Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.02.2003 - 9 U 144/02   

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https://dejure.org/2003,1808
OLG Hamm, 04.02.2003 - 9 U 144/02 (https://dejure.org/2003,1808)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.02.2003 - 9 U 144/02 (https://dejure.org/2003,1808)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - 9 U 144/02 (https://dejure.org/2003,1808)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    BGB § 839; ; StrWG NW § 9; ; StrWG NW 9a; ; GG Art. 34

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; StrWG NW § 9; StrWG NW § 9 a; GG Art. 34
    Notwendigkeit einer eingehenden fachmännischen Untersuchung eines Baums aufgrund bestimmter Gefahranzeichen. Mit Anmerkung: Dr. Franz Otto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; StrWG NW § 9; GG Art. 34
    Zur Verkehrssicherungspflicht der Stadt zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schaden durch abgebrochenen Ast: Untersuchungspflicht verletzt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 968
  • MDR 2003, 932
  • NZV 2003, 527
  • VersR 2003, 1452
  • BauR 2003, 1449 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62

    Verkehrssicherungs- bzw. Streupflicht der Gemeinde bei winterlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2003 - 9 U 144/02
    Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist jedoch dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten, etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (Senat a.a.O.; vgl. auch BGH VersR 1964, 334).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1990 - 18 U 228/89

    Pflicht zur sorgfältigen äußeren Prüfung von Straßenbäumen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2003 - 9 U 144/02
    Diese Kontrollen sind regelmäßig mindestens zweimal jährlich - bei belaubtem und unbelaubtem Zustand der Bäume - vorzunehmen (Senat a.a.O. S. 68; OLG Düsseldorf VersR 1992, 467; OLG Celle 2000, 187 ).
  • OLG Hamm, 10.12.1996 - 9 U 128/96

    Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Kastanien

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2003 - 9 U 144/02
    Dazu reicht im Regelfall eine in angemessenen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung, bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit des Baumes aus (Senat Urt. vom 10.12.96 - 9 U 128/96, OLGR 1997, 67 = VersR 1997, 1148 m.w.N.).
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03

    Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume

    b) Aus diesen Grundsätzen wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte teilweise die Folgerung gezogen, daß eine sorgfältige äußere Gesundheits- und Zustandsprüfung regelmäßig zweimal im Jahr erforderlich ist, nämlich einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand (s. insbesondere OLG Düsseldorf VersR 1992, 467 und 1997, 463 f; OLG Hamm NJW-RR 2003, 968; OLG Brandenburg OLGR 2002, 411; s. auch das Muster einer Dienstanweisung zur Baumüberprüfung, BADK-Information, Sonderheft Haftungsrechtliche Organisation im Interesse der Schadenverhütung, 1997, S.58; vgl. Staudinger/Hager, BGB, 13. Bearb. 1999, § 823 Rn. E 149 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 31.10.2014 - 11 U 57/13

    Ast beschädigt Pkw - unzureichende Baumkontrolle - Stadt haftet

    Dazu genügt in der Regel eine in angemessenen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung, bezogen auf die Gesundheit des Baumes (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 968).

    Auch das Vorliegen eines Druckzwiesels, d.h. eines mehrstämmigen Baumstammes mit etwa gleichmäßigem Dickenwachstum der Stämme, bei dem der Druck der Teilstämme an sich gegeneinander gerichtet ist, stellt ein Stabilitätsrisiko dar (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 968).

  • OLG Frankfurt, 11.05.2023 - 1 U 310/20

    Verkehrssicherungspflicht: Zur Pflicht der Gemeinde, Straßenbäume zu

    Diese Grundsätze sind in oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung dahin konkretisiert worden, dass - unabhängig von besonderen Umständen - eine zweimalige jährliche Kontrolle in belaubtem und unbelaubtem Zustand erfolgen soll (OLG Düsseldorf VersR 1992, 467; 1997, 463; OLG Hamm NJW-RR 2003, 968; OLG Brandenburg OLGR 2002, 411; U. v. 1.7.2008 - 2 U 30/06; OLG München, U. v. 7.8.2008 - 1 U 5171/07).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02   

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https://dejure.org/2002,2427
OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02 (https://dejure.org/2002,2427)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.06.2002 - WVerg 6/02 (https://dejure.org/2002,2427)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - WVerg 6/02 (https://dejure.org/2002,2427)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer und vor dem Beschwerdegericht ; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer; Europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren; Formularmäßig vorgegebene ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Verdingungsunterlagen: Begriff

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmererklärung? (IBR 2003, 150)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 18.10.2001 - WVerg 8/01

    Fehlende Preisangabe: Angebotsausschluss zwingend?

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02
    Eine solche Auslegung (die im Sonderfall abweichend von § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A die Berücksichtigung von äußerlich unvollständig erscheinenden Angeboten in der Wertung unter Umständen ermöglichen kann, vgl. Senatsbeschluss vom 18.10.2001, WVerg 8/01) führt aber hier jedenfalls nicht zu einem klaren Ergebnis: Das Anschreiben der Beigeladenen zu ihrem Angebot vom 10.09.2002 enthält zwar eine Passage, in der für bestimmte Leistungsteile umgekehrt die Erbringung im eigenen Betrieb mit tariflich entlohnten Arbeitskräften der Beigeladenen zugesichert wird.

    Dieses Grundverständnis schließt eine abweichende Handhabung in atypischen Sonderfällen zwar nicht aus (vgl. Senatsbeschluss vom 18.10.2001, WVerg 8/01); ein solcher Sonderfall liegt hier aber nicht vor.

  • VK Sachsen, 07.05.2002 - 1/SVK/035-02

    Verdingungsunterlagen: Begriff und Abänderbarkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02
    Aktenzeichen: WVerg 0006/02 Verkündet am 12.06.2002 1/SVK/35-02 1. Vergabekammer Die Urkundsbeamtin.

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 23. Mai 2002 wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 7. Mai 2002 - 1/SVK/35-02 - abgeändert.

  • OLG Celle, 08.11.2001 - 13 Verg 12/01

    Europaweites Vergabeverfahren für Grundsanierung der Bundesautobahn A 39;

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02
    Denn solche Angebote müssten (auch ohne dementsprechende ausdrückliche Erklärung) dahingehend verstanden werden, dass der Bieter die Leistung insgesamt selbst erbringen werde (so auch OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2001, 13 Verg 12/01 zu den dort genannten Verfestigungsarbeiten); daran kann ihn der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vertragsrechtlich festhalten, vgl. § 4 Nr. 8 VOB/B. Um einen solchen Fall handelt es sich hier aber nicht, weil die Beigeladene einen Nachunternehmereinsatz ausdrücklich angekündigt hat, ohne jedoch dessen Art und Umfang näher zu konkretisieren.
  • BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02

    Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02
    Denn es lässt sich nicht feststellen, dass das Fehlen der geforderten Nachunternehmererklärung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsverzerrung führen kann und deshalb ein Wertungsausschluss ausnahmsweise nicht geboten ist (soweit man solche Ausnahmen entgegen der vom Bayrischen Obersten Landesgericht, Beschl. v. 19.03.2002, VergabeR 2002, 252 vertretenen Auffassung überhaupt für zulässig halten will).
  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    Die Vergabestelle beanstandete dies zunächst nicht, favorisierte allerdings anfangs Angebote anderer Bieter, die jedoch in mehreren aufeinanderfolgenden Vergabenachprüfungsverfahren scheiterten (vgl. zuletzt den Senatsbeschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02).

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Beschluss vom 18.10.2001, WVerg 8/01; Beschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02; Beschluss vom 18.06.2003, 15 U 606/03) die Auffassung, dass Angebote, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A nicht entsprechen, ausgeschlossen werden müssen.

  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    Die Vergabestelle beanstandete dies zunächst nicht, favorisierte allerdings anfangs Angebote anderer Bieter, die jedoch in mehreren aufeinanderfolgenden Vergabenachprüfungsverfahren scheiterten (vgl. zuletzt den Senatsbeschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02).

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Beschluss vom 18.10.2001, WVerg 8/01; Beschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02; Beschluss vom 18.06.2003, 15 U 606/03) die Auffassung, dass Angebote, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A nicht entsprechen, ausgeschlossen werden müssen.

    An dieser Feststellung ist der Senat durch seine Entscheidung im Verfahren WVerg 6/02 (Beschl. v. 12.06.2002) nicht gehindert.

  • OLG Dresden, 11.02.2003 - 15 U 1627/01

    Angaben zu beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz eines Bieters als

    Insoweit kommt es nicht auf die Streitfrage an, ob ein Erklärungsdefizit i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S.3 VOB/A stets zum Angebotsausschluss führen muss (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, VergR 2002, 252) oder ob ein solcher nicht geboten ist, wenn - ausnahmswweise - feststellbar ist, dass trotz der Unvollständigkeit des Angebots eine dadurch bedingte Wettbewerbsverzerrung ausgeschlossen ist (so die Senatsbeschlüsse vom 18.10.2001, WVerg 8/01 und vom 12.06.2002, WVerg 6/02).

    Ein Bieter, der zur Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung jedenfalls in Teilen Nachunternehmer einsetzen will, erweitert nämlich sein Leistungsspektrum über das hinaus, was er mit den Kräften des eigenen Betriebs zu gewährleisten in der Lage ist; müsste er sich zu Art und Umfang der vorgesehenen Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer erst nach dem Submissionstermin oder gar erst nach Auftragserteilung erstmals erklären, so würde er zum Nachteil anderer Bieter, welche die vom Auftraggeber geforderte Erklärung hierzu mit dem Angebot abgegeben haben, in zeitlicher wie inhaltlicher Hinsicht einen Freiraum beanspruchen, der ihm kalkulationserhebliche Vorteile einräumt und damit grundsätzlich seine Wettbewerbsposition in Konkurrenz zu seinen Mitbietern berührt (vgl. Senatsbeschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02, Umdruck S. 15 f).

    Die Annahme, der Bieter dürfe das bloße Fehlen eines auftraggeberseitig beigefügten Listenvordrucks zum Anlass nehmen, eine geforderte Erklärung nicht oder mit einem völlig konturenlosen Inhalt abzugeben, liegt jedenfalls dann fern, wenn, wie hier, die Vergabeunterlagen in ihrem Gesamtzusammenhang ohne weiteres ein Verständnis nahe legen, wonach das dem Angebot ggf. beizufügende Verzeichnis, wie das Angebot im Übrigen auch, vom Bieter selbst zu erstellen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 12.06.2002, WVerg 6/02, Umdruck S. 14; im Ergebnis ebenso BayObLG aaO.).

  • OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02

    "Aufhebung der Aufhebung" im Nachprüfungsverfahren

    Bei dieser Sachlage liegt ein willkürliches oder sonst treuwidriges Verhalten der Vergabestelle nicht schon darin, dass sie an der Entscheidung, bei einem (dann aus anderen Gründen nicht wertungsfähigen, vgl. Senatsbeschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02) Angebot eine begrenzte Überschreitung der haushaltsmäßig veranschlagten Kosten hinzunehmen, gegenüber anderen Bietern unter anderen, nämlich in zeitlicher wie finanzieller Hinsicht, verschlechterten Bedingungen nicht festhält.
  • VK Sachsen, 20.04.2006 - 1/SVK/029-06

    Doppelte Nachunternehmerbenennung: Angebotsausschluss?

    Indem die Antragstellerin im Bieterangabenverzeichnis für die Positionen 01.01.0023 (Beweissicherungsverfahren), 01.19.0001 (Ausführungsplanungen zu Elektroausrüstungen), 01.21.0003 (SIGEKO) sowie 01.21.0004 (SIGE-Plan) Nachunternehmer benannt hat, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen enthalten sind, hat sie die geforderte Angaben zum tatsächlichen Nachunternehmereinsatz nicht in der erforderlichen zweifelsfreien und vollständigen Art und Weise gemacht (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002, WVerg 0006/02; BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002 - Verg 20/02; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000 - 11 Verg 1/99).

    Fehlende Erklärungen zu Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes sind kalkulationserhebliche Erklärungen, deren Fehlen den zwingenden Ausschluss des Angebots nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A rechtfertigt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002 - WVerg 0006/02; BGH, Urteil vom 07.06.2005 - Az.: X ZR 19/02).

  • BayObLG, 24.01.2003 - Verg 30/02

    Ausschluss des Angebots bei fehlender Eintragung in Handwerksrolle

    Ob eine andere Beurteilung dann geboten ist, wenn die an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen nur einen ganz geringfügigen Anteil (vgl. OLG Celle VergabeR 2002, 176f.) an dem Gesamtauftrag ausmachen oder ob auch in einem solchen Fall das Angebot, weil es unvollständig und damit nicht ohne weiteres annahmefähig ist, ausgeschlossen werden muss (vgl. BayObLG VergabeR 2002, 252/253; offengelassen Thüringer OLG VergabeR 2002, 256/259 sowie 488; OLG Dresden Beschluss vom 12.6.2002 WVerg 6/02 Umdruck S. 12), kann hier dahinstehen.
  • OLG Dresden, 11.04.2006 - WVerg 6/06

    Wertungsausschluss von einem Vergabeverfahren bei fehlender Zuordenbarkeit des

    Ein Bieter, der zur Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung jedenfalls in Teilen Nachunternehmer einsetzen will, erweitert nämlich sein Leistungsspektrum über das hinaus, was er mit den Kräften des eigenen Betriebs zu gewährleisten in der Lage ist; müsste er sich zu Art und Umfang der vorgesehenen Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer konkret erst nach dem Submissionstermin oder gar erst nach Auftragserteilung erstmals erklären, so würde er zum Nachteil anderer Bieter, welche die vom Auftraggeber geforderte Erklärung hierzu mit dem Angebot abgegeben haben, in zeitlicher wie inhaltlicher Hinsicht einen Freiraum beanspruchen, der ihm kalkulationserhebliche Vorteile einräumt und damit seine Wettbewerbsposition in Konkurrenz zu seinen Mitbietern berührt (vgl. Senatsbeschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02; Urteil vom 11.02.2003, 15 U 1627/01; die gegen die letztgenannte Entscheidung zum Bundesgerichtshof erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg).
  • VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05

    Änderungen an den Verdingungsunterlagen: Ausschluss!

    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002, WVerg 0006/02 und des BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, Verg 2/02, vertritt die Antragsgegnerin die Auffassung, eine fehlende Tariftreueerklärung für einen Nachunternehmer führe zwingend zu einem Bieterausschluss, da dieses Erklärungsdefizit zu einer Wettbewerbsverzerrung für die Bieter führen könne und daher gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße.
  • OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 11 Verg 11/03

    Ausschluss wegen fehlender Typenbezeichnung

    Ein transparentes, auf Gleichbehandlung der Bieter beruhendes Vergabeverfahren ist nur zu erreichen, wenn lediglich in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbare Angebote gewertet werden (BGH, WuW/E Verg 743; OLG Dresden, Beschluss v. 12.06.2002 WVerg 6/02).
  • VK Sachsen, 28.01.2004 - 1/SVK/158-03

    Ausschluss bei schwerer Verfehlung

    Die Entscheidung des Auftraggebers, das Angebot der Antragstellerin auszuschließen, ist mit der Rechtsprechung (OLG Dresden, Beschl. WVerg 0006/02 v. 12.06.02, BayObLG, Beschl. Verg 20/02 v. 28.08.02, OLG Frankfurt, Beschl. 11 Verg 1/99 v. 16.05.2000) vereinbar.

    Sie können durch Angaben im EFB-Preisblatt nicht ersetzt oder ergänzt werden (OLG Dresden, Beschl. WVerg 0006/02 v. 12.06.02).

  • OLG Dresden, 08.11.2002 - WVerg 18/02

    Rechtsschutzbedürfnis; Pauschalpreisnachlass; Änderung der Verdingungsunterlagen

  • VK Sachsen, 29.08.2018 - 1/SVK/027-18

    Konzeptionelle oder innovative Leistungen dürfen funktional beschrieben werden!

  • VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02

    Rechtsschutz bei bereits erfolgter Aufhebung

  • VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02

    Aufhebung der Ausschreibung: Neubau Jugendstrafanstalt

  • VK Niedersachsen, 01.02.2008 - VgK-48/07

    Führt fehlende Typenbezeichnung zwingend zum Ausschluss?

  • VK Niedersachsen, 20.12.2004 - 203-VgK-54/04

    Vergabeverfahren über Sanierung eines Verwaltungsgebäudes, Stadtentwässerung und

  • VK Sachsen-Anhalt, 23.08.2005 - 1 VK LVwA 31/05

    Kein Anspruch auf Nachverhandlung

  • VK Sachsen, 08.06.2005 - 1/SVK/051-05

    Planungsleistungen als Nachunternehmerleistungen bei einem Bauauftrag

  • VK Südbayern, 13.07.2004 - 46-06/04

    Wann ist Abweichung von vorgesehener Spezifikationen zulässig?

  • VK Sachsen, 21.05.2004 - 1/SVK/036-04

    Ausschluss eines Nebenangebotes

  • VK Sachsen, 26.11.2003 - 1/SVK/138-03

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für die Beigeladene notwendig?

  • VK Sachsen, 27.04.2004 - 1/SVK/031-04

    Erklärungen zu Nachunternehmerleistungen kalkulationserheblich

  • VK Sachsen, 31.03.2004 - 1/SVK/017-04

    Nachunternehmerleistungen: Ausschluss wegen unklarer Angaben

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - I-3 Wx 258/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2804
OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - I-3 Wx 258/02 (https://dejure.org/2002,2804)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2002 - I-3 Wx 258/02 (https://dejure.org/2002,2804)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2002 - I-3 Wx 258/02 (https://dejure.org/2002,2804)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Zuweisung der Erträge für die Fremdnutzung der Hofdurchfahrt; Instandsetzungskosten für Garagen und Hof; Umfang der Regelungsbefugnis der Gemeinschaft; Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft; Eingriff in den Bereich des Miteigentums ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Beschlüsse einer Eigentümerversammlung; Fehlen einer Regelungskompetenz für die Zuweisung der Erträge für die Fremdnutzung einer Hofdurchfahrt zu den Teileigentümern der Garagen; Beurteilung einer Maßnahme als Instandsetzung oder Instandhaltung oder als ...

  • Judicialis

    WEG § 14; ; WEG § 16; ; WEG § 16 Abs. 1; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 47 Satz 1

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 14 § 16 § 16 Abs. 1 § 22 Abs. 1 § 47 S. 1
    Wohnungseigentumsgesetz : Zuordnung der Erträge aus der Fremdnutzung einer Hofdurchfahrt zu der Instandhaltungsrücklage der Garagen

  • ibr-online

    Ist eine Verbesserung eine ordnungsgemäße Instandsetzung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 79
  • NZM 2003, 28
  • BauR 2003, 1781 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 Wx 258/02
    Da der Eigentümerbeschluss vom 20. Februar 2001 zu TOP 3 damit in den der Disposition der Wohnungseigentümer entzogenen Bereich des Miteigentums des Beteiligten zu 1 eingreift, ist die Beschlussregelung wegen nicht vorhandener bzw. überschrittener Regelungskompetenz als nichtig anzusehen ( BGH NJW 2000, 3500; = NZM 2000, 1184).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 13/02

    Zustimmungsbedürftigkeit aller Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 Wx 258/02
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; Senatsbeschluss - 3 Wx 13/02 - vom 15. März 2002; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95

    WEG -Beschluß zur modernisierenden Instandsetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 Wx 258/02
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; Senatsbeschluss - 3 Wx 13/02 - vom 15. März 2002; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 Wx 81/00

    Entscheidung der Eigentümergemeinschaft über die Sanierung einer durchfeuchteten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 Wx 258/02
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; Senatsbeschluss - 3 Wx 13/02 - vom 15. März 2002; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 4/98

    Sanierung eines Flachdaches durch Herstellung eines Walmdaches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 Wx 258/02
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; Senatsbeschluss - 3 Wx 13/02 - vom 15. März 2002; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1999 - 3 Wx 76/99

    Abgrenzung zwischen baulicher Veränderung und Instandhaltungs- bzw.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 Wx 258/02
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; Senatsbeschluss - 3 Wx 13/02 - vom 15. März 2002; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2008 - 20 W 259/07

    Wohnungseigentümerversammlung: Mehrheitsbeschluss über die Aufstellung eines

    Die von der Antragsteller zitierte Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf NZM 2003, 28 betrifft die Verteilung der Erträge für die Fremdnutzung von gemeinschaftlichem Eigentum, also einen in § 13 Abs. 2 Satz 2 i. v. m. § 16 WEG geregelten Sachverhalt und ist für die hier zu entscheidende Fallgestaltung nicht einschlägig.
  • OLG Schleswig, 08.12.2006 - 2 W 111/06

    Voraussetzungen und Kostentragung bei der Instandsetzung von Wohnungseigentum

    Voraussetzung bleibt jedoch stets ein schwerwiegender Mangel des Gemeinschaftseigentums, der dessen Reparatur von einem gewissen Gewicht oder dessen Erneuerung erforderlich macht (Gottschalg a.a.O. Seite 732 und 733; hinsichtlich einer Fassadenrenovierung: HansOLG WuM 1999, 55; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067, 1068; NZM 2002, 704; NZM 2003, 28; BayOblG …
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2004 - 3 Wx 298/04

    Kein Beschluss einer baulichen Veränderung inform von Entfernung vorhandenen

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, sei eine ordnungsgemäße Instandsetzung [vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 79; Bärmann u.a. - Merle § 22 WEG Rn. 24].
  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 134/02

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Wiederherstellung des ursprünglichen

    Unter den Beteiligten steht außer Streit, dass es sich bei der Wärmedämmung als solcher um eine Maßnahme ordnungsmäßiger Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinn des § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG handelt (vgl. dazu OLG Düsseldorf NZM 2003, 28).
  • LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 206/09

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Begründung;

    Die modernisierende Instandsetzung beinhaltet dagegen Maßnahmen, die über die bloße Wiederherstellung des bisherigen Zustandes hinausgehen und deshalb zu einer baulichen Veränderung führen, aber eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellen (OLG Düsseldorf, NZM 2003, 28, 29; Vandenhouten, a. a. O., Rn. 84).
  • LG Duisburg, 13.10.2004 - 11 T 362/02

    Erforderliche Mehrheit für den Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 79; Bärmann u.a. - Merle § 22 WEG Rn. 24).
  • LG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4a O 202/06

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents über ein Härtungsmittel für wässrige

    Das bedeutet, dass zusammen mit dem Anerkenntnis die Auskunft entweder erteilt werden muss oder aber dass die Auskunft binnen einer kurzen erbetenen und bewilligten Frist erteilt werden muss (OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 79.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 172/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11812
OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 172/02 (https://dejure.org/2003,11812)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.03.2003 - 9 U 172/02 (https://dejure.org/2003,11812)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. März 2003 - 9 U 172/02 (https://dejure.org/2003,11812)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Interesse eines GmbH-Geschäftsführers an der Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung seines Anstellungsvertrages; Kündigung wegen fehlender dienstlicher Veranlassung abgerechneter Fahrt- und Telefonkosten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 626 Abs. 2 BGB; § 520 ZPO
    Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages; Anforderungen an die Begründung einer Berufung; Beachtlichkeit einer bloß abweichenden Beweiswürdigung des Berufungsführers ohne Darlegung begründeter ...

  • Wolters Kluwer

    Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages; Anforderungen an die Begründung einer Berufung; Beachtlichkeit einer bloß abweichenden Beweiswürdigung des Berufungsführers ohne Darlegung begründeter ...

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 3
    Verstoß gegen das Gebot einer aus sich heraus verständlichen Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3
    Anforderungen an Inhalt und Genauigkeit der Berufungsbegründung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 922
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 172/02
    Bei einem Angriff auf erstinstanzliche Rechtsausführungen reicht es nicht aus, die Auffassung des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (BGH VersR 1985, 67, 68; NJW 1995, 1560).

    Im Übrigen verstoßen die Verweisungen gegen das Gebot, dass die Berufungsbegründung aus sich heraus verständlich sein muss (BGH NJW 1995, 1560).

  • BGH, 30.10.1984 - IX ZB 103/84

    Bezugnahme - Schriftsatz - Berufungsbegründung - Beglaubigung - Abschrift - Kopie

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 172/02
    Bei einem Angriff auf erstinstanzliche Rechtsausführungen reicht es nicht aus, die Auffassung des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (BGH VersR 1985, 67, 68; NJW 1995, 1560).
  • BGH, 28.01.1976 - IV ZB 60/75

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 172/02
    Ebenso wenig reicht die bloße Angabe von Richtlinien, nach denen die Überprüfung des Urteils erfolgen soll (BGH VersR 1976, 588).
  • OLG Koblenz, 17.11.2003 - 12 U 1186/02

    Berufung in Verkehrsunfallsachen: Zulässigkeit von Verfahrensrügen nach Ablauf

    Die Berufungsbegründung muss deshalb erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art sowie aus welchen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält (OLG Celle VersR 2003, 922 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.03.2003 - 4 W 28/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10831
OLG Zweibrücken, 25.03.2003 - 4 W 28/03 (https://dejure.org/2003,10831)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.03.2003 - 4 W 28/03 (https://dejure.org/2003,10831)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. März 2003 - 4 W 28/03 (https://dejure.org/2003,10831)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts; Kosten eines Unterbevollmächtigten ; Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung; Sachgemäße Beratung und Vertretung ; Persönliches Gespräch zwischen Anwalt und Partei

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2, Satz 2; ; ZPO § 104; ; BRAO §§ 18 ff.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.2003 - 4 W 28/03
    Reisekosten eines am Prozessgericht nicht zugelassenen und dort auch nicht ansässigen Rechtsanwalts müssen erstattet werden, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (Anschluss an BGH Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 = BGH-Rep 2003, 152 und Aufgabe von Senat OLGRep Zweibrücken 2001, 119 = MDR 2001, 535).

    Dazu rechnen auch die Kosten eines Unterbevollmächtigten, soweit durch dessen Tätigkeit erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart worden sind (BGH Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 = BGHRep 2003, 152 m. zust. Anm. Madert; OLG Düsseldorf MDR 2001, 475; OLG Hamm JurBüro 2001, 366 und 484).

  • OLG Zweibrücken, 13.12.2000 - 4 W 68/00

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.2003 - 4 W 28/03
    Reisekosten eines am Prozessgericht nicht zugelassenen und dort auch nicht ansässigen Rechtsanwalts müssen erstattet werden, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (Anschluss an BGH Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 = BGH-Rep 2003, 152 und Aufgabe von Senat OLGRep Zweibrücken 2001, 119 = MDR 2001, 535).

    An seiner bisherigen Rechtsprechung (MDR 2001, 535 = OLGR Zweibrücken 2001, 119), mit der er einen anderen Standpunkt vertreten hat, hält er nicht mehr fest.

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.2003 - 4 W 28/03
    Reisekosten müssen somit dann erstattet werden, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich waren (BGH aaO S. 153 m.w.N. zum Meinungsstand; vgl. auch BGH WRP 2003, 391, 392).
  • OLG Hamm, 12.02.2001 - 23 W 8/01

    Kostenprognose bei Rechtsstreit vor Landgericht in anderem Bezirk - Gebot

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.2003 - 4 W 28/03
    Dazu rechnen auch die Kosten eines Unterbevollmächtigten, soweit durch dessen Tätigkeit erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart worden sind (BGH Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 = BGHRep 2003, 152 m. zust. Anm. Madert; OLG Düsseldorf MDR 2001, 475; OLG Hamm JurBüro 2001, 366 und 484).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 W 107/00

    Erstattungsfähige Gebühren des Zweitanwalts als Unterbevollmächtigter der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.2003 - 4 W 28/03
    Dazu rechnen auch die Kosten eines Unterbevollmächtigten, soweit durch dessen Tätigkeit erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart worden sind (BGH Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 = BGHRep 2003, 152 m. zust. Anm. Madert; OLG Düsseldorf MDR 2001, 475; OLG Hamm JurBüro 2001, 366 und 484).
  • LAG Hessen, 08.03.2004 - 13 Ta 90/04

    Vorliegen einer Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder

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  • LAG Hessen, 15.08.2012 - 13 Ta 242/12

    Geschäftssitz - Kostenerstattung - Reisekosten - Wohnort

    13 In diesem Sinne stellt auch die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall eine Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dar (vgl. BGH, a.a.O.; BGH vom 18. Dezember 2003, NJW-RR 2004, 855; BGH vom 17. Februar 2004, AGS 2004, 359; BGH vom 21. Januar 2004, BGHReport 2004, 706; BGH vom 6. April 2004, JurBüro 2004, 548; ihm folgend: OLG Zweibrücken v. 25. März 2003 - 4 W 28/03 -, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf v. 12. Mai 2003 - 10 W 34/03 -, RPfleger 2003, 538; OLG Koblenz v. 16. Juni 2003 - 14 W 396/03 und 14 W 397/03 -, RPfleger 2003, 689; Kammerbeschlüsse vom 8. März 2004 - 13 Ta 90/04 - vom 17. Mai 2004 -13 Ta 121/04-; vom 25. Mai 2004 -13 Ta 207/04 - vom 2. November 2004 -13 Ta 444/04 - vom 20. Mai 2005 -13 Ta 58/05 - vom 27. November 2006 -13 Ta 525/06 - vom 25. April 2007 - 13 Ta 59/07 - Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl. 2008, Nr. 7005-7007 VV RVG, Rdz 16 m.w.N.) .
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.03.2003 - 4 W 19/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10661
OLG Zweibrücken, 10.03.2003 - 4 W 19/03 (https://dejure.org/2003,10661)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.03.2003 - 4 W 19/03 (https://dejure.org/2003,10661)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. März 2003 - 4 W 19/03 (https://dejure.org/2003,10661)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Streitwerts für Ansprüche auf Unterlassung von Zuwiderhandlungen; Minderung des Streitwerts; Einfach gelagerte Sachen i.S.d. § 23 a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ; Herabsetzung auf 50 % des Normalstreitwerts

  • Judicialis

    GKG § 12 Abs. 1; ; GKG § 25 Abs. 1; ; GKG § 25 Abs. 3; ; ZPO § 3; ; UWG § 23 a

  • rechtsportal.de

    GKG § 12 Abs. 1; UWG §§ 1 23; ZPO § 3 S. 1
    Streitwert bei einfach gelagerten Wettbewerbsstreitigkeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 03.03.1987 - 5 W 386/87

    Unterlassungsklage; Streitwert; Herabsetzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.2003 - 4 W 19/03
    Der Senat ist der Auffassung, dass in den Fällen des § 23 a UWG 1. Alternative jeweils eine Herabsetzung des Streitwertes im Grundsatz auf 50% des Normalstreitwertes geboten ist (vgl. hierzu auch KG GRUR 1987, 453; Baumbach/Hefermehl UWG 22. Aufl. § 23 a Rdnr. 9 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 27.03.2003 - 1 U 5072/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16418
OLG München, 27.03.2003 - 1 U 5072/02 (https://dejure.org/2003,16418)
OLG München, Entscheidung vom 27.03.2003 - 1 U 5072/02 (https://dejure.org/2003,16418)
OLG München, Entscheidung vom 27. März 2003 - 1 U 5072/02 (https://dejure.org/2003,16418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Arzthaftung; Unzulässigkeit einer Vorabentscheidung durch Teilurteil bezüglich immaterieller Schadensersatzansprüche im Hinblick auf den materiellen Schaden ; Gebot der Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen

  • Judicialis

    GKG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.

  • rechtsportal.de

    Unzulässiges Teilurteil im Arzthaftungsprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.10.2002 - 14 W 606/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10881
OLG Koblenz, 09.10.2002 - 14 W 606/02 (https://dejure.org/2002,10881)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.10.2002 - 14 W 606/02 (https://dejure.org/2002,10881)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Oktober 2002 - 14 W 606/02 (https://dejure.org/2002,10881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 1/99

    Erstattung des Schiedsgutachterhonorars)

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.2002 - 14 W 606/02
    Insofern handelt es sich nicht um Prozesskosten, die im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens berücksichtigt werden können (OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 367, 368; OLG München JurBüro 1989, 1123, 1124; Herget in Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rndr.
  • BGH, 24.11.2005 - VII ZB 76/05

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für ein Schiedsgutachten

    Sie sind in der Regel nicht als notwendige Kosten des Rechtsstreits anzusehen, weil die Einholung des Schiedsgutachtens mit der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs nicht in unmittelbarem Zusammenhang steht (vgl. OLG München, JurBüro 1989, 1123, 1124; OLG Düsseldorf, JurBüro 1999, 367, 368; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 210; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 91 Rn. 13 Schiedsgutachten; Musielak/Wolst, ZPO, 4. Aufl., § 91 Rn. 60; MünchKommZPO-Belz, 2. Aufl., § 91 Rn. 85; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 91 Rn. 79 m. w. Nachw.).
  • OLG Koblenz, 27.05.2015 - 14 W 346/15

    Auslegung der Kostenregelung in einem gerichtlichen Vergleich hinsichtlich der

    Das steht im Einklang mit der allgemeinen Handhabung, auch die Kosten eines Schiedsgutachtens nicht als Prozesskosten einzuordnen (BGH MDR 2006, 657 ; Senat JurBüro 2003, 210 ; Herget in Zöller, ZPO , 30. Aufl., § 91 Rn 13).
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