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   OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02   

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https://dejure.org/2002,5136
OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02 (https://dejure.org/2002,5136)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.09.2002 - 24 U 1/02 (https://dejure.org/2002,5136)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. September 2002 - 24 U 1/02 (https://dejure.org/2002,5136)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung des Mietvertrages ; Nach Kündigung entstandener Mietausfallschaden; Nichtigkeit des Mietvertrages; Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über die Zahl der Mitglieder des Fitness-Centers; Zahl der Mitglieder als ...

  • Judicialis

    BGB § 119; ; BGB § ... 119 Abs. 1; ; BGB § 123; ; BGB § 142; ; BGB § 242; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 284; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 291; ; BGB § 535; ; BGB § 537; ; BGB § 537 S. 2; ; BGB § 542; ; BGB § 554 a.F.; ; BGB § 554 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; BGB § 554a; ; EGBGB § 5; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietvertrag über Fitness-Center: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtums über die Zahl der Mitglieder

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei Kundenzahl gelogen - Mietvertrag anfechtbar?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2003, 138
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02
    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit oder eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache (BGH NJW 2000, 1714; 1981, 2405; Kramer in Bub/Treier III. B. Rz. 1342), wohingegen Mängel, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (vgl. Wolf/Eckert, a.a.O., Rz. 243).

    Zwar können die Grundsätze über das Fehlen oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage dann eingreifen, wenn und soweit der Anwendungsbereich der Gewährleistungsvorschriften nach §§ 537 ff. BGB nicht betroffen ist (vgl. BGH NJW 2000, 1714 f.).

    Die Verwirklichung dieses Risikos kann der Mieter nicht nach § 242 BGB im Wege der Vertragsaufhebung auf den Vermieter übertragen (BGH NJW 2000, 1714; 1981, 2405; Kramer in Bub/ Treier, III. B. Rz. 1342).

  • BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 192/80

    Mietzinsminderung - Vorausetzungen - Ladenlokal - Kaufinteresse - Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02
    Ein Mangel der Mietsache liegt vor bei einer für den Mieter nachteiligen Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Mietsache von dem vertraglich geschuldeten Zustand, wobei sowohl rechtliche als auch tatsächliche Verhältnisse in Bezug auf die Mietsache als Fehler in Betracht kommen können (BGH NJW 1981, 2405; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rz. 235 f.).

    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit oder eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache (BGH NJW 2000, 1714; 1981, 2405; Kramer in Bub/Treier III. B. Rz. 1342), wohingegen Mängel, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (vgl. Wolf/Eckert, a.a.O., Rz. 243).

    Die Verwirklichung dieses Risikos kann der Mieter nicht nach § 242 BGB im Wege der Vertragsaufhebung auf den Vermieter übertragen (BGH NJW 2000, 1714; 1981, 2405; Kramer in Bub/ Treier, III. B. Rz. 1342).

  • BGH, 14.12.1960 - V ZR 40/60

    Gewährleistungsanspruch. Irrtums- und Täuschungsanfechtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02
    Nicht zu verlangen ist, dass die Partei, die ihre Anfechtung bisher nur auf eine arglistige Täuschung gestützt hat, im Prozess auch stets ausdrücklich zum Ausdruck bringen muss, dass sie sich auch auf Irrtum berufen will (BGHZ 34, 32, 38 f.; 78, 216, 221; BGH NJW 1979, 160; Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl., § 123 Rz. 59; Kramer in MünchKomm z. BGB § 143 Rz. 9).

    Der Wert der Sache als solcher ist jedoch gerade keine verkehrswesentliche Eigenschaft, da er sich nur aus den wertbildenden Faktoren zusammensetzt (Palandt/Heinrichs a.a.O., § 119 Rz. 24; Soergel/Hefermehl, a.a.O., § 119 Rz. 37, BGHZ 34, 32/41).

  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 202/76

    Zu altes Auto - Verhältnis zwischen § 119 BGB und § 459 BGB <Fassung bis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02
    Nicht zu verlangen ist, dass die Partei, die ihre Anfechtung bisher nur auf eine arglistige Täuschung gestützt hat, im Prozess auch stets ausdrücklich zum Ausdruck bringen muss, dass sie sich auch auf Irrtum berufen will (BGHZ 34, 32, 38 f.; 78, 216, 221; BGH NJW 1979, 160; Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl., § 123 Rz. 59; Kramer in MünchKomm z. BGB § 143 Rz. 9).
  • BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02
    Ist eine Anpassung im Einzelfall nicht möglich, so kann ausnahmsweise die Auflösung des Vertrages verlangt werden; diese tritt nicht automatisch ein, sondern wird durch entsprechende Vertragsgestaltung- beim Mietvertrag i.d.R. durch eine für die Zukunft wirksame Kündigungserklärung herbeigeführt (BGHZ 101, 143, 150; Bub in Bub/Treier a.a.O., II. Rz. 651).
  • BGH, 09.10.1980 - VII ZR 332/79

    Ansprüche des Verkäufers bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02
    Nicht zu verlangen ist, dass die Partei, die ihre Anfechtung bisher nur auf eine arglistige Täuschung gestützt hat, im Prozess auch stets ausdrücklich zum Ausdruck bringen muss, dass sie sich auch auf Irrtum berufen will (BGHZ 34, 32, 38 f.; 78, 216, 221; BGH NJW 1979, 160; Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl., § 123 Rz. 59; Kramer in MünchKomm z. BGB § 143 Rz. 9).
  • BGH, 12.11.1969 - I ZR 93/67

    Verkäufer - Einzelhandelsgeschäft - Schadenhaftung - Mängel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02
    Eine Zusicherung kann aber dann angenommen werden, wenn der Gewinn oder ähnliche Angaben für eine Reihe von Jahren gemacht werden, weil dann ein Rückschluss auf den Wert des Geschäftsbetriebes möglich ist (Kramer in MünchKomm,aaO. § 119, Rz. 115; Soergel/Hefermehl a.a.O., § 119, Rz. 52; BGH NJW 1970, 653/655; BGH NJW 1990, 1658).
  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 13/89

    Zusicherung des Bierumsatzes einer Gaststätte; Verjährung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02
    Eine Zusicherung kann aber dann angenommen werden, wenn der Gewinn oder ähnliche Angaben für eine Reihe von Jahren gemacht werden, weil dann ein Rückschluss auf den Wert des Geschäftsbetriebes möglich ist (Kramer in MünchKomm,aaO. § 119, Rz. 115; Soergel/Hefermehl a.a.O., § 119, Rz. 52; BGH NJW 1970, 653/655; BGH NJW 1990, 1658).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 117/03

    Umfang der Verpflichtung des Mieters zur Entrichtung von Betriebskosten bzw.

    Dies ergibt sich aus § 552 Satz 1 BGB a.F. (§ 537 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.), der die Risikoverteilung bei Nichtbenutzung der Mietsache abschließend regelt (BGH NJW 2000, 1714 ff; 97, 193; Senat ZMR 2001, 106 f; OLGR 2003, 192; Wolff/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rnr. 543; Palandt/Weidenkaff, BGB, 62. Aufl., § 537 Rnr. 1).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2014 - 24 U 159/13

    Minderung des Mietzinses für Gewerbeflächen in einem Einkaufszentrum wegen

    Damit steht aber nicht die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts in Frage, sondern das allgemeine unternehmerische Verwendungs- und Gewinnerzielungsrisiko, das grundsätzlich beim Mieter liegt (BGH v. 21.09.2005, XII ZR 66/03, juris, Rn. 30; v. 16.02.2000, XII ZR 279/97, juris, Rn. 30; OLG Düsseldorf v. 17.09.2002, 24 U 1/02, juris, Rn. 32) und auch im vorliegenden Fall nicht ausnahmsweise auf die Vermieterin abgewälzt worden ist.
  • LG Duisburg, 16.03.2010 - 6 O 121/09

    Parkgarage eines "leergezogenen" Einkaufzentrums = Mietmangel?

    Dass ein Mietmangel zu verneinen ist, ändert nichts an der Unabwendbarkeit des § 313 neben dem ebenfalls für einschlägig gehaltenen Gewährleistungsrecht des Mietrechts (vgl. OLG Düsseldorf , Urteil vom 17.09.2002 - 24 U 1/02 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 1.10.1970 - 13 U 76/70 - LG Wiesbaden, Urteil vom 24.04.2009 - 7 O 116/08).

    Erfüllt sich diese Erwartung des Mieters nicht, so verwirklicht sich damit ein typisches Risiko des gewerblichen Mieters, das dieser nicht auf den Vermieter verlagern kann (vgl. BGH MDR 2006, 506; BGH NJW 2000, 1714, 1716; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2002 - 24 U 1/02 -).

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