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Rechtsprechung
   VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 191.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,12643
VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 191.25 (https://dejure.org/2025,12643)
VG Berlin, Entscheidung vom 02.06.2025 - 6 L 191.25 (https://dejure.org/2025,12643)
VG Berlin, Entscheidung vom 02. Juni 2025 - 6 L 191.25 (https://dejure.org/2025,12643)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Zurückweisungen bei Grenzkontrollen sind rechtswidrig

  • lto.de (Pressebericht, 06.06.2025)

    "Vorläufig", "politisch motiviert", "unzuständig": Die Mythen über die Zurückweisungsbeschlüsse des VG Berlin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückweisungen an der deutschen Grenze - aber nicht ganz so schnell

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zurückweisungen bei Grenzkontrollen sind rechtswidrig

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Zurückweisungen bei Grenzkontrollen sind rechtswidrig

Besprechungen u.ä. (3)

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gerichte als Spielball von Symbolpolitik

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Nach Beschlüssen des VG Berlin: Zurückweisen auch um den Preis der Strafbarkeit?

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.05.2025)

    Der Dobrindt-Erlass über Zurückweisungen an der Grenze: Von der "Herrschaft des Unrechts" ins "Notlagen-Chaos"?

Sonstiges

  • lto.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 27.07.2026)

    Berliner Verwaltungsrichter bedroht: "Ich hatte Sorge, dass das in Gewalt umschlagen könnte"

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 2045
  • NVwZ 2025, 1115
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 26.07.2017 - C-670/16

    Ein Asylbewerber kann sich vor Gericht darauf berufen, dass ein Mitgliedstaat …

    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 191.25
    Der Gerichtshof hat hierzu festgestellt (vgl. Urteil vom 26. Juli 2017 - C-670/16 - juris Rn. 84), dass die Erstellung eines Protokolls im letzteren Fall "im Wesentlichen eine Formalität darstellt, mit der der Willen eines Drittstaatsangehörigen, um internationalen Schutz zu ersuchen, festgehalten werden soll".

    Im Übrigen muss nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 26. Juli 2017 - C-670/16 - juris Rn. 88) die für das Dublin-Verfahren zuständige Behörde nur zuverlässig darüber informiert werden, dass ein Drittstaatsangehöriger um internationalen Schutz ersucht hat, ohne dass hierfür eine bestimmte Form eingehalten oder bereits für die Anwendung der in der Dublin-III-Verordnung festgelegten Kriterien relevante Informationen übermittelt werden müssen.

    Die Befassung der zuständigen Behörde hat vor allem Bedeutung für den praktischen Beginn des Verfahrens und ist nicht geeignet ein Zuständigkeitsvakuum zu begründen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-670/16 - juris Rn. 96).

    - C-155/15 [Karim] - juris Rn. 27; und vom 26. Juli 2017 - C-670/16 - juris Rn. 48).

    Dieser Mitgliedstaat - hier nach bisherigem Kenntnisstand offenbar Deutschland - ist nach Art. 20 Abs. 5 Dublin-III-Verordnung grundsätzlich gehalten, einen Antragsteller, der sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, wieder aufzunehmen, solange das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats nicht abgeschlossen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-670/16 - juris Rn. 93).

    Die Weiterleitungspflicht entspricht auch den unionsrechtlichen Verpflichtungen zur zügigen Einleitung des Verfahrens (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-670/16 - juris Rn. 88 ff.).

  • EuGH, 17.12.2020 - C-808/18

    Ungarn hat gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht im Bereich der …

    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 191.25
    Denn ein solches Verständnis, würde die Verbindlichkeit und die einheitliche Anwendung des Unionsrechts beeinträchtigen (…vgl. EuGH, Urteile vom 22. September 2022 - C-159/?21 - juris Rn. 84;… vom 30. Juni 2022 - C 72/22 - juris Rn. 70; vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 21; …und vom 2. April 2020 - C-715/17, C-718/17, C-719/17 - juris Rn. 143).

    Daraus folgt, dass er nicht als eine Ermächtigung eines Mitgliedstaates dazu ausgelegt werden kann, durch bloße Berufung auf diese Zuständigkeiten von den Bestimmungen des Vertrags abzuweichen (…vgl. EuGH, Urteile vom 30. Juni 2022 - C 72/22 - juris Rn. 71; vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 214; …und vom 2. April 2020 - C-715/17, C-718/17, C-719/17 - juris Rn. 144 f.).

    Es ist auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass sich aus diesen Zahlen einerseits eine Situation ergibt, die für die deutschen Behörden nicht zu bewältigen wäre und auf Grund derer die Funktionsfähigkeit staatlicher Systeme und Einrichtungen akut gefährdet wäre, und wie sich andererseits gerade Zurückweisungen an der Grenze auf diese Situation auswirken würden (vgl. zu dem Erfordernis der Darlegung der konkreten Auswirkungen der Maßnahmen EuGH, Urteile 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 218; …und vom 30. Juni 2022 - C 72/22 - juris Rn. 73).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs beschränkt die Existenz sekundärrechtlicher Schutzklauseln, welche die legitimen Interessen der Mitgliedstaaten bereits berücksichtigen, eine Berufung auf Art. 72 AEUV (vgl. Urteile vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 221 ff.;… vom 26. April 2022 - C-368/?20 - juris Rn. 89; …und vom 2. April 2020 - C-715/17, C-718/17, C-719/17 - juris Rn. 143 ff.).

    Darüber hinaus hat der Gerichtshof festgestellt, dass der Unionsgesetzgeber auch mit dem Erlass der Asylverfahrensrichtlinie Konstellationen Rechnung getragen hat, in denen ein Mitgliedstaat einen ganz erheblichen Anstieg der Zahl von Personen, die internationalen Schutz beantragen, bewältigen muss (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 222).

    Im Falle eines Massenzustroms von Personen, die internationalen Schutz beantragen, können diese Verfahren gemäß Art. 43 Abs. 3 Asylverfahrensrichtlinie zudem über die in Absatz 2 vorgesehene Frist von vier Wochen hinaus und unter Beschränkung der Bewegungsfreiheit der betroffenen Personen gemäß Art. 7 der Richtlinie 2013/33 auf ein Gebiet in der Nähe der Grenzen oder Transitzonen des Mitgliedstaats, fortgeführt werden (EuGH, Urteile vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 222; …und vom 14. Mai 2020 - C-924/19 PPU und C-925/19 PPU - juris Rn. 247).

  • EuGH, 30.06.2022 - C-72/22

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 191.25
    Denn ein solches Verständnis, würde die Verbindlichkeit und die einheitliche Anwendung des Unionsrechts beeinträchtigen (…vgl. EuGH, Urteile vom 22. September 2022 - C-159/?21 - juris Rn. 84; vom 30. Juni 2022 - C 72/22 - juris Rn. 70;… vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 21; …und vom 2. April 2020 - C-715/17, C-718/17, C-719/17 - juris Rn. 143).

    Daraus folgt, dass er nicht als eine Ermächtigung eines Mitgliedstaates dazu ausgelegt werden kann, durch bloße Berufung auf diese Zuständigkeiten von den Bestimmungen des Vertrags abzuweichen (vgl. EuGH, Urteile vom 30. Juni 2022 - C 72/22 - juris Rn. 71;… vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 214; …und vom 2. April 2020 - C-715/17, C-718/17, C-719/17 - juris Rn. 144 f.).

    Der sich auf Art. 72 AEUV berufende Mitgliedstaat muss in solchen Fällen konkrete Gründe darlegen, warum eine Abweichung vom geltenden Sekundärrecht erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Juni 2022 - C 72/22 - juris Rn. 92).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Auslegung des migrationsrechtlichen Sekundärrechts (vgl. Urteil vom 30. Juni 2022 - C 72/22 - juris Rn. 87 f.) setzt der Begriff öffentliche Ordnung jedenfalls voraus, dass außer der Störung der sozialen Ordnung, die jeder Gesetzesverstoß darstellt, eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.

    Es ist auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass sich aus diesen Zahlen einerseits eine Situation ergibt, die für die deutschen Behörden nicht zu bewältigen wäre und auf Grund derer die Funktionsfähigkeit staatlicher Systeme und Einrichtungen akut gefährdet wäre, und wie sich andererseits gerade Zurückweisungen an der Grenze auf diese Situation auswirken würden (…vgl. zu dem Erfordernis der Darlegung der konkreten Auswirkungen der Maßnahmen EuGH, Urteile 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 218; und vom 30. Juni 2022 - C 72/22 - juris Rn. 73).

    Dazu zählt danach vor allem das in Art. 43 Abs. 1 Asylverfahrensrichtlinie vorgesehene Grenzverfahren, welches eine Prüfung unter anderem der Zuständigkeit nach der Dublin-III-Verordnung vor Gestattung der Einreise an der Grenze erlaubt (siehe auch EuGH, Urteil vom 30. Juni 2022 - C-72/22 - juris Rn. 74).

  • VG München, 08.08.2019 - M 18 E 19.32238

    Anspruch auf Rückführung eines Asylbewerbers von Griechenland nach Deutschland …

    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 191.25
    Jedenfalls die Durchführung des Verfahrens nach der Dublin-III-Verordnung ist nicht als vorläufige Maßnahme denkbar (vgl. VG München, Beschluss vom 8 August 2019 - M 18 E 19.32238 - juris Rn. 21).

    Dies gilt auch im Fall von rechtswidrigen Zurückweisungen oder Abschiebungen von Ausländern (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 15. August 2018 - 17 B 1029/18 - juris Rn. 11; VG München, Beschluss vom 8. August 2019 - M 18 E 19.32238 - juris Rn. 27).

    Eine entsprechende Weiterleitungspflicht ergibt sich aus dem 5. Erwägungsgrund sowie Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Dublin-III-Verordnung in Verbindung mit den Grundsätzen des "effet utile" (vgl. VG München, Beschluss vom 8. August 2019 - M 18 E 19.32238 - juris Rn. 32), ohne dass deren etwaige Verletzung Auswirkungen auf die Verfahrenszuständigkeit hat.

    Ein solches Verfahren wäre zudem nicht geeignet, die vom Gerichtshof festgestellten Verfahrensrechte der Betroffenen einzuhalten (so auch VG München, Beschluss vom 8. August 2019 - M 18 E 19.32238 - juris Rn. 38).

    Zunächst fehlt es nicht per se an der Zuständigkeit der Bundespolizei (anders VG München, Beschluss vom 8. August 2019 - M 18 E 19.32238 - juris Rn. 46 ff.).

    Mit dem Verwaltungsgericht München ist jedoch davon auszugehen, dass es sich bei der fehlenden Anpassung an den aktuellen Rechtszustand um ein lediglich redaktionelles Versehen bzw. Unterlassen handelt (siehe Beschluss vom 8. August 2019 - M 18 E 19.32238 - juris Rn. 46).

  • EuGH, 02.04.2020 - C-715/17

    Durch die Weigerung, den vorübergehenden Mechanismus zur Umsiedlung von …

    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 191.25
    Denn ein solches Verständnis, würde die Verbindlichkeit und die einheitliche Anwendung des Unionsrechts beeinträchtigen (…vgl. EuGH, Urteile vom 22. September 2022 - C-159/?21 - juris Rn. 84;… vom 30. Juni 2022 - C 72/22 - juris Rn. 70;… vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 21; und vom 2. April 2020 - C-715/17, C-718/17, C-719/17 - juris Rn. 143).

    Daraus folgt, dass er nicht als eine Ermächtigung eines Mitgliedstaates dazu ausgelegt werden kann, durch bloße Berufung auf diese Zuständigkeiten von den Bestimmungen des Vertrags abzuweichen (…vgl. EuGH, Urteile vom 30. Juni 2022 - C 72/22 - juris Rn. 71;… vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 214; und vom 2. April 2020 - C-715/17, C-718/17, C-719/17 - juris Rn. 144 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs beschränkt die Existenz sekundärrechtlicher Schutzklauseln, welche die legitimen Interessen der Mitgliedstaaten bereits berücksichtigen, eine Berufung auf Art. 72 AEUV (…vgl. Urteile vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 221 ff.;… vom 26. April 2022 - C-368/?20 - juris Rn. 89; und vom 2. April 2020 - C-715/17, C-718/17, C-719/17 - juris Rn. 143 ff.).

  • VG München, 04.05.2021 - M 22 E 21.30294

    Rechtswidrige Einreiseverweigerung und Rückführungsanordnung

    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 191.25
    Vor diesem Hintergrund kommt es für die Begründung der Anwendbarkeit der Dublin-III-Verordnung nicht darauf an, dass nach bundesdeutschem Recht gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 AufenthG keine Einreise vorliegt, wenn die Grenzbehörden einen Ausländer vor der Entscheidung über die Zurückweisung oder während der Vorbereitung, Sicherung oder Durchführung dieser Maßnahme die Grenzübergangsstelle zu einem bestimmten vorübergehenden Zweck passieren lassen (sogenannte Nichteinreisefiktion), wenn - wie hier - der Antrag jedenfalls im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats gestellt worden ist (vgl. VG München, Beschluss vom 4. Mai 2021 - M 22 E 21.30294 - juris Rn. 73 f.).

    Aus diesem Grund können sich aus dem "Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden" vom 15. Mai 2014 (BGBl 2015 II S. 234) - entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin - keine abweichenden Rechtsgrundsätze ergeben (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Januar 2010 - C-546/07 - juris Rn. 42; VG München, Beschluss vom 4. Mai 2021 - M 22 E 21.30294 - juris Rn. 85 ff.).

    Hierfür wäre die Bundespolizei im Übrigen nicht zuständig gewesen (vgl. hierzu ausführlich VG München, Beschluss vom 4. Mai 2021 - M 22 E 21.30294 - juris Rn. 59 ff.).

  • EuGH, 07.06.2016 - C-63/15

    Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - …

    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 191.25
    Antragsteller haben in diesem Verfahren ein Recht auf eine rechtlich richtige Zuständigkeitsbestimmung sowie darauf, diese gerichtlich voll überprüfen zu lassen (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 7. Juni 2016 - C-63/15 [Ghezelbash] - juris Rn. 61;… und - C-155/15 [Karim] - juris Rn. 27).

    In diesem Rahmen hat sie die in Art. 4 ff. Dublin-III-Verordnung beschriebenen Verfahrensrechte - einschließlich der Prüfung ihrer Minderjährigkeit - sowie ein Recht auf volle gerichtliche Überprüfung der getroffenen Zuständigkeitsentscheidung (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Juni 2016 - C-63/15 [Ghezelbash] - juris Rn. 61; und.

  • EuGH, 06.03.2018 - C-284/16

    Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei …

    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 191.25
    Nach dem in Art. 4 Abs. 3 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit obliegt es den Mitgliedstaaten, in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet insbesondere für die Anwendung und Wahrung des Unionsrechts zu sorgen und zu diesem Zweck alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zur Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus den Verträgen oder den Handlungen der Unionsorgane ergeben, zu ergreifen (vgl. EuGH, Urteil vom 6. März 2018 - C-284/16 - juris Rn. 34 st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 191.25
    Anders als im Fall des in § 18a AsylG geregelten Flughafenverfahrens (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 - juris Rn. 118ff.) bedarf es hier jedoch auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht unbedingt einer eigenständigen Verfahrensregelung.
  • EuGH, 14.05.2020 - C-924/19

    Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand …

    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 191.25
    Im Falle eines Massenzustroms von Personen, die internationalen Schutz beantragen, können diese Verfahren gemäß Art. 43 Abs. 3 Asylverfahrensrichtlinie zudem über die in Absatz 2 vorgesehene Frist von vier Wochen hinaus und unter Beschränkung der Bewegungsfreiheit der betroffenen Personen gemäß Art. 7 der Richtlinie 2013/33 auf ein Gebiet in der Nähe der Grenzen oder Transitzonen des Mitgliedstaats, fortgeführt werden (…EuGH, Urteile vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 222; und vom 14. Mai 2020 - C-924/19 PPU und C-925/19 PPU - juris Rn. 247).
  • EuGH, 02.04.2019 - C-582/17

    H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bestimmung des für die Prüfung eines Antrags …

  • EuGH, 31.05.2018 - C-647/16

    Begibt sich eine Person in einen Mitgliedstaat, nachdem sie in einem anderen …

  • EuGH, 21.01.2010 - C-546/07

    Deutschland hat dadurch gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, dass es die …

  • BVerwG, 25.05.2021 - 1 C 39.20

    Androhung der Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien

  • EuGH, 19.11.2009 - C-118/07

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 307 Abs. 2 …

  • EuGH, 21.09.2023 - C-143/22

    Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen: Die Rückführungsrichtlinie …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 - 17 B 1029/18

    Sami A.: Rückholverpflichtung bestätigt

  • BVerwG, 21.04.2020 - 1 C 4.19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat; …

  • BVerwG, 17.06.2020 - 1 C 35.19

    Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat; Drittstaatenbescheid; Drittstaatenregelung; …

  • BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 20.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden klären

  • BVerwG, 29.06.2022 - 6 C 11.20

    Kein Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen in dem Bericht des …

  • BVerwG, 04.05.2020 - 1 C 7.19

    Revision in einer asylrechtlichen Streitigkeit; Anspruch auf Asyl und Einreise …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2020 - 2 S 18.20

    Einreisebeschränkungen für Drittstaatsangehörige aufgrund der Covid-19-Pandemie

  • BVerwG, 18.05.2009 - 5 B 2.09

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung einer Ausgleichsleistung …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 12 S 13.18

    Pressefreiheit; Auskunftsanspruch; Jedermanns-Recht; Eilverfahren; …

  • VG München, 28.02.2019 - M 25 S 19.383

    Kein Anspruch auf Einreise

  • VG München, 21.11.2024 - M 26b E 24.33644

    Einreise auf dem Landweg, Einreiseverweigerung, Asylantrag aus der …

  • VG Karlsruhe, 09.07.2026 - A 13 K 6191/25

    Klage gegen Einreiseverweigerung als unzulässig abgewiesen

    Rn. 23 a) Indem der Kläger noch am 11. Juni 2025 nach Frankreich gebracht wurde, ist Erledigung der streitgegenständlichen Einreiseverweigerung - einem Verwaltungsakt im Sinne von § 35 Satz 1 VwVfG (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 2.6.2025 - 6 L 191/25 - juris Rn. 24;… ebenso Huber/Nestler/Vogt in: Huber/Mantel, AufenthG/AsylG, 4. Aufl. 2025, § 15 AufenthG Rn. 38;… Bruns in: Hofmann, Ausländerrecht, 3. Aufl. 2023, § 18 AsylG Rn. 20) - durch ihren irreversiblen Vollzug eingetreten (…s. zur sofortigen Vollziehbarkeit der Einreiseverweigerung Haderlein in: Kluth/Heusch, BeckOK-Ausländerrecht, § 18 AsylG Rn. 18 ; zur Erledigung der Einreiseverweigerung nach dem Schengener Grenzkodex: VG Berlin, Urteil vom 15.6.2011 - 35 K 55/11 - BeckRS 2011, 52904; VG München…, Urteil vom 27.1.2011 - M 10 K 10.1299 - juris Rn. 27 f.).
  • AG Pasewalk, 01.08.2025 - 305 XIV 99/25
    Eine Zurückschiebung ohne die Durchführung des Verfahrens nach der D. III Verordnung ist nicht zulässig (VG Berlin Beschl. v. 2.6.2025 - 6 L 191/25, BeckRS 2025, 11665 Rn. 44, beck-online).

    Hieran dürfte auch § 14 Abs. 3 AsylG nichts ändern, da die D.-III-Verordnung mit den sich hieraus ergebenen Verfahrensvorschriften und Rechten des Betroffenen (vgl. dazu: VG Berlin Beschluss vom 02.06.2025 - 6 L 191/25 in: BeckRS 2025, 11665 Rn. 44) gegenüber der nationalen Regelung Anwendungsvorrang genießt.

  • LG Berlin II, 30.07.2025 - 27 O 219/25

    Unterlassungsanspruch eines Asylantragstellers gegen Bundestagsabgeordneten wegen …

    Auf den Antrag der Antragstellerin verpflichtete das Verwaltungsgericht Berlin die Bundesrepublik Deutschland mit Beschluss vom 2. Juni 2025 - 6 L 191/25 - im Wege einer einstweiligen Anordnung, der Antragstellerin den Grenzübertritt in ihr Gebiet zu gestatten und ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für die Durchführung des Asylverfahrens (sog. Dublin-Verfahren) einzuleiten.

    Davon ausgehend folgt die Kammer der zu Gunsten der Antragstellerin ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ( VG Berlin, Beschluss vom 2. Juni 2025 - 6 L 191/25 , NJW 2025, 2045 , Rn. 20 -22) nicht, soweit sich aus dieser im Ergebnis Abweichendes für die Prozessfähigkeit der Antragstellerin ergeben sollte.

  • VG Gießen, 26.08.2025 - 1 L 4109/25
    Der vorliegende Fall ist nicht mit dem Fall zu vergleichen, dass ohne Anhörung oder grundlegendes Verfahren einem Schutzsuchenden direkt an der Grenze durch die Bundespolizei auf der Grundlage von § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG die Einreise verweigert wird (vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 2. Juni 2025, Az. 6 L 191/25. u. a., juris).

    Im Übrigen beruhe nach dem VG Berlin das Dublin-System auf dem Konsensprinzip, sodass eine Zurückweisung an der Grenze nur dann erfolgen könne, wenn ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist und der Übernahme der Person zugestimmt hat (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 2. Juni 2025, Az. 6 L 191/25, juris Rn 50).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2026 - 3 S 13.26

    Beschwerdeausschluss; Maßnahmen zum Vollzug der Abschiebungsandrohung; …

    Sie betrifft im Übrigen auch andere Fälle, in denen Rechts- oder Tatsachenfragen im Eilverfahren nach einer stattgebenden erstinstanzlichen Entscheidung mangels Hauptsacheverfahren nicht abschließend obergerichtlich geklärt werden können (vgl. z.B. VG Berlin, Beschluss vom 2. Juni 2025 - 6 L 191/25 - juris).
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