Strafprozeßordnung
| 4. Buch - Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§§ 359 - 373a) |
Rechtsprechung zu § 365 StPO
9 Entscheidungen zu § 365 StPO in unserer Datenbank:
- OLG Oldenburg, 15.04.2009 - 1 Ws 205/09
Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung auf das Verfahren über einen ...
- KG, 31.07.2009 - 2 Ws 200/09
Zulässigkeit der Wideraufnahme wegen eines Aussagedelikts bei Einstellung des 154 Abs. 1 StPO">...
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten
- LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10
Keine Fortwirkung der Pflichtverteidigerbestellung im Verfahren über den ...
- LSG Hamburg, 01.08.2007 - L 1 R 205/06
- OLG Köln, 18.02.2005 - 2 Ws 540/04
Kein Wiederaufnahmeverfahren bei einem aufgrund des Gesetzes zur Aufhebung ...
- OLG Hamm, 19.09.2002 - 3 (s) Sbd 1-6/02
Zuständigkeitsbestimmung, Gericht des ersten Rechtszuges, Wiederaufnahmeverfahren
- BGH, 19.08.1992 - 2 ARs 360/92
- BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62
Literatur im Internet zu § 365 StPO
Querverweise
Auf § 365 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 85 (Wiederaufnahme des Verfahrens)
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