Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.01.2006 - 17 U 344/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9792
OLG Karlsruhe, 16.01.2006 - 17 U 344/05 (https://dejure.org/2006,9792)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.01.2006 - 17 U 344/05 (https://dejure.org/2006,9792)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Januar 2006 - 17 U 344/05 (https://dejure.org/2006,9792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruchsverjährung: Dauer der Verjährungshemmung bei Verhandlungen über Verjährungsverzicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung; Anforderungen an einen Erlass einer Forderung aus einem Bürgschaftsvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung bei unverjährter Bürgschaftsforderung - Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen über Verjährungsverzicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1392
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96

    Ermittlung des Urteilsinhalts bei Divergenz zwischen Urteilsformel und -gründen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2006 - 17 U 344/05
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass selbst dann, wenn der Schuldner sich auf den Eintritt der Verjährung beruft, aber dem Gläubiger Umstände darlegt, die ihn zur Annahme der Verjährung kommen lassen, als Verhandlung gewertet wird und zur Hemmung der Verjährung führt (BGH, NJW 1997, 3447, 3448 f.; MünchKommBGB/Grothe, Ergänzungsband 1a, 4. Aufl, § 203 Rn. 5).
  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 173/81

    Ärztliche Schieds- oder Gutachterstelle - Arzthaftungsprozeß - Verjährung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2006 - 17 U 344/05
    Der Begriff der "Verhandlung" ist weit auszulegen (BGH NJW 1983, 2075).
  • BGH, 14.02.1978 - VI ZR 78/77

    Abstandnahme von einem Verzicht auf die Einrede der Verjährung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2006 - 17 U 344/05
    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass einem Gläubiger eine angemessene, jedoch in aller Regel kurze Übergangsfrist zur Klageerhebung zur Verfügung steht, wenn ein Schuldner zunächst auf die Einrede der Verjährung verzichtet und an diesem Verzicht später nicht mehr festhalten will (BGH, NJW 1978, 1256).
  • OLG Hamm, 24.02.2015 - 24 U 94/13

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem

    Die Frage, ob die Bitte um Erklärung eines Verzichts auf die Einrede der Verjährung überhaupt als Verhandlung i.S.d. § 203 BGB zu werten ist (siehe dazu: OLG Karlsruhe, MDR 2006, 1392; Palandt/Ellenberger, BGB (74. Aufl.), § 203 Rdnr. 2), kann daher dahinstehen.
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 320/05

    Finanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Unwirksamkeit des

    Entgegen der Annahme von Rohlfing (MDR 2006, 721 Fn. 3) hat sich der Senat in seinem Beschluss vom 16.01.2006 - 17 U 344/05 (PKH-Ablehnung und Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO) nicht - noch dazu völlig ohne Begründung - für eine von Kenntnis unabhängige Verjährung per 31.12.2004 ausgesprochen.
  • OLG Karlsruhe, 29.09.2009 - 22 U 4/09

    Feststellungsklage für eine Schadenersatzforderung zur Tabelle eines

    Andererseits dienen auch Verhandlungen über einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung - im Erfolgsfall - der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und fallen daher in den Anwendungsbereich des § 203 BGB (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2006, 413).
  • LG Frankfurt/Main, 20.09.2011 - 18 O 115/06

    Anspruchsverjährung - Hemmung bei Verhandlungen über einen Verjährungsverzicht

    Denn auch Verhandlungen über einen Verjährungsverzicht dienen - im Erfolgsfall - der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und fallen daher in den Anwendungsbereich des § 203 BGB (OLG Karlsruhe, MDR 2006, 1392).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.11.2005 - 1 U 49/05   

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https://dejure.org/2005,3351
OLG Oldenburg, 24.11.2005 - 1 U 49/05 (https://dejure.org/2005,3351)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.11.2005 - 1 U 49/05 (https://dejure.org/2005,3351)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. November 2005 - 1 U 49/05 (https://dejure.org/2005,3351)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Übersendung der Aufforderung zur Teilnahme an einer wissenschaftlichen Befragung per Telefax

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch gegen ein Marktforschungsunternehmen auf Unterlassung angeblich wettbewerbswidriger, per Telefax übersandter Werbung für die Mitwirkung an einer Befragung in Anspruch; Vorliegen einer Wettbewerbshandlung; Ziel der Förderung fremden Wettbewerbs; Werbung von ...

  • webshoprecht.de

    Eine Wettbewerbshandlung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG kann vorliegen, wenn ein Marktforschungsunternehmen im Auftrag eines pharmazeutischen Herstellers per Telefax Ärzte für eine Befragung zur Behandlung bestimmter Krankheiten zu gewinnen versucht. Der Umstand, dass die ...

  • aufrecht.de

    Telefax-Spam auch bei Marktforschung unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen ein Marktforschungsunternehmen auf Unterlassung angeblich wettbewerbswidriger, per Telefax übersandter Werbung für die Mitwirkung an einer Befragung in Anspruch; Vorliegen einer Wettbewerbshandlung; Ziel der Förderung fremden Wettbewerbs; Werbung von ...

  • datenschutz.eu

    Unzulässigkeit von Marktforschungs-Telefaxen bei fehlender Einwilligung

  • Judicialis

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1 § 3 § 7 § 8 Abs. 3 Nr. 2
    Telefaxwerbung gegenüber Ärzten für die Mitwirkung an einer Befragung als unlautere Wettbewerbshandlung?

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Telefaxwerbung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Marktforschungs-Werbefaxe sind wettbewerbswidrig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Telefaxwerbung gegenüber Ärzten

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zur Telefaxwerbung von Marktforschungsunternehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marktforschungs-Werbefaxe sind wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä.

  • nennen.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Marktforschung durch Telefonumfragen, Fax und Mail

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 239
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.11.2005 - 1 U 49/05
    In objektiver Hinsicht ist ein Verhalten erforderlich, das geeignet ist, den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen: In subjektiver Hinsicht muss der Handelnde von einer das objektive Geschehen begleitenden Absicht, d.h. von der Absicht, den eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern, bestimmt gewesen sein, wobei es ausreicht, dass diese Absicht nicht völlig hinter sonstigen Beweggründen zurücktritt (st. Rspr. zum alten Recht; vgl. BGHZ 3, 270, 277; 90, 611, 613; BGH GRUR 1997, 473, 474; Köhler/Piper, Einf. UWG, Rdnr.210; vgl. nunmehr § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG n. F.).
  • OLG Oldenburg, 27.11.1997 - 1 U 101/97

    Werbung mit unaufgeforderten Telefaxschreiben

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.11.2005 - 1 U 49/05
    Nach § 1 UWG a.F. war entsprechend der in der Rechtsprechung vorgenommenen, für die Übersendung von Telefaxschreiben relevanten Konkretisierung Faxwerbung wettbewerbswidrig, wenn sie im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs vorgenommen wurde und ein ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis des Adressaten mit dieser Form der Übermittlung nicht vorlag und auch ausnahmsweise nicht im Hinblick auf ein sachliches Interesse des Adressaten von einem vermuteten Einverständnis auszugehen war (vgl. BGH GRUR 1996, 208, 209; OLG Oldenburg NJW 1998, 3208; Baumbach/Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 7 UWG, Rdnr.77, m.w.N. zur Rspr. zum alten Recht; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1, Rdnr.161 f.).
  • BGH, 28.11.1996 - I ZR 184/94

    Versierter Ansprechpartner - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.11.2005 - 1 U 49/05
    In objektiver Hinsicht ist ein Verhalten erforderlich, das geeignet ist, den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen: In subjektiver Hinsicht muss der Handelnde von einer das objektive Geschehen begleitenden Absicht, d.h. von der Absicht, den eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern, bestimmt gewesen sein, wobei es ausreicht, dass diese Absicht nicht völlig hinter sonstigen Beweggründen zurücktritt (st. Rspr. zum alten Recht; vgl. BGHZ 3, 270, 277; 90, 611, 613; BGH GRUR 1997, 473, 474; Köhler/Piper, Einf. UWG, Rdnr.210; vgl. nunmehr § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG n. F.).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93

    Telefax-Werbung - Telefax-Werbung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.11.2005 - 1 U 49/05
    Nach § 1 UWG a.F. war entsprechend der in der Rechtsprechung vorgenommenen, für die Übersendung von Telefaxschreiben relevanten Konkretisierung Faxwerbung wettbewerbswidrig, wenn sie im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs vorgenommen wurde und ein ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis des Adressaten mit dieser Form der Übermittlung nicht vorlag und auch ausnahmsweise nicht im Hinblick auf ein sachliches Interesse des Adressaten von einem vermuteten Einverständnis auszugehen war (vgl. BGH GRUR 1996, 208, 209; OLG Oldenburg NJW 1998, 3208; Baumbach/Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 7 UWG, Rdnr.77, m.w.N. zur Rspr. zum alten Recht; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1, Rdnr.161 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - I-23 U 235/04   

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https://dejure.org/2005,14915
OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - I-23 U 235/04 (https://dejure.org/2005,14915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.2005 - I-23 U 235/04 (https://dejure.org/2005,14915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - I-23 U 235/04 (https://dejure.org/2005,14915)
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Volltextveröffentlichungen (14)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.09.2004 - III ZR 256/03

    Haftung des Steuerberaters für eine unrentierliche Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    Etwas anderes kann aber dann in Frage kommen, wenn das Unternehmen, in welches der Beratene investiert, anfangs noch wirtschaftlich gesund ist (BGH BGHReport 2005, 157 und Senat a.a.O.).

    In einem derartigen Fall ist der falsch beratene Vertragspartner erst dann geschädigt, wenn der zu befürchtende Vermögensverlust oder dessen konkrete Gefahr tatsächlich eintritt und der Kapitalverlust nicht nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu befürchten ist (BGH BGHReport 2005, 157).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Schaden solange noch nicht eingetreten sei, solange der Berater berechtigt geltend machen könne, es lasse sich noch nicht absehen, ob sich die Empfehlung der Anlage doch als sachgemäß erweise (BGHReport 2005, 157).

    Ein derartiger Auskunftsvertrag hätte den Beklagten als Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Zedenten von besonderer Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 23.9.2004 - III ZR 256/03 = Bl. 274 ff. GA, veröffentlicht in BGHReport 2005, 157; BGH NJW 2000, 2503).

    Das unterscheidet die vorliegende Situation von Fällen, wie sie in der Rechtsprechung häufiger anzutreffen sind und etwa auch dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.9.2004 (Bl. 274 ff. GA, veröffentlicht in BGHReport 2005, 157) zugrunde liegen: Dort ging es ebenfalls um einen Immobilienfonds, zu dem der Anlageinteressent unzureichend bzw. fehlerhaft über das im Zeitpunkt der Anlageentscheidung vorhandene Interesse an der Anmietung der Gewerbeeinheiten informiert worden war.

  • BGH, 27.01.1994 - IX ZR 195/93

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Rechtsanwalt wegen unrichtiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1994, 1405; NJW-RR 1991, 1125 = WM 1991) unterliegen Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung bei steuersparenden Anlagen durch einen Steuerberater der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 68 StBerG a. F. Dies gilt auch dann, wenn die Anlageberatung/-vermittlung Gegenstand eines gesonderten Vertrages ist und nicht nur bei Gelegenheit einer Rechts- bzw. Steuerberatung erfolgt (BGH NJW 1994, 1405).

    Das gilt vorrangig, aber nicht nur für die Auswahl steuersparender Anlagen (BGH NJW 1994, 1405; vgl. auch Urteil des Senats vom 29.4.2005 - I - 23 U 4/05).

    Hat ein Mandant infolge fehlerhafter Beratung eine nachteilige Vermögensanlageentscheidung getroffen, dann beginnt die Verjährungsfrist nämlich in dem Zeitpunkt, zu welchem der Mandant sein Geld weggegeben hat und an das Beteiligungsobjekt rechtlich unwiderruflich gebunden ist, so dass er eine Vermögenseinbuße auch tatsächlich nicht mehr vermeiden kann (BGH NJW 1994, 1405).

    Danach tritt der Schaden des Beratenen aus der Empfehlung einer nachteiligen Vermögensanlage regelmäßig schon mit der rechtlichen Bindung an das Beteiligungsobjekt ein (BGH NJW 1994, 1405; Urteil des Senats vom 29.4.2005 - I - 23 U 4/05).

  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 188/90

    Steuerberater - Informationspflicht - Belehrungspflicht - Steuerliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1994, 1405; NJW-RR 1991, 1125 = WM 1991) unterliegen Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung bei steuersparenden Anlagen durch einen Steuerberater der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 68 StBerG a. F. Dies gilt auch dann, wenn die Anlageberatung/-vermittlung Gegenstand eines gesonderten Vertrages ist und nicht nur bei Gelegenheit einer Rechts- bzw. Steuerberatung erfolgt (BGH NJW 1994, 1405).

    In diesem Zusammenhang hat der Steuerberater im Rahmen seiner allgemeinen Vertragspflicht, den Mandanten vor Schaden zu bewahren, auf etwaige wirtschaftliche Fehlentscheidungen hinzuweisen, wenn diese für ihn offen zutage liegen (BGH NJW-RR 1991, 1125 m. w. N.).

    Im Übrigen hat der Steuerberater grundsätzlich von der Belehrungsbedürftigkeit seines Auftraggebers in steuerlichen Dingen auszugehen (BGH NJW-RR 1991, 1125).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    Im Rahmen der Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH NJW 2000, 2503; NJW-RR 1993, 1114 m.w.N.; Urteil des Senats vom 18.1.2005 - I - 23 U 174/04, GI 2005, 87 = OLGR 2005, 193).

    Ein derartiger Auskunftsvertrag hätte den Beklagten als Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Zedenten von besonderer Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 23.9.2004 - III ZR 256/03 = Bl. 274 ff. GA, veröffentlicht in BGHReport 2005, 157; BGH NJW 2000, 2503).

    Liegen dazu objektive Daten nicht vor oder verfügt der Anlagevermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er dies dem anderen Teil zumindest offen legen (BGH NJW 2000, 2503).

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2005 - 23 U 174/04

    Haftung des Steuerberaters aus Auskunftsvertrag wegen Nichtmitteilung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    Im Rahmen der Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH NJW 2000, 2503; NJW-RR 1993, 1114 m.w.N.; Urteil des Senats vom 18.1.2005 - I - 23 U 174/04, GI 2005, 87 = OLGR 2005, 193).

    Der Vermittler muss auf eine Provision hinweisen (s. nur Urteil des Senats vom 18.1.2005 - I - 23 U 174/04, GI 2005, 87 = OLGR 2005, 193).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2006 - 23 U 4/05

    Anwendbarkeit des § 68 StBerG - Hemmung der Verjährung bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    Das gilt vorrangig, aber nicht nur für die Auswahl steuersparender Anlagen (BGH NJW 1994, 1405; vgl. auch Urteil des Senats vom 29.4.2005 - I - 23 U 4/05).

    Danach tritt der Schaden des Beratenen aus der Empfehlung einer nachteiligen Vermögensanlage regelmäßig schon mit der rechtlichen Bindung an das Beteiligungsobjekt ein (BGH NJW 1994, 1405; Urteil des Senats vom 29.4.2005 - I - 23 U 4/05).

  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    Die sekundäre Hinweispflicht entfällt allerdings, wenn der Mandant in der Haftungsfrage rechtzeitig einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat; darauf, ob der regresspflichtige Berater davon etwas weiß oder wissen muss, kommt es nicht an (BGH a.a.O.; NJW 2001, 3543).
  • BGH, 12.12.2002 - IX ZR 99/02

    Hinweispflicht des regreßpflichtigen Anwalts bei Beauftragung eines anderen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    Gegebenenfalls ist der Rechtsanwalt gemäß § 249 BGB gehalten, den Mandanten so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Belehrung stünde, wobei nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon ausgegangen wird, dass ein ordnungsgemäß belehrter Mandant den Eintritt der Primärverjährung verhindert hätte (s. nur BGH NJW 2003, 822 m. w. Nachw.).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, in der Regel bereits durch deren Erwerb geschädigt (BGH NJW 2005, 1579).
  • BGH, 15.12.1988 - IX ZR 33/88

    Erhebung der Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz; Hemmung der Verjährung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    Die Erörterung im Senatstermin gibt lediglich Anlass zu folgenden Ergänzungen: Der Beklagte verweist in seiner Stellungnahme zu den Hinweisen des Senats mit Recht darauf, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Wiederholung der Einrede nicht erforderlich war (BGH BGHReport 2003, 908; NJW 1990, 326).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • BGH, 13.02.2003 - IX ZR 62/02

    Umfang der Haftung für fehlerhafte Beratung über steuerliche Vorteile einer

  • BGH, 18.03.2003 - X ZR 209/00

    Prüfungsmaßstab im Berufungsverfahren; Rechtzeitigkeit einer Mängelanzeige

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2006 - 23 U 173/05

    Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen Steuerberater wegen

    Mit dem zivilrechtlichen Vertragsschluss entsteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, ein Schaden (BGH Urt. v. 8.3.2005 - XI ZR 170/04, NJW 2005, 1579 mit weiteren Nachweisen; Senat Urt. v. 13.12.2005 - 23 U 235/04, OLGReport 2006, 413).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.01.2006 - 1 UH 664/05 - 226   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10778
OLG Saarbrücken, 05.01.2006 - 1 UH 664/05 - 226 (https://dejure.org/2006,10778)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.01.2006 - 1 UH 664/05 - 226 (https://dejure.org/2006,10778)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 1 UH 664/05 - 226 (https://dejure.org/2006,10778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Werkvertragsrecht: Abschlagszahlung; Kündigung des Werkvertrags; einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vorliegen einer Sicherheitsleistung

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen entstandener Mehraufwendungen im Rahmen der Herstellung eines Terrassendachs; Berechtigung zur Kündigung eines Werkvertrags aus wichtigem Grund; Vertragsgemäße Leistung bei Vorliegen unwesentlicher Mängel; Fälligkeitsvoraussetzungen eines ...

  • Judicialis

    BGB § 320; ; BGB § 632a; ; BGB § 640 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 707; ; ZPO §§ 708 ff.; ; ZPO § 719

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Berufungsgericht bei nicht ausreichender Sicherheitsleistung durch den Gläubiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 08.09.1986 - 2 U 79/86

    Einstellung bei Rechtsmitteln; Einstweilige Einstellung ; Zwangsvollstreckung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.2006 - 1 UH 664/05
    Letzteres aber ist nach in Rechtsprechung und Literatur herrschender Auffassung jedenfalls dann in der Regel zu verneinen, wenn das angefochtene Urteil, wie im vorliegenden Fall, lediglich gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vorläufig vollstreckbar ist und es sich bei dem Gegenstand der Verurteilung um eine Geldforderung handelt (Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., Rz. 3 zu § 719 ZPO; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., Rz. 2 zu § 719 ZPO; OLG Saarbrücken, MDR 1997, 1157; OLG Köln, NJW-RR 1987, 189).
  • OLG Celle, 28.07.1986 - 9 W 86/86

    Rat einer Gemeinde als Gesellschafterversammlung; Gründung einer Gesellschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.2006 - 1 UH 664/05
    Die Interessen des Vollstreckungsgläubigers sind daher grundsätzlich als vorrangig zu bewerten (OLG Köln, NJW-RR 1987, 190 m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., Rz. 6 zu § 707 ZPO).
  • KG, 26.04.2022 - 4 U 18/22
    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung zulässig ist bzw. aus einem Versäumnisurteil nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werden darf (§ 709 Satz 3 ZPO ), ist dem Einstellungsantrag des Schuldners nur stattzugeben, wenn der Schuldner über die Wirkung einer jeden Vollstreckung hinausgehende, schutzwürdige Interessen dartut und glaubhaft macht, insbesondere darlegt, dass ihm ein Schaden drohe, der über die allgemeine Vollstreckungswirkung hinausgehe und durch die angeordnete Sicherheitsleistung nicht hinreichend abgedeckt sei (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 1 UH 664/05, OLGR 2006, 413 - 414, Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 1992 - 26 U 94/92, OLGR 1993, 137, Rn. 5; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 10 U 19/90, MDR 1990, 931 ; OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Dezember 1988 - 5 U 133/88, NJW-RR 1989, 576 ; Zöller/Herget, ZPO , 34. Auflage 2022, § 719 Rn. 3 und 6 mwN.).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 06.07.2005 - 1 W 11/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12361
OLG Rostock, 06.07.2005 - 1 W 11/04 (https://dejure.org/2005,12361)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.07.2005 - 1 W 11/04 (https://dejure.org/2005,12361)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 1 W 11/04 (https://dejure.org/2005,12361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Subsidiarität der Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO; Vergütung eines Notars für Verwahrung und Auszahlung von Geldern; Umfang der mit Hebegebühren abgegoltenen Tätigkeit bei Teilveräußerung eines Grundstücks; Gebührenansprüche bei nachträglicher Änderung der ...

  • Judicialis

    KostO § 32; ; KostO § ... 136 Abs. 1; ; KostO § 136 Abs. 2; ; KostO § 137 Abs. 2; ; KostO § 141; ; KostO § 146; ; KostO § 146 Abs. 1; ; KostO § 146 Abs. 2; ; KostO § 147 Abs. 2; ; KostO § 149; ; KostO § 149 Abs. 1; ; KostO § 152 Abs. 2 Ziff. 1a); ; KostO § 152 Abs. 2 Ziff. 1b); ; KostO § 156 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    KostO § 147 Abs. 2 § 149
    Kostenordnung : Die Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Keine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO neben der Hebegebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 23.03.1993 - 10 W 115/92
    Auszug aus OLG Rostock, 06.07.2005 - 1 W 11/04
    Die Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO hat subsidiären Charakter und kann nur für eine Tätigkeit anfallen, die nicht von anderweitigen Gebührenbestimmungen erfasst wird (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 734; KG, DNotZ 1980, 59; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 281).

    Denn die Befolgung dieser Weisungen und die Feststellung der Auszahlungsvoraussetzungen bereiten das Auszahlen des Geldes vor und bilden mit dem Verwahrungsgeschäft eine untrennbare Einheit auch dann, wenn ein zur Finanzierung des Kaufpreises eingeschaltetes Kreditinstitut dem Notar nach Abschluss des Kaufvertrages zusätzliche Weisungen für die Auszahlung des auf sein Anderkonto überwiesenen Geldbetrages erteilt hatte (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 734, 735; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 281; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 149 Rdnr. 12; Assenmacher/Mathies, KostO, 15. Aufl., "Hebegebühr" Ziff. 9.2.3; a.A.: OLG Frankfurt, JurBüro 1989, 408 f. m. abl. Anm. Mümmler).

  • OLG Hamm, 26.08.1999 - 15 W 115/99

    Verdrängung der Betreuungsgebühr im Abgeltungsbereich der Hebegebühr

    Auszug aus OLG Rostock, 06.07.2005 - 1 W 11/04
    Die Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO hat subsidiären Charakter und kann nur für eine Tätigkeit anfallen, die nicht von anderweitigen Gebührenbestimmungen erfasst wird (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 734; KG, DNotZ 1980, 59; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 281).

    Denn die Befolgung dieser Weisungen und die Feststellung der Auszahlungsvoraussetzungen bereiten das Auszahlen des Geldes vor und bilden mit dem Verwahrungsgeschäft eine untrennbare Einheit auch dann, wenn ein zur Finanzierung des Kaufpreises eingeschaltetes Kreditinstitut dem Notar nach Abschluss des Kaufvertrages zusätzliche Weisungen für die Auszahlung des auf sein Anderkonto überwiesenen Geldbetrages erteilt hatte (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 734, 735; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 281; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 149 Rdnr. 12; Assenmacher/Mathies, KostO, 15. Aufl., "Hebegebühr" Ziff. 9.2.3; a.A.: OLG Frankfurt, JurBüro 1989, 408 f. m. abl. Anm. Mümmler).

  • OLG Oldenburg, 05.06.1992 - 1 W 49/92

    Pfandentlassung, Verwahrung, Hebegebühr, Kosten, Gebühr

    Auszug aus OLG Rostock, 06.07.2005 - 1 W 11/04
    Allein in diesem Fall stellt sich die von der Ländernotarkasse und dem Landgericht aufgeworfene Frage, ob insoweit neben der Hebegebühr nach § 149 KostO für die Verwahrung des Geldes gesondert die Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO angefallen ist (vgl. OLG Oldenburg, JurBüro 1992, 753 f.).
  • OLG Köln, 16.09.2010 - 2 Wx 129/10

    Notargebühren bei Vollzug eines Grundstückskaufvertrages mit Löschung nicht

    Bei dem Gebührentatbestand des § 147 Abs. 2 KostO handelt es sich um eine Auffangregelung, deren Anwendung voraussetzt, dass die Kostenordnung für die betreffende Notariatstätigkeit keine Gebühr bestimmt und auch keine Regelung enthält, aus der sich ergibt, dass dem Notar für diese Tätigkeit keine gesonderte Gebühr erwachsen soll (BGH, NJW 2006, 3428; BGH, NJW 2007, 3212; OLG Celle, FGPrax 2005, 86 ; JurBüro 2010, 373; OLG Hamm, OLGR 2002, 146 [147]; OLG Rostock, OLGR 2006, 413).

    Die zur Kostenordnung ergangene Rechtsprechung der Obergerichte (z.B. OLG Celle, JurBüro 2010, 373; OLG Dresden, MittBayNot 2009, 403; OLG Düsseldorf, JurBüro 2002, 45; OLG Hamm, FGPrax 2009, 236; OLG München, FGPrax 2010, 152; so auch: OLG Hamm, OLGR 2002, 146, wobei dem Notar im Einzelfall eine gesonderte Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO zustehen soll, wenn er eine besondere betreuende Tätigkeit entfaltet, die dazu dient, die Treuhandauflage in Einklang mit den schuldrechtlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien zu erfüllen; OLG Oldenburg, ZNotP 2007, 279, welches die Auffassung vertritt, die Tätigkeit sei mit der dem Käufer in Rechnung gestellten Betreuungsgebühr für die Überwachung der Umschreibungsreife abgegolten; OLG Celle, FGPrax 2005, 86; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 281; OLG Hamm, DNotZ 1990, 324; OLG Köln, [17. Zivilsenat], JurBüro 1988, 84; OLG Rostock, OLGR 2006, 413; OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 1599; jeweils für den Fall, dass eine Hebegebühr gem. § 149 KostO anfällt; wohl auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 27. Oktober 2003, 20 W 356/02, wobei die Entscheidung im konkreten Fall zu der Beschaffung von Löschungsunterlagen ergangen ist) sowie Teile der Literatur (Rohs/Wedewer, KostO, Stand April 2010, § 146 Rn. 27) vertreten die Auffassung, dass die Überwachung der Treuhandauflage eines Grundpfandrechtsgläubigers der Vollzugstätigkeit des Notars zuzurechnen ist und hierdurch keine gesonderte Gebühr ausgelöst wird.

  • OLG Celle, 29.03.2010 - 2 W 311/09
    Der Gebührentatbestand des § 147 Abs. 2 KostO kommt nur subsidiär zur Anwendung, d.h. eine Anwendung scheidet immer dann aus, wenn die Tätigkeit bereits von anderen Gebührenbestimmungen erfasst wird (vgl. OLG Hamm OLGR 2002, 146 f., zitiert nach JURIS Rdz. 24, OLG Rostock, NotBZ 2005, 372 f., zitiert nach JURIS Rdz. 3; BGH NJW 2007, 3212 f., zitiert nach JURIS Rdz. 5).
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