Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   EuG, 13.07.2018 - T-377/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19523
EuG, 13.07.2018 - T-377/17 (https://dejure.org/2018,19523)
EuG, Entscheidung vom 13.07.2018 - T-377/17 (https://dejure.org/2018,19523)
EuG, Entscheidung vom 13. Juli 2018 - T-377/17 (https://dejure.org/2018,19523)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,19523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    SQ/ EIB

    Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Beschwerde wegen Mobbings - Verwaltungsuntersuchung - Begriff "Mobbing" - Erfordernis, dass sich das vorgeworfene Verhalten wiederholt haben muss, um "Mobbing" darzustellen - Weigerung, ein Disziplinarverfahren gegen die Person zu ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 13. Juli 2018. SQ gegen Europäische Investitionsbank. Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Beschwerde wegen Mobbings - Verwaltungsuntersuchung - Begriff "Mobbing" - Erfordernis, dass sich das vorgeworfene Verhalten wiederholt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    SQ/ EIB

    Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Beschwerde wegen Mobbings - Verwaltungsuntersuchung - Begriff ,Mobbing" - Erfordernis, dass sich das vorgeworfene Verhalten wiederholt haben muss, um ,Mobbing" darzustellen - Weigerung, ein Disziplinarverfahren gegen die Person zu ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    SQ/ EIB

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mobbing

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Vprgehen gegen Mobbing

Sonstiges

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (34)

  • EuGöD, 17.09.2014 - F-12/13

    CQ / Parlament

    Auszug aus EuG, 13.07.2018 - T-377/17
    Unter diesem Gesichtspunkt entspricht diese Definition der in Art. 12a des Beamtenstatuts enthaltenen Definition, die "Mobbing" für diesem Statut unterfallende Beamte und Bedienstete als "ungebührliches Verhalten" definiert, das in Verhaltensweisen, mündlichen oder schriftlichen Äußerungen, Handlungen oder Gesten zum Ausdruck kommt, die "über einen längeren Zeitraum, wiederholt oder systematisch" erfolgen, so dass unter Mobbing ein Vorgang zu verstehen ist, der notwendigerweise eine gewisse Zeitspanne umfasst und wiederholte oder andauernde Handlungen voraussetzt, die "vorsätzlich" und nicht "zufällig" sind (…vgl. Urteile vom 13. Dezember 2017, HQ/CPVO, T-592/16, EU:T:2017:897, Rn. 101, und vom 17. September 2014, CQ/Parlament, F-12/13, EU:F:2014:214, Rn. 76 und 77).

    Sollte ein Mitarbeiter in Sitzungen oder Diskussionen mit einem anderen Mitarbeiter unbeabsichtigt einen unangemessenen Ton angeschlagen haben, fällt dies daher grundsätzlich nicht unter den Begriff "Mobbing" (vgl. entsprechend Urteil vom 17. September 2014, CQ/Parlament, F-12/13, EU:F:2014:214, Rn. 95).

    Rn. 94 Bei der Prüfung der Frage, ob die von einem Kläger geltend gemachten Verhaltensweisen Mobbing darstellen, sind diese Tatsachen daher sowohl isoliert als auch in ihrer Gesamtheit als Bestandteile eines durch die Verhaltensweisen eines Mitarbeiters gegenüber einem anderen Mitarbeiter geschaffenen globalen Arbeitsumfelds zu prüfen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 17. September 2014, CQ/Parlament, F-12/13, EU:F:2014:214, Rn. 81 und 128).

    Rn. 108 Was viertens den Umstand anbelangt, dass der neue Direktor die Rolle der Klägerin als Teamleiterin in Frage gestellt habe, insbesondere indem er ihr Recht, die Ziele der drei Mitglieder dieses Teams festzulegen und diese zu beurteilen, kritisiert und ihr dieses Recht sogar abgesprochen habe, ist darauf hinzuweisen, dass angesichts des weiten Ermessens, über das die Organe bei der Organisation ihrer Dienststellen verfügen, weder Verwaltungsentscheidungen in Fragen der Organisation der Dienststellen, selbst solche, die schwer zu akzeptieren sind, noch Meinungsverschiedenheiten mit der Verwaltung zu diesen Fragen für sich genommen einen Beweis für das Vorliegen von Mobbing erbringen (vgl. Urteil vom 17. September 2014, CQ/Parlament, F-12/13, EU:F:2014:214, Rn. 98 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGöD, 06.10.2015 - F-132/14

    CH / Parlament - Öffentlicher Dienst - Akkreditierte parlamentarische Assistenten …

    Auszug aus EuG, 13.07.2018 - T-377/17
    Rn. 135 Im Hinblick auf Beamte und Bedienstete, die den in Art. 336 AEUV genannten Texten unterliegen, verfügt die Verwaltung nach ständiger Rechtsprechung hinsichtlich der Maßnahmen, die in einer Situation, die unter Art. 24 des Beamtenstatuts fällt, zu ergreifen sind, unter der Kontrolle des Unionsrichters über ein weites Ermessen bei der Wahl der Maßnahmen und Mittel zur Anwendung dieses Artikels (…Urteile vom 25. Oktober 2007, Lo Giudice/Kommission, T-154/05, EU:T:2007:322, Rn. 137…, vom 24. April 2017, HF/Parlament, T-570/16, EU:T:2017:283, Rn. 48, und vom 6. Oktober 2015, CH/Parlament, F-132/14, EU:F:2015:115, Rn. 89).

    Rn. 136 Im Zusammenhang mit Mobbing kann ein Organ im Übrigen gegen den mutmaßlichen Mobber, unabhängig davon, ob es sich um einen Vorgesetzten des mutmaßlichen Opfers handelt oder nicht, im Allgemeinen nur dann Disziplinarstrafen verhängen oder andere Maßnahmen treffen, wenn aufgrund der gemäß Art. 24 des Beamtenstatuts angeordneten Ermittlungen mit Sicherheit feststeht, dass die von dem Beamten oder Bediensteten beschuldigte Person durch ihr Verhalten dem geordneten Dienstbetrieb oder der Würde und dem Ruf des mutmaßlichen Opfers geschadet hat (…Urteile vom 9. November 1989, Katsoufros/Gerichtshof, 55/88, EU:C:1989:409, Rn. 16…, vom 28. Februar 1996, Dimitriadis/Rechnungshof, T-294/94, EU:T:1996:24, Rn. 39, und vom 6. Oktober 2015, CH/Parlament, F-132/14, EU:F:2015:115, Rn. 90).

    Zum anderen kann die vollständige Durchführung einer Verwaltungsuntersuchung es umgekehrt ermöglichen, die Mobbingvorwürfe des mutmaßlichen Opfers zu entkräften und damit das Unrecht wiedergutzumachen, das durch eine solche Anschuldigung, sollte sie sich als unbegründet herausstellen, der durch ein Untersuchungsverfahren als angeblicher Mobber betroffenen Person zugefügt worden sein könnte (vgl. entsprechend Urteil vom 6. Oktober 2015, CH/Parlament, F-132/14, EU:F:2015:115, Rn. 123 und 124 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGöD, 10.07.2014 - F-103/11

    CG / EIB - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Mobbing - …

    Auszug aus EuG, 13.07.2018 - T-377/17
    Diese Bestimmung des Verhaltenskodex ist in Verbindung mit der Bestimmung der Politik zur Würde am Arbeitsplatz zu lesen, die eine Definition des Mobbings enthält, und nach der die Frage, ob "es sich um vorsätzliches Verhalten handelt, … nicht erheblich [ist, da e]ntscheidend ist, dass sich das Mobbing und die Belästigung in unerwünschten und nicht hinnehmbaren Verhaltensweisen äußern, die das Selbstwertgefühl und das Selbstvertrauen der betroffenen Person beeinträchtigen" (Urteil vom 10. Juli 2014, CG/EIB, F-103/11, EU:F:2014:185, Rn. 68).

    Rn. 88 Folglich liegt "Mobbing" im Sinne der Definition in der Politik zur Würde am Arbeitsplatz in Verbindung mit Nr. 3.6.1 des Verhaltenskodex vor, wenn Bemerkungen, Handlungen oder Verhaltensweisen eines Mitarbeiters gegenüber einem anderen Bankangehörigen objektiv zu einer Beeinträchtigung des Selbstwertgefühls und des Selbstvertrauens dieser Person führen (Urteil vom 10. Juli 2014, CG/EIB, F-103/11, EU:F:2014:185, Rn. 69).

  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

    Auszug aus EuG, 13.07.2018 - T-377/17
    In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass der Begriff "Mobbing" in Nr. 3.6.1 des Verhaltenskodex auf einem objektiven Begriff beruht, der - auch wenn er von einer kontextbezogenen Einstufung von Handlungen und Verhaltensweisen von Beamten und Bediensteten abhängt, die nicht immer einfach vorzunehmen ist - dennoch keine komplexen Beurteilungen erfordert, wie sie sich aus Begriffen wirtschaftlicher Art (vgl. zu handelspolitischen Schutzmaßnahmen Urteile vom 7. Mai 1991, Nakajima/Rat, C-69/89, EU:C:1991:186, Rn. 86, …und vom 27. September 2007, 1kea Wholesale, C-351/04, EU:C:2007:547, Rn. 40), wissenschaftlicher Art (…vgl. zu den Entscheidungen der Europäischen Chemikalienagentur [ECHA] Urteil vom 7. März 2013, Rütgers Germany u. a./ECHA, T-94/10, EU:T:2013:107, Rn. 98 und 99) oder technischer Art (…vgl. zu den Entscheidungen des Gemeinschaftlichen Sortenamts [CPVO] Urteil vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 77) ergeben können, die es rechtfertigen würden, der Verwaltung bei der Anwendung des in Rede stehenden Begriffs einen Ermessensspielraum zuzuerkennen.
  • EuGH, 27.09.2007 - C-351/04

    Ikea Wholesale - Dumping - Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in …

    Auszug aus EuG, 13.07.2018 - T-377/17
    In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass der Begriff "Mobbing" in Nr. 3.6.1 des Verhaltenskodex auf einem objektiven Begriff beruht, der - auch wenn er von einer kontextbezogenen Einstufung von Handlungen und Verhaltensweisen von Beamten und Bediensteten abhängt, die nicht immer einfach vorzunehmen ist - dennoch keine komplexen Beurteilungen erfordert, wie sie sich aus Begriffen wirtschaftlicher Art (…vgl. zu handelspolitischen Schutzmaßnahmen Urteile vom 7. Mai 1991, Nakajima/Rat, C-69/89, EU:C:1991:186, Rn. 86, und vom 27. September 2007, 1kea Wholesale, C-351/04, EU:C:2007:547, Rn. 40), wissenschaftlicher Art (…vgl. zu den Entscheidungen der Europäischen Chemikalienagentur [ECHA] Urteil vom 7. März 2013, Rütgers Germany u. a./ECHA, T-94/10, EU:T:2013:107, Rn. 98 und 99) oder technischer Art (…vgl. zu den Entscheidungen des Gemeinschaftlichen Sortenamts [CPVO] Urteil vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 77) ergeben können, die es rechtfertigen würden, der Verwaltung bei der Anwendung des in Rede stehenden Begriffs einen Ermessensspielraum zuzuerkennen.
  • EuGH, 15.04.2010 - C-38/09

    CPVO / Schräder - Rechtsmittel - Überprüfung durch den Gerichtshof - Verordnungen …

    Auszug aus EuG, 13.07.2018 - T-377/17
    In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass der Begriff "Mobbing" in Nr. 3.6.1 des Verhaltenskodex auf einem objektiven Begriff beruht, der - auch wenn er von einer kontextbezogenen Einstufung von Handlungen und Verhaltensweisen von Beamten und Bediensteten abhängt, die nicht immer einfach vorzunehmen ist - dennoch keine komplexen Beurteilungen erfordert, wie sie sich aus Begriffen wirtschaftlicher Art (…vgl. zu handelspolitischen Schutzmaßnahmen Urteile vom 7. Mai 1991, Nakajima/Rat, C-69/89, EU:C:1991:186, Rn. 86, …und vom 27. September 2007, 1kea Wholesale, C-351/04, EU:C:2007:547, Rn. 40), wissenschaftlicher Art (…vgl. zu den Entscheidungen der Europäischen Chemikalienagentur [ECHA] Urteil vom 7. März 2013, Rütgers Germany u. a./ECHA, T-94/10, EU:T:2013:107, Rn. 98 und 99) oder technischer Art (vgl. zu den Entscheidungen des Gemeinschaftlichen Sortenamts [CPVO] Urteil vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 77) ergeben können, die es rechtfertigen würden, der Verwaltung bei der Anwendung des in Rede stehenden Begriffs einen Ermessensspielraum zuzuerkennen.
  • EuGH, 09.09.1999 - C-257/98

    Lucaccioni / Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage

    Auszug aus EuG, 13.07.2018 - T-377/17
    Rn. 167 Darüber hinaus ist die Klage dann, wenn eine der drei in Rn. 165 des vorliegenden Urteils aufgeführten Voraussetzungen nicht vorliegt, insgesamt abzuweisen, ohne dass die übrigen Voraussetzungen der außervertraglichen Haftung der Union geprüft zu werden brauchen (Urteil vom 9. September 1999, Lucaccioni/Kommission, C-257/98 P, EU:C:1999:402, Rn. 14).
  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus EuG, 13.07.2018 - T-377/17
    Rn. 165 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die außervertragliche Haftung der EIB nach ständiger Rechtsprechung von der Erfüllung mehrerer Voraussetzungen abhängig ist, nämlich davon, dass das ihr vorgeworfene Verhalten rechtswidrig war, dass tatsächlich ein Schaden eingetreten ist und dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem behaupteten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden besteht (vgl. Urteil vom 1. Juni 1994, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., C-136/92 P, EU:C:1994:211, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.07.2018 - T-377/17
    Rn. 148 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Rechtsakts nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Aktes zu beurteilen ist (Urteile vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, EU:C:1979:29, Rn. 7, vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission, C-449/98 P, EU:C:2001:275, R. 87, …und vom 28. Juli 2011, Agrana Zucker, C-309/10, EU:C:2011:531, Rn. 31).
  • EuGH, 17.05.2001 - C-449/98

    IECC / Kommission - "Rechtsmittel - Entscheidung über die Zurückweisung einer …

    Auszug aus EuG, 13.07.2018 - T-377/17
    Rn. 148 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Rechtsakts nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Aktes zu beurteilen ist (…Urteile vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, EU:C:1979:29, Rn. 7, vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission, C-449/98 P, EU:C:2001:275, R. 87, …und vom 28. Juli 2011, Agrana Zucker, C-309/10, EU:C:2011:531, Rn. 31).
  • EuGH, 07.02.1990 - 343/87

    Culin / Kommission

  • EuGH, 28.07.2011 - C-309/10

    Agrana Zucker - Zucker - Befristete Umstrukturierungsregelung für die …

  • EuG, 31.03.2004 - T-10/02

    Marie-Claude Girardot gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Statut …

  • EuG, 16.12.2010 - T-143/09

    Kommission / Petrilli

  • EuG, 24.04.2017 - T-584/16

    HF/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete für Hilfstätigkeiten - …

  • EuG, 12.07.2012 - T-308/10

    Kommission / Nanopoulos

  • EuG, 07.03.2013 - T-94/10

    Rütgers Germany u.a. / ECHA - REACH - Ermittlung von Anthracenöl als besonders …

  • EuGöD, 05.12.2012 - F-88/09

    Z / Gerichtshof

  • EuG, 13.07.2017 - T-607/16

    OZ/ EIB - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Sexuelle Belästigung - …

  • EuGöD, 12.12.2013 - F-129/12

    CH / Parlament - Öffentlicher Dienst - Akkreditierte parlamentarische Assistenten …

  • EuG, 25.10.2007 - T-154/05

    Lo Giudice / Kommission

  • EuGH, 09.11.1989 - 55/88

    Katsoufros / Gerichtshof

  • EuGöD, 19.05.2015 - F-59/14

    Brune / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren …

  • EuG, 24.04.2017 - T-570/16

    HF/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Vertragsbediensteter für Hilfstätigkeiten - …

  • EuG, 28.02.1996 - T-294/94

    Beamte - Beistandspflicht - Artikel 24 des Statuts.

  • EuGH, 08.02.2011 - C-17/11

    Überprüfung des Urteils T-143/09 P - Überprüfung

  • EuGöD, 16.09.2013 - F-92/11

    Faita / EWSA

  • EuG, 16.05.2017 - T-742/16

    CW/ Parlament

  • EuG, 28.04.2017 - T-588/16

    HN/ Kommission

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-120/13

    Tzikas / AFE

  • EuG, 27.04.2012 - T-37/10

    De Nicola / EIB

  • EuG, 13.12.2017 - T-592/16

    HQ/ CPVO - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag - …

  • EuGöD, 17.03.2015 - F-73/13

    AX / EZB - Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Disziplinarverfahren - …

  • EuG, 19.07.2017 - T-510/16

    Dessi/ EIB - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Beurteilung - Beförderung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2025 - C-343/23

    Colombani/ EAD (Harcèlement passif ou collectif) - Rechtsmittel - Öffentlicher …

    Vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 13. Juli 2018, SQ/EIB (T-377/17, EU:T:2018:478, Rn. 158).

    {FN:18} Vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 13. Juli 2018, SQ/EIB (T-377/17, EU:T:2018:478, Rn. 156).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-328/20

    Generalanwalt Richard de la Tour zufolge verstößt die Indexierung der …

    {FN:95} Die Republik Österreich führt die Urteile vom 28. Mai 1980, Kuhner/Kommission (…33/79 und 75/79, EU:C:1980:139, Rn. 22), und vom 13. Juli 2018, SQ/EIB (T-377/17, EU:T:2018:478, Rn. 146), sowie die Urteile vom 22. Juni 2017, Bechtel (…C-20/16, EU:C:2017:488, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 12. November 2020, Fleig/SEAE (…C-446/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:918, Rn. 67), an.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2025 - C-75/24

    XH/ Kommission (Harcèlement pendant un congé de maladie) - Rechtsmittel - …

    {FN:19} Vgl. entsprechend Urteile vom 13. Juli 2018, SQ/EIB (T-377/17, EU:T:2018:478, Rn. 94), und vom 28. Mai 2020, Cerafogli/EZB (…T-483/16 RENV, EU:T:2020:225, Rn. 396 bis 399).

    {FN:28} Vgl. Urteil vom 13. Juli 2018, SQ/EIB (T-377/17, EU:T:2018:478, Rn. 105).

  • EuG, 14.07.2021 - T-65/19

    AI/ ECDC - Öffentlicher Dienst - Personal des ECDC - Mobbing - Art. 12a des …

    Rn. 78 Es ist entschieden worden, dass es den Anforderungen an eine wirksame gerichtliche Überprüfung entspricht, dass eine Beistand beantragende Person im Rahmen ihres Rechtsbehelfs gegen die Entscheidung über ihren Antrag die Angemessenheit der als Reaktion auf ihren Antrag ergriffenen Maßnahmen beanstanden können muss, einschließlich in Fällen, in denen sie dem Urheber der Maßnahmen vorwirft, kein Disziplinarverfahren gegen einen wegen Mobbings schuldig gesprochenen Dritten eingeleitet zu haben, sofern sie insoweit Rügen geltend macht, die sie persönlich betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2018, SQ/EIB, T-377/17, EU:T:2018:478, Rn. 124).

    Rn. 107 Nach der Rechtsprechung verfügt die Verwaltung hinsichtlich der Maßnahmen, die in einer Situation, die unter Art. 24 des Statuts fällt, zu ergreifen sind, unter der Kontrolle des Unionsrichters über ein weites Ermessen bei der Wahl der Maßnahmen und Mittel zur Anwendung dieses Artikels (vgl. Urteil vom 13. Juli 2018, SQ/EIB, T-377/17, EU:T:2018:478, Rn. 135).

  • EuG, 03.02.2021 - T-17/19

    Moi/ Parlament - Institutionelles Recht - Parlament - Mobbing - Beschlüsse des …

    Rn. 119 Insoweit sei darauf hingewiesen, dass die Definition des Mobbings im Sinne von Art. 12a Abs. 3 des Statuts, die mit der Definition in Art. 3 Abs. 1 der Regelung vom 14. April 2014 in der am 6. Juli 2015 geänderten Fassung übereinstimmt, eine kontextbezogene Einstufung der Handlungen und Verhaltensweisen der Beamten und Bediensteten voraussetzt, die nicht immer einfach vorzunehmen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 2018, SQ/EIB, T-377/17, EU:T:2018:478, Rn. 99, …und vom 13. Juli 2018, Curto/Parlament, T-275/17, EU:T:2018:479, Rn. 75).
  • EuG, 03.10.2019 - T-730/18

    DQ u.a./ Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 24 des Statuts - Antrag …

    Rn. 82 Hinsichtlich der Maßnahmen, die in einer Situation zu ergreifen sind, die wie die vorliegende unter Art. 24 des Statuts fällt, verfügt die Verwaltung unter der Kontrolle des Unionsrichters über ein weites Ermessen bei der Wahl der Maßnahmen und Mittel zur Anwendung dieses Artikels (…vgl. Urteile vom 24. April 2017, HF/Parlament, T-570/16, EU:T:2017:283, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 13. Juli 2018, Curto/Parlament, T-275/17, EU:T:2018:479, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung), auch wenn sie hinsichtlich der Frage - die sie erst am Ende der Verwaltungsuntersuchung entscheiden kann -, ob es sich bei einem Sachverhalt um Mobbing oder sexuelle Belästigung handelt, über kein weites Ermessen verfügt (…Urteile vom 29. Juni 2018, HF/Parlament, T-218/17, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2018:393, Rn. 123, vom 13. Juli 2018, SQ/BEI, T-377/17, EU:T:2018:478, Rn. 99, …und vom 13. Juli 2018, Curto/Parlament, T-275/17, EU:T:2018:479, Rn. 75).
  • EuG, 10.03.2021 - T-134/19

    AM/ EIB - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Dienstbezüge - Zulässigkeit - …

    Rn. 31 In Bezug auf das vorgerichtliche Verfahren für Rechtsstreitigkeiten zwischen der EIB und ihren Bediensteten ist nämlich davon auszugehen, dass Art. 41 der Personalordnung der EIB in der auf Bedienstete, die wie der Kläger nach dem 1. Juli 2013 in den Dienst der EIB getreten sind, anwendbaren Fassung (im Folgenden: Personalordnung II) vorsieht, dass die Einleitung des Schlichtungsverfahrens vor der Erhebung einer Klage gemäß dieser Bestimmung zwingenden Charakter hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2018, SQ/EIB, T-377/17, EU:T:2018:478, Rn. 71).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht