Insolvenzordnung
| 3. Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147) |
| 2. Abschnitt - Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats (§§ 103 - 128) |
(1) Ist zur Sicherung eines Anspruchs auf Einräumung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück des Schuldners oder an einem für den Schuldner eingetragenen Recht oder zur Sicherung eines Anspruchs auf Änderung des Inhalts oder des Ranges eines solchen Rechts eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen, so kann der Gläubiger für seinen Anspruch Befriedigung aus der Insolvenzmasse verlangen. Dies gilt auch, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber weitere Verpflichtungen übernommen hat und diese nicht oder nicht vollständig erfüllt sind.
(2) Für eine Vormerkung, die im Schiffsregister, Schiffsbauregister oder Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen eingetragen ist, gilt Absatz 1 entsprechend.
Rechtsprechung zu § 106 InsO
35 Entscheidungen zu § 106 InsO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG Hamm, 22.06.2006 - 27 U 183/05
Gläubiger eines Befriedigungsanspruchs nach § 106 InsO als Beteiligter im Sinne 60 InsO">...
- BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03
Vertretung durch einen Notar bei Stellung eines Löschungsantrags - ...
- BGH, 09.03.2006 - IX ZR 11/05
Insolvenzrecht - Insolvenzfestigkeit des gesetzlichen Löschungsanspruchs
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 22.12.2004 - 2 U 103/04
Insolvenzrecht - Gesetzliche Löschungsvormerkung ist insolvenzfest
- OLG Köln, 22.12.2004 - 2 U 103/04
- BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00
Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des ...
- OLG Stuttgart, 18.08.2003 - 5 U 62/03
Insolvenzrecht - Eigentumserwerb trotz Insolvenz des Bauträgers
- OLG Celle, 14.07.2010 - 3 U 23/10
Insolvenzrecht - Folgen einer weiten Sicherungszweckerklärung
- BGH, 22.01.2009 - IX ZR 66/07
Insolvenzrecht - Rücktritt des Käufers nach Zahlung des Kaufpreises
- BGH, 15.07.1999 - IX ZR 239/98
Zwangsvollstreckung
- LG Gießen, 12.03.2009 - 2 O 342/08
Insolvenzrecht - Förmliche Insolvenz des Bauträgers
- BGH, 10.12.2009 - IX ZR 203/06
Insolvenzrecht - Mit Vormerkung ist Rechtsgeschäft erfüllt!
- OLG Düsseldorf, 14.04.2008 - 9 U 152/07
- OLG Frankfurt, 21.11.2005 - 20 W 462/04
Immobilien - Behandlung der Auflassungsvormerkung in der Insolvenz
- OLG Hamm, 25.11.2010 - 27 U 191/09
Rechtstellung des Grundpfandgläubigers nach Zwangsversteigerung eines Grundstücks ...
- BGH, 24.06.2003 - IX ZR 75/01
Insolvenzrecht - Aussonderungsrecht bei Treuhand?
- BGH, 13.03.2008 - IX ZB 39/05
Insolvenzrecht - Gläubigerbenachteiligung bei Rückübertragungsanspruch
- OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 711/05
Bauträger - Welche Rechte hat Erwerber bei Insolvenz des Bauträgers?
- BGH, 10.02.2005 - IX ZR 100/03
Wirksamkeit einer Vormerkung bei Eingang des Eintragungsantrags nach Eröffnung ...
- OLG Naumburg, 01.03.2000 - 5 U 192/99
Freigabe von Gebäudeeigentum durch den Gesamtvollstreckungsverwalter
- OLG Brandenburg, 09.09.2010 - 5 Wx 19/10
Unwirksamkeit von Zwangssicherungshypotheken aufgrund Rückschlagsperre
Literatur im Internet zu § 106 InsO
- § 106 InsO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
- InsO
- Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats
- § 119 (Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen)
- Eigenverwaltung
- § 279 (Gegenseitige Verträge)
- Internationales Insolvenzrecht
- Ausländisches Insolvenzverfahren
- § 349 (Verfügungen über unbewegliche Gegenstände)
- InsO
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
- § 55 I Nr. 2 (Sonstige Masseverbindlichkeiten)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Bedingung und Zeitbestimmung
- § 161 I 2 (Unwirksamkeit von Verfügungen während der Schwebezeit)
- Sachenrecht
- Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
- § 883 (Voraussetzungen und Wirkung der Vormerkung)
- Verordnung über Insolvenzverfahren (InsVfVO)
- Allgemeine Vorschriften
- Art. 5 III (Dingliche Rechte Dritte)
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