Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07, 9 VR 19.07, 9 VR 21.07   

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https://dejure.org/2007,1755
BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07, 9 VR 19.07, 9 VR 21.07 (https://dejure.org/2007,1755)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.2007 - 9 A 50.07, 9 VR 19.07, 9 VR 21.07 (https://dejure.org/2007,1755)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 9 A 50.07, 9 VR 19.07, 9 VR 21.07 (https://dejure.org/2007,1755)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 54 Abs. 1, § 80 Abs. 7 Satz 2; ZPO § 42 Abs. 2, §§ 43, 44 Abs. 3
    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Befangenheitsantrag; Rechtsverstoß; Rechtsfehler; richterliche Entscheidungsfindung; Sachverhaltswürdigung; dienstliche Äußerung; Inhalt; Rechtfertigung; Sachantrag; Antragstellung; Einlassung zur Sache; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 54 Abs. 1, § 80 Abs. 7 Satz 2
    Ablehnungsgesuch; Ablehnungsgesuch; Antragstellung; Antragstellung; Ausschluss; Befangenheit; Befangenheitsantrag; Besorgnis; Besorgnis der Befangenheit; Eilverfahren; Eilverfahren; Einlassung zur Sache; Hauptsacheverfahren; Inhalt; Präklusion; Rechtfertigung; ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendiger Inhalt der dienstlichen Äußerung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters; Auf behauptete Verstöße gegen materielles Recht gestütztes Ablehnungsgesuch; Rüge vermeintlichen Fehlverhaltens bei der Sachverhaltsbeurteilung in einem früheren ...

  • Judicialis

    VwGO § 54 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 7 Satz 2; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 43; ; ZPO § 44 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht - Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Befangenheitsantrag; Rechtsverstoß; Rechtsfehler; richterliche Entscheidungsfindung; Sachverhaltswürdigung; dienstliche Äußerung; Inhalt; Rechtfertigung; Sachantrag; Antragstellung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 140
  • DVBl 2007, 1512 (Ls.)
  • DÖV 2008, 881
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
    Denn eine solche Äußerung würde auf eine nachträgliche Rechtfertigung der jeweiligen Entscheidung hinauslaufen und ist somit jedenfalls dann verzichtbar, wenn sie zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts, soweit er für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblich ist, nichts beitragen würde (BFH, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 - juris Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 5).
  • BFH, 10.01.2007 - X B 77/06

    NZB: Richterablehnung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
    Eine Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen kann nämlich gerade nicht im Wege der Richterablehnung erreicht werden (BFH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1997 - XI B 34/96 - BFH/NV 1998, 861 und vom 10. Januar 2007 - X B 77/06 - BFH/NV 2007, 753 ).
  • BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Richters in einem anderen Verfahren bei Verlust

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
    Dem darin zum Ausdruck kommenden Gedanken der Rechtssicherheit und Prozessökonomie wird nur dann ausreichend Rechnung getragen, wenn die Präklusionswirkung sich auch auf ein anderweitiges Verfahren bezieht, das mit dem ursprünglichen Verfahren, in welchem sich die Partei trotz Kenntnis des geltend gemachten Ablehnungsgrundes bei dem Richter auf die mündliche Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat, in einem rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang steht (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - V ZB 193/05 - NJW 2006, 2776 ).
  • BFH, 15.04.1987 - IX B 99/85

    Ablehnung eines Richters - Besorgnis der Befangenheit - Verlust des

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
    Dies führt zum Ausschluss des Ablehnungsrechts nicht nur für die weiteren Entscheidungen in dem Eilverfahren, sondern auch mit Wirkung für das Hauptsacheverfahren, weil die Klägerin den Ablehnungsgrund gerade aus der bisherigen Sachbehandlung und der Entscheidung der abgelehnten Richter in dem Eilverfahren herleitet und das Hauptsacheverfahren notwendig im rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang mit dem Eilverfahren steht (vgl. BGH a.a.O. S. 2777; BFH, Beschluss vom 15. April 1987 - IX B 99/85 - BFHE 149, 424 = DB 1987, 1976, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.08.2007 - XI S 13/07

    Besetzungsrüge gemäß § 119 Nr. 1 FGO; Verwertung der dienstlichen Äußerung eines

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
    Denn eine solche Äußerung würde auf eine nachträgliche Rechtfertigung der jeweiligen Entscheidung hinauslaufen und ist somit jedenfalls dann verzichtbar, wenn sie zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts, soweit er für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblich ist, nichts beitragen würde (BFH, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 - juris Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
    Eine rein subjektive Besorgnis, für die vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen nicht aus (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 ).
  • BFH, 12.12.1997 - XI B 34/96

    Klageabweisung ohne Feststellung des Sachverhalts im Sinne von Willkür und

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
    Eine Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen kann nämlich gerade nicht im Wege der Richterablehnung erreicht werden (BFH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1997 - XI B 34/96 - BFH/NV 1998, 861 und vom 10. Januar 2007 - X B 77/06 - BFH/NV 2007, 753 ).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 1 D 2.81

    Disziplinarmaßnahmen bei Zugriffen auf den Geldinhalt von Postsendungen -

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
    Dass ein abgelehnter Richter bei der Würdigung des maßgeblichen Sachverhalts oder bei dessen rechtlicher Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, reicht indes regelmäßig nicht aus, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie - wofür hier nichts ersichtlich ist - nicht offensichtlich willkürlich sind (Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 1 D 2.81 - BVerwGE 73, 339 , Beschluss vom 29. Mai 1991 - BVerwG 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186 , stRspr; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 54 Rn. 11a, 11b m.w.N.).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 4 B 71.91

    Verfahrensrüge Befangenheitsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
    Dass ein abgelehnter Richter bei der Würdigung des maßgeblichen Sachverhalts oder bei dessen rechtlicher Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, reicht indes regelmäßig nicht aus, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie - wofür hier nichts ersichtlich ist - nicht offensichtlich willkürlich sind (Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 1 D 2.81 - BVerwGE 73, 339 , Beschluss vom 29. Mai 1991 - BVerwG 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186 , stRspr; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 54 Rn. 11a, 11b m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - 5 A 1218/22

    Vertagung in Sachen AfD gegen Bundesamt für Verfassungsschutz

    vgl. nur BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1883/22 -, juris, Rn. 18, und vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 -, BVerfGK 15, 111, juris, Rn. 13; BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 2023 - 10 C 4.22 -, juris, Rn. 5, vom 28. Februar 2022 - 9 A 12.21 -, NVwZ 2022, 884, juris, Rn. 20, vom 18. Juli 2019 - 2 C 35.18 -, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 87, juris, Rn. 5, und vom 23. Oktober 2007 - 9 A 50.07 u. a. -, NVwZ-RR 2008, 140, juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 11. November 2020 - 4 E 695/20 -, juris, Rn. 2.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. November 2017 - 6 B 47.17 -, juris, Rn. 18, und vom 23. Oktober 2007 - 9 A 50.07 -, NVwZ-RR 2008, 140, juris, Rn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2008 - 20 B 2062/07.AK -, juris, Rn. 86.

  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

    Gerechtfertigt ist die Ablehnung jedoch dann, wenn die richterliche Entscheidung oder Handlung so grob fehlerhaft ist, dass sie als Willkür erscheint (MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 42 Rn. 28, 30 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, NVwZ-RR 2008, 140).

    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182/05, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2007, NVwZ-RR 2008, 140; BFH, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 (PKH), NV 2007, 2139, juris Rn. 19; OLGR Köln 2009, 362, juris Rn. 34).

  • BVerwG, 29.11.2018 - 9 B 26.18

    Begründetheit eines Antrag auf Ablehnung eines Richters am

    Die dienstliche Äußerung dient der weiteren Sachaufklärung; sie ist verzichtbar, wenn - wie vorliegend - der Sachverhalt geklärt ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06 - BVerfGK 11, 62 Rn. 61; BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 2006 - 3 B 182.05 - juris Rn. 5 und vom 23. Oktober 2007 - 9 A 50.07 - Buchholz 303 § 43 ZPO Nr. 1).

    Soweit der Kläger meint, einen solchen Umstand aus einer vermeintlichen Fehlerhaftigkeit früherer Entscheidungen herleiten zu können, verkennt er, dass das Ablehnungsverfahren - von dem Ausnahmefall eines Verstoßes gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) abgesehen - nicht dazu dient, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - 9 A 50.07 - Buchholz 303 § 43 ZPO Nr. 1 und vom 28. Mai 2009 - 5 PKH 6.09 - NVwZ-RR 2009, 662; BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15 - NJW-RR 2017, 189 Rn. 8 f.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06   

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https://dejure.org/2007,582
BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06 (https://dejure.org/2007,582)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2007 - 6 C 27.06 (https://dejure.org/2007,582)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 6 C 27.06 (https://dejure.org/2007,582)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 3, 6, 74 Abs. 1 Nr. 1, 7 und 12; AGG §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 4, § 3 Abs. 2, § 7 Abs. 1; LPartG § 5; EG Art. 141; RL 2000/78/EG
    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner; Gleichbehandlung; Ehe.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3, 6, 74 Abs. 1 Nr. 1, 7 und 12
    Ehe; Gleichbehandlung; Hinterbliebenenversorgung; Lebenspartner; Witwe; Witwer; Ärzteversorgung

  • Deutsches Notarinstitut

    LPartG § 20; GG Art. 3, 6
    Beschränkung der Hinterbliebenenrente durch berufsständische Versorgungseinrichtung auf Ehepartner und Ausschluss von Lebenspartnern nach LPartG verstößt nicht gegen Bundes- oder Europarecht

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 6; ; GG Art. ... 74 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 7; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 12; ; AGG § 1; ; AGG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; AGG § 3 Abs. 2; ; AGG § 7 Abs. 1; ; LPartG § 5; ; EG Art. 141; ; RL 2000/78/EG

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3; GG Art. 6; GG Art. ... 74 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 7; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 12; AGG § 1; AGG § 2 Abs. 1 Nr. 4; AGG § 3 Abs. 2; AGG § 7 Abs. 1; LPartG § 5; EGV Art. 141; Richtlinie 2000/78/EG Art. 1; Richtlinie 2000/78/EG Art. 2; Richtlinie 2000/78/EG Art. 3
    Satzung eines ärztlichen Versorgungswerks kann Lebenspartner von der Hinterbliebenenversorgung ausschließen

  • rechtsportal.de

    Recht der freien Berufe - Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner; Gleichbehandlung; Ehe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch eines Lebenspartners gegen die Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Koblenz auf Hinterbliebenenrente

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Lebenspartners auf Hinterbliebenenrente

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 129, 129
  • NJW 2008, 246
  • VersR 2008, 101
  • DVBl 2007, 1512 (Ls.)
  • DÖV 2008, 115
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06
    Danach gehört zu den wesentlichen Strukturprinzipien der Ehe die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner (BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1/01 und 2/01 - BVerfGE 105, 313 ).

    (1) Das ergibt sich allerdings nicht bereits aus § 31 Abs. 1 BVerfGG, weil das Bundesverfassungsgericht in dem bereits genannten Urteil vom 17. Juli 2002 (a.a.O. S. 314) entschieden hat, dass das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266) in der Fassung des Gesetzes vom 11. Dezember 2001 (BGBl I S. 3513) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Homosexualität der Partner ist nicht zwingendes Merkmal der eingetragenen Lebenspartnerschaft (BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002 a.a.O. S. 317).

    Der Normgeber darf die Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften privilegieren, weil nach Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen (BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002 a.a.O. S. 348).

  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06
    Dieses Verständnis von Art. 141 EG beruht auf der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. hierzu und zum Folgenden BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - VersR 2007, 676 ).

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 14. Februar 2007 (a.a.O. S. 678) für eine mit der hier umstrittenen Satzungsregelung vergleichbare Regelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zutreffend dargelegt hat, wertet die an den Familienstand geknüpfte rechtliche Bevorzugung von Verheirateten die Gemeinschaften gleichgeschlechtlicher Partner nicht ab, sondern behandelt sie ihrer Eigenart entsprechend.

    "Ein solches, für den Fortbestand der Gesellschaft insgesamt wichtiges, rechtlich allgemein anerkanntes Ziel ist die materielle Förderung von auf Dauer angelegten menschlichen Gemeinschaften, in denen typischerweise Kinder geboren, gepflegt und erzogen werden wie in einer Ehe zwischen Mann und Frau." (BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 a.a.O. S. 678 f.).

  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06
    (2) Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es, niemanden im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu beurteilen, ohne dass zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 - BVerfGE 97, 332 ; BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287 ).

    Das gilt auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Lebenspartner aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, das sie u.a. zur Führung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft berechtigt (vgl. Urteil vom 27. Februar 1996 a.a.O. S. 299), sowie des Umstands, dass die Anordnung der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk zu einer Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) des Pflichtmitglieds und einer entsprechenden Beschränkung des Gestaltungsspielraums des Versorgungsträgers führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1994 - 1 BvR 1237/85 - BVerfGE 89, 365 ).

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06
    Für die revisionsgerichtliche Beurteilung ist auf die Rechtslage abzustellen, auf die das Tatsachengericht abzustellen hätte, wenn es zu diesem Zeitpunkt entschiede (Urteil vom 29. September 1982 - BVerwG 8 C 138.81 - BVerwGE 66, 178 ).
  • BVerwG, 21.09.2005 - 6 C 3.05

    Berufsständische Versorgung; Berufsunfähigkeit; Eigentumsschutz; Rente;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06
    Der Versorgungsanspruch richtet sich nach den dann geltenden (verfassungsgemäßen) Satzungsbestimmungen des Versorgungswerks (vgl. Urteil vom 21. September 2005 - BVerwG 6 C 3.05 - Buchholz 11 Art. 14 Nr. 350 Rn. 36 = GewArch 2006, 74 ).
  • VG München, 01.06.2006 - M 3 K 05.1595
    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06
    Die Zweifel, die das Verwaltungsgericht München bewogen haben, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung der Richtlinie 2000/78/EG vorzulegen (Beschluss vom 1. Juni 2006 - 3 K 05.1595 - juris), haben für die hier in Rede stehende Versorgung keine Bedeutung.
  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06
    Zum Arbeitsentgelt gehören außer dem Lohn auch alle sonstigen, unmittelbar oder mittelbar auf Grund des Dienstverhältnisses erbrachten Vergütungen des Arbeitgebers wie etwa die Hinterbliebenenrente in der betrieblichen Altersversorgung (BGH, Urteil vom 20. September 2006 - IV ZR 304/04 - VersR 2006, 1630 unter II 3 b und c).
  • EuGH, 31.05.2001 - C-122/99

    D / Rat

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06
    In einem weiteren Urteil vom 31. Mai 2001 - Rs. C-122/99 P und C-125/99 P - (Slg. 2001, I-4319 = FamRZ 2001, 1053, jeweils Rn. 46 f. und 51) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der Verweigerung der Zahlung einer nur verheirateten Beamten vorbehaltenen Haushaltszulage gegenüber einem Beamten, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft schwedischen Rechts lebte, keine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts des Betroffenen gesehen, weil für die Gewährung der Haushaltszulage keine Rolle spiele, ob der Beamte ein Mann oder eine Frau sei; der Gerichtshof hat weiter ausgeführt, auch das Gleichbehandlungsgebot im Hinblick auf die sexuelle Orientierung des Beamten sei nicht verletzt, weil die Gewährung der Haushaltszulage nicht vom Geschlecht des Partners abhänge, sondern von der Rechtsnatur der Bindungen, die zwischen ihm und dem Beamten bestehen.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-117/01

    EINE NATIONALE REGELUNG, DIE DIE NEUE SEXUELLE IDENTITÄT VON TRANSSEXUELLEN NACH

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06
    Im Urteil vom 7. Januar 2004 - Rs. C-117/01 - (Slg. 2004, I-541 = NJW 2004, 1440, jeweils Rn. 28 f.) hat der Gerichtshof im Hinblick auf eine in einem Betriebsrentensystem vorgesehene Hinterbliebenenrente ausgesprochen, die Entscheidung, bestimmte Vorteile verheirateten Paaren vorzubehalten und alle davon auszuschließen, die zusammenleben, ohne verheiratet zu sein, sei entweder Sache des Gesetzgebers oder folge aus der Auslegung innerstaatlichen Rechts durch die nationalen Gerichte, ohne dass der Einzelne eine durch das Gemeinschaftsrecht verbotene Diskriminierung auf Grund des Geschlechts geltend machen könne; ein Verstoß gegen Art. 141 EG liege nicht vor, da der Umstand, dass der Antragsteller ein Mann oder eine Frau ist, im Hinblick auf die Gewährung der Hinterbliebenenrente unbeachtlich sei.
  • EuGH, 17.02.1998 - C-249/96

    EINE DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DER SEXUELLEN ORIENTIERUNG FÄLLT GEGENWÄRTIG NICHT

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06
    Der Gerichtshof hat u.a. bereits in einem Urteil vom 17. Februar 1998 - Rs. C-249/96 - (Slg. 1998, I-621 = NJW 1998, 969, jeweils Rn. 35, 47) entschieden, dass ein Arbeitgeber nach dem Gemeinschaftsrecht nicht verpflichtet sei, die Situation einer Person, die eine feste Beziehung mit einem Partner des gleichen Geschlechts unterhält, der Situation einer Person, die verheiratet ist oder die eine feste nichteheliche Beziehung mit einem Partner des anderen Geschlechts unterhält, gleichzustellen; zu einer Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung hat der Gerichtshof in jener Entscheidung lediglich festgestellt, sie werde von Art. 119 EGV (nunmehr Art. 141 EG) nicht erfasst.
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • VG Berlin, 22.06.2005 - 14 A 44.02

    Ärztekammer muss Lebenspartnerschaften gleichstellen

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

  • BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99

    Beitragsminderung; Ehe; Familie; gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft;

  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung für Partner

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 113/03

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Heranziehung zu Beiträgen zum

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Ein Grund für die Unterscheidung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft kann nicht mit dem Bundesgerichtshof darin gesehen werden, dass typischerweise bei Eheleuten wegen Lücken in der Erwerbsbiographie aufgrund von Kindererziehung ein anderer Versorgungsbedarf bestünde als bei Lebenspartnern (so aber auch: BVerwGE 129, 129 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 -, NJW 2008, S. 2325 zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - 12 B 5.07

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenrente; Gleichbehandlung von Ehegatten und

    Der Begriff des Ehegatten zielt auf den Familienstand verheiratet, der durch das Eingehen einer bürgerlichen Ehe (§§ 1310 ff. BGB) vermittelt wird, zu deren wesentlichen Strukturprinzipien die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner gehört (vgl. Art. 6 Abs. 1 GG; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 6 C 27.06 -, Abdruck Rn. 19; BFH, Urteil vom 26. Januar 2006, BFHE 212, 236, Rn. 18; Bayr. VGH, Beschluss vom 29. Juli 2005, NJW 2005, 3369, Rn. 7).

    Die Ungleichbehandlung knüpft unmittelbar am Merkmal des Familienstandes an, indem zwischen verheirateten Menschen und solchen, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, unterschieden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 25; BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 B 82/99 -, NJW 2000, 2038; BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O., Rn. 21; BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 -, NZA 1999, 878).

    Nach wie vor ist für Verheiratete jedoch typisch, dass sie Kinder haben, ihren Lebensunterhalt und ihre Unterhaltspflichten im Wesentlichen aus ihrem Einkommen bestreiten und mit Vorsorgekosten für den Ehegatten und die Kinder belastet sind, die bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und Nichteltern gerade nicht anfallen (VGH der UEK, a.a.O., Abdruck S. 9; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O., Rn. 18; BFH, Beschluss vom 20. Juni 2007 - II R 56.05 -, BFHE 217, 183, Rn. 9; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, NJW-RR 2007, 1441, Rn. 14; VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006 - 6 K 871/05.KO -, juris, Rn. 18; BFH, Urteil vom 26. Januar 2006 - III R 51.05 -, BFHE 212, 236, Rn. 28; Bayr. VGH, Beschluss vom 29. Juli 2005, a.a.O., Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 1999, a.a.O.).

    Das Differenzierungskriterium des Familienstandes berücksichtigt zudem, dass überlebende Partner einer Ehe namentlich wegen der Aufgabe der Kindererziehung und hierdurch bedingter Lücken in der Erwerbsbiografie häufig einen höheren Versorgungsbedarf haben als überlebende Lebenspartner, die typischerweise ohne weiteres in der Lage sind, jeweils eine eigene Versorgung aufzubauen (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 26; Beschluss vom 29. Februar 2000, a.a.O.).

    Das rechtfertigt eine Begünstigung der Ehe auch dann, wenn die andere Gemeinschaft mit der Ehe - abgesehen von deren verfassungsrechtlich begründeter besonderer Förderungswürdigkeit - wichtige Gemeinsamkeiten aufweist (VGH der UEK, a.a.O., Abdruck S. 9; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007, a.a.O., Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 25; Bayr. VGH, Beschluss vom 29. Juli 2005, a.a.O., Rn. 10).

    Selbst mit Blick auf die Unterhaltsersatzfunktion der Hinterbliebenenversorgung durfte sich der Satzungsgeber von einem in der Lebenswirklichkeit typischerweise noch bestehenden erhöhten Versorgungsbedürfnis überlebender Ehegatten leiten lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 28).

    Aus den aufgezeigten Gründen liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Lebenspartner (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG), der mit der Anordnung der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk einhergehenden Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit des Pflichtmitglieds (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie einer entsprechenden Beschränkung des Gestaltungsspielraums des Versorgungsträgers nicht vor (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 26; Beschluss vom 29. Februar 2000, a.a.O.).

    Der Satzungsgeber ist durch den Gleichheitssatz nicht gehindert, bei seiner Rechtsetzung von Vorschriften des Bundes abzuweichen, die dieser für vergleichbare Sachverhalte in seinem Gesetzgebungsbereich erlassen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 23 m.w.N.).

    Eine Verletzung von Art. 141 EG, der die Gleichheit des Arbeitsentgelts für Mann und Frau sichert, scheidet aus, da die Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung/-rente auf Witwen und Witwer - wie oben ausgeführt - nicht an das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung, sondern an den Familienstand geknüpft ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 39; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007, a.a.O., Rn. 16; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - Rs. C-122/99 P, C-125/99 P, juris, Rn. 46).

    Unabhängig hiervon handelt es sich bei Leistungen einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nicht um Arbeitsentgelte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 38; BayVGH, Beschluss vom 29. Juli 2005, a.a.O., Rn. 11).

    In jedem Fall findet die Richtlinie auf eine berufsständische Versorgungseinrichtung als ein staatliches System der sozialen Sicherheit gemäß Art. 3 Abs. 3 RL 2000/78/EG keine Anwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 42).

    Dazu ist die ihnen vorbehaltene Hinterbliebenenversorgung ein angemessenes und erforderliches Mittel, weil sie die besonderen Belastungen zumindest zu einem Teil ausgleicht (VGH der UEK, a.a.O., Abdruck S. 11; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 43; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007, a.a.O., Rn. 22; VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006, a.a.O., Rn. 24).

    Dieses Gesetz gewährt eingetragenen Lebenspartnerschaften keinen über die genannte Richtlinie hinausgehenden Schutz in der hier zu beurteilenden Frage (§ 3 Abs. 1 und 2 AGG; vgl. VGH der UEK, a.a.O., Abdruck S. 12; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007, a.a.O., Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 36).

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Ferner haben sowohl der Vierte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - zu II 3 b bb der Gründe, NJW-RR 2007, 1441) als auch der Sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 25. Juli 2007 (- 6 C 27.06 - zu 1 b dd (2) der Gründe, BVerwGE 129, 129) angenommen, bei einer derartigen unterschiedlichen Behandlung liege allenfalls eine mittelbare Benachteiligung im Sinne der Richtlinie vor.

    Das Bundesverwaltungsgericht ist in der genannten Entscheidung vom 25. Juli 2007 außerdem davon ausgegangen, es liege allenfalls eine sachlich gerechtfertigte mittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 AGG vor, die gerechtfertigt sei (- 6 C 27/06 - zu 1 b cc (2) (2.2) der Gründe, BVerwGE 129, 129).

    Ebenso ist es unerheblich, dass nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts landesrechtlich geschaffene Versorgungseinrichtungen für Freiberufler nicht an die bundesrechtliche Regelung der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung anknüpfen müssen (dazu BVerwG 25. Juli 2007 - 6 C 27.06 - zu 1 b bb (3) der Gründe, BVerwGE 129, 129).

  • VG Koblenz, 11.10.2007 - 2 K 256/07

    Keine Beihilfe für Lebenspartner

    Differenzierungskriterium für die unterschiedliche Behandlung von verheirateten und in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamten - bzw. von deren Ehegatten oder Lebenspartnern - ist weder deren sexuelle Ausrichtung noch deren Geschlecht, sondern der Familienstand "verheiratet" oder "eingetragene Lebenspartnerschaft" (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2007 - 6 C 27.06 -, nach juris, und 26. Januar 2006, a.a.O.).

    Die Ehe darf wegen Art. 6 Abs. 1 GG auch dann gegenüber einer anderen Lebensgemeinschaft bevorzugt werden, wenn die andere Gemeinschaft mit der Ehe, abgesehen von deren verfassungsrechtlich begründeten Förderungswürdigkeit, wichtige Gemeinsamkeiten aufweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O.).

    Aus Sicht der Kammer ist die beihilferechtliche Besserstellung der Ehe gegenüber der Lebenspartnerschaft auch deshalb gerechtfertigt, weil bei Ehepartnern durch die Kindererziehung regelmäßig Versorgungslücken entstehen, bei Lebenspartnern hingegen nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O.).

    Damit dient die Begünstigung von Verheirateten der Förderung auf Dauer eingegangener heterosexueller Gemeinschaften vor allem im Hinblick auf die Fortpflanzung und Erziehung von Kindern, einem für die Zukunft der Gesellschaft wesentlichen Anliegen, zu dem gleichgeschlechtliche Partnerschaften typischerweise nicht in gleicher Weise geeignet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O.).

    Hinzu kommt, dass eine mittelbare Benachteiligung hier auch deshalb zu verneinen ist, weil die Nichtberücksichtigung der Lebenspartner in den Beihilfevorschriften durch ein rechtmäßiges Ziel - Förderung der Ehe - sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung des Ziels angemessen und erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O.).

    Die Förderung der Ehe zwischen Mann und Frau als Gemeinschaft, in der typischerweise Kinder geboren, gepflegt und erzogen werden, und die damit für den Fortbestand der Gesellschaft wichtig ist, ist ein rechtlich allgemein anerkanntes Ziel (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O.).

    Vielmehr stützt die Kammer ihr Urteil ausdrücklich auf die bereits mehrfach zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2006 und 25. Juli 2007 (a.a.O.) und berücksichtigt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2007 (a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2008 - 5 A 1110/06
    Diese Rechtsauffassung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 6 C 27.06 - BVerwGE 129, 129; Beschlüsse vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 6 C 36.07 - juris, und 21. Juli 2008 - BVerwG 6 B 33.08 - juris, der sich der Senat anschließt, ebenso Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 28. April 2008 - 8 LA 16/08 - juris, und 29. Juni 2008 - 8 LA 21/08; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Februar 2008 - 12 B 5.07 - juris, und steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 25; ebenso bezüglich des Ausschlusses der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten aus dem Kreis der nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG Anspruchsberechtigten (Familienzuschlag der Stufe 1) BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79, und 15. November 2007 - BVerwG 2 C 33.06 - NJW 2008, 868; BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O., Rn. 22 f. m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 26, 28; ähnlich BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008, a.a.O., Rn. 17; wie hier auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Juni 2008, S. 5 des Beschlussabdrucks; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Februar 2008, a.a.O., Rn. 28 f.

    Ob Härtefallgesichtspunkte im Einzelfall eine abweichende Beurteilung gebieten können, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 31; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Juni 2008, S. 5 und S. 6/7 des Beschlussabdrucks, kann hier dahinstehen.

    BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 42; Beschluss vom 21. Juli 2008, a.a.O., Rn. 7; ebenso Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Juni 2008, S. 6 des Beschlussabdrucks; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Februar 2008, a.a.O., Rn. 34; ferner z.B. Steinmeyer, jurisPR-ArbR 9/2008, Anm. 7; Lembke, NJW 2008, 1631, 1632; zur Gegenansicht vgl. Roetteken, NVwZ 2008, 615, 618 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 43; Beschluss vom 21. Juli 2008, a.a.O., Rn. 8, 10; zum Fehlen einer rechtlichen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe siehe auch BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008, a.a.O., Rn. 13 ff.; BVerwG, Urteil vom 15. November 2007, a.a.O., S. 869 f.; Bundestags-Drucksache 16/8875; wie hier auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Juni 2008, S. 6 des Beschlussabdrucks; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Februar 2008, a.a.O., Rn. 35 f.; zur Gegenansicht Stüber, NVwZ 2008, 750 ff.

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Diese Beurteilung ist in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung geteilt worden (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 6 C 27.06 - BVerwGE 129, 133 Rn. 26; BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 14/05 R- FamRZ 2006, 620; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - NJW-RR 2007, 1441).
  • VG Koblenz, 22.01.2008 - 2 K 1190/07

    Lebenspartner eines Beamten hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung

    Diese bei Eheleuten typischerweise entstehende Schwierigkeit bei der Versorgungsabsicherung tritt bei Lebenspartnern nicht auf, da diese naturgemäß keine eigenen Kinder haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 6 C 27.06 -).

    Damit dient die finanzielle Absicherung von Eheleuten einem für die Zukunft der Gesellschaft wesentlichen Anliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O.).

    Die Förderung der Ehe zwischen Mann und Frau als Gemeinschaft, in der typischerweise Kinder geboren, gepflegt und erzogen werden, und die damit für den Fortbestand der Gesellschaft wichtig ist, ist ein rechtlich allgemein anerkanntes Ziel (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O.), das durch die hier in Rede stehende Bevorzugung der Ehe nicht in unverhältnismäßigem Maße gefördert wird.

    Dies hat die Kammer in ihrem Urteil vom 10. November 2007 im Parallelverfahren 2 K 256/07.KO bezüglich der Verneinung von Beihilfeansprüchen für Lebenspartner ebenfalls bereits dargelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den

    Diese Beurteilung ist in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung geteilt worden (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 6 C 27.06 - BVerwGE 129, 133 Rn. 26; BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 14/05 R - FamRZ 2006, 620; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - NJW-RR 2007, 1441).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 33.06

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Die Ehe setzt voraus, dass die Ehepartner verschiedenen Geschlechts sind (BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002 1 BvF 1/01 und 2/01 BVerfGE 105, 313 ; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 BVerwG 6 C 27.06 ; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2001 Rs. C-122/99 P und C 125/99 P NVwZ 2001, 1259).

    Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist ein eigenständiger Familienstand, der die Gleichgeschlechtlichkeit der Lebenspartner voraussetzt, der Ehe allerdings teilweise rechtlich angenähert ist (Urteil vom 25. Juli 2007 a.a.O).

  • OVG Bremen, 16.05.2013 - 2 A 409/05

    Hinterbliebenenversorgung bei eingetragener Lebenspartnerschaft -

    Unabhängig vom jeweiligen Versorgungsträger liegt es in der maßgeblichen Zielsetzung der Hinterbliebenenversorgung, dem Wegfall eines Unterhaltsanspruchs Rechnung zu tragen (vgl. hierzu bereits BVerwG, Urteil vom 25.07.2007, a. a. O.).

    Ein die unterschiedliche Behandlung im Bereich der Hinterbliebenenversorgung rechtfertigender (angeblich noch) in der Lebenswirklichkeit anzutreffender typischer Befund, dass in der Ehe ein Ehegatte namentlich wegen der Aufgabe der Kindererziehung und hierdurch bedingter Einschränkungen bei der Erwerbstätigkeit tatsächlich vom anderen Ehegatten Unterhalt erhält, während bei der Lebenspartnerschaft typischerweise nicht von einem Unterhaltsbedarf eines der Partner ausgegangen werden muss (so noch BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 6 C 27.06 -, BVerwGE 129, 129; s.a. Beschluss vom 21.07.2008 - 6 B 33.08 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 51 m. w. N.), trifft, wie das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 07.07.2009 (a. a. O.) klargestellt hat, nicht zu.

    Die bestehenden Unterschiede waren von so geringem Gewicht, dass für die hier begehrte Leistung eine vergleichbare Situation bestand (vgl. auch EuGH, Urteil vom 10. Mai 2011 - C-147/08 - Römer, Tz. 47; BVerfGE 126, 400, 423; BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, NVwZ 2012, 1304; BVerwGE 129, 129, 134 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09

    Witwergeld für überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von

  • BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08

    Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09

    Hinterbliebenenversorgung - Eingetragene Lebenspartner

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2009 - 9 S 576/08

    Ausgestaltung der freiwilligen Zuzahlungsmöglichkeiten in das berufsständische

  • BGH, 10.09.2014 - IV ZR 298/13

    VBL-Satzung § 56 Abs. 1 Satz 4 (in der bis zum 1. Dezember 2001 geltenden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.2011 - 6 C 11098/11

    Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten war zulässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2009 - 2 A 11403/08

    Kein Familienzuschlag für Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft

  • BVerwG, 22.06.2012 - 8 BN 1.12

    Anforderungen an die Verlautbarungsfunktion

  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - L 3 U 292/06

    Hinterbliebenenleistungen - Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2012 - 8 LA 75/11

    Feststellung des Anspruchs auf Fortsetzung der freiwilligen Mitgliedschaft in der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2014 - 6 A 10959/13

    Altersgrenze in der Satzung eines berufsständischen Versorgungswerkes -

  • VG Sigmaringen, 23.11.2009 - 8 K 1232/07

    Vorbeugender Rechtsschutz; vorbeugende Normerlassklage; vorzeitiges

  • VG Münster, 13.12.2007 - 3 K 1845/05

    Kein Anspruch des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners auf Hinterbliebenenrente

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2016 - 9 S 2122/14

    Baden-Württemberg; Ärzteversorgung, Anhebung des allgemeinen Abgabensatzes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10445/08

    Notarversorgung; einheitlicher Beitrag ab Altergrenze

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2008 - 1 M 17/08

    Hinausschieben des Eintrittes in den Ruhestand gemäß § 41 Abs. 2 BG LSA

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2013 - 12 B 41.11

    Zahnärztekammer Berlin; Versorgungswerk; Anwartschaften auf Altersrente; Kürzung;

  • BVerwG, 21.07.2008 - 6 B 33.08

    Verfassungsmäßigkeit der versorgungsrechtlich ungleichen Behandlung verheirateter

  • VG Karlsruhe, 10.02.2009 - 5 K 1406/08

    Familienzuschlag; Gleichstellung verheirateter und verpartnerter Beamter

  • VG Stuttgart, 28.04.2008 - 12 K 2264/07

    Postbeamtenkrankenkasse; Anspruch auf Mitversicherung des Lebenspartners

  • VG Freiburg, 10.10.2007 - 2 K 1745/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Gleichstellung mit der Ehe;

  • BVerwG, 16.10.2007 - 6 C 36.07
  • AG Karlsruhe, 05.05.2009 - 2 C 16/09
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 17 A 674/08

    Diskriminierung wegen sexueller Identität wegen Verweigerung einer

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2008 - 8 LA 16/08

    Berufsständisches Versorgungsrecht - Hinterbliebenenrente an Partner einer

  • VG Aachen, 31.01.2013 - 5 K 143/12

    Berufsständische Kammer, Apothekerkammer, Zusatzversorgung, Ruhegeld, Satzung,

  • VG Düsseldorf, 10.09.2008 - 20 K 5312/06

    Lebenspartner

  • VG Düsseldorf, 26.10.2007 - 20 K 5312/06

    Lebenspartner

  • VG Berlin, 03.05.2022 - 21 K 30.21
  • VG Düsseldorf, 16.12.2011 - 13 K 3360/09

    Beamter Lebenspartnerschaft Familienzuschlag Stufe 1 Ungleichbehandlung

  • VG München, 12.11.2009 - M 12 K 09.2624

    Gleichheitswidriger Ausschluss des überlebenden Partners einer eingetragenen

  • VG München, 24.04.2007 - M 3 K 05.2690

    Versicherungsrecht: Begriff der "Witwe" // Versorgungsanstalt der deutschen

  • VG Köln, 28.06.2022 - 7 K 6941/18
  • VG Würzburg, 04.11.2008 - W 1 K 08.1909

    Gebührenfreiheit für Zweitgeräte bei eingetragener Lebenspartnerschaft

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2372
BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06 (https://dejure.org/2007,2372)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2007 - 3 C 10.06 (https://dejure.org/2007,2372)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 3 C 10.06 (https://dejure.org/2007,2372)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 80 Abs. 1 Satz 4; Verordnung (EG) Nr. 1251/1999; MOG § 6; Flächenzahlungs-Verordnung
    Flächenzahlung; Ausgleichszahlung; Kulturpflanzen; Getreidedurchschnittsertrag; Regionalisierung; Regionalisierungsplan; Erzeugungsregion; Bodenfruchtbarkeit; Bodenertragswert; Rechtsverordnung; Bundesverordnung; Landesverordnung; Subdelegation; Gleichheitssatz; ...

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit bzw. Rechtmäßigkeit von Abweichungen für einzelne Bundesländer im Regelungsgehalt von Rechtsverordnungen des Bundes; Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung der Getreidedurchschnittserträge in der Anlage zur Flächenzahlungs-Verordnung (FZV); Regelungsspielraum ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 80 Abs. 1 Satz 4; ; VO (EG) Nr. 1251/1999; ; MOG § 6; ; Flächenzahlungs-VO

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrecht; Landwirtschaftsrecht - Flächenzahlung; Ausgleichszahlung; Kulturpflanzen; Getreidedurchschnittsertrag; Regionalisierung; Regionalisierungsplan; Erzeugungsregion; Bodenfruchtbarkeit; Bodenertragswert; Rechtsverordnung; Bundesverordnung; Landesverordnung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 129, 116
  • NVwZ-RR 2008, 210
  • DVBl 2007, 1512 (Ls.)
  • DÖV 2007, 1055
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Ebenso ist vorstellbar, das Ziel einer kleinteiligen - weil treffgenaueren - Bildung von Erzeugungsregionen zu verfolgen, hiervon jedoch in denjenigen Ländern abzugehen, die nicht über die differenzierten statistischen Erhebungen aus den maßgeblichen Referenzjahren verfügen, welche zur Festsetzung der Getreidedurchschnittserträge erforderlich sind (vgl. die Stellungnahme Schleswig-Holsteins im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 115, 81 ).

    Das beruht nicht überall auf Zwängen der Verwaltungspraxis; verschiedentlich liegt dem vielmehr die politische Absicht zugrunde, Betriebe in ertragschwachen Regionen durch eine überproportionale Flächenzahlung zu stärken (vgl. die Stellungnahmen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 115, 81 ).

    Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. noch Beschlüsse vom 25. September 1992 - 2 BvL 5/91 u.a. - BVerfGE 87, 153 , vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 u.a. - BVerfGE 88, 87 und vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541, 542/02 - BVerfGE 115, 81 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1996 - BVerwG 3 C 29.96 - BVerwGE 102, 113 ).

  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. noch Beschlüsse vom 25. September 1992 - 2 BvL 5/91 u.a. - BVerfGE 87, 153 , vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 u.a. - BVerfGE 88, 87 und vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541, 542/02 - BVerfGE 115, 81 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1996 - BVerwG 3 C 29.96 - BVerwGE 102, 113 ).

    Vergleichbares gilt für Rechtsverordnungen (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 a.a.O. ; BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1996 a.a.O. ).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Dann müssen für die Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 u.a. - BVerfGE 88, 87 ).

    Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. noch Beschlüsse vom 25. September 1992 - 2 BvL 5/91 u.a. - BVerfGE 87, 153 , vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 u.a. - BVerfGE 88, 87 und vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541, 542/02 - BVerfGE 115, 81 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1996 - BVerwG 3 C 29.96 - BVerwGE 102, 113 ).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93

    Kommunale Wählervereinigungen

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Hiergegen wendet die Revision mit Recht ein, dass eine derartige Gestaltungsfreiheit lediglich für die Zukunft bestehen könne, während der Regelungsspielraum des Normgebers für die Vergangenheit - und damit für das hier in Rede stehende Wirtschaftsjahr 2000/2001 - durch den gebotenen Vertrauensschutz für diejenigen eingeschränkt sei, die vom bisherigen Recht begünstigt waren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 1998 - 2 BvL 64/93 - BVerfGE 99, 69 ).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Die Prärogative des Normgebers, die die Gerichte zu respektieren haben, ist daher nicht Ausfluss der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, sondern Ausfluss des Ermessens des Verordnungsgebers (BVerwG, Urteil vom 3. November 1988 - BVerwG 7 C 115.86 - BVerwGE 80, 355 ; vgl. Gerhardt in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO-Kommentar, Rn. 3 zu § 114 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.1997 - 3 L 2724/96

    Richterliche Rechtsfortbildung (Lückenfüllung);; Ausgleichszahlung;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Das Berufungsgericht geht unter Verweis auf sein Urteil vom 28. April 1997 - 3 L 2724/96 - (RdL 1998, 12), das zur Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung ergangen war, davon aus, dass der Verordnungsgeber den Gleichheitsverstoß auf verschiedene Weise beheben könne: Er könne auch für Niedersachsen nur eine einzige Erzeugungsregion bilden, umgekehrt aber auch die anderen Länder - jedenfalls die größeren in mehrere Erzeugungsregionen unterteilen, ferner neue Erzeugungsregionen nach gänzlich anderen Kriterien für das ganze Bundesgebiet bilden.
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Darin läge ein Übergriff in die dem Gesetzgeber vorbehaltene Gestaltungsfreiheit (BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 1970 - 1 BvL 22/63 - BVerfGE 28, 325 ).
  • BVerwG, 06.12.2006 - 10 B 62.06

    Deichpflicht; Deichverband; Beitragspflicht; Deichbeiträge; Deichlast;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Jeder Normgeber muss den Gleichheitssatz in seinem Bereich wahren (BVerfG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1966 - 1 BvR 33/64 - BVerfGE 21, 54 und vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 u.a. - BVerfGE 93, 319 ; BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - BVerwG 10 B 62.06 - NdsVBl 2007, 123; stRspr); er kann die Geltung des Gleichheitssatzes nicht auf Teile seines Kompetenzbereichs beschränken oder seinen Kompetenzbereich in Teilbereiche aufspalten.
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Jeder Normgeber muss den Gleichheitssatz in seinem Bereich wahren (BVerfG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1966 - 1 BvR 33/64 - BVerfGE 21, 54 und vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 u.a. - BVerfGE 93, 319 ; BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - BVerwG 10 B 62.06 - NdsVBl 2007, 123; stRspr); er kann die Geltung des Gleichheitssatzes nicht auf Teile seines Kompetenzbereichs beschränken oder seinen Kompetenzbereich in Teilbereiche aufspalten.
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Ganz allgemein darf der Gesetzgeber differenzieren, wenn hierfür ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund vorliegt, andernfalls die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muss (BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951 - 2 BvG 1/51 - BVerfGE 1, 14 ).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

  • EuGH, 27.11.1997 - C-356/95

    Witt

  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Das schließt aber nicht aus, für besondere Fallgestaltungen Differenzierungen nach weiteren regionalen Merkmalen vorzunehmen, wenn sich dafür hinreichende sachliche Rechtfertigungsgründe finden lassen (vgl. BVerfGE 122, 1 ; BVerwGE 129, 116 ; vgl. auch BVerfGE 78, 249 ).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

    Denn Referenzgebiet einer Norm des Bundesgesetzgebers ist das gesamte Bundesgebiet (vgl. BVerwGE 129, 116 [120 f.]).

    Diese auf den Gesamtstaat bezogene Rechtfertigungsbedürftigkeit von Ungleichbehandlungen schließt es aber nicht aus, für besondere Fallgestaltungen Differenzierungen nach regionalen Merkmalen vorzunehmen, wenn sich für den Zuschnitt der Regionen und vor allem gerade für deren unterschiedliche Behandlung hinreichende sachliche Rechtfertigungsgründe finden lassen und der Gesetzgeber ein einheitliches Regelungsprinzip zugrunde gelegt hat (siehe BVerwGE 129, 116 [122]; vgl. auch BVerfGE 78, 249 [286 ff.] zu räumlichen Differenzierungen bei der Fehlbelegungsabgabe im Bereich der Subventionierung des Wohnungsbaus).

    Die gleichheitsrechtliche Problematik in den von der Antragstellerin angeführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurde darin gesehen, dass der Bundesverordnungsgeber dort seiner Regelung kein bundesweit einheitliches Regelungsprinzip zugrunde gelegt, sondern sich unterschiedliche Verfahren der Länder zur Untergliederung ihres Gebietes zu Eigen gemacht hatte (vgl. etwa zur Flächenzahlungs-Verordnung: BVerwGE 129, 116; zur Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung: Nieders. OVG, Urteil vom 28. April 1997 - 3 L 3851/95 -, RdL 1997, S. 319 f., und Urteil vom 28. April 1997 - 3 L 2724/96 -, RdL 1998, S. 12 f.).

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2012 - 10 LC 180/10

    Verpflichtung zur Überprüfung bestandskräftiger Verwaltungsentscheidungen durch

    Mit Urteil vom 25. Juli 2007 (- 3 C 10.06 -, BVerwGE 129, 116 = NVwZ-RR 2008, 210) entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die in der Anlage zur FZV hinsichtlich des Getreidedurchschnittsertrags getroffene Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und daher insgesamt verfassungswidrig und nichtig sei.

    Zur Begründung nahm er auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) Bezug.

    Ein Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens ergebe sich auch nicht aus § 51 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG i.V.m. § 580 Nr. 6 ZPO, weil die an den Kläger gerichteten Bewilligungsbescheide nicht auf den durch das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) aufgehobenen Urteilen beruhten.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) auch festgestellt, dass eine Beschränkung der nachträglichen Besserstellung auf Landwirte, deren Anträge bereits (gemeint ist: noch nicht) unanfechtbar beschieden seien, grundsätzlich zulässig sei.

    Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) ergebe sich, dass die an ihn - den Kläger - gerichteten Bewilligungsbescheide für die Jahre 1993 bis 2004 rechtswidrig seien und die einzig rechtmäßige Entscheidung die Bewilligung der jeweils auf der Basis des Landesdurchschnitts errechneten Beträge sei.

    Insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsprechung sowohl des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts als auch des Bundesverwaltungsgerichts vor dessen Entscheidung vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) habe er auf die Unabänderbarkeit der ihm übersandten Bescheide vertrauen können bzw. habe ihm nicht zugemutet werden können, Rechtsmittel einzulegen, um die Bescheide "offen" zu halten.

    Auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) ergebe sich nichts für einen Verstoß gegen EU-Recht.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.), wonach die Festsetzung der Getreidedurchschnittserträge in der Anlage zur FZV gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, stellt keine Änderung der Rechtslage im Sinne der Vorschrift dar.

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10

    Änderung der Rechtslage i.R.d. Wiederaufgreifen des Verfahrens durch die Änderung

    Mit Urteil vom 25. Juli 2007 (- 3 C 10.06 -, BVerwGE 129, 116) entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die in der Anlage zur FZV hinsichtlich des Getreidedurchschnittsertrags getroffene Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und daher insgesamt verfassungswidrig und nichtig sei.

    Zur Begründung nahm er auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) Bezug.

    Ein Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens ergebe sich auch nicht aus § 51 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG i.V.m. § 580 Nr. 6 ZPO, weil die an den Kläger gerichteten Bewilligungsbescheide nicht auf den durch das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) aufgehobenen Urteilen beruht hätten.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) auch festgestellt, dass eine Beschränkung der nachträglichen Besserstellung auf Landwirte, deren Anträge bereits (gemeint ist: noch nicht) unanfechtbar beschieden seien, grundsätzlich zulässig sei.

    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) könne die Herstellung einer verfassungsgemäßen Regelung sowohl durch eine rückwirkende Besserstellung sämtlicher Betriebe erfolgen, die einen Antrag gestellt hätten, als auch durch eine Beschränkung auf die Betriebe, deren Anträge noch nicht unanfechtbar entschieden seien.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.), wonach die Festsetzung der Getreidedurchschnittserträge in der Anlage zur FZV gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, stellt keine Änderung der Rechtslage im Sinne der Vorschrift dar.

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 25. Juli 2007 (a.a.O., Rn. 35 nach juris) - im Zusammenhang mit Vertrauensschutzgesichtpunkten - darauf hingewiesen, dass bereits die vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht geäußerten Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der KAVO von anderen Gerichten nicht geteilt worden seien.

  • VG München, 22.09.2021 - M 18 K 20.737

    Münchner Förderformel" - Klage einer privaten Kindertageseinrichtung auf

    Das gilt auch für den Verordnungsgeber, der von einer gesetzlichen Ermächtigung Gebrauch macht (BVerwG, U.v. 25.7.2007 - 3 C 10/06 - juris Rn. 21 m.w.N.) sowie für eine durch Verwaltungsvorschriften gelenkte Verwaltungspraxis (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 3 C 49/02 - juris Rn. 12).

    Ein Anspruch könnte (solange die Verwaltungspraxis beibehalten wird) nur dann bestehen, sofern gerade durch die Gleichbehandlung der Grundrechtsverstoß geheilt werden würde (BVerwG, U.v. 25.7.2007 - 3 C 10/06 - juris RN. 30 f.; U.v. 21.8.2003 - 3 C 49/02 - juris Rn. 12 ff.).

    Bei einer gleichheitswidrigen Rechtsverordnung kommt daher eine gerichtliche Korrektur im Grundsatz nur dann in Betracht, wenn das normative Ermessen des Verordnungsgebers rechtmäßig nur in diesem Sinne ausgeübt werden könnte oder wenn sich mit Sicherheit annehmen lässt, dass der Verordnungsgeber, wäre ihm das Problem bewusst, den Anforderungen des Gleichbehandlungsgebots gerade in diesem Sinne Rechnung tragen würde (vgl. BVerwG, U.v. 25.7.2007 - 3 C 10/06 - juris Rn. 30 f. m.w.N.; U.v. 21.8.2003 - 3 C 49/02 - juris Rn. 14 ff.).

  • VG Stade, 17.06.2010 - 6 A 646/09

    Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 1

    Zur Begründung führte er aus, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 25.7.2007 - Az. 3 C 10/06 - entschieden, dass die Aufteilung Niedersachsens in 9 bzw. 10 Erzeugungsregionen in den genannten Verordnungen wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sei, und einem klagenden Landwirt rückwirkend eine Flächen- bzw. Ausgleichszahlung auf Basis eines Durchschnittsertrages von 53, 3 dt/ha zugesprochen.

    Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.7.2007 - 3 C 10/06 -, BVerwGE 129, 116 ff., ist eine Änderung der Rechtslage nicht eingetreten.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.7.2007 (a.a.O.) hat das Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 29.11.2005 - 10 LC 74/03 -, das durch letzteres bestätigte Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 11.4.2003 - 2 A 218/01 - sowie den Bescheid des AfA Lüneburg vom 30.11.2000 und den Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung Lüneburg vom 13.2.2001 aufgehoben.

    Dass eine Beschränkung der nachträglichen Besserstellung auf Landwirte, deren Anträge bereits unanfechtbar beschieden sind, grundsätzlich zulässig ist, hat, worauf die Beklagte zutreffend hingewiesen hat, im Übrigen auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25.7.2007 (a.a.O., juris-Rn. 36) ausdrücklich festgestellt.

  • BSG, 07.09.2022 - B 6 KA 10/21 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Abrechnungsbestimmungen der Kassenärztlichen

    Teilweise hat das BVerfG bei Gleichheitsverstößen auch eigene Übergangsregelungen getroffen und eine begünstigende Regelung in Fällen eines gleichheitswidrigen Begünstigungsausschlusses auf die Ausgeschlossenen angeordnet (Jarass in ders/Pieroth, GG, 17. Aufl 2022, Art. 3 RdNr 33 mwN) , etwa wenn nur so ein verfassungsmäßiger Zustand hergestellt werden konnte oder wenn sich mit Sicherheit annehmen lässt, dass der Normgeber, wäre ihm das Problem bewusst, den Anforderungen des Gleichbehandlungsgebots gerade in diesem Sinne Rechnung tragen würde (BVerfG Beschluss vom 21.5.1974 - 1 BvL 22/71 ua - BVerfGE 37, 217, 260 = juris RdNr 125 mwN; zu Rechtsverordnungen vgl BVerwG Urteil vom 25.7.2007 - 3 C 10/06 - BVerwGE 129, 116 RdNr 30 f mwN) .
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2015 - 10 LB 118/10

    Flächenzahlung; Günstigkeitsprinzip; Rückforderung; Rückforderung Agrarförderung;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 25. Juli 2007 (- 3 C 10.06 - BVerwGE 129, 116 ff. = Buchholz 451.513 Sonst.

    Marktordnungsrecht Nr. 6 = RdL 2008, 18 ff. = DÖV 2007, 1055 ff. = NVwZ-RR 2008, 210 ff.) entschieden, dass die in der Flächenzahlungs-Verordnung für die Jahre 2000 bis 2004 vorgenommene Unterteilung des Bundesgebiets in Erzeugungsregionen insoweit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist, als der Bund das Land Niedersachsen ohne sachliche Rechtfertigung abweichend zum Gebiet der anderen Länder in mehrere Erzeugungsregionen mit unterschiedlichen Getreidedurchschnittserträgen aufgeteilt hat.

  • BVerwG, 13.06.2013 - 3 B 96.12

    Unionsrechtlicher Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens im Zusammenhang

    In seinem Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 3 C 10.06 - (BVerwGE 129, 116 = Buchholz 451.513 Sonst. Marktordnungsrecht Nr. 6) hat der Senat inzident entschieden, dass die in der Flächenzahlungs-Verordnung für die Jahre 2000 bis 2004 vorgenommene Unterteilung des Bundesgebiets in Erzeugungsregionen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar und deshalb nichtig ist; das Land Niedersachsen sei ohne sachliche Rechtfertigung abweichend zum Gebiet der anderen Länder in mehrere Erzeugungsregionen aufgeteilt worden.

    Entsprechend hat die Bundesregierung die Vereinbarkeit der Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz noch vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541, 542/02 - BVerfGE 115, 81 ); Gleiches gilt für die Beklagte im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25. Juli 2007 a.a.O. juris Rn. 5, 8 ).

  • VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11

    § 55 Abs. 1 Satz 2 WHG verhindert keinen Anschluss- und Benutzungszwang

    Wird dies - wie hier - versäumt, obwohl die Geltendmachung der behaupteten Grundrechtsverletzung möglich und zumutbar gewesen wäre, so ist es dem Beschwerdeführer verwehrt, die entsprechende Rüge nachträglich mit der Verfassungsbeschwerde geltend zu machen (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2007 - VfGBbg 11/07 EA -, NVwZ-RR 2008, 210 und 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 8 A 1005/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse; Amtshaftung;

  • VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • VG Freiburg, 21.09.2011 - 2 K 638/10

    Einführung des Schulfachs Ethik an der Grundschule

  • VG München, 11.05.2022 - M 31 K 21.4171

    Zuwendungsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 4 S 174/07

    Altersermäßigung bei Lehrkräften führt nicht zu einer Kürzung der Arbeitszeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2013 - 19 A 702/11

    Benachteiligung von G8-Gymnasiasten bei Fahrkosten verfassungswidrig

  • VG München, 08.05.2023 - M 31 K 21.4671

    Zuwendungsrecht, Dezemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint),

  • OVG Sachsen, 28.11.2017 - 2 A 60/16

    Schülerbeförderung; Festsetzung einer Mindestentfernung von 35 km für Schüler der

  • VGH Bayern, 21.12.2021 - 20 NE 21.2946

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Eilantrag gegen 2G plus-Regelung bleibt ohne

  • VG Karlsruhe, 14.12.2009 - 3 K 1756/09

    Erstattung der Schülerbeförderungskosten für Nichteinwohner

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2008 - 10 LA 260/08

    Anforderungen für das Vorliegen eines Härtefalls i.S.d. § 104a Abs. 3 S. 2

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2035

    Kanufahren auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zeitweise

  • BVerwG, 21.06.2013 - 3 B 89.12

    Unionsrecht; innerstaatliche Verfahrensautonomie; Effektivitätsgrundsatz;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2019 - 1 L 113/18

    Ausschluss von Lehrkräften, die in der Qualifikationsphase des

  • VGH Bayern, 07.04.2021 - 20 NE 21.868

    Voraussichtliche Rechtmäßigkeit der Schließung eines Möbelhauses in einem

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2038

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

  • VG Berlin, 08.07.2019 - 30 L 293.18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2013 - 19 A 2620/11

    Benachteiligung von G8-Gymnasiasten bei Fahrkosten verfassungswidrig

  • BVerwG, 21.06.2013 - 3 B 92.12

    Wiederaufgreifen des Verfahrens höhere Ausgleichszahlungen und Flächenzahlungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2013 - 19 A 820/11

    Benachteiligung von G8-Gymnasiasten bei Fahrkosten verfassungswidrig

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2037

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

  • VGH Bayern, 19.03.2021 - 20 NE 21.806

    Regelung zu Betriebsbeschränkungen in Einkaufszentrum wegen Corona-Pandemie,

  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 20 NE 21.579

    Keine Außervollzugsetzung der inzidenzabhängigen Schließung von

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 20 NE 21.712

    Betriebsuntersagung für Tattoo- und Piercingstudio wegen Corona

  • BVerwG, 21.06.2013 - 3 B 98.12

    Wiederaufgreifen des Verfahrens höhere Ausgleichszahlungen und Flächenzahlungen

  • VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 61/11

    Anschluss- und Benutzung; Befreiung; private Anlage; höherer Umweltstandard;

  • VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.605

    Antrag einer Möbelhausbetreiberin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen

  • VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.603

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Möbelhäusern

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 20 NE 21.714

    Verbot der Ausübung des Tätowierens wegen Corona

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 20 NE 21.624

    Betriebsuntersagung für Tattoo-Studio wegen Corona

  • VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.609

    Schließung von Möbelhäusern wegen Coronavirus

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2008 - 8 A 10406/08

    Landwirtschaftliche Subventionen

  • VGH Bayern, 28.12.2021 - 20 NE 21.2916

    Normenkontrollantrag gegen Corona-Beschränkungen bei Konzertveranstaltungen

  • VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 62/11

    Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private Anlage; höherer

  • VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 60/11

    Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private Anlage; höherer

  • VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 58/11

    Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private Anlage; höherer

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2011 - 10 LA 85/10

    Feststellung der Abweichung der Größe einer Fläche über die Toleranzmarge hinaus

  • VG Oldenburg, 29.04.2010 - 12 A 530/07

    Ermittelte Fläche; Erzeugerprämie; Fläche; Flächenprämie;

  • VG Koblenz, 10.03.2008 - 4 K 940/07

    Zahlungsansprüche für Ackerland im Rahmen der Betriebsprämienregelung

  • VGH Bayern, 12.03.2021 - 20 NE 21.539

    Untersagung des Betriebs eines Ballett-Studios

  • VG Sigmaringen, 23.11.2009 - 8 K 1232/07

    Vorbeugender Rechtsschutz; vorbeugende Normerlassklage; vorzeitiges

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2015 - 10 LA 11/15

    Agrarförderung; Aufhebung; Beihilfe; Rücknahme; Verwaltungsakt; Verwaltungsakt

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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.10.2007 - 7 B 9.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4271
BVerwG, 15.10.2007 - 7 B 9.07 (https://dejure.org/2007,4271)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.2007 - 7 B 9.07 (https://dejure.org/2007,4271)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 2007 - 7 B 9.07 (https://dejure.org/2007,4271)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 72 Abs. 1 a. F., Art. 74 Abs. 1 Nr. 11, Art. 84 Abs. 1 a. F.; IHKG § 12 Abs. 1; IFG NRW § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1
    Amtliche Informationen; Anspruch auf freien Zugang; Industrie- und Handelskammern; Gesetzgebungskompetenz der Länder; Regelung des Verwaltungsverfahrens.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 72 Abs. 1 a.F., Art. 74 Abs. 1 Nr. 11, Art. 84 Abs. 1 a.F.
    Amtliche Informationen; Anspruch auf freien Zugang; Gesetzgebungskompetenz der Länder; Industrie- und Handelskammern; Regelung des Verwaltungsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) als Anspruchsgrundlage für die Einsicht in Unterlagen für die Wahl zur Vollversammlung einer Industrie- und Handelskammer (IHK); Verhältnis des (Bundes-)Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- ...

  • Judicialis

    GG Art. 72 Abs. 1 a.F.; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 11; ; GG Art. 84 Abs. 1 a.F.; ; IHKG § 12 Abs. 1; ; IFG NRW § 2 Abs. 1; ; IFG NRW § 4 Abs. 1

  • lda.brandenburg.de PDF

    Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • fragdenstaat.de

    Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • rechtsportal.de

    Informationsfreiheitsrecht - Amtliche Informationen; Anspruch auf freien Zugang; Industrie- und Handelskammern; Gesetzgebungskompetenz der Länder; Regelung des Verwaltungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1512 (Ls.)
  • DÖV 2008, 427
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14

    Verfassungsunmittelbarer Presseauskunftsanspruch; Gesetzgebungskompetenz;

    Dies trifft aber auch auf den informationsfreiheitsrechtlichen Zugangsanspruch zu (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2007 - 7 B 9.07 - Buchholz 451.09 IHKG Nr. 20 Rn. 9).
  • BVerwG, 25.02.2022 - 10 C 4.20

    Kein Informationszugang des Insolvenzverwalters zu steuerlichen Daten der

    Bei den durch § 32e AO modifizierten verfahrensunabhängigen Informationszugangsansprüchen nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder handelt es sich zwar nicht um Regelungen des Verwaltungsverfahrens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2007 - 7 B 9.07 - Buchholz 451.09 IHKG Nr. 20 Rn. 9, zu Art. 84 Abs. 1 GG; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, Einl. Rn. 63).
  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Denn das Informationsfreiheitsgesetz gewährt einen eigenständigen materiellrechtlichen Anspruch auf Informationszugang, der sich vom Akteneinsichtsrecht im Verwaltungsverfahren grundlegend unterscheidet (Beschluss vom 15. Oktober 2007 - BVerwG 7 B 9.07 - Buchholz 451.09 IHKG Nr. 20; vgl. etwa Gusy, GVwR, Bd. II, § 23 Rn. 81 ff. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.08.2007 - 3 B 19.07   

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https://dejure.org/2007,9667
BVerwG, 08.08.2007 - 3 B 19.07 (https://dejure.org/2007,9667)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.2007 - 3 B 19.07 (https://dejure.org/2007,9667)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 2007 - 3 B 19.07 (https://dejure.org/2007,9667)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VZOG § 6 Abs. 1, Satz 1, § 8 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 und 2
    Vermögenszuordnung; Berechtigter; Verfügungsbefugnis; Verfügungsbefugter; Verfügungsberechtigter; Erlös; Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Auskehranspruch; Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; Zivilrechtsweg.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VZOG § 6 Abs. 1, Satz 1, § 8 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 und 2

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung des dem Berechtigten in § 8 Abs. 4 S. 2 Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) gewährten Anspruchs auf Erlösauskehr oder Wertauskehr auf dem Verwaltungsrechtsweg; Sachwidrige Aufspaltung in verschiedene Rechtswege bei einer Zuweisung von Streitigkeiten über den ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögenszuordnung; Berechtigter; Verfügungsbefugnis; Verfügungsbefugter; Verfügungsberechtigter; Erlös; Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Auskehranspruch; Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; Zivilrechtsweg

  • rechtsportal.de

    Vermögenszuordnungsrecht - Vermögenszuordnung; Berechtigter; Verfügungsbefugnis; Verfügungsbefugter; Verfügungsberechtigter; Erlös; Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Auskehranspruch; Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; Zivilrechtsweg

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1512 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.04.2007 - 3 C 14.06

    Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Verkehrswertauskehranspruch;

    Auszug aus BVerwG, 08.08.2007 - 3 B 19.07
    Als weiteres Element ist die durch das Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Dezember 1993 (BGBl I S. 2182) eingeführte Ersetzungsbefugnis der verfügenden Stelle nach § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG hinzugetreten, mit der diese einseitig den Erlösauskehranspruch, etwa durch das Angebot eines geeigneten Ersatzgrundstückes, in einen Eigentumsverschaffungsanspruch umwandeln kann (vgl. dazu Urteile vom 26. April 2007 BVerwG 3 C 14.06 und 15.06 ).

    Es verbietet sich umso mehr, wenn man in Rechnung stellt, dass die Frage der Eignung eines Ersatzgrundstücks wie u.a. die Verfahren BVerwG 3 C 14.06 und 15.06 exemplarisch zeigen nicht nur für die Verpflichtungsklage der verfügenden Stelle gegen die Zuordnungsbehörde auf Erlass eines Bescheides nach § 8 Abs. 5 Satz 2 VZOG von Bedeutung ist, sondern ebenso für den Erfolg einer gegen die verfügende Stelle gerichteten Klage des Berechtigten auf Erlösauskehr, gegenüber der sich der Verfügende darauf beruft, ein geeignetes Ersatzgrundstück angeboten und dadurch den Erlösauskehranspruch zum Erlöschen gebracht zu haben.

  • BVerwG, 15.10.1993 - 1 DB 34.92

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Entfernung eines

    Auszug aus BVerwG, 08.08.2007 - 3 B 19.07
    Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist nicht aufgrund der in § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG getroffenen Regelung entbehrlich, da sie nur die Kosten vor dem angegangenen Gericht, also dem Gericht erster Instanz, betrifft (vgl. Beschluss vom 15. Oktober 1993 BVerwG 1 DB 34.92 BVerwGE 103, 26 ; BGH, Beschluss vom 17. Juni 1993 V ZB 31/92 NJW 1993, 2541).
  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Auszug aus BVerwG, 08.08.2007 - 3 B 19.07
    Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist nicht aufgrund der in § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG getroffenen Regelung entbehrlich, da sie nur die Kosten vor dem angegangenen Gericht, also dem Gericht erster Instanz, betrifft (vgl. Beschluss vom 15. Oktober 1993 BVerwG 1 DB 34.92 BVerwGE 103, 26 ; BGH, Beschluss vom 17. Juni 1993 V ZB 31/92 NJW 1993, 2541).
  • BGH, 08.05.2002 - V ZB 32/01

    Rechtsweg für Ansprüche des Berechtigten auf Herausgabe des erlangten Erlöses

    Auszug aus BVerwG, 08.08.2007 - 3 B 19.07
    7 Ebenso wenig ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der vermögensrechtliche Erlösauskehranspruch (§ 3 Abs. 4 Satz 3 VermG in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung) vor den Zivilgerichten geltend zu machen ist (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2002 V ZB 32/01 BGHZ 151, 24), auf das Vermögenszuordnungsrecht übertragbar.
  • VG Berlin, 30.08.2011 - 27 A 213.08

    Freistellung von zur Zeit der DDR begründeten Verbindlichkeiten

    Eine Streitigkeit in diesem Sinne liegt nicht nur bei einem Streit über die Zuordnung bzw. Restitution eines Vermögensgegenstandes vor, sondern auch dann, wenn sich die - oder jedenfalls eine (vgl. § 17 Abs. 2 GVG) - Rechtsgrundlage des geltend gemachten Anspruchs aus dem Vermögenszuordnungsgesetz ergeben kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2007 - 3 B 19.07 -, juris, Rn. 3).
  • VG Leipzig, 12.09.2014 - 3 L 289/14

    Rückzahlung eines bereits ausgekehrten Teilbetrags des Verkehrswertes für ein

    So hat das Bundesverwaltungsgericht in einer weiteren Entscheidung (Beschl. v. 8.8.2007 - 3 B 19/07 -, [...] Rn. 5) darauf hingewiesen, dass Bestandteile des aufeinander aufbauenden Gesamtsystems der Vermögenszuordnung von Anfang an der Primäranspruch des Berechtigten auf Zuordnung einerseits sowie die in § 8 Abs. 1 VZOG verliehene Verfügungsbefugnis und der aus einer solchen Verfügung resultierende Surrogatanspruch des Berechtigten auf Auskehr des Erlöses oder mindestens des Verkehrswertes nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG andererseits waren.
  • VG Berlin, 23.09.2021 - 29 K 8.21

    Vermögenszuordnung für in West-Berlin belegene Vermögenswerte

    Dies trifft zwar zu (BVerwG, Beschluss vom 8. August 2007 - BVerwG 3 B 19.07 -, juris), doch besagt dies gerade nicht, dass für diese Frage ein gesondertes Verfahren erforderlich wäre.
  • VG Berlin, 13.03.2014 - 29 K 254.12

    Vermögenszuordnungsrecht - Anspruch auf Zahlung des Verkehrswertes bzw. der

    Bei diesem Anspruch handelt es sich zudem um einen im Streitfall von der Beklagten und dem Verwaltungsgericht zu klärenden Anspruch (BVerwG, Beschluss vom 8. August 2007 - 3 B 19.07 -, juris).
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