Einführungsgesetz BGB

   1. Teil - Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 49)   
   2. Kapitel - Internationales Privatrecht (Art. 3 - 49)   
   3. Abschnitt - Familienrecht (Art. 13 - 24)   

Artikel 21
Wirkungen des Eltern-Kind-Verhältnisses

Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Rechtsprechung zu Art. 21 EGBGB

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Literatur im Internet zu Art. 21 EGBGB

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu Art. 21 EGBGB:
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
      Familienrecht
        Verwandtschaft
          Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen
            §§ 1618a ff (Pflicht zu Beistand und Rücksicht)
          Elterliche Sorge
            §§ 1626 ff (Elterliche Sorge, Grundsätze)
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