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Rechtsprechung
   BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,693
BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05 (https://dejure.org/2006,693)
BAG, Entscheidung vom 03.05.2006 - 10 AZR 310/05 (https://dejure.org/2006,693)
BAG, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 (https://dejure.org/2006,693)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Übertragung von Vertragsverpflichtungen des Konzernarbeitgebers auf Konzerngesellschaften; Ansprüche des Angestellten auf Zahlung einer Erfolgsbeteilung auf Grund Carried-Interest-Planes nach Kündigung des Arbeitgebers; Folgen des Austausches der ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 157; ; BGB § 164 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 612 Abs. 1; ; BGB § 612 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229; ; KSchG § 2; ; HGB § 87a Abs. 3 Satz 1; ; HGB § 87a Abs. 3 Satz 2; ; ArbGG § 72 Abs. 5; ; ZPO § 559 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 564 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsauslegung bei Erfolgsbeteiligung nach Carried-Interest-Modell - Klageerweiterung im Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan ? Weder Provision noch Tantieme ? Keine Einbeziehung in das Austauschverhältnis Arbeit gegen Lohn ? Grundsätzlich kein Zahlungsanspruch aus einer solchen Vereinbarung ? Unzulässige Klageerweiterung in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1296 (Ls.)
  • DB 2006, 1499
  • NZA-RR 2006, 582
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05
    Eine rechtliche Verpflichtung, Aktienoptionen als Teil der arbeitsvertraglich geschuldeten Vergütung zu vereinbaren, besteht nicht (BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - BAGE 104, 324, 332).

    Die steuerrechtliche Qualifizierung einer Erfolgbeteiligung ersetzt nicht den schuldrechtlichen Verpflichtungsgrund und verschafft dem Arbeitnehmer keinen weiteren Schuldner (BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - BAGE 104, 324, 333).

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 273/97

    Tantiemeanspruch bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05
    Sie gehört zu den Vergütungsbestandteilen, die in das Austauschverhältnis "Arbeit gegen Lohn" einbezogen sind (BAG 8. September 1998 - 9 AZR 273/97 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 2 = EzA BGB § 611 Tantieme Nr. 2).

    Der Angestellte hat deshalb grundsätzlich keinen Anspruch auf Tantieme, wenn er während des gesamten Geschäftsjahres arbeitsunfähig erkrankt war und keine Entgeltfortzahlung beanspruchen konnte (BAG 8. September 1998 - 9 AZR 273/97 - aaO).

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05
    Im Revisionsverfahren können neue prozessuale Ansprüche grundsätzlich nicht zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (st. Rspr., vgl. BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35; 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2; 5. November 1985 - 1 ABR 49/83 - BAGE 50, 85; 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - BAGE 40, 355; BGH 29. November 1990 - I ZR 45/89 - NJW 1991, 1683, 1684; 23. Juni 1988 - IX ZR 172/87 - BGHZ 105, 34; zum Rechtsbeschwerdeverfahren vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 -).

    Klageänderungen und Klageerweiterungen werden in der Revisionsinstanz aus prozessökonomischen Gründen allerdings ausnahmsweise zugelassen, wenn der neue Sachantrag sich auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt und den unstreitigen Parteivortrag stützt (BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35; 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - aaO).

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05
    Im Revisionsverfahren können neue prozessuale Ansprüche grundsätzlich nicht zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (st. Rspr., vgl. BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35; 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2; 5. November 1985 - 1 ABR 49/83 - BAGE 50, 85; 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - BAGE 40, 355; BGH 29. November 1990 - I ZR 45/89 - NJW 1991, 1683, 1684; 23. Juni 1988 - IX ZR 172/87 - BGHZ 105, 34; zum Rechtsbeschwerdeverfahren vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 -).

    Klageänderungen und Klageerweiterungen werden in der Revisionsinstanz aus prozessökonomischen Gründen allerdings ausnahmsweise zugelassen, wenn der neue Sachantrag sich auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt und den unstreitigen Parteivortrag stützt (BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35; 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - aaO).

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05
    Das betrifft Fälle, in denen weder durch Gesetz, Tarifvertrag oder einzelvertragliche Vereinbarung noch auf sonstiger Grundlage eine Vergütung festgelegt ist (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 -BAGE 109, 254, 263).
  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01

    Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst bei dauerhafter Beurlaubung

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05
    Die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr., vgl. BAG 16. November 2005 - 10 AZR 108/05 - 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, 208; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - BAGE 101, 262; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 mwN).
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05
    Die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr., vgl. BAG 16. November 2005 - 10 AZR 108/05 - 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, 208; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - BAGE 101, 262; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 mwN).
  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89

    Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05
    Im Revisionsverfahren können neue prozessuale Ansprüche grundsätzlich nicht zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (st. Rspr., vgl. BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35; 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2; 5. November 1985 - 1 ABR 49/83 - BAGE 50, 85; 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - BAGE 40, 355; BGH 29. November 1990 - I ZR 45/89 - NJW 1991, 1683, 1684; 23. Juni 1988 - IX ZR 172/87 - BGHZ 105, 34; zum Rechtsbeschwerdeverfahren vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 -).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 14/99

    Heueranspruch nach dem Heuertarifvertrag und Manteltarifvertrag für die deutsche

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05
    Die Auslegung sog. typischer Willenserklärungen durch das Berufungsgericht ist dagegen in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., vgl. BAG 13. März 2003 - 6 AZR 698/01 -, zu 1 der Gründe; 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212, 215; 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - BAGE 93, 328, 338, jeweils mwN).
  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98

    Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Jahresleistungs- und Punktprämie eines

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05
    Die Auslegung sog. typischer Willenserklärungen durch das Berufungsgericht ist dagegen in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., vgl. BAG 13. März 2003 - 6 AZR 698/01 -, zu 1 der Gründe; 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212, 215; 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - BAGE 93, 328, 338, jeweils mwN).
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99

    Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 434/00

    Vertragsauslegung - Höhe der Ausbildungsvergütung

  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

  • BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 108/05

    Funktionszulage - Wegfall bei Aufgabe der Tätigkeit

  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01

    Sozialplanabfindung im Konkurs

  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 49/83

    Anspruch des Betriebsrates auf Teilnahme als Beobachter an einer Fachkundeprüfung

  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 252/86

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Seerechtlichen

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93

    Eingruppierung einer Gesangslehrerin

  • BAG, 29.01.2003 - 5 AZR 703/01

    Arbeitsvergütung; Zusatzvergütung eines Redakteurs für das Anfertigen von

  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 456/01

    Trompeter - Pflicht zum Spielen der Jazztrompete

  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 177/82

    Haushaltsstrukturgesetz nach dem Schwerbehindertengesetz

  • BGH, 23.06.1988 - IX ZR 172/87

    Aufnahme des Rechtsstreits auf Festsstellung des Bestehens eines

  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 698/01

    Umfang der Dienstverpflichtung (TV Kulturorchester)

  • BAG, 13.04.1978 - 3 AZR 844/76

    Tantiemenanspruch und unternehmerische Entscheidungen

  • LAG Hessen, 18.04.2005 - 6 Sa 1048/04

    Tantieme; Carried Interest; Beteiligungsgesellschaft; Passivlegitimation

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Auch Sonderzuwendungen, die nur an den Unternehmenserfolg anknüpfen, werden regelmäßig als zusätzliche Vergütung für eine im Geschäftsjahr erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gezahlt (BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 25, aaO; 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - Rn. 46, EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18) ; die synallagmatische Verbindung zwischen Arbeitsleistung und Sonderzuwendung wird durch die Abhängigkeit von einem Unternehmensergebnis nicht in Frage gestellt.
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    Unzulässig sind in der Revisionsinstanz wegen § 559 Abs. 1 ZPO nur Klageänderungen, mit denen neue Ansprüche in dem Rechtsstreit eingeführt werden sollen (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - Rn. 52, EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18) .
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06

    Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich

    a) Selbst wenn man die Erklärungen der Parteien im Vertrag vom 30. April 2004 bezüglich der Rechtswahl als sog. typische Willenserklärungen ansehen würde und damit die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachprüfen würde (vgl. BAG 20. September 2006 - 10 AZR 770/05 -AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41, zu II 3 a der Gründe; 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - DB 2006, 1499, zu B I 1 a der Gründe; 13. März 2003 - 6 AZR 698/01 -, zu 1 der Gründe, jeweils mwN), ergäbe sich kein Rechtsfehler des Landesarbeitsgerichts.

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 20. September 2006 - 10 AZR 770/05 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41, zu II 3 b der Gründe; 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - DB 2006, 1499, zu B I 1 b der Gründe; 26. September 2002 - 6 AZR 434/00 -AP BBiG § 10 Nr. 10 = EzA BBiG § 10 Nr. 6, zu I 3 der Gründe).

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Rechtsprechung
   BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 182/05   

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https://dejure.org/2006,4307
BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 182/05 (https://dejure.org/2006,4307)
BAG, Entscheidung vom 09.05.2006 - 9 AZR 182/05 (https://dejure.org/2006,4307)
BAG, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 (https://dejure.org/2006,4307)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Berichtigung einer "Bescheinigung über ordnungsgemäße Ableistung der Tätigkeit als Arzt im Praktikum"; Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation; Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; BGB § ... 630; ; GewO § 109; ; BBiG § 16; ; BÄO vom 21. Juli 2004 § 3; ; ÄApprO vom 14. Juli 1987 § 34d; ; ÄApprO vom 14. Juli 1987 § 35; ; ÄApprO vom 27. Juni 2002 § 42; ; VwGO § 42; ; VwGO § 68

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutzbedürfnis - Berichtigung einer Bescheinigung über die Tätigkeit als Arzt im Praktikum

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1296 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 43/88

    Rechtsweg bei Klage auf Berichtigung einer gemäß § 133 AFG zu erteilenden

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 182/05
    Das ist der Fall, wenn die klagende Partei das Rechtsschutzziel ebenso sicher auf einfacherem, schnellerem und billigerem Wege in einem anderen Rechtsweg oder in einem Verwaltungsverfahren erreichen kann (vgl. BGH 24. Februar 1994 - IX ZR 120/93 -NJW 1994, 1351; BSG 12. Dezember 1990 - 11 RAr 43/88 - NZA 1991, 696).

    a) Ausgehend von diesen Anforderungen hat das Bundessozialgericht (12. Dezember 1990 - 11 RAr 43/88 - NZA 1991, 696) für die Klage eines Arbeitnehmers auf Berichtigung des Inhalts einer Arbeitsbescheinigung (§ 133 AFG aF; jetzt: § 312 SGB III) das Rechtsschutzbedürfnis verneint.

  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 120/93

    Austausch einer Prozeßbürgschaft

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 182/05
    Das ist der Fall, wenn die klagende Partei das Rechtsschutzziel ebenso sicher auf einfacherem, schnellerem und billigerem Wege in einem anderen Rechtsweg oder in einem Verwaltungsverfahren erreichen kann (vgl. BGH 24. Februar 1994 - IX ZR 120/93 -NJW 1994, 1351; BSG 12. Dezember 1990 - 11 RAr 43/88 - NZA 1991, 696).
  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 15/91

    Rechtsweg für Klagen auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 182/05
    Jedoch können besondere Umstände das Verlangen, in die materiell-rechtliche Prüfung des Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (BGH 4. März 1993 - I ZR 65/91 - DB 1993, 1276; BAG 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 - BAGE 69, 204).
  • BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91

    Ausschluß des Rechtsschutzbedürfnisses für Leistungsklage - Keine

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 182/05
    Jedoch können besondere Umstände das Verlangen, in die materiell-rechtliche Prüfung des Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (BGH 4. März 1993 - I ZR 65/91 - DB 1993, 1276; BAG 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 - BAGE 69, 204).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1989 - 9 S 2961/89

    Zulassung eines tauben Prüflings zur ärztlichen Prüfung

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 182/05
    Diese Regelung greift die diesbezügliche Approbationsvoraussetzung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BÄO idF vom 21. Juli 2004 auf (vgl. VGH Baden-Württemberg 29. November 1989 - 9 S 2961/89 - MedR 1990, 202) und dient damit letztlich dazu, der zuständigen Behörde Anhaltspunkte zu liefern, ob eine eigenständige genaue Überprüfung dieser Approbationsvoraussetzung veranlasst ist.
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

    Besondere Umstände können aber das Verlangen, in die materiell-rechtliche Prüfung des Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - Rn. 10; BGH 4. März 1993 - I ZR 65/91  - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 110/07

    Personalakten - Ablehnung einer Paginierungspflicht

    Das Rechtsschutzbedürfnis kann lediglich beim Vorliegen besonderer Umstände entfallen (vgl. Senat 9. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - Rn. 10, EzBAT TV Ärzte im Praktikum Nr. 3).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2014 - 8 Sa 361/14

    Auskunftspflichten des Vorgesetzten - nachwirkende Fürsorgepflicht - Zeugnis

    Der vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - liege ein anderer Sachverhalt zu Grunde.

    Das ist der Fall, wenn die klagende Partei das Rechtsschutzziel ebenso sicher auf einfacherem, schnellerem und billigerem Wege in einem anderen Rechtsweg oder in einem Verwaltungsverfahren erreichen kann (BAG 09. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - Rn. 10, juris).

    So fehlt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09. Mai 2006 (9 AZR 182/05) für den geltend gemachten Berichtigungsanspruch auf Änderungen der in einer Bescheinigung über die Tätigkeit als Arzt im Praktikum (§ 34d ÄApprO i.d.F. vom 14. Juli 1987) enthaltenen wertenden Äußerungen das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Arzt seine Approbation bei der zuständigen Behörde bereits beantragt hat.

    Damit wird der durch Art. 19 Abs. 4 S 1 GG gewährleisteten Rechtsweggarantie genügt (BAG 09. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - Rn. 13 ff., juris).

    Dem Arbeitgeber kann nach dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts durch eine arbeitsgerichtliche Entscheidung nicht aufgeben werden, den Zeugnisaussteller zu veranlassen, zur Durchführung des Approbationsverfahrens bestimmte Erklärungen über die Fähigkeiten des Arbeitnehmers abzugeben (vgl. BAG 09. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - Rn. 18, juris).

    bb) Die Klägerin führt im Berufungsverfahren aus, sie habe ein Rechtsschutzbedürfnis, da es ihr anders als in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - zugrunde liegenden Fall nicht darum gehe, inhaltlich eine wohlwollendere Bewertung zu erhalten, sondern überhaupt die vom Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen angeforderte inhaltlich vollständige Stellungnahme des Beklagten.

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 226/08

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten - Kostenfestsetzungsverfahren

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich in der Regel schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs (BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 110/07 - Rn. 22, BAGE 124, 203 = AP BGB § 241 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 241 Nr. 1; 9. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - Rn. 10 mwN, ZTR 2007, 100).
  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 65/05

    Einseitige Erledigterklärung im Beschlussverfahren

    Besondere Umstände können aber bereits das Verlangen, in die materiellrechtliche Sachprüfung einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen (BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 -, zu I 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 1086/06

    Erneute Teilnahme am Einstellungsverfahren

    Das Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich bei Leistungsklagen deshalb regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des erhobenen materiellen Anspruchs (st. Rspr. vgl. 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 - BAGE 69, 204, 211 f.; 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378, 381; 9. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - Rn. 10, EzBAT TV Ärzte im Praktikum Nr. 3).
  • LAG Köln, 12.06.2020 - 7 TaBV 69/19

    Auslegung eines Interessenausgleichs und Sozialplans bei einer Fluggesellschaft;

    Besondere Umstände können aber bereits das Verlangen, in die materiell-rechtliche Sachprüfung einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (BAG, Urteil vom 9. Mai 2006 - 9 AZR 182/05, Rn. 10, juris).
  • ArbG Essen, 26.09.2007 - 6 Ca 1828/07

    Grenzen der rechtsmissbräuchlichen Zustimmungsverweigerung zur Veränderung eines

    Das Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich für eine Leistungsklage aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruches (vgl. BAG vom 09.05.2006 - 9 AZR 182/05 in NZA 2006, 1296; BAG vom 15.04.1999 - 7 AZR 716/97 in NZA 1999, 1037).
  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 99/09

    Rechtsschutzbedürfnis für Zustimmungsersetzungsantrag

    Besondere Umstände können aber bereits das Verlangen, in die materiellrechtliche Sachprüfung einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen ( BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 182/05  - Rn. 10 mwN, EzB GG Art. 19 Nr. 18) .
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 432/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

    Besondere Umstände können aber das Verlangen, in die materiell-rechtliche Prüfung des Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - Rn. 10; BGH 4. März 1993 - I ZR 65/91  - zu II 1 der Gründe) .
  • ArbG Düsseldorf, 31.08.2015 - 6 Ca 751/15

    Kündigung einer Sachbearbeiterin durch Partei-Kreisverband

  • ArbG Wesel, 30.03.2011 - 3 Ca 2345/10

    Eingruppierung , § 7 ERTV für die Ziegelindustrie im Gebiet der Bundesrepublik

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - 13 A 3134/07

    Anspruch auf Erteilung einer ärztlichen Approbation; Anspruchsvoraussetzungen für

  • LAG Nürnberg, 11.08.2015 - 6 TaBV 20/15

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Urlaubsgrundsätze - Unterlassungsanspruch

  • KAG Freiburg, 05.12.2008 - 4/08

    Zulässigkeit einer Konvergenzklage bzgl. einzelner Bestimmungen der Ordnung der

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Rechtsprechung
   BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4964
BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05 (https://dejure.org/2006,4964)
BAG, Entscheidung vom 23.03.2006 - 6 AZR 313/05 (https://dejure.org/2006,4964)
BAG, Entscheidung vom 23. März 2006 - 6 AZR 313/05 (https://dejure.org/2006,4964)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Kürzung der Dienstbezüge gemäß 2. BesÜV

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zahlung einer Vergütungsdifferenz nach der Zweiten Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (2. BesÜV); Auslegung des Begriffs der "Verwendung" i.S.d. 2. BesÜV; Voraussetzungen für eine ...

  • Judicialis

    2. BesÜV § 2 Abs. 1 Satz 1; ; 2. BesÜV § 1 Satz 1; ; 2. BesÜV § 1 Satz 2; ; Dienstordnung der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel vom 10. Juni 1976 § 4; ; BBesG § ... 73; ; Einigungsvertrag Art. 3; ; BRRG § 123a; ; ZPO § 559; ; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b; ; ZPO § 286 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Vergütung im Beitrittsgebiet - Kürzung der Dienstbezüge gemäß 2. BesÜV

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1296 (Ls.)
  • NZA-RR 2006, 547
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 611/98

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05
    Hinweise des Senats: Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats 24. Februar 2000 - 6 AZR 611/98 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 71.

    Unter einer Verwendung iSd. 2. BesÜV ist die selbständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung des übertragenen Aufgabengebiets zu verstehen (BAG 24. Februar 2000 - 6 AZR 611/98 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 71), die auch die Anwärter sowie Beamte und Richter erfasst, die keinen Dienstposten wahrnehmen.

    Eine erstmalige Ernennung im oder zwecks Verwendung für das Beitrittsgebiet liegt vor, wenn durch die Ernennung erstmals ein Anspruch auf Dienstbezüge im Beitrittsgebiet begründet wird (BAG 24. Februar 2000 - 6 AZR 611/98 - aaO; von Zwehl in Schwegmann/Summer BBesG Stand Januar 2006 IV/24 § 2 2. BesÜV Rn. 1 b).

  • VG Regensburg, 19.02.2003 - RO 1 K 02.2008

    Auslegung des Begriffs der nicht nur vorübergehenden Verwendung eines Soldaten

    Auszug aus BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05
    Zum Zeitpunkt der Ernennung hat der Arbeitgeber eine dahingehende Prognose anzustellen, wo sich der Dienstort des Arbeitnehmers auf Dauer befinden werde (vgl. VG Regensburg 19. Februar 2003 - RO 1 K 02.2008 -).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 19. Februar 2003 (- RO 1 K 02.2008 -) zugrunde liegenden Sachverhalt, bei dem die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit (Studium der Medizin) als eine dauerhafte Umsetzung angesehen wurde, weil sie voraussichtlich über die Verpflichtungsdauer hinaus andauern sollte und keine Gewissheit bestand, dass die Verwendung im Beitrittsgebiet erfolgen werde.

  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05
    Die vorübergehende Übertragung einer Tätigkeit kommt dann in Betracht, wenn die wahrzunehmende Tätigkeit keine Daueraufgabe darstellt, also in absehbarer Zeit wegfällt, oder der Arbeitgeber den Arbeitsplatz aus sonstigen berechtigten Interessen vorläufig nicht mit dem betreffenden Arbeitnehmer endgültig besetzen will, zB weil dieser noch nicht ausreichend qualifiziert ist (vgl. zur Eingruppierung BAG 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59).
  • BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 324/94

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05
    Für die Höhe der Besoldung ist der Ort der dauerhaften Verwendung, also der dienstlichen Tätigkeit, nicht hingegen der dienstrechtliche Bezug zu einer Behörde oder zu einem Dienstherrn mit Gebietshoheit maßgeblich (BVerwG 11. März 1999 - 2 C 24/98 - ZBR 1999, 272; vgl. BAG 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 -BAGE 78, 108, 112).
  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 24.98

    Kein "Mobilitäts-Zuschuß" für Ost-Beamte

    Auszug aus BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05
    Für die Höhe der Besoldung ist der Ort der dauerhaften Verwendung, also der dienstlichen Tätigkeit, nicht hingegen der dienstrechtliche Bezug zu einer Behörde oder zu einem Dienstherrn mit Gebietshoheit maßgeblich (BVerwG 11. März 1999 - 2 C 24/98 - ZBR 1999, 272; vgl. BAG 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 -BAGE 78, 108, 112).
  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05
    Die Revision hat darzulegen, (1) welche Tatsachen beweiserheblich waren, (2) wo sich der entsprechende Beweisantritt in den Akten befindet, (3) was die Beweisaufnahme ergeben hätte und (4) dass die Verfahrensverletzung entscheidungserheblich war (BAG 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 72; ErfK/Koch 6. Aufl. § 74 ArbGG Rn. 18).
  • LAG Köln, 05.04.2005 - 9 (3) Sa 1197/04

    Verwendung eines Dienstordnungsangestellten im Beitrittsgebiet und im bisherigen

    Auszug aus BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. April 2005 - 9 (3) Sa 1197/04 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 B 58.04

    Verstoß gegen die Freizügigkeit bei Bezahlung abgesenkter Dienstbezüge;

    Auszug aus BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05
    Die vorübergehende Verwendung braucht nicht nur von kurzer Dauer zu sein, wie zB § 27 Abs. 3 BBG zeigt (BVerwG 28. Oktober 2004 - 2 B 58/04 -).
  • VG Frankfurt/Oder, 01.03.1995 - 2 K 196/94

    Angleichung der Besoldung zwischen Ost und West; Maßgeblichkeit der in der

    Auszug aus BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05
    Für die Bestimmung der Höhe der Bezüge nach §§ 1, 2 Abs. 1 der 2. BesÜV ist daher entscheidend, ob der Beamte von seiner erstmaligen Verwendung an dauerhaft im Beitrittsgebiet oder im bisherigen Bundesgebiet verwendet wurde (vgl. VG Frankfurt (Oder) 1. März 1995 - 2 K 196/94 - DÖD 1995, 237).
  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 1021/12

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - konzernzugehörige

    Die Revision hat darzulegen, welche Tatsachen beweiserheblich waren, wo sich der entsprechende Beweisantritt in den Akten befindet, was die Beweisaufnahme ergeben hätte und dass die Verfahrensverletzung entscheidungserheblich war (BAG 23. März 2006 - 6 AZR 313/05 - Rn. 22) .
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 534/07

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugmechanikers bei den Stationierungsstreitkräften

    Bei der Rüge einer unterlassenen Beweiserhebung muss aber gem. § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ZPO nicht nur bestimmt angegeben werden, über welches Thema Beweis hätte erhoben werden müssen, wo konkret das entsprechende Beweisangebot gemacht worden ist und welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, sondern auch, weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensfehler beruhen kann (BAG 23. März 2006 - 6 AZR 313/06 - Rn. 22, AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 76; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge § 74 Rn. 61).
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 719/07

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugmechanikers bei den Stationierungsstreitkräften

    Bei der Rüge einer unterlassenen Beweiserhebung muss aber gem. § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ZPO nicht nur bestimmt angegeben werden, über welches Thema Beweis hätte erhoben werden müssen, wo konkret das entsprechende Beweisangebot gemacht worden ist und welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, sondern auch, weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensfehler beruhen kann (BAG 23. März 2006 - 6 AZR 313/06 - Rn. 22, AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 76; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge § 74 Rn. 61).
  • BAG, 01.08.2007 - 10 AZR 493/06

    Sonderzahlung - Dienstordnungsangestellter

    Daher wurde seine Besoldung nicht abgesenkt (vgl. BAG 23. März 2006 - 6 AZR 313/05 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 76).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 4 B 21.05

    Vereinbarkeit der niedrigeren Besoldung für Beamte in den neuen Bundesländern mit

    Die Verwendung ist vorübergehend, wenn sie zeitlich begrenzt erfolgt, so bei Besoldungsempfängern, die im Wege der Abordnung und Ausbildung tätig oder nach § 123 a BRRG zugewiesen sind; die vorübergehende Verwendung braucht nicht nur von kurzer Dauer zu sein (vgl. BAG, Urteil vom 23. März 2006 - 6 AZR 313/05 - Juris Rn. 17).
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