Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.07.2002 - 3 U 8/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3228
OLG Köln, 16.07.2002 - 3 U 8/02 (https://dejure.org/2002,3228)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.2002 - 3 U 8/02 (https://dejure.org/2002,3228)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - 3 U 8/02 (https://dejure.org/2002,3228)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen zugesicherter Eigenschaften; Bewertung als Neufahrzeug; Fabrikneuheit; Verkaufszeitpunkt ; Zeitpunkt der Produktionsumstellung; Modellwechsel ; Arglistige Täuschung; Vorvertragliche Pflichtverletzung (culpa in contrahendo - cic); Aufklärungspflicht

  • verkehrsrechtsforum.de

    Die Bezeichnung "Neufahrzeug" ist keine Zusicherung dahingehend, es handele sich bei dem Fahrzeug auch um ein neues Modell.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Neufahrzeug - Wandelungsgrund - zugesicherte Eigenschaft

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 459 a. F.
    Neufahrzeugeigenschaft eines Kfz trotz Modellwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459 Abs. 2 (a.F.)
    Neufahrzeugeigenschaft eines Kfz trotz Modellwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Autokauf - Trotz Modellwechsels noch "fabrikneu"

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Neuwagenkauf - Trotz Modellwechsels noch "fabrikneu"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 517
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98

    Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 3 U 8/02
    Diese Formulierung genügt für die Annahme einer vertraglichen Zusicherung (vgl. hierzu: BGH NJW 1980, 2127 und NJW 2000, 2018, 2019).

    Maßgeblich für die Bewertung als Neufahrzeug ist der "Zeitpunkt des Verkaufs" (BGH NJW 2000, 2018).

    "Fabrikneu" ist nicht mehr anzunehmen, wenn das Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097 und 2127, 2128; OLG Celle OLGR Celle 2001, 223 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211 f.; OLG Koblenz MDR 1996, 1125; OLG Köln DAR 1990, 457; OLG Hamm MDR 1980, 846; vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rz. 464).

    Lagerzeiten stehen nicht entgegen, wenn das Fahrzeug keine standbedingten Mängel aufweist und das Modell noch unverändert produziert wird (BGH NJW 2000, 2018, 2019; 1980, 1097 und 2127, 2128).

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 63/96

    Auslaufmodelle I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 3 U 8/02
    Diesem Gesichtspunkt hat der Bundesgerichtshof (in NJW 1999, 2190, 2192) in einer zum Wettbewerbsrecht ergangenen Entscheidung Rechnung getragen.

    Auch das OLG Celle nimmt Bezug auf die bereits vorgenannte, zu § 3 UWG ergangene Entscheidung des BGH (in NJW 1999, 2190, 2192).

  • BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78

    Fabrikneuheit eines Kfz

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 3 U 8/02
    "Fabrikneu" ist nicht mehr anzunehmen, wenn das Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097 und 2127, 2128; OLG Celle OLGR Celle 2001, 223 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211 f.; OLG Koblenz MDR 1996, 1125; OLG Köln DAR 1990, 457; OLG Hamm MDR 1980, 846; vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rz. 464).

    Lagerzeiten stehen nicht entgegen, wenn das Fahrzeug keine standbedingten Mängel aufweist und das Modell noch unverändert produziert wird (BGH NJW 2000, 2018, 2019; 1980, 1097 und 2127, 2128).

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 243/02

    BGH hält an Neuwagen-Rechtsprechung fest

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in VersR 2003, 517 abgedruckt ist, hat im wesentlichen ausgeführt:.
  • LG Hamburg, 21.02.2003 - 416 O 1/03
    Die Klägerin erwirkte gegen den Beklagten vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht die Verbotsverfügung vom 4. Februar 2002 - Az.: 3 U 8/02 - (Anlage K 7), die auf Widerspruch des Beklagten durch das Landgericht Hamburg Az.: 315 0 761/01 - (Anlage K 8) bestätigt wurde.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02 - 47   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9597
OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02 - 47 (https://dejure.org/2002,9597)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.08.2002 - 1 U 208/02 - 47 (https://dejure.org/2002,9597)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. August 2002 - 1 U 208/02 - 47 (https://dejure.org/2002,9597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines vertraglichen Haftungsausschlusses für Mängel; Beweislast für arglistiges Verschweigen eines Mangels; Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels; Eintritt von Feuchtigkeit in ein Haus als ein für den Kaufentschluss maßgeblicher ...

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 463 Satz 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 460 Satz 1 a.F.; ; BGB § 476 a.F.

  • rechtsportal.de

    Haftung wegen arglistigen Verschweigens des Mangels einer Kaufsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arglistiges Verscheigen von Mangel: Feuchtigkeitsschäden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufhehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326 f.; BGH NJW 1995, 1549 f.; BGH NJW 1990, 42 f.).

    Das positive Wissen um den Mangel schließt nach § 460 Satz 1 BGB a.F. die Haftung bei arglistiger Täuschung aus (BGH NJW 1990, 42 f.).

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02
    Folglich kann die Klage nur unter dem Gesichtspunkt des arglistigen Verschweigens eines Mangels (§§ 463 Satz 2, 476 BGB a.F.) Erfolg haben (BGHZ 109, 327, 330; BGH WM 1970, 162 f.).

    Für Arglist kann, wenn der Verkäufer den Mangel gekannt und Verschwiegen hat, die Lebenserfahrung sprechen (BGHZ 109, 327, 333; Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 476 Rn. 47).

  • BGH, 21.11.1969 - V ZR 151/68

    Verkauf eines Einfamilienhauses mit Büroräumen - Ausschluss der Haftung für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02
    Folglich kann die Klage nur unter dem Gesichtspunkt des arglistigen Verschweigens eines Mangels (§§ 463 Satz 2, 476 BGB a.F.) Erfolg haben (BGHZ 109, 327, 330; BGH WM 1970, 162 f.).

    Der Beweis für die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der §§ 463 Satz 2, 476 BGB a.F. obliegt, wie der Vorderrichter zutreffend ausgeführt hat, dem Käufer (BGH WM 1970, 162, 164).

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufhehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326 f.; BGH NJW 1995, 1549 f.; BGH NJW 1990, 42 f.).
  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufhehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326 f.; BGH NJW 1995, 1549 f.; BGH NJW 1990, 42 f.).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86

    Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02
    Er trägt die Beweislast dafür, dass die Tatbestandsmerkmale der Norm gegeben sind, aus denen er seine Klageansprüche herleitet (BGH WM 1987, 1285 f.).
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08

    Grundstückskaufvertrag: Anfechtung wegen Verschweigens extremer Durchfeuchtung

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, sind auch ohne entsprechende Nachfrage des Käufers solche Umstände offenbarungspflichtig, die für den Kaufentschluss erkennbar von maßgeblicher Bedeutung sind und die der Verkäufer deshalb redlicherweise nicht verschweigen darf, wie etwa ein Feuchtigkeitsbefall (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW-RR 1996, 1332; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2002, 1 U 208/02, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.12.2001 - 4 U 94/01   

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https://dejure.org/2001,8852
OLG Düsseldorf, 04.12.2001 - 4 U 94/01 (https://dejure.org/2001,8852)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2001 - 4 U 94/01 (https://dejure.org/2001,8852)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 4 U 94/01 (https://dejure.org/2001,8852)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rückerstattung von Zahlungen für die Anmietung von Hotelzimmern; Haftung wegen Firmenfortführung bei Erwerb eines Handelsgeschäfts; Keine Haftung wegen Untreue mangels Vermögensbetreuungspflicht; Handeln unter einer fremden Firma

  • Judicialis

    HGB § 25; ; BGB § 329; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; StGB § 266 Abs. 1 zweite Alt.; ; StGB § 263

  • VersR (via Owlit)

    HGB § 25; BGB § 329; BGB § 823 Abs. 2; BGB § 826; StGB § 263; StGB § 266 Abs. 1
    Anforderung an Firmenfortführung i. S. v. § 25 HGB

  • rechtsportal.de

    Zur Nachhaftung eines ausgeschiedenen Geschäftsführer einer Tagungs- und Kongresservice GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 994
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.1982 - II ZR 166/81

    Haftung für Altverbindlichkeiten, wer ein unter Lebenden erworbenes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2001 - 4 U 94/01
    Maßgeblich ist vielmehr, dass jedenfalls der Kern des Unternehmens rechtsgeschäftlich auf den Erwerber übertragen wird, so dass der Unternehmensträger wechselt (vgl. BGH NJW 1982, 1647; OLG Hamm NJW-RR 1995, 734; Münchener Kommentar-Lieb, § 25 HGB, Rdnr. 40; Baumbach/Duden/Hopt, 30. Aufl., § 25 HGB, Rdnr. 4).

    Denn ein nur im Innenverhältnis vereinbarter stiller Erwerb unter Fortführung des Geschäftsbetriebes durch den bisherigen Inhaber als verdeckten Treuhänder genügte hierfür nicht (BGH NJW 1982, 1647, 1648; Baumbach/Duden/Hopt, 30. Aufl. § 25 HGB, Rdnr. 4; Münchener Kommentar-Lieb, § 25 HGB, Rdnr. 46).

  • BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68

    Weiterverkaufserlös - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, vertragliche Nebenpflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2001 - 4 U 94/01
    Die Pflicht, einen Vertrag zu erfüllen und dabei auf die Interessen des Vertragsgegners Rücksicht zu nehmen, stellt noch keine Treuepflicht im Sinne von § 266 StGB dar, so dass die bloße Nichterfüllung allgemeiner Vertragspflichten nicht unter die Strafdrohung der genannten Vorschrift fällt (BGHSt 22, 190, 191; Tröndle/Fischer, 50. Aufl., § 266 StGB, Rdnr. 8; Lackner/Kühl, 23. Aufl., § 266 StGB, Rdnr. 11).
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78

    Unterlassen eines Konkursantrages - Treueverhältnis im Sinne des § 266

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2001 - 4 U 94/01
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die Klägerin mit der von ihr geschuldeten Leistung in vollem Umfang in Vorlage getreten ist und darauf vertraut hat, die Erstbeklagte bzw. der Beklagte zu 2) als ihr Geschäftsführer werde die Zahlungen zur Charterung der Hotelschiffe einsetzen (vgl. RGSt 69, 146, 147; BGHSt 28, 20, 24).
  • RG, 25.02.1935 - 2 D 57/35

    Übernimmt der Händler, der sich bei der Aufnahme von Einzel-Warenbestellungen den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2001 - 4 U 94/01
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die Klägerin mit der von ihr geschuldeten Leistung in vollem Umfang in Vorlage getreten ist und darauf vertraut hat, die Erstbeklagte bzw. der Beklagte zu 2) als ihr Geschäftsführer werde die Zahlungen zur Charterung der Hotelschiffe einsetzen (vgl. RGSt 69, 146, 147; BGHSt 28, 20, 24).
  • OLG Hamm, 13.12.1994 - 7 U 91/94

    Firmenfortführung durch Erhalt der Firmenidentität

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2001 - 4 U 94/01
    Maßgeblich ist vielmehr, dass jedenfalls der Kern des Unternehmens rechtsgeschäftlich auf den Erwerber übertragen wird, so dass der Unternehmensträger wechselt (vgl. BGH NJW 1982, 1647; OLG Hamm NJW-RR 1995, 734; Münchener Kommentar-Lieb, § 25 HGB, Rdnr. 40; Baumbach/Duden/Hopt, 30. Aufl., § 25 HGB, Rdnr. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 240/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11244
OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 240/99 (https://dejure.org/2002,11244)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.01.2002 - 3 U 240/99 (https://dejure.org/2002,11244)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 3 U 240/99 (https://dejure.org/2002,11244)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb i.S.d. § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Veröffentlichung des Futtermittels "G 2" in einer Reihe mit Milchleistungsfuttermitteln ; Warnung vor Futtermitteln ohne Energieangabe ; Unter dem Schutz von Art. ...

  • Judicialis

    BGB § 249; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de

    BGB § 249; ZPO § 287

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