Strafprozeßordnung
| 4. Buch - Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§§ 359 - 373a) |
(1) Die Zuständigkeit des Gerichts für die Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren und über den Antrag zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens richtet sich nach den besonderen Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes. Der Verurteilte kann Anträge nach den §§ 364a und 364b oder einen Antrag auf Zulassung der Wiederaufnahme des Verfahrens auch bei dem Gericht einreichen, dessen Urteil angefochten wird; dieses leitet den Antrag dem zuständigen Gericht zu.
(2) Die Entscheidungen über Anträge nach den §§ 364a und 364b und den Antrag auf Zulassung der Wiederaufnahme des Verfahrens ergehen ohne mündliche Verhandlung.
Rechtsprechung zu § 367 StPO
34 Entscheidungen zu § 367 StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG Hamm, 19.09.2002 - 3 (s) Sbd 1-6/02
Zuständigkeitsbestimmung, Gericht des ersten Rechtszuges, Wiederaufnahmeverfahren
- OLG Koblenz, 19.09.2006 - 1 Ss 145/06
Anforderungen an die Feststellungen bei Geschwindigkeitsüberschreitung und an die ...
- BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62
Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Rechtsliches Gehör im ...
- BGH, 27.10.1998 - 1 StR 631/76
- BGH, 09.01.1996 - 1 StR 105/72
- BGH, 19.12.1995 - 1 StR 349/90
Zum selben Verfahren:
- BGH, 06.07.1999 - 1 StR 349/90
Wiederaufnahmeverfahren; Zuleitung bei Unzuständigkeit
- BGH, 06.07.1999 - 1 StR 349/90
- OLG Naumburg, 04.08.2010 - 2 ARs 6/10
Bestimmung des zuständigen Gerichts für die Entscheidung über die Wiederaufnahme ...
- OLG Naumburg, 23.06.1993 - Ws 193/92
- BGH, 30.07.2008 - 1 StR 25/08
Weiterleitung eines Antrages auf Bestellung eines Verteidigers zur Vorbereitung ...
- BGH, 10.01.1996 - 3 StR 242/80
- KG, 28.05.1997 - 1 AR 518/95
- OLG Frankfurt, 11.07.2006 - 3 Ws 652/06
Wiederaufnahmeverfahren: Zuständiges Gericht nach Berufungsbeschränkung im ...
- BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher ...
- BGH, 13.12.2001 - 4 StR 363/01
Untreue; Begriff der prozessualen Tat; Beihilfehandlung (Zweifelsgrundsatz); ...
- OLG Stuttgart, 26.03.2001 - 3 Ws 51/01
Verteidigerbestellung im Wiederaufnahmeverfahren
- BGH, 10.06.1999 - 1 StR 358/97
Zuständigkeit für Verteidigerbestellung im Wiederaufnahmeverfahren
- BGH, 17.04.1997 - 1 StR 765/96
- OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
- BGH, 07.11.1995 - 1 StR 604/95
Literatur im Internet zu § 367 StPO
Querverweise
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 85 (Wiederaufnahme des Verfahrens)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Zuständigkeit für Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen
- § 140a (zu § 367 I 1)
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