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   LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 9 Sa 23/17   

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LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 9 Sa 23/17 (https://dejure.org/2018,16303)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.01.2018 - 9 Sa 23/17 (https://dejure.org/2018,16303)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 9 Sa 23/17 (https://dejure.org/2018,16303)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 3 Buchst. c BAT, § 102 Abs. 1 ArbGG, § ... 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, § 101 Abs. 2 Satz 3 ArbGG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 307 BGB, § 1 Abs. 2 Buchst. n TVöD, § 64 Abs. 2 ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 4 Abs. 3 TVG, § 38 a Abs. 2 Satz 1 TVöD, § 611a Satz 6 BGB, § 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 12 TVöD, § 38 a TVöD, § 38a TVöD, § 38 Buchst. a TVöD, § 106 GewO, § 99 BetrVG, § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 17 Satz 1 TzBfG, § 14 TzBfG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des TVöD-VKA auf das Arbeitsverhältnis einer teilzeitbeschäftigten Veranstaltungstechnikerin eines städtischen Theaters; Unwirksam befristeter Arbeitsvertrag bei unterlassener Beteiligung des Personalrats

  • Justiz Baden-Württemberg

    Abgrenzung des Geltungsbereichs - TVöD-VKA gegenüber dem NV-Bühne für Veranstaltungstechniker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des TVöD -VKA auf das Arbeitsverhältnis einer teilzeitbeschäftigten Veranstaltungstechnikerin eines städtischen Theaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 1 Sa 11/12

    Mitbestimmung des Personalrats bei Befristungen nach dem PersVG BW 1996 -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 9 Sa 23/17
    Da die Klägerin nicht die Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung - eine solche sprach die Beklagte bislang nie aus - geltend macht, sondern sich auf die Unwirksamkeit der arbeitsvertraglich vereinbarten Befristung - derzeit laufend bis zum Ablauf der Spielzeit 2017/2018 am 31. August 2018 - beruft, ist eine punktuelle Befristungskontrollklage gemäß § 17 Satz 1 TzBfG die statthafte Rechtsschutzform (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 25 ff.; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 29; LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 Rn. 33 ff.).

    Diesem Schutzzweck entspricht es, dass eine ohne vorherige Zustimmung des Personalrats vereinbarte Befristung unwirksam ist (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 41 f. mwN).

    In beiden Fällen bzw. im Falle der befristeten Weiterbeschäftigung erst recht soll der Personalrat prüfen, ob die beabsichtigte Befristung rechtswirksam ist oder, selbst wenn ein Sachgrund vorliegt, von einer Befristung abgesehen werden kann (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 44 mwN).

    Denn die einschlägigen Beteiligungsrechte des Personalrats haben unterschiedliche Schutzzwecke (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 45 ff. mwN).

    Zu den künstlerischen Mitgliedern von Theatern zählen nur solche Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit eigene schöpferische künstlerische Leistungen in die Gestaltung eines Kunstwerks einbringen (vgl. LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 53 f.).

  • BAG, 25.02.2009 - 7 AZR 942/07

    Bühnenkünstler - Theaterplastiker - Schiedsvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 9 Sa 23/17
    Die entsprechende Abgrenzung sei in Abstimmung mit beiden Tarifvertragspartnern des NV Bühne erfolgt (vgl. BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - Rn. 46 ff.; 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - Rn. 34).

    Ein möglicher Widerspruch zwischen der von einem Bühnentechniker tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und der Charakterisierung dieser Tätigkeit als überwiegend künstlerisch sei für die Frage, ob der persönliche Geltungsbereich des Tarifvertrages eröffnet sei, nicht von Bedeutung, sondern nur für die Frage, ob dieser vertragsgemäß beschäftigt werde oder nicht (vgl. BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - Rn.28; 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - Rn. 23; 27. Oktober 2010 - 7 ABR 96/09 - Rn. 22).

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 987/07

    Bühnentechniker - Auslegung des Arbeitsvertrages - Schiedsabrede

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 9 Sa 23/17
    Die entsprechende Abgrenzung sei in Abstimmung mit beiden Tarifvertragspartnern des NV Bühne erfolgt (vgl. BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - Rn. 46 ff.; 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - Rn. 34).

    Ein möglicher Widerspruch zwischen der von einem Bühnentechniker tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und der Charakterisierung dieser Tätigkeit als überwiegend künstlerisch sei für die Frage, ob der persönliche Geltungsbereich des Tarifvertrages eröffnet sei, nicht von Bedeutung, sondern nur für die Frage, ob dieser vertragsgemäß beschäftigt werde oder nicht (vgl. BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - Rn.28; 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - Rn. 23; 27. Oktober 2010 - 7 ABR 96/09 - Rn. 22).

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14

    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 9 Sa 23/17
    Da die Klägerin nicht die Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung - eine solche sprach die Beklagte bislang nie aus - geltend macht, sondern sich auf die Unwirksamkeit der arbeitsvertraglich vereinbarten Befristung - derzeit laufend bis zum Ablauf der Spielzeit 2017/2018 am 31. August 2018 - beruft, ist eine punktuelle Befristungskontrollklage gemäß § 17 Satz 1 TzBfG die statthafte Rechtsschutzform (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 25 ff.; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 29; LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 Rn. 33 ff.).
  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung - Eigenart

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 9 Sa 23/17
    Dagegen kann die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer, der nach dem Inhalt der geschuldeten Tätigkeit keinen oder nur einen unmaßgeblichen Einfluss auf die Umsetzung der künstlerischen Konzeption hat, nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gestützt werden (BAG, Urteil vom 02. August 2017 - 7 AZR 602/15 - Rn. 48, juris).
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 9 Sa 23/17
    Selbst wenn man die einzelvertragliche Regelung bei objektiver Betrachtung als gleich oder gleichwertig einstufte (sog. neutrale Regelung), ist sie nicht günstiger iSv. § 4 Abs. 3 TVG und es verbleibt bei der Anwendbarkeit des normativ geltenden Tarifvertrags, hier insoweit also des TVöD-VKA (vgl. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 30, 32).
  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 9 Sa 23/17
    Da die Klägerin nicht die Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung - eine solche sprach die Beklagte bislang nie aus - geltend macht, sondern sich auf die Unwirksamkeit der arbeitsvertraglich vereinbarten Befristung - derzeit laufend bis zum Ablauf der Spielzeit 2017/2018 am 31. August 2018 - beruft, ist eine punktuelle Befristungskontrollklage gemäß § 17 Satz 1 TzBfG die statthafte Rechtsschutzform (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 25 ff.; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 29; LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 Rn. 33 ff.).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 96/09

    NV Bühne - Mitbestimmung bei Eingruppierung - Vereinbarung einer überwiegend

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 9 Sa 23/17
    Ein möglicher Widerspruch zwischen der von einem Bühnentechniker tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und der Charakterisierung dieser Tätigkeit als überwiegend künstlerisch sei für die Frage, ob der persönliche Geltungsbereich des Tarifvertrages eröffnet sei, nicht von Bedeutung, sondern nur für die Frage, ob dieser vertragsgemäß beschäftigt werde oder nicht (vgl. BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - Rn.28; 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - Rn. 23; 27. Oktober 2010 - 7 ABR 96/09 - Rn. 22).
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