Strafprozeßordnung
| 4. Buch - Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§§ 359 - 373a) |
(1) Das für die Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht bestellt dem Verurteilten, der keinen Verteidiger hat, auf Antrag einen Verteidiger schon für die Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens, wenn
| 1. | hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß bestimmte Nachforschungen zu Tatsachen oder Beweismitteln führen, welche die Zulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens begründen können, | |
| 2. | wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint und | |
| 3. | der Verurteilte außerstande ist, ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts auf eigene Kosten einen Verteidiger zu beauftragen. |
Ist dem Verurteilten bereits ein Verteidiger bestellt, so stellt das Gericht auf Antrag durch Beschluß fest, daß die Voraussetzungen der Nummern 1 bis 3 des Satzes 1 vorliegen.
(2) Für das Verfahren zur Feststellung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 gelten § 117 Abs. 2 bis 4 und § 118 Abs. 2 Satz 1, 2 und 4 der Zivilprozeßordnung entsprechend.
Rechtsprechung zu § 364b StPO
34 Entscheidungen zu § 364b StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Düsseldorf, 14.12.1988 - 2 Ws 519/88
- OLG Düsseldorf, 01.12.1982 - 1 Ws 819/82
- LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10
Keine Fortwirkung der Pflichtverteidigerbestellung im Verfahren über den ...
- VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 15-IV-04
- BGH, 30.07.2008 - 1 StR 25/08
Weiterleitung eines Antrages auf Bestellung eines Verteidigers zur Vorbereitung ...
- VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 126-IV-04
- OLG Hamm, 10.07.2001 - 3 Ws 209/01
Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Wiederaufnahmeverfahren, Voraussetzungen, ...
- KG, 27.03.2009 - 4 Ws 31/09
Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts bei Verwerfung eines ...
- OLG Frankfurt, 19.09.2008 - 1 Ws 27/08
Wiederaufnahmeverfahren: Beschwerde gegen Wiederaufnahmeentscheidung; ...
- KG, 14.12.1999 - 5 Ws 742/99
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Querverweise
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 85 (Wiederaufnahme des Verfahrens)
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