Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 28.06.2007

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 7 U 169/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3428
OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 7 U 169/06 (https://dejure.org/2007,3428)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.09.2007 - 7 U 169/06 (https://dejure.org/2007,3428)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. September 2007 - 7 U 169/06 (https://dejure.org/2007,3428)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3428) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • autokaufrecht.info

    Wertersatz für Unfallschaden bei Rücktritt vom Kaufvertrag

  • openjur.de

    Rückgewährschuldverhältnis: Wertersatz wegen Beschädigung eines Motorrades bei einem Verkehrsunfall; Einwand der Beachtung der eigenüblichen Sorgfalt bei einer Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr mit zugleich erfolgter Eigenschädigung; Zulässigkeit der erstmaligen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt von einem Kaufvertrag wegen eines in Bezug auf den Herstellungszeitraum mangelhaftes Motrorrad; Entbehrlichkeit der Setzung einer Nacherfüllungsfrist bei Ablehnung jeglicher Gewährleistung; Arglistige Täuschung über die Neuwertigkeit einer gekauften Sache; ...

  • Judicialis

    BGB § 277; ; BGB § 323 Abs. 1; ; BGB § 346 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 346 Abs. 3 Nr. 3; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 440 Satz 1; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Spielraum für individuelle Sorglosigkeit oder persönliche Eigenarten und Gewohnheiten bei Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr - erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Berufungsrechtszug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Händler kann nach Unfall Wertersatz verlangen

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Umfasst die Nutzungsvergütung Schäden am Fahrzeug?

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Wer zu spät kommt, muss trotz Verjährung leisten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Wer zu spät kommt, muss trotz Verjährung leisten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 925
  • MDR 2008, 227
  • NZV 2008, 246 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04

    Zylinderrohr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 7 U 169/06
    Die erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Berufungsrechtszug ist gemäß § 531 Abs. 2 ZPO unanhängig davon, ob die Tatsachen, auf die sich die Erhebung der Verjährungseinrede gründet, unstreitig sind, nicht zuzulassen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21.12.2005 - X ZR 165/04, BGHReport 2006, 599, 601/602 = MDR 2006, 766).

    Es kommt in deshalb nicht darauf an, ob die Tatsachen, auf die sich die Erhebung der Verjährungseinrede gründet, unstreitig sind, denn die Begrenzung des Prozessstoffs, wie sie sich aus §§ 529, 531 ZPO ergibt, nimmt neuen unstreitigen Parteivortrag nicht aus und die reine Rechtskontrolle, die in diesen Fällen nach dem ausdrücklichen und eindeutigen Willen des Gesetzgebers zu erfolgen hat, lässt dafür keinen Spielraum (wie hier BGH, Urteil vom 21.12.2005 - X ZR 165/04, BGHReport 2006, 599, 601/602 = MDR 2006, 766; offen gelassen in dem BGH, Urteil vom 27.02.2007, BGHReport 2007, 615, 616; a.A. BGH, Urteil vom 19.01.2006 - III ZR 105/05, BGHZ 166, 29, 31 = NJW-RR 2006, 630 = MDR 2006, 822).

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 7 U 169/06
    bb) Zudem war hier der sofortige Rücktritt nach §§ 440 Satz 1, 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB durch besondere Umstände gerechtfertigt, da die Beklagte den Kläger über die Neuwertigkeit des gekauften Motorrades arglistig getäuscht hat und in diesem Fall der Käufer ein berechtigtes Interesse daran hat, von einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Verkäufer Abstand zu nehmen, um sich vor eventuellen neuerlichen Täuschungsversuchen zu schützen (BGH NJW 2007, 835, 836 = VersR 2007, 1006).

    In diesem Zusammenhang ist ohne Bedeutung, ob die Beklagte das Alter des Fahrzeugs rechtlich zutreffend als Mangel im Sinne des Gesetzes eingeordnet hat, denn die den Fehler begründenden Umstände kannte sie (vgl. BGH NJW 2007, 835, 836).

  • BGH, 11.03.1970 - IV ZR 772/68

    Haftung eines Ehegatten für die Verletzung des anderen im Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 7 U 169/06
    b) Allerdings weist der Kläger zu Recht darauf hin, dass der BGH bisher in ständiger Rechtsprechung die Anwendung des § 277 BGB nur in den Fällen eingeschränkt hat, in denen sowohl der Schädiger als auch der Geschädigte am Straßenverkehr teilgenommen haben und es im Rahmen dieser gemeinsamen Teilnahme am Straßenverkehr zum Schaden kam (BGHZ 46, 313, 317 = NJW 1967, 558, 559; NJW 1970, 1271, 1272; NJW 1974, 2124; 2126 = BGHZ 51, 57; ebenso Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, Rn. 2 zu § 277; Erman/H.P. Westermann, BGB, 11. Auflage, Rn. 3 zu § 277; Grundmann, in: MünchKommBGB, 5. Auflage, Rn. 2 zu § 277; weitergehend die Auffassung von Reinking/Eggert, a. a. O., auf die sich das Landgericht beruft: Haftung für jede Fahrlässigkeit bei der Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr mit unzutreffendem Verweis auf die oben zitierte Rechtsprechung des BGH, aus der sich dies gerade nicht ergibt).

    Der öffentliche Straßenverkehr kann seiner Natur nach keinen Spielraum für individuelle Sorglosigkeit oder persönliche Eigenarten und Gewohnheiten dulden (BGHZ 46, 313, 317 = NJW 1967, 558, 559; BGH, NJW 1970, 1271, 1272; vgl. auch BGHZ 51, 57 = NJW 1974, 2124, 2125).

  • BGH, 20.12.1966 - VI ZR 53/65

    Sorgfaltspflichten des Gesellschafters beim Lenken eines Kfz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 7 U 169/06
    b) Allerdings weist der Kläger zu Recht darauf hin, dass der BGH bisher in ständiger Rechtsprechung die Anwendung des § 277 BGB nur in den Fällen eingeschränkt hat, in denen sowohl der Schädiger als auch der Geschädigte am Straßenverkehr teilgenommen haben und es im Rahmen dieser gemeinsamen Teilnahme am Straßenverkehr zum Schaden kam (BGHZ 46, 313, 317 = NJW 1967, 558, 559; NJW 1970, 1271, 1272; NJW 1974, 2124; 2126 = BGHZ 51, 57; ebenso Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, Rn. 2 zu § 277; Erman/H.P. Westermann, BGB, 11. Auflage, Rn. 3 zu § 277; Grundmann, in: MünchKommBGB, 5. Auflage, Rn. 2 zu § 277; weitergehend die Auffassung von Reinking/Eggert, a. a. O., auf die sich das Landgericht beruft: Haftung für jede Fahrlässigkeit bei der Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr mit unzutreffendem Verweis auf die oben zitierte Rechtsprechung des BGH, aus der sich dies gerade nicht ergibt).

    Der öffentliche Straßenverkehr kann seiner Natur nach keinen Spielraum für individuelle Sorglosigkeit oder persönliche Eigenarten und Gewohnheiten dulden (BGHZ 46, 313, 317 = NJW 1967, 558, 559; BGH, NJW 1970, 1271, 1272; vgl. auch BGHZ 51, 57 = NJW 1974, 2124, 2125).

  • BGH, 10.07.1974 - IV ZR 212/72

    Inanspruchnahme von Versicherungsnehmer und Versicherer in einem Prozeß;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 7 U 169/06
    b) Allerdings weist der Kläger zu Recht darauf hin, dass der BGH bisher in ständiger Rechtsprechung die Anwendung des § 277 BGB nur in den Fällen eingeschränkt hat, in denen sowohl der Schädiger als auch der Geschädigte am Straßenverkehr teilgenommen haben und es im Rahmen dieser gemeinsamen Teilnahme am Straßenverkehr zum Schaden kam (BGHZ 46, 313, 317 = NJW 1967, 558, 559; NJW 1970, 1271, 1272; NJW 1974, 2124; 2126 = BGHZ 51, 57; ebenso Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, Rn. 2 zu § 277; Erman/H.P. Westermann, BGB, 11. Auflage, Rn. 3 zu § 277; Grundmann, in: MünchKommBGB, 5. Auflage, Rn. 2 zu § 277; weitergehend die Auffassung von Reinking/Eggert, a. a. O., auf die sich das Landgericht beruft: Haftung für jede Fahrlässigkeit bei der Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr mit unzutreffendem Verweis auf die oben zitierte Rechtsprechung des BGH, aus der sich dies gerade nicht ergibt).

    Der öffentliche Straßenverkehr kann seiner Natur nach keinen Spielraum für individuelle Sorglosigkeit oder persönliche Eigenarten und Gewohnheiten dulden (BGHZ 46, 313, 317 = NJW 1967, 558, 559; BGH, NJW 1970, 1271, 1272; vgl. auch BGHZ 51, 57 = NJW 1974, 2124, 2125).

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 56/06

    Überprüfung der Zulassung der Verjährungseinrede im Revisionsverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 7 U 169/06
    Es kommt in deshalb nicht darauf an, ob die Tatsachen, auf die sich die Erhebung der Verjährungseinrede gründet, unstreitig sind, denn die Begrenzung des Prozessstoffs, wie sie sich aus §§ 529, 531 ZPO ergibt, nimmt neuen unstreitigen Parteivortrag nicht aus und die reine Rechtskontrolle, die in diesen Fällen nach dem ausdrücklichen und eindeutigen Willen des Gesetzgebers zu erfolgen hat, lässt dafür keinen Spielraum (wie hier BGH, Urteil vom 21.12.2005 - X ZR 165/04, BGHReport 2006, 599, 601/602 = MDR 2006, 766; offen gelassen in dem BGH, Urteil vom 27.02.2007, BGHReport 2007, 615, 616; a.A. BGH, Urteil vom 19.01.2006 - III ZR 105/05, BGHZ 166, 29, 31 = NJW-RR 2006, 630 = MDR 2006, 822).
  • BGH, 19.01.2006 - III ZR 105/05

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen ein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 7 U 169/06
    Es kommt in deshalb nicht darauf an, ob die Tatsachen, auf die sich die Erhebung der Verjährungseinrede gründet, unstreitig sind, denn die Begrenzung des Prozessstoffs, wie sie sich aus §§ 529, 531 ZPO ergibt, nimmt neuen unstreitigen Parteivortrag nicht aus und die reine Rechtskontrolle, die in diesen Fällen nach dem ausdrücklichen und eindeutigen Willen des Gesetzgebers zu erfolgen hat, lässt dafür keinen Spielraum (wie hier BGH, Urteil vom 21.12.2005 - X ZR 165/04, BGHReport 2006, 599, 601/602 = MDR 2006, 766; offen gelassen in dem BGH, Urteil vom 27.02.2007, BGHReport 2007, 615, 616; a.A. BGH, Urteil vom 19.01.2006 - III ZR 105/05, BGHZ 166, 29, 31 = NJW-RR 2006, 630 = MDR 2006, 822).
  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 7 U 169/06
    a) Das am 24.03.2003 als Neufahrzeug verkaufte Motorrad war unstreitig bereits im Jahr 1999 hergestellt und im Jahr 2000 nach Deutschland importiert worden und damit mangelhaft im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW 2004, 160; NJW 2006, 2694, 2695).
  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 7 U 169/06
    In einem solchen Fall fehlt es an einer wirksamen Inverzugsetzung (BGH, NJW 1999, 3115, 3116 = MDR 1999, 1128; NJW 2006, 769, 771 = MDR 2006, 435 = BauR 2006, 524; NJW 2006, 3271, 2272 = MDR 2007, 200).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 180/05

    Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen kein Mangel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 7 U 169/06
    a) Das am 24.03.2003 als Neufahrzeug verkaufte Motorrad war unstreitig bereits im Jahr 1999 hergestellt und im Jahr 2000 nach Deutschland importiert worden und damit mangelhaft im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW 2004, 160; NJW 2006, 2694, 2695).
  • BGH, 05.10.2005 - X ZR 276/02

    Wirksamkeit von Mahnungen bei Zuvielforderung im werkvertraglichen

  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

  • OLG Celle, 20.07.2006 - 8 U 23/06

    Verkehrssicherungspflicht bei der Durchführung von Mäharbeiten an öffentlichen

  • OLG Zweibrücken, 11.04.2002 - 4 U 122/01

    Verwahrungsvertrag: Selbstschädigung als Indiz für Beachtung der eigenüblichen

  • OLG Karlsruhe, 14.04.1994 - 4 U 274/93

    Versichertes Liegenlassen einer Viola in einem Zugabteil

  • BGH, 17.05.1960 - VI ZR 121/59

    Rechtsmittel

  • OLG Oldenburg, 16.01.2020 - 14 U 166/19

    VW ist auch bei Kenntnis des Klägers im Abgasskandal zu Schadensersatz

    Hieran könnten nämlich Zweifel bestehen, da die Auffassung vertreten wird, dass eine Zuvielforderung des Schuldners nicht zum Annahmeverzug des Gläubigers führt (Palandt-Grüneberg, BGB, 79. Aufl., § 298 Rn. 2; OLG Karlsruhe, NJW 2008, 925 (926)).
  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    a) Von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur wird die Auffassung vertreten, es sei zu unterscheiden zwischen den Fällen, in denen der Tatsachenvortrag ohne besondere Geltendmachung entscheidungserheblich sei, und den Fällen, in denen - wie bei der Einrede der Verjährung - der Vortrag erst Bedeutung erlange, wenn ein Leistungsverweigerungsrecht wahrgenommen werde; in letzteren Fällen sei bereits die Einrede als neues Verteidigungsmittel zurückzuweisen, so dass sich das Gericht mit den das Leistungsverweigerungsrecht begründenden Tatsachen erst befassen müsse, wenn die Einrede nicht zurückgewiesen werde (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - X ZR 165/04, GRUR 2006, 401, 404, Tz. 26 f.; OLG Oldenburg, Urteil vom 4. Juli 2007 - 5 U 106/06, juris Tz. 27; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. September 2007 - 7 U 169/06, juris Tz. 23; vgl. auch MünchKommBGB/Grothe, 5. Aufl. § 214 Rdn. 4; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB 12. Aufl. § 214 Rdn. 3; Schenkel MDR 2005, 726 ff.).
  • LG Kiel, 18.05.2018 - 12 O 371/17

    VW-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch des Käufers eines betroffenen Neuwagens

    Eine solche Zuvielforderung hindert den Eintritt des Annahmeverzugs (BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 275/04 -, BGHZ 163, 381-391, Rn. 27 ff.; KG Berlin, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 8 U 230/15 -, Rn. 111; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.07.2016 - 17 U 144/15; OLG Koblenz, Urteil vom 19. Juni 2008 - 6 U 1424/07 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2007 - 7 U 169/06; MüKoBGB/Ernst BGB § 295 Rn. 4; a.A. Hager in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 298 BGB, Rn. 3; Niemeyer/König, NJW 2013, 3213).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2796
OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06 (https://dejure.org/2007,2796)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2007 - 12 U 209/06 (https://dejure.org/2007,2796)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 12 U 209/06 (https://dejure.org/2007,2796)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erschütterung des Anscheinsbeweises durch die vom Auffahrenden zu beweisende Möglichkeit eines atypischen Verlaufs; Beweislastverteilung beim Auffahrunfall; Verabredungsgemäßes Fahren im "Pulk"

  • OLG Brandenburg PDF
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall wegen Bremsung aufgrund eines Geschwindigkeitsmessgerätes

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Im Pulk fahrende Motorradfahrer vereinbaren stillschweigend einen wechselseitigen Haftungsverzicht

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § ... 17; ; StVG § 18 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StVO § 4 Abs. 1 S. 1; ; StVO § 4 Abs. 1 S. 2; ; StVO § 29 Abs. 1; ; StVO § 41 Abs. 3 Nr. 3; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; StVG § 17

  • rechtsportal.de

    Gegenseitiger Haftungsverzicht der Teilnehmer eines Motorradpulks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Haftungsausschluss

  • IWW (Kurzinformation)

    Mithaftung - Abbremsen wegen "Blitzgerät" führt nicht zur Haftung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall bei Fahrt im (Motorrad-)Pulk - "Verkehrswidrige Fahrt": kein Schadenersatzanspruch gegen Mitfahrer

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Motorradgruppen: Haftungsausschluss droht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 4
    Haftung in versetzter Formation in einem Pulk fahrenden Motorradfahrern

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 340
  • NZV 2008, 246
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06
    Bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettbewerbsregeln oder geringfügiger Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht, ist die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für solche Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen, die er ohne gewichtige Regelverletzung im Sinne grober Fahrlässigkeit verursacht (BGH NJW 2003, 2018 [Autorennen]).

    Jedenfalls lässt das Verbot des venire contra factum proprium (§ 242 BGB) es nicht zu, dass der Geschädigte den beklagten Schädiger in Anspruch nimmt, wenn er, bei getauschten Positionen, ebensogut in die Lage hätte kommen können, in der sich nun der Beklagte befindet (BGHZ 63, 140 [Fußballspielverletzung]; BGH NJW 2003, 2018 [Autorennen]).

    Diese ursprünglich für sportliche Wettkämpfe entwickelten Grundsätze finden nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele Anwendung, etwa beim Motorrad-Motorsport (OLG Celle, VersR 1980, 874) oder organisierten Radtouristikfahrten (OLG Stuttgart, Urteil v. 14.02.2006, Az. 1 U 106/05, zitiert nach juris; weitere Nachweise in BGH NJW 2003, 2018).

  • OLG Celle, 02.04.1980 - 3 U 186/79
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06
    Wird die allgemeine Gefahr, die mit der gemeinsamen sportlichen Betätigung verbunden war, von den Beteiligten bewusst auf sich genommen und kann zusätzlich dem einen kein größerer Vorwurf gemacht werden als dem anderen, so besteht keine Veranlassung, den einen mit höheren Haftungsrisiken zu belasten als den anderen (OLG Celle, VersR 1980, 874).

    Diese ursprünglich für sportliche Wettkämpfe entwickelten Grundsätze finden nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele Anwendung, etwa beim Motorrad-Motorsport (OLG Celle, VersR 1980, 874) oder organisierten Radtouristikfahrten (OLG Stuttgart, Urteil v. 14.02.2006, Az. 1 U 106/05, zitiert nach juris; weitere Nachweise in BGH NJW 2003, 2018).

  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73

    Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06
    Jedenfalls lässt das Verbot des venire contra factum proprium (§ 242 BGB) es nicht zu, dass der Geschädigte den beklagten Schädiger in Anspruch nimmt, wenn er, bei getauschten Positionen, ebensogut in die Lage hätte kommen können, in der sich nun der Beklagte befindet (BGHZ 63, 140 [Fußballspielverletzung]; BGH NJW 2003, 2018 [Autorennen]).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2006 - 1 U 106/05

    Unerlaubte Handlung: Fahrradunfall während einer organisierten Radtouristikfahrt;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06
    Diese ursprünglich für sportliche Wettkämpfe entwickelten Grundsätze finden nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele Anwendung, etwa beim Motorrad-Motorsport (OLG Celle, VersR 1980, 874) oder organisierten Radtouristikfahrten (OLG Stuttgart, Urteil v. 14.02.2006, Az. 1 U 106/05, zitiert nach juris; weitere Nachweise in BGH NJW 2003, 2018).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 1 U 11/89

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Wiederholung der erstinstanzlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06
    Der Anscheinsbeweis erstreckt sich aber nicht auf eine etwaige Schuldverteilung, insbesondere nicht auf eine Alleinschuld des Auffahrenden (OLG Naumburg, NZV 1995, 73; OLG Karlsruhe, VRS 77, 100; KG, VM 1983, 13; OLG Köln, VersR 1976, 670).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.1975 - 15 U 194/74

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06
    Dafür reicht es allerdings nicht aus, ein Abbremsen des Vorausfahrenden nachzuweisen, weil der Hintermann auch im Fall einer scharfen Bremsung grundsätzlich in der Lage sein muss, rechtzeitig anzuhalten (OLG Düsseldorf, VersR 1976, 545).
  • KG, 03.05.1982 - 12 U 123/82

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall an einer auf Gelb umschaltenden Ampel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06
    Der Anscheinsbeweis erstreckt sich aber nicht auf eine etwaige Schuldverteilung, insbesondere nicht auf eine Alleinschuld des Auffahrenden (OLG Naumburg, NZV 1995, 73; OLG Karlsruhe, VRS 77, 100; KG, VM 1983, 13; OLG Köln, VersR 1976, 670).
  • OLG Naumburg, 21.07.1994 - 4 U 64/94

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06
    Der Anscheinsbeweis erstreckt sich aber nicht auf eine etwaige Schuldverteilung, insbesondere nicht auf eine Alleinschuld des Auffahrenden (OLG Naumburg, NZV 1995, 73; OLG Karlsruhe, VRS 77, 100; KG, VM 1983, 13; OLG Köln, VersR 1976, 670).
  • OLG Köln, 17.12.1975 - 2 U 67/75

    Anscheinsbeweis; Auffahrunfall; Abbremsen; Alleinverschulden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06
    Der Anscheinsbeweis erstreckt sich aber nicht auf eine etwaige Schuldverteilung, insbesondere nicht auf eine Alleinschuld des Auffahrenden (OLG Naumburg, NZV 1995, 73; OLG Karlsruhe, VRS 77, 100; KG, VM 1983, 13; OLG Köln, VersR 1976, 670).
  • BGH, 29.01.2008 - VI ZR 98/07

    Inanspruchnahme des Kfz-Haftpflichtversicherers für Schäden auf einer

    In der Rechtsprechung werden die vom Senat entwickelten Grundsätze im Ansatz zutreffend auch bei anderen Veranstaltungen angewendet (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2007 - 12 U 209/06 - zitiert nach Juris - Motorradpulk; OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 1251 - organisierte Radtouristikfahrt).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 22 U 39/14

    Motorradfahren im Pulk kann zu Haftungsausschluss führen

    Aus diesen Grundsätzen ist zu folgern, dass das Verbot des venire contra factum proprium (§ 242 BGB) es nicht zulässt, dass der Geschädigte einen Schädiger in Anspruch nimmt, wenn er bei getauschten Positionen ebenso gut in die Lage hätte kommen können, in der sich nun der Beklagte befindet (vgl. nur BGHZ 63, 140; OLG Brandenburg, 28.06.07, 12 U 209/06 zu im Pulk fahrenden Motorradfahrern).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2012 - 9 U 97/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen im

    Sie werden von der Rechtsprechung auch auf vergleichbare Aktivitäten im privaten Bereich wie das Fahrrad- oder Motorradfahren im Pulk (OLG Zweibrücken, VersR 1994, 1366; OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 1251; OLG Brandenburg, NJW-RR 2008, 340) oder im Gelände (OLG Celle, VersR 1980, 874 ff.) erstreckt.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2021 - 1 U 32/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall; Zusammenstoß einer in einer

    Die Ausführungen der Oberlandesgerichte Frankfurt (Urteil v. 18.08.2015 - 22 U 39/14 -, NJW 2015, 3522 ff.) und Brandenburg (Urteil v. 28.06.2007 - 12 U 209/06 -, NJW-RR 2008, 340 f.) sind ersichtlich einzelfallbezogen und geben keinen Anlass zu einer abweichenden Bewertung.
  • OLG Brandenburg, 17.03.2011 - 12 U 82/09

    Kletterunfall an einem Kletterfelsen: Haftung eines Kletterers bei einem Sturz

    Diese ursprünglich für sportliche Wettkämpfe entwickelten Grundsätze werden von der obergerichtlichen Rechtsprechung für den Fall, dass kein oder kein gewichtiger Regelverstoß begangen wurde bzw. kein grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers feststellbar ist, auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele angewandt, etwa beim Motorradsport oder bei organisierten Radtouristikfahrten (vgl. Senat, Urt. v. 28.06.2007 - 12 U 209/06, NJW-RR 2008, 340; OLG Stuttgart NJW-RR 2007, 1251).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht