Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.12.2001 - 7 U 64/01   

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https://dejure.org/2001,4550
OLG Frankfurt, 19.12.2001 - 7 U 64/01 (https://dejure.org/2001,4550)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.12.2001 - 7 U 64/01 (https://dejure.org/2001,4550)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 7 U 64/01 (https://dejure.org/2001,4550)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 158 Abs 1 BGB, § 166 Abs 2 VVG
    Gemischte Kapitallebensversicherung: Zeitpunkt des Rechtserwerbs bei Einräumung eines unwiderruflichen Erlebensfallbezugsrechts zugunsten eines Dritten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch aus einer gemischten Todes- und Erlebensfallversicherung; Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts auf den Erlebensfall; Erwerb eines Anwartschaftsrechts; Aufschiebende Bedingung; Kündigung

  • Judicialis

    BGB § 158 I; ; BGB § 158 II; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 II; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 I Nr. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 158; BGB § 331 Abs. 1; VVG § 166 Abs. 2
    Nur bedingter Rechtserwerb durch unwiderruflich auf den Erlebensfall eingeräumtes Bezugsrecht in der gemischten Todes- und Erlebensfallversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geteilte Bezugs- bzw. Anspruchsberechtigung und sofortiger Rechtserwerb nur hinsichtlich eines der beiden Anspruchsberechtigten möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 963
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 14.09.2000 - 3 U 139/99

    Lebensversicherung: Rechtsstellung des unwiderruflich Bezugsberechtigten für den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2001 - 7 U 64/01
    Wie der 3. Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. am 14.9.2000 (vgl. NJW-RR 2001, 676) entschieden habe, finde auch im Fall der Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechtes auf den Erlebensfall ein sofortiger Rechtserwerb statt.

    Eine rechtliche Konstruktion dergestalt, dass bei einer geteilten Bezugsberechtigung der Erlebensfall auflösende Bedingung des für den Todesfall Begünstigten und umgekehrt der Todesfall auflösende Bedingung des für den Erlebensfall Begünstigten ist (vgl. OLG Frankfurt, 3. Zivilsenat, NJW-RR 2001, 676), scheidet daher nach Auffassung des Senates aus.

  • BGH, 20.05.1992 - XII ZR 255/90

    Zugewinnausgleich bei Anrechten aus gemischter Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2001 - 7 U 64/01
    Der BGH (a.a.O.; BGHZ 118, 242,246) hat jedoch entschieden, dass ­ sofern der Versicherungsnehmer einen Dritten für den Todesfall als unwiderruflich Bezugsberechtigten eingesetzt hat und für den Erlebensfall hingegen selbst anspruchsberechtigt ist - es bei dem sofortigen Rechtserwerb des unwiderruflich Bezugsberechtigten bleibe, dessen Recht sei auflösend bedingt, das des Versicherungsnehmers sei aufschiebend bedingt.
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 651/88

    Versicherungsleistungen - Unwiderrufliches Bezugsrecht -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2001 - 7 U 64/01
    Demgegenüber kann die Klägerin sich nicht auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG VersR 1991, 211; VersR 1991, 942) berufen, da diese sog. Direktversicherungen, d.h. seitens eines Arbeitgebers zugunsten eines Arbeitnehmers abgeschlossene Lebensversicherungen, zum Gegenstand haben, bei denen eine andere Interessenlage besteht.
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 2/89

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht im Konkurs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2001 - 7 U 64/01
    Demgegenüber kann die Klägerin sich nicht auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG VersR 1991, 211; VersR 1991, 942) berufen, da diese sog. Direktversicherungen, d.h. seitens eines Arbeitgebers zugunsten eines Arbeitnehmers abgeschlossene Lebensversicherungen, zum Gegenstand haben, bei denen eine andere Interessenlage besteht.
  • BGH, 18.06.2003 - IV ZR 59/02

    Erwerb von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag bei Einräumung eines

    Das Oberlandesgericht hat die Berufung zurückgewiesen (VersR 2002, 963).
  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2005 - 5 O 103/04
    Wenn der erforderliche Hinweis unterbleibt, ist i. d. R. die Annahme gerechtfertigt, dass dadurch bedingte Verzögerungen auf diesem Versäumnis des Gerichts beruhen und nicht auf einer vorwerfbaren Nachlässigkeit der Beteiligten (vgl. OLG Schleswig OLG-Report 2002, 148 zum Verfahren nach WEG ; OLG Frankfurt am Main OLG-Report 2001, 278 zum Verfahren bei Betreueraufwandsentschädigung).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 102/01   

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https://dejure.org/2002,4587
OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 102/01 (https://dejure.org/2002,4587)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.01.2002 - 13 U 102/01 (https://dejure.org/2002,4587)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 13 U 102/01 (https://dejure.org/2002,4587)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Einwendungsdurchgriff; Kollusives Zusammenwirken zwischen dem Vermittler und dem Veräußerer einer Immobilie; Immobilien- und Finanzierungsvermittler als Erfüllungsgehilfe des Veräußerers; Innere Verknüpfung von Erwerbsgeschäft und Kreditgewährung bei Grundstückskäufen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 286, 278, 607
    Haftung der Bank für Aufklärungspflichtverletzung des Anlagevermittlers bei Immobilienvertrieb nur hinsichtlich des Kreditvertrags auch bei Kenntnis von "Komplettangebot" der Objekt- und Finanzierungsvermittlung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 276 278 607
    Bankrecht; Bankenhaftung bei im sog. Strukturvertrieb vermittelter Immobilien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 607
  • VersR 2003, 1180 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 102/01
    Kenntnisse der Bank über den Zustand des zu finanzierenden Objekts und über die Unangemessenheit des Kaufpreises begründen regelmäßig keinen Wissensvorsprung, der zur Aufklärung des Kreditsuchenden verpflichtet (BGH, NJW 2000, 2352).
  • OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00

    Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung im sog. Strukturvertrieb

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 102/01
    Da der Kläger mit der Berufung in tatsächlicher Hinsicht weiterhin keine Umstände aufzeigt, die zu einer von der angefochtenen Entscheidung abweichenden Beurteilung seiner Rechtsverfolgung führen könnten, und auch in rechtlicher Hinsicht keine neuen Gesichtspunkte aufzeigt, kann im Wesentlichen auf die Gründe des landgerichtlichen Urteils sowie auf die Rechtsausführungen im Urteil des Senats vom 21.03.2001 - 13 U 124/00 - (OLGR 2001, 382 = ZIP 2001, 1808) verwiesen werden.
  • OLG Köln, 16.06.2004 - 13 U 208/03

    Keine Berufung auf nichtige Treuhandvollmacht bei späterer eigener

    Es ist vielmehr zwischen dem Finanzierungs- und dem finanzierten Geschäft zu trennen; die Annahme einer wirtschaftlichen oder rechtlichen Einheit scheidet grundsätzlich aus (Senat in st. Rspr., z.B. OLGR 2001, 382 und OLGR 2002, 148; BGH in st. Rspr., z.B. Urt. vom 22.10.2003 - IV ZR 398/02 -, WM 2003, 2372 = BKR 2004, 21).
  • OLG Köln, 09.04.2003 - 13 U 138/02

    Anspruch auf Darlehensrückzahlung; Verletzung einer vertraglichen

    Allein aus dem die Finanzierungsvermittlung einschließenden "Komplettangebot" des Vertriebs lässt sich ein solcher Einwendungsdurchgriff nicht herleiten (siehe auch Senatsurteil vom 16.01.2002 - 13 U 102/01 -, OLGR 2002, 148 = ZIP 2002, 607).
  • OLG Köln, 29.05.2002 - 13 U 151/01
    Der Senat hat dies in der bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 21. März 2001 wie auch in einer weiteren Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 13 U 102/01 -(ZIP 2002, 607) mit den Worten zusammengefasst:.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01   

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https://dejure.org/2001,2405
OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,2405)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.10.2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,2405)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,2405)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 270 Abs. 3; WEG § 23 Abs. 4
    Fristgerechte Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lübeck - 2 II 31/99
  • LG Lübeck - 7 T 175/00
  • OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 449
  • NZM 2002, 960
  • ZMR 2002, 865
  • BauR 2003, 144 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 11.10.1995 - 9 U 51/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen des OLG Düsseldorf im Urteil vom 11. Oktober 1995 - Az.: 9 U 51/95 -Spielstraße - (NJW-RR 1996, 211) an, das ausgeführt hat: .

    Das Landgericht hat insbesondere zu Recht die Grundsätze entsprechend (d. h. soweit diese Grundsätze mit den Besonderheiten der Wohungseigentümergemeinschaft - insbesondere mit § 14 Nr. 1 WEG - vereinbar sind) angewandt, die das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 11. Oktober 1995 (NJW-RR 1996, 211) entwickelt hat.

  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Die 1-monatige Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG wird jedenfalls dann mit der - hier gegebenen - fristgerechten Einleitung des Anfechtungsantrages bei Gericht gewahrt, wenn der Antrag demnächst zugestellt wird (BGH NJW 1998, 3648).

    Dazu hat insbesondere der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. September 1998 (NJW 1998, 3648) nicht Stellung genommen.

  • BGH, 11.10.1984 - VII ZR 355/83

    Geringfügigkeit einer Verzögerung der Zustellung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Die Einlösung des Schecks war zur Fristwahrung nicht erforderlich (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., § 270 Rn. 8; BGH WM 1985, 36).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Die dafür nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (ZMR 2001, 809) erforderliche Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung ist hier konkludent erfolgt.
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des BGH keine strenge Orientierung an den Lärmmessrichtlinien der TA Lärm angezeigt, da die Mittlungsmethode, wie sie der TA Lärm zugrunde liegt, ihre Aussagefähigkeit für die Bewertung von Zumutbarkeit von Lärm um so mehr verliert, je mehr es um die Zumutbarkeit von Lärm geht, der von wechselnden Ereignissen, wie etwa Sportplätzen oder einem Jugendzeltplatz, ausgeht und jeweils von ganz unterschiedlicher Art und Stärke ist (vgl. BGHZ 121, 248, 255).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Ein Mehrheitsbeschluss ist grundsätzlich weder erforderlich noch ausreichend (BGHZ 73, 196; BayObLG NJW-RR 1993, 206).
  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 269/90

    Kurze Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Kfz-Mieter bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 270 Abs. 3 ZPO (NJW 1991, 1745; 1992, 1820) ist eine Zustellung demnächst erfolgt, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist vorgenommen worden ist; auch längere Fristen können angemessen sein, wenn die Verzögerung auf Versäumnisse des Gerichts und nicht auf eine vorwerfbare Nachlässigkeit der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten zurückzuführen ist.
  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Mit der Rechtsbeschwerde kann nicht geltend gemacht werden, dass die Würdigung des Tatsachengerichtes nicht zwingend sei oder eine andere Würdigung ebenso nahe liege (BGH FGPrax 2000, 130).
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett;

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 270 Abs. 3 ZPO (NJW 1991, 1745; 1992, 1820) ist eine Zustellung demnächst erfolgt, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist vorgenommen worden ist; auch längere Fristen können angemessen sein, wenn die Verzögerung auf Versäumnisse des Gerichts und nicht auf eine vorwerfbare Nachlässigkeit der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten zurückzuführen ist.
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Ein Mehrheitsbeschluss ist grundsätzlich weder erforderlich noch ausreichend (BGHZ 73, 196; BayObLG NJW-RR 1993, 206).
  • OLG Celle, 27.06.1997 - 4 U 47/94

    Ausmaß der von einem Kindergarten ausgehenden Lärmbelästigung; Interesse der

  • OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02

    Rechtzeitige Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen

    Der Senat hat sich bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Beschluss vom 10. Oktober 2001 (2 W 53/2001 - MDR 2002, 449) grundlegend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen in Wohnungseigentumsverfahren angenommen werden kann, dass eine eingetretene Verzögerung bei der Zustellung der Antragsschrift auf einer vorwerfbaren Nachlässigkeit eines nicht anwaltlich Beteiligten beruht.
  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 2 Wx 52/00

    Zum Sondernutzungsrecht eines Vorgartens als PKW-Abstellplatz gemäß

    Nach alledem sind die Antragsgegner nach Treu und Glauben gehalten, die Nutzung der Stellplätze zu dulden (vgl. auch BayObLG WuM 2002, 226).
  • KG, 24.05.2004 - 24 W 83/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Verwirkung des Beschlussanfechtungsrechts;

    Es kann auch dahinstehen, inwieweit die Nichtzahlung der Gerichtskostenvorschüsse für das Beschlussanfechtungsverfahren erheblich ist (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244 und ZMR 1998, 302; BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = ZMR 2001, 294; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 451) oder das WEG-Gericht auch einen anwaltlich vertretenen Beteiligten deutlich auf die möglichen Rechtsfolgen einer verzögerten Einzahlung des Vorschusses hinweisen muss (OLG Schleswig NZM 2002, 960 = ZMR 2002, 865; NZM 2003, 519 = NJW-RR 2003, 951).
  • AG Düsseldorf, 08.07.2005 - 291 II 5/04

    Wahrung der Monatsfrist des § 23 Absatz 4 Satz 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG);

    Die Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG ist mit der ganz herrschenden zutreffenden Auffassung nur dann gewahrt, wenn der Antrag bei Gericht innerhalb dieser Frist eingeht, hinreichend bestimmt ist und die Zustellung demnächst erfolgt (so ausdrücklich der BGH in NJW 1998, Seite 3648; OLG Schleswig NZM 2002, Seite 960 ff., NZM 2003, Seite 519 ff.; OLG Zweibrücken NZM 2002, Seite 960; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 23 Rn. 194; Staudinger/Wenzel, WEG, 12. Aufl., § 43 Rn. 42; Staudinger/Bub, a.a.O., § 23, Rn. 301; abweichend u. a. Gottschalk, NZM 2000, Seite 273 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.03.2001 - 5 U 216/99   

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https://dejure.org/2001,10100
OLG Stuttgart, 12.03.2001 - 5 U 216/99 (https://dejure.org/2001,10100)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.03.2001 - 5 U 216/99 (https://dejure.org/2001,10100)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. März 2001 - 5 U 216/99 (https://dejure.org/2001,10100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 51/95

    Aufhebung eines Vertrages wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung; Lieferung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.03.2001 - 5 U 216/99
    Da das CISG bei nicht vertragsgemäßer Ware nicht zwischen Schlechtlieferung und Falschlieferung differenziert und eine Aliud-Lieferung jedenfalls keine Nichtlieferung im Sinne des Art. 49 Abs. 1 lit. b CISG darstellt (BGHZ 132, 290, 296/297; Staudinger-Magnus, 13. Bearbeitung 1999, RN 22 zu Art. 49 CISG m.w.N.), kann eine Vertragsaufhebung hier nur auf Art. 49 Abs. 1 lit. a CISG gestützt werden.

    Beruht nun - wie hier - die Vertragswidrigkeit auf einer Abweichung von der vertraglichen Beschaffenheit der Ware, so kommt es darauf an, ob eine anderweitige Verarbeitung oder der Absatz der Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, wenn auch mit Preisabschlag, ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich und zumutbar ist (BGHZ 132, 290, 298; Staudinger-Magnus, 13. Bearbeitung 1999, RN 12 zu Art. 25 CISG; Achilles, Kommentar zum UN-Kaufrechtsübereinkommen, RN 4 zu Art. 25 CISG).

  • LG Stuttgart, 16.07.1999 - 20 O 331/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.03.2001 - 5 U 216/99
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 16. Juli 1999 - 20 O 331/97 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Koblenz, 26.03.2014 - 2 U 227/13
    Handelt es sich wie im vorliegenden Fall um Waren, die mit anderem gleichartigen Material vermischt werden, so dass nicht mehr ohne weiteres festgestellt werden kann, aus welcher Lieferung das gegebenenfalls mangelhafte Material stammt, ist eine Untersuchung der Ware vor der Vermischung geboten (vgl. OLG Stuttgart, OLGR 2002, 148; OLG Köln, OLGR 1998, 2).
  • OLG Koblenz, 30.10.2013 - 2 U 1227/12
    Handelt es sich wie im vorliegenden Fall um Waren, die mit anderem gleichartigen Material vermischt werden, so dass nicht mehr ohne weiteres festgestellt werden kann, aus welcher Lieferung das gegebenenfalls mangelhafte Material stammt, ist eine Untersuchung der Ware vor der Vermischung geboten (vgl. OLG Stuttgart, OLGR 2002, 148; OLG Köln, OLGR 1998, 2).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.07.2001 - 23 W 234/01   

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https://dejure.org/2001,9025
OLG Hamm, 09.07.2001 - 23 W 234/01 (https://dejure.org/2001,9025)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.07.2001 - 23 W 234/01 (https://dejure.org/2001,9025)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juli 2001 - 23 W 234/01 (https://dejure.org/2001,9025)
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   OLG Celle, 14.03.2002 - 11 U 151/01   

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https://dejure.org/2002,10198
OLG Celle, 14.03.2002 - 11 U 151/01 (https://dejure.org/2002,10198)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.03.2002 - 11 U 151/01 (https://dejure.org/2002,10198)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. März 2002 - 11 U 151/01 (https://dejure.org/2002,10198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gewährleistungsanspruch aus Werkvertrag: Treuwidrige Berufung des Herstellers eines mangelhaften Spezialfahrzeuges auf die kurze Verjährung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 638 BGB ; § 242 BGB
    Werkvertrag; Gewährleistungsfrist; Spezialfahrzeughersteller ; Verjährung ; Treu und Glauben; Unzutreffende Information

  • Wolters Kluwer

    Werkvertrag; Gewährleistungsfrist; Spezialfahrzeughersteller ; Verjährung ; Treu und Glauben; Unzutreffende Information

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 31.05.2001 - 8 UF 69/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10906
OLG Naumburg, 31.05.2001 - 8 UF 69/01 (https://dejure.org/2001,10906)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31.05.2001 - 8 UF 69/01 (https://dejure.org/2001,10906)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 8 UF 69/01 (https://dejure.org/2001,10906)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ehescheidung; Versorgungsausgleich; Betriebliche Altersversorgung; Öffentlich-rechtliche Zusatzversorgung; Rentenanwartschaft; Familiengericht; Ermittlungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 Satz 3; ; GKG § 17 a

  • rechtsportal.de

    BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 S. 3; GKG § 17 a
    Versorgungsausgleich - Ausgleichsanspruch - Feststellung der Unverfallbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Halle/Saale - 22 F 1518/00
  • OLG Naumburg, 31.05.2001 - 8 UF 69/01
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