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Rechtsprechung
   EuG, 24.03.2011 - T-384/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6759
EuG, 24.03.2011 - T-384/06 (https://dejure.org/2011,6759)
EuG, Entscheidung vom 24.03.2011 - T-384/06 (https://dejure.org/2011,6759)
EuG, Entscheidung vom 24. März 2011 - T-384/06 (https://dejure.org/2011,6759)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Dauer der Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Erschwerende Umstände

  • Europäischer Gerichtshof

    IBP und International Building Products France / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Dauer der Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Erschwerende Umstände

  • EU-Kommission PDF

    IBP und International Building Products France / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Dauer der Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Erschwerende Umstände

  • EU-Kommission

    IBP und International Building Products France / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Dauer der Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Erschwerende Umstände“

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 81 Abs. 1; EWR-Abkommen Art. 53
    Wettbewerb - Kartelle; Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen [Kupferrohre und -fittings]; Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Beteiligung an der Zuwiderhandlung; Erschwerende Umstände; IBP Ltd gegen Europäische Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    IBP und International Building Products France / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Dauer der Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Erschwerende Umstände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wettbewerb; Kartelle; Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen [Kupferrohre und Kupferfittings]; Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Beteiligung an der Zuwiderhandlung; Erschwerende Umstände; IBP Ltd gegen Europäische Kommission

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    IBP und International Building Products France / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 13. Dezember 2006 - IBP und International Building Products France / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4180 endg. der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/F-1/38.121 - Fittings) betreffend ein Kartell zur Festsetzung von Preisen, Preisnachlässen und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (16)

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    Nippon Steel / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-384/06
    Rn. 58 Außerdem muss nach ständiger Rechtsprechung nicht jeder der von der Kommission vorgelegten Beweise diesen Kriterien notwendig hinsichtlich jedes Merkmals der Zuwiderhandlung genügen; es reicht aus, dass das von der Kommission angeführte Indizienbündel bei einer Gesamtwürdigung dieser Anforderung genügt (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese im Namen von Unternehmen abgegebenen Erklärungen haben einen nicht unwesentlichen Beweiswert, da sie mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 58 angeführt, Randnrn. 205 und 211, und Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/Kommission, oben in Randnr. 59 angeführt, Randnr. 103).

    Allerdings kann eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einem Kartell beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von mehreren anderen beschuldigten Unternehmen bestritten wird, nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden, wenn sie nicht durch andere Beweise untermauert wird (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 58 angeführt, Randnr. 219 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 29.06.2006 - C-308/04

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden …

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-384/06
    Rn. 109 Im Übrigen wird dadurch, dass die Kommission nach der Verordnung Nr. 1/2003 die Nichterteilung von Angaben bzw. die Erteilung unrichtiger oder irreführender Angaben auf ein Auskunftsverlangen als selbständige Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße von bis zu einem Höchstbetrag von 1 % des Umsatzes ahnden kann, nicht die Möglichkeit in Frage gestellt, dieses Verhalten als erschwerenden Umstand zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 29. Juni 2006, SGL Carbon/Kommission, C-308/04 P, Slg. 2006, I-5977, Randnr. 64).

    Diese ist nämlich nur im "gegebenen sozialen Umfeld" relevant, d. h. im Licht der Folgen, die die Zahlung der Geldbuße u. a. in Form einer Zunahme der Arbeitslosigkeit oder einer Beeinträchtigung der dem betreffenden Unternehmen vor- und nachgelagerten Wirtschaftssektoren haben könnte (Urteil SGL Carbon/Kommission, oben in Randnr. 109 angeführt, Randnr. 106).

  • EuGH, 23.11.2006 - C-238/05

    ASNEF-EQUIFAX - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System zum Informationsaustausch …

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-384/06
    Insoweit geht aus der Rechtsprechung hervor, dass die Offenlegung sensibler Informationen die Ungewissheit über das zukünftige Verhalten eines Wettbewerbers beseitigt und die Strategie des Empfängers der Informationen unmittelbar oder mittelbar beeinflusst (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-384/06
    Rn. 57 Für den Nachweis einer Zuwiderhandlung gegen Art. 81 Abs. 1 EG muss die Kommission genaue und übereinstimmende Beweismittel beibringen, um die feste Überzeugung zu begründen, dass der behauptete Verstoß begangen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 28. März 1984, CRAM und Rheinzink/Kommission, 29/83 und 30/83, Slg. 1984, 1679, Randnr. 20).
  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-384/06
    Rn. 120 Zum einen ist die Kommission nicht verpflichtet, bei der Bemessung der Geldbuße die schlechte Finanzlage eines Unternehmens zu berücksichtigen, da die Anerkennung einer solchen Verpflichtung darauf hinauslaufen würde, den am wenigsten den Marktbedingungen angepassten Unternehmen einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 8. November 1983, 1AZ International Belgium u. a./Kommission, 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, Slg. 1983, 3369, Randnrn. 54 und 55, und Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnr. 327).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-403/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON …

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-384/06
    55 bis 57, und vom 25. Januar 2007, Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/Kommission, C-403/04 P und C-405/04 P, Slg. 2007, I-729, Randnr. 51).
  • EuG, 15.06.2005 - T-71/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN …

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-384/06
    Rn. 118 Fünftens ist zu dem Vorbringen, die Kommission habe den fraglichen Markt nicht definiert und nur auf das "betreffende Produkt" abgestellt, darauf hinzuweisen, dass der Markt, auf den sich eine Entscheidung der Kommission bezieht, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird, durch die Kartellvereinbarungen und -aktivitäten bestimmt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 90).
  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE …

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-384/06
    Das Gericht kann daher nicht davon ausgehen, dass die Kommission das Vorliegen der betreffenden Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn bei ihm noch Zweifel in dieser Hinsicht bestehen; dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung zur Verhängung einer Geldbuße handelt (Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, T-38/02, Slg. 2005, II-4407, Randnr. 215).
  • EuGH, 19.03.2009 - C-510/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-384/06
    Rn. 61 Schließlich kann die Kommission, wenn keine offene Distanzierung erfolgt ist, nach ständiger Rechtsprechung davon ausgehen, dass die Zuwiderhandlung nicht beendet worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 19. März 2009, Archer Daniels Midland/Kommission, C-510/06 P, Slg. 2009, I-1843, Randnrn.
  • EuGH, 16.11.2000 - C-297/98

    SCA Holding / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 …

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-384/06
    Insoweit ist nach der Rechtsprechung eine Herabsetzung der Geldbuße aufgrund einer Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens nur dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten des fraglichen Unternehmens es der Kommission ermöglicht hat, das Vorliegen einer Zuwiderhandlung leichter festzustellen und diese gegebenenfalls zu beenden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2000, SCA Holding/Kommission, C-297/98 P, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 36).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …

  • EuGH, 22.11.2007 - C-260/05

    Sniace / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Zulässigkeit - …

  • EuGH, 15.09.2005 - C-112/04

    Marlines / Kommission

  • EuGH, 04.03.2020 - C-10/18

    Marine Harvest/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kontrolle von …

    Außerdem stützt sich die Rechtsmittelführerin im Wege der Analogie auf das Urteil vom 24. März 2011, 1BP und International Building Products France/Kommission (T-384/06, EU:T:2011:113, Rn. 109), in dem das Gericht bezüglich der Nichterteilung von Angaben bzw. der Erteilung unrichtiger oder irreführender Angaben auf ein Auskunftsverlangen ausgeführt habe, dass "mit der Entscheidung für eine dieser beiden Möglichkeiten die andere Möglichkeit für ein- und dasselbe Verhalten ausgeschlossen ist".
  • EuG, 16.09.2013 - T-373/10

    Villeroy & Boch u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, …

    Wie die Kommission zu Recht geltend macht, gilt das Erfordernis der Untermauerung durch weitere Beweismittel nur für im Rahmen eines Antrags auf Ermäßigung der Geldbuße gemachte mündliche Aussagen, wenn diese von anderen Parteien in Zweifel gezogen werden (Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 219, und vom 24. März 2011, 1BP und International Building Products France/Kommission, T-384/06, Slg. 2011, II-1177, Randnr. 69).
  • EuG, 27.02.2014 - T-91/11

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen InnoLux und LG Display wegen …

    Rn. 131 Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung auch klargestellt worden, dass der Markt, auf den sich eine Entscheidung der Kommission bezieht, mit der ein Verstoß gegen Art. 101 AEUV festgestellt wird, durch die Kartellvereinbarungen und -aktivitäten bestimmt wird (vgl. Urteil des Gerichts vom 24. März 2011, 1BP und International Building Products France/Kommission, T-384/06, Slg. 2011, II-1177, Rn. 118 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.07.2013 - C-287/11

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Kommission gegen das Urteil des …

    Zudem sei die Begründung des Gerichts insofern widersprüchlich, als es in der vorliegenden Rechtssache zu dem Schluss gelange, dass die Teilnahme von Aalberts an den FNAS-Sitzungen keine "offensichtliche" Verbindung zu dem Gesamtkartell aufweise, während es in einer parallelen Rechtssache davon ausgegangen sei, dass die Teilnahme an den genannten Sitzungen eine hinreichende Verbindung dargestellt habe, um in Bezug auf die IBP Ltd die Gesamtzuwiderhandlung nachzuweisen (Urteil des Gerichts vom 24. März 2011, 1BP und International Building Products France/Kommission, T-384/06, Slg. 2011, II-1177).
  • EuG, 21.06.2011 - T-209/11

    MB System / Kommission - " Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen in den …

    Das genannte öffentliche Interesse ist insoweit höher zu veranschlagen als das Partikularinteresse der "Kontrollpersonen" des Antragstellers, die es vorziehen mögen, dass dieser seine - auf das Haftungskapital beschränkte - Insolvenz erklärt, anstatt ihn bei der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung finanziell zu unterstützen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 28. März 2007, 1BP und International Building Products France/Kommission, T-384/06 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 84).
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