Einführungsgesetz BGB
| 4. Teil - Übergangsvorschriften (Art. 157 - 218) |
Rechtsprechung zu Art. 163 EGBGB
Rechtsprechungsübersichten:
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Literatur im Internet zu Art. 163 EGBGB
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Querverweise
Auf Art. 163 EGBGB verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 317 (Umwandlung alter juristischer Personen)
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