Rechtsprechung
| LAG Köln, 06.09.2018 - 6 Sa 64/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 BGB, § 1 KSchG, § 314 BGB
Abmahnung, Pflichtverletzung, Addition, Zusammenfassung, Entbehrlichkeit - IWW
§ 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 611 BGB, § 242 BGB, Art. 12 GG, Art.1 GG, §§ 9, 10 KSchG, § 9 KSchG, § 102 Abs. 5 BetrVG, § 5 Abs. 1 EFZG, § 241 BGB, § 92 ZPO
- arbeitsrecht-hessen.de
Viele Einzelverstöße rechtfertigen keine Kündigung ohne Abmahnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 ; KSchG § 1 ; BGB § 314
Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen vieler Einzelverstöße - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Entbehrlichkeit einer Abmahnung bei vielen Einzelpflichtverletzungen?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen zahlreicher Einzel-Pflichtverletzungen zulässig?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entfernung von Abmahnungen bei mehreren Einzelverstößen
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Warum viele Einzelverstöße eine Kündigung nicht rechtfertigen
- haufe.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen vieler Einzelverstöße
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kündigungsschutzklage: Viele Einzelverstöße können Kündigung nicht rechtfertigen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Viele Einzelverstöße machen Abmahnung nicht entbehrlich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen vieler Einzelverstöße unwirksam ohne Abmahnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitsrechtliche Kündigung bei Vielfachverstoß
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Unwirksamkeit einer Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 08.08.2017 - 5 Ca 4157/16
- LAG Köln, 06.09.2018 - 6 Sa 64/18
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- ArbG Aachen, 08.08.2017 - 5 Ca 4157/16
Auszug aus LAG Köln, 06.09.2018 - 6 Sa 64/18
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.08.2017 - 5 Ca 4157/16 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Rn. 26 1. das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.08.2017- 5 Ca 4157/16 - abzuändern, soweit dort festgestellt worden ist, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 24.11.2016 nicht beendet worden ist und der Kläger berechtigt ist, in einem zeitlichen Umfang von2 - 3 Wochenstunden als Geschäftsführer der S + C Z I GmbH tätig zu sein und die Beklagte verpflichtet ist, die Abmahnung vom 30.08.2016 wegen fehlender Nebentätigkeitsgenehmigung ersatzlos aus der Personalakte zu entfernen,.
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 170/10
Berufungsurteil ohne Tatbestand - Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches …
Auszug aus LAG Köln, 06.09.2018 - 6 Sa 64/18
Rn. 3 Wegen des erstinstanzlichen streitigen und unstreitigen Vorbringens sowie der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils vom 08.08.2017 Bezug genommen und im Folgenden nur noch kursorisch zusammengefasst (vgl. Schwab in Schwab/Weth ArbGG § 69 Rn. 27 und BAG v. 24.03.2011 - 2 AZR 170/10). - BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …
Auszug aus LAG Köln, 06.09.2018 - 6 Sa 64/18
An den arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag sind strenge Anforderungen zu stellen, um den durch das KSchG gewährten Bestandsschutz zu sichern (BVerfG 22.10.04 - 1 BvR 1944/01; BAG 23.10.08 - 2 AZR 483/07).
- BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85
Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und …
Auszug aus LAG Köln, 06.09.2018 - 6 Sa 64/18
Der Weiterbeschäftigungsanspruch entfällt hingegen nicht, wenn die neue Kündigung offensichtlich unwirksam ist oder auf dieselben Gründe gestützt wird wie die erste Kündigung (BAG 19.12.85, DB 86, 1679). - BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01
Verfassungsmäßigkeit der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch ein …
Auszug aus LAG Köln, 06.09.2018 - 6 Sa 64/18
An den arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag sind strenge Anforderungen zu stellen, um den durch das KSchG gewährten Bestandsschutz zu sichern (BVerfG 22.10.04 - 1 BvR 1944/01; BAG 23.10.08 - 2 AZR 483/07). - BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 347/08
Verfassungsmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Köln, 06.09.2018 - 6 Sa 64/18
Es ist verfassungsrechtlich nicht vertretbar, dass Gründe, die für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht ausreichen, als erheblich genug angesehen werden, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG zu rechtfertigen (BVerfG 15.12.08 - 1 BvR 347/08).
- LAG Köln, 27.04.2023 - 8 Sa 463/22
Zweckbefristung; Auflösende Bedingung; Eigenart der Arbeitsleistung; …
Der Weiterbeschäftigungsanspruch entfällt hingegen nicht, wenn die neue Kündigung offensichtlich unwirksam ist oder auf dieselben Gründe gestützt wird wie die erste Kündigung (BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 -, BAGE 48, 122-129; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 6. September 2018 - 6 Sa 64/18 -, Rn. 43 - 44, juris). - LAG Köln, 26.01.2023 - 8 Sa 473/22
Teilweise Unzulässigkeit der Berufung; Kündigung wegen falscher Anschuldigungen …
Der Weiterbeschäftigungsanspruch entfällt hingegen nicht, wenn die neue Kündigung offensichtlich unwirksam ist oder auf dieselben Gründe gestützt wird wie die erste Kündigung (BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 -, BAGE 48, 122-129; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 6. September 2018 - 6 Sa 64/18 -, Rn. 43 - 44, juris). - LAG Köln, 26.02.2025 - 4 SLa 400/24
Betriebsratsanhörung; abschließende Stellungnahme vor Ablauf der Wochenfrist
Der Weiterbeschäftigungsanspruch entfällt hingegen nicht, wenn die neue Kündigung offensichtlich unwirksam ist oder auf dieselben Gründe gestützt wird wie die erste Kündigung (BAG 19.12.85, DB 86, 1679; LAG Köln, Urteil vom 06.09.2018 - 6 Sa 64/18 -, Rn. 44, juris). - LAG Köln, 08.09.2022 - 8 Sa 605/21
Betriebsbedingte Kündigung; unternehmerische Entscheidung; Wegfall des …
Der Weiterbeschäftigungsanspruch entfällt hingegen nicht, wenn die neue Kündigung offensichtlich unwirksam ist oder auf dieselben Gründe gestützt wird wie die erste Kündigung (BAG v. 19.12.85, DB 86, 1679; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 6. September 2018 - 6 Sa 64/18 -, Rn. 43 - 44, juris).
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