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   BGH, 13.10.2005 - III ZR 400/04   

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BGH, 13.10.2005 - III ZR 400/04 (https://dejure.org/2005,1326)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2005 - III ZR 400/04 (https://dejure.org/2005,1326)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - III ZR 400/04 (https://dejure.org/2005,1326)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Heimvertrags (Altenheim, Pflegeheim) mit Leistungsempfängern der Pflegeversicherung; Schriftformerfordernis bei Vereinbarung von Zusatzleistungen im Heim; Zuschlag für die Bereitstellung eines Einzelzimmers; Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung bei ...

  • Judicialis

    SGB XI § 88 Abs. 2 Nr. 2; ; HeimG § 5 Abs. 5; ; BGB § 812

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB XI § 88 Abs. 2 Nr. 2; HeimG § 5 Abs. 5; BGB § 812
    Formnichtigkeit einer Vereinbarung von Zusatzleistungen mit Leistungsempfänger der Pflegeversicherung schließt auch Bereicherungsansprüche aus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Form der Vereinbarung von Zusatzleistungen in Heimverträgen mit Leistungsempfängern der Pflegeversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Einzelzimmerzuschlag in Pflegeheim

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einzelzimmerzuschlag in Pflegeheim

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Seniorin bewohnt allein ein Zwei-Bett-Zimmer - Kein Einzelzimmerzuschlag, wenn im Heimvertrag dazu nichts vereinbart ist

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Entscheidung über Einzelzimmerzuschlag in Pflegeheim

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Einzelzimmerzuschlag im Heim muss schriftlich vereinbart sein - Rückzahlungsanspruch gegen den Heimträger

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Einzelzimmerzuschlag in Pflegeheim

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.10.2005)

    Kein Einzelzimmerzuschlag im Pflegeheim ohne Vertrag // Heim zu Rückzahlung von rund 55.000 Euro verurteilt

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 88 Abs. 2 Nr. 2 SGB XI; § 5Abs. 5 HeimG; § 812 BGB
    Schriftformerfordernis in Heimverträgen bei Gewährung und Berechnung von Zu- satzleistungen [Heimvertrag, Gewährung von Zusatzleistungen, Schriftformerfordernis, Einzelzimmer im Heim, Dokumentation, Leistungen der Pflegeversicherung, kein Bereicherungsanspruch]

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3633
  • NZM 2005, 963
  • FamRZ 2005, 2058
  • VersR 2006, 224
  • BtMan 2006, 47
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - III ZR 400/04
    Zu diesen, später in § 22 Abs. 2 Satz 1 BPflV geregelten Wahlleistungen, die ebenfalls schriftlich zu vereinbaren sind, vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, das Schriftformerfordernis gelte für die Erklärungen beider Parteien, so dass nach § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB die Form grundsätzlich nur gewahrt sei, wenn alle die Wahlleistungen betreffenden Erklärungen in derselben Urkunde niedergelegt und von beiden Parteien unterzeichnet seien (vgl. BGHZ 138, 91, 93).

    Die Unwirksamkeitsfolge hat der Senat auch in Fällen angenommen, in denen es an der für Wahlleistungsvereinbarungen notwendigen hinreichenden Unterrichtung fehlte (vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 1995 - III ZR 233/94 - NJW 1996, 781 f; BGHZ 138, 91, 94; 157, 87, 90; vom 22. Juli 2004 - III ZR 355/03 - NJW-RR 2004, 1428), und zwar auch dann, wenn es neben der wahlärztlichen Leistung um die Gestellung eines besonderen Zimmers ging (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 1995 aaO).

    Der Senat hat jedoch bereits zu unwirksamen Wahlleistungsvereinbarungen nach § 7 BPflV i.d.F. vom 21. August 1985 (BGBl. I S. 1666) bzw. nach § 22 Abs. 2 BPflV i.d.F. vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750) - auch in Bezug auf die Vereinbarung eines besonderen Zimmers - entschieden, es würde dem Schutzzweck der genannten Normen widersprechen, wenn der Krankenhausträger für Leistungen, die nicht Gegenstand einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung geworden seien, unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigen Bereicherung eine "Vergütung" verlangen könnte (Senatsurteile vom 19. Dezember 1995 aaO S. 782; BGHZ 138, 91, 99; 157, 87, 97).

  • BGH, 27.11.2003 - III ZR 37/03

    Unterrichtungspflicht des Krankenhauses vor Abschluss einer

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - III ZR 400/04
    Die Unwirksamkeitsfolge hat der Senat auch in Fällen angenommen, in denen es an der für Wahlleistungsvereinbarungen notwendigen hinreichenden Unterrichtung fehlte (vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 1995 - III ZR 233/94 - NJW 1996, 781 f; BGHZ 138, 91, 94; 157, 87, 90; vom 22. Juli 2004 - III ZR 355/03 - NJW-RR 2004, 1428), und zwar auch dann, wenn es neben der wahlärztlichen Leistung um die Gestellung eines besonderen Zimmers ging (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 1995 aaO).

    Der Senat hat jedoch bereits zu unwirksamen Wahlleistungsvereinbarungen nach § 7 BPflV i.d.F. vom 21. August 1985 (BGBl. I S. 1666) bzw. nach § 22 Abs. 2 BPflV i.d.F. vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750) - auch in Bezug auf die Vereinbarung eines besonderen Zimmers - entschieden, es würde dem Schutzzweck der genannten Normen widersprechen, wenn der Krankenhausträger für Leistungen, die nicht Gegenstand einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung geworden seien, unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigen Bereicherung eine "Vergütung" verlangen könnte (Senatsurteile vom 19. Dezember 1995 aaO S. 782; BGHZ 138, 91, 99; 157, 87, 97).

  • BGH, 19.12.1995 - III ZR 233/94

    Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung bei stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - III ZR 400/04
    Die Unwirksamkeitsfolge hat der Senat auch in Fällen angenommen, in denen es an der für Wahlleistungsvereinbarungen notwendigen hinreichenden Unterrichtung fehlte (vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 1995 - III ZR 233/94 - NJW 1996, 781 f; BGHZ 138, 91, 94; 157, 87, 90; vom 22. Juli 2004 - III ZR 355/03 - NJW-RR 2004, 1428), und zwar auch dann, wenn es neben der wahlärztlichen Leistung um die Gestellung eines besonderen Zimmers ging (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 1995 aaO).

    Der Senat hat jedoch bereits zu unwirksamen Wahlleistungsvereinbarungen nach § 7 BPflV i.d.F. vom 21. August 1985 (BGBl. I S. 1666) bzw. nach § 22 Abs. 2 BPflV i.d.F. vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750) - auch in Bezug auf die Vereinbarung eines besonderen Zimmers - entschieden, es würde dem Schutzzweck der genannten Normen widersprechen, wenn der Krankenhausträger für Leistungen, die nicht Gegenstand einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung geworden seien, unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigen Bereicherung eine "Vergütung" verlangen könnte (Senatsurteile vom 19. Dezember 1995 aaO S. 782; BGHZ 138, 91, 99; 157, 87, 97).

  • BGH, 22.07.2004 - III ZR 355/03

    Umfang der Unterrichtungspflicht eines Krankenhauses vor Abschluss einer

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - III ZR 400/04
    Die Unwirksamkeitsfolge hat der Senat auch in Fällen angenommen, in denen es an der für Wahlleistungsvereinbarungen notwendigen hinreichenden Unterrichtung fehlte (vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 1995 - III ZR 233/94 - NJW 1996, 781 f; BGHZ 138, 91, 94; 157, 87, 90; vom 22. Juli 2004 - III ZR 355/03 - NJW-RR 2004, 1428), und zwar auch dann, wenn es neben der wahlärztlichen Leistung um die Gestellung eines besonderen Zimmers ging (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 1995 aaO).
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - III ZR 400/04
    An die Bejahung eines Ausnahmefalls sind strenge Anforderungen zu stellen; dass die Nichtigkeit den einen Vertragsteil hart trifft, reicht nicht aus (vgl. Senatsurteil BGHZ 92, 164, 172).
  • BGH, 08.11.2001 - III ZR 14/01

    Inhaltskontrolle eines Rahmenvertrages nach dem AGBG; Formularmäßige dynamische

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - III ZR 400/04
    Dies gilt etwa für das Aushandeln der - von den Heimbewohnern aufzubringenden - Entgelte für Unterkunft und Verpflegung nach § 87 SGB XI (vgl. Senatsurteile BGHZ 149, 146, 157; 157, 309, 313) und - seit dem 1. Januar 2002 - für den Abschluss von Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen, deren Festlegungen für die Pflegesätze und die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung nach § 80a Abs. 1, 2 SGB XI i.d.F. des Art. 1 Nr. 9 des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes vom 9. September 2001 (BGBl. I S. 2320) maßgebend sind (vgl. Senatsurteil vom 3. Februar 2005 - III ZR 411/04 - NJW-RR 2005, 777, 779).
  • BGH, 22.01.2004 - III ZR 68/03

    Anspruch des Heimträgers auf Vergütung nicht in Anspruch genommener Verpflegung

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - III ZR 400/04
    Dies gilt etwa für das Aushandeln der - von den Heimbewohnern aufzubringenden - Entgelte für Unterkunft und Verpflegung nach § 87 SGB XI (vgl. Senatsurteile BGHZ 149, 146, 157; 157, 309, 313) und - seit dem 1. Januar 2002 - für den Abschluss von Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen, deren Festlegungen für die Pflegesätze und die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung nach § 80a Abs. 1, 2 SGB XI i.d.F. des Art. 1 Nr. 9 des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes vom 9. September 2001 (BGBl. I S. 2320) maßgebend sind (vgl. Senatsurteil vom 3. Februar 2005 - III ZR 411/04 - NJW-RR 2005, 777, 779).
  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97

    Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - III ZR 400/04
    Ausnahmen sind nur zulässig, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen (vg. BGHZ 138, 339, 348).
  • BGH, 03.02.2005 - III ZR 411/04

    Heimvertragsklauel zu Unterkunft und Verpflegung

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - III ZR 400/04
    Dies gilt etwa für das Aushandeln der - von den Heimbewohnern aufzubringenden - Entgelte für Unterkunft und Verpflegung nach § 87 SGB XI (vgl. Senatsurteile BGHZ 149, 146, 157; 157, 309, 313) und - seit dem 1. Januar 2002 - für den Abschluss von Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen, deren Festlegungen für die Pflegesätze und die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung nach § 80a Abs. 1, 2 SGB XI i.d.F. des Art. 1 Nr. 9 des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes vom 9. September 2001 (BGBl. I S. 2320) maßgebend sind (vgl. Senatsurteil vom 3. Februar 2005 - III ZR 411/04 - NJW-RR 2005, 777, 779).
  • BGH, 03.11.2016 - III ZR 286/15

    Anspruch eines Zahnarztes gegen eines gesetzlich Versicherten auf Zahlung des

    Von der Rechtsprechung sind bislang insbesondere zwei Fallgruppen als Ausnahmen anerkannt worden: die Fälle der - hier nicht vorliegenden - Existenzgefährdung des einen Teils und die Fälle einer besonders schweren Treuepflichtverletzung des anderen Teils (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteile vom 20. September 1984 - III ZR 47/83, BGHZ 92, 164, 172 und vom 13. Oktober 2005 - III ZR 400/04, NJW 2005, 3633, 3636; BGH, Urteile vom 14. Juni 1996 - V ZR 85/95, NJW 1996, 2503, 2504; vom 24. April 1998 - V ZR 197/97, BGHZ 138, 339, 348 und vom 16. Juli 2004 - V ZR 222/03, NJW 2004, 3330, 3331 f; MüKoBGB/Einsele, 7. Aufl., § 125 Rn. 57 ff; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 125 Rn. 22, 27 ff; jeweils mwN; siehe auch BeckOGK/Hecht, BGB, § 125 Rn. 110 ff [Stand: 1. September 2016], der in den vorgenannten Fallgruppen eine Korrektur der Rechtsfolge des § 125 Satz 1 BGB im Wege der teleologischen Reduktion vornehmen will).

    Das ist nicht der Fall, wenn der bei einem nichtigen Vertrag bestehende Rechtsschutz (insbesondere Ansprüche aus culpa in contrahendo, Geschäftsführung ohne Auftrag oder § 812 BGB) die berechtigen Interessen der schutzbedürftigen Partei ausreichend sichert (Palandt/Ellenberger aaO § 125 Rn. 26; MüKoBGB/Einsele aaO § 125 Rn. 68; siehe auch Senatsurteil vom 13. Oktober 2005 - III ZR 400/04, NJW 2005, 3633, 3635).

    Dieser Schutzzweck würde unterlaufen, wenn dem Zahnarzt bei einer formnichtigen Honorarvereinbarung ein entsprechender Bereicherungsanspruch oder Aufwendungsersatzanspruch nach den Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag zustünde (siehe auch Senatsurteile vom 19. Februar 1998 - III ZR 169/97, BGHZ 138, 91, 99 und vom 17. Oktober 2002 - III ZR 58/02, NJW 2002, 3772 zur Rechtslage bei unwirksamen Wahlleistungsvereinbarungen und vom 13. Oktober 2005 - III ZR 400/04, NJW 2005, 3633, 3635 zur Rechtslage bei unwirksamer Vereinbarung von Zusatzleistungen im Rahmen eines Heimvertrags).

  • OLG München, 25.10.2017 - 15 U 889/17

    Formerfordernisse für den Schuldbeitritt zu einer Vergütungsvereinbarung

    Von der Rechtsprechung sind bislang insbesondere zwei Fallgruppen als Ausnahmen anerkannt worden: die Fälle der - hier nicht vorliegenden - Existenzgefährdung des einen Teils und die Fälle einer besonders schweren Treuepflichtverletzung des anderen Teils (BGH, Urteil vom 20.09.1984 - III ZR 47/83, BGHZ 92, 164, 172; vom 13.10.2005 - III ZR 400/04, NJW 2005, 3633, 3636; vom 14.06.1996 - V ZR 85/95, NJW 1996, 2503, 2504; vom 24.04.1998 - V ZR 197/97, BGHZ 138, 339, 348 und vom 16.07.2004 - V ZR 222/03, NJW 2004, 3330, 3331 f; MüKoBGB/Einsele, 7. Aufl., § 125 Rdnr. 57 ff; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 125 Rdnr. 22, 27 ff; jeweils mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 S 2993/04

    Zur Frage, ob einer Pflegeeinrichtung untersagt werden kann, bei

    Dies folgt freilich nicht daraus, dass es bislang an einer abgrenzenden Regelung in dem entsprechenden Rahmenvertrag (vgl. § 88 Abs. 2 Satz 2 SGB XI) - nicht in einer insoweit nicht einschlägigen Abgrenzungsverordnung (vgl. § 83 Abs. 1 Nr. 5 SGB XI) - fehlte (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.2005, NJW 2005, 3633; VG Stuttgart, Urt. v. 07.10.2003, PKR 2004, 79), sondern daraus, dass in der Unterbringung in einem Einzelzimmer eines Heims für sich genommen noch keine Leistung gesehen werden kann, die über das Maß des Notwendigen hinausginge (vgl. § 3 Abs. 1 des Rahmenvertrags, a.a.O.), mag die Unterbringung in einem Einzelzimmer auch bei der Krankenhausfinanzierung regelmäßig eine W a h l leistung darstellen.

    Der besondere Komfort, das Zimmer nicht mit einer weiteren Person teilen zu müssen (vgl. BGH, Urt. v. 04.08.2000, BGHZ 145, 66), kann danach noch keine lediglich freiwillig vorzuhaltende Zusatzleistung begründen (unklar insoweit BGH, Urt. v. 13.10.2005, a.a.O., allerdings in einem Fall, in dem eine Einzelperson in einem der Größe nach auf eine Belegung durch zwei Personen zugeschnitten Zimmer untergebracht war).

    Danach kommt es auch nicht mehr darauf an, ob der Erhebung eines Einzelzimmerzuschlags als Zuschlag für eine Zusatzleistung - wie das Verwaltungsgericht meint - auch die fehlende schriftliche Mitteilung an die Landesverbände der Pflegekassen nach § 88 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI entgegenstünde (vgl. Udsching, a.a.O., § 88 Rn. 6) oder insoweit nur von einer sanktionslosen Ordnungsvorschrift (vgl. KassKomm-Gürtner , § 88 SGB XI Rn. 7; Schmäling in LPK-SGB XI, 2. A. 2003, § 88 Rn. 10) oder - ungeachtet des § 5 Abs. 5 HeimG - nur von einer allein diesen Landesverbänden und nicht (unmittelbar) auch den Heimbewohnern gegenüber obliegenden Pflicht (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 1 HeimG) auszugehen wäre (vgl. zu dem mit der Vorschrift verfolgten Zweck BSG, Urt. v. 24.07.2003, BSGE 91, 182 ; BGH, Urt. v. 13.10.2005, NJW 2005, 3633 ; Schmäling in LPK-SGB XI § 88 Rn. 10 ).

  • BGH, 02.10.2007 - III ZR 16/07

    Anspruch des Heimträgers auf Anpassung der Vergütung wegen zusätzlicher

    Dem stehen die in § 6 Abs. 2 HeimG zum Ausdruck gekommenen Schutzüberlegungen des Gesetzgebers zugunsten der betroffenen Heimbewohner entgegen (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 13. Oktober 2005 - III ZR 400/04 - NJW 2005, 3633, 3635).
  • BVerwG, 09.10.2014 - 5 C 26.13

    Aufwendungen; Begriff der Aufwendungen; Aufwendungsbegriff;

    Eine Wahlleistungsvereinbarung, die ohne hinreichende vorherige Unterrichtung des Patienten im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 KHEntgG abgeschlossen wurde, ist unwirksam (Anschluss an Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 13. Oktober 2005 - III ZR 400/04 -).

    Insoweit ist an die zu den Vorgängervorschriften des § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 KHEntgG ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anzuknüpfen, wonach eine Wahlleistungsvereinbarung, die ohne hinreichende vorherige Unterrichtung des Patienten abgeschlossen wurde, unwirksam ist (vgl. BGH, Urteile vom 1. Februar 2007 - III ZR 126/06 - NJW-RR 2007, 710 Rn. 7; vom 13. Oktober 2005 - III ZR 400/04 - NJW 2005, 3633 ; vom 4. November 2004 a.a.O. ; vom 22. Juli 2004 - III ZR 355/03 - NJW-RR 2004, 1428; vom 8. Januar 2004 a.a.O.; vom 27. November 2003 a.a.O. und vom 19. Dezember 1995 - III ZR 233/94 - NJW 1996, 781), und zwar auch dann, wenn es neben der wahlärztlichen Leistung um die Gestellung eines besonderen Zimmers geht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 a.a.O. m.w.N.).

  • LAG Hamm, 22.04.2016 - 10 Sa 796/15

    Bereicherungsrechtliche Ansprüche wegen Verschaffung eines Vertragsarztsitzes

    Es widerspricht daher dem Schutzweck des § 103 SGB V, wenn der Kläger für seine Mitwirkung bei der Verschaffung des Vertragsarztsitzes für Radiologie, die isoliert nicht zulässig vereinbart werden konnte, unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung eine "Vergütung" verlangen könnte (vgl. zur Frage unwirksamer Wahlleistungsvereinbarungen: BGH vom 13.10.2005 - III ZR 400/04 - NJW 2005, 3633).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - L 15 SO 254/08

    Stationäre Leistungen - Vergütung des Leistungserbringers - Heimvertrag

    Die Vorschrift regelt nur die Pflicht des Heimträgers, dem Bewohner die geschlossene Vereinbarung schriftlich zu bestätigen (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 - III ZR 400/04, NJW 2005, 3633).

    Ob die Beigeladene trotzdem Leistungen tatsächlich (quasi ohne Rechtsgrund) erbringt, die über den Umfang der Leistungen für die tatsächlich vergütete Hilfebedarfsgruppe hinausgehen, hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Vergütungsanspruchs (s. auch BGH a.a.O. NJW 2005, 3633).

  • VG Berlin, 24.10.2007 - 14 A 69.04

    Die Erhöhung der Investitionskosten durch den Heimträger gegenüber den

    In der Sache dürfte es ebenfalls nicht zu beanstanden sein, in der als Wahlleistung angebotenen Unterbringung von Einzelpersonen in Zimmern, die von ihrer Größe auf die Belegung mit zwei Personen zugeschnitten sind und die vorgeschriebenen Mindestgrößen für Einzelzimmer überschreiten, eine besondere, über das Maß des Notwendigen hinausgehende Zusatzleistung nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI zu sehen (vgl. BGH, Urt.v. 13.10.2005 - III ZR 400/04 -, NJW 2005, S. 3633).

    Da die in § 88 Abs. 2 SGB XI geregelten formalen Anforderungen an die Zulässigkeit derartiger Zusatzleistungen nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 12/5262 S. 148) dem Schutz der Pflegebedürftigen dienen sollten und ausdrücklich angeordnet ist, dass schon die Gewährung dieser Zusatzleistung nur nach vorheriger schriftlichen Mitteilung an die Pflegekassenverbände und überörtlichen Sozialhilfeträger zulässig ist, dürfte der Beklagte im rechtlichen Ausgangspunkt auch zutreffend davon ausgegangen sein, dass die Vereinbarung eines Komfortzuschlags ohne eine den Anforderungen des § 88 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI genügende vorherige Mitteilung an die genannten Stellen gemäß § 134 BGB unwirksam gewesen wäre und auch nicht nachträglich mit ex tunc -Wirkung hätte geheilt werden können (vgl. zum Meinungsstand Urt. des VGH Bad.-Württ. v. 22.6.2006 - 6 S 2992/04 - bei juris Rn. 27; zum parallelen Erfordernis einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung nach § 88 Abs. 2 Nr. 2 SGB XI sowie zum Bereicherungsanspruch beim Fehlen einer solchen Vereinbarung vgl. BGH, Urt. v. 13.10.2005 - III ZR 400/04 -, NJW 2005, S. 3633).

  • OLG Köln, 24.07.2019 - 5 U 15/19

    Voraussetzungen des Anspruchs Zahlung von Heimentgelt; Anforderungen an die

    Die hier vorgenommene Wertung steht im Einklang mit der Entscheidung des BGH vom 13.10.2005 (NZM 2005, 963 ff.), der einen Bereicherungsanspruch des Heims für einen Einzelzimmerzuschlag (in Höhe der intendierten vertraglichen Zahlung), über den eine formgültige Vereinbarung gem. § 88 Abs. 2 Nr. 2 SGB XI nicht geschlossen war, unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der Norm und des besonderen Schutzbedürfnisses des Pflegebedürftigen abgelehnt hat.
  • OLG Dresden, 11.10.2021 - 4 U 1462/21

    Zahlung von Pflegeleistungen auf der Grundlage eines Heimvertrages; Einwand

    In allen anderen Fällen, also namentlich bei den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung sowie der Pflege an sich, ist ein Bereicherungsanspruch möglich, denn hier ist der Versicherte hinreichend durch die Kollektivvereinbarungen vor unangemessenen Entgeltforderungen geschützt (vgl. BGH, Urteil vom 13.10.2005 - III ZR 400/04 mwN).
  • AG Bad Segeberg, 17.11.2014 - 17 C 164/14

    Krankenhausvertrag: Klageabweisung im schriftlichen Verfahren bei Säumnis der

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BGH, 27.10.2005 - III ZR 59/05 (https://dejure.org/2005,628)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2005 - III ZR 59/05 (https://dejure.org/2005,628)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - III ZR 59/05 (https://dejure.org/2005,628)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wirksamkeit einer Abwesenheitsklausel im Heimvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 26 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Heimvertrag, Entgelterstattung bei Abwesenheit des Bewohners, AGB

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Weiterzahlung des vollen Betreuungsentgelts bei vorübergehender Abwesenheit bis zu drei Tagen; Anrechnung ersparter Aufwendungen bei Beurlaubung des Heimbewohners über das Wochenende

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Erstattung für Heimbewohner bei Wochenendurlaub

  • Judicialis

    BGB § 307 Bm; ; HeimG § 5 Abs. 8

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 307; HeimG § 5 Abs. 8
    Wirksame Klausel über Nichterstattung ersparter Aufwendungen bei Abwesenheit von bis zu drei Tagen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 307; HeimG § 5 Abs. 8
    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses der Erstattung ersparter bei kurzer Abwesenheit aus einem Heim

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Heimvertrag: Voller Pflegesatz bei Abwesenheit von 3 Tagen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Abwesenheitsklausel in Heimvertrag

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Wirksame Abwesenheitsklausel in Heimvertrag

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abwesenheitsklausel in Heimvertrag

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Abwesenheitsklausel im Heimvertrag

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wirksame Abwesenheitsklausel im Heimvertrag

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Heimbewohner müssen auch bei kurzzeitiger Abwesenheit zahlen - Trotz Abwesenheit über das Wochenende zur Zahlung der vollen Heimkosten verpflichtet

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.10.2005)

    Kosten für Altenheim sind auch bei Wochenendurlaub fällig // Gericht billigt Abwesenheitsklausel in Heimvertrag

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 26 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Heimvertrag, Entgelterstattung bei Abwesenheit des Bewohners, AGB

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 164, 387
  • NJW 2005, 3632
  • NZM 2005, 961
  • FamRZ 2006, 35
  • VersR 2006, 227
  • JR 2007, 112
  • BtMan 2006, 47
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.2001 - III ZR 310/00

    Fortzahlungsklausel in einem Heimvertrag

    Auszug aus BGH, 27.10.2005 - III ZR 59/05
    a) Nach der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Regelung in § 5 Abs. 8 HeimG hält eine Klausel in einem Heimvertrag, nach der für den Fall einer Abwesenheit von bis zu drei Tagen keine Erstattung ersparter Aufwendungen vorzunehmen ist, der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB grundsätzlich stand (Abgrenzung zu Senatsurteil BGHZ 148, 233).

    Der Kläger hält diese Klausel unter Bezugnahme auf das Senatsurteil BGHZ 148, 233 insoweit für unwirksam, als bei einer Abwesenheit bis zu drei Tagen das volle Entgelt weiter zu zahlen ist.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 5. Juli 2001 (BGHZ 148, 233) zu einer vergleichbaren Klausel - dort in einem Heimvertrag einer Einrichtung der Behindertenhilfe - entschieden, die Pflicht zur Weiterzahlung des vollen Betreuungsentgelts bei vorübergehender Abwesenheit des Bewohners bis zu drei Tagen halte in ihrer undifferenzierten Ausgestaltung der Inhaltskontrolle des § 9 AGBG nicht stand.

    Bei der hier vorzunehmenden Beurteilung ist entscheidend darauf abzustellen, dass Klauseln, die wie die hier streitige eine Weiterzahlung des vollen Entgelts bei einer vorübergehenden Abwesenheit bis zu drei Tagen vorsehen, bis zum Senatsurteil BGHZ 148, 233 weit verbreitet waren und in der Rechtsprechung und Literatur überwiegend für unbedenklich gehalten wurden (vgl. die Nachweise aaO S. 237 f).

    Angesichts des damaligen Befundes spricht alles dafür, dass der Gesetzgeber Regelungen dieser Art und die hierzu veröffentlichten Stimmen in Rechtsprechung und Literatur vor Augen hatte - die Begründung des Regierungsentwurfs datiert wenige Monate vor dem Senatsurteil BGHZ 148, 233 -, als er in § 5 Abs. 8 des Gesetzentwurfs die Möglichkeit vorsah, in Fällen der Abwesenheit von einer Festlegung von Erstattungsbeträgen abzusehen.

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 371/03

    Ansprüche des Heimträgers bei Finanzierung einer Sondennahrung durch die

    Auszug aus BGH, 27.10.2005 - III ZR 59/05
    Dass der Senat den Heimträger in den Fällen, in denen der Heimbewohner die angebotene Kostform nicht entgegennehmen kann, weil er auf Sondennahrung angewiesen ist, für verpflichtet hält, ersparte Verpflegungsaufwendungen zu erstatten (vgl. Urteile BGHZ 157, 309; vom 4. November 2004 - III ZR 371/03 - NJW 2005, 824), widerspricht dem hier gefundenen Ergebnis nicht.

    Denn Fälle der letztgenannten Art haben wegen ihrer dauernden Wirkung ein anderes Gewicht und betreffen einen anderen Sachbereich, für den die Bestimmung des § 5 Abs. 8 HeimG keinen rechtlichen Rahmen bietet (vgl. Senatsurteile BGHZ 157, 309, 315; vom 4. November 2004 aaO S. 826).

  • BGH, 22.01.2004 - III ZR 68/03

    Anspruch des Heimträgers auf Vergütung nicht in Anspruch genommener Verpflegung

    Auszug aus BGH, 27.10.2005 - III ZR 59/05
    Dass der Senat den Heimträger in den Fällen, in denen der Heimbewohner die angebotene Kostform nicht entgegennehmen kann, weil er auf Sondennahrung angewiesen ist, für verpflichtet hält, ersparte Verpflegungsaufwendungen zu erstatten (vgl. Urteile BGHZ 157, 309; vom 4. November 2004 - III ZR 371/03 - NJW 2005, 824), widerspricht dem hier gefundenen Ergebnis nicht.

    Denn Fälle der letztgenannten Art haben wegen ihrer dauernden Wirkung ein anderes Gewicht und betreffen einen anderen Sachbereich, für den die Bestimmung des § 5 Abs. 8 HeimG keinen rechtlichen Rahmen bietet (vgl. Senatsurteile BGHZ 157, 309, 315; vom 4. November 2004 aaO S. 826).

  • BGH, 03.02.2005 - III ZR 411/04

    Heimvertragsklauel zu Unterkunft und Verpflegung

    Auszug aus BGH, 27.10.2005 - III ZR 59/05
    Hierfür sprechen insbesondere der hervorgehobene Gesichtspunkt, ein Bewohner solle schon vor Vertragsschluss über die Behandlung dieses Problems informiert werden, wie auch die allgemeine Zielrichtung der Novellierung, die Transparenz von Heimverträgen zu verbessern (vgl. BT-Drucks. 14/5399 S. 15, 16; Senatsurteil vom 3. Februar 2005 - III ZR 411/04 - NJW-RR 2005, 777, 778).
  • BGH, 18.02.2016 - III ZR 126/15

    Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kinderkrippenbetreibers

    Insofern ist die Rechtslage bei Kindergartenverträgen vergleichbar mit der Rechtslage bei Heimverträgen (s. hierzu Senatsurteile vom 5. Juli 2001 - III ZR 310/00, BGHZ 148, 233, 234 ff; vom 22. Januar 2004 - III ZR 68/03, BGHZ 157, 309, 313; vom 4. November 2004 - III ZR 371/03, NJW 2005, 824, 825; vom 27. Oktober 2005 - III ZR 59/05, NJW 2005, 3632, 3633; vom 13. Dezember 2007 - III ZR 172/07, NJW 2008, 653 und vom 6. Februar 2014 aaO S. 1957 Rn. 20 ff).
  • AG Brandenburg, 18.04.2016 - 31 C 204/15

    Fitnessstudio-Vertrag wird gekündigt: Höhe der ersparten Aufwendungen?

    Da die Höhe des Schadensersatzanspruchs für den Fall der außerordentlichen Kündigung durch den Kläger in den AGB des Klägers jedoch nicht geregelt ist, bemisst sich der Schadensersatzanspruch wegen des entgangenen Gewinns des Klägers hier nach der Summe der noch ausstehenden bzw. infolge der Kündigung entgehenden Entgelte, die jedoch um einen Abzinsfaktor sowie um ersparte Aufwendungen zu verringern sind ( BGH , Urteil vom 02.02.2010, Az.: VI ZR 139/08, u.a. in: NJW 2010, Seiten 1445 ff.; BGH , Urteil vom 27.10.2005, Az.: III ZR 59/05, u.a. in: NZM 2005, Seite 961; BGH , NJW 1993, Seiten 3321 ff.; AG Bremen , Urteil vom 16.10.2014, Az.: 10 C 47/14, u.a. in: "juris"; AG Husum , Urteil vom 14.05.2009, Az.: 2 C 664/08, u.a. in: "juris"; Grüneberg , in: Palandt BGB-Komm., 75. Aufl. 2016, § 314 BGB, Rn. 11 ).

    Jene können je nach der Art der vereinbarten Leistung (vgl. hierzu u.a.: BGH , Urteil vom 02.02.2010, Az.: VI ZR 139/08, u.a. in: NJW 2010, Seiten 1445 ff.; BGH , Urteil vom 27.10.2005, Az.: III ZR 59/05, u.a. in: NZM 2005, Seite 961; BGH , NJW 1993, Seiten 3321 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 21.04.2015, Az.: I-1 U 114/14, u.a. in: "juris"; OLG Nürnberg , VersR 2001, Seite 208; OLG Düsseldorf , NJW-RR 1991, Seite 1143; OLG Köln , NZM 1998, Seite 514; OLG Düsseldorf , OLGZ 1986, Seiten 65 ff. = ZMR 1985, Seiten 382 f.; LG Nürnberg-Fürth , Urteil vom 29.10.2015, Az.: 8 O 6456/14, u.a. in: "juris"; LG Nürnberg-Fürth , NJW-RR 2015, Seiten 1373 ff.; LG Münster , Beschluss vom 22.02.2011, Az.: 6 T 48/10, u.a. in: "juris"; LG Hamburg , ZMR 2011, Seite 638; AG Recklinghausen , Urteil vom 06.08.2014, Az.: 51 C 159/14, u.a. in: "juris"; AG Hamburg , WuM 2014, Seiten 718 ff.; AG Hamburg-Harburg , ZMR 2011, Seite 300 ) mit 3% bis 10% , aber auch teilweise mit bis zu 30% in Ansatz gebracht werden.

  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 172/07

    Erstattung ersparter Verpflegungskosten bei Sondennahrung eines Heimbesuchers

    Dies sieht die Beklagte, bezogen auf den Fall der Abwesenheit des Heimbewohners von länger als drei Tagen, im Übrigen ebenso, da sie sich nach § 13 Abs. 19 des Heimvertrages verpflichtet hat, dem Bewohner vom ersten Tag der vollen Abwesenheit an lediglich 75 v.H. der Pflegevergütung und des Entgeltes für Unterkunft und Verpflegung zu berechnen (siehe zu einer solchen Vertragsbestimmung: Senatsurteil BGHZ 164, 387).
  • AG Brandenburg, 06.12.2017 - 34 C 32/17

    "Beitragsordnung" von Kindertagesstätten (Kitas) in freier Trägerschaft - Geltung

    Die unter § 9 der hier streitigen "Elternbeitragsordnung" des klagenden Vereins kann das erkennende Gericht als formularvertragliche Bestimmungen aber auslegen ( BGH , Urteil vom 12.05.2016, Az.: III ZR 279/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 944 ff.; BGH , Urteil vom 18.02.2016, Az.: III ZR 126/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 1578 ff.; BGH , Urteil vom 29.05.2008, Az.: III ZR 330/07, u.a. in: NJW 2008, Seiten 2495 ff.; BGH , Urteil vom 17.01.2008, Az.: III ZR 74/07, u.a. in: NJW 2008, Seiten 1064 ff.; BGH , Urteil vom 27.10.2005, Az.: III ZR 59/05, u.a. in: NJW 2005, Seiten 3632 f.; BGH , Urteil vom 05.07.2001, Az.: III ZR 310/00, u.a. in: NJW 2001, Seiten 2971 ff.; OLG München , Urteil vom 27.05.2009, Az.: 19 U 1887/09, u.a. in: BeckRS 2009, Nr.: 13432 "juris"; OLG Celle , Urteil vom 15.04.1977, Az.: 8 U 105/76, u.a. in: NJW 1977, Seiten 1295 ff.; LG Frankfurt/Main , Urteil vom 06.03.1984, Az.: 2/13 O 395/84, u.a. in: BB 1984, Seiten 942 f.; Niesler , jM 2017, Seiten 61 f.; Pottgiesser , EWiR 2016, Seiten 337 f. ).
  • AG Erkelenz, 23.04.2010 - 15 C 216/09

    Wohn- und Betreuungsvertrag: Keine Vertragsbeendigung im Todesfall!

    Vielmehr sollte dies weiterhin der Rechtsprechung überlassen bleiben (BGH NJW 2005, 3632, zitiert nach beck-online) Daher muss bei der Frage, ob die verwendete Vertragsbedingung eine unangemessene Klausel i.S. des § 307 I 1 BGB darstellt, zwar auch im Hinblick auf die Regelung im HeimG abgestellt werden, dennoch stellt aber diese Klausel, in der - wie hier - überhaupt keine zeitliche Grenze aufgestellt wird, eine unangemessene Benachteiligung des Heimbewohners dar.

    So hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung (BGH NJW 2005, 3632, zitiert nach beck-online) aufgeführt, dass eine Klausel in einem Heimvertrag, nach der für den Fall einer Abwesenheit von bis zu drei Tagen keine Erstattung ersparter Aufwendungen vorzunehmen ist, der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält.

  • VG Aachen, 28.05.2008 - 8 K 1801/05

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Anspruchs auf Erstattung ersparter

    Dieser Sichtweise folgt auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) vgl.: Urteil vom 27. Oktober 2005, III ZR 59/05, Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGHZ), Band 164, S.387 ff. = NJW 2005, 3632 f = FamRZ 2006, 35 f., und verdeutlicht die Grenzen der Privatautonomie beim Abschluss von Heimverträgen.
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Rechtsprechung
   BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 9/02 R   

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https://dejure.org/2002,5287
BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 9/02 R (https://dejure.org/2002,5287)
BSG, Entscheidung vom 24.09.2002 - B 3 KR 9/02 R (https://dejure.org/2002,5287)
BSG, Entscheidung vom 24. September 2002 - B 3 KR 9/02 R (https://dejure.org/2002,5287)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung einer Wechseldruckmatratze - Notwendige Hilfsmittel - Verpflichtung des Heimträgers - Verpflichtung der Krankenkasse - Dauerhaftes Aufhalten in einer Pflegeeinrichtung - Anderes Hilfsmittel - Behandlungspflege - Behinderungsausgleich

  • Judicialis

    SGB V § 33; ; SGB XI § 4 Abs 1; ; SGB XI § 11 Abs 1; ; SGB XI § 40; ; SGB XI § 43; ; SGB XI § 82 Abs 2; ; SGB XI § 82 Abs 3; ; GG Art 3 Abs 1

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Dekubitusmatratze bei stationärer Pflege

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss auch Heimbewohnern Hilfsmittel zahlen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Krankenkasse muss auch Heimbewohnern Hilfsmittel zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtMan 2006, 47
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 67/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zustimmungserklärung zur Einlegung der

    Auszug aus BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 9/02 R
    Der Senat hat in den Urteilen zur Versorgung von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen mit Rollstühlen (Urteile vom 10. Februar 2000, vgl vor allem BSGE 85, 287 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 37) und mit Ernährungspumpen (Urteile vom 6. Juni 2002, B 3 KR 67/01 R ua, zur Veröffentlichung vorgesehen) bereits deutlich gemacht, dass die Pflicht der KK zur Leistung von Hilfsmitteln, die der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung oder dem Behinderungsausgleich dienen - entgegen dem früheren Recht - grundsätzlich nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil sich der Versicherte dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung aufhält.

    Als Beispiele für diese Kategorie von Gegenständen wurden bereits im Urteil vom 6. Juni 2002 (B 3 KR 67/01 R) genannt: der einfache Schieberollstuhl, der primär Transportfunktionen innerhalb des Heimes erfüllt, sowie das Pflegebett.

  • BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R

    Widerlegung des Zustellungszeitpunktes, Ausschluß der Erstattung anwaltlicher

    Auszug aus BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 9/02 R
    § 193 Abs. 4 SGG ist dahingehend auszulegen, dass sich die Erstattungsberechtigung hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten auf die in § 183 SGG genannten natürlichen Personen beschränkt (vgl dazu auch Beschluss des Senats vom 8. Juli 2002 - B 3 P 3/02 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R

    Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige

    Auszug aus BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 9/02 R
    Der Senat hat in den Urteilen zur Versorgung von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen mit Rollstühlen (Urteile vom 10. Februar 2000, vgl vor allem BSGE 85, 287 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 37) und mit Ernährungspumpen (Urteile vom 6. Juni 2002, B 3 KR 67/01 R ua, zur Veröffentlichung vorgesehen) bereits deutlich gemacht, dass die Pflicht der KK zur Leistung von Hilfsmitteln, die der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung oder dem Behinderungsausgleich dienen - entgegen dem früheren Recht - grundsätzlich nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil sich der Versicherte dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung aufhält.
  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Durch das vorläufige Eintreten eines Dritten wird der Leistungsträger von seiner Verpflichtung, ein Hilfsmittel als Sachleistung auf Dauer zu gewähren, nicht befreit (so bereits Urteil des Senats vom 24. September 2002 - B 3 KR 9/02 R -).
  • SG Marburg, 11.06.2003 - S 6 KR 721/01
    Die Behinderung muss nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteile vom 24.9.2002, Az.: B 3 KR 9/02 R und B 3 KR 15/02 R) konkret und unmittelbar drohen.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05, 9 W 659/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3989
OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05, 9 W 659/05 (https://dejure.org/2005,3989)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.11.2005 - 9 W 627/05, 9 W 659/05 (https://dejure.org/2005,3989)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. November 2005 - 9 W 627/05, 9 W 659/05 (https://dejure.org/2005,3989)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 1906 Abs. 1 BGB
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik; Vornahme einer Zwangsmedikation gegen den Willen des Betroffenen ; Notwendigkeit des Vorliegens des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

  • Wolters Kluwer

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik; Vornahme einer Zwangsmedikation gegen den Willen des Betroffenen ; Notwendigkeit des Vorliegens des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 43
  • FamRZ 2006, 576
  • Rpfleger 2006, 124
  • BtMan 2006, 47
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95

    Voraussetzungen des Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05
    Dabei beruht die mangelnde Einsicht der Betroffenen in die Notwendigkeit der Heilbehandlung gerade auf ihrer psychischen Erkrankung (vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28), da sie unter Verfolgungswahn leidet und die sie behandelnden Ärzte neben allen anderen Behörden einer gegen sie inszenierten Verschwörung zurechnet.
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05
    Dabei ist die Erforderlichkeit der Unterbringung der strengen Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgebots zu unterziehen, weil die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774, 1775; BayObLG FamRZ 2002, 908, 909 mit Nachw.).
  • BGH, 03.02.1998 - VI ZR 356/96

    Verwertung mechanischer Aufzeichnungen aufgrund mündlicher Mitteilungen Dritter;

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05
    Die vom Tatrichter hierzu getroffenen Feststellungen kann der Senat nur dahingehend überprüfen, ob dieser den maßgebenden Sachverhalt ausreichend im Sinne des § 12 FGG ermittelt, sich bei der Beurteilung des Beweisstoffes gem. § 25 FGG mit allen wesentlichen Umständen auseinandergesetzt und dabei nicht gegen Denkgesetze, gesetzliche Beweisregeln, zwingende Erfahrungssätze oder sonstige Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BGH NJW 1998, 2736, 2737; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27, Rn. 42 mit Rspr.-Nachw.).
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05
    Soweit der BGH in einer Grundsatzentscheidung (Beschl. vom 11.10.2000, Az. XII ZB 69/00 = FamRZ 2001, 149, 151 = BGHZ 145, 297, 300, 301) den gesetzlichen Begriff einer Freiheitsentziehung im Sinne des § 1906 Abs. 1 BGB restriktiv ausgelegt und nicht auf eine lediglich ambulant durchgeführte Zwangsmedikation erstreckt hat, ist diese Regel nicht auf die vorliegende Konstellation einer dauerhaften Unterbringung übertragbar (vgl. OLG München MDR 2005, 873, 874; OLG Schleswig OLGR 2003, 391, 392).
  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05
    Soweit der BGH in einer Grundsatzentscheidung (Beschl. vom 11.10.2000, Az. XII ZB 69/00 = FamRZ 2001, 149, 151 = BGHZ 145, 297, 300, 301) den gesetzlichen Begriff einer Freiheitsentziehung im Sinne des § 1906 Abs. 1 BGB restriktiv ausgelegt und nicht auf eine lediglich ambulant durchgeführte Zwangsmedikation erstreckt hat, ist diese Regel nicht auf die vorliegende Konstellation einer dauerhaften Unterbringung übertragbar (vgl. OLG München MDR 2005, 873, 874; OLG Schleswig OLGR 2003, 391, 392).
  • OLG Jena, 05.02.2002 - 6 W 44/02

    Betreuung; Zwangsbehandlung

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05
    Das Landgericht hat zwar auf dem Boden der bisherigen Rechtsprechung des Thüringer Oberlandesgerichts (vgl. Beschl. vom 05.02.2002 - Az. 6 W 44/02 = RuP 2003, 29) konsequenterweise die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung abgelehnt.
  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05
    Dabei ist die Erforderlichkeit der Unterbringung der strengen Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgebots zu unterziehen, weil die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774, 1775; BayObLG FamRZ 2002, 908, 909 mit Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2007 - 19 Wx 44/06

    Genehmigung einer Unterbringung: Unterbringung eines psychisch Erkrankten in

    Darüber hinaus muss die Maßnahme aber auch verhältnismäßig sein; entscheidend ist, ob Alternativen zur freiheitsentziehenden Unterbringung bestehen, um die Gefahren für die Gesundheit des Betroffenen abwenden zu können (vgl. OLG Jena, FamRZ 2006, 576; Bienwald/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl. § 1906 Rn. 129f.).
  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    (So BGH im Beschluss vom 1.2.2006, XII ZB 236/05, RNr. 17; vgl. auch OLG Jena, Beschluss vom 30.11.2005; 9 W 627/05, 9 W 657/05, FamRZ 2006, 576;Aufgabe der Rechtsprechung des ThürOLG vom 05.02.2002 = RuP 2003, 29) Diese war der Sache nach schon in der obigen Prüfung der Merkmale enthalten.
  • AG Bremen, 16.12.2011 - 44 XVII L 141/05
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 01.02.2006, NJW 2006, 1277) sollte § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB aber, um für diesen überhaupt einen Anwendungsbereich zu eröffnen, sinnvoll nur so ausgelegt werden können, dass der Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betreuten grundsätzlich befugt sei, in ärztliche Maßnahmen auch gegen den natürlichen Willen eines im Rechtssinne einwilligungsunfähigen Betreuten einzuwilligen, und im Rahmen einer genehmigten Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB diese Befugnis ausnahmsweise auch das Recht umfasse, erforderlichenfalls einen der ärztlichen Maßnahme entgegenstehenden Willen des Betreuten zu überwinden (so auch die bisher h.M.: OLG Celle, NJW-RR 2008, 230; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 1591; OLG Köln, NJW-RR 2006, 1664; OLG Jena Bes. v. 30.11.2005 - 9 W 659/05 ).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.02.2005 - 2 U 736/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10245
OLG Koblenz, 17.02.2005 - 2 U 736/04 (https://dejure.org/2005,10245)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.02.2005 - 2 U 736/04 (https://dejure.org/2005,10245)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 2 U 736/04 (https://dejure.org/2005,10245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Weiterzahlung des vollen Betreuungsentgelts bis einschließlich drei Tagen Abwesenheit des Bewohners vom Heim in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Wirksamkeit des Abbhängigmachens einer Elektrogerätinbetriebnahme von der Zustimmung der Heimleitung in ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 307; HeimG § 5 Abs. 8
    Formularmäßige Vereinbarung von Erstattungssätzen bei Abwesenheit in einem Heimvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 397
  • BtMan 2006, 47
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Nürnberg, 12.08.1997 - 3 U 1062/97

    Inhaltskontrolle eines Heimvertrags für Altenpflegeheime und Altenheime mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2005 - 2 U 736/04
    Insoweit kommen wieder die Gesichtspunkte zum Tragen, die vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 2001 Gerichte und Kommentatoren bewogen haben, bei einer Abwesenheit bis zu 3 Tagen von der Wirksamkeit einer entsprechenden Formularklausel auszugehen, weil bei einer solchen Abwesenheit noch kein wirtschaftlich messbarer Einfluss auf die Fixkosten entstehe und andererseits der Heimträger ein gerechtfertigtes Interesse an einer langfristigen Planung habe (vgl. Münchener Kommentar - Basedow, 4. Aufl., § 9 AGBG Rdnr. 86; Ulmer-Brandner-Hensen, 9. Aufl., Anhang zu § 9-11 AGBG Rdnr. 421; OLG Nürnberg, NJW-RR 1998, 780 f.).
  • BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82

    Formularmäßige Anpassung des Gebiets eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2005 - 2 U 736/04
    Ein wesentliches Indiz dafür ist die Abweichung von dispositiven gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese nicht nur auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruhen, sondern dem Gerechtigkeitsgebot Ausdruck verleihen (vgl. BGHZ 89, 206, 210 f.).
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 371/03

    Ansprüche des Heimträgers bei Finanzierung einer Sondennahrung durch die

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2005 - 2 U 736/04
    Auch die von dem Kläger herangezogenen späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, so die Entscheidung III ZR 371/03 vom 4. November 2004, rechtfertigen keine andere Entscheidung.
  • BGH, 05.07.2001 - III ZR 310/00

    Fortzahlungsklausel in einem Heimvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2005 - 2 U 736/04
    Die von dem Kläger angeführten Gesichtspunkte, insbesondere auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 2001 (NJW 2001, 2971 f.) rechtfertigen keine andere Beurteilung.
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2005 - 2 U 736/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der durch die Eingliederung der §§ 307 f. in das Bürgerliche Gesetzbuch nicht die Grundlage entzogen wurde, ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung oder Formularklausel unangemessen, wenn der die Vertragsgestaltung einseitig für sich in Anspruch nehmende Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGH NJW 2000, 1110 ff.).
  • BGH, 22.01.2004 - III ZR 68/03

    Anspruch des Heimträgers auf Vergütung nicht in Anspruch genommener Verpflegung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2005 - 2 U 736/04
    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2004 (NJW 2004, 1104 f.) kann der Kläger ebenfalls nichts zugunsten seiner Auffassung herleiten.
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Rechtsprechung
   OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5316
OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05 (https://dejure.org/2005,5316)
OLG München, Entscheidung vom 29.11.2005 - 33 Wx 88/05 (https://dejure.org/2005,5316)
OLG München, Entscheidung vom 29. November 2005 - 33 Wx 88/05 (https://dejure.org/2005,5316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Aufhebung ungerechtfertigter Betreuung, Entschädigung des Betreues

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 13a Abs. 2 Satz 1
    Entschädigung des Betreuers bei Aufhebung der Betreuung als ungerechtfertigt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kosten der Betreuung nicht von notwendigen Auslagen umfaßt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entschädigungsanspruch des Betreuten bei Aufhebung einer ungerechtfertigten Betreuungsmaßnahme; Erstattung von Kosten für die Entschädigung des Betreuers; Begriff der "Auslagen" i.S.d. § 13a Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 759
  • FamRZ 2006, 730 (Ls.)
  • BtMan 2006, 47
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Krefeld, 18.01.1999 - 6 T 554/98
    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05
    Soweit Zimmermann aaO in Rn. 51e bei der Beschreibung des möglichen Umfangs der Auslagenerstattung durch die Staatskasse nach "Kosten für den Verfahrenspfleger" fortfährt "uU auch Betreuer", wird dies an der angegebenen Fundstelle in Rpfleger 1999, 535/536 näher erläutert.

    Der Beitrag ist eine kritische Anmerkung zur Entscheidung des LG Krefeld (Rpfleger 1999, 222), welche im Fall der Einsetzung eines vorläufigen Betreuers, die nicht zu einer endgültigen Betreuung führte, die Erstattung der Kosten des vorläufigen Betreuers aus der Staatskasse anordnete.

    Eine spätere Aufhebung der Betreuung berührt nicht den Anspruch des Betreuers auf Vergütung für bereits geleistete Arbeit (vgl. BayObLZ 1997, 53/54 f. = FamRZ 1997, 701/702 mit umfangr. Nachw.; MünchKommBGB/Wagenitz 4. Aufl. § 1836 Rn. 3; Zimmermann Rpfleger 1999, 535).

  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05
    Eine spätere Aufhebung der Betreuung berührt nicht den Anspruch des Betreuers auf Vergütung für bereits geleistete Arbeit (vgl. BayObLZ 1997, 53/54 f. = FamRZ 1997, 701/702 mit umfangr. Nachw.; MünchKommBGB/Wagenitz 4. Aufl. § 1836 Rn. 3; Zimmermann Rpfleger 1999, 535).

    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist allein die Mühewaltung, die weder durch formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers noch durch die nachträgliche Aufhebung der Bestellung wegen solcher Mängel beseitigt wird (vgl. BayObLGZ 1959, 328/329 = FamRZ 1960, 80 [LSe]; BayObLG FamRZ 1990, 801 und FamRZ 1997, 701/702; im gleichen Sinne auch BayObLG FamRZ 1999, 1603 für die Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers).

  • BayObLG, 11.05.1999 - 1Z BR 36/99

    Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05
    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist allein die Mühewaltung, die weder durch formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers noch durch die nachträgliche Aufhebung der Bestellung wegen solcher Mängel beseitigt wird (vgl. BayObLGZ 1959, 328/329 = FamRZ 1960, 80 [LSe]; BayObLG FamRZ 1990, 801 und FamRZ 1997, 701/702; im gleichen Sinne auch BayObLG FamRZ 1999, 1603 für die Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers).
  • BayObLG, 16.03.1990 - BReg. 1a Z 40/89

    Unwirksamkeit eines Ehevertrages und Erbvertrages mangels Geschäftsfähigkeit und

    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05
    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist allein die Mühewaltung, die weder durch formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers noch durch die nachträgliche Aufhebung der Bestellung wegen solcher Mängel beseitigt wird (vgl. BayObLGZ 1959, 328/329 = FamRZ 1960, 80 [LSe]; BayObLG FamRZ 1990, 801 und FamRZ 1997, 701/702; im gleichen Sinne auch BayObLG FamRZ 1999, 1603 für die Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers).
  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 171/08

    Aufhebung einer ungerechtfertigten Betreuung: Umfang des Ersatzes notwendiger

    d) Zu den Auslagen gem. § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG sind jedoch weder nach dem Wortlaut noch nach dem Sinn der Regelung allgemein Vergütung und Aufwendungsersatz zu rechnen, die der nicht mittellose Betroffene dem Betreuer für seine Tätigkeit bis zur Aufhebung oder Einschränkung der Betreuung schuldet (vgl. Senatsentscheidung vom 29.11.2005, Az. 33 Wx 088/05).
  • LG Bayreuth, 04.03.2011 - 42 T 3/11

    Betreuung: Vergütungsanspruch des durch einstweilige Anordnung bestellten

    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist allein die Mühewaltung, die weder durch formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers noch durch die nachträgliche Aufhebung der Bestellung wegen solcher Mängel beseitigt wird (so OLG München MDR 2006, 759 m.w.N. zur Rechtsprechung des BayObLG).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 180/05, 33 Wx 170/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7507
OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 180/05, 33 Wx 170/05 (https://dejure.org/2005,7507)
OLG München, Entscheidung vom 17.11.2005 - 33 Wx 180/05, 33 Wx 170/05 (https://dejure.org/2005,7507)
OLG München, Entscheidung vom 17. November 2005 - 33 Wx 180/05, 33 Wx 170/05 (https://dejure.org/2005,7507)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur Vertretung in einem zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren; Anfechtung einer gerichtlich genehmigten Unterbringung durch einen Betreuer; Absehen des Beschwerdegerichts von der grundsätzlich ...

  • Wolters Kluwer

    Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur Vertretung in einem zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren; Anfechtung einer gerichtlich genehmigten Unterbringung durch einen Betreuer; Absehen des Beschwerdegerichts von der grundsätzlich ...

  • Bt-Recht

    Anwaltliche Vollmacht in Sachen Betreuung, Anhörung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufgabenkreis der Unterbringung berechtigt zur Unterbringung trotz Vorsorgevollmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 729 (Ls.)
  • BtMan 2006, 47
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    So stellt es bereits einen Mangel dar, dass das Landgericht entgegen der zwingenden Vorschrift des § 70d Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 FGG der zuständigen Behörde keine Gelegenheit gegeben hat, sich zu dem Antrag der Betreuerin auf Genehmigung der Unterbringung zu äußern (vgl. BayObLGZ 2001, 219/220).

    (1) Nach der Rechtsprechung des BayObLG bedeutet der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220).

    Es hätte im Übrigen auch entweder einen Verfahrenspfleger rechtzeitig vor der Anhörung bestellen oder den erkennbar benannten Bevollmächtigten vom Termin der Anhörung benachrichtigen müssen (vgl. BayObLGZ 2001, 219).

  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 150/01

    Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] ; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 - 15 W 1620/99; Keidel/Kayser § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).

    Dies gilt zumal dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; Demharter FGPrax 2002, 137/138).

    (4) Jedoch musste das Landgericht in seinem Beschluss vom 17.8.2005 diesen Fragen nicht nachgehen, soweit es in seinen Hilfserwägungen in einer vertretbaren und vom Verfahrensbevollmächtigten der Betroffenen insoweit nicht gerügten Auslegung die Prüfung der Rechtmäßigkeit auf den Genehmigungsbeschluss beschränkt hat (vgl. insoweit auch BayObLGZ 2002, 304/313 = FGPrax 2002, 281/284).

  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    Gemäß diesen Vorschriften kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m.w.N.; Bassenge/Herbst/Roth § 69f FGG Rn. 4) darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.

    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m.w.N.; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70h Rn. 5).

  • OLG Dresden, 25.10.1999 - 15 W 1620/99

    Anhörungsverfahren bei Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] ; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 - 15 W 1620/99; Keidel/Kayser § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] ; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 - 15 W 1620/99; Keidel/Kayser § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04

    Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    Dies wäre erforderlich gewesen, da bereits das Amtsgericht eine entsprechende Beteiligung versäumt hatte (vgl. BayObLG NJW-RR 2005, 1314).
  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99

    Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    Dies gilt zumal dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).
  • BayObLG, 29.01.2003 - 3Z BR 15/03

    Unterbringungsverfahren - Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] ; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 - 15 W 1620/99; Keidel/Kayser § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen bei

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    Das Amtsgericht war zwingend verpflichtet, die Betroffene nach Erlass der Unterbringungsanordnung so bald als möglich anzuhören (BVerfG NJW 1984, 1806/1807).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

  • BayObLG, 10.02.1994 - 3Z BR 15/94

    Unterbringung; Betreuter; Alkoholismus; Alkoholmißbrauch; Hirnabbau;

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BayObLG, 27.07.2000 - 1Z BR 64/00

    Zur Erstattung der Kosten eines nur formell am Beschwerdeverfahren Beteiligten

  • BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95

    Voraussetzungen des Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

  • BGH, 23.10.2019 - I ZB 60/18

    Vertretung eines nicht prozessfähigen Schuldners durch einen

    So wenig wie die Wirksamkeit der Betreuerbestellung durch eine bereits bestehende umfassende Vorsorgevollmacht beeinträchtigt wird (OLG München, BeckRS 2005, 13584; Palandt/Götz, BGB, 78. Aufl., § 1896 Rn. 12), wird die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht durch eine Betreuerbestellung beeinträchtigt (MünchKomm.BGB/Schwab, 7. Aufl., § 1896 Rn. 64).
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Rechtsprechung
   OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5359
OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05 (https://dejure.org/2005,5359)
OLG München, Entscheidung vom 07.11.2005 - 33 Wx 164/05 (https://dejure.org/2005,5359)
OLG München, Entscheidung vom 07. November 2005 - 33 Wx 164/05 (https://dejure.org/2005,5359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Nebeneinander von ehrenamtlichem und berufsmäßigem Betreuer, Entlassung des Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1897; ; BGB § 1899 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1908b Abs. 1; ; FGG § 20

  • rechtsportal.de

    Ersetzung der für verschiedene Aufgabenkreise bestellten ehrenamtlichen und berufsmäßigen Betreuer durch einen berufsmäßigen Betreuer - Beschwerdebefugnis der bisherigen Betreuer - Auswahl des neuen Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschwerde, wenn der gleichzeitig bestellte ehrenamtliche Betreuer entlassen werden soll?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestellung mehrerer ehrenamtlicher und berufsmäßiger Betreuer für verschiedene Aufgabenkreise; Entlassung des ehrenamtlichen Betreuers als wichtiger Grund für die Entlassung eines anderen Betreuers; Beschwerdebefugnis der bisherigen Betreuers; Anforderungen an die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 506 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 123
  • BtMan 2006, 47
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01

    Entlassung eines von mehreren Betreuern

    Auszug aus OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05
    Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445).
  • OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06

    Wichtiger Grund zur Entlassung eines von mehreren Betreuern bei Gesetzesänderung

    Waren mehrere berufsmäßig tätige Betreuer bereits vor dem 1.7.2005 bestellt, so stellt gleichwohl die durch § 1899 Abs. 1 Satz 3 BGB eingeführte Gesetzesänderung einen wichtigen Grund zur Entlassung eines dieser Betreuer dar (Fortführung der Senatsrechtsprechung vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).

    Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445; Senatsbeschluss vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).

  • OLG Hamm, 09.10.2006 - 15 W 141/06

    Vergütung mehrerer Berufbetreuer

    Es liegt lediglich ein wichtiger Grund für die Entlassung eines der beiden vor (vgl. OLG München, BtPrax 2006, 34; FGPrax 2006, 434).
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Rechtsprechung
   OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8462
OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05 (https://dejure.org/2005,8462)
OLG München, Entscheidung vom 29.11.2005 - 33 Wx 124/05 (https://dejure.org/2005,8462)
OLG München, Entscheidung vom 29. November 2005 - 33 Wx 124/05 (https://dejure.org/2005,8462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Empfehlung der Betreuung durch Sachverständigen, Reichweite des Erforderlichkeitsgrundsatzes

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 2 Satz 1
    Konkrete Begründung der Betreuung für jeden Aufgabenkreis - Beachtung des Erforderlichkeitsgrundsatzes auch gegenüber Wertung des Sachverständigen - Residualsyndrom bei schizophrener Psychose

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen; Gutachtliche Empfehlung zur Aufrechterhaltung der Betreuungsmaßnahme; Prüfungsmaßstab des Tatsachengerichts; Beachtung des Erforderlichkeitsgrundsatzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 575 (Ls.)
  • BtMan 2006, 47
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04

    Aufgabenkreis der Betreuung: Elterliche Sorge - Prüfungsumfang von

    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239).

    c) Die Würdigung des Sachverständigengutachtens ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, also darauf, ob er bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19 m. w. N.; BayObLG-Report 2002, 265 und BtPrax 2004, 239).

  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239).
  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis

    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
    c) Die Würdigung des Sachverständigengutachtens ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, also darauf, ob er bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19 m. w. N.; BayObLG-Report 2002, 265 und BtPrax 2004, 239).
  • BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 70/94
    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
    Das bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).
  • BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99

    Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine

    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff; BayOblG FamRZ 1995, 1085 und FamRZ 1999, 1612).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239).
  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
    Das bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff; BayOblG FamRZ 1995, 1085 und FamRZ 1999, 1612).
  • BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff; BayOblG FamRZ 1995, 1085 und FamRZ 1999, 1612).
  • BGH, 06.07.2011 - XII ZB 80/11

    Betreuerbestellung: Tatrichterliche Feststellungen zum objektiven

    Dieser Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete tatrichterliche Feststellung, dass sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (vgl. OLG München BtPrax 2006, 30, 31; BayObLG FamRZ 1995, 1085; 1999, 1612).
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Rechtsprechung
   OLG München, 09.11.2005 - 33 Wx 218/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7505
OLG München, 09.11.2005 - 33 Wx 218/05 (https://dejure.org/2005,7505)
OLG München, Entscheidung vom 09.11.2005 - 33 Wx 218/05 (https://dejure.org/2005,7505)
OLG München, Entscheidung vom 09. November 2005 - 33 Wx 218/05 (https://dejure.org/2005,7505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Aufhebung der Betreuung, Kein Beschwerderecht des Betreuers

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 69g Abs. 1; ; FGG § 69i Abs. 3

  • rechtsportal.de

    FGG § 20 Abs. 1 § 69g Abs. 1 § 69i Abs. 3
    Keine Beschwerde des Betreuers gegen Aufhebung der Betreuung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Beschwerderechts des Betreuers gegen die Aufhebung der Betreuung ; Anforderungen an das Vorliegen einer Beschwerdebefugnis im Sinne von § 69g Abs. 1 in Verbindung mit § 69i Abs. 3 FGG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 576
  • FamRZ 2006, 577 (Ls.)
  • BtMan 2006, 47
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 07.10.1996 - 16 Wx 202/96

    Beschwerderecht eines Betreuers gegen Beschluss zur Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus OLG München, 09.11.2005 - 33 Wx 218/05
    Eine Betreuung wird nicht in ihrem Interesse, sondern ausschließlich im Interesse der Betroffenen angeordnet (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 159 [Ls.], zit. nach Juris; OLG Düsseldorf BtPrax 1998, 80; OLG Köln FamRZ 1997, 1293; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1997 - 25 Wx 80/97
    Auszug aus OLG München, 09.11.2005 - 33 Wx 218/05
    Eine Betreuung wird nicht in ihrem Interesse, sondern ausschließlich im Interesse der Betroffenen angeordnet (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 159 [Ls.], zit. nach Juris; OLG Düsseldorf BtPrax 1998, 80; OLG Köln FamRZ 1997, 1293; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 23).
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85

    Beschwerde des Nachlasßgerichts

    Auszug aus OLG München, 09.11.2005 - 33 Wx 218/05
    Ein Erstbeschwerdeführer, dessen Beschwerde zurückgewiesen bzw. verworfen wurde, ist ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit seines Rechtsmittels zur Erhebung der weiteren Beschwerde berechtigt im Sinne von § 29 Abs. 4, § 20 FGG (BayObLGZ 1986, 118/120 m.w.N.).
  • OLG München, 05.04.2016 - 31 Wx 395/15

    Kein Anspruch auf Ernennung zum Testamentsvollstrecker

    Grund dafür ist, dass die Testamentsvollstreckung nicht im Interesse des Testamentsvollstreckers erfolgt, sondern im Interesse des Erben (so für das Betreuungsrecht OLG München, Beschluss vom 09.11.2005 BeckRS 2005, 13228).
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