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14.11.2002

Bundestag - Drucksache 15/91

Bericht, Urheber:AusschussfürWirtschaftundArbeit

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 4607   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,40157
BGBl. I 2002 S. 4607 (https://dejure.org/2002,40157)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 87, ausgegeben am 30.12.2002, Seite 4607
  • Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
  • vom 23.12.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (6)

  • 07.11.2002   BT   Arbeitsmarktpolitik neu ausrichten und erweitern
  • 12.11.2002   BT   Sachverständige sehen in den Hartz-Gesetzen nicht den großen Durchbruch
  • 13.11.2002   BT   Hartz-Gesetzentwürfe mit Koalitionsmehrheit angenommen
  • 06.02.2003   BT   "Haushaltsnahe" Minijobs sollen Schwarzarbeit verhindern
  • 02.04.2003   BT   Erste Erfahrungen mit Bildungsgutscheinen sind ernüchternd
  • 11.03.2013   BT   Gerhard Schröders Agenda gegen den Reformstau
 
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Wird zitiert von ... (312)

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung …

    Rn. 26 b) Arbeitsrechtlich geschuldet im Sinne des Entstehungsprinzips und damit der Beitragsbemessung im Prüfzeitraum zugrunde zu legen ist das von der Klägerin ihren Leiharbeitnehmern für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher geschuldete, den im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen entsprechende Arbeitsentgelt (§ 10 Abs. 4 AÜG idF durch Gesetz vom 23.12.2002, BGBl I 4607, bzw ab 30.4.2011 idF durch Gesetz vom 28.4.2011, BGBl I 642).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Rn. 8 Der Gesetzgeber erweiterte den personellen Anwendungsbereich des § 14 TzBfG im Dezember 2002 (Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002, BGBl I S. 4607).
  • BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18

    Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur …

    § 55 Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung vom 26. Mai 1994 (Bundesgesetzblatt I Seite 1014), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Beitragssatzanpassung - vom 17. Dezember 2018 (Bundesgesetzblatt I Seite 2587), § 55 Absatz 3 Sätze 1 und 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung vom 15. Dezember 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 3448), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nummer 14 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz) vom 11. Juli 2021 (Bundesgesetzblatt I Seite 2754), und § 57 Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung vom 23. Dezember 2002 (Bundesgesetzblatt I Seite 4607), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nummer 15 des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes, sind insoweit mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, als beitragspflichtige Eltern unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden.
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Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 4621   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,41140
BGBl. I 2002 S. 4621 (https://dejure.org/2002,41140)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 87, ausgegeben am 30.12.2002, Seite 4621
  • Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
  • vom 23.12.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 07.11.2002   BT   Arbeitsmarktpolitik neu ausrichten und erweitern
  • 12.11.2002   BT   Sachverständige sehen in den Hartz-Gesetzen nicht den großen Durchbruch
  • 13.11.2002   BT   Hartz-Gesetzentwürfe mit Koalitionsmehrheit angenommen
  • 11.03.2013   BT   Gerhard Schröders Agenda gegen den Reformstau
 
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Wird zitiert von ... (247)

  • BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw …

    Seither sind Änderungen nur noch hinsichtlich der Entgeltgrenze in Buchst a erfolgt (vgl Art. 7 Nr. 2 4. Euro-Einführungsgesetz vom 21. Dezember 2000, BGBl I 1983, und Art. 4 Nr. 1 Buchst a Buchst bb des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002, BGBl I 4621).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht - …

    Von diesem Zeitpunkt an ist § 22 Abs. 1 SGB IV durch Art. 2 Nr. 6 des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (BGBl I 4621) neugefasst worden.
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz

    Rn. 21 Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4621), wird wie folgt geändert: .

    Rn. 93 Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4621), wird wie folgt geändert: .

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Gesetzgebung
   15-27896   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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https://dejure.org/9999,113570
15-27896 (https://dejure.org/9999,113570)
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Gesetzgebung
   15-33082   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,113624
15-33082 (https://dejure.org/9999,113624)
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