Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.11.2001 - 23 U 184/00   

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https://dejure.org/2001,10798
OLG Frankfurt, 07.11.2001 - 23 U 184/00 (https://dejure.org/2001,10798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.11.2001 - 23 U 184/00 (https://dejure.org/2001,10798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. November 2001 - 23 U 184/00 (https://dejure.org/2001,10798)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 StBGebV, § 9 StBGebV
    Steuerberatervertrag: Fälligkeit der Gebührenrechnung; Berechnung einer Zeitgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung des Vergütungsanspruchs aus einem Steuerberatervertrag ; Vorleistungspflicht des Steuerberaters hinsichtlich der Herausgabe der Arbeitsergebnisse; Veranschlagung oder Vereinbarung einer Zeitgebühr für den Zeitaufwand des ...

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch; Steuerberatungsvertrag; Rahmengebühren; Zeitgebühr ; Tabelle ; Fälligkeit ; Gebühren ; Auslagen

  • Judicialis

    BGB § 649; ; BGB § ... 196; ; BGB § 201; ; StBG § 66; ; StBGebVO § 4; ; StBGebVO § 9; ; StBGebVO § 12; ; StBGebVO § 13; ; StBGebVO § 11; ; StBGebVO § 12 Abs. 4; ; StBGebVO § 24 I Nr. 12; ; ZPO § 713; ; ZPO § 273; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 23.04.1980 - 2 U 131/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2001 - 23 U 184/00
    Ein Werkvertrag wird dann angenommen, wenn der Steuerberater von einem Auftraggeber, zu dem keine fortlaufende Mandatsbeziehung besteht, mit einer einzelnen Leistung beauftragt wird und auch für das vereinbarte Ergebnis einzustehen hat (Eckert/Böttcher, 2. Auflage (Vorauflage) 1989, vor § 1 StBGebVO 1.3.2; OLG Köln OLGZ 80, 346; OLG München BB 80, 717).
  • OLG München, 29.06.1979 - 8 U 3841/78
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2001 - 23 U 184/00
    Ein Werkvertrag wird dann angenommen, wenn der Steuerberater von einem Auftraggeber, zu dem keine fortlaufende Mandatsbeziehung besteht, mit einer einzelnen Leistung beauftragt wird und auch für das vereinbarte Ergebnis einzustehen hat (Eckert/Böttcher, 2. Auflage (Vorauflage) 1989, vor § 1 StBGebVO 1.3.2; OLG Köln OLGZ 80, 346; OLG München BB 80, 717).
  • LG München I, 17.02.2017 - 4 O 9827/16

    Honoraranspruch eines Steuerberaters nach Kündigung - Zurückbehaltungsrecht

    Nach der Begründung zur StBGebV ist eine Gebühr entstanden, "sobald der Steuerberater auf Grund des Auftrags irgendeine Tätigkeit vorgenommen hat" (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 7.11.2001 - 23 U 184/00, DStRE 2002, 1287).
  • LG Berlin, 12.03.2013 - 15 O 268/12
    Bei Steuerberaterleistungen wird ein Werkvertrag nur dann angenommen, wenn der Steuerberater von einem Auftraggeber, zu dem keine fortlaufende Mandatsbeziehung besteht, mit einer anderen Leistung beauftragt wird und auch für das vereinbarte Ergebnis einzustehen hat (BGH - IX ZR 255/90 -, Urteil vom 17. Oktober 1991; OLG Köln - 8 U 60/06 -, Urteil vom 14. Juni 2007; OLG Frankfurt a. M. - 23 U 184/00 -, Urteil vom 7. November 2001. m. w. N.).
  • LG Duisburg, 05.11.2007 - 2 O 46/05

    Ermäßigung der Steuerberatergebühr bei Anfertigung einer Steuererklärung im

    Es dürfen aber nur Geschäftsunterlagen des Mandanten wegen Honorarforderungen an der konkreten Angelegenheit zurückgehalten werden ( Eckert, StBGebV, Vor § 1, 1.3.13, S. 131; OLG Frankfurt, Urteil v. 07.11.2001, 23 U 184/00, BGH NJW 1997, 2944).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 45/01   

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https://dejure.org/2001,8086
OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 45/01 (https://dejure.org/2001,8086)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.10.2001 - 8 U 45/01 (https://dejure.org/2001,8086)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 8 U 45/01 (https://dejure.org/2001,8086)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Honoraranspruchs für Hilfeleistungen in Steuersachen; Steuerberatende Tätigkeiten durch eine Buchführungshelferin; Nicht erlaubte geschäftsmäßige Steuerberatung; Dienstleistungsfreiheit ; Anwendung niederländischen Rechts; Vertragsstatut; ...

  • Judicialis

    StBerG § 6 Nr. 4; ; StBerG § ... 5; ; StBerG § 3; ; StBerG § 4; ; StBerG § 3 Ziff. 4 n. F.; ; BGB § 817; ; BGB § 134; ; BGB § 817 Satz 2; ; BGB § 242; ; StBGebV § 33; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 134 812 817; EGBGB Art. 27, 28; StBerG § 3
    Berechtigung zur Erstellung von Jahresabschlüssen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98

    Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 45/01
    Nach der Rechtssprechung des BGH (MDR 2000, 794, 795) ist die Dienstleistung aufgrund eines nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrages nicht wertlos, wenn der Leistungsempfänger sonst eine andere zur Geschäftsbesorgung befugte Person beauftragt hätte und dieser eine entsprechende Vergütung hätte zahlen müssen.

    Vielmehr muss sich der Gläubiger dieses Verstoßes bewusst gewesen sein und ihn trotzdem gewollt haben (BGHZ 50, 90, 92; BGH MDR 2000, 794, 795).

  • OLG Hamm, 01.02.1995 - 25 U 116/92
    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 45/01
    Der Verstoß gegen das Verbot des § 5 StBerG führt nach einhelliger Auffassung zur Nichtigkeit des Mandatsvertrages gemäß § 134 BGB (vgl. OLG Hamm, DStR 1995, 1407; GI 1996, 277; Gräfe/Lenzen/Schmeer, a. a. O., Rn. 93; Gehre, StBerG, § 5 Rn. 3).
  • BGH, 29.04.1968 - VII ZR 9/66

    Bereicherungsanspruch bei unerlaubter Rechtsberatung

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 45/01
    Vielmehr muss sich der Gläubiger dieses Verstoßes bewusst gewesen sein und ihn trotzdem gewollt haben (BGHZ 50, 90, 92; BGH MDR 2000, 794, 795).
  • OLG Köln, 06.11.2003 - 8 U 44/03

    Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Abwicklung eines

    a) Im Falle der Nichtigkeit eines Vertrages wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz sind eigene Wertersatzansprüche des Leistenden in Höhe der üblichen oder hilfsweise der angemessen, vom Vertragspartner ersparten Vergütung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGHZ 70, 12, 17 f.; BGHZ 118, 142, 150; BGH NJW 1995, 3122, 3124; BGH NJW 2000, 1560, 1562; Senatsurteil vom 18.10.2001 - 8 U 45/01, OLGR 2002, 104, 106); insbesondere bleiben Bereicherungsansprüche unberührt, die sich aus nicht zu beanstandenden Leistungen ergeben, selbst wenn sie demselben tatsächlichen Verhältnis entstammen (vgl. BGHZ 50, 90, 92 f.).

    Die Abwicklung nach Bereicherungsrecht soll nicht demjenigen, der eine gesetzwidrige Geschäftsbesorgung vornimmt, auf einem Umweg entgegen § 134 BGB doch eine Vergütung verschaffen, sondern sie soll nur verhindern, dass der Empfänger der Leistungen daraus einen ungerechtfertigten Vorteil zieht (Senatsurteil vom 18.10.2001 - 8 U 45/01, OLGR 2002, 104, 106 m.w.N.); das gilt vor allem dann, wenn die Nichtigkeit des Vertrages - wie hier - auch erlaubte Leistungen erfasst (vgl. BGH NJW 2000, 1560, 1562).

    Die aufgrund eines nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrages erbrachte Dienstleistung ist auch nicht wertlos oder minderwertiger, wenn der Leistungsempfänger sonst eine andere - zur Geschäftsbesorgung befugte - Person beauftragt hätte und dieser eine entsprechende Vergütung hätte zahlen müssen (vgl. BGHZ 70, 12, 18; BGH NJW 2000, 1560, 1562; Senatsurteil vom 18.10.2001 - 8 U 45/01, OLGR 2002, 104, 106), wovon hier aufgrund der standardisierten Abwicklung derartiger Bauträgermodelle auszugehen ist.

    Diese Bestimmung schließt einen Bereicherungsanspruch nur dann aus, wenn dem Leistenden, hier der Beklagten, bewusst war, dass er gegen ein gesetzliche Gebot verstößt und den Verstoß gewollt hat (vgl. BGH NJW 2000, 1560, 1562 m.w.N.; Senatsurteil vom 18.10.2001 - 8 U 45/01, OLGR 2002, 104, 106).

  • LG Hamburg, 05.05.2017 - 418 HKO 39/15

    Hilfeleistung in Steuersachen: Erstellung automatisierter Jahresabschlüsse als

    Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen handelt es sich um eine Vorbehaltsaufgabe im Sinne des § 1 StBerG, die den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juni 1980 - 1 BvR 697/77, OLG Köln, Urteil vom 18.10.2001, Az.: 8 U 45/01; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2005, Az.: 23 U 164/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2001, Az.: 23 U 29/01; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2010, Az.: 23 U 174/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2012, Az.: I-20 U 122/11; LG Dessau-Roßau, Urteil vom 10.05.2015, Az.: 3 O 50/14; LG Köln, Urteil vom 26.08.1993, Az.: 31 O 144/93; Erbs/Kohlhaas, StBerG, § 1, Rn.13).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.12.2001 - 12 UF 36/01   

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https://dejure.org/2001,10773
OLG Schleswig, 05.12.2001 - 12 UF 36/01 (https://dejure.org/2001,10773)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.12.2001 - 12 UF 36/01 (https://dejure.org/2001,10773)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 12 UF 36/01 (https://dejure.org/2001,10773)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Teilurteils ; Unterhaltszeitraum; Erwerbsobliegenheit; Zeitliche Zäsur

  • Judicialis

    ZPO § 301

  • rechtsportal.de

    ZPO § 301
    Zulässigkeit eines Teilurteils über verschiedene Unterhaltszeiträume

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 05.04.2000 - 15 UF 5/97

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Geltendmachung von Unterhalt; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.12.2001 - 12 UF 36/01
    In einer solchen Situation ist die getrennte Entscheidung auch über verschiedene Unterhaltszeiträume nicht möglich (vgl. OLG Schleswig, SchlHA 2000, 226 = FamRZ 2000, 1375, und Urteil vom 13.03.2001 - 8 UF 107/00 - zur Frage der Verwirkung).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.08.2001 - 6 WF 35/01   

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https://dejure.org/2001,18781
OLG Zweibrücken, 22.08.2001 - 6 WF 35/01 (https://dejure.org/2001,18781)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.08.2001 - 6 WF 35/01 (https://dejure.org/2001,18781)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. August 2001 - 6 WF 35/01 (https://dejure.org/2001,18781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 12 Abs. 1 § 41
    Anwaltsgebühren: Vorläufige Anordnungen in Familiensachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 17.04.1995 - 6 WF 25/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.08.2001 - 6 WF 35/01
    Bei dem Verfahren der vorläufigen Anordnung handelt es sich um ein unselbstständiges Zwischenverfahren, welches weder eine selbstständige Gebührenangelegenheit noch einen besonderen Verfahrensgegenstand darstellt; die Tätigkeit des Rechtsanwalts in diesem Zwischenverfahren ist durch seine Gebühren in der Hauptsache abgegolten (OLG Zweibrücken, 17. April 1995, 6 WF 25/95, Rpfleger 1996, 42 ; Göttlich/Mümmler, BRAGO , 19. Aufl 1997, Stichwort "einstweilige Anordnung" Kap 5.22, S 451, Berg/Blaß ua, BRAGO Handbuch 2. Auf 1995, Kap H Rz 58).

    Bei dem Verfahren der vorläufigen Anordnung handelt es sich vielmehr um ein unselbständiges Zwischenverfahren, welches weder eine selbständige Gebührenangelegenheit noch einen besonderen Verfahrensgegenstand darstellt; die Tätigkeit des Rechtsanwalts in diesem Zwischenverfahren ist durch seine Gebühren in der Hauptsache abgegolten (Senat, Rpfleger 1996, 42 ; Göttlich/Mümmler, BRAGO , 19. Aufl. 1997, Stichwort "einstweilige Anordnung" Kap. 5.22, S. 451;. Berg/Blass u.a., BRAGO Handbuch, 2. Aufl. 1995, Kap. H. Rdn. 58, jew. m. Rechtsprechungshinweisen).

  • OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 6 WF 105/02

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts im selbständigen Verfahren zur Änderung

    Vielmehr ist die Tätigkeit insoweit mit den Gebühren in der Hauptsache abgegolten (Senat, Beschluss vom 22. August 2001, Az.: 6 WF 35/01).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 13 U 70/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20094
OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 13 U 70/00 (https://dejure.org/2001,20094)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.2001 - 13 U 70/00 (https://dejure.org/2001,20094)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 13 U 70/00 (https://dejure.org/2001,20094)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Pflicht des Betreuers bei Übertragung der Vermögenssorge, Ausweitung der Tätigkeit einer Haushaltshilfe

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1901 Abs. 2
    Vermögenssorge zum Wohle des Betreuten

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 5 O 362/98
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 13 U 70/00
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 16.07.2020 - 2 U 7/19

    Zur den Pflichten des Betreuers bei der Vermögensverwaltung eines vermögenden

    Belange Dritter, wie etwa potentieller Erben, hat der Betreuer entgegen der Auffassung des Klägers nicht zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 2017, 324, bei juris Rn.12; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2001 - 13 U 70/00 -, juris; Palandt/Götz, a. a. O., § 1901 Rn. 3).
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