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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2851
OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01 (https://dejure.org/2001,2851)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.05.2001 - 3 W 3/01 (https://dejure.org/2001,2851)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 3 W 3/01 (https://dejure.org/2001,2851)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 18, 19, 29; BGB §§ 728, 878; KO § 16; InsO § 84
    Verfügungsbeschränkung hinsichtlich eines Gesellschaftsgrundstücks bei Konkurs über das Vermögen eines BGB-Gesellschafters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurs; BGB-Gesellschaft; GbR; Gesellschaftsvermögen; Verkauf; Grundstück; Auflassungsvormerkung; Konkursverfahren; Verfügungsbeschränkung; Grundbuchamt; Gesellschafter

  • Judicialis

    GBO § 18; ; GBO § 19; ; GBO § 29; ; BGB § 728; ; BGB § 878; ; KO § 16; ; InsO § 84

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Grundstücksverkauf - Auflassungsvormerkung - Insolvenz - Verfügungsbeschränkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1207
  • NZI 2001, 431
  • FGPrax 2001, 177
  • Rpfleger 2001, 406
  • OLG-Report Hamm 2001, 105
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01
    Die Beschwerdeberechtigung der Antragsteller folgt aus dem Umstand, dass ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen worden ist (vgl. BGH NJW 1994, 1158; BayObLGZ 1980, 299, 301 m. w. N.).
  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 250/56

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01
    aa) Dabei kann dahinstehen, ob der Konkurs über das Vermögen eines Gesellschafters der BGB-Gesellschaft im Hinblick auf das nachfolgende Insolvenzverfahren des zweiten Gesellschafters auch die zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Gegenstände - hier das veräußerte Grundstück - erfasst, weil sich damit sämtliche Gesellschafter in Konkurs bzw. Insolvenz befinden (vgl. BGHZ 23, 307, 314; BFH NJW-RR 1997, 28, 29) oder ob insoweit die Rechtsprechung durch die seit 1. Januar 1999 in § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO nunmehr ausdrücklich gesetzlich geregelte Insolvenzfähigkeit des Gesellschaftsvermögens überholt ist (vgl. dazu Kirchhof in Heidelberger Kom. zur InsO § 11.Rdnr. 13).
  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01
    Die Beschwerdeberechtigung der Antragsteller folgt aus dem Umstand, dass ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen worden ist (vgl. BGH NJW 1994, 1158; BayObLGZ 1980, 299, 301 m. w. N.).
  • BFH, 07.11.1995 - VII R 26/95

    Haftung bei gleichzeitigem Konkurs aller GbR-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01
    aa) Dabei kann dahinstehen, ob der Konkurs über das Vermögen eines Gesellschafters der BGB-Gesellschaft im Hinblick auf das nachfolgende Insolvenzverfahren des zweiten Gesellschafters auch die zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Gegenstände - hier das veräußerte Grundstück - erfasst, weil sich damit sämtliche Gesellschafter in Konkurs bzw. Insolvenz befinden (vgl. BGHZ 23, 307, 314; BFH NJW-RR 1997, 28, 29) oder ob insoweit die Rechtsprechung durch die seit 1. Januar 1999 in § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO nunmehr ausdrücklich gesetzlich geregelte Insolvenzfähigkeit des Gesellschaftsvermögens überholt ist (vgl. dazu Kirchhof in Heidelberger Kom. zur InsO § 11.Rdnr. 13).
  • BGH, 13.07.2017 - V ZB 136/16

    Grundbuchsache: Eintragung eines Insolvenzvermerks bei Eröffnung des

    Denn der Insolvenzverwalter nimmt in der Liquidationsgesellschaft entsprechend § 146 Abs. 3 HGB die Befugnisse des insolventen Gesellschafters wahr (vgl. OLG Zweibrücken, ZIP 2001, 1207, 1209; KG, ZIP 2011, 370, 371; MüKoBGB/Schäfer, 7. Aufl., § 728 Rn. 38 mwN; Kesseler, DNotZ 2012, 616, 619 sowie Raebel in Festschrift Kreft, 2004, S. 483, 487: "allgemeiner Rechtsgedanke").
  • LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06

    Besonderer Vertreter

    1.2 Entgegen der Ansicht der Klägerin bestehen keine Bedenken, nicht nur die Leitung einer Geschäftsstelle, sondern auch die Führung der laufenden Geschäfte einem besonderen Vertreter gemäß § 30 Satz 1 BGB zu übertragen, weil diese in Abgrenzung zu den übrigen Geschäften, wie sie vorliegend in § 2 des Geschäftsführervertrags aufgelistet waren, als "gewisse Geschäfte" i.S.d. § 30 Satz 1 BGB angesehen werden können (vgl. LG Chemnitz, Beschluss vom 05.02.2001 - 11 T 2375/00 - NotBZ 2001, 427 zu II der Gründe mit zust. Anm. Gärtner/Rawert EWiR 2001, 795; vgl. auch BAG, Beschluss vom 11.04.1997 - 5 AZB 32/96 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 47).
  • LG Bonn, 04.02.2005 - 18 O 248/04

    Auseinandersetzung der Gesellschaft bei Insolvenz

    Die Auseinandersetzung vollzieht sich damit außerhalb des Insolvenzrechts (vgl.: BGH , Urteil v. 24.09.2001, Az.: II ZR 69-00 = DStR 2002, 288 f m.w.N.; BGH, Urteil vom 09.03.2000, Az.: IX ZR 355/98 = DStR 2000, 887 ff; OLG Rostock, NJW-RR 2004, 260 f.; OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 177, 178; Bamberger/Roth - Timm/Schöne, BGB, § 728 Rn. 14; Palandt/Sprau, 62 Aufl., § 733 Rn. 6; MüKo-BGB/Ulmer, 4. Aufl., § 728 Rn. 38, 40; MüKo- InsO/Stodolkowitz, § 84 Rn. 8; Kübler/Prütting, InsO, § 84 Rn.1, 33 m.w.N.; Berliner Praxlshandbuch lnsO,(Breutigam, Blersch, Goetsch), § 84 Rn.1, 4 f. (Blersch); Jaeger, KO, 9. Aufl., § 16 Rn. 3, 15, 16).
  • OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03

    Eintragung eines Insolvenzvermerks im Grundbuch: Schuldner als Mitgesellschafter

    Vielmehr ist das Grundbuchamt gehalten, nach den §§ 13 ff. GBO die Antragsberechtigung und damit auch die Vertretungsverhältnisse bei gemeinschaftlichen Antragstellern zu prüfen und zu beachten (vgl. OLG Zweibrücken, ZInsO 2001, 672 f).
  • LG Frankenthal, 22.10.2001 - 1 T 197/01

    Eintragung einer insolvenzrechtlichen Verfügungsbeschränkung; Nach

    Daran fehlt es hier, da der eingangs genannte Grundbesitz nicht in die Vermögensmasse des Schuldners fällt, über die ein Insolvenzeröffnungsverfahren anhängig ist, sondern in diejenige der aus den Beteiligten zu 1) bestehenden GbR (wie hier Pfalz. OLG Zweibrücken in ZInsO 2001, 672, 673 [OLG Zweibrücken 30.05.2001 - 3 W 3/01] = FG Prax 2001, 177, 178; LG Leipzig in Rechtspfleger 2000, 111; LG Dessau in ZInsO 2001, 626 ; Keller in Rechtspfleger 2000, 201, 202; Smid, InsO, § 32 Rdnr. 5 m.w.N.).

    Die genannten insolvenzrechtlichen Maßnahmen führen lediglich dazu, dass hinsichtlich der durch die Gesellschafter gemeinschaftlich vorgenommenen Handlungen, an die Stelle des (möglicherweise) insolventen Mitgesellschafters nunmehr der (vorläufige) Insolvenzverwalter tritt, wodurch die Gesamthand ab diesem Zeitpunkt nicht mehr durch sämtliche Mitgesellschafter, sondern durch die Mitgesellschafter und den an die Stelle eines (oder mehrerer) Mitgesellschafter, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren anhängig ist, tretenden (vorläufigen) Insolvenzverwalter vertreten wird (Keller, a.a.O., sowie die vom Insolvenzgericht zitierte Entscheidung des Pfalz. Oberlandesgerichts Zweibrücken in ZInsO 2001, 672 /673 = FG Prax 2001, 177/178, wobei in diesem Fall über das Vermögen sämtlicher Mitgesellschafter das Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren eröffnet und ein Konkursvermerk im übrigen bereits eingetragen war, sodass der Senat über die Zulässigkeit und/oder Notwendigkeit dieser Eintragung - insbesondere unter Anwendung der Insolvenzordnung - nicht weiter zu befinden hatte und sich dementsprechend auch keine Ausführungen hierzu im Beschluss finden).

  • LG Kassel, 21.12.2007 - 3 T 668/07

    Eintragung eines Insolvenzvermerks bei Grundstückseigentum des Schuldners im

    Dieser Zweck könne indes nicht erreicht werden, wenn als Eigentümer eines Grundstücks nicht lediglich der Schuldner, sondern mehrere Personen als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen seien (ähnlich OLG Dresden, Beschluss vom 17.09.2002 - 3 W 1149/02; LG Frankenthal, Beschluss vom 02.10.2001 - 1 T 197/01 - bestätigt durch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.05.2001 - 3 W 3/01; LG Leipzig, Beschluss vom 04.10.1999 - 14 T 6178/99 - mit zustimmender Anmerkung von Keller, Rpfleger 2000, 201 (202, 203)).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.05.2001 - 13 U 204/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1761
OLG Köln, 16.05.2001 - 13 U 204/00 (https://dejure.org/2001,1761)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.05.2001 - 13 U 204/00 (https://dejure.org/2001,1761)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 13 U 204/00 (https://dejure.org/2001,1761)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 1; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9; BGB § 765
    Formularmäßige Ausweitung der Bürgenhaftung des GmbH-Geschäftsführers und -Gesellschafters ist wirksam

  • rechtsportal.de

    BGB § 765 Abs. 1
    Umfang der Bürgenhaftung des Alleingeschäftsführers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG § 9; BGB § 765
    Wirksamkeit der Ausweitung der Bürgenhaftung des GmbH-Geschäftsführers und -Gesellschafters

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AGBG § 9 ; BGB § 765
    Bankrecht; Handels- und Gesellschaftsrecht; Formularmäßige Ausweitung der Bürgenhaftung des GmbH-Geschäftsführers und -Gesellschafters

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1428
  • VersR 2002, 443
  • WM 2002, 1389
  • BB 2001, 2020
  • OLG-Report Hamm 2001, 105
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.07.1999 - IX ZR 243/98

    Umfang der Bürgenhaftung eines Gesellschafters einer GmbH; Haftung der Bürgschaft

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2001 - 13 U 204/00
    Die Berufung missversteht die Entscheidung des BGH in NJW 1999, 3195 dahin, dass nur ein Alleingeschäftsführer, der auch Mehrheitsgesellschafter sei, sich nicht auf die Unwirksamkeit der ausgedehnten Zweckbestimmung der Bürgschaft berufen könne.

    Die grundsätzliche Bindung des GmbH-Geschäftsführers an die Gesellschafterbeschlüsse (§ 37 Abs. 1 GmbHG) rechtfertigt entgegen einer im Schrifttum teilweise vertretenen differenzierenden Auffassung (Ehricke, JZ 2000, 466 ff. und WM 2000, 2177 ff.) keine andere Beurteilung.

    Da der Beklagte anders als in der von der Berufung angeführten BGH-Entscheidung (NJW 1999, 3195) nicht von der Geschäftsführung ausgeschlossen war - mag er sie auch entgegen der rechtlichen Stellung seinem Mitgesellschafter überlassen haben -, war er schon aufgrund seiner Geschäftsführerstellung, zusätzlich aber auch noch dadurch, dass er die Hälfte der Geschäftsanteile hielt, gegen eine fremdbestimmte Ausweitung der Inanspruchnahme des verbürgten Kontokorrentkredits geschützt.

  • BGH, 24.09.1996 - IX ZR 316/95

    Wirksamkeit einer Zweckerklärung für Bürgschaften eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2001 - 13 U 204/00
    Dass der Alleingeschäftsführer einer GmbH unabhängig von einer gleichzeitigen Gesellschafterstellung grundsätzlich die Möglichkeit hat, zu bestimmen, in welchem Umfang die Hauptschuldnerin Kredite aufnimmt, wurde und wird in der Rechtsprechung des BGH nicht in Frage gestellt (z.B. NJW 1996, 3205; ZIP 1998, 2145; Nobbe, Bankrecht, Rz. 1165 m.w.Nachw.).

    Die Gesellschafter können den Geschäftsführer nur dann zu einer von ihm nicht mitgetragenen Kreditausweitung verpflichten, wenn sichergestellt ist, dass seine Bürgschaftsverpflichtung dadurch nicht ausgeweitet wird; ggf. kann der Geschäftsführer vor der Kreditausweitung seine Bürgschaft kündigen (vgl. BGH NJW 1996, 3205; OLG Köln, GmbHR 1999, 340).

  • BGH, 10.11.1998 - XI ZR 347/97

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung des Geschäftsführers einer GmbH auf

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2001 - 13 U 204/00
    Dass der Alleingeschäftsführer einer GmbH unabhängig von einer gleichzeitigen Gesellschafterstellung grundsätzlich die Möglichkeit hat, zu bestimmen, in welchem Umfang die Hauptschuldnerin Kredite aufnimmt, wurde und wird in der Rechtsprechung des BGH nicht in Frage gestellt (z.B. NJW 1996, 3205; ZIP 1998, 2145; Nobbe, Bankrecht, Rz. 1165 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 13.04.2015 - 19 U 134/14

    Wirksamkeit der Bürgschaftsverpflichtung des angestellten Geschäftsführers einer

    Es kommt vielmehr auch für die Frage, ob eine unzulässige Ausweitung der Bürgenhaftung über die "Anlassforderung" hinaus vorliegt (die der Beklagte zudem gar nicht einwendet), darauf an, ob er rechtlich in der Lage ist, auf die Ausweitung des verbürgten Engagements Einfluss zu nehmen, nicht ob er seine Rechte auch faktisch wahrnimmt (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.1999, IX ZR 364/97, juris Rz. 26; OLG Köln, Urteil vom 16.05.2001, 13 U 204/00, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3862
OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01 (https://dejure.org/2001,3862)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.06.2001 - 3 U 35/01 (https://dejure.org/2001,3862)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 3 U 35/01 (https://dejure.org/2001,3862)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    VVG § 67; ; HGB § 459; ; HGB § 428; ; HGB § 435; ; HGB § 429; ; HGB § 352; ; HGB § 353; ; HGB § 425 Abs. 1; ; HGB § 449 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    HGB § 435 n. F.
    Voraussetzungen des Wegfalls der Haftungsbeschränkungen gem. § 435 HGB n. F.

  • rechtsportal.de

    HGB § 435 (n.F.)
    Transportrecht - Zu den Begriffen der "Leichtfertigkeit" und "in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde"; Keine Haftungsbegrenzung bei schwerem Verschulden des Frachtführers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1445
  • OLG-Report Hamm 2001, 105
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 27.04.1995 - 18 U 151/94

    Darlegungspflicht des Spediteurs hinsichtlich seiner Sicherungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01
    Er ist angesichts des unterschiedlichen Informationsstandes der Vertragsparteien gehalten, die näheren Umstände seiner Betriebsorganisation vorzutragen und insbesondere darzulegen, welche Sicherungsmaßnahmen er gegen den Verlust und die Beschädigung von Gütern getroffen hat (vgl. OLG Düsseldorf TranspR 1996, 169).

    Ist danach von einem bewusst leichtfertigen Organisationsverschulden der Beklagten auszugehen, das wie hier seiner Art nach als Schadensursache ernsthaft in Betracht kommt, so oblag es der Beklagten, die gegen die Schadensursächlichkeit des Organisationsmangels sprechenden Umstände darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH TranspR 1989, 327, 328; OLG Düsseldorf TranspR 1996, 169).

  • BGH, 13.04.1989 - I ZR 28/87

    Grob fahrlässiges Organisationsverschulden des Frachtführers bei fehlender Ein-

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01
    Ist danach von einem bewusst leichtfertigen Organisationsverschulden der Beklagten auszugehen, das wie hier seiner Art nach als Schadensursache ernsthaft in Betracht kommt, so oblag es der Beklagten, die gegen die Schadensursächlichkeit des Organisationsmangels sprechenden Umstände darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH TranspR 1989, 327, 328; OLG Düsseldorf TranspR 1996, 169).
  • BGH, 16.02.1979 - I ZR 97/77

    Warschauer Abkommen

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01
    Der Bundesgerichtshof hat hierzu bislang erst im Rahmen des Artikels 25 WA Stellung genommen (vgl. BGHZ 74, 162, 168).
  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 286/80

    Haager Protokoll - Leichtfertigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01
    In einer anderen Entscheidung (vgl. BGH NJW 1982, 1218) wird ein besonders schwerer Pflichtverstoß verlangt.
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    Die Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben (OLG Köln TranspR 2001, 407 ff.).
  • OLG Jena, 02.06.2004 - 4 U 318/04

    Obhutshaftung des Frachtführers

    Nach allgemeiner Auffassung hat, da es sich bei Art. 29 Nr. 1 CMR um eine Haftungsverschärfung (durch Auschluss einer gesetzlichen Haftungsbegrenzung) handelt, die Klägerin grundsätzlich die Tatsachen, aus denen sich ein solches qualifiziertes Verschulden ergibt, darzulegen und zu beweisen (BGH NJW-RR 2004, 394, 395; NJW 2003, 3626; OLG Köln, VersR 2001, 1445).

    Die mangelhafte Dokumentation des Transportverlaufes durch die Beklagte mit der Folge, dass das Abhandenkommen der Palette nicht mehr aufklärbar ist, führt hier dazu, dass die Beklagte die Vermutung eines bewusst leichtfertigen Fehlverhaltens mit entsprechender Schadensursächlichkeit nicht entkräftet hat (vgl. zu vergleichbaren Fällen OLG Köln, VersR 2001, 1445; OLG Hamburg, TranspR 2002, 344).

  • OLG Jena, 02.06.2004 - 4 U 318/03
    Nach allgemeiner Auffassung hat, da es sich bei Art. 29 Nr. 1 CMR um eine Haftungsverschärfung (durch Auschluss einer gesetzlichen Haftungsbegrenzung) handelt, die Klägerin grundsätzlich die Tatsachen, aus denen sich ein solches qualifiziertes Verschulden ergibt, darzulegen und zu beweisen (BGH NJW-RR 2004, 394, 395; NJW 2003, 3626; OLG Köln, VersR 2001, 1445).

    Die mangelhafte Dokumentation des Transportverlaufes durch die Beklagte mit der Folge, dass das Abhandenkommen der Palette nicht mehr aufklärbar ist, führt hier dazu, dass die Beklagte die Vermutung eines bewusst leichtfertigen Fehlverhaltens mit entsprechender Schadensursächlichkeit nicht entkräftet hat (vgl. zu vergleichbaren Fällen OLG Köln, VersR 2001, 1445; OLG Hamburg, TranspR 2002, 344).

  • LG Bonn, 20.02.2003 - 14 O 106/02

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Frachtvertrag für den Verlust eines

    der Geschädigte plausible Gründe für grobes Verschulden des Frachtführers vorträgt (vgl. BGH Transportrecht 2001, 29, 33) oder der Schadensfall im Dunkeln liegt, weil er sich völlig im Verantwortungsbereich der Beklagten abgespielt hat (vgl. OLG Stuttgart Transportrecht 2002, 200, 201; OLG München, 23. Senat, Transportrecht 2002, 161, 162 f; OLG Köln Versicherungsrecht 2001, 1445 - 1447; OLG Düsseldorf Transportrecht 2002, 73, 74).
  • OLG Hamburg, 17.01.2001 - 6 U 42/00

    Haftung des Frachtführers für den Verlust der Ladung

    Für das Vorliegen einer Wahrscheinlichkeit in diesem Sinne ist jedenfalls in solchen Fällen, in denen es um die Abwehr beträchtlicher Schäden durch auf der Hand liegende Verhaltensanforderungen geht, darauf abzustellen, ob ein naheliegendes Schadensrisiko besteht und bei dem vom Frachtführer an den Tag gelegten Verhalten gravierende Schäden nicht unwahrscheinlich sind (vgl. OLG Köln in TranspR 2001, 407, 410 f.).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 90/02
    Aus dem Verstoß gegen objektiv auf der Hand liegende Sorgfaltsanforderungen kann auf das Bewusstsein, dass ein Schaden eintreten werde, geschlossen werden (vgl. ebenso LG Hamburg, TranspR 2001, 79), wobei aber sämtliche äußeren Umstände des Einzelfalles darauf hin zu überprüfen sind, ob sie den Schluss auf diese innere Tatsache rechtfertigen (BGHZ 74, 162 [171[; OLG Köln, TranspR 2001, 407 [410, 411]).
  • OLG Hamburg, 13.12.2001 - 6 U 281/99

    Haftung des Unterfrachtführers für Leichtfertigkeit

    Für das Vorliegen einer Wahrscheinlichkeit in diesem Sinne ist jedenfalls in solchen Fällen, in denen es um die Abwehr beträchtlicher Schäden durch auf der Hand liegende Verhaltensanforderungen geht, darauf abzustellen, ob ein naheliegendes Risiko besteht und bei dem vom Schädiger an den Tag gelegten Verhalten gravierende Schäden nicht unwahrscheinlich sind (vgl. OLG Köln in TranspR 2001, 407, 410 f.).
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