeit stehen (vgl. dazu zuletzt BVerfGE 99, 19 ; 118, 277 ), kann offenbleiben.
Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt, von dem an eine Maßnahme beim jeweiligen Antragsteller eine aktuelle rechtliche Betroffenheit auszulösen vermag (vgl. BVerfGE 118, 277 ).
a) Ein Antrag ist gemäß § 64 Abs. 1 BVerfGG zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 310 ; 108, 251 ; 118, 277 ).
Der Organstreit dient, wie oben ausgeführt, keiner allgemeinen Rechts- oder Verfassungsaufsicht (BVerfGE 103, 81 ; 118, 277 ; 126, 55 ).
(a) Die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages stellt ein Rechtsgut von Verfassungsrang dar (vgl. BVerfGE 51, 222 ; 95, 408 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ), auf das sich dieser im Organstreitverfahren berufen kann.
- BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09
Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten; …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli 2010 - BVerwG 6 C 22.09 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 28 Absatz 1 des Grundgesetzes.Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli 2010 (BVerwGE 137, 275) trägt diesen Maßstäben nicht hinreichend Rechnung.
Bei einer Gesamtabwägung aller Umstände stehen die vom Bundesverwaltungsgericht angenommenen geringfügigen zusätzlichen Erkenntnisse für die Ermittlung eines umfassenden Bildes über die Partei (vgl. BVerwGE 137, 275 ) außer Verhältnis zu der Schwere des Eingriffs in das freie Mandat des Beschwerdeführers.
Im fachgerichtlichen Verfahren wurden tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen lediglich in Bezug auf einzelne Untergliederungen - namentlich die Kommunistische Plattform, das Marxistische Forum und die anerkannte Jugendorganisation Linksjugend ["solid] - festgestellt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 -, juris, Rn. 67 ff., vgl. auch BVerwGE 137, 275 <290 ff., Rn. 41 ff. und insbes. Rn. 45, sowie S. 303, Rn. 63>).
Zugleich wurde ausdrücklich festgestellt, dass der Beschwerdeführer individuell nicht verdächtig ist, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 -, juris, Rn. 104; vgl. auch BVerwGE 137, 275 ).
Das Oberverwaltungsgericht hat dies dahingehend gewürdigt, dass der Beschwerdeführer ein "Spitzenfunktionär der Partei" sei (…OVG NRW a.a.O., Rn. 163); in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird von der Tätigkeit des Beschwerdeführers als eines "herausgehobenen Mitglieds" gesprochen (BVerwGE 137, 275 ) sowie davon, dass der Beschwerdeführer eine "führende Rolle" in der Partei spiele (BVerwGE 137, 275 ).
Verfassungsrechtlich nicht haltbar ist nach den obigen Maßstäben die Annahme des Bundesverwaltungsgerichts, die Tätigkeit des Beschwerdeführers sei dennoch objektiv geeignet, die verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu unterstützen; gefährlich für die freiheitliche demokratische Grundordnung könnten auch Personen sein, die selbst auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stünden, jedoch bei objektiver Betrachtung durch ihre Tätigkeit verfassungsfeindliche Bestrebungen förderten, ohne dies zu erkennen oder als hinreichenden Grund anzusehen, einen aus anderen Beweggründen unterstützten Personenzusammenhang zu verlassen (vgl. BVerwGE 137, 275 ).
Nach alledem stellt sich der vom Bundesverwaltungsgericht angenommene Gewinn an geringfügigen zusätzlichen Erkenntnissen für die Ermittlung eines umfassenden Bildes über die Partei (vgl. BVerwGE 137, 275 ) im Verhältnis zu der Schwere des Eingriffs in das freie Mandat des Beschwerdeführers aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG als nachrangig dar.
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht einerseits festgehalten, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz "den Kernbereich der parlamentarischen Tätigkeit" des Beschwerdeführers, "nämlich sein Abstimmungsverhalten sowie seine Äußerungen im Parlament und in dessen Ausschüssen, von der Beobachtung ausgenommen" habe (vgl. BVerwGE 137, 275 ).
Zugleich wird aber ausgeführt, dass unter anderem eine Sammlung und Auswertung parlamentarischer Drucksachen erfolgt sei (vgl. BVerwGE 137, 275 , sowie die diesbezügliche Feststellung durch das OVG NRW im Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 -, juris, Rn. 135).
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Diese Norm schützt nicht nur den Bestand, sondern auch die tatsächliche Ausübung des Mandats (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 99, 19 ; 118, 277 ).Wird das Volk bei parlamentarischen Entscheidungen nur durch das Parlament als Ganzes, das heißt durch die Gesamtheit seiner Mitglieder, angemessen repräsentiert, so muss die Mitwirkung aller Abgeordneten bei derartigen Entscheidungen nach Möglichkeit und im Rahmen des im demokratisch-parlamentarischen System des Grundgesetzes Vertretbaren sichergestellt sein (vgl. BVerfGE 44, 308 ; s. ferner BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 104, 310 ).
Kern dieser politischen Entscheidung ist eine Interessenabwägung zwischen den Belangen des Parlaments und den anderen Hoheitsträgern aufgegebenen Gemeinwohlbelangen, wobei dem Bundestag ein weiter Entscheidungsspielraum zukommt (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 104, 310 ).
Anerkannte Rechtsgüter in diesem Sinne sind insbesondere die Repräsentationsfunktion und die Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ).
Der Antrag zu 1 ist bereits deshalb unstatthaft, weil mit ihm weder eine konkrete rechtserhebliche Maßnahme noch ein solches Unterlassen beanstandet wird (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 57, 1 ; 68, 1 ; 80, 188 ; 96, 264 ; 97, 408 ; 103, 81 ).
Es dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht der davon losgelösten Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 73, 1 ; 80, 188 ; 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ).
Es besteht insoweit grundsätzlich ein Zusammenhang zwischen dem verfassungsrechtlichen Status des einzelnen Abgeordneten und der Funktionsfähigkeit des Gesamtorgans Deutscher Bundestag, der seine Aufgaben und Befugnisse in der Gesamtheit seiner Mitglieder wahrnimmt (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 104, 310 ; 130, 318 ).
Wenngleich das Grundgesetz den einzelnen Abgeordneten als "Vertreter des ganzen Volkes" bezeichnet, repräsentiert er dieses nur gemeinsam mit den anderen Parlamentsmitgliedern (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 130, 318 ).
- BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00
Pofalla II
Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
d) Der Schutz der Kommunikationsbeziehungen des Abgeordneten dient zugleich der in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Repräsentationsfunktion des Deutschen Bundestages, die dem Abgeordneten gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Parlaments zukommt (vgl. BVerfGE 104, 310 ; 130, 318 ).Wird das Volk bei parlamentarischen Entscheidungen nur durch das Parlament als Ganzes, das heißt durch die Gesamtheit seiner Mitglieder, angemessen repräsentiert, so muss die Mitwirkung aller Abgeordneten bei derartigen Entscheidungen nach Möglichkeit und im Rahmen des im demokratisch-parlamentarischen System des Grundgesetzes Vertretbaren sichergestellt sein (vgl. BVerfGE 44, 308 ; s. ferner BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 104, 310 ).
Durch eine Behinderung der parlamentarischen Arbeit des einzelnen Abgeordneten werden die vom Volke festgelegten Mehrheitsverhältnisse verändert (BVerfGE 104, 310 ).
Das Grundgesetz statuiert deshalb in den von ihm geregelten Fällen von Maßnahmen gegen Abgeordnete ausdrücklich ein Genehmigungserfordernis für den Zugriff der Exekutive auf einen Abgeordneten (vgl. Art. 46 Abs. 2 bis 4 GG) und errichtet damit prozedurale Hindernisse, die nicht nur dem Schutz des einzelnen Abgeordneten, sondern, vermittelt durch diesen Schutz, in erster Linie der Wahrung der Parlamentsautonomie dienen (vgl. BVerfGE 102, 224 ; 104, 310 ).
Kern dieser politischen Entscheidung ist eine Interessenabwägung zwischen den Belangen des Parlaments und den anderen Hoheitsträgern aufgegebenen Gemeinwohlbelangen, wobei dem Bundestag ein weiter Entscheidungsspielraum zukommt (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 104, 310 ).
Die Vorschrift ist nach ihrem Wortlaut und ihrem Sinn und Zweck, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments zu sichern und den Abgeordneten zu schützen (vgl. BVerfGE 104, 310 ), weit zu verstehen.
a) Ein Antrag ist gemäß § 64 Abs. 1 BVerfGG zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 310 ; 108, 251 ; 118, 277 ).
Es besteht insoweit grundsätzlich ein Zusammenhang zwischen dem verfassungsrechtlichen Status des einzelnen Abgeordneten und der Funktionsfähigkeit des Gesamtorgans Deutscher Bundestag, der seine Aufgaben und Befugnisse in der Gesamtheit seiner Mitglieder wahrnimmt (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 104, 310 ; 130, 318 ).
- BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98
Gysi III
Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann ein Abgeordneter zwar nicht im Wege der Verfassungsbeschwerde um seine Abgeordnetenrechte mit einem Staatsorgan streiten (vgl. BVerfGE 32, 157 ; 43, 142 ; 64, 301 ; 99, 19 ).Diese Norm schützt nicht nur den Bestand, sondern auch die tatsächliche Ausübung des Mandats (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 99, 19 ; 118, 277 ).
Auch die Überprüfung eines Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erfolgt vor dem Hintergrund der davon berührten Parlamentsautonomie ausschließlich durch das Parlament selbst, und zwar im Rahmen einer Kollegialenquete aufgrund einer speziellen Rechtsgrundlage im Abgeordnetengesetz (§ 44c Abs. 2 AbgG; zum inhaltsgleichen § 44b Abs. 2 AbgG a.F., vgl. BVerfGE 94, 351; 99, 19).
Anerkannte Rechtsgüter in diesem Sinne sind insbesondere die Repräsentationsfunktion und die Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ).
Ob das angegriffene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darüber hinaus die vom Beschwerdeführer ebenfalls als verletzt gerügten Grundrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 GG), das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG sowie das Recht auf chancengleiche Teilnahme an Parlamentswahlen verletzt, oder ob diese Rechte bereits tatbestandlich nicht einschlägig sind, weil sie zu den Abgeordnetenrechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG in einem Verhältnis wechselseitiger Ausschließlichkeit stehen (vgl. dazu zuletzt BVerfGE 99, 19 ; 118, 277 ), kann offenbleiben.
a) Ein Antrag ist gemäß § 64 Abs. 1 BVerfGG zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 310 ; 108, 251 ; 118, 277 ).
(a) Die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages stellt ein Rechtsgut von Verfassungsrang dar (vgl. BVerfGE 51, 222 ; 95, 408 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ), auf das sich dieser im Organstreitverfahren berufen kann.
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht nicht an die Wortfassung eines Antrags gebunden ist, so bleibt doch die verfassungsgerichtliche Prüfung auf den durch den Antrag umschriebenen Verfahrensgegenstand beschränkt (vgl. BVerfGE 2, 347 ; 68, 1 ; 129, 356 ).§ 64 Abs. 2 BVerfGG ist eine zwingende Verfahrensvorschrift (BVerfGE 2, 143 ; 68, 1 ).
Einer nachträglichen Änderung des Streitgegenstandes durch Änderung des Antrags kann daher die Frist des § 64 Abs. 3 BVerfGG entgegenstehen (BVerfGE 68, 1 ).
Der Antrag zu 1 ist bereits deshalb unstatthaft, weil mit ihm weder eine konkrete rechtserhebliche Maßnahme noch ein solches Unterlassen beanstandet wird (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 57, 1 ; 68, 1 ; 80, 188 ; 96, 264 ; 97, 408 ; 103, 81 ).
Es dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht der davon losgelösten Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 73, 1 ; 80, 188 ; 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ).
Mit Rechten im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG sind allein diejenigen Rechte gemeint, die dem Antragsteller zur ausschließlich eigenen Wahrnehmung oder zur Mitwirkung übertragen sind oder deren Beachtung erforderlich ist, um die Wahrnehmung seiner Kompetenzen und die Gültigkeit seiner Akte zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 126, 55 ).
- BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11
"Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
d) Der Schutz der Kommunikationsbeziehungen des Abgeordneten dient zugleich der in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Repräsentationsfunktion des Deutschen Bundestages, die dem Abgeordneten gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Parlaments zukommt (vgl. BVerfGE 104, 310 ; 130, 318 ).Anerkannte Rechtsgüter in diesem Sinne sind insbesondere die Repräsentationsfunktion und die Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ).
Die Einschränkung des freien Mandats darf nicht weiter reichen, als dies erforderlich ist (vgl. BVerfGE 130, 318 ).
(a) Die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages stellt ein Rechtsgut von Verfassungsrang dar (vgl. BVerfGE 51, 222 ; 95, 408 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ), auf das sich dieser im Organstreitverfahren berufen kann.
Es besteht insoweit grundsätzlich ein Zusammenhang zwischen dem verfassungsrechtlichen Status des einzelnen Abgeordneten und der Funktionsfähigkeit des Gesamtorgans Deutscher Bundestag, der seine Aufgaben und Befugnisse in der Gesamtheit seiner Mitglieder wahrnimmt (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 104, 310 ; 130, 318 ).
Wenngleich das Grundgesetz den einzelnen Abgeordneten als "Vertreter des ganzen Volkes" bezeichnet, repräsentiert er dieses nur gemeinsam mit den anderen Parlamentsmitgliedern (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 130, 318 ).
- BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09
Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug
Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichten den Gesetzgeber, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 61, 260 ; 73, 280 ; 82, 209 ; 83, 130 ; 108, 282 ; 120, 378 ; 128, 282 ).Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Eingriffs müssen hinreichend klar und bestimmt geregelt sein (vgl. BVerfGE 128, 282 ).
Der Gesetzgeber ist gehalten, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 49, 168 ; 59, 104 ; 78, 205 ; 103, 332 ; 128, 282 ).
Die Betroffenen müssen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten daran ausrichten können (vgl. BVerfGE 103, 332 ; 113, 348 ; 128, 282 ), und die gesetzesausführende Verwaltung muss für ihr Verhalten steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe vorfinden (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 128, 282 ).
Die notwendige Bestimmtheit fehlt aber nicht schon deshalb, weil eine Norm auslegungsbedürftig ist (vgl. BVerfGE 45, 400 ; 117, 71 ; 128, 282 ; stRspr).
- BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Vermittlungsausschuss
Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Der Abgeordnete ist - vom Vertrauen der Wähler berufen - Inhaber eines öffentlichen Amtes, Träger eines freien Mandats und, gemeinsam mit der Gesamtheit der Mitglieder des Parlaments (vgl. BVerfGE 56, 396 ; 118, 277 ), Vertreter des ganzen Volkes (vgl. BVerfGE 112, 118 ; 118, 277 ).Anerkannte Rechtsgüter in diesem Sinne sind insbesondere die Repräsentationsfunktion und die Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ).
Dabei ist das Verhältnis des Abgeordneten zu seiner Partei von Verfassungs wegen nicht jeder Berücksichtigung entzogen, denn der Abgeordnete besitzt zwar im Verhältnis zu Partei und Fraktion einen eigenständigen, originären verfassungsrechtlichen Status (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 4, 144 ; 95, 335 ; 112, 118 ; 118, 277 ; stRspr).
Dieses Spannungsverhältnis liegt in seiner Doppelstellung als Vertreter des gesamten Volkes und zugleich als Exponent einer konkreten Parteiorganisation und wird in Art. 21 und Art. 38 GG erkennbar (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 95, 335 ; 112, 118 ; 118, 277 ).
(a) Die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages stellt ein Rechtsgut von Verfassungsrang dar (vgl. BVerfGE 51, 222 ; 95, 408 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ), auf das sich dieser im Organstreitverfahren berufen kann.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08
Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
b) Auf die Berufung der Bundesrepublik Deutschland änderte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 - das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln teilweise ab und stellte fest, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig Informationen über den Beschwerdeführer in der Zeit der Wahrnehmung seines Landtagsmandats von Oktober 1999 bis Oktober 2005 sowie in der Zeit von der Übernahme seines Bundestagsmandats im Oktober 2005 bis zum 13. Februar 2009 aus allgemein zugänglichen Quellen erhoben habe.Im fachgerichtlichen Verfahren wurden tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen lediglich in Bezug auf einzelne Untergliederungen - namentlich die Kommunistische Plattform, das Marxistische Forum und die anerkannte Jugendorganisation Linksjugend ["solid] - festgestellt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 -, juris, Rn. 67 ff., vgl. auch BVerwGE 137, 275 <290 ff., Rn. 41 ff. und insbes. Rn. 45, sowie S. 303, Rn. 63>).
Zugleich wurde ausdrücklich festgestellt, dass der Beschwerdeführer individuell nicht verdächtig ist, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 -, juris, Rn. 104; vgl. auch BVerwGE 137, 275 ).
Zudem war er im 16. Deutschen Bundestag stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE (vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 -, juris, Rn. 6 f.).
Zugleich wird aber ausgeführt, dass unter anderem eine Sammlung und Auswertung parlamentarischer Drucksachen erfolgt sei (vgl. BVerwGE 137, 275 , sowie die diesbezügliche Feststellung durch das OVG NRW im Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 -, juris, Rn. 135).
- BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74
Abgeordnetendiäten
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
- BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
Funktionszulagen
- BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05
Klage der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS und der Ökologisch-Demokratischen Partei …
- BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur …
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
- BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
- BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69
Abhörurteil
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05
Automatisierte Kennzeichenerfassung
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
- BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvE 5/07
G8-Gipfel Heiligendamm
- BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00
Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein
- BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
PDS/Linke Liste
- BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches …
- BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58
Neugliederung Hessen
- BVerfG, 24.01.2001 - 2 BvE 1/00
Pofalla I
- BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97
ÖDP
- BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
Abgeordnetenbüro
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Kopftuch Ludin
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
- BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10
"Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht"
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01
NPD-Verbotsverfahren
- BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01
Junge Freiheit
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95
Überhangmandate II
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96
Grundmandatsklausel
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem …
- BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75
Beschlußfähigkeit
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvE 4/11
Anträge im Organstreit "ESM/Euro-Plus-Pakt" erfolgreich
- BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58
Volksbefragung Hessen
- BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52
EVG-Vertrag
- BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
Fraktions- und Gruppenstatus
- BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79
5%-Sperrklausel III
- BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
NPD
- BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54
Abgeordneten-Entschädigung
- BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Erfolglose Organstreitverfahren betreffend die Beibehaltung der im …
- BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
Abgeordnetenprüfung
- BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95
Zum Ausschluss eines Fraktionsmitarbeiters im Untersuchungsausschuss wegen seiner …
- BVerfG, 11.03.2003 - 2 BvK 1/02
Kommunalwahl-Sperrklausel II
- BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81
Agent
- BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67
Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren
- BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60
Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung
- BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60
Geltendmachung der Benachteiligung einer politischen Partei durch …
- BVerfG, 11.05.1964 - 2 BvR 230/64
Keine einstweilige Anordnung auf Verschiebung von Kommunalwahlen
- BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75
Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
- BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06
Fraport
- BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
- BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
- BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92
AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
- BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04
Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83
Politische Stiftungen
- BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07
Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den …
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
Zollkriminalamt
- BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
Südumfahrung Stendal
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
- BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR-Spione
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06
Überwachung von Bundestagsabgeordneten
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
- BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97
Verwaltungsgemeinschaften
- BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den …
- BVerfG, 03.07.2007 - 2 BvE 2/07
Afghanistan-Einsatz
- BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
Schatzregal der Länder
- BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Bayerische Kommunalwahlen
- BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der …
- BVerwG, 01.09.1976 - 7 B 101.75
Ablehnende Petitionsbescheide - Verwaltungsakt - Bundesaufsicht über Länder
- BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
Oberstufenreform
- BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
Rasterfahndung
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von …
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Drei-Länder-Quorum
- BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68
Zitiergebot
- BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74
Wahlkampfkostenpauschale
- BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82
Anfechtung einer durch den Präsidenten des Bundestages erteilten Rüge
- BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07
Tornadoeinsatz Afghanistan
- BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des …
- BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80
Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG
- BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69
Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56
5%-Sperrklausel II
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00
'Moratorium Gorleben'
- BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66
Private Tonbandvervielfältigungen
- BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvE 1/98
Gysi I
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvG 1/62
Wasser- und Schiffahrtsverwaltung
- BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvR 486/59
Verfassungswidrigkeit des allein auf Parteimitgliedschaft gestützten …
- BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60
Friedenswahlen
- BVerfG, 17.05.2011 - 1 BvR 780/09
Verweigerung der Auskunft aus Verfassungsschutzakten
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58
Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der …
- BVerfG, 30.06.1953 - 2 BvE 1/52
Kehler Hafen
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvH 1/84
Verfassungsmäßigkeit des im Land Hessen geltenden "Ein-Stimmen-Systems"
- BVerfG, 16.12.1969 - 2 BvK 2/69
Ausschlußfrist bei Verfahren über Verfassungsstreitigkeit innerhalb eines Landes
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
- VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 3077/06
Zur Sammlung personenbezogener Daten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
- BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet
- VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 6242/03
Auskunft über beim Verfassungsschutz gespeicherte persönliche Daten
- BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69
Stichtagsregelung
- BVerwG, 23.07.2010 - 20 F 8.10
Zur Schwärzung von Aktenteilen in Zusammenhang mit der Partei "Die Linke"
- BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63
Umfang und Regelungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
- VG Köln, 23.04.2009 - 20 K 5429/07
Erhebung personenbezogener Informationen eines Landtagsabgeordneten in Thüringen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 7 A 11108/14
Polizeikontrolle einer dunkelhäutigen Familie im Zug
Die Betroffenen müssen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten daran ausrichten können, und die gesetzesausführende Verwaltung muss für ihr Verhalten steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe vorfinden (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvE 6/08, u.a. -, BVerfGE 134, 141 [184] = juris, Rn. 126, m.w.N.).Es ist in erster Linie Aufgabe der Rechtsanwendungsorgane, Zweifelsfragen zu klären und Auslegungsprobleme mit den herkömmlichen Mitteln juristischer Methode zu bewältigen (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvE 6/08, u.a. -, BVerfGE 134, 141 [184 f.] = juris, Rn. 127, m.w.N.).
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Beobachtung einer Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln einen schweren Eingriff in das aus der Parteienfreiheit des Art. 21 Abs. 1 GG folgende Selbstbestimmungsrecht darstellt, der in jedem Einzelfall neben einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage einer besonderen Rechtfertigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bedarf (vgl. BVerfGE 107, 339 ; siehe auch BVerfGE 134, 141 ).Die Möglichkeit nachrichtendienstlicher Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen ist Ausfluss des Prinzips der "streitbaren" oder "wehrhaften Demokratie", das vor allem in Art. 9 Abs. 2, Art. 18 und Art. 21 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich verankert ist und gewährleisten soll, dass Verfassungsfeinde nicht unter Berufung auf die Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, und unter ihrem Schutz die Verfassungsordnung oder den Bestand des Staates gefährden, beeinträchtigen oder zerstören (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 5, 85 ; 28, 36 ; 30, 1 ; 40, 287 ; 134, 141 ).
Eine Beobachtung - auch unter Rückgriff auf die Instrumente heimlicher Informationsbeschaffung gemäß § 8 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz - ist daher in einem laufenden Verbotsverfahren grundsätzlich zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfolgt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 107, 339 Senatsminderheit; 134, 141 ; BVerwGE 110, 126 ) sowie die rechtsstaatlichen Gebote der Staatsfreiheit und des fairen Verfahrens nicht außer Acht lässt.
Daher kommt es für seine Anwendbarkeit nicht darauf an, ob eine staatliche Sanktion sich als unmittelbare Folge des parlamentarischen Handelns darstellt (vgl. BVerfGE 134, 141 ).
- VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21
Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten
Verfassungsfeinde sollen nicht unter Berufung auf Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, die Verfassungsordnung oder den Bestand des Staates gefährden, beeinträchtigen oder gar zerstören dürfen (vgl. Art. 9 Abs. 2, Art. 18, Art. 21 GG), vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08 -, BVerfGE 134, 141 Rn. 112; Urteil vom 17. August 1956 - 1 BvB 2/51 -, BVerfGE 5, 85 = juris, Rn. 496; OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 5 B 163/21 -, juris Rn. 22.
- BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15
Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?
a) Schon nach dem allgemeinen, im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gründenden Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze ist der Gesetzgeber gehalten, Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 49, 168 ; 59, 104 ; 78, 205 ; 103, 332 ; 134, 141 ; 143, 38 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2016 - 15 A 2293/15
"Licht-Aus"-Aufruf durch Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig
vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvE 6/08, 2 BvR 2436/10 -, juris Rn. 112 und 114; ThürVerfGH, Urteile vom 8. Juli 2016- VerfGH 38/15 -, juris Rn. 47 f., und vom 8. Juni 2016 - VerfGH 25/15 -, juris Rn. 107. - BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11
Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …
Es dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht der davon losgelösten Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 73, 1 ; 80, 188 ; 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ; 134, 141 ; 136, 190 ; 140, 115 ). - BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der …
Mit dem Antrag, der Bundestag müsse auf die Aufhebung des Beschlusses hinwirken, ist das angegriffene Unterlassen daher hinreichend konkretisiert (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 57, 1 ; 68, 1 ; 80, 188 ; 96, 264 ; 97, 408 ; 103, 81 ; 134, 141 ; vgl. auch BVerfGE 118, 244 ; 131, 152 ). - BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13
Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig
Jedoch ermöglicht der Kompetenztitel dem Bund, auch in gewissem Umfang selbst im Bereich des Verfassungsschutzes tätig zu werden und dem Bundesamt für Verfassungsschutz die für seine Aufgaben erforderlichen Befugnisse einzuräumen (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 134, 141 ). - BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14
Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach …
Dieser verpflichtet den parlamentarischen Gesetzgeber, wesentliche, für die Grundrechtsverwirklichung maßgebliche Regelungen selbst zu treffen und nicht anderen Normgebern oder der Exekutive zu überlassen (vgl. zum sog. Wesentlichkeitsgrundsatz BVerfGE 34, 165 ; 40, 237 ; 41, 251 ; 45, 400 ; 47, 46 ; 61, 260 ; 83, 130 ; 98, 218 ; 105, 279 ; 108, 282 ; 116, 24 ; 128, 282 ; 134, 141 ; 141, 143 ). - BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Aus der Zusammenschau mit dem Bestimmtheitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 56, 1 ; 134, 141 ) ergibt sich, dass die gesetzliche Regelung desto detaillierter ausfallen muss, je intensiver die Auswirkungen auf die Grundrechtsausübung der Betroffenen sind (vgl. BVerfGE 56, 1 ). - BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
- BVerfG, 14.01.2014 - 2 BvR 2728/13
Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union
- BVerwG, 14.05.2020 - 2 C 13.19
Polizeivollzugsbeamte in Bayern dürfen sich an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen …
- BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD
- BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15
Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz …
- BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
- BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …
- VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 207/20
AfD: Einstufung des sog. Flügels
- BGH, 05.07.2022 - StB 7/22
BGH entscheidet zur Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von …
- VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 129/13
Verfassungsmäßigkeit der Regelung zu Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter …
- VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17
Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig
- BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14
Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde; …
- BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für …
- BVerfG, 26.02.2014 - 2 BvE 2/13
Europawahl: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament …
- BVerfG, 10.11.2020 - 1 BvR 3214/15
Erweiterte Datennutzung (Data-mining) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise …
- BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14
Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos
- BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18
Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der …
- VerfGH Thüringen, 08.06.2016 - VerfGH 25/15
Thüringens Ministerpräsident verletzt Rechte der NPD
- BVerfG, 29.11.2023 - 2 BvF 1/21
Das Bundeswahlrecht 2020 ist verfassungsgemäß
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13
Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung; …
- BVerfG, 28.09.2022 - 1 BvR 2354/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Übermittlung mit …
- VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23
Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11
Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig
- VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen …
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
- BVerwG, 16.03.2016 - 6 C 65.14
Abgeordneter; Amtsausstattung; Aufwandsentschädigung; Auskunftsanspruch; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2021 - 5 B 163/21
Zwischenverfügung, Verfassungsschutz, Partei, nachrichtendienstliche Mittel, …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14
Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der …
- BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der …
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.2023 - 1 S 3351/21
Landesamt für Verfassungsschutz; Beobachtung eines Personenzusammenschlusses; …
- BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 2/19
Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG durch polizeiliches Betreten von …
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 12 S 2216/14
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bei Eingehen einer …
- BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19
Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der …
- VerfG Hamburg, 21.12.2021 - HVerfG 14/20
Zur Reichweite des Neutralitätsgebots von Amtsträgern in Bezug auf Äußerungen …
- VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 208/20
AfD: Einstufung der JA
- VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 57/15
Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Parlamentarische …
- VGH Bayern, 14.09.2023 - 10 CE 23.796
Verfassungsschutz darf AfD beobachten
- BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18
Das Organstreitverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven …
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 9 S 838/18
Evaluationssatzung an Hochschule
- BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12
Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.06.2014 - VGH N 14/14
Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der …
- VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 105/21
Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20
Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer …
- BVerwG, 14.12.2020 - 6 C 11.18
Beobachtung einer Einzelperson durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
- VG München, 17.04.2023 - M 30 E 22.4913
AfD - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beobachtung durch das Bayerische …
- BVerfG, 12.05.2015 - 1 BvR 1501/13
Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise …
- BVerfG, 02.03.2021 - 2 BvE 4/16
Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und …
- StGH Niedersachsen, 24.11.2020 - StGH 6/19
Ministerpräsident; Landesregierung; Äußerung; Äußerungsbefugnis; politische …
- BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14
Informationsanspruch gegenüber wissenschaftlichem Dienst des Bundestages - …
- VerfGH Baden-Württemberg, 27.10.2017 - 1 GR 35/17
Fraktionsvorschläge zur Abwahl eines Abgeordneten aus Untersuchungsausschuss und …
- BVerfG, 13.04.2021 - 2 BvE 1/21
Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder …
- BVerwG, 25.02.2016 - 7 C 18.14
Informationsfreiheit; Informationszugang; Nachrichtendienst; …
- BVerwG, 16.03.2016 - 6 C 66.14
Abgeordneter; Amtsausstattung; Aufwandsentschädigung; Auskunftsanspruch; …
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 9/20
Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines …
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvE 1/17
Unzulässiger Antrag der NPD im Organstreitverfahren betreffend …
- VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19
Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig
- BVerfG, 10.10.2017 - 2 BvE 6/16
Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren wegen fehlenden …
- VG Berlin, 28.09.2015 - 27 L 126.15
Informationsanspruch gegenüber Bundestag über Ausgabe von Hausausweisen an …
- VerfGH Baden-Württemberg, 05.02.2024 - 1 GR 21/22
Unbegründeter Antrag der AfD-Fraktion im Organstreitverfahren auf Feststellung …
- VerfGH Bayern, 20.03.2014 - 72-IVa-12
Verfassungsstreitigkeit: Umfang und Grenzen der Antwortpflicht auf …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - VerfGH 177/20
Teilweise erfolgreiches Organstreitverfahren wegen unvollständiger Zuleitung von …
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 1 GR 29/17
Ablauf der Antragsfrist im Organstreitverfahren (§ 45 Abs 3 VerfGHG ) …
- VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22
Eilantrag des hessischen Landesverbandes der AfD gegen Beobachtung und deren …
- StGH Niedersachsen, 15.01.2019 - StGH 1/18
Zur Reichweite des Rechts auf Chancengleichheit "in der Öffentlichkeit" (Art 19 …
- BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 2164/21
Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 16 A 1009/14
Bundesamt für Verfassungsschutz muss über Auskunftsbegehren von Bodo Ramelow und …
- BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvE 4/21
Unzulässige Organklage gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.07.2020 - VGH O 24/20
Zurückweisung aufgrund fehlender Antragstellung im Organstreitverfahren sowie …
- VerfGH Baden-Württemberg, 04.04.2022 - 1 GR 69/21
Erfolglose Organklage gegen Regelungen der Hausordnung des Landtags (juris: LTHO …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 01.04.2022 - VGH N 7/21
Corona-Sondervermögen in Rheinland-Pfalz zum Teil verfassungswidrig - Zu den …
- VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 134/12
Mangels Bestimmtheit unzulässiger Antrag und unzulässige Erweiterung des Antrags …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 A 7.14
Auskunft; Auskunftsbegehren; Auskunftspflicht; Anspruch auf ermessensfehlerfreie …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - VerfGH 12/14
Landesregierung hat Fragen von Abgeordneten zum Effizienzteam verfas-sungskonform …
- StGH Niedersachsen, 10.02.2017 - StGH 1/16
Organstreitverfahren wegen Einsetzung des 23. Parlamentarischen …
- LSG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - L 9 U 619/22
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung - Unternehmer des Baugewerbes - …
- StGH Niedersachsen, 27.09.2021 - StGH 6/20
Freies Mandat; Landtagspräsidentin; Landtagsgebäude; Maskenpflicht; …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.05.2021 - VGH O 24/21
Unzulässige Organklage gegen die Untersagung, die Anschrift des …
- VerfGH Berlin, 25.08.2021 - VerfGH 178/20
Corona-Anwesenheitsdokumentation verletzt den Abgeordneten nicht in seinen …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2015 - VerfGH 25/13
Organstreitverfahren der Piraten-Fraktion und der ihr angehörenden Abgeordneten …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.05.2021 - VGH O 23/21
Erfolglose Organklage der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz ua gegen die …
- VG Köln, 13.10.2022 - 13 K 4222/18
Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung Deutschland weiter beobachten
- BVerfG, 22.06.2021 - 2 BvE 10/20
Einstellung eines Organstreitverfahrens betreffend die Maskenpflicht in den …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - VerfGH 6/16
Landesverfassung gewährt Piraten-Fraktion keinen Anspruch auf …
- VG Köln, 03.12.2018 - 6 L 1932/18
Bundesamt für Verfassungsschutz muss Auskünfte über Treffen seines früheren …
- OLG Hamburg, 12.07.2022 - 1 Ws 27/22
Untersuchungshaft: Rechtmäßigkeit einer coronabedingten 23-stündiger Einsperrung …
- BVerwG, 21.01.2014 - 20 F 1.13
Anspruch gegen den Verfassungsschutz auf ungeschwärzter Vorlage der Akte
- VerfG Brandenburg, 20.01.2023 - VfGBbg 67/21
Untersuchungsausschuss; Qualifizierte Minderheit; Fraktion; Beteiligtenfähigkeit; …
- VerfG Brandenburg, 20.05.2022 - VfGBbg 94/20
Verdachtsberichterstattung grundsätzlich zulässig
- VerfG Hamburg, 19.07.2016 - HVerfG 9/15
Härtefallkommission in Hamburg: AfD scheitert beim Verfassungsgericht
- VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 51/13
Wegen Verfristung unzulässige Organklage gegen Unterlassen der Landesregierung im …
- VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20
Keine höheren Ansprüche für Berliner Abgeordnete, die vor 2001 ausgeschieden sind
- VG München, 25.10.2022 - M 30 E 22.4913
Alternative für Deutschland (AfD) - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die …
- VerfGH Bayern, 11.08.2021 - 97-IVa-20
Mitgliedschaft des Landtages im "Bündnis für Toleranz"
- VerfGH Bayern, 26.02.2019 - 51-IVa-17
Verhaltensweisen von Kabinettsmitgliedern unterliegen dem parlamentarischen …
- VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 62-I-12
Unzulässiger Antrag gegen Anordnung des Landtagspräsidenten, die Kantine des …
- VG Stuttgart, 06.11.2023 - 1 K 167/23
Verfassungsschutzrechtliche Beobachtung des AfD-Landesverbands Baden-Württemberg; …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2022 - LVerfG 2/21
Organklage einer Landtagsfraktion sowie mehrerer Landtagsabgeordneter gegen das …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2013 - 2 A 11256/12
Zur Pflichtuntersuchung eines Feuerwehrbeamten durch den Betriebsarzt
- BVerfG, 20.09.2021 - 2 BvE 5/21
Einstellung von Organstreitverfahren bzgl Anpassung der Zahl der erforderlichen …
- BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 5/12
Einstellung zweier Organstreitverfahren nach Verzicht des Antragstellers auf sein …
- VerfG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - LVerfG 5/17
Nachträgliche Unzulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren bei Wegfall …
- OLG Hamburg, 20.06.2022 - 1 Ws 16/22
Coronapandemie und JVA: Dreiundzwanzigstündige Einsperrung im Haftraum für zwei …
- VerfG Hamburg, 06.01.2023 - HVerfG 2/22
Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren bzgl der Benennung von …
- BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 2047/16
Verfassungsbeschwerde zur Geltendmachung von Abgeordnetenrechten im Streit mit …
- VerfG Brandenburg, 21.09.2019 - VfGBbg 58/18
Organstreit unzulässig; Akteneinsicht; unverzüglich; vollständig; Abgeordneter; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2023 - 16 A 517/19
Keine weitere Auskunft aus Verfassungsschutzakten zu der Partei Die Linke
- VerfG Brandenburg, 21.04.2023 - VfGBbg 30/22
Untersuchungsausschuss; Qualifizierte Minderheit; Begründungsanforderungen; …
- VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 5/21
Organstreit verworfen; politische Partei; Verfassungsschutzbericht; …
- VG Köln, 13.07.2023 - 13 L 535/23
- VG Köln, 28.07.2023 - 13 L 616/23
- VerfG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - LVerfG 6/17
Überschreiten der Grenzen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit durch ein …
- VG Köln, 27.03.2014 - 20 K 6717/12
Auskunftsrecht des Bürgers über beim Bundesamt für Verfassungsschutz über ihn …
- VerfG Hamburg, 11.12.2014 - HVerfG 3/14
- VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 93/17
Organstreitverfahren des Abgeordneten Marcel Luthe erfolglos - Antrag war gegen …
- BVerwG, 29.04.2014 - 10 B 27.14
Klärungsbedürftigkeit der Möglichkeit des Widerrufs einer Asylanerkennung bei …
- VG Köln, 21.08.2014 - 20 K 1468/08
Bundesamt für Verfassungsschutz muss "Gysi-Akten" löschen
- BVerwG, 29.04.2014 - 10 B 23.14
Darlegungserfordernisse im Hinblick auf die Zulässigkeit einer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2016 - 4 M 168/15
Medienrechtliche Beanstandung wegen Öffentlichkeitsarbeit einer politischen …
- BVerwG, 29.04.2014 - 10 B 22.14
Darlegungserfordernisse im Hinblick auf die Zulässigkeit einer …
- VG München, 27.11.2019 - M 30 E 19.1368
Anspruch auf Unterlassung der Beobachtung durch das Bayerische Landesamt für …
- BVerwG, 29.04.2014 - 10 B 24.14
Klärungsbedürftigkeit der Dreijahresfrist zur obligatorischen Überprüfung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2015 - 16 A 1518/11
Präjudizielle Wirkung einer Entscheidung im In-Camera-Verfahren für die …
- VG Köln, 29.12.2022 - 6 L 830/19
- VG Köln, 21.08.2014 - 20 K 3373/08
Rechtswidrigkeit der Erhebung sowie der Verarbeitung und der Nutzung …
- VG Köln, 11.12.2014 - 20 K 4758/08
Löschung und Vernichtung der Sammlung von personenbezogenen Daten eines Mitglieds …
Rechtsprechung
BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Braunkohletagebau "Garzweiler II" - Rahmenbetriebsplanung verletzt betroffenen Grundeigentümer weder in Grundrecht auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) noch in Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 11 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 3 S 1 GG, Art 14 Abs 3 S 2 GG, Art 19 Abs 3 GG
Braunkohletagebau "Garzweiler II" - Rahmenbetriebsplanung verletzt betroffenen Grundeigentümer weder in Grundrecht auf Freizügigkeit (Art 11 Abs 1 GG) noch in Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) - bei einschränkender Auslegung keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § ...
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Realisierung eines Braunkohlentagebauvorhabens in Nordrhein-Westfalen
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Realisierung eines Braunkohlentagebauvorhabens in Nordrhein-Westfalen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
BVerfG bezieht Stellung zum Braunkohletagebau Garzweiler
- ponte-press.de (Volltext/Auszüge)
Bergrecht im Wesentlichen verfassungskonform (Garzweiler II)
- rewis.io
Braunkohletagebau "Garzweiler II" - Rahmenbetriebsplanung verletzt betroffenen Grundeigentümer weder in Grundrecht auf Freizügigkeit (Art 11 Abs 1 GG) noch in Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) - bei einschränkender Auslegung keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § ...
- ra.de
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation und Volltext)
Urteil in Sachen Braunkohlentagebau Garzweiler - Rechtsschutz Enteignungs- und Umsiedlungsbetroffener gestärkt
- rechtsportal.de
Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Realisierung eines Braunkohlentagebauvorhabens in Nordrhein-Westfalen
- datenbank.nwb.de
Braunkohletagebau "Garzweiler II" - Rahmenbetriebsplanung verletzt betroffenen Grundeigentümer weder in Grundrecht auf Freizügigkeit (Art 11 Abs 1 GG) noch in Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) - bei einschränkender Auslegung keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und Umsiedlungsbetroffener gestärkt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Enteignungen für den Braunkohle-Tagebau
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler" - Rechtsschutz Enteignungs- und Umsiedlungsbetroffener gestärkt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Enteignung durch Grundabtretung für den Braunkohlentagebau "Garzweiler" verletzt das Eigentumsgrundrecht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Enteignung durch Grundabtretung für den Braunkohlentagebau "Garzweiler" verletzt das Eigentumsgrundrecht
- taz.de (Pressebericht, 17.12.2013)
Braunkohletagebau: Stopp von Garzweiler II abgelehnt
- bbgundpartner.de (Kurzinformation)
Garzweiler-Urteil: Rechtsschutz gegen Großvorhaben gestärkt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Braunkohle als Gemeinwohlziel
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BVerfG stärkt Rechtschutz bei Enteignung und Umsiedlungen in Sachen "Braunkohlentagebau Gartzweiler" - Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur Sicherung der Versorgung des Energiemarktes mit Rohstoffen aber dennoch gerechtfertigt
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 03.04.2013)
Mündliche Verhandlung in Sachen "Braunkohletagebau Garzweiler"
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
BVerfG verhandelt über Garzweiler - Braunkohleabbau aus Sicht der Bundesregierung unverzichtbar
Besprechungen u.ä. (4)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)
Garzweiler-Urteil: My Home is not my Castle
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Sachlicher Schutzbereich: Kein "Recht auf Heimat"
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Garzweiler II - Neues zu Art. 14 GG
- law-journal.de (Entscheidungsbesprechung)
Verfassungsgericht erschafft grundrechtlichen Schutz gegen Entvölkerung!
Sonstiges (2)
- Bundesverfassungsgericht (Terminmitteilung)
Urteilsverkündung in Sachen "Braunkohletagebau Garzweiler"
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 691/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - 11 A 1194/02
- VG Düsseldorf, 06.06.2006 - 3 K 3061/05
- BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 1194/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 3051/06
- BVerwG, 29.09.2008 - 7 B 20.08
- BVerwG, 20.10.2008 - 7 B 21.08
- BVerwG, 26.11.2008 - 7 B 52.08
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08
- BVerfG, 20.01.2017 - 1 BvR 3386/08
Papierfundstellen
- BVerfGE 134, 242
- NVwZ 2014, 211
- WM 2014, 274
- DVBl 2014, 175
- DÖV 2014, 242
- BayVBl 2014, 434
Wird zitiert von ... (204) Neu Zitiert selbst (83)
- BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05
Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan; …
Auszug aus BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
d) Auf die Revision des Beschwerdeführers hob das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 29. Juni 2006 (BVerwG 7 C 11.05 - BVerwGE 126, 205) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurück.Dass das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile mit Urteil vom 29. Juni 2006 (BVerwGE 126, 205) im Ausgangsverfahren zu der hier ebenfalls entschiedenen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3139/08 seine bisherige Rechtsprechung insoweit aufgegeben hat und den Bestimmungen über die Zulassung des Rahmenbetriebsplans nunmehr teilweise drittschützende Wirkung zuspricht (siehe dazu unten C. II. 2. b bb (1)), ändert hieran nichts, da es für die Beurteilung, ob die Einlegung eines Rechtsbehelfs zumutbar ist, auf den Zeitpunkt der Entscheidung hierüber ankommt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings inzwischen mit seinem Urteil vom 29. Juni 2006 (BVerwGE 126, 205 ), das im Ausgangsverfahren zu der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3139/08 (siehe nachfolgend C.) ergangen ist, auf diese Unzulänglichkeiten der Zulassungsbestimmungen für bergbauliche Betriebe reagiert und über § 48 Abs. 2 BBergG auch eine Abwägung der Interessen der betroffenen Grundeigentümer mit den berechtigten Belangen des Bergbaus gefordert (…a.a.O., S. 210 [Rn. 20]).
bb) Die gesetzliche Ausgestaltung der Rechtsschutzmöglichkeiten gegen bergrechtliche Gewinnungsbetriebe in der für den Beschwerdeführer damals noch maßgeblichen Auslegung durch die Verwaltungsgerichte vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2006 (BVerwGE 126, 205) genügte jedenfalls für Braunkohlentagebaue nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an effektiven Rechtsschutz (1), da sie den Eigentumsbetroffenen eine Klagemöglichkeit erst gegen die Enteignungsentscheidung und damit zu spät eröffnete (2).
Die zwischenzeitlich vom Bundesverwaltungsgericht durch die Änderung seiner Rechtsprechung auch für den Eigentumsbetroffenen eröffnete Möglichkeit, bereits die Zulassung des Rahmenbetriebsplans anzugreifen (vgl. BVerwGE 126, 205 ; vgl. dazu vorstehend aa (3) und unten C. II. 2. c ee (1)), ändert hieran nichts, da sie erst nach gegenüber dem Beschwerdeführer rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens über die Zulassung des Rahmenbetriebsplans Garzweiler erfolgte.
Das Bundesberggesetz sieht nach der maßgeblichen Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. den angegriffenen Beschluss vom 29. September 2008 - BVerwG 7 B 20.08 -, NVwZ 2009, S. 331 sowie BVerwGE 126, 205 ) eine solche Bindungswirkung der Rahmenbetriebsplanzulassung für ein nachfolgendes Enteignungsverfahren weder insgesamt noch in Entscheidungsteilen vor.
(1) Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem vom Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren im ersten Durchgang erstrittenen, hier nicht angegriffenen Urteil vom 29. Juni 2006 entschieden, dass die Zulassung des Rahmenbetriebsplans mit Blick auf § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG die Feststellung enthalte, die beabsichtigte Gewinnung von Braunkohle könne nicht aus überwiegenden öffentlichen Interessen, also auch nicht unter Berücksichtigung des Eigentumsschutzes, beschränkt oder untersagt werden (vgl. BVerwGE 126, 205 ).
Aus dieser für das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich maßgeblichen Auslegung des einfachen Rechts hat das Bundesverwaltungsgericht unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 18.90 -, NVwZ 1991, S. 992) den Schluss gezogen, dass die Zulassung des Rahmenbetriebsplans mit dieser Feststellung den Beschwerdeführer als Grundstückseigentümer belaste und deshalb eine auch ihm gegenüber wirksame rechtliche Regelung entfalte, weshalb sie von ihm angefochten werden könne (vgl. BVerwGE 126, 205 ).
Der für die Betriebsplanzulassung erhebliche § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG entfalte damit zugunsten des Grundstückseigentümers drittschützende Wirkung (vgl. BVerwGE 126, 205 ).
Ein Tagebauvorhaben widerspreche dem öffentlichen Interesse im Sinne des § 48 Abs. 2 BBergG, wenn bereits bei der Zulassung des Rahmenbetriebsplans erkennbar sei, dass die Verwirklichung des Vorhabens daran scheitern müsse, dass die dafür erforderliche Inanspruchnahme des Eigentums privater Dritter nicht durch Belange des Allgemeinwohls gerechtfertigt sei (vgl. BVerwGE 126, 205 ).
Denn die mit der Zulassung des Rahmenbetriebsplans erfolgte Feststellung der grundsätzlichen Zulassungsfähigkeit des Vorhabens (vgl. BVerwGE 126, 205 ) überwindet mit Wirkung für die weiteren Schritte der Betriebsplanung entgegenstehende Eigentümerinteressen als Teil der nach § 48 Abs. 2 BBergG zu berücksichtigenden öffentlichen Interessen.
Zudem bleibt die Zulassung des Rahmenbetriebsplans jedenfalls für den Eigentümer, der sie - wie der Beschwerdeführer - erfolglos angefochten hat, nicht ohne Bedeutung für das nachfolgende Grundabtretungsverfahren (vgl. BVerwGE 126, 205 ), da für ihn damit bestandskräftig feststeht, dass das Vorhaben einer technisch und wirtschaftlich sachgemäßen Betriebsplanung und Betriebsführung entspricht und die Benutzung der Grundstücke für das Abbauvorhaben unter diesem Gesichtspunkt notwendig ist.
Dieser vom Beschwerdeführer im Verfahren vorgetragene Umstand wurde vom Ersten Beigeordneten der Stadt Erkelenz in der mündlichen Verhandlung überzeugend und substantiiert bestätigt (vgl. auch BVerwGE 126, 205 ) und hat auch keinen Widerspruch erfahren.
Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu jedoch entschieden, dass keine Bindung des Bergbautreibenden an die Ziele der Raumordnung, wie sie in einem Braunkohlenplan zum Ausdruck kommen, bestehe, weil die Raumordnungsklausel des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ROG 1998 auf die Zulassung eines fakultativen Rahmenbetriebsplans nicht anwendbar ist (vgl. BVerwGE 126, 205 ).
Daneben ist nach § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG zu entscheiden, ob andere überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen, darunter auch die aggregierten Belange der betroffenen Grundstückseigentümer (vgl. BVerwGE 126, 205 ).
Da die Zulassung des Rahmenbetriebsplans unter anderem nur erfolgen darf, wenn nicht bereits zu diesem Zeitpunkt erkennbar ist, dass die Verwirklichung des Vorhabens daran scheitern muss, dass die dafür erforderliche Inanspruchnahme des Eigentums privater Dritter nicht durch Belange des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist (vgl. BVerwGE 126, 205 ), ist auf die Klage von Eigentumsbetroffenen schon hier zu prüfen, ob die Voraussetzungen für Enteignungen nach Maßgabe einer Gesamtabwägung (also gesetzliche Bestimmung des Gemeinwohlziels, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Vorhabens) erfüllt sind.
Eine solche Gesamtabwägung wurde dann aber der Sache nach durch die mittlerweile zuständig gewordene Bezirksregierung Arnsberg während des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht nachgeholt, nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29. Juni 2006 (BVerwGE 126, 205) seine Rechtsprechung zur Berücksichtigungsfähigkeit der Belange Eigentumsbetroffener nach § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG bei der Zulassung eines Rahmenbetriebsplans geändert hatte.
Vor dem Hintergrund des zurückverweisenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2006 (BVerwGE 126, 205) hat das Oberverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung die Auffassung entwickelt, dass es für die Zulassungsfähigkeit des Vorhabens Garzweiler I/II darauf ankomme, ob das Abbauvorhaben durch die Notwendigkeit gerechtfertigt sei, den dort anstehenden Bodenschatz zur Sicherung der Rohstoffversorgung abzubauen, und ob deshalb die großflächige Inanspruchnahme von Grundstücken mit der Umsiedlung zahlreicher Menschen und das völlige Umgestalten der Landschaft mit öffentlichen Interessen vereinbar sei (…Urteil vom 21. Dezember 2007 - 11 A 1194/02 -, S. 20 = juris Rn. 56).
- BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85
Boxberg
Auszug aus BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
(1) Es ist nach Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG dem demokratisch legitimierten, parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten, diejenigen Ziele des Gemeinwohls festzulegen, deren Erreichung erforderlichenfalls auch mittels Enteignung durchgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 56, 249 ; 74, 264 ).Von Verfassungs wegen von vornherein ausgeschlossen sind lediglich Enteignungszwecke, die ausschließlich im Interesse Privater liegen (vgl. BVerfGE 74, 264 ), die rein fiskalischen Interessen dienen (vgl. BVerfGE 38, 175 ) oder die vom Grundgesetz missbilligte Ziele verfolgen.
Nicht jedes beliebige öffentliche Interesse reicht hierfür aus (vgl. BVerfGE 74, 264 ).
bb) Das zur Enteignung ermächtigende Gesetz muss hinreichend bestimmt regeln, zu welchem Zweck, unter welchen Voraussetzungen und für welche Vorhaben enteignet werden darf (vgl. BVerfGE 56, 249 ; 74, 264 ; ähnlich bereits BVerfGE 24, 367 ).
Er ist aber gehalten, die Vorhaben der Art nach zu benennen, über deren Verwirklichung das angestrebte Gemeinwohlziel erreicht werden soll (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 56, 249 ; 74, 264 ).
Den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen aus Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG genügt hingegen eine Regelung nicht, die die Entscheidung, für welche Vorhaben und zu welchen Zwecken enteignet werden darf, faktisch in die Hand der Verwaltung legt (vgl. BVerfGE 74, 264 ).
c) Die Verfassung schließt Enteignungen zugunsten Privater nicht aus (vgl. BVerfGE 66, 248 ; 74, 264 ).
Dabei bedarf es einer besonders sorgfältigen Prüfung, ob hinter dem verfolgten Gemeinwohlziel ein auch unter Berücksichtigung der Privatnützigkeit der Enteignung hinreichend schwerwiegendes, spezifisch öffentliches Interesse steht (vgl. BVerfGE 74, 264 ).
Es bedarf daher in diesen Fällen gesetzlicher Regeln, die sicherstellen, dass begünstigte Private das enteignete Gut zur Verwirklichung des die Enteignung legitimierenden Ziels verwenden werden und dass diese Nutzung dauerhaft erfolgt, soweit sie nicht der Natur der Verwendung gemäß auf eine einmalige Inanspruchnahme beschränkt ist (vgl. BVerfGE 38, 175 ; 74, 264 ).
So hat der Gesetzgeber unzweideutig zu regeln, ob und für welche Vorhaben eine solche Enteignung statthaft sein soll (vgl. BVerfGE 74, 264 ).
Die Sicherung der dauerhaften Gemeinwohlnutzung des enteigneten Gutes bedarf umso genauerer und detaillierterer gesetzlicher Vorgaben, je weniger schon der Geschäftsgegenstand des privaten Unternehmens, zu dessen Gunsten die Enteignung erfolgt, darauf ausgerichtet ist, dem gemeinen Wohl zu dienen (vgl. BVerfGE 74, 264 ).
Die rechtsprechende Gewalt muss die Enteignung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und dabei insbesondere auch ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 74, 264 ).
dd) Da die hier in Streit stehende Enteignung für den Braunkohlentagebau Garzweiler I/II dem Grunde nach auf die Ermächtigung zur Enteignung für die Sicherstellung der Versorgung des Marktes mit Rohstoffen gestützt werden kann, bedarf es keiner Entscheidung, ob die beiden übrigen, in § 79 Abs. 1 BBergG für eine Enteignung genannten Tatbestandsvarianten, "die Erhaltung der Arbeitsplätze im Bergbau" und "der Bestand oder die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur", den Anforderungen des Art. 14 Abs. 3 GG an eine hinreichend bestimmte Gemeinwohlpräzisierung genügen (vgl. bereits BVerfGE 74, 264 ; BVerwGE 87, 241 ).
Damit kommt auch ein privates Bergbauunternehmen der Art von Unternehmen nahe, die bereits ihrem Geschäftsgegenstand nach der Daseinsvorsorge zugeordnet werden mit der Folge, dass es genügt, wenn hinreichende Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass die selbstgestellte "öffentliche" Aufgabe ordnungsgemäß erfüllt wird (vgl. BVerfGE 74, 264 unter Hinweis auf BVerfGE 66, 248 ).
Die rechtsprechende Gewalt muss die Enteignung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 74, 264 ).
Die Anordnung der Bindung an Ergebnisse vorgelagerter Verfahrensstufen durch Gesetz ist für die Annahme einer enteignungsrechtlichen Vorwirkung jedoch unverzichtbar (allgemein zu dieser Rechtsfigur vgl. BVerfGE 56, 249 ; 74, 264 ; 95, 1 sowie zum Gesetzesvorbehalt für echte Verfahrensstufungen BVerfGE 129, 1 ).
- BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64
Hamburgisches Deichordnungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Die Eigentumsgarantie schützt den konkreten Bestand in der Hand der einzelnen Eigentümer (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 38, 175 ; 56, 249 ).Im Falle einer verfassungsgemäßen Enteignung tritt an die Stelle der Bestandsgarantie eine Wertgarantie, die sich auf Gewährung einer vom Gesetzgeber dem Grunde nach zu bestimmenden Entschädigung richtet (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 46, 268 ; 56, 249 ; 58, 300 ).
Ungeachtet aller anderen Anforderungen ist die Enteignung nur dann, nur insoweit und nur solange verfassungsgemäß, als sie zum Wohl der Allgemeinheit erfolgt (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 38, 175 ; 56, 249 ).
bb) Das zur Enteignung ermächtigende Gesetz muss hinreichend bestimmt regeln, zu welchem Zweck, unter welchen Voraussetzungen und für welche Vorhaben enteignet werden darf (vgl. BVerfGE 56, 249 ; 74, 264 ; ähnlich bereits BVerfGE 24, 367 ).
Er ist aber gehalten, die Vorhaben der Art nach zu benennen, über deren Verwirklichung das angestrebte Gemeinwohlziel erreicht werden soll (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 56, 249 ; 74, 264 ).
d) Die Enteignung ist nur zulässig, wenn sie zur Erreichung des Gemeinwohlziels geeignet - was hier keiner eigenen Befassung bedarf - und erforderlich ist (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 45, 297 ; 56, 249 ).
e) Wie jeder staatliche Eingriff in ein Grundrecht ist die Enteignung nur mit Art. 14 Abs. 3 GG vereinbar, wenn sie sich als verhältnismäßig im engeren Sinne erweist (vgl. BVerfGE 24, 367 ).
Die nach Art. 14 Abs. 3 GG für die Enteignung geschuldete Entschädigung ist ohne Belang für die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs; sie mindert das Gewicht des Eingriffs nicht, denn sie ist lediglich die zwingende Folge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Enteignung (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 38, 175 ).
Die Eigentumsgarantie schützt den konkreten Bestand in der Hand der einzelnen Eigentümer (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 38, 175 ; 56, 249 ) und verleiht ihnen die Befugnis, Dritte von Besitz und Nutzung auszuschließen (vgl. BVerfGE 101, 54 ).
- BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71
Gondelbahn
Auszug aus BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Die Eigentumsgarantie schützt den konkreten Bestand in der Hand der einzelnen Eigentümer (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 38, 175 ; 56, 249 ).Im Falle einer verfassungsgemäßen Enteignung tritt an die Stelle der Bestandsgarantie eine Wertgarantie, die sich auf Gewährung einer vom Gesetzgeber dem Grunde nach zu bestimmenden Entschädigung richtet (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 46, 268 ; 56, 249 ; 58, 300 ).
Ungeachtet aller anderen Anforderungen ist die Enteignung nur dann, nur insoweit und nur solange verfassungsgemäß, als sie zum Wohl der Allgemeinheit erfolgt (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 38, 175 ; 56, 249 ).
(1) Es ist nach Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG dem demokratisch legitimierten, parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten, diejenigen Ziele des Gemeinwohls festzulegen, deren Erreichung erforderlichenfalls auch mittels Enteignung durchgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 56, 249 ; 74, 264 ).
bb) Das zur Enteignung ermächtigende Gesetz muss hinreichend bestimmt regeln, zu welchem Zweck, unter welchen Voraussetzungen und für welche Vorhaben enteignet werden darf (vgl. BVerfGE 56, 249 ; 74, 264 ; ähnlich bereits BVerfGE 24, 367 ).
Er ist aber gehalten, die Vorhaben der Art nach zu benennen, über deren Verwirklichung das angestrebte Gemeinwohlziel erreicht werden soll (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 56, 249 ; 74, 264 ).
d) Die Enteignung ist nur zulässig, wenn sie zur Erreichung des Gemeinwohlziels geeignet - was hier keiner eigenen Befassung bedarf - und erforderlich ist (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 45, 297 ; 56, 249 ).
Die Eigentumsgarantie schützt den konkreten Bestand in der Hand der einzelnen Eigentümer (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 38, 175 ; 56, 249 ) und verleiht ihnen die Befugnis, Dritte von Besitz und Nutzung auszuschließen (vgl. BVerfGE 101, 54 ).
Die Anordnung der Bindung an Ergebnisse vorgelagerter Verfahrensstufen durch Gesetz ist für die Annahme einer enteignungsrechtlichen Vorwirkung jedoch unverzichtbar (allgemein zu dieser Rechtsfigur vgl. BVerfGE 56, 249 ; 74, 264 ; 95, 1 sowie zum Gesetzesvorbehalt für echte Verfahrensstufungen BVerfGE 129, 1 ).
- BVerfG, 20.01.2017 - 1 BvR 3386/08
Festsetzung des Gegenstandswertes im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Der Grundabtretungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg vom 9. Juni 2005 - 81.04.2 r 204-1-1 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 6. Juni 2006 - 3 K 3061/05 -, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 2007 - 11 A 3051/06 - und der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2008 - BVerwG 7 B 21.08 - verletzen den Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 3386/08 in seinen Grundrechten aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 und Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.Dem Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 3386/08 haben das Land Nordrhein-Westfalen drei Viertel und die Bundesrepublik Deutschland ein Viertel seiner notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
Der Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 3139/08 wendet sich gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Garzweiler I/II, der Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 3386/08 gegen eine Grundabtretung, die zu Lasten eines in seinem Eigentum stehenden Grundstücks verfügt wurde.
bb) Für die Verfassungsbeschwerden wesentlich sind § 48 BBergG, der bei der Zulassung eines Betriebsplans zu beachten ist, sowie die mittelbar mit der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3386/08 angegriffenen Vorschriften über die Grundabtretung der § 77 Abs. 1 und 2, § 79 Abs. 1 und 2 BBergG.
a) Der Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 3386/08 ist ein in Nordrhein-Westfalen anerkannter Naturschutzverband.
b) Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3386/08 (Grundabtretung) ist nach Auffassung der Beigeladenen der Ausgangsverfahren unzulässig, im Übrigen jedenfalls unbegründet.
Die erforderliche Abwägung habe die Bezirksregierung im Grundabtretungsbeschluss mit dem Ergebnis des Erfordernisses der Inanspruchnahme des Grundstücks des Beschwerdeführers des Verfahrens 1 BvR 3386/08 durchgeführt.
Die Verfassungsbeschwerde des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (1 BvR 3386/08 - Grundabtretung) ist im Wesentlichen zulässig (I.) und teilweise begründet (II.).
Beides ergibt sich aus der Begründung des Senats zu den entsprechenden Fragen, die sich anlässlich der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3386/08 gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans stellen (siehe unten C. II. 2. c).
- BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90
Bergrechtliche Grundabtretung und Eigentumsgarantie
Auszug aus BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
bb) Mit Art. 14 Abs. 3 GG vereinbar ist § 79 Abs. 1 BBergG danach, soweit er Enteignungen zulässt, die der Versorgung des Marktes mit Rohstoffen dienen (ebenso BVerwGE 87, 241 ; 132, 261 ).Nach der Vorstellung des Gesetzgebers kommt diesem Versorgungszweck für die Lebensfähigkeit einer modernen Industriegesellschaft wie die der Bundesrepublik Deutschland ein besonders hoher Stellenwert zu (…vgl. BTDrucks 8/1315, S. 67 und 74;… 8/3965, S. 130 f.; ferner BVerwGE 87, 241 ).
dd) Da die hier in Streit stehende Enteignung für den Braunkohlentagebau Garzweiler I/II dem Grunde nach auf die Ermächtigung zur Enteignung für die Sicherstellung der Versorgung des Marktes mit Rohstoffen gestützt werden kann, bedarf es keiner Entscheidung, ob die beiden übrigen, in § 79 Abs. 1 BBergG für eine Enteignung genannten Tatbestandsvarianten, "die Erhaltung der Arbeitsplätze im Bergbau" und "der Bestand oder die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur", den Anforderungen des Art. 14 Abs. 3 GG an eine hinreichend bestimmte Gemeinwohlpräzisierung genügen (vgl. bereits BVerfGE 74, 264 ; BVerwGE 87, 241 ).
In Übereinstimmung hiermit hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Leitentscheidung vom 14. Dezember 1990 zur Enteignung im Bergrecht ausgeführt, wenn ein Bergbauunternehmer zur Sicherung der Rohstoffversorgung Bodenschätze aufsuche und gewinne, erfülle er damit - wenn auch mit dem Motiv des Erwirtschaftens eines Gewinns - unmittelbar den Zweck, den das Bundesberggesetz als dem öffentlichen Nutzen dienend bestimme (vgl. BVerwGE 87, 241 ).
Zu prüfen ist auch, ob andere, gewichtigere Allgemeinwohlinteressen, beispielsweise solche des Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes, der Wasserwirtschaft, der Raumordnung oder des Städtebaus, der Gewinnung des Bodenschatzes an dieser Stelle entgegenstehen (vgl. BVerwGE 87, 241 zur Braunkohle; BVerwG…, Urteil vom 24. Juni 2010 - BVerwG 7 C 16.09 -, juris Rn. 29).
Eine diese öffentlichen Belange einbeziehende Entscheidung können nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung auch Private verlangen, deren Eigentum für das Vorhaben in Anspruch genommen werden soll; denn ein Vorhaben, das zwar dem gesetzlich bestimmten Enteignungszweck dient, dem aber überwiegende öffentliche Belange anderer Art entgegenstehen, dient nicht dem Allgemeinwohl; dafür ist eine Enteignung nicht zulässig (vgl. BVerwGE 87, 241 unter Verweisung auf BVerwGE 67, 74 ; 72, 15 ; 74, 109 ; 85, 44 ).
Es hat sie in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise dahin umschrieben, dass nicht nur zu prüfen sei, ob das öffentliche Interesse an der Gewinnung gerade des bestimmten Bodenschatzes, hier von Braunkohle, zur Versorgung des Marktes so gewichtig sei, dass es den Zugriff auf privates Oberflächeneigentum erfordere, sondern auch, ob andere, gewichtigere Allgemeinwohlinteressen, zum Beispiel solche des Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes, der Wasserwirtschaft, der Raumordnung oder des Städtebaus, der Gewinnung des Bodenschatzes an der in Rede stehenden Stelle entgegenstünden (S. 16 und 19 = juris Rn. 40 und 51, jeweils unter Verweisung auf BVerwGE 87, 241).
Denn die Grundabtretung ist gesetzlich nicht als eine planerische Entscheidung mit Gestaltungsfreiheit der Behörde, sondern als eine gebundene Entscheidung ausgestaltet, die deshalb durch nachvollziehendes Abwägen auch von den Gerichten vorgenommen werden kann (vgl. S. 49 = juris Rn. 193 unter Verweisung auf BVerwGE 87, 241 sowie den angegriffenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2008 - BVerwG 7 B 21.08 -, juris Rn. 22).
- BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68
Rückenteignung
Auszug aus BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Die Eigentumsgarantie schützt den konkreten Bestand in der Hand der einzelnen Eigentümer (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 38, 175 ; 56, 249 ).Ungeachtet aller anderen Anforderungen ist die Enteignung nur dann, nur insoweit und nur solange verfassungsgemäß, als sie zum Wohl der Allgemeinheit erfolgt (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 38, 175 ; 56, 249 ).
Von Verfassungs wegen von vornherein ausgeschlossen sind lediglich Enteignungszwecke, die ausschließlich im Interesse Privater liegen (vgl. BVerfGE 74, 264 ), die rein fiskalischen Interessen dienen (vgl. BVerfGE 38, 175 ) oder die vom Grundgesetz missbilligte Ziele verfolgen.
Es bedarf daher in diesen Fällen gesetzlicher Regeln, die sicherstellen, dass begünstigte Private das enteignete Gut zur Verwirklichung des die Enteignung legitimierenden Ziels verwenden werden und dass diese Nutzung dauerhaft erfolgt, soweit sie nicht der Natur der Verwendung gemäß auf eine einmalige Inanspruchnahme beschränkt ist (vgl. BVerfGE 38, 175 ; 74, 264 ).
Die nach Art. 14 Abs. 3 GG für die Enteignung geschuldete Entschädigung ist ohne Belang für die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs; sie mindert das Gewicht des Eingriffs nicht, denn sie ist lediglich die zwingende Folge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Enteignung (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 38, 175 ).
Die Eigentumsgarantie schützt den konkreten Bestand in der Hand der einzelnen Eigentümer (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 38, 175 ; 56, 249 ) und verleiht ihnen die Befugnis, Dritte von Besitz und Nutzung auszuschließen (vgl. BVerfGE 101, 54 ).
- BVerwG, 20.10.2008 - 7 B 21.08
Grundabtretung; Enteignung; Wohl der Allgemeinheit; Versorgung des Marktes mit …
Auszug aus BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Der Grundabtretungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg vom 9. Juni 2005 - 81.04.2 r 204-1-1 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 6. Juni 2006 - 3 K 3061/05 -, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 2007 - 11 A 3051/06 - und der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2008 - BVerwG 7 B 21.08 - verletzen den Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 3386/08 in seinen Grundrechten aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 und Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.f) Das Bundesverwaltungsgericht wies mit Beschluss vom 20. Oktober 2008 (BVerwG 7 B 21.08, NVwZ 2009, S. 333) die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts zurück.
g) Die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers blieb erfolglos (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2008 - BVerwG 7 B 52.08 [7 B 21.08] -).
Da keine förmliche Bindungswirkung, insbesondere keine enteignungsrechtliche Vorwirkung, der Zulassungsentscheidungen über den Rahmen- oder die Hauptbetriebspläne für ein nachfolgendes Grundabtretungsverfahren im Gesetz vorgesehen ist (vgl. den angegriffenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2008 - BVerwG 7 B 21.08 -, juris Rn. 12), macht eine Gesamtabwägung im Verfahren über den Rahmenbetriebsplan die Gesamtabwägung im Grundabtretungsbeschluss, selbst wenn sie sich inhaltlich weitgehend entsprechen, nicht entbehrlich.
Denn die Grundabtretung ist gesetzlich nicht als eine planerische Entscheidung mit Gestaltungsfreiheit der Behörde, sondern als eine gebundene Entscheidung ausgestaltet, die deshalb durch nachvollziehendes Abwägen auch von den Gerichten vorgenommen werden kann (vgl. S. 49 = juris Rn. 193 unter Verweisung auf BVerwGE 87, 241 sowie den angegriffenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2008 - BVerwG 7 B 21.08 -, juris Rn. 22).
Der Vorwurf unzureichender Sachprüfung durch das Oberverwaltungsgericht kann auch nicht mit der vom Bundesverwaltungsgericht in seinem - hier ebenfalls angegriffenen - Beschluss über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vertretenen Auffassung entkräftet werden, das Oberverwaltungsgericht habe sich zwar auf die (eingeschränkte) Bindungswirkung der Vorentscheidung berufen, dann aber die einzelnen Gesichtspunkte doch jeweils in der Sache vollständig durchgeprüft (vgl. Beschluss vom 20. Oktober 2008 - BVerwG 7 B 21.08 -, juris Rn. 18 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - 11 A 1194/02
Klagen gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans Garzweiler I/II ohne Erfolg
Auszug aus BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Die Berufung des Beschwerdeführers wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 7. Juni 2005 (11 A 1194/02) zurück.f) Mit Urteil vom 21. Dezember 2007 (11 A 1194/02) wies das Oberverwaltungsgericht die Berufung des Beschwerdeführers erneut zurück.
(a) Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Oberverwaltungsgericht in seinem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteil als letzte Tatsacheninstanz im fachgerichtlichen Verfahren für die gerichtliche Beurteilung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung abgestellt hat (Urteil vom 21. Dezember 2007 - 11 A 1194/02 -, S. 19 = juris Rn. 51).
Es begründet im Einzelnen den substantiellen Beitrag des prognostizierten Ertrags an Braunkohle aus dem Tagebau Garzweiler als vernünftigerweise geboten und steht damit in grundsätzlicher Übereinstimmung mit diesem Maßstab (Urteil vom 21. Dezember 2007 - 11 A 1194/02 -, S. 21 ff. = juris Rn. 63 ff.).
Vor dem Hintergrund des zurückverweisenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2006 (BVerwGE 126, 205) hat das Oberverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung die Auffassung entwickelt, dass es für die Zulassungsfähigkeit des Vorhabens Garzweiler I/II darauf ankomme, ob das Abbauvorhaben durch die Notwendigkeit gerechtfertigt sei, den dort anstehenden Bodenschatz zur Sicherung der Rohstoffversorgung abzubauen, und ob deshalb die großflächige Inanspruchnahme von Grundstücken mit der Umsiedlung zahlreicher Menschen und das völlige Umgestalten der Landschaft mit öffentlichen Interessen vereinbar sei (Urteil vom 21. Dezember 2007 - 11 A 1194/02 -, S. 20 = juris Rn. 56).
Bei dieser rechtlichen Einordnung hat das Oberverwaltungsgericht den Bezug der Eigentumsgarantie auf den sozialen Kontext ("Heimatbezug") nicht gewürdigt; die besondere Belastung der durch den Tagebau mit Umsiedlung und so auch mit Entwurzelung bedrohten Bewohner des Tagebaugebiets hat das Oberverwaltungsgericht stattdessen unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung des Grundrechts auf Freizügigkeit erwogen, dies insoweit aber im Ergebnis zutreffend verneint (Urteil vom 21. Dezember 2007 - 11 A 1194/02 -, S. 35 f. = juris Rn. 138 ff.).
- BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die …
Auszug aus BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Die Überprüfung muss den Anforderungen an eine effektive gerichtliche Kontrolle genügen, wie sie auch durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert wird (vgl. dazu BVerfGE 129, 1 m.w.N.).So ist es ihm grundsätzlich unbenommen, gerade für komplexe Lebenssachverhalte Verfahrensstufungen vorzusehen, die zu einer verbindlichen Abschichtung des Sach- und Streitstoffes führen (vgl. BVerfGE 129, 1 ).
Der Gesetzgeber darf allerdings keine Verfahrensgestaltung wählen, die den aus dem Eigentumsgrundrecht in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgenden Anspruch des Bürgers auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gegen Hoheitsakte, die in seine Rechte eingreifen, unzumutbar erschwert oder gar faktisch unmöglich macht (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 83, 182 ; 129, 1 ).
Mit Art. 14 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vereinbar sind echte Verfahrensstufungen in Form bindender Vorentscheidungen, die durch den Angriff gegen die Endentscheidung nicht mehr oder nur eingeschränkt einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden können, allerdings nur, sofern - erstens - sich die Bindung einer Behörde an vorangehende Feststellungen oder Entscheidungen einer anderen Behörde hinreichend klar aus einer gesetzlichen Bestimmung ergibt, - zweitens - gegen die mit Bindungswirkung ausgestattete Teil- oder Vorentscheidung ihrerseits effektiver Rechtsschutz zur Verfügung steht und - drittens - die Aufspaltung des Rechtsschutzes mit einer etwaigen Anfechtungslast gegenüber der Vorentscheidung für die Betroffenen klar erkennbar und nicht mit unzumutbaren Risiken und Lasten verbunden ist (vgl. BVerfGE 129, 1 ).
Die Anordnung der Bindung an Ergebnisse vorgelagerter Verfahrensstufen durch Gesetz ist für die Annahme einer enteignungsrechtlichen Vorwirkung jedoch unverzichtbar (allgemein zu dieser Rechtsfigur vgl. BVerfGE 56, 249 ; 74, 264 ; 95, 1 sowie zum Gesetzesvorbehalt für echte Verfahrensstufungen BVerfGE 129, 1 ).
- BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68
Öffentliche Last
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
- BVerwG, 29.09.2008 - 7 B 20.08
Rahmenbetriebsplan, Zulassung; Braunkohlentagebau; Eigentümer; Wohngrundstück; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - 11 A 1193/02
Klagen gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans Garzweiler I/II ohne Erfolg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 3051/06
Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
- BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
- BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82
Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes
- BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
Naßauskiesung
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
- BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
Südumfahrung Stendal
- BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
Baulandumlegung
- BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das …
- BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52
Notaufnahme
- BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00
Freizügigkeit von Spätaussiedlern
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
- BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 6.10
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Stichtag; …
- BVerwG, 20.11.2008 - 7 C 10.08
Grundeigener Bodenschatz; Gewinnungsberechtigung; Grundeigentum; Zulegung; …
- BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83
Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen - …
- BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des deutsch-tschechoslowakische Vertrags …
- BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 18.90
Bergrecht: Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans und Inanspruchnahme …
- VerfG Brandenburg, 28.06.2001 - VfGBbg 44/00
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur …
- OVG Brandenburg, 28.09.2000 - 4 B 130/00
- VG Düsseldorf, 06.06.2006 - 3 K 3061/05
Verwaltungsgericht weist Klage gegen Enteignung einer Obstwiese zugunsten des …
- BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05
Automatisierte Kennzeichenerfassung
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
- BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01
Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel; …
- BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
- BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …
- BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00
Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher …
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform …
- BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00
Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz; …
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09
Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63
Grundstücksverkehrsgesetz
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
- BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66
Schulbuchprivileg
- BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05
Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
- BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60
Feldmühle-Urteil
- BVerfG, 31.03.1998 - 2 BvR 1877/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Einführung zum 1. Januar 1999
- BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06
Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare …
- BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss; …
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
Gerichtspresse
- BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87
Pensionistenprivileg
- BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93
Sachenrechtsmoratorium
- BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02
Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale; …
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
- BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99
Klagebefugnis; Sperrgrundstück; unzulässige Rechtsausübung
- BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95
Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht …
- VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97
Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und …
- BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79
Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …
- BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89
Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung - …
- BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug
- BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82
Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung …
- BVerfG, 26.10.1977 - 1 BvL 9/72
Verfassungsfragen zur Entschädigungsproblematik der Bodenreformgesetzgebung in …
- BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87
Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend …
- BVerwG, 24.06.2010 - 7 C 16.09
Goldbergbau; Bewilligung; Mitgewinnung; Mitgewinnungsentscheidung; …
- EGMR, 25.05.2000 - 46346/99
NOACK ET AUTRES contre l'ALLEMAGNE
- BVerwG, 26.11.2008 - 7 B 52.08
Auslegung - GG - Revisionsverfahren - rechtliches Gehör - Inhalt des Anspruchs …
- VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 2800/00
Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II
- BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvL 1/52
Verfassungsmäßigkeit der Genehmigungs- und Meldepflicht nach dem LWG …
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
Obwohl die Verfassungsbeschwerde insoweit Erfolg hat, verbleibt es auch hier bei der Feststellung des Verfassungsverstoßes (vgl. BVerfGE 134, 242 ). - BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat die Norm dementsprechend wiederholt als Staatszielbestimmung bezeichnet (vgl. BVerfGE 128, 1 ; 134, 242 ).Eine solche Verwurzelung zu berücksichtigen, gebietet Art. 14 Abs. 1 GG, der auch einen gewissen Schutz des zur "Heimat" gewachsenen sozialen Umfelds gewährleistet (vgl. BVerfGE 134, 242 ).
190 Eine solche grundlegende Verfassungsbestimmung enthält Art. 20a GG (vgl. BVerfGE 128, 1 ; 134, 242 ).
Die Vereinbarkeit mit Art. 20a GG ist daher Voraussetzung für die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen (vgl. bereits BVerfGE 134, 242 <339 Rn. 289, 342 f. Rn. 298, 354 f. Rn. 327>; so auch Kahl, JZ 2010, 668 ;… Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2015, Art. 20a Rn. 85;… Murswiek, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 20a Rn. 74; Cremer, ZUR 2019, 278 ;… Gärditz, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 93. EL August 2020, Art. 20a GG Rn. 25;… offen gelassen in BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2009 - 1 BvR 1178/07 -, Rn. 32).
- BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09
Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …
Zwar ist es grundsätzlich Aufgabe des Gesetzgebers, die zu schützenden Rechtsgüter im Rahmen der Eingriffsvoraussetzungen näher zu konkretisieren und so auch dem offenen Begriff der öffentlichen Sicherheit des Art. 13 Abs. 4 GG, der nur einen Rahmen vorgibt, näheres Profil zu geben (vgl. entsprechend für Art. 14 Abs. 3 GG BVerfGE 134, 242 ).
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Diese sind ihrem Wesen nach auf sie als juristische Personen des Privatrechts anwendbar (Art. 19 Abs. 3 GG; vgl. BVerfGE 66, 116 ; 129, 78 ; 134, 242 für Art. 14 GG, BVerfGE 106, 275 ; 115, 205 ; 126, 112 für Art. 12 GG und BVerfGE 95, 267 ; 99, 367 für Art. 3 GG).Zugleich soll der Gebrauch des Eigentums dem Wohl der Allgemeinheit dienen (Art. 14 Abs. 2 GG; vgl. BVerfGE 134, 242 ).
Dies ändert allerdings nichts daran, dass Art. 14 GG in erster Linie den Bestand des Eigentums in seiner freiheitssichernden Funktion schützt, nicht nur seinen Wert (vgl. BVerfGE 134, 242 ).
245 aa) Die Enteignung ist auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 102, 1 ; 104, 1 ; 134, 242 stRspr).
Im Beschluss zum Ausschluss nicht auffindbarer Miterben behielt das Gericht diesen Standpunkt entscheidungstragend bei (vgl. BVerfGE 126, 331 ; die Frage wiederum offen gelassen in BVerfGE 134, 242 ).
Die vom Gesetzgeber innerhalb seines weiten Spielraums bei der Auswahl von ihm verfolgter Gemeinwohlziele (vgl. dazu BVerfGE 121, 317 ; 134, 242 ) angestrebte Beschleunigung des Atomausstiegs dient im Gegenteil dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und der in Art. 20a GG dem Staat auferlegten Aufgabe, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen zu schützen.
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Er stößt an Grenzen, wenn er vom Grundgesetz missbilligte Ziele (vgl. die entsprechende Einschränkung bei Enteignungen tragenden Gemeinwohlzielen in BVerfGE 134, 242 ) verfolgt oder sich mit seinen Förderzwecken in unauflösbaren Widerspruch zu anderweitigen gesetzlichen Festlegungen setzt. - VG Aachen, 07.10.2021 - 6 L 418/21
Lützerath: Eilanträge gegen die zugunsten von RWE erfolgte vorzeitige …
vgl. grundlegend BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 196 ff.vgl. für eine beschränkte Bindungswirkung im Rahmen des § 77 Abs. 2 BBergG BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 7 C 11/05 -, juris, Rn. 26; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 29. September 2008 - 7 B 20/08 -, juris, Rn. 18; auf diese Rechtsprechung verweist - ohne Erwähnung der dortigen Beschränkungen - auch BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 276; die Frage offen lassen bspw. VG Cottbus, Urteil vom 11. März 2021 - 3 K 1022/12 -, juris, Rn. 33 f VG Köln, Urteil vom 12. März 2019 - 14 K 4496/18 -, juris, Rn. 47 m.w.N.; für die Grundabtretung wohl auch OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 11 B 1129/18 -, juris, Rn. 24 ff.; lediglich für eine faktische Indizwirkung demgegenüber VG Gera, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 5 E 1228/20 Ge -, juris, Rn. 63 sowie noch BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5/90 -, juris, Rn. 41; aus der Literatur Rehs, in: Frenz, BBergG, 2019, § 77, Rn. 19; Greinacher, in: Boldt/Weller, BBergG, 2. Auflage 2016, § 77, Rn. 21 ff., jeweils m.w.N.
vgl. grundlegend BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris; aus der Literatur zusammenfassend auch Rehs, in: Frenz, BBergG, 2019, § 77, Rn. 1 ff.; Greinacher, in: Boldt/Weller, BBergG, 2. Auflage 2016, Vorbemerkungen zu §§ 77-106, Rn. 9 ff.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 169 ff. m.w.N.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 201 ff.; zur Verfassungswidrigkeit einer weiteren Auslegung ("insbesondere") ebd., Rn. 200; zu den verfassungsrechtlichen Zweifeln an den in § 79 Abs. 1 BBergG darüber hinaus aufgeführten "Gemeinwohlzielen" ebd., Rn. 204.
Diese hinreichend konkrete und auch im vorliegenden Fall einschlägige gesetzliche Festlegung eines grundsätzlich tragfähigen Gemeinwohlziels im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG, vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 205, wird - unabhängig vom maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt - durch die Leitentscheidungen 2016 und 2021 bereits exekutiv zulässigerweise auf die Versorgung des Energiemarktes mit Braunkohle konkretisiert.
vgl. ebenfalls zum Tagebau Garzweiler BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 283.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 287; 289.
vgl. hierzu 2013 bereits ausführlich BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 287 ff. (Garzweiler); ebenso im Ergebnis aus der aktuelleren Rechtsprechung VG Aachen, Urteil vom 3. November 2016 - 6 K 369/15 -, juris, Rn. 113 ff. (Hambach); VG Köln, Urteil vom 12. März 2019 - 14 K 4496/18 -, juris, Rn. 65 ff. (Hambach); VG Cottbus, Urteil vom 11. März 2021 - 3 K 1022/12 -, juris, Rn. 39 ff. (Lausitz), jeweils m.w.N.
vgl. zu dieser Anforderung BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 182.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 182.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 183 m.w.N.
Bezugspunkt der Erforderlichkeitsprüfung für die Inanspruchnahme des Grundstücks ist das konkrete Vorhaben, nicht das mit ihm verfolgte Gemeinwohlziel." vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 226 (eigene Hervorhebung).
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 183 m.w.N.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 184 f. m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 21. Dezember 2007 - 11 A 3051/06 -, juris, Rn. 65 ff.
vgl. bereits BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 299 f.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 184.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 186.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 187.
Im Rahmen der an Art. 14 Abs. 1 GG auszurichtenden Abwägung ist insofern zu beachten, dass das Bundesverfassungsgericht zwar offen gelassen hat, ob ein aus Art. 11 GG abzuleitendes "Recht auf Heimat" anzuerkennen ist, vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 263 ff., aber im Gegenzug betont hat, dass der das Grundeigentum entziehende Zugriff zusätzliche Schwere erlangt, wenn er auf Eigentum trifft, das zu dauerhaftem Wohnen genutzt wird, und damit gewachsene soziale Beziehungen der Eigentümer zu ihrem auch örtlich geprägten Umfeld zerstört.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 168; 270; BVerfG, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u.a. -, juris, Rn. 171.
Spätestens mit Zulassung eines solchen Rahmenbetriebsplans setzt in den betroffenen Gemeinden zudem typischerweise ein Abwanderungsprozess von Menschen, Betrieben und sonstigen öffentlichen und privaten Einrichtungen ein, der zu einer zunehmend massiven Veränderung des sozialen und städtebaulichen Umfelds führt, vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 277, welche 00 schon weit fortgeschritten gewesen sein dürfte.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 188.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 216 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5/90 -, juris sowie BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 7 C 16/09 -, juris.
Dabei ist zu beachten, dass eine entsprechende Gesamtabwägung gemäß § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 7 C 11/05 -, juris, Rn. 16 ff., ausführlich zuletzt auch VG Freiburg, Urteil vom 5. November 2020 - 10 K 2788/19 -, juris, Rn. 34 ff. m.w.N., sowie von Verfassungs wegen, vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 318 ff., zwar bereits bei der Genehmigung einer Rahmenbetriebsplanung vorzunehmen ist.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 318; in der Sache wohl auch BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 7 C 16/09 -, juris, Rn. 23: "Beide Voraussetzungen sind nicht identisch, können sich aber überschneiden".
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 233 ff. und 272.
vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. Dezember 2007 - 11 A 1194/02 -, juris, Rn. 54 ff.; bestätigt durch BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 322 ff.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 188.
vgl. hierzu bereits OVG NRW, Urteil vom 21. Dezember 2007 - 11 A 3051/06 -, juris, Rn. 116; Urteil vom 21. Dezember 2007 - 11 A 1194/03 -, juris, Rn. 156; im Ergebnis (noch) bestätigt durch BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 330.
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 77, 381 ; 81, 22 ; 114, 258 ; 115, 81 ; 123, 148 ; 134, 242 ; stRspr). - BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
Insbesondere zeigen sie nicht anhand der verfassungsrechtlichen Maßstäbe (vgl. dazu BVerfGE 134, 242 ) auf, inwieweit die Freizügigkeit durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein soll. - VG Aachen, 07.10.2021 - 6 L 433/21
Lützerath: Eilanträge gegen die zugunsten von RWE erfolgte vorzeitige …
vgl. grundlegend BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 196 ff.vgl. für eine beschränkte Bindungswirkung im Rahmen des § 77 Abs. 2 BBergG BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 7 C 11/05 -, juris, Rn. 26; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 29. September 2008 - 7 B 20/08 -, juris, Rn. 18; auf diese Rechtsprechung verweist - ohne Erwähnung der dortigen Beschränkungen - auch BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 276; die Frage offen lassen bspw. VG Cottbus, Urteil vom 11. März 2021 - 3 K 1022/12 -, juris, Rn. 33 f VG Köln, Urteil vom 12. März 2019 - 14 K 4496/18 -, juris, Rn. 47 m.w.N.; für die Grundabtretung wohl auch OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 11 B 1129/18 -, juris, Rn. 24 ff.; lediglich für eine faktische Indizwirkung demgegenüber VG Gera, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 5 E 1228/20 Ge -, juris, Rn. 63 sowie noch BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5/90 -, juris, Rn. 41; aus der Literatur Rehs, in: Frenz, BBergG, 2019, § 77, Rn. 19; Greinacher, in: Boldt/Weller, BBergG, 2. Auflage 2016, § 77, Rn. 21 ff., jeweils m.w.N.
vgl. grundlegend BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris; aus der Literatur zusammenfassend auch Rehs, in: Frenz, BBergG, 2019, § 77, Rn. 1 ff.; Greinacher, in: Boldt/Weller, BBergG, 2. Auflage 2016, Vorbemerkungen zu §§ 77-106, Rn. 9 ff.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 169 ff. m.w.N.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 201 ff.; zur Verfassungswidrigkeit einer weiteren Auslegung ("insbesondere") ebd., Rn. 200; zu den verfassungsrechtlichen Zweifeln an den in § 79 Abs. 1 BBergG darüber hinaus aufgeführten "Gemeinwohlzielen" ebd., Rn. 204.
Diese hinreichend konkrete und auch im vorliegenden Fall einschlägige gesetzliche Festlegung eines grundsätzlich tragfähigen Gemeinwohlziels im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG, vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 205, wird - unabhängig vom maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt - durch die Leitentscheidungen 2016 und 2021 bereits exekutiv zulässigerweise auf die Versorgung des Energiemarktes mit Braunkohle konkretisiert.
vgl. ebenfalls zum Tagebau Garzweiler BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 283.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 -- 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 287; 289.
vgl. hierzu 2013 bereits ausführlich BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 287 ff. (Garzweiler); ebenso im Ergebnis aus der aktuelleren Rechtsprechung VG Aachen, Urteil vom 3. November 2016 - 6 K 369/15 -, juris, Rn. 113 ff. (Hambach); VG Köln, Urteil vom 12. März 2019 - 14 K 4496/18 -, juris, Rn. 65 ff. (Hambach); VG Cottbus, Urteil vom 11. März 2021 - 3 K 1022/12 -, juris, Rn. 39 ff. (Lausitz), jeweils m.w.N.
vgl. zu dieser Anforderung BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 182.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 182.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 183 m.w.N.
Bezugspunkt der Erforderlichkeitsprüfung für die Inanspruchnahme des Grundstücks ist das konkrete Vorhaben, nicht das mit ihm verfolgte Gemeinwohlziel." vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 226 (eigene Hervorhebung).
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 184 f. m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 21. Dezember 2007 - 11 A 3051/06 -, juris, Rn. 65 ff.
vgl. bereits BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 299 f.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 184.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 186.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 187.
Im Rahmen der an Art. 14 Abs. 1 GG auszurichtenden Abwägung ist insofern zu beachten, dass das Bundesverfassungsgericht zwar offen gelassen hat, ob ein aus Art. 11 GG abzuleitendes "Recht auf Heimat" anzuerkennen ist, vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 263 ff., aber im Gegenzug betont hat, dass der das Grundeigentum entziehende Zugriff zusätzliche Schwere erlangt, wenn er auf Eigentum trifft, das zu dauerhaftem Wohnen genutzt wird, und damit gewachsene soziale Beziehungen der Eigentümer zu ihrem auch örtlich geprägten Umfeld zerstört.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 168; 270; BVerfG, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u.a. -, juris, Rn. 171.
Spätestens mit Zulassung eines solchen Rahmenbetriebsplans setzt in den betroffenen Gemeinden zudem typischerweise ein Abwanderungsprozess von Menschen, Betrieben und sonstigen öffentlichen und privaten Einrichtungen ein, der zu einer zunehmend massiven Veränderung des sozialen und städtebaulichen Umfelds führt, vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 277, welcher im Jahr 2020 so gut wie abgeschlossen war.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 188.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 216 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5/90 -, juris sowie BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 7 C 16/09 -, juris.
Dabei ist zu beachten, dass eine entsprechende Gesamtabwägung gemäß § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 7 C 11/05 -, juris, Rn. 16 ff., ausführlich zuletzt auch VG Freiburg, Urteil vom 5. November 2020 - 10 K 2788/19 -, juris, Rn. 34 ff. m.w.N., sowie von Verfassungs wegen, vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 318 ff., zwar bereits bei der Genehmigung einer Rahmenbetriebsplanung vorzunehmen ist.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 318; in der Sache wohl auch BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 7 C 16/09 -, juris, Rn. 23: "Beide Voraussetzungen sind nicht identisch, können sich aber überschneiden".
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 233 ff. und 272.
vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. Dezember 2007 - 11 A 1194/02 -, juris, Rn. 54 ff.; bestätigt durch BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 322 ff.
vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 188.
- BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15
Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar
Die Verfassungsbeschwerden wahren den Grundsatz der Subsidiarität (vgl. BVerfGE 123, 148 ; 134, 242 ; stRspr). - BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16
"Unwürdig" für den Anwaltsberuf?
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2018 - 11 B 1129/18
Hambacher Forst darf vorläufig nicht gerodet werden
- BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvL 10/14
Unzulässige Richtervorlage im Zusammenhang mit dem Bau einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - 20 A 1923/11
Rohrleitungsgesetz für die Kohlenstoffmonoxid-(CO)-Pipeline der Bayer AG …
- BVerfG, 25.01.2017 - 1 BvR 2297/10
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend enteignungsrechtliche …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2020 - 11 S 12.20
Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos
- VG Freiburg, 05.11.2020 - 10 K 2788/19
Zur Notwendigkeit einer Grundabtretungsprognose bei der Entscheidung über die …
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- BVerfG, 04.10.2022 - 1 BvR 382/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen die tarifvertragliche …
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.2020 - 1 S 3156/20
Verbot der Beherbergung von Gästen während der Corona-Pandemie
- BVerwG, 24.03.2021 - 4 VR 2.20
Rechtsschutzkonzentration bei der Bundesfachplanung
- VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17
Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig
- BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14
Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als …
- VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040
3. Start- und Landebahn des Flughafens München
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16
Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung …
- VG Aachen, 03.11.2016 - 6 K 369/15
Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des Tagebaus Hambach ; …
- BVerfG, 18.11.2020 - 2 BvR 477/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Amtshaftungsansprüchen …
- VG Aachen, 05.01.2023 - 6 L 2/23
Eilantrag abgelehnt - Allgemeinverfügung betreffend Lützerath bestätigt
- BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige …
- BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17
Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig
- OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14
Normenkontrollverfahren; Braunkohlenplan; Tagebau Nochten; Antragsbefugnis; …
- BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12
Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten …
- BVerfG, 21.11.2023 - 1 BvL 6/21
§ 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz …
- BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13
Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung; …
- BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
- BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 1026/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung über den Ausbau des …
- BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen
- VG Köln, 12.03.2019 - 14 K 4496/18
Klagen gegen Braunkohlentagebau Hambach abgewiesen
- BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22
Anordnung der Treuhandverwaltung über deutsche Rosneft-Töchter ist rechtmäßig
- BGH, 11.12.2014 - IX ZR 87/14
Insolvenz des Vermieters: Fortbestehen des Mietverhältnisses mit Wirkung für die …
- BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17
Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß - …
- VG Hamburg, 29.01.2018 - 15 K 6234/17
Erfolglose Klage einer Eigentümergemeinschaft gegen die Verlängerung der Start- …
- SG Fulda, 07.03.2018 - S 7 SO 73/16
Landkreis hat das Persönliche Budget eines Behinderten rechtswidrig beschränkt
- BVerfG, 27.09.2022 - 1 BvR 2661/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das ausnahmslose Verbot von …
- BVerfG, 26.09.2017 - 1 BvR 1486/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu …
- BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 4.15
Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und …
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 S 1357/20
Corona-Verordnung: Eilantrag gegen eingeschränkten Schulbetrieb und …
- VG Magdeburg, 28.02.2018 - 3 A 244/16
Klagebefugnis eines Dritten gegen Zulassung eines bergrechtlichen …
- BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 8.19
Letzte Klage gegen den Weiterbau der A 49 abgewiesen
- BVerwG, 30.11.2020 - 9 A 5.20
Straßenrechtliche Planfeststellung (Ortsumgehung Ummeln)
- BVerfG, 24.11.2022 - 2 BvR 1424/15
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- BVerwG, 05.07.2022 - 4 A 13.20
Klage gegen die Uckermarkleitung erfolglos
- BVerfG, 10.10.2016 - 1 BvR 2136/14
Verfassungsbeschwerde von Betreiberinnen einer Internetsuchmaschine erfolglos
- BGH, 12.03.2015 - III ZR 36/14
Enteignung von Gemeindegrundstücken zugunsten der Errichtung eines Windparks in …
- BVerwG, 27.07.2020 - 4 VR 7.19
Abwägungsgebot; Aufschiebende Wirkung; Auszulegende Unterlagen; Bekanntmachung; …
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1717/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Schmerzensgeld nach …
- BVerwG, 12.11.2020 - 4 A 13.18
Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Herdecke erfolglos
- BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 2.15
Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und …
- BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 13.15
Disziplinarmaßnahme; Dienstvergehen; schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 2 L 7/20
Planfeststellungsverfahren "Kiessandtagebau Bühne-Ost"
- OVG Niedersachsen, 07.05.2024 - 7 MS 81/23
Behördengutachten; Wohl der Allgemeinheit; Planfeststellungsbeschluss …
- VG Schleswig, 15.10.2015 - 6 A 94/15
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 5 S 1443/14
Klage einer staatlichen Hochschule gegen den Planfeststellungsbeschluss für den …
- BSG, 12.04.2017 - B 13 R 12/15 R
Altersrente - Wohnsitzverlegung von den alten Bundesländern in das …
- BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im …
- BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15
Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig
- OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20
SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 21 B 1675/21
Kein vorläufiger Räumungsstop für Lützerath
- BVerfG, 28.04.2022 - 1 BvL 12/20
Abhängigkeit sozialrechtlichen Verwertungsschutzes für selbst bewohntes …
- VG Trier, 11.01.2019 - 9 K 2641/18
Rahmenbetriebsplan für das Gipsbergwerk Ralingen
- BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16
Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie; …
- BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17
Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den …
- VG Cottbus, 20.06.2017 - 3 L 255/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen vorzeitige Besitzeinweisung
- BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund der Möglichkeit der …
- VG Schleswig, 15.10.2015 - 6 A 18/15
Klagen im Hinblick auf Erkundungsuntersuchungen für Erdöl-/Erdgasförderung in den …
- BVerwG, 18.12.2014 - 7 C 22.12
Rechtsschutzbedürfnis; Bergwerk; Einstellung; Abschlussbetriebsplan; …
- VG Köln, 25.03.2014 - 14 K 6024/11
RWE Power AG muss Wasserentnahmeentgelt zahlen
- BVerfG, 14.02.2017 - 1 BvR 2639/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines …
- VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
- BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 682/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen …
- VG Aachen, 10.01.2023 - 6 L 16/23
Aufenthalts- und Betretensverbot für Lützerath in weiteren Eilverfahren bestätigt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 21 B 1676/21
Kein vorläufiger Räumungsstop für Lützerath
- BVerfG, 25.09.2018 - 1 BvR 453/17
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz in Zivilsachen durch …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 1 A 10677/15
Enteignung nach BauGB § 85 Abs 1 Nr 1, Ermächtigungsgrundlage für Enteignung zum …
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2022 - 2 M 41/22
Widerruf einer naturschutzrechtlichen Bodenabbaugenehmigung für den Rückbau der …
- BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19
Versagung von Eilrechtsschutz in beamtenrechtlichem Konkurrentenstreit ohne …
- OVG Hamburg, 11.09.2019 - 1 Bf 82/18
Klagebefugnis bei Erwerb eines Sperrgrundstücks zur Verhinderung eines …
- VG Cottbus, 21.12.2016 - 3 K 77/15
(Keine) Vermittlung von Drittschutz durch Hauptbetriebsplan
- VG Gelsenkirchen, 20.12.2016 - 9 L 2647/16
Fahrerlaubnisentziehung; Probezeit; Bußgeldbescheid; evidente Unrichtigkeit; …
- VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 ZB 17.637
Keine isolierte Anfechtung der Anordnung eines medizinisch-psychologischen …
- BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 64.14
Anschluss an andere Eisenbahninfrastruktur; Anschlussrecht; Anschlussweiche; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 10622/18
Veränderungssperre und Bebauungsplan der Gemeinde Altrip unwirksam
- BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 9.20
Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oberhausen - Emmerich im Bereich …
- BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 679/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung von Erzwingungshaft im …
- OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Kart 894/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2016 - 9 A 999/14
Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW 2011 verfassungsgemäß
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 5 S 2429/12
Beeinträchtigung des Eigentums infolge eines bestandskräftigen …
- BVerwG, 12.02.2020 - 9 B 31.19
Nichtzulassungsbeschwerde in einem gegen eine Besitzeinweisung gerichteten …
- VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16
Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers …
- BVerfG, 04.01.2021 - 1 BvQ 108/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Vorschriften zur …
- VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - 10 S 739/16
Umwandlung von Grünland in Ackerland
- VG Cottbus, 11.03.2021 - 3 K 1022/12
- BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 5.17
Vorübergehende Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet nicht allein wegen …
- BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 3.15
Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und …
- BVerfG, 05.03.2019 - 2 BvR 12/19
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bezüglich der Einstellung eines …
- BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1299/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur …
- OVG Sachsen, 20.06.2023 - 4 A 171/11
Eigentumsbeschränkung; Bergwerkseigentum; Entschädigung; Kausalität; …
- BVerfG, 01.10.2020 - 1 BvR 1106/20
Verfassungsbeschwerde bezüglich der Höhe von Asylbewerberleistungen für in …
- BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 16.20
Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos
- BVerwG, 18.02.2021 - 4 B 25.20
Reichweite der UVP beim Bau einer Erdgasfernleitung
- BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Kostenübernahme für eine …
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.2022 - 6 S 4216/20
Bergrechtliche Genehmigung für den Trassabbau (Phonolith) durch Neuaufschluss auf …
- OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17
Hauptbetriebsplan; Rahmenbetriebsplan; Klagebefugnis; gemeindliche …
- BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 63.14
Anschluss an andere Eisenbahninfrastruktur; Anschlussrecht; Anschlussweiche; …
- BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1645/14
Unzulässige Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender Rechtswegerschöpfung
- BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1206/13
Gemeinsame Ausführung von Strafgefangenen zur ärztlichen Behandlung (Recht auf …
- BVerfG, 29.07.2022 - 2 BvR 1154/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend Restschuldbefreiung wegen …
- OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 132/20
Corona; Mund-Nasen-Bedeckung; Normenkontrolle
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2018 - L 19 AS 1182/17
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II
- OLG Karlsruhe, 30.09.2015 - 7 AktG 1/15
Freigabeverfahren für angefochtene Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung …
- OVG Saarland, 07.03.2024 - 2 A 239/22
Berufungsverfahren: Abrissgenehmigung für ehemalige Kirche
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2022 - 1 K 266/20
Normenkontrollantrag nach Außerkrafttreten von Corona-Schutzbestimmungen
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 1 S 519/21
Corona-Krise; Beschränkung der privaten Zusammenkünfte nur mit Angehörigen eines …
- OLG Düsseldorf, 26.09.2018 - U (Kart) 24/17
- VG München, 15.12.2015 - M 1 K 15.2153
Keine Anfechtbarkeit der Beibringungsaufforderung eines …
- BVerwG, 08.05.2014 - 9 B 3.14
Anwaltskosten; Enteignung; Rechtsweg; vorläufige Besitzeinweisung; …
- VerfGH Bayern, 18.10.2023 - 18-VIII-19
Erfolglose Meinungsverschiedenheit und Popularklage zu Änderungen des bayerischen …
- BVerfG, 11.01.2021 - 1 BvR 2582/20
Verfassungsbeschwerde gegen bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen …
- VGH Bayern, 12.04.2018 - 8 N 16.1660
Normenkontrollantrag gegen Überschwemmungsgebietsverordnung ist unbegründet
- BVerfG, 23.05.2023 - 1 BvR 2124/21
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Volksverhetzung
- BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1567/16
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund materieller Subsidiarität
- VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046
A 8 München-Rosenheim - BayVGH bestätigt Ausbau der Rastanlagen "Im Moos" und …
- BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 1704/16
Formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde gegen das SGB …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - 11 D 81/16
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss über den sechsstreifigen Ausbau der …
- BVerfG, 18.03.2019 - 2 BvR 367/19
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei Möglichkeit …
- BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Klage auf Herausgabe …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 70 A 3.14
Flurbereinigungsverfahren "Unteres Odertal": Klage des Vereins der Freunde des …
- BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 37/15
Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig
- BVerwG, 22.06.2023 - 7 VR 3.23
Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau und …
- VerfGH Baden-Württemberg, 06.04.2017 - 1 VB 12/17
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Festlegungen eines Regionalplans - zu …
- VG Greifswald, 08.04.2020 - 4 B 339/20
Einreise- und Aufenthaltsverbot nach / in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der …
- BVerwG, 28.06.2019 - 7 B 22.18
Klage gegen die Zulassung eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans zur …
- VGH Bayern, 21.12.2021 - 23 ZB 17.2446
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen …
- BFH, 22.02.2023 - VII B 204/21
Überführung sichergestellter Alkoholerzeugnisse in das Eigentum des Bundes
- VGH Bayern, 23.05.2019 - 22 B 17.1299
Rechtmäßige Enteignung für die Errichtung und den Betrieb einer Ethylen-Pipeline
- BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 14.20
Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos
- VG Gera, 18.12.2020 - 5 E 1228/20
Bergrecht -vorzeitige Besitzeinweisung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2023 - 13 D 283/20
Feststellung der Unwirksamkeit der aus den Regelungen zur Bekämpfung der …
- BVerwG, 04.09.2018 - 9 B 24.17
Gebotenheit eines Bauvorhabens i.R.d. Planrechtfertigung im Hinblick auf die …
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 2307/18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung auf Grund …
- BVerfG, 30.04.2020 - 1 BvR 2376/19
Verfassungsbeschwerde gegen Einstufung als Sperrgrundstück nicht zur Entscheidung …
- VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.43
Planfeststellung für Ortsumgehung und Alternativenprüfung
- BVerwG, 08.05.2014 - 9 B 4.14
Erstattung von Rechtsanwaltskosten eines Beteiligten i.R.e. …
- VGH Bayern, 31.07.2023 - 2 CS 23.1138
BayVGH stoppt Bannwaldrodung für Kiesabbau in Planegg
- BVerfG, 19.06.2023 - 1 BvR 929/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen in …
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 8 A 10638/18
Abweichung von Abstandsflächenrecht aus übergewichtigen Gründen
- BVerwG, 27.05.2015 - 7 B 14.15
- LG Köln, 16.08.2013 - 24 O 392/12
Verbot der Beeinträchtigung des Betriebs der Bahn im Rheinischen Braunkohlerevier …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2014 - 15 B 571/14
Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltssanierungsplans nach dem …
- BVerfG, 12.02.2022 - 1 BvR 1576/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend höhere Leistungen nach dem …
- OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2021 - 3 MR 28/21
Testgebot während der Corona-Pandemie beim Zugang zu geschlossenen Räumen von …
- OVG Niedersachsen, 11.07.2023 - 14 KN 35/22
Betriebsschließung; Corona; Mischsortiment; Schließungen von Baumärkten für den …
- VG Berlin, 18.02.2021 - 14 L 45.21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz
- OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Kart 895/18
Höhe der Vergütung für Redispatch-Maßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber
- VG Trier, 03.07.2020 - 6 L 1935/20
Tantra-Massage wegen Corona untersagt
- VG Frankfurt/Main, 18.07.2019 - 7 L 2073/19
Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …
- VGH Bayern, 21.06.2023 - 8 A 21.40036
Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Ortsumfahrung …
- OVG Niedersachsen, 16.02.2023 - 14 KN 30/22
Antragsbefugnis; Bestimmtheitsgebot; Corona; Corona-Pandemie; COVID-19; …
- VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.783
Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot - Untersagung des Betriebs von …
- VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.164
Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger - …
- BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B
Anspruch auf Entschädigung gegen eine Kassenzahnärztliche Vereinigung; Gewährung …
- VG Schwerin, 20.11.2015 - 4 B 1851/15
Folgen einer Maßnahme nach § 26 ZVG für die eigentumsrechtliche Position des …
- VG Aachen, 10.01.2023 - 6 L 17/23
Aufenthalts- und Betretensverbot für Lützerath in weiteren Eilverfahren bestätigt
- OVG Niedersachsen, 01.06.2023 - 14 KN 36/22
Einzelhandel; allgemeiner Gleichheitsgrundsatz; Infektionsschutz; Mischsortiment; …
- VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.44
Planfeststellung für Ortsumgehung und Existenzgefährdung für landwirtschaftlichen …
- VG Halle, 22.01.2014 - 5 A 155/13
Änderung einer Sonderbetriebsplanzulassung
- BVerfG, 13.01.2017 - 1 BvR 2860/16
Formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde gegen das SGB …
- BVerwG, 26.11.2020 - 9 A 6.20
Streit um einen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau eines …
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2023 - 4 L 13/23
Unverhältnismäßigkeit des Aufwands der öffentlichen Trinkwasserversorgung
- VG Düsseldorf, 14.02.2023 - 17 K 2006/20
Klage gegen die Förderung von Grundwasser in der "Üfter Mark" erfolglos
- VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.853
Untersagung des Betriebs von Freizeiteinrichtungen zu unbestimmt
- BVerfG, 21.03.2023 - 1 BvR 2294/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer zweigeschlechtlich geborenen Person …
- VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.1023
Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot - Untersagung des Betriebs von …
- VG Hamburg, 17.04.2020 - 14 E 1635/20
Erfolgloser Eilantrag gegen die Corona-Verordnung, soweit dort (a) ein …
- OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 2 Ws 328/15
Strafvollzug: Anspruch eines Strafgefangenen auf Nutzung und Besitz eines eigenen …
- BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 437/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Masernimpfung aus den …
- VG Hamburg, 05.09.2022 - 15 K 1088/19
Erfolglose Klage eines in Finkenwerder ansässigen Klägers gegen den …
- OLG Karlsruhe, 05.02.2016 - 2 Ws 449/15
Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Genehmigungsvorbehalt für die Übergabe von …
- OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 Ws 125/16
Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Gestattung des Besitzes von Backpulver in …
- VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 960/13
Aufsuchung von Kies und Kiessanden
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 2 K 53/12
Festsetzung eines Vorranggebiets für Braunkohle im Landesentwicklungsplan
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 11 N 5.17
Erhebung des Rundfunkbeitrags
- VGH Bayern, 11.01.2022 - 4 CE 21.3094
Vorläufige Einweisung in eine Unterkunft, die den Mindestanforderungen an eine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2023 - 21 A 2175/22
Anwendung der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Einschränkung der …
- VG Greifswald, 25.10.2021 - 4 A 1136/20
Ausreiseaufforderung eines Bundeslandes gegenüber Ferienhauseigentümern in Zeiten …
- VG Frankfurt/Main, 10.07.2019 - 7 L 1857/19
Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …
- VG Augsburg, 20.11.2018 - Au 8 K 17.1629
Versagung einer Erlaubnis zur Erstaufforstung auf einer Nasswiese
- OVG Sachsen, 23.06.2014 - 1 A 529/11
Klagebefugnis, Drittschutz, Verpflichtungsklage, Widerruf einer bergrechtlichen …
- VG Frankfurt/Main, 30.07.2019 - 7 L 2182/19
Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …
- VG München, 30.04.2020 - M 24 K 18.1825
Besitzeinweisungsverfahren nach AEG, Kostenerhebung im Einstellungsbeschluss, …
- LG Meiningen, 11.12.2019 - BLK O 2/18
Enteignung eines Schlossgrundstücks mit Parkanlage in Thüringen
- VG Frankfurt/Main, 11.07.2019 - 7 L 1662/19
Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …
- LG Karlsruhe, 24.07.2017 - 16 O 2/17
Baulandsache: Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes durch die Kammer für …