Gesetzgebung
| BGBl. I 1998 S. 160 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 6, ausgegeben am 30.01.1998, Seite 160
- Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten
- vom 26.01.1998
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (143)
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
1. a) § 67d Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (Bundesgesetzblatt I Seite 160) - soweit er zur Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus auch bei Verurteilten ermächtigt, deren Anlasstaten vor Inkrafttreten von Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (Bundesgesetzblatt I Seite 160) begangen wurden -, § 66b Absatz 2 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung vom 13. April 2007 (Bundesgesetzblatt I Seite 513), § 7 Absatz 2 des Jugendgerichtsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht vom 8. Juli 2008 (Bundesgesetzblatt I Seite 1212) sowie.b) § 66 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt I Seite 2300), § 66 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003 (Bundesgesetzblatt I Seite 3007), § 66a des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt I Seite 2300), § 66a Absatz 1 und Absatz 2 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung vom 21. August 2002 (Bundesgesetzblatt I Seite 3344), § 66b des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt I Seite 2300), § 66b Absatz 1 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung vom 13. April 2007 (Bundesgesetzblatt I Seite 513), § 66b Absatz 3 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23. Juli 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 1838), § 67d Absatz 2 Satz 1 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (Bundesgesetzblatt I Seite 160) - soweit er zur Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung bis zu zehn Jahren ermächtigt -, § 67d Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (Bundesgesetzblatt I Seite 160), § 67d Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt I Seite 2300), § 7 Absatz 3 des Jugendgerichtsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt I Seite 2300), § 7 Absatz 3 des Jugendgerichtsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht vom 8. Juli 2008 (Bundesgesetzblatt I Seite 1212), § 106 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3, Absatz 5 und Absatz 6 des Jugendgerichtsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt I Seite 2300), § 106 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 des Jugendgerichtsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003 (Bundesgesetzblatt I Seite 3007), § 106 Absatz 5 des Jugendgerichtsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung vom 13. April 2007 (Bundesgesetzblatt I Seite 513) und § 106 Absatz 6 des Jugendgerichtsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23. Juli 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 1838).
§ 67d Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (Bundesgesetzblatt I Seite 160) in Verbindung mit § 2 Absatz 6 des Strafgesetzbuchs - soweit er zur Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus auch bei Verurteilten ermächtigt, deren Anlasstaten vor Inkrafttreten von Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (Bundesgesetzblatt I Seite 160) begangen wurden -, § 66b Absatz 2 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung vom 13. April 2007 (Bundesgesetzblatt I S. 513) und § 7 Absatz 2 des Jugendgerichtsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht vom 8. Juli 2008 (Bundesgesetzblatt I Seite 1212).
a) In den von § 67d Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 6 des Strafgesetzbuchs erfassten Fällen, in denen die Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus Sicherungsverwahrte betrifft, deren Anlasstaten vor Inkrafttreten von Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (Bundesgesetzblatt I Seite 160) begangen wurden, sowie in den Fällen der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Absatz 2 des Strafgesetzbuchs und des § 7 Absatz 2 des Jugendgerichtsgesetzes dürfen die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung beziehungsweise ihre Fortdauer nur noch angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (Therapieunterbringungsgesetz - ThUG) - Artikel 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt I Seite 2300) - leidet.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 160) wurde in § 66 Abs. 3 StGB die Möglichkeit geschaffen, bei bestimmten Delikten bereits nach einer einschlägigen Wiederholungstat die Sicherungsverwahrung anzuordnen.
Die Gerichte haben dem Senat daraufhin größtenteils ihre nach Bekanntwerden des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 im Verfahren des § 67d Abs. 3 StGB ergangenen Entscheidungen übersandt, soweit diese die Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei Verurteilten betrafen, deren Anlasstaten vor Inkrafttreten von Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 160) begangen wurden.
Die Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführer zu I. und II. sind daher mittelbar gegen § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 160) gerichtet, die Verfassungsbeschwerden des Beschwerdeführers zu III. gegen § 7 Abs. 2 JGG in der Fassung des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht vom 8. Juli 2008 (BGBl I S. 1212).
Soweit die Verfassungsbeschwerden in den Verfahren 2 BvR 2365/09 und 2 BvR 740/10 mittelbar gegen § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 160) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 StGB gerichtet sind, steht ihrer Zulässigkeit nicht entgegen, dass die Verfassungsmäßigkeit von § 67d Abs. 3 StGB und Art. 1a Abs. 3 EGStGB - dem § 2 Abs. 6 StGB insoweit inhaltlich entspricht - bereits im Tenor des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 (BVerfGE 109, 133) bestätigt wurde.
§ 67d Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 6 StGB - soweit er zur Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus auch bei Verurteilten ermächtigt, deren Anlasstaten vor Inkrafttreten von Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 160) begangen wurden - sowie § 66b Abs. 2 StGB und § 7 Abs. 2 JGG sind darüber hinaus auch mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG unvereinbar.
Danach kommt eine Rechtfertigung der Freiheitsentziehung in den von den mittelbar angegriffenen Vorschriften des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 160) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 StGB und des § 66b Abs. 2 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung vom 13. April 2007 (BGBl I S. 513) sowie des § 7 Abs. 2 JGG in der Fassung des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht vom 8. Juli 2008 (BGBl I S. 1212) umfassten Fällen praktisch nur unter den Voraussetzungen einer psychischen Störung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe e EMRK in Betracht.
Die mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 160) eingeführten Neuerungen des § 67d StGB beabsichtigte der Gesetzgeber ausweislich des zugleich erlassenen Art. 1a Abs. 3 EGStGB "uneingeschränkt rückwirkend in Kraft zu setzen" (…vgl. auch BTDrucks 13/9062, S. 12).
- BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07
Geschwisterbeischlaf
Insoweit sind in erster Linie zu nennen das Sechsundzwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz - Menschenhandel - vom 14. Juli 1992 (BGBl I S. 1255), das Siebenundzwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz - Kinderpornographie - vom 23. Juli 1993 (BGBl I S. 1346), das Dreiunddreißigste Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 177 bis 179 StGB - vom 1. Juli 1997 (BGBl I S. 1607), das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 160), das Sechste Strafrechtsreformgesetz vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 164), das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003 (BGBl I S. 3007) und das Siebenunddreißigste Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180b, 181 StGB - vom 11. Februar 2005 (BGBl I S. 239). - EGMR, 17.12.2009 - 19359/04
Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung; …
"(3) § 67d des Strafgesetzbuches in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 160) findet uneingeschränkt Anwendung.".
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
Rn. 16 3. a) Das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 160) lockerte zum einen die formellen Anordnungsvoraussetzungen der Sicherungsverwahrung.Rn. 41 (3) § 67d des Strafgesetzbuches in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 160) findet uneingeschränkt Anwendung.
- EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …
Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes [Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln] in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 160), in der jeweils geltenden Fassung, oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,. - BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
§ 57 Abs. 1 StGB hat seit seiner Änderung durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (SexualdelBekG; BGBl I 1998, S. 160) folgenden Wortlaut:.An diesen schon früher entwickelten Grundsätzen hat sich durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 160) nichts geändert (cc).
Rn. 97 cc) Diese in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Fachgerichte entwickelten Maßstäbe haben nach Einfügung der "Verantwortungsklausel" unter Hervorhebung des "Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit" in § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 160) keine Änderung erfahren (…vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ff.).
- BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
§ 41 Absatz 1 Satz 1 und § 130 jeweils in Verbindung mit § 37 Absätze 2 und 4, § 43 Absätze 1 und 2 und § 198 Absatz 3 des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung - Strafvollzugsgesetz (StVollzG) - vom 16. März 1976 (Bundesgesetzbl. I Seite 581, berichtigt Seite 2088 und 1997 I Seite 436), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (Bundesgesetzbl. I Seite 160), sind nach Maßgabe der Gründe mit dem Grundgesetz vereinbar. - BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10
Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter …
Der Senat hat darüber zu entscheiden, ob das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 (M. gegen Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04, EuGRZ 2010, 25) die deutschen Gerichte dazu zwingt, in Fällen, in denen die erstmalige Unterbringung eines Verurteilten in der Sicherungsverwahrung wegen Taten angeordnet wurde, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I 160) begangen worden waren, die Maßregel nach zehnjährigem Vollzug für erledigt zu erklären.Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I 160) hat der Gesetzgeber die durch das 2. Strafrechtsreformgesetz vom 4. Juli 1969 (BGBl I 717) eingeführte strikte Höchstdauer der ersten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung von zehn Jahren (§ 67d Abs. 1 Satz 1 StGB a.F.) aufgehoben und die unbefristete Vollstreckung der Maßregel ermöglicht, jedoch nur unter den in § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB genannten engeren Voraussetzungen.
- BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10
Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter …
In Fällen, in denen die erstmalige Unterbringung eines Verurteilten in der Sicherungsverwahrung wegen Taten angeordnet wurde, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I 160) begangen worden waren, darf die Fortdauer der Maßregelvollstreckung über zehn Jahre hinaus auf der Grundlage der bis zu einer Neuregelung, längstens bis 31. Mai 2013 weiter anwendbaren Vorschrift des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB i.V.m. § 2 Abs. 6 StGB nur noch angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThUG) leidet; andernfalls ist die Maßregel - spätestens mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 - für erledigt zu erklären (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a.).In Fällen, in denen die erstmalige Unterbringung eines Verurteilten in der Sicherungsverwahrung wegen Taten angeordnet wurde, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I 160) begangen worden waren, darf die Fortdauer der Maßregelvollstreckung über zehn Jahre hinaus auf der Grundlage der bis zu einer Neuregelung, längstens bis 31. Mai 2013 weiter anwendbaren Vorschrift des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB i.V.m. § 2 Abs. 6 StGB nur noch angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewaltoder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThUG) leidet; andernfalls ist die Maßregel - spätestens mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 - für erledigt zu erklären (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a.).
Der Senat war berufen, darüber zu entscheiden, ob das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 (NJW 2010, 2495) und entsprechende Folgeentscheidungen die deutschen Gerichte dazu zwingen, in Fällen, in denen die erstmalige Unterbringung eines Verurteilten in der Sicherungsverwahrung wegen Taten angeordnet wurde, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I 160) begangen worden waren, die Maßregel nach zehnjährigem Vollzug für erledigt zu erklären.
- BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der …
Der Beschluss des Landgerichts über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung des Beschwerdeführers, der die seiner Unterbringung zu Grunde liegenden Anlasstaten vor Inkrafttreten von Art. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 160) begangen hat, genügt nicht den Anforderungen, die sich aus Nummer III. 2. Buchstabe a) des Tenors der Senatsentscheidung vom 4. Mai 2011 (…a.a.O., S. 1933) für eine Fortdaueranordnung auf der Grundlage der verfassungswidrigen, aber für vorläufig weiter anwendbar erklärten Vorschrift des § 67d Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 6 StGB ergeben.Nach Maßgabe von Nummer III. 2. Buchstabe a) des Tenors der Senatsentscheidung vom 4. Mai 2011 (…NJW 2011, S. 1931 ) darf in den von § 67d Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 6 StGB erfassten Fällen die zehn Jahre überschreitende Fortdauer der Unterbringung eines Sicherungsverwahrten, dessen Anlasstaten vor Inkrafttreten von Art. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 160) begangen wurden, nur noch dann angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG leidet.
Im Fall des Beschwerdeführers, der die seiner Unterbringung zu Grunde liegenden Anlasstaten vor Inkrafttreten von Art. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 160) begangen hat und sich seit dem 20. April 2009 mehr als zehn Jahre in der Sicherungsverwahrung befindet, ist - wie das Oberlandesgericht zutreffend festgestellt hat - § 67d Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 6 StGB nach Maßgabe von Nummer III. 2. des Tenors der Senatsentscheidung vom 4. Mai 2011 anwendbar.
- OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 1 Ws 57/10
Sicherungsverwahrung: Sofortige Entlassung in sog. Zehnjahresfällen wegen …
- BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09
Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das …
- BVerfG, 08.06.2011 - 2 BvR 2846/09
Nachträgliche Sicherungsverwahrung; Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit …
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 1509/15
Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Altfall; schutzwürdiges …
- BGH, 12.11.2015 - III ZR 204/15
Schadensersatzanspruch wegen konventionswidriger Sicherungsverwahrung: …
- BVerfG, 28.03.2013 - 2 BvR 553/12
Sicherungsverwahrung (Vertrauensschutz in "Altfällen"); Verhältnismäßigkeit …
- BGH, 27.10.2009 - 5 StR 296/09
Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Symptomtaten; …
- BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99
Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom …
- OLG Koblenz, 30.09.2010 - 1 Ws 108/10
Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in …
- OLG Saarbrücken, 30.09.2011 - 5 W 212/11
Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz
- OLG Koblenz, 03.09.2014 - 2 Ws 411/14
Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung bis zu 10 Jahren: Anzuwendendes …
- BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvR 1879/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch …
- OLG Koblenz, 07.06.2010 - 1 Ws 108/10
Das Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. …
- BVerfG, 14.02.2025 - 2 BvR 444/21
Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre in einem …
- BGH, 19.09.2013 - III ZR 406/12
Immaterieller Schadensersatz wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung
- VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose …
- OLG Nürnberg, 04.08.2010 - 1 Ws 404/10
Vorlagefrage: Dauer der Sicherungsverwahrung für vor dem 31. Januar 1998 …
- BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der …
- BGH, 15.04.2008 - 5 StR 431/07
BGH bestätigt eine aufgrund geänderter Rechtslage angeordnete nachträgliche …
- OLG Hamburg, 24.01.2011 - 3 Ws 8/11
Auch in sog. Altfällen ist die nachträgliche Verlängerung der …
- OLG Stuttgart, 19.08.2010 - 1 Ws 57/10
Anfrage an den BGH zur Klärung der Frage der Auswirkung der Entscheidung des EGMR …
- BVerfG, 17.02.2014 - 2 BvR 1795/12
Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der …
- OLG Köln, 12.08.2010 - 2 Ws 488/10
Vorlagebeschluss an den BGH hinsichtlich der Vollstreckung der …
- OLG Dresden, 04.04.2019 - 2 Ws 75/19
Entscheidungsmaßstab für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung
- KG, 27.09.2011 - 2 Ws 642/10
Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus in einem Altfall
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 1238/12
Sicherungsverwahrung (Vertrauensschutz in "Altfällen"); Verhältnismäßigkeit …
- BVerfG, 16.04.2012 - 2 BvR 1396/10
Sicherungsverwahrung ("Altfälle"); Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit (strikte …
- OLG Hamm, 11.08.2026 - 3 Ws 139/26
Fortdauer der Sicherungsverwahrung in Altfällen; psychische Störung i.S.v. Art. …
- BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04
Aufklärungsrüge (Maßstab des Aufdrängens; Zulässigkeit; …
- OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 6 Ws 1/00
Berücksichtigung der Schwere der Schuld bei Aussetzung des Restes der …
- BVerfG, 20.09.2011 - 2 BvR 740/10
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636
Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung
- BGH, 21.07.2010 - 5 StR 60/10
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung; maßgebliche …
- VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 36-IV-19
- BVerfG, 16.04.2012 - 2 BvR 1940/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch …
- BVerfG, 17.04.2012 - 2 BvR 1762/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch …
- BVerfG - 2 BvR 345/01
- OLG Karlsruhe, 29.11.2012 - 12 U 60/12
Schadensersatzanspruch wegen Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung: …
- KG, 19.10.2011 - 2 Ws 150/11
Fortdauer der Sicherungsverwahrung in Altfällen über zehn Jahre hinaus
- BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Dauer der …
- BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 2365/09
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- OLG Düsseldorf, 25.10.2010 - 1 Ws 256/10
Auswirkungen der Entscheidung des EGMR auf die Sicherungsverwahrung in Altfällen …
- BVerfG, 13.10.2011 - 2 BvR 1509/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Aussetzung der Unterbringung in der …
- BGH, 19.09.2013 - III ZR 408/12
Immaterieller Schadensersatz wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung
- BGH, 12.01.2006 - 4 StR 485/05
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: kombinierte …
- BGH, 14.07.1999 - 3 StR 209/99
Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungsverwahrung; tateinheitliche …
- BGH, 19.09.2013 - III ZR 407/12
Immaterieller Schadensersatz wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung
- VGH Hessen, 31.10.2003 - 11 N 2952/00
Straßenprostitution; Sperrgebiet; Anlieger einer Straße in einer sog. …
- OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04
Voraussetzungen für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung; …
- BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 2048/01
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Willkürverbot); Sicherungsverwahrung; Maßregel …
- OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 3 Ws 33/12
Fortdauer der Sicherungsverwahrung in Altfällen über zehn Jahre hinaus
- BVerfG, 02.05.2001 - 2 BvR 571/01
Wegfall der zeitlichen Begrenzung der Sicherungsverwahrung; Subsidiarität der …
- VGH Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 13 S 2501/00
Vereinbarkeit einer Ist-Ausweisung mit MRK Art 8 Abs 2
- BGH, 27.04.1999 - 4 StR 125/99
Übertragungsfehler; Tilgungsreife; Strafschärfung wegen einschlägiger …
- OLG Brandenburg, 15.06.2021 - 1 Ws 43/21
Voraussetzungen der Aussetzung der weiteren Vollziehung der wegen schwerer …
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 98-IV-20
- OLG Köln, 20.07.1999 - 2 Ws 384/99
- OLG Koblenz, 29.04.2017 - 2 Ws 140/17
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Kostentragungspflicht für …
- OLG Koblenz, 26.04.2016 - 2 Ws 204/16
Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: …
- KG, 18.10.2011 - 2 Ws 566/10
Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei Altfällen
- OLG Nürnberg, 07.07.2010 - 1 Ws 342/10
Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer …
- EuGH, 26.06.2008 - C-343/06
Ausstellung eines Führerscheins von einem Mitgliedstaat nach vorheriger …
- OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 1 Ws 4/20
Voraussetzungen der Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in …
- OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04
Strafrestaussetzung: Anforderungen an die Kriminalprognose bei Sexualdelikten …
- OLG Karlsruhe, 17.04.2003 - 1 Ws 229/02
Strafrestaussetzung: Tragung der angefallenen Sachverständigenkosten durch den …
- BGH, 24.05.2011 - 5 StR 56/11
Sicherungsverwahrung; Altfälle; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder …
- OLG Koblenz, 01.09.2010 - 2 Ws 370/10
Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in …
- BGH, 17.11.1998 - 4 StR 559/98
Milderes Gesetz; Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Qualifiziertes …
- OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 3 Ws 136/13
Zum Anwendungsbereich der seit dem 1. Juni 2013 geltenden Neuregelung auf die …
- BGH, 24.05.2011 - 5 StR 471/10
Sicherungsverwahrung; Altfälle; Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten
- OLG Hamm, 20.04.2017 - 1 Ws 157/17
Erstellen einer günstigen Sozialprognose bei einem leugnenden Angeklagten
- BGH, 24.05.2011 - 5 StR 92/11
Sicherungsverwahrung; Altfall; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder …
- BGH, 24.05.2011 - 5 StR 396/10
Sicherungsverwahrung; Altfälle; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder …
- OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Ws 431/10
Sicherungsverwahrung - Keine automatische Entlassung nach 10 Jahren trotz …
- BGH, 24.05.2011 - 5 StR 389/10
Sicherungsverwahrung; Altfälle; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder …
- BGH, 24.05.2011 - 5 StR 377/10
Sicherungsverwahrung; Altfälle; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder …
- BGH, 24.05.2011 - 5 StR 390/10
Sicherungsverwahrung; Altfälle; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder …
- BGH, 24.05.2011 - 5 StR 428/10
Sicherungsverwahrung; Altfälle; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder …
- BGH, 24.05.2011 - 5 StR 408/10
Sicherungsverwahrung; Altfälle; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder …
- BVerfG, 28.05.2003 - 2 BvR 765/03
Weitere Vollstreckung der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus
- OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 3 Ws 903/19
Therapieweisung nach § 68b Abs. 2 Satz 2 StGB trotz fehlender Einwilligung des …
- OLG Köln, 01.02.2012 - 2 Ws 36/12
Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung in einem sog. Altfall; …
- BGH, 24.05.2011 - 5 StR 379/10
Sicherungsverwahrung; Altfälle; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder …
- BGH, 24.05.2011 - 5 StR 369/10
Sicherungsverwahrung; Altfälle; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder …
- OLG Hamm, 17.02.2010 - 2 Ws 32/10
Anforderungen an die günstige Täterprognose bei Sexualdelikten
- BGH, 24.05.2011 - 5 StR 417/10
Sicherungsverwahrung; Altfälle; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder …
- BGH, 24.05.2011 - 5 StR 410/10
Sicherungsverwahrung (hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder …
- KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13
Strafvollstreckung nach einer Exequaturentscheidung: Reststrafenaussetzung im …
- KG, 21.12.2012 - 9 W 51/11
Entschädigungsanspruch wegen eines zehn Jahre überschreitenden Vollzugs einer vor …
- BGH, 24.05.2011 - 5 StR 397/10
Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre darf nur bei hochgradiger …
- VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 178/03
Strafprozeßrecht; Strafvollstreckungsrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des …
- OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00
Versuchter Mord; Versagung bedingter Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB
- OLG Brandenburg, 31.07.2019 - 1 Ws 110/19
Entscheidung über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung
- KG, 30.06.2015 - 9 W 5/14
Entschädigungsanspruch wegen eines zehn Jahre überschreitenden Vollzugs einer vor …
- BGH, 24.05.2011 - 5 StR 97/11
Sicherungsverwahrung; Altfälle; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder …
- OLG Koblenz, 19.11.2007 - 1 Ws 141/07
Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen für die Erledigung der Maßregel
- OLG Düsseldorf, 04.04.2003 - 3 Ws 117/03
Voraussetzungen für eine Strafaussetzung nach § 88 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz …
- KG, 19.02.2015 - 2 Ws 24/15
Sicherungsverwahrung: Anzuwendendes Recht für die Anordnung der Fortdauer in …
- LG Aachen, 16.11.2011 - 33 StVK 394/10
- OLG Zweibrücken, 09.10.2007 - 1 Ws 381/07
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Sozialprognose bei einem Wirtschaftsstraftäter
- KG, 12.10.2006 - 5 Ws 482/06
Strafvollzug: Notwendige Voraussetzung für bedingte Entlassung; zur Lastlegung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2005 - 12 C 11023/05
Prostitutionsverbote unwirksam
- OLG Zweibrücken, 31.08.2021 - 1 Ws 171/21
Reststrafenaussetzung bei ungünstiger Legalprognose wegen Verharmlosung der …
- OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Ws 428/10
Sicherungsverwahrung, EGMR-Rechtsprechung, Anwendung, Altfälle
- OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 Ws 143/10
Erforderlichkeit der Tataufarbeitung als Voraussetzung für eine günstige …
- VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 44-IV-23
- KG, 26.06.2015 - 2 Ws 133/15
Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Verfahrensverzögerung als …
- OLG Schleswig, 13.06.2012 - 17 W 13/11
Zu den Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem ThUG - Sicherungsverwahrung; …
- OLG Hamm, 16.09.2010 - 4 Ws 209/10
Menschenrechtswidrigkeit der weiteren Vollziehung von Sicherungsverwahrung in …
- OLG Koblenz, 22.06.2010 - 1 Ws 240/10
Auswirkungen der EGMR -Rechtsprechung zur Sicherungsverwahrung in Altfällen
- VGH Hessen, 14.10.2003 - 11 N 2952/00
Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis, Anlieger, Antragsbefugnis, …
- BVerfG - 1 BvR 1902/01
- OLG Frankfurt, 16.03.2012 - 3 Ws 63/12
Sicherungsverwahrung - schwere Gewalttat im Sinne der Weitergeltungsanordnung
- OLG Köln, 01.02.2012 - 2 Ws 27/12
Fortdauer der Sicherungsverwahrung in den sog. Altfällen; Begriff der …
- OLG Celle, 19.07.2011 - 2 Ws 380/10
Anspruch auf Entschädigung nach StrEG bei Erledigterklärung der …
- OLG Koblenz, 01.07.2010 - 1 Ws 249/10
Auswirkungen der EGMR -Rechtsprechung zur Sicherungsverwahrung in Altfällen
- LG Marburg, 08.07.2014 - 2 O 63/14
Schadensersatz bei konventionswidriger nachträglicher sicherungsverwahrung
- LG Marburg, 08.07.2014 - 2 O 63/13
Schadensersatz bei konventionswidriger nachträglicher sicherungsverwahrung
- OLG München, 14.08.2012 - 1 Ws 599/12
Führungsaufsicht: Einfache Beschwerde gegen die Anordnung unbefristeter …
- OLG Hamm, 14.09.2010 - 4 Ws 208/10
Menschenrechtswidrigkeit der weiteren Vollziehung von Sicherungsverwahrung in …
- OLG Köln, 18.05.2011 - 2 Ws 261/11
Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Entscheidung über Fortdauer der …
- OLG Saarbrücken, 06.07.2007 - 1 Ws 84/07
Gewährung einer bedingten Entlassung aufgrund des Verbüßens zwei Drittel der …
- KG, 22.09.1998 - 5 Ws 527/98
Maßregel der Besserung und Sicherung: Aussetzung der weiteren Vollstreckung der …
- OLG Köln, 06.12.2010 - 2 Ws 529/10
Erfordernis der weiteren Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung in …
- LG Kleve, 29.09.2010 - 181 StVK 218/09 StVK 197/10
Sicherungsverwahrung, Altfälle, Rückwirkungsgebot
- LG Kleve, 29.09.2010 - 181 StVK 218/09
Sicherungsverwahrung, Altfälle, Rückwirkungsgebot
- OLG Celle, 26.04.2021 - 2 Ws 103/21
Voraussetzung der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung
- LG Kassel, 15.06.2010 - 4 StVK 162/10
Konventionskonform Auslegung des § 2 Abs. 6 StGB; keine Anwendbarkeit des 67 d …
- LG Meiningen, 10.07.2008 - 444 Js 18629/06
- KG, 18.04.2000 - 5 Ws 299/00
- BVerfG - 2 BvR 1959/00
- OLG Hamm, 09.05.2000 - 4 Ws 204/00
Wiederaufnahmeverfahren, Änderung des Gesetzes, Sicherungsverwahrung
- LG Erfurt, 12.10.2010 - 120 Js 40449/97
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Gesetzgebung
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