Einführungsgesetz BGB

   1. Teil - Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 49)   
   2. Kapitel - Internationales Privatrecht (Art. 3 - 49)   
   3. Abschnitt - Familienrecht (Art. 13 - 24)   
Artikel 21
Wirkungen des Eltern-Kind-Verhältnisses

Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Rechtsprechung zu Art. 21 EGBGB

104 Entscheidungen zu Art. 21 EGBGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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Literatur im Internet zu Art. 21 EGBGB

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu Art. 21 EGBGB:
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
      Familienrecht
        Verwandtschaft
          Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen
            §§ 1618a ff (Pflicht zu Beistand und Rücksicht)
          Elterliche Sorge
            §§ 1626 ff (Elterliche Sorge, Grundsätze)

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