Rechtsprechung
   OLG München, 08.06.2004 - 1 U 1976/04   

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https://dejure.org/2004,8799
OLG München, 08.06.2004 - 1 U 1976/04 (https://dejure.org/2004,8799)
OLG München, Entscheidung vom 08.06.2004 - 1 U 1976/04 (https://dejure.org/2004,8799)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - 1 U 1976/04 (https://dejure.org/2004,8799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Festsetzung im Bebauungsplan: "Flachdach"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Flachdächern im Bereich eines Bebauungsplanes; Gebot der Rücksichtnahme; Wahrung der Abstandsflächen

  • Judicialis

    BayBauO Art. 64; ; VwGO § 123; ; BGB § 839 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtspflichtverletzung bei Zulassung eines vom Bebauungsplan abweichenden Bauvorhabens [Genehmigungsfreistellung] - baurechtliche Definition des Begriffs "Flachdach"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Flachdach" im Bebauungsplan - nachbarschützend?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Amtshaftungsanspruch und Gebrauch eines Rechtsmittels (IBR 2006, 1033)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1993 - 11 B 1789/93

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot; Errichtung eines Satteldaches;

    Auszug aus OLG München, 08.06.2004 - 1 U 1976/04
    Das ist heute nicht anders, da § 9 BauGB insoweit keine Änderung enthält (BVerwG NVwZ 2000, 1169; zum Flachdach ausdrücklich OVG Münster bei juris, Beschluss vom 03.09.1993, Az. 11 B 1789/93).
  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 132/88

    Entschädigung wegen enteignungsgleichen Eingriffs durch Unterschutzstellung eines

    Auszug aus OLG München, 08.06.2004 - 1 U 1976/04
    § 839 Abs. 3 BGB ist zwar nicht anwendbar, doch gelten seine Grundsätze über § 254 BGB entsprechend (BGHZ 110, 12).
  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auszug aus OLG München, 08.06.2004 - 1 U 1976/04
    Das ist heute nicht anders, da § 9 BauGB insoweit keine Änderung enthält (BVerwG NVwZ 2000, 1169; zum Flachdach ausdrücklich OVG Münster bei juris, Beschluss vom 03.09.1993, Az. 11 B 1789/93).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.06.2005 - 5 WF 75/05   

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https://dejure.org/2005,5789
OLG Zweibrücken, 24.06.2005 - 5 WF 75/05 (https://dejure.org/2005,5789)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.06.2005 - 5 WF 75/05 (https://dejure.org/2005,5789)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Juni 2005 - 5 WF 75/05 (https://dejure.org/2005,5789)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren; Annahme hinreichender Erfolgsaussichten bei Abhängigkeit des Ergebnisses des Rechtsstreits von der Einholung eines Sachverständigengutachtens; Prozessuale Folgen des Bestreitens ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vaterschaftsfeststellungsklage und Prozeßkostenhilfe

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Abstammung - Anforderungen an das Verteidigungsvorbringen gegen eine Vaterschaftsfeststellungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 271
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02

    PKH für Vaterschaftsfeststellungsklagen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2005 - 5 WF 75/05
    Eine Auffassung geht dahin, der als Vater in Anspruch genommene Beklagte habe dazu ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darzulegen (vgl. etwa OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 5 147; OLG Köln, FamRZ 2003, 1018; OLG Hamburg, FamRZ 2000, 1587).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04

    Vaterschaftsfeststellungsklage: Nachträgliche Prozesskostenhilfebewilligung für

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2005 - 5 WF 75/05
    Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLGR Stuttgart 2005, 277) stellt nach den Umständen des Einzelfalles unterschiedliche Anforderungen an die Substantiierungspflicht des Beklagten, die jedenfalls über die Behauptung einer bloß abstrakten Möglichkeit hinausgehen, dass ein anderer als Vater in Betracht kommt.
  • OLG Koblenz, 06.06.2001 - 13 WF 330/01

    Prozeßkostenhilfe für das die Vaterschaft nicht behauptende Kind im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2005 - 5 WF 75/05
    Andere wollen auf die Prüfung der Erfolgsaussicht ganz verzichten, insbesondere dann, wenn der Rechtsstreit für den Beklagten nicht vermeidbar, weil ein Anerkenntnis ausgeschlossen ist wie im Falle der Vaterschaftsanfechtung (OLG Bamberg FamRZ 1990, 182; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1194; Musielak/Fischer, ZPO 4. Aufl. § 114 Rdnr. 28; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl. § 114 Rdnr. 58).
  • OLG Hamburg, 11.02.1999 - 12 WF 13/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2005 - 5 WF 75/05
    Eine Auffassung geht dahin, der als Vater in Anspruch genommene Beklagte habe dazu ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darzulegen (vgl. etwa OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 5 147; OLG Köln, FamRZ 2003, 1018; OLG Hamburg, FamRZ 2000, 1587).
  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 24 WF 558/10

    Vaterschaft; Feststellung; Eltern-Kind-Verhältnis

    Nach einer dritten Ansicht genügt bereits das Bestreiten der Vaterschaft mit Nichtwissen (OLGR Zweibrücken 2005, 788 m.w.N.).
  • KG, 31.01.2007 - 3 WF 7/07

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren; Prozesskostenhilfe: Notwendigkeit der

    Im Rahmen der dem Familiengericht in Kindschaftssachen obliegenden Amtsermittlungspflicht (§§ 616 Abs. 1, 640 Abs. 1 ZPO) müssen aber ohnehin, damit abschließend geklärt werden kann, ob die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden kann oder ob dem schwerwiegende Zweifel entgegenstehen (§ 1600 d Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB), im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte zu den Aufklärungspflichten in Kindschaftssachen (vgl. BGH, FamRZ 1991, 426 ff.; BGH, FamRZ 1986, 663 ff.; BayObLG, FamRZ 1999, 1363 ff.; OLG Zweibrücken, OLGR 2005, 788 f.) selbst bei nicht weiter substantiierten Mehrverkehrseinreden wegen der Bedeutung der Statusfeststellung primär alle zur Feststellung der biologischen Vaterschaft zur Verfügung stehenden, eine weitere Aufklärung versprechenden Beweismittel erhoben werden, so dass vor Ausschöpfung der insoweit ganz im Vordergrund stehenden medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnismöglichkeiten letztlich auch gar kein Rückgriff auf eine nach den bisherigen Angaben der Mutter in Betracht kommende Vaterschaftsvermutung nach § 1600 d Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 BGB genommen werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 24 U 183/10

    Verfahrensrecht - Wann ist die Rüge internationaler Zuständigkeit rechtzeitig?

    a) In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird, soweit feststellbar, einhellig die Rechtsauffassung vertreten, dass sich die beklagte Partei im Sinne des Art. 18 S. 1 LugÜ-I (= Art. 18 S. 1 EuGVÜ/Art. 24 S. 1 EuGVVO) bereits mit Einreichung der Klageerwiderung bei dem angerufenen vertrags- bzw. mitgliedsstaatlichen Gericht "auf das Verfahren vor ihm einlässt", so dass die Rüge internationaler Zuständigkeit erst in einem nachfolgenden Schriftsatz oder gar erst mit dem Eintritt in die mündliche Verhandlung verspätet sei (OLG Düsseldorf [10. ZS] RIW 1990, 670; OLG Hamm RIW 1999, 540; OLG Frankfurt IPrax 2000, 525; OLG Rostock MDR 2006, 271 [juris Rn. 18]; OLG Celle IPRspr 2008, Nr. 127, 431; ebs.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05   

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https://dejure.org/2005,10530
OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05 (https://dejure.org/2005,10530)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.05.2005 - 10 W 29/05 (https://dejure.org/2005,10530)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 10 W 29/05 (https://dejure.org/2005,10530)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung des Rubrums eines noch nicht verkündeten Urteils hinsichtlich der Parteibezeichnung der Beklagten; Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit; Vorliegen eines geeigneten Grundes zur Rechtfertigung für Misstrauen gegen die ...

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 45 Abs. 1; ; ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 319; ; ZPO § 348 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 568 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 569 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Rubrumsberichtigung ohne Anhörung des Prozessgegners

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05
    Es kommt nicht darauf an, ob der abgelehnte Richter tatsächlich befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält; maßgebend ist vielmehr allein, ob genügend objektive Gründe vorliegen, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken könnten, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 37; BGHZ 77, 70, 72; BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221; BGH, NJW 2004, 164; BayObLGZ 86, 252; BayOblGZ 87, 217; BayOblG, NJW 1999, 1875; OLG Dresden MDR 2005, 106; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, § 42 ZPO Rn. 9).
  • BayObLG, 24.02.1999 - 2Z BR 18/99

    Befangenheit eines Richters wegen Hinweises auf eine mögliche Verjährung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05
    Es kommt nicht darauf an, ob der abgelehnte Richter tatsächlich befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält; maßgebend ist vielmehr allein, ob genügend objektive Gründe vorliegen, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken könnten, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 37; BGHZ 77, 70, 72; BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221; BGH, NJW 2004, 164; BayObLGZ 86, 252; BayOblGZ 87, 217; BayOblG, NJW 1999, 1875; OLG Dresden MDR 2005, 106; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, § 42 ZPO Rn. 9).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05
    Das ist der Fall, wenn der abgelehnte Richter die seiner richterlichen Tätigkeit gesetzten Schranken missachtet und mit seiner Prozessführung die in der Verfassung wurzelnden elementaren Regeln zum Schutz der Grundrechte, insbesondere des Persönlichkeitsrechts, verletzt und das Vorgehen des Richters aus diesem Grunde den Anschein der Willkür erweckt (BVerfGE 5, 13, 15; 4, 1, 7).
  • OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 9 W 43/03

    Richterablehnung: Entscheidungskompetenz bei Ablehnung eines originären

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05
    Von dieser Zuständigkeitszuweisung geht der Senat in Übereinstimmung mit einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte im Vordringen begriffenen Ansicht (vgl. KG, NJW 2004, 2104 f.; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 523; in der neueren Rechtsprechung bislang - soweit ersichtlich - allein anderer Auffassung: OLG Frankfurt, OLGR 2004, 271) und in Abkehr zur älteren Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, JMBl. NW 1978, 68; OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 256; OLG Hamburg, NJW 1992, 1462, 1463) und zu der in der Literatur vertretenen gegenteiligen Auffassung (Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, § 45 ZPO Rn. 1 f. m. w. N.) aus (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Dezember 2004, 10 W 35/04; Beschluss vom 18. Januar 2005, 10 W 82/04).
  • KG, 12.04.2004 - 15 W 2/04

    Richterablehnung: Einzelrichterentscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05
    Von dieser Zuständigkeitszuweisung geht der Senat in Übereinstimmung mit einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte im Vordringen begriffenen Ansicht (vgl. KG, NJW 2004, 2104 f.; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 523; in der neueren Rechtsprechung bislang - soweit ersichtlich - allein anderer Auffassung: OLG Frankfurt, OLGR 2004, 271) und in Abkehr zur älteren Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, JMBl. NW 1978, 68; OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 256; OLG Hamburg, NJW 1992, 1462, 1463) und zu der in der Literatur vertretenen gegenteiligen Auffassung (Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, § 45 ZPO Rn. 1 f. m. w. N.) aus (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Dezember 2004, 10 W 35/04; Beschluss vom 18. Januar 2005, 10 W 82/04).
  • BGH, 09.12.1992 - XII ZB 114/92

    Anfechtung einer Entscheidung des Familiengerichts in einer Nichtfamiliensache

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05
    Insofern steht einer erneuten Rubrumsberichtigung wie von der Klägerin beantragt kein Hindernis entgegen, denn eine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 319 ZPO liegt vor, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt und ohne weiteres erkennbar ist (BGH, MDR 1993 382).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05
    Es kommt nicht darauf an, ob der abgelehnte Richter tatsächlich befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält; maßgebend ist vielmehr allein, ob genügend objektive Gründe vorliegen, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken könnten, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 37; BGHZ 77, 70, 72; BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221; BGH, NJW 2004, 164; BayObLGZ 86, 252; BayOblGZ 87, 217; BayOblG, NJW 1999, 1875; OLG Dresden MDR 2005, 106; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, § 42 ZPO Rn. 9).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05
    Das ist der Fall, wenn der abgelehnte Richter die seiner richterlichen Tätigkeit gesetzten Schranken missachtet und mit seiner Prozessführung die in der Verfassung wurzelnden elementaren Regeln zum Schutz der Grundrechte, insbesondere des Persönlichkeitsrechts, verletzt und das Vorgehen des Richters aus diesem Grunde den Anschein der Willkür erweckt (BVerfGE 5, 13, 15; 4, 1, 7).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.1993 - 16 WF 58/93

    Befangenheit; Bearbeitung; Umgangsrecht; Antrag; Richter

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05
    Das prozessuale Vorgehen eines Richters rechtfertigt erst dann die Besorgnis der Befangenheit, wenn es einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt oder wenn es sich von der normalerweise geübten Verfahrenspraxis so weit entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung geradezu aufdrängen muss (BayObLG, DRiZ 1977, 245 m. w. N.; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 193; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 46; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2000, 36).
  • OLG Dresden, 07.10.2004 - 6 W 972/04

    Besorgnis der Befangenheit wegen Vorbefasstheit des Richters

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05
    Es kommt nicht darauf an, ob der abgelehnte Richter tatsächlich befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält; maßgebend ist vielmehr allein, ob genügend objektive Gründe vorliegen, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken könnten, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 37; BGHZ 77, 70, 72; BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221; BGH, NJW 2004, 164; BayObLGZ 86, 252; BayOblGZ 87, 217; BayOblG, NJW 1999, 1875; OLG Dresden MDR 2005, 106; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, § 42 ZPO Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2004 - 1 W 26/04

    Verfahren der Richterablehnung: Gesetzlicher Richter für die Entscheidung über

  • OLG Naumburg, 18.01.2005 - 10 W 82/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund Erstattung einer

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

  • OLG Karlsruhe, 15.11.1977 - 7 W 40/77
  • OLG Frankfurt, 26.11.1999 - 13 W 66/99
  • BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77

    Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv;

  • BGH, 03.06.2003 - X ZB 47/02

    Zulässigkeit der Berichtigung einer Parteibezeichnung

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Rechtsprechung
   KG, 10.02.2005 - 9 U 166/04   

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https://dejure.org/2005,10997
KG, 10.02.2005 - 9 U 166/04 (https://dejure.org/2005,10997)
KG, Entscheidung vom 10.02.2005 - 9 U 166/04 (https://dejure.org/2005,10997)
KG, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 9 U 166/04 (https://dejure.org/2005,10997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zustellung einer Beschlussverfügung durch Empfangsbekenntnis eines Anwalts

  • Judicialis

    ZPO § 91a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 172 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 174 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 187 Satz 1 a. F.; ; ZPO § 189 n. F.; ; ZPO § 195; ; ZPO § 929 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 172 Abs. 1 Satz 1 § 189 § 929 Abs. 2
    Zur Zustellung einer Beschlussverfügung durch Empfangsbekenntnis eines Anwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus KG, 10.02.2005 - 9 U 166/04
    Ob eine Prozessvollmacht tatsächlich bestand, ist im Hinblick auf den erforderlichen Vertrauensschutz für die Gegenseite unerheblich (vgl. BGHZ 118, 312, 322; BGH NJW 2002, 1728, 1729).
  • OLG Dresden, 13.05.2003 - 11 W 586/03

    Zustellung; Mangel; Heilung; Kenntnis

    Auszug aus KG, 10.02.2005 - 9 U 166/04
    Diese Auffassung ist aber überholt, da § 189 ZPO n. F. im Gegensatz zu § 187 Satz 1 ZPO a. F. kein Ermessen des Gerichts mehr vorsieht (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2003, 1721; 1721; Zöller/Vollkommer, a. a. O. § 929 Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 21.03.1973 - 7 U 34/72
    Auszug aus KG, 10.02.2005 - 9 U 166/04
    Die Zustellung der einstweiligen Verfügung von Anwalt zu Anwalt war erst abgeschlossen, als das Empfangsbekenntnis (noch am 1.4.2004 per Fax) beim Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers einging (vgl. OLG Frankfurt a. M. NJW 1973, 1888; OLG Nürnberg MDR 1976, 939; Zöller/Stöber a. a. O. § 174 Rn. 19).
  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 100/99

    Wirkung und Umfang einer Vertretungsanzeige für die beklagte Partei

    Auszug aus KG, 10.02.2005 - 9 U 166/04
    Ob eine Prozessvollmacht tatsächlich bestand, ist im Hinblick auf den erforderlichen Vertrauensschutz für die Gegenseite unerheblich (vgl. BGHZ 118, 312, 322; BGH NJW 2002, 1728, 1729).
  • KG, 15.11.2004 - 9 W 154/04

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Kein Entfallen der Wiederholungsgefahr bei

    Auszug aus KG, 10.02.2005 - 9 U 166/04
    Die Wiederholungsgefahr war, wie der Senat mit Beschluss vom 15.11.2004 im Hauptsacheverfahren der Parteien - 9 W 154/04 - ausgeführt hat, bis zur strafbewehrten Unterlassungserklärung der Beklagten vom 25.6.2004 gegeben.
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des

    Auszug aus KG, 10.02.2005 - 9 U 166/04
    Für eine Heilung reicht es - wie schon das Landgericht zutreffend erkannt hat - aus, dass derjenige, der ein Schriftstück erhalten hat, nachträglich richtiger Zustellungsadressat wird, wenn er das Schriftstück zu diesem Zeitpunkt noch im Besitz hat (vgl. BGH NJW 1989, 1154).
  • OLG Hamburg, 08.07.1993 - 3 U 68/93

    Anforderungen an die Zustellung einer Unterlassungsverfügung

    Auszug aus KG, 10.02.2005 - 9 U 166/04
    Zwar ist eine Heilung von Zustellungsmängeln bei Beschlussverfügungen verbreitet mit der Begründung abgelehnt worden, das Wirksamwerden der einstweiligen Verfügung dürfe nicht von einer gerichtlichen Ermessensentscheidung abhängig gemacht werden (vgl. OLG Hamburg WRP 1993, 822; KG WRP 1998, 410; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Auflage, Kap. 55 Rn. 46 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Nürnberg, 30.04.1976 - 1 U 6/76
    Auszug aus KG, 10.02.2005 - 9 U 166/04
    Die Zustellung der einstweiligen Verfügung von Anwalt zu Anwalt war erst abgeschlossen, als das Empfangsbekenntnis (noch am 1.4.2004 per Fax) beim Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers einging (vgl. OLG Frankfurt a. M. NJW 1973, 1888; OLG Nürnberg MDR 1976, 939; Zöller/Stöber a. a. O. § 174 Rn. 19).
  • LG Berlin, 26.09.2006 - 9 O 355/06

    Anspruch der Tschechischen Republik auf Unterlassen der Nutzung des Namens

    Dieser Gedanke wird ebenfalls vertreten in der Entscheidung des Kammergerichts vom 10. Februar 2005 - 9 U 166/04 -.
  • LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 482/09

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung

    Die Zustellung ist auch nicht nach dem auf den auf zu vollziehende Beschlussverfügungen anwendbaren § 189 ZPO (vgl. KG, KGR Berlin 2005, 788-789, zit. nach juris Rdnr. 6) durch die bereits zuvor übermittelte Übersendung der einstweiligen Verfügung per einfachen Brief, der auch die zweite Seite der Beschlussverfügung enthielt, geheilt worden.
  • LG Berlin, 03.05.2012 - 27 O 221/10

    Aufhebung einer Urteilsverfügung, da sie nicht fristgerecht vollzogen wurde;

    Denn eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt ist erst abgeschlossen, wenn das Empfangsbekenntnis beim zustellenden Anwalt eingeht (vgl. OLG Frankfurt a. M. NJW 1973, 1888; OLG Nürnberg MDR 1976, 939, Kammergericht; Beschluss vom 10.2.2005, 9 U 166/04).
  • LG Köln, 21.04.2016 - 31 O 469/15
    Denn die Zustellung der einstweiligen Verfügung von Anwalt zu Anwalt war abgeschlossen, als das Empfangsbekenntnis am 18.01.2016 beim Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin einging (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 9 U 166/04 -, juris m.w.N.; Zöller/Stöber ZPO, 31. Aufl. (2016), § 174 Rn. 19).
  • LG Düsseldorf, 21.09.2006 - 4b O 80/06

    Elektrische Leuchte

    Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer anschließt, erfasst die Heilungsmöglichkeit des § 189 ZPO auch Mängel in Bezug auf die Art der Zustellung (Zöller/Vollkommer, 24. Aufl. 2004, § 919 ZPO Rn 14 aE unter Verweis auf OLGR Celle 2000, 333f.; Zöller/Stöber, aaO. § 189 ZPO Rn 6; OLG Dresden, NJW-RR 2003, 1721; KG, Beschluss vom 10.02.2005 - 9 U 166/04 -, verfügbar bei beck-online BeckRS 2005 09483) und ist nicht bloß auf Mängel im Zustellungsvorgang beschränkt (so Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl. 2003, Rn 315 aE mwN in Fn 76; Klute, GRUR 2005, 924 [926]).
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Rechtsprechung
   KG, 02.05.2005 - 16 UF 54/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17216
KG, 02.05.2005 - 16 UF 54/05 (https://dejure.org/2005,17216)
KG, Entscheidung vom 02.05.2005 - 16 UF 54/05 (https://dejure.org/2005,17216)
KG, Entscheidung vom 02. Mai 2005 - 16 UF 54/05 (https://dejure.org/2005,17216)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Rechtsmittels gegen ein zweites Versäumnisurteil; Auslegung einer ohne Rechtsanwalt eingelegten Berufung als Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 514 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114; ZPO § 514 Abs. 2
    Konkludenter Antrag auf PKH-Bewilligung bei Rechtsmitteleinlegung ohne Anwalt unter Hinweis auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Pankow/Weißensee - 26 F 1710/04
  • KG, 02.05.2005 - 16 UF 54/05
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.05.1991 - XII ZB 56/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen langer Postlaufzeiten zwischen Polen

    Auszug aus KG, 02.05.2005 - 16 UF 54/05
    Die vom Beklagten selbst ohne anwaltlichen Beistand eingelegte Berufung war, wie sich aus der dortigen Bezugnahme des Beklagten auf seine schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse ergibt, auszulegen auch als ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren (dazu BGH VersR 1991, 1424).
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