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Rechtsprechung
   EuG, 13.12.2006 - T-217/03, T-245/03   

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https://dejure.org/2006,4632
EuG, 13.12.2006 - T-217/03, T-245/03 (https://dejure.org/2006,4632)
EuG, Entscheidung vom 13.12.2006 - T-217/03, T-245/03 (https://dejure.org/2006,4632)
EuG, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - T-217/03, T-245/03 (https://dejure.org/2006,4632)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    FNCBV / Kommission

    Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG - Rindfleisch - Aussetzung der Einfuhren - Von den Berufsverbänden festgesetzte Mindestpreise -Verordnung Nr. 26 - Unternehmensvereinigungen - Wettbewerbsbeschränkung - Aktionen der Berufsverbände - Beeinträchtigung des Handels zwischen ...

  • EU-Kommission PDF

    FNCBV / Kommission

    Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG - Rindfleisch - Aussetzung der Einfuhren - Von den Berufsverbänden festgesetzte Mindestpreise -Verordnung Nr. 26 - Unternehmensvereinigungen - Wettbewerbsbeschränkung - Aktionen der Berufsverbände - Beeinträchtigung des Handels zwischen ...

  • EU-Kommission

    FNCBV / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, GEGEN EIN KARTELL IM RINDFLEISCHSEKTOR SANKTIONEN ZU VERHÄNGEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    FNCBV / Kommission

    Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG - Rindfleisch - Aussetzung der Einfuhren - Von den Berufsverbänden festgesetzte Mindestpreise -Verordnung Nr. 26 - Unternehmensvereinigungen - Wettbewerbsbeschränkung - Aktionen der Berufsverbände - Beeinträchtigung des Handels zwischen ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 2. April 2003 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/C.38.279/F3 - Französisches Rindfleisch) wegen einer Absprache zur Festsetzung eines Mindestkaufpreises für bestimmte Kategorien von Rindern und ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (69)

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-217/03
    Die Kommission weist darauf hin, dass sie nach der Rechtsprechung nur verpflichtet sei, in der Mitteilung der Beschwerdepunkte darauf hinzuweisen, dass sie prüfen werde, ob gegen die betreffenden Unternehmen Geldbußen zu verhängen seien, und auch die für die etwaige Festsetzung einer Geldbuße wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte anzuführen (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 21).

    Sie hätten auch zu der Frage der Umsätze ihrer Mitglieder Stellung nehmen können, da die Kommission ihnen am 10. Januar 2003 ein Auskunftsverlangen dazu übermittelt habe (vgl. in diesem Sinne Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 23).

    Dadurch gibt sie den Unternehmen die Informationen, die für ihre Verteidigung nicht nur gegen die Feststellung einer Zuwiderhandlung, sondern auch gegen die Verhängung von Geldbußen notwendig sind (Urteile Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 21, und ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Randnr. 78).

    Dagegen wären nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes Angaben zur Höhe der in Aussicht genommenen Geldbußen in der Mitteilung der Beschwerdepunkte, solange den Unternehmen keine Gelegenheit gegeben wurde, zu den gegen sie in Betracht gezogenen Beschwerdepunkten Stellung zu nehmen, eine nicht sachgerechte Vorwegnahme der Entscheidung der Kommission (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 21; Urteil ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Randnr. 66).

    Nach dieser Vorschrift brauche sie die Einhaltung der Obergrenze von 10 % des Umsatzes nur dann zu prüfen, wenn sie eine Geldbuße festsetze, die 1 Mio. Euro übersteige (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 119).

    Was die Frage angeht, ob die Obergrenze von 10 % des Umsatzes nur für Geldbußen von mehr als 1 Mio. Euro gilt, bezieht sich - wie der Gerichtshof im Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission ausgeführt hat - der einzige ausdrückliche Hinweis auf den Unternehmensumsatz in Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 auf die Obergrenze einer Geldbuße, die eine Million Euro übersteigt (Randnr. 119 des Urteils).

  • EuG, 09.07.2003 - T-220/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-217/03
    56 bis 65; Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003 in der Rechtssache T-220/00, Cheil Jedang/Kommission, Slg. 2003, II-2473, Randnr 218).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil Cheil Jedang/Kommission, Randnr. 216, und Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2005 in der Rechtssache T-38/02, Groupe Danone/Kommission, Slg. 2005, II-4407, Randnr. 96).

    Zu dem nach Ansicht der Klägerinnen willkürlich festgesetzten Betrag von 20 Mio. Euro für besonders schwere Verstöße ist vorab darauf hinzuweisen, dass die Kommission nach ständiger Rechtsprechung bei der Festlegung der Höhe der Geldbußen im Rahmen der Verordnung Nr. 17 über ein Ermessen verfügt, um die Unternehmen dazu anhalten zu können, die Wettbewerbsregeln zu beachten (Urteil Cheil Jedang/Kommission, Randnr. 76).

    Jedenfalls muss sich die Berücksichtigung der Wirkung einer Zuwiderhandlung gegebenenfalls in den Rahmen der Beurteilung ihrer konkreten Auswirkungen auf den Markt zur Ermittlung ihrer Schwere einfügen und nicht in die Beurteilung des individuellen Verhaltens des jeweiligen Unternehmens zur Ermittlung erschwerender oder mildernder Umstände (Urteil Cheil Jedang/Kommission, Randnr. 189).

  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-217/03
    Denn nach der Rechtsprechung sei die Heranziehung der Umsätze der Mitglieder von Unternehmensvereinigungen zur Berechnung der Obergrenze von 10 % nur möglich, wenn die Vereinigung kraft ihrer Satzung ihre Mitglieder verpflichten könne (Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-298/98 P, Finnboard/Kommission, Slg. 2000, I-10157, Randnr. 66; Urteile des Gerichts CB und Europay/Kommission, Randnr. 136, vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-29/92, SPO u. a./Kommission, Slg. 1995, II-289, Randnr. 385, SCK und FNK/Kommission, Randnr. 252, und vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-338/94, Finnboard/Kommission, Slg. 1998, II-1617, Randnr. 270).

    Nach ständiger Rechtsprechung zeigt die Gattungsbezeichnung "Zuwiderhandlung" in Artikel 15 Absatz 2, die unterschiedslos Vereinbarungen, abgestimmte Verhaltensweisen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen umfasst, dass die dort genannten Obergrenzen für Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen ebenso gelten wie für Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen (vgl. Urteil Finnboard/Kommission, Randnr. 270 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Der Einfluss, den eine Unternehmensvereinigung auf den Markt ausüben konnte, hängt nämlich nicht von ihrem eigenen Umsatz ab, der weder ihre Größe noch ihre Wirtschaftskraft aufzeigt, sondern vom Umsatz ihrer Mitglieder, der ein Hinweis auf ihre Größe und ihre Wirtschaftskraft ist (Urteile CB und Europay/Kommission, Randnrn. 136 und 137, SPO u. a./Kommission, Randnr. 385, und Finnboard/Kommission, Randnr. 270).

  • EuGH, 12.12.1995 - C-399/93

    Oude Luttikhuis u.a. / Verenigde Coöperatieve Melkindustrie Coberco

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-217/03
    Als Befreiung von der Regel der allgemeinen Anwendung des Artikels 81 Absatz 1 EG ist Artikel 2 der Verordnung Nr. 26 eng auszulegen (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1995 in der Rechtssache C-399/93, Oude Luttikhuis u. a., Slg. 1995, I-4515, Randnr. 23; Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1997 in den Rechtssachen T-70/92 und T-71/92, Florimex und VGB/Kommission, Slg. 1997, II-693, Randnr. 152).

    Außerdem findet Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung Nr. 26, der die geltend gemachte Ausnahmeregelung enthält, nach ständiger Rechtsprechung nur Anwendung, wenn die betreffende Vereinbarung zur Verwirklichung aller Ziele des Artikels 33 beiträgt (Urteile Oude Luttikhuis u. a., Randnr. 25, sowie Florimex und VGB/Kommission, Randnr. 153; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Frubo/Kommission, Randnrn. 25 bis 27).

    Schließlich muss die fragliche Vereinbarung, wie sich schon aus dem Wortlaut des Artikels 2 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung Nr. 26 ergibt, zur Verwirklichung dieser Ziele "notwendig" sein (Urteil Oude Luttikhuis u. a., Randnr. 25; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Florimex und VGB/Kommission, Randnrn. 171 und 185).

  • EuG, 29.11.2005 - T-64/02

    Heubach / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt -

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-217/03
    Da die Klägerinnen nicht die Nichtigerklärung der Leitlinien verlangen konnten, können diese Gegenstand einer Einrede der Rechtswidrigkeit sein (Urteile des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-23/99, LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705, Randnrn. 274 und 276, und vom 29. November 2005 in der Rechtssache T-64/02, Heubach/Kommission, Slg. 2005, II-5137, Randnr. 35).

    Und da die in den Leitlinien vorgesehenen pauschalen Beträge nur Richtwerte sind, kann daraus an sich kein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgen (Urteil Heubach/Kommission, Randnrn. 40 und 44).

    189 und 190, und Urteil Heubach/Kommission, Randnr. 37).

  • EuGH, 14.12.1972 - 7/72

    Boehringer Mannheim / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-217/03
    Dieser in Artikel 4 des Protokolls Nr. 7 zur EMRK verankerte Grundsatz werde im Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft ständig angewandt (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1972 in der Rechtssache 7/72, Boehringer Mannheim/Kommission, Slg. 1972, 1281, Randnr. 3) und bilde einen tragenden Grundsatz des Gemeinschaftsrechts (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 59).

    Die Kommission weist darauf hin, dass der Grundsatz ne bis in idem nach der Rechtsprechung der Gemeinschaft auf Fälle anwendbar sei, in denen ein Unternehmen, das auf Gemeinschaftsebene für Wettbewerbsverstöße mit Sanktionen belegt worden sei (oder dem Sanktionen drohten), ebenfalls in einem anderen Verfahren in einem Drittstaat oder in einem Mitgliedstaat mit Sanktionen belegt worden sei (oder Sanktionen zu gewärtigen habe) (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1969 in der Rechtssache 14/68, Wilhelm u. a., Slg. 1969, 1, und Urteil Boehringer Mannheim/Kommission).

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-217/03
    Denn die in den Leitlinien enthaltene allgemeine Methode für die Berechnung der Geldbußen beruht auf den beiden in Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 genannten Kriterien - Schwere des Verstoßes und Dauer der Zuwiderhandlung - unter Beachtung der dort festgelegten Obergrenze in Bezug auf den Umsatz jedes Unternehmens (Urteil LR AF 1998/Kommission, Randnrn. 231 und 232; Urteil des Gerichts vom 29. April 2004 in den Rechtssachen T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Tokai Carbon u. a./Kommission, Slg. 2004, II-1181, Randnrn.

    85 und 86, und Tokai Carbon u. a./Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-217/03
    Außerdem müsse die Kommission bei der Beurteilung einer Wettbewerbsbeschränkung den rechtlichen und wirtschaftlichen Gesamtzusammenhang berücksichtigen, in dem die streitige Vereinbarung zustande gekommen sei: Nicht jede Vereinbarung zwischen Unternehmen, durch die die Handlungsfreiheit der Parteien oder einer der Parteien beschränkt werde, werde automatisch vom Verbot des Artikels 81 Absatz 1 EG erfasst (Urteil des Gerichtshofes vom 19. Februar 2002 in der Rechtssache C-309/99, Wouters u. a., Slg. 2002, I-1577, Randnr. 97).

    Auch die Bezugnahme auf das vorgenannte Urteil Wouters u. a. greift hier nicht durch, da die tatsächlichen Umstände des Rechtsstreits, in dem dieses Urteil ergangen ist, und die dort aufgeworfenen Rechtsfragen - es ging um die Regelung der Ausübung und der Organisation des Rechtsanwaltsberufs durch einen Berufsverband - mit denen der vorliegenden Rechtssache nicht vergleichbar sind.

  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94

    Cascades / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-217/03
    Die Wahrung der Verteidigungsrechte stellt in allen Verfahren, die zu Sanktionen und insbesondere zu Geldbußen führen können, einen tragenden Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar, der auch dann beachtet werden muss, wenn es sich um ein Verwaltungsverfahren handelt (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-308/94, Cascades/Kommission, Slg. 1998, II-925, Randnr. 39).

    Die Klägerinnen machen abschließend geltend, die Kommission sei verpflichtet, den Grundsatz der individuellen Zumessung von Strafen zu beachten (Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-279/98 P, Cascades/Kommission, Slg. 2000, I-9693, Randnrn.

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-217/03
    Eine Vereinbarung zwischen Unternehmen ist geeignet, den innergemeinschaftlichen Handel zu beeinträchtigen, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie die Handelsströme zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell in einem der Erreichung der Ziele eines einheitlichen zwischenstaatlichen Marktes nachteiligen Sinne beeinflussen kann (Urteil des Gerichtshofes vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-359/01 P, British Sugar/Kommission, Slg. 200 4, I-4933, Randnr. 27, und Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1997 in den Rechtssachen T-213/95 und T-18/96, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 175).

    Denn wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen, die sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstrecken, haben schon ihrem Wesen nach die Wirkung, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen und damit die vom EG-Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung zu behindern (Urteil SCK und FNK/Kommission, Randnr. 179).

  • EuG, 04.06.1996 - T-18/96

    Stichting Certificatie Kraanverhuurbedrijf und Federatie van Nederlandse

  • EuGH, 26.06.2003 - C-217/03

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen

  • EuG, 14.09.2004 - T-254/03

    López Cejudo / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuGH, 13.02.1969 - 14/68

    Walt Wilhelm u.a. / Bundeskartellamt

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

  • EuG, 03.12.2003 - T-16/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE VON AUDI GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany

  • EuG, 26.01.2005 - T-193/02

    DAS REGLEMENT DER FIFA ZUR REGELUNG DER TÄTIGKEIT DER VERMITTLER VON

  • EuGH, 01.06.1999 - C-126/97

    Eco Swiss

  • EuGH, 16.03.2000 - C-395/96

    Compagnie maritime belge transports u.a. / Kommission

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

  • EuG, 14.12.2005 - T-209/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DAS VERBOT DER ÜBERNAHME VON HONEYWELL DURCH

  • EuGH, 30.01.1985 - 123/83

    BNIC / Clair

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuG, 10.03.1992 - T-11/89

    Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 11.12.1997 - C-55/96

    Job Centre

  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

  • EuG, 15.06.2005 - T-71/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

  • EuG, 11.12.2003 - T-66/99

    Minoan Lines / Kommission

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

  • EuGH, 29.04.2004 - C-359/01

    British Sugar / Kommission

  • EuGH, 16.09.1999 - C-22/98

    Becu u.a.

  • EuGH, 09.09.2003 - C-137/00

    'Milk Marque und National Farmers'' Union'

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo och Domsjö / Kommission

  • EuGH, 15.05.1975 - 71/74

    Fruit- en Groentenimporthandel und Frubo / Kommission

  • EuGH, 24.10.1973 - 5/73

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

  • EuG, 21.02.1995 - T-29/92

    Vereniging van Samenwerkende Prijsregelende Organisaties in de Bouwnijverheid und

  • EuG, 21.09.2005 - T-87/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DAS VERBOT DES ERWERBS VON GAS DE PORTUGAL DURCH ENERGIAS

  • EuG, 27.07.2005 - T-49/02

    Brasserie nationale / Kommission - Kartelle - Luxemburgischer Biermarkt -

  • EuGH, 16.11.2000 - C-298/98

    Finnboard / Kommission

  • EuGH, 17.12.1981 - 197/80

    Ludwigshafener Walzmühle / Rat und Kommission

  • EuG, 10.03.1992 - T-14/89

    Montedipe SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 23.02.1994 - T-39/92

    Groupement des cartes bancaires "CB" und Europay International SA gegen

  • EuG, 20.03.2002 - T-31/99

    ABB Asea Brown Boveri / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-282/98

    Enso Española / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 11.03.1999 - T-136/94

    Eurofer / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-310/94

    Gruber & Weber / Kommission

  • EuG, 30.03.2000 - T-513/93

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ STELLT FEST, DASS DIE GEBÜHRENORDNUNG FÜR GEWERBLICHE

  • EuG, 14.05.1997 - T-70/92

    Florimex BV und Vereniging van Groothandelaren in Bloemkwekerijprodukten gegen

  • EuG, 29.06.1993 - T-7/92

    Asia Motor France SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 11.12.2003 - T-65/99

    Strintzis Lines Shipping / Kommission

  • EuGH, 03.12.1987 - 136/86

    BNIC / Aubert

  • EuGH, 29.10.1980 - 218/78
  • EuG, 21.01.2004 - T-245/03

    FNSEA u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb -

  • EuGH, 29.10.1980 - 215/78
  • EuG, 26.02.2002 - T-323/99

    INMA und Itainvest / Kommission

  • EuG - T-213/03 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Contesso / Kommission

  • EuG, 21.01.2004 - T-252/03

    FNICGV / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.04.2008 - C-101/07

    Coop de France bétail und viande / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art.

    Mit am 19. Juni 2003 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangener und unter der Rechtssachennummer T-217/03 eingetragener Klageschrift erhob die FNCBV Klage gegen die angefochtene Entscheidung.

    Mit am 20. Juni 2003 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen und unter der Rechtssachennummer T-245/03 eingetragenen Klageschriften erhoben auch die FNSEA, die FNB, die FNPL und die JA Klage gegen die angefochtene Entscheidung.

    Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-217/03 und T-245/03 beantragten u. a., die angefochtene Entscheidung für nichtig zu erklären, hilfsweise, die ihnen mit der angefochtenen Entscheidung auferlegten Geldbußen für nichtig zu erklären, oder, weiter hilfsweise, sie herabzusetzen.

    Frankreich beantragte die Zulassung als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Klägerinnen in den Rechtssachen T-217/03 und T-245/03; der Präsident der Fünften Kammer des Gerichts gab diesen Zulassungsanträgen mit Beschluss vom 6. November 2003 statt.

    Der Präsident der Ersten Kammer des Gerichts verband die Rechtssachen T-217/03 und T-245/03 mit Beschluss vom 3. April 2006 nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten.

    Das Gericht erster Instanz (Erste Kammer) verkündete sein Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-217/03 und T-245/03 am 13. Dezember 2006.

    In der Rechtssache C-110/07 P rügen die FNSEA, die FNB, die FNPL und die JA, das Gericht habe zwei Beweise nicht geprüft, obwohl es in den verbundenen Rechtssachen T-217/03 und T-245/03 eigens die mündliche Verhandlung wiedereröffnet habe, um diese Beweise zu den Gerichtsakten zu nehmen(45).

    Angesichts der besonderen Umstände, unter denen das von einem Direktor der FNB übermittelte Fax vom 11. Dezember 2001 und die Notiz der FRSEA vom 12. Dezember 2001 zu den Akten des Gerichts in den Rechtssachen T-217/03 und T-245/03 genommen wurden, haben die Rechtsmittelführerinnen in der Rechtssache C-110/07 P allein mit dem Hinweis, dass das Gericht diese Beweise im angefochtenen Urteil nicht ausdrücklich erwähnt habe, meines Erachtens nicht dargetan, dass das Gericht deren Prüfung unterlassen hat.

    2 - Rechtssachen T-217/03 und T-245/03, Slg. 2006, II-4987.

    Die Kommission hatte dem Gericht die Unterlagen, auf die es sich dann stützte, als Anlage zu ihrer Klagebeantwortung in der Rechtssache T-245/03 eingereicht und in Nr. 76 der Klagebeantwortung in der genannten Sache darauf Bezug genommen.

  • EuG, 26.10.2017 - T-704/14

    Marine Harvest / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Beschluss zur

    Die Klägerin beruft sich als Zweites auf das Urteil vom 13. Dezember 2006, FNCBV u. a./Kommission (T-217/03 und T-245/03, EU:T:2006:391).

    Das Gericht hat in Rn. 344 des Urteils vom 13. Dezember 2006, FNCBV u. a./Kommission (T-217/03 und T-245/03, EU:T:2006:391), lediglich festgestellt, es fehle an der Identität der Zuwiderhandelnden, da die angefochtene Entscheidung nicht mehrmals dieselben Einheiten oder dieselben Personen für dieselben Handlungen mit Sanktionen belege, so dass kein Verstoß gegen den Grundsatz ne bis in idem vorliege.

  • EuGH, 18.12.2008 - C-101/07

    Coop de France bétail und viande / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

    Mit ihren Rechtsmitteln beantragen die Coop de France bétail et viande (Verband der Viehzüchter und Fleischerzeuger), vormals Fédération nationale de coopération bétail et viande (im Folgenden: FNCBV) (C-101/07 P), sowie die Fédération nationale des syndicats d'exploitants agricoles (Nationaler Verband der landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe, im Folgenden: FNSEA), die Fédération nationale bovine (Nationaler Verband der Rinderzüchter, im Folgenden: FNB), die Fédération nationale des producteurs de lait (Nationaler Verband der Milchproduzenten, im Folgenden: FNPL) und die Jeunes agriculteurs (Jungbauern, im Folgenden: JA) (C-110/07 P) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 2006, FNCBV u. a./Kommission (T-217/03 und T-245/03, Slg. 2006, II-4987, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die gegen die Rechtsmittelführer von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften mit Entscheidung 2003/600/EG vom 2. April 2003 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/C.38.279/F3 - Viandes bovines françaises) (ABl. L 209, S. 12, im Folgenden: streitige Entscheidung) festgesetzte Geldbuße herabgesetzt und die Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidung im Wesentlichen abgewiesen hat.

    - die gegen die Klägerin in der Rechtssache T-217/03, die FNCBV, verhängte Geldbuße auf 360 000 Euro herabgesetzt;.

    - die gegen die Kläger in der Rechtssache T-245/03 verhängten Geldbußen auf 9 000 000 Euro für die FNSEA, auf 1 080 000 Euro für die FNB, auf 1 080 000 Euro für die FNPL und auf 450 000 Euro für die JA herabgesetzt;.

  • EuG, 05.10.2011 - T-39/06

    Transcatab / Kommission

    Dieser Grundsatz verbietet es somit, dieselbe Person mehr als einmal wegen desselben rechtswidrigen Verhaltens zum Schutz desselben Rechtsguts mit einer Sanktion zu belegen (Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 88 angeführt, Randnr. 338, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2006, FNCBV u. a./Kommission, T-217/03 und T-245/03, Slg. 2006, II-4987, Randnr. 340).

    Obwohl Transcatab Mitglied von APTI ist, handelt es sich nämlich um zwei unterschiedliche Einheiten, da APTI eine eigenständige juristische Person ist, einen eigenen Zweck hat und eigene Ziele verfolgt, die unabhängig von denen von Transcatab sind und sich von ihnen unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil FNCBV u. a./Kommission, oben in Randnr. 254 angeführt, Randnr. 342).

    Schließlich muss die fragliche Vereinbarung, wie sich schon aus dem Wortlaut von Art. 2 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung Nr. 26 ergibt, zur Verwirklichung dieser Ziele "notwendig" sein (vgl. Urteil FNCBV u. a./Kommission, oben in Randnr. 254 angeführt, Randnr. 199 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 26.10.2010 - T-23/09

    CNOP und CCG / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Entscheidung, mit

    In diesem Zusammenhang bestreiten die Kläger die Relevanz des Urteils des Gerichts vom 13. Dezember 2006, FNCBV u. a./Kommission (T-217/03 und T-245/03, Slg. 2006, II-4987).

    Im Urteil FNCBV u. a./Kommission (oben in Randnr. 53 angeführt) hat das Gericht festgestellt, dass Verbände, in denen sich Inhaber landwirtschaftlicher Erzeugerbetriebe - Unternehmen im Sinne des Art. 81 EG - zusammenschließen und die sie vertreten, für die Anwendung dieser Vorschrift als Unternehmensvereinigungen angesehen werden können, obwohl sie auch die Ehegatten der Inhaber landwirtschaftlicher Erzeugerbetriebe aufnehmen können, insbesondere weil eine Vereinigung ihren Charakter als Unternehmensvereinigung im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EG jedenfalls nicht allein dadurch verliert, dass sie auch Personen oder Einheiten aufnehmen kann, bei denen es sich nicht um Unternehmen handelt (Urteil FNCBV u. a./Kommission, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 55).

    Daraus allein lässt sich bereits schließen, dass die Kommission den ONP und die Kläger als Unternehmensvereinigungen im Sinne des Art. 20 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1/2003 einstufen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil FNCBV u. a./Kommission, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 18.12.2008 - C-110/07

    FNSEA u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Rindfleischmarkt -

    Mit ihren Rechtsmitteln beantragen die Coop de France bétail et viande (Verband der Viehzüchter und Fleischerzeuger), vormals Fédération nationale de coopération bétail et viande (im Folgenden: FNCBV) (C-101/07 P), sowie die Fédération nationale des syndicats d'exploitants agricoles (Nationaler Verband der landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe, im Folgenden: FNSEA), die Fédération nationale bovine (Nationaler Verband der Rinderzüchter, im Folgenden: FNB), die Fédération nationale des producteurs de lait (Nationaler Verband der Milchproduzenten, im Folgenden: FNPL) und die Jeunes agriculteurs (Jungbauern, im Folgenden: JA) (C-110/07 P) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 2006, FNCBV u. a./Kommission (T-217/03 und T-245/03, Slg. 2006, II-4987, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die gegen die Rechtsmittelführer von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften mit Entscheidung 2003/600/EG vom 2. April 2003 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/C.38.279/F3 - Viandes bovines françaises) (ABl. L 209, S. 12, im Folgenden: streitige Entscheidung) festgesetzte Geldbuße herabgesetzt und die Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidung im Wesentlichen abgewiesen hat.

    - die gegen die Klägerin in der Rechtssache T-217/03, die FNCBV, verhängte Geldbuße auf 360 000 Euro herabgesetzt;.

    - die gegen die Kläger in der Rechtssache T-245/03 verhängten Geldbußen auf 9 000 000 Euro für die FNSEA, auf 1 080 000 Euro für die FNB, auf 1 080 000 Euro für die FNPL und auf 450 000 Euro für die JA herabgesetzt;.

  • EuG, 13.07.2011 - T-144/07

    ThyssenKrupp Liften Ascenseurs / Kommission

    Nach Art. 81 Abs. 1 EG müssen nämlich die wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen zur Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten lediglich geeignet sein (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, oben in Randnr. 55 angeführt, Randnr. 43, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2006, FNCBV u. a./Kommission, T-217/03 und T-245/03, Slg. 2006, II-4987, Randnr. 68).
  • EuG, 16.09.2013 - T-373/10

    Villeroy & Boch Austria / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

    172 und 173, sowie vom 29. Juni 2006, Showa Denko/Kommission, C-289/04 P, Slg. 2006, I-5859, Randnr. 61), und zwar unter Wahrung des Grundsatzes ne bis in idem , eines - auch in Art. 4 des Protokolls Nr. 7 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankerten - grundlegenden Prinzips des Unionsrechts, wonach es untersagt ist, ein und dasselbe Marktverhalten eines Unternehmens mehr als einmal gegenüber Rechtssubjekten zu ahnden, die dafür persönlich haftbar gemacht werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 32 angeführt, Randnr. 338; Urteile des Gerichts PVC II, oben in Randnr. 113 angeführt, Randnrn. 95 bis 99, und vom 13. Dezember 2006, FNCBV/Kommission, T-217/03 und T-245/03, Slg. 2006, II-4987, Randnr. 340).
  • EuG, 03.03.2011 - T-122/07

    Siemens Österreich und VA Tech Transmission & Distribution / Kommission -

    95 bis 99, und vom 13. Dezember 2006, FNCBV u. a./Kommission, T-217/03 und T-245/03, Slg. 2006, II-4987, Randnr. 340).
  • EuG, 03.03.2011 - T-117/07

    Areva u.a. / Kommission

    Die gesamtschuldnerische Haftung für die Zahlung der festgesetzten Geldbußen wegen eines Verstoßes gegen die Art. 81 EG und 53 EWR-Abkommen gehört, da sie dazu beiträgt, die tatsächliche Beitreibung der genannten Geldbuße zu garantieren, zum Ziel der Abschreckung, das allgemein mit dem Wettbewerbsrecht verfolgt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs ACF Chemiefarma/Kommission, oben in Randnr. 87 angeführt, Randnrn. 172 und 173, und vom 29. Juni 2006, Showa Denko/Kommission, C-289/04 P, Slg. 2006, I-5859, Randnr. 61), und dies unter Beachtung des Grundsatzes des Verbots der Doppelbestrafung, das ein grundlegendes Prinzip des Unionsrechts ist und auch in Art. 4 des Protokolls Nr. 7 zur EMRK verankert ist, wonach eine mehrfache Bestrafung desselben unternehmerischen Marktverhaltens bei derselben wettbewerbsrechtlichen Zuwiderhandlung bei den Rechtssubjekten verboten ist, die hierfür persönlich verantwortlich gemacht werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 61 angeführt, Randnr. 338; Urteil PVC II, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnrn. 95 bis 99, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2006, FNCBV u. a./Kommission, T-217/03 und T-245/03, Slg. 2006, II-4987, Randnr. 340).
  • EuG, 24.05.2011 - T-109/05

    NLG / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

  • EuG, 22.05.2019 - T-604/15

    Ertico - ITS Europe/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-671/15

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl können landwirtschaftliche

  • EuG, 27.03.2014 - T-56/09

    Das Gericht setzt die im Rahmen eines Kartells auf dem europäischen

  • EuG, 11.07.2014 - T-541/08

    Sasol u.a. / Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-362/06

    Ballast Nedam Infra / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-382/12

    MasterCard u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 81 EG -

  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 17.12.2009 - T-57/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuG, 24.10.2019 - T-310/18

    EPSU und Goudriaan/ Kommission

  • EuG, 13.09.2013 - T-566/08

    Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-10/18

    Marine Harvest / Kommission

  • EuG, 03.03.2011 - T-123/07

    Siemens Transmission & Distribution / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 12.12.2014 - T-551/08

    H & R ChemPharm / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse -

  • EuG, 09.12.2014 - T-90/10

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 03.03.2011 - T-121/07

    Alstom / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich

  • EuG, 17.12.2009 - T-58/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft -

  • EuG, 12.12.2014 - T-550/08

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Wettbewerb - Kartelle

  • EuG, 12.12.2014 - T-544/08

    Hansen & Rosenthal und H & R Wax Company Vertrieb / Kommission - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-209/07

    Beef Industry Development Society und Barry Brothers - Art. 81 Abs. 1 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-613/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 12.12.2014 - T-558/08

    Eni / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.04.2008 - C-110/07

    FNSEA u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 81 Abs. 1 EG - Kartell

  • EuG, 12.12.2014 - T-562/08

    Repsol Lubricantes y Especialidades u.a. / Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission

  • EuGH, 05.12.2013 - C-446/11

    Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel von an dem Kartell auf dem Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-636/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 09.12.2014 - T-83/10

    Riva Fire / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-644/13

    Villeroy und Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 27.11.2014 - T-517/09

    Alstom / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-196/06

    Edison / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2008 - C-101/07

    Coop de France bétail und viande / Kommission - Wiedereröffnung der mündlichen

  • EuGH, 02.10.2008 - C-101/07

    Coop de France bétail und viande / Kommission

  • EuGH, 02.10.2008 - C-110/07

    FNSEA u.a. / Kommission

  • EuG, 02.10.2014 - T-177/12

    Spraylat / ECHA - REACH - Gebühr für die Registrierung eines Stoffes - Ermäßigung

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2008 - C-110/07

    FNSEA u.a. / Kommission - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung -

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Rechtsprechung
   EuG, 21.01.2004 - T-245/03 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9053
EuG, 21.01.2004 - T-245/03 R (https://dejure.org/2004,9053)
EuG, Entscheidung vom 21.01.2004 - T-245/03 R (https://dejure.org/2004,9053)
EuG, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - T-245/03 R (https://dejure.org/2004,9053)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    FNSEA u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Fédération nationale des syndicats d'exploitants agricoles (FNSEA) und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb - Zahlung einer Geldbuße - Bankbürgschaft - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Interessenabwägung - Teilweise und bedingte Aussetzung

  • EU-Kommission

    Fédération nationale des syndicats d'exploitants agricoles (FNSEA) und andere gege

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Landwirtschaft , Rindfleisch

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung an einem Kartell mit dem Zweck der Aussetzung der Rindfleischeinfuhren nach Frankreich und der Festsetzung eines Mindestpreises für bestimmte Kategorien von Rindfleisch; Antrag auf einstweilige Anordnung der Befreiung von der Verpflichtung zur Stellung einer ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 81 und 82 EG Art. 15 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    FNSEA u.a. / Kommission

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb - Zahlung einer Geldbuße - Bankbürgschaft - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Interessenabwägung - Teilweise und bedingte Aussetzung

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    FNSEA u.a. / Kommission

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.01.2004 - T-245/03
    Diese Voraussetzungen bestehen kumulativ, so dass ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zurückgewiesen werden muss, wenn eine von ihnen nicht erfüllt ist (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30).

    34 Zum ersten dieser beiden Antragsgründe ist festzustellen, dass die in Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 vorgesehene Obergrenze von 10 % des Umsatzes bei Zuwiderhandlungen einer Unternehmensvereinigung gegebenenfalls anhand des Umsatzes aller der Vereinigung angehörenden Unternehmen zu berechnen ist; dies gilt zumindest dann, wenn die Vereinigung kraft ihrer internen Regeln ihre Mitglieder verpflichten kann (Urteile des Gerichts vom 23. Februar 1994 in den Rechtssachen T-39/92 und T-40/92, CB und Europay/Kommission, Slg. 1994, II-49, Randnr. 136, vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-29/92, SPO u. a./Kommission, Slg. 1995, II-289, Randnr. 385, vom 22. Oktober 1997 in den Rechtssachen T-213/95 und T-18/96, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 252, und vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-338/94, Finnboard/Kommission, Slg. 1998, II-1617, Randnr. 270, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil vom 16. November 2000, Finnboard/Kommission, Randnr. 66).

    43 In der Rechtssache, die zum Urteil SCK und FNK/Kommission führte, sah die Satzung des fraglichen Verbandes ausdrücklich vor, dass dieser Entscheidungen mit bindender Wirkung für seine Mitglieder treffen und diejenigen Mitglieder, die diese Entscheidungen nicht befolgten, ausschließen konnte.

    Unter diesen Umständen gebe es keinen unmittelbaren und zwangsläufigen Kausalzusammenhang zwischen der Auflösung der Verbände und dem Handeln der Kommission (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 4. Juni 1996 in der Rechtssache T-18/96 R, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, II-407, Randnrn.

    36 bis 38, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971; Beschluss Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, Randnrn.

    84 Nach gefestigter Rechtsprechung ist jedoch der Schaden einer Unternehmensvereinigung unter Berücksichtigung der finanziellen Lage ihrer Mitglieder zu beurteilen, wenn die objektiven Interessen der Vereinigung nicht unabhängig von den Interessen der ihr angeschlossenen Unternehmen sind (Beschluss vom 14. Oktober 1996, SCK und FNK/Kommission, Randnrn. 35 bis 38, und Beschluss HFB u. a./Kommission, Randnr. 63).

    Nach der vorgenannten Rechtsprechung (vgl. insbesondere Beschluss vom 14. Oktober 1996, SCK und FNK/Kommission, Randnr. 37) kann, um zu klären, inwieweit die objektiven Interessen eines Verbandes von den Interessen seiner Mitglieder unabhängig sind, berücksichtigt werden, dass es interne Regeln gibt, die es dem Verband erlauben, seine Mitglieder zu verpflichten.

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.01.2004 - T-245/03
    27 Erstens stehe dem Argument der Rechtswidrigkeit der Leitlinien eine gefestigte Rechtsprechung entgegen, die ihre Rechtmäßigkeit anerkannt habe (Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-9/99, HFB u. a./Kommission, Slg. 2002, II-1487, Randnrn.

    Außerdem gelte die Überlegung, die dazu führe, dass die Mittel von Unternehmensgruppen, zu denen ein Unternehmen gehöre, berücksichtigt würden, auch für eine Unternehmensvereinigung (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1999 in der Rechtssache C-335/99 P[R], HFB u. a./Kommission, Slg. 1999, I-8705, Randnrn. 62 und 63).

    84 Nach gefestigter Rechtsprechung ist jedoch der Schaden einer Unternehmensvereinigung unter Berücksichtigung der finanziellen Lage ihrer Mitglieder zu beurteilen, wenn die objektiven Interessen der Vereinigung nicht unabhängig von den Interessen der ihr angeschlossenen Unternehmen sind (Beschluss vom 14. Oktober 1996, SCK und FNK/Kommission, Randnrn. 35 bis 38, und Beschluss HFB u. a./Kommission, Randnr. 63).

  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.01.2004 - T-245/03
    Diese Voraussetzungen bestehen kumulativ, so dass ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zurückgewiesen werden muss, wenn eine von ihnen nicht erfüllt ist (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30).

    36 bis 38, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971; Beschluss Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, Randnrn.

  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.01.2004 - T-245/03
    21 Die Umsätze der Mitglieder einer Unternehmensvereinigung dürften nur dann berücksichtigt werden, wenn diese kraft ihrer internen Regeln ihre Mitglieder verpflichten könne (Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-298/98 P, Finnboard/Kommission, Slg. 2000, I-10157).

    34 Zum ersten dieser beiden Antragsgründe ist festzustellen, dass die in Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 vorgesehene Obergrenze von 10 % des Umsatzes bei Zuwiderhandlungen einer Unternehmensvereinigung gegebenenfalls anhand des Umsatzes aller der Vereinigung angehörenden Unternehmen zu berechnen ist; dies gilt zumindest dann, wenn die Vereinigung kraft ihrer internen Regeln ihre Mitglieder verpflichten kann (Urteile des Gerichts vom 23. Februar 1994 in den Rechtssachen T-39/92 und T-40/92, CB und Europay/Kommission, Slg. 1994, II-49, Randnr. 136, vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-29/92, SPO u. a./Kommission, Slg. 1995, II-289, Randnr. 385, vom 22. Oktober 1997 in den Rechtssachen T-213/95 und T-18/96, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 252, und vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-338/94, Finnboard/Kommission, Slg. 1998, II-1617, Randnr. 270, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil vom 16. November 2000, Finnboard/Kommission, Randnr. 66).

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 21.01.2004 - T-245/03
    48 Zum zweiten Antragsgrund, der auf einen Begründungsmangel hinsichtlich der Obergrenze der Geldbußen gestützt wird, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die in Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63).
  • EuGH, 14.02.2002 - C-440/01

    Kommission / Artegodan

    Auszug aus EuG, 21.01.2004 - T-245/03
    Nach Ansicht des Gerichtshofes kommt in dieser Möglichkeit zudem zum Ausdruck, dass die Maßnahmen des Richters der einstweiligen Anordnung nach dem Gemeinschaftsrecht grundsätzlich vorläufigen Charakter haben (Beschluss des Gerichtshofes vom 14. Februar 2002 in der Rechtssache C-440/01 P[R], Kommission/Artegodan, Slg. 2002, I-1489).
  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.01.2004 - T-245/03
    49 Bei einer Entscheidung, mit der wie im vorliegenden Fall gegen mehrere Unternehmen Geldbußen wegen einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft verhängt werden, ist der Umfang der Begründungspflicht namentlich unter Berücksichtigung des Erfordernisses zu bestimmen, die Schwere der Zuwiderhandlungen anhand einer Vielzahl von Gesichtspunkten zu ermitteln, zu denen u. a. die besonderen Umstände der Rechtssache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssten (Beschluss des Gerichtshofes vom 25. März 1996 in der Rechtssache C-137/95 P, SPO u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1611, Randnr. 54).
  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Papiers Peints / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.01.2004 - T-245/03
    52 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission, da der Umfang der Begründungspflicht von der Art des in Rede stehenden Rechtsakts und den Umständen, unter denen er erlassen wurde, abhängt (siehe oben, Randnr. 48), ihre Erwägungen ausführlich darlegen muss, wenn sie im Rahmen ihrer Entscheidungspraxis erheblich über frühere Entscheidungen hinausgeht (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofes vom 26. November 1975 in der Rechtssache 73/74, Fabricants de papiers peints/Kommission, Slg. 1975, 1491, Randnr. 31, und Urteil SCK und FNK, Randnr. 226).
  • EuGH, 14.12.1999 - C-335/99

    HFB u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.01.2004 - T-245/03
    Außerdem gelte die Überlegung, die dazu führe, dass die Mittel von Unternehmensgruppen, zu denen ein Unternehmen gehöre, berücksichtigt würden, auch für eine Unternehmensvereinigung (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1999 in der Rechtssache C-335/99 P[R], HFB u. a./Kommission, Slg. 1999, I-8705, Randnrn. 62 und 63).
  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.01.2004 - T-245/03
    129 Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Richter der einstweiligen Anordnung nach Artikel 108 der Verfahrensordnung die einstweilige Anordnung jederzeit wegen veränderter Umstände abändern oder aufheben kann (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 4. April 2002 in der Rechtssache T-198/01 R, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, Slg. 2002, II-2153, Randnr. 123, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 2002 in der Rechtssache C-232/02 P[R], Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau, Slg. 2002, I-8977).
  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

  • EuGH, 18.10.2002 - C-232/02

    Kommission / Technische Glaswerke Ilmenau

  • EuGH, 23.03.2001 - C-7/01

    FEG / Kommission

  • EuG, 28.06.2000 - T-191/98

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

  • EuGH, 06.05.1982 - 107/82

    AEG / Kommission

  • EuG, 14.12.2000 - T-5/00

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

  • EuG, 16.06.1992 - T-24/92

    Langnese Iglo GmbH und Schöller Lebensmittel GmbH & Co KG gegen Kommission der

  • EuG, 05.08.2003 - T-79/03

    IRO / Kommission

  • EuGH, 13.06.1989 - C-56/89

    Publishers Association / Kommission

  • EuGH, 13.06.1989 - 56/89

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen -

  • EuG, 15.06.1994 - T-88/94

    Société commerciale des potasses et de l'azote und Entreprise minière et chimique

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

  • EuG, 21.02.1995 - T-29/92

    Vereniging van Samenwerkende Prijsregelende Organisaties in de Bouwnijverheid und

  • EuGH, 16.11.2000 - C-298/98

    Finnboard / Kommission

  • EuG, 23.02.1994 - T-39/92

    Groupement des cartes bancaires "CB" und Europay International SA gegen

  • EuG, 20.03.2002 - T-31/99

    ABB Asea Brown Boveri / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • EuG, 07.05.2002 - T-306/01

    Yusuf und Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission

  • EuG, 13.12.2006 - T-217/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, GEGEN EIN

    Das Gericht erinnert insoweit daran, dass die Klägerinnen in der Rechtssache T-245/03 auf eine Frage des Richters im Verfahren der einstweiligen Anordnung die Möglichkeit eingeräumt haben, dass die Mitglieder der FNSEA wohl etwa 50 % der 240 000 Erzeugerbetriebe in Frankreich ausmachten, die mehr als fünf ausgewachsene Rinder besäßen (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 21. Januar 2004 in der Rechtssache T-245/03 R, FNSEA u. a./Kommission, Slg. 2004, II-271, Randnr. 89).
  • EuG, 30.06.2009 - T-550/08

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Beweisaufnahme -

    Die Stellung einer finanziellen Sicherheit ist nämlich für Verfahren der einstweiligen Anordnung in den Verfahrensordnungen des Gerichtshofs und des Gerichts ausdrücklich vorgesehen und entspricht einer allgemeinen und vernünftigen Vorgehensweise der Kommission (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 5. August 2003, 1RO/Kommission, T-79/03 R, Slg. 2003, II-3027, Randnr. 25, und vom 21. Januar 2004, FNSEA u. a./Kommission, T-245/03 R, Slg. 2004, II-271, Randnr. 77).

          Das Vorliegen solcher außergewöhnlicher Umstände kann grundsätzlich dann angenommen werden, wenn die Partei, die von der Stellung der verlangten Bankbürgschaft befreit werden möchte, den Beweis dafür erbringt, dass es ihr objektiv unmöglich ist, diese Bürgschaft zu stellen (Beschluss FNSEA u. a./Kommission, oben in Randnr. 37 angeführt, Randnr. 78), oder dass die Stellung der Bankbürgschaft ihre Existenz gefährden würde (Beschluss IRO/Kommission, oben in Randnr. 37 angeführt, Randnr. 26).

  • EuG, 13.04.2011 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

    Die Stellung einer finanziellen Sicherheit ist nämlich für Verfahren der einstweiligen Anordnung in den Verfahrensordnungen des Gerichtshofs und des Gerichts ausdrücklich vorgesehen und entspricht einer allgemeinen und vernünftigen Vorgehensweise der Kommission (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 5. August 2003, 1RO/Kommission, T-79/03 R, Slg. 2003, II-3027, Randnr. 25, und vom 21. Januar 2004, FNSEA u. a./Kommission, T-245/03 R, Slg. 2004, II-271, Randnr. 77).
  • EuG, 07.06.2011 - T-217/06

    Arkema France u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Methacrylate

    Nach der Rechtsprechung werde die auf der Kommission lastende Begründungspflicht verstärkt, wenn ihre Entscheidung spürbar weiter gehe als frühere Entscheidungen (Urteil des Gerichts vom 8. November 2001, Silos, C-228/99, Slg. 2001, I-8401, Randnr. 28; Beschlüsse des Gerichts vom 21. Januar 2004, FNSEA u. a./Kommission, T-245/03, Slg. 2004, II-271, Randnr. 52, und FNCBV/Kommission, T-217/03, Slg. 2004, II-239, Randnr. 66).
  • EuG, 23.11.2018 - T-733/17

    GMPO/ Kommission

    Ce sont les mêmes motifs qui justifient que, dans une situation comparable, le préjudice d'une association d'entreprises soit apprécié en prenant en compte la situation financière de ses membres, lorsque les intérêts objectifs de l'association ne présentent pas un caractère autonome par rapport à ceux des entreprises qui y adhèrent [voir ordonnances du 30 avril 2010, Ziegler/Commission, C-113/09 P(R), non publiée, EU:C:2010:242, point 47 et jurisprudence citée, et du 21 janvier 2004, FNSEA e.a./Commission, T-245/03 R, EU:T:2004:16, point 84 et jurisprudence citée].
  • EuG, 13.10.2006 - T-420/05

    Vischim / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des

    63 und 64, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 4. April 2002 in der Rechtssache T-198/01 R, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, Slg. 2002, II-2153, Randnr. 123, und vom 21. Januar 2004 in der Rechtssache T-245/03 R, FNSEA u. a./Kommission, Slg. 2004, II-271, Randnr. 129).
  • EuG, 13.07.2006 - T-11/06

    Romana Tabacchi / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung

    Außerdem nimmt der Richter der einstweiligen Anordnung gegebenenfalls auch eine Abwägung der bestehenden Interessen vor (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 21. Januar 2004 in der Rechtssache T-245/03 R, FNSEA u. a./Kommission, Slg. 2004, II-271, Randnr. 13).
  • EuG, 13.12.2006 - T-245/03

    in der Rechtssache T-217/03 Fédération nationale de la coopération bétail et

    Das Gericht erinnert insoweit daran, dass die Klägerinnen in der Rechtssache T-245/03 auf eine Frage des Richters im Verfahren der einstweiligen Anordnung die Möglichkeit eingeräumt haben, dass die Mitglieder der FNSEA wohl etwa 50 % der 240 000 Erzeugerbetriebe in Frankreich ausmachten, die mehr als fünf ausgewachsene Rinder besäßen (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 21. Januar 2004 in der Rechtssache T-245/03 R, FNSEA u. a./Kommission, Slg. 2004, II-271, Randnr. 89).
  • EuG, 04.04.2006 - T-420/05

    Vischim / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des

    63 und 64, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 4. April 2002 in der Rechtssache T-198/01 R, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, Slg. 2002, II-2153, Randnr. 123, und vom 21. Januar 2004 in der Rechtssache T-245/03 R, FNSEA u. a./Kommission, Slg. 2004, II-271, Randnr. 129).
  • EuG, 22.12.2004 - T-303/04

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    60 Unter "neuen Tatsachen" im Sinne von Artikel 109 der Verfahrensordnung sind Tatsachen zu verstehen, die nach Verkündung des Beschlusses, mit dem der erste Antrag auf einstweilige Anordnung zurückgewiesen wurde, entstanden sind oder die der Antragsteller in seinem ersten Antrag oder während des dem ersten Beschluss vorangehenden Verfahrens nicht geltend machen konnte und die für die Beurteilung des fraglichen Falls relevant sind (vgl. in diesem Sinne Beschluss Stauner u. a./Parlament und Kommission, Randnr. 49; vgl. entsprechend bezüglich des Begriffs der "veränderten Umstände" im Sinne von Artikel 108 der Verfahrensordnung Beschluss Kommission/Artedogan, Randnrn. 63 und 64; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 4. April 2002 in der Rechtssache T-198/01 R, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, Slg. 2002, II-2153, Randnr. 123, und vom 21. Januar 2004 in der Rechtssache T-245/03 R, FNSEA u. a./Kommission, Slg. 2004, II-0000, Randnr. 129).
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Rechtsprechung
   EuG, 13.12.2006 - T-245/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16166
EuG, 13.12.2006 - T-245/03 (https://dejure.org/2006,16166)
EuG, Entscheidung vom 13.12.2006 - T-245/03 (https://dejure.org/2006,16166)
EuG, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - T-245/03 (https://dejure.org/2006,16166)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    In der Rechtssache T-217/03 Fédération nationale de la coopération bétail et viande (FNCBV) / Kommis

    Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG - Rindfleisch - Aussetzung der Einfuhren - Von den Berufsverbänden festgesetzte Mindestpreise -Verordnung Nr. 26 - Unternehmensvereinigungen - Wettbewerbsbeschränkung - Aktionen der Berufsverbände - Beeinträchtigung des Handels zwischen ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Fédération Nationale des Syndicats d'Exploitants Agricoles (FNSEA) u. a. gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 20. Juni 2003

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (66)

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-245/03
        Die Kommission weist darauf hin, dass sie nach der Rechtsprechung nur verpflichtet sei, in der Mitteilung der Beschwerdepunkte darauf hinzuweisen, dass sie prüfen werde, ob gegen die betreffenden Unternehmen Geldbußen zu verhängen seien, und auch die für die etwaige Festsetzung einer Geldbuße wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte anzuführen (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 21).

    Sie hätten auch zu der Frage der Umsätze ihrer Mitglieder Stellung nehmen können, da die Kommission ihnen am 10. Januar 2003 ein Auskunftsverlangen dazu übermittelt habe (vgl. in diesem Sinne Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 23).

    Dadurch gibt sie den Unternehmen die Informationen, die für ihre Verteidigung nicht nur gegen die Feststellung einer Zuwiderhandlung, sondern auch gegen die Verhängung von Geldbußen notwendig sind (Urteile Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 21, und ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Randnr. 78).

        Dagegen wären nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes Angaben zur Höhe der in Aussicht genommenen Geldbußen in der Mitteilung der Beschwerdepunkte, solange den Unternehmen keine Gelegenheit gegeben wurde, zu den gegen sie in Betracht gezogenen Beschwerdepunkten Stellung zu nehmen, eine nicht sachgerechte Vorwegnahme der Entscheidung der Kommission (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 21; Urteil ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Randnr. 66).

  • EuG, 09.07.2003 - T-220/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-245/03
    56 bis 65; Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003 in der Rechtssache T-220/00, Cheil Jedang/Kommission, Slg. 2003, II-2473, Randnr 218).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil Cheil Jedang/Kommission, Randnr. 216, und Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2005 in der Rechtssache T-38/02, Groupe Danone/Kommission, Slg. 2005, II-4407, Randnr. 96).

        Zu dem nach Ansicht der Klägerinnen willkürlich festgesetzten Betrag von 20 Mio. Euro für besonders schwere Verstöße ist vorab darauf hinzuweisen, dass die Kommission nach ständiger Rechtsprechung bei der Festlegung der Höhe der Geldbußen im Rahmen der Verordnung Nr. 17 über ein Ermessen verfügt, um die Unternehmen dazu anhalten zu können, die Wettbewerbsregeln zu beachten (Urteil Cheil Jedang/Kommission, Randnr. 76).

    Jedenfalls muss sich die Berücksichtigung der Wirkung einer Zuwiderhandlung gegebenenfalls in den Rahmen der Beurteilung ihrer konkreten Auswirkungen auf den Markt zur Ermittlung ihrer Schwere einfügen und nicht in die Beurteilung des individuellen Verhaltens des jeweiligen Unternehmens zur Ermittlung erschwerender oder mildernder Umstände (Urteil Cheil Jedang/Kommission, Randnr. 189).

  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-245/03
        Denn nach der Rechtsprechung sei die Heranziehung der Umsätze der Mitglieder von Unternehmensvereinigungen zur Berechnung der Obergrenze von 10 % nur möglich, wenn die Vereinigung kraft ihrer Satzung ihre Mitglieder verpflichten könne (Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-298/98 P, Finnboard/Kommission, Slg. 2000, I-10157, Randnr. 66; Urteile des Gerichts CB und Europay/Kommission, Randnr. 136, vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-29/92, SPO u. a./Kommission, Slg. 1995, II-289, Randnr. 385, SCK und FNK/Kommission, Randnr. 252, und vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-338/94, Finnboard/Kommission, Slg. 1998, II-1617, Randnr. 270).

    Nach ständiger Rechtsprechung zeigt die Gattungsbezeichnung "Zuwiderhandlung" in Artikel 15 Absatz 2, die unterschiedslos Vereinbarungen, abgestimmte Verhaltensweisen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen umfasst, dass die dort genannten Obergrenzen für Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen ebenso gelten wie für Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen (vgl. Urteil Finnboard/Kommission, Randnr. 270 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Der Einfluss, den eine Unternehmensvereinigung auf den Markt ausüben konnte, hängt nämlich nicht von ihrem eigenen Umsatz ab, der weder ihre Größe noch ihre Wirtschaftskraft aufzeigt, sondern vom Umsatz ihrer Mitglieder, der ein Hinweis auf ihre Größe und ihre Wirtschaftskraft ist (Urteile CB und Europay/Kommission, Randnrn. 136 und 137, SPO u. a./Kommission, Randnr. 385, und Finnboard/Kommission, Randnr. 270).

  • EuGH, 12.12.1995 - C-399/93

    Oude Luttikhuis u.a. / Verenigde Coöperatieve Melkindustrie Coberco

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-245/03
        Als Befreiung von der Regel der allgemeinen Anwendung des Artikels 81 Absatz 1 EG ist Artikel 2 der Verordnung Nr. 26 eng auszulegen (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1995 in der Rechtssache C-399/93, Oude Luttikhuis u. a., Slg. 1995, I-4515, Randnr. 23; Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1997 in den Rechtssachen T-70/92 und T-71/92, Florimex und VGB/Kommission, Slg. 1997, II-693, Randnr. 152).

    Außerdem findet Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung Nr. 26, der die geltend gemachte Ausnahmeregelung enthält, nach ständiger Rechtsprechung nur Anwendung, wenn die betreffende Vereinbarung zur Verwirklichung aller Ziele des Artikels 33 beiträgt (Urteile Oude Luttikhuis u. a., Randnr. 25, sowie Florimex und VGB/Kommission, Randnr. 153; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Frubo/Kommission, Randnrn. 25 bis 27).

    Schließlich muss die fragliche Vereinbarung, wie sich schon aus dem Wortlaut des Artikels 2 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung Nr. 26 ergibt, zur Verwirklichung dieser Ziele "notwendig" sein (Urteil Oude Luttikhuis u. a., Randnr. 25; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Florimex und VGB/Kommission, Randnrn. 171 und 185).

  • EuG, 29.11.2005 - T-64/02

    Heubach / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt -

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-245/03
    Da die Klägerinnen nicht die Nichtigerklärung der Leitlinien verlangen konnten, können diese Gegenstand einer Einrede der Rechtswidrigkeit sein (Urteile des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-23/99, LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705, Randnrn. 274 und 276, und vom 29. November 2005 in der Rechtssache T-64/02, Heubach/Kommission, Slg. 2005, II-5137, Randnr. 35).

    Und da die in den Leitlinien vorgesehenen pauschalen Beträge nur Richtwerte sind, kann daraus an sich kein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgen (Urteil Heubach/Kommission, Randnrn. 40 und 44).

    189 und 190, und Urteil Heubach/Kommission, Randnr. 37).

  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-245/03
          Außerdem müsse die Kommission bei der Beurteilung einer Wettbewerbsbeschränkung den rechtlichen und wirtschaftlichen Gesamtzusammenhang berücksichtigen, in dem die streitige Vereinbarung zustande gekommen sei: Nicht jede Vereinbarung zwischen Unternehmen, durch die die Handlungsfreiheit der Parteien oder einer der Parteien beschränkt werde, werde automatisch vom Verbot des Artikels 81 Absatz 1 EG erfasst (Urteil des Gerichtshofes vom 19. Februar 2002 in der Rechtssache C-309/99, Wouters u. a., Slg. 2002, I-1577, Randnr. 97).

    Auch die Bezugnahme auf das vorgenannte Urteil Wouters u. a. greift hier nicht durch, da die tatsächlichen Umstände des Rechtsstreits, in dem dieses Urteil ergangen ist, und die dort aufgeworfenen Rechtsfragen - es ging um die Regelung der Ausübung und der Organisation des Rechtsanwaltsberufs durch einen Berufsverband - mit denen der vorliegenden Rechtssache nicht vergleichbar sind.

  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94

    Cascades / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-245/03
        Die Wahrung der Verteidigungsrechte stellt in allen Verfahren, die zu Sanktionen und insbesondere zu Geldbußen führen können, einen tragenden Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar, der auch dann beachtet werden muss, wenn es sich um ein Verwaltungsverfahren handelt (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-308/94, Cascades/Kommission, Slg. 1998, II-925, Randnr. 39).

        Die Klägerinnen machen abschließend geltend, die Kommission sei verpflichtet, den Grundsatz der individuellen Zumessung von Strafen zu beachten (Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-279/98 P, Cascades/Kommission, Slg. 2000, I-9693, Randnrn. 78 und 79).

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-245/03
    Eine Vereinbarung zwischen Unternehmen ist geeignet, den innergemeinschaftlichen Handel zu beeinträchtigen, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie die Handelsströme zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell in einem der Erreichung der Ziele eines einheitlichen zwischenstaatlichen Marktes nachteiligen Sinne beeinflussen kann (Urteil des Gerichtshofes vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-359/01 P, British Sugar/Kommission, Slg. 200 4, I-4933, Randnr. 27, und Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1997 in den Rechtssachen T-213/95 und T-18/96, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 175).

    Denn wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen, die sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstrecken, haben schon ihrem Wesen nach die Wirkung, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen und damit die vom EG-Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung zu behindern (Urteil SCK und FNK/Kommission, Randnr. 179).

  • EuGH, 14.12.1972 - 7/72

    Boehringer Mannheim / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-245/03
    Dieser in Artikel 4 des Protokolls Nr. 7 zur EMRK verankerte Grundsatz werde im Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft ständig angewandt (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1972 in der Rechtssache 7/72, Boehringer Mannheim/Kommission, Slg. 1972, 1281, Randnr. 3) und bilde einen tragenden Grundsatz des Gemeinschaftsrechts (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 59).

        Die Kommission weist darauf hin, dass der Grundsatz ne bis in idem nach der Rechtsprechung der Gemeinschaft auf Fälle anwendbar sei, in denen ein Unternehmen, das auf Gemeinschaftsebene für Wettbewerbsverstöße mit Sanktionen belegt worden sei (oder dem Sanktionen drohten), ebenfalls in einem anderen Verfahren in einem Drittstaat oder in einem Mitgliedstaat mit Sanktionen belegt worden sei (oder Sanktionen zu gewärtigen habe) (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1969 in der Rechtssache 14/68, Wilhelm u. a., Slg. 1969, 1, und Urteil Boehringer Mannheim/Kommission).

  • EuG, 04.06.1996 - T-18/96

    Stichting Certificatie Kraanverhuurbedrijf und Federatie van Nederlandse

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-245/03
    Eine Vereinbarung zwischen Unternehmen ist geeignet, den innergemeinschaftlichen Handel zu beeinträchtigen, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie die Handelsströme zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell in einem der Erreichung der Ziele eines einheitlichen zwischenstaatlichen Marktes nachteiligen Sinne beeinflussen kann (Urteil des Gerichtshofes vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-359/01 P, British Sugar/Kommission, Slg. 200 4, I-4933, Randnr. 27, und Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1997 in den Rechtssachen T-213/95 und T-18/96, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 175).

    So könne der Umsatz der Mitglieder nur dann berücksichtigt werden, wenn sich die streitige Vereinbarung aus dem satzungsmäßigen Zweck der Vereinigung ergebe oder wenn die Satzung es ermögliche, die Mitglieder zu verpflichten (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 4. Juni 1996 in der Rechtssache T-18/96 R, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, II-407, Randnrn. 33 und 34).

  • EuGH, 26.06.2003 - C-217/03

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen

  • EuG, 14.09.2004 - T-254/03

    López Cejudo / Kommission

  • EuG, 03.12.2003 - T-16/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE VON AUDI GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany

  • EuGH, 13.02.1969 - 14/68

    Walt Wilhelm u.a. / Bundeskartellamt

  • EuG, 26.01.2005 - T-193/02

    DAS REGLEMENT DER FIFA ZUR REGELUNG DER TÄTIGKEIT DER VERMITTLER VON

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

  • EuGH, 01.06.1999 - C-126/97

    Eco Swiss

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EuGH, 16.03.2000 - C-395/96

    Compagnie maritime belge transports u.a. / Kommission

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

  • EuG, 14.12.2005 - T-209/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DAS VERBOT DER ÜBERNAHME VON HONEYWELL DURCH

  • EuGH, 30.01.1985 - 123/83

    BNIC / Clair

  • EuG, 10.03.1992 - T-11/89

    Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuGH, 11.12.1997 - C-55/96

    Job Centre

  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

  • EuG, 15.06.2005 - T-71/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN

  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

  • EuG, 11.12.2003 - T-66/99

    Minoan Lines / Kommission

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

  • EuGH, 16.09.1999 - C-22/98

    Becu u.a.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-359/01

    British Sugar / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuGH, 09.09.2003 - C-137/00

    'Milk Marque und National Farmers'' Union'

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo och Domsjö / Kommission

  • EuGH, 15.05.1975 - 71/74

    Fruit- en Groentenimporthandel und Frubo / Kommission

  • EuGH, 24.10.1973 - 5/73

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

  • EuG, 21.02.1995 - T-29/92

    Vereniging van Samenwerkende Prijsregelende Organisaties in de Bouwnijverheid und

  • EuG, 21.09.2005 - T-87/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DAS VERBOT DES ERWERBS VON GAS DE PORTUGAL DURCH ENERGIAS

  • EuG, 27.07.2005 - T-49/02

    Brasserie nationale / Kommission - Kartelle - Luxemburgischer Biermarkt -

  • EuGH, 16.11.2000 - C-298/98

    Finnboard / Kommission

  • EuGH, 17.12.1981 - 197/80

    Ludwigshafener Walzmühle / Rat und Kommission

  • EuG, 10.03.1992 - T-14/89

    Montedipe SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 23.02.1994 - T-39/92

    Groupement des cartes bancaires "CB" und Europay International SA gegen

  • EuG, 20.03.2002 - T-31/99

    ABB Asea Brown Boveri / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-282/98

    Enso Española / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • EuG, 11.03.1999 - T-136/94

    Eurofer / Kommission

  • EuG, 30.03.2000 - T-513/93

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ STELLT FEST, DASS DIE GEBÜHRENORDNUNG FÜR GEWERBLICHE

  • EuG, 14.05.1998 - T-310/94

    Gruber & Weber / Kommission

  • EuG, 14.05.1997 - T-70/92

    Florimex BV und Vereniging van Groothandelaren in Bloemkwekerijprodukten gegen

  • EuG, 29.06.1993 - T-7/92

    Asia Motor France SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 03.12.1987 - 136/86

    BNIC / Aubert

  • EuG, 11.12.2003 - T-65/99

    Strintzis Lines Shipping / Kommission

  • EuG, 21.01.2004 - T-245/03

    FNSEA u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb -

  • EuG, 26.02.2002 - T-323/99

    INMA und Itainvest / Kommission

  • EuG - T-213/03 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Contesso / Kommission

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