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   EuGH, 25.01.2007 - C-403/04 P, C-405/04 P   

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https://dejure.org/2007,1223
EuGH, 25.01.2007 - C-403/04 P, C-405/04 P (https://dejure.org/2007,1223)
EuGH, Entscheidung vom 25.01.2007 - C-403/04 P, C-405/04 P (https://dejure.org/2007,1223)
EuGH, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - C-403/04 P, C-405/04 P (https://dejure.org/2007,1223)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Schutz der Heimatmärkte - Beweislast und Beweiserhebung - Dauer des Verfahrens vor dem Gericht

  • Europäischer Gerichtshof

    Sumitomo Metal Industries / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Schutz der Heimatmärkte - Beweislast und Beweiserhebung - Dauer des Verfahrens vor dem Gericht

  • Europäischer Gerichtshof

    Nippon Steel / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Schutz der Heimatmärkte - Beweislast und Beweiserhebung - Dauer des Verfahrens vor dem Gericht

  • EU-Kommission PDF

    Sumitomo Metal Industries / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Schutz der Heimatmärkte - Beweislast und Beweiserhebung - Dauer des Verfahrens vor dem Gericht

  • EU-Kommission

    Sumitomo Metal Industries / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Geldbußen gegen an der Bildung eines Kartells auf dem Markt für nahtlose Stahlrohre beteiligte Unternehmen; "Europäisch-Japanischer Club"; Die Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckende und damit der künstlichen Regulierung ...

  • Judicialis

    Entscheidung 2003/382/EG; ; EG-Vertrag Art. 81

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung 2003/382/EG; EG-Vertrag Art. 81
    Wettbewerb: Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Schutz der Heimatmärkte - Beweislast und Beweiserhebung - Dauer des Verfahrens vor dem Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON STAHLROHRHERSTELLERN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Sumitomo Metal Industries / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Schutz der Heimatmärkte - Beweislast und Beweisantritt - Dauer des Verfahrens vor dem Gericht

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Sumitomo Metal Industries Ltd gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 8. Juli 2004 in den verbundenen Rechtssachen T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, JFE Engineering Corp., Nippon Steel Corp., JFE Steel Corp. und Sumitomo ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 8. Juli 2004 in den verbundenen Rechtssachen T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, JFE Engineering Corp., Nippon Steel Corp., JFE Steel Corp. und Sumitomo Metal Industries Ltd gegen Kommission der Europäischen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (117)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-403/04
    77 Zum vierten Teil des Rechtsmittelgrundes ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob die Begründung eines Urteils des Gerichts widersprüchlich oder unzulänglich ist, eine Rechtsfrage darstellt, die als solche im Rahmen eines Rechtsmittels aufgeworfen werden kann (Urteile vom 7. Mai 1998, Somaco/Kommission, C-401/96 P, Slg. 1998, I-2587, Randnr. 53, und vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 25).

    112 Die Dauer der Bearbeitung der Rechtssache durch das Gericht habe im Übrigen substantiell über der vom Gerichtshof im Urteil Baustahlgewebe/Kommission als übermäßig beanstandeten Verfahrensdauer gelegen.

    115 Der auf Art. 6 Abs. 1 EMRK beruhende allgemeine Grundsatz des Gemeinschaftsrechts, dass jedermann Anspruch auf ein faires Verfahren und insbesondere auf ein Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist hat, gilt auch im Rahmen einer Klage gegen eine Entscheidung der Kommission, mit der gegen ein Unternehmen Geldbußen wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht verhängt werden (Urteile Baustahlgewebe/Kommission, Randnrn.

    116 Die Angemessenheit der Frist ist anhand der Umstände jeder einzelnen Rechtssache und insbesondere anhand der Interessen, die in dem Rechtsstreit für den Betroffenen auf dem Spiel stehen, der Komplexität der Rechtssache sowie des Verhaltens des Klägers und der zuständigen Behörden zu beurteilen (Urteile Baustahlgewebe/Kommission, Randnr. 29, und Thyssen Stahl/Kommission, Randnr. 155).

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-403/04
    Sie entsprechen ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. u. a. Urteile vom 28. März 1984, CRAM und Rheinzink/Kommission, 29/83 und 30/83, Slg. 1984, 1679, Randnr. 20, vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 123, und vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 508).

    47 Speziell in Bezug auf wettbewerbswidrige Vereinbarungen, die wie im vorliegenden Fall bei Treffen konkurrierender Unternehmen zustande kommen, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 Abs. 1 EG vorliegt, wenn diese Treffen die Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken und damit der künstlichen Regulierung des Marktes dienen (Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnrn.

    20 und 21, und Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 179, sowie Urteil vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 154).

    So kann die Komplexität der Sache herangezogen werden, um eine auf den ersten Blick zu lange Dauer zu rechtfertigen (Urteile Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 188, und Thyssen Stahl/Kommission, Randnr. 156).

  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-403/04
    Nach ständiger Rechtsprechung weist der Gerichtshof aber Rügen, die sich gegen nichttragende Gründe eines Urteils des Gerichts richten, ohne weiteres zurück, da sie nicht zu dessen Aufhebung führen können (Beschluss vom 25. März 1996, SPO u. a./Kommission, C-137/95 P, Slg. 1996, I-1611, Randnr. 47; Urteil vom 16. September 1997, Blackspur DIY u. a./Rat und Kommission, C-362/95 P, Slg. 1997, I-4775, Randnr. 23).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-403/04
    Ist die Teilnahme an solchen Treffen erwiesen, so obliegt es dem fraglichen Unternehmen, Indizien darzutun, aus denen sich seine fehlende wettbewerbswidrige Einstellung bei der Teilnahme an den Treffen ergibt, und nachzuweisen, dass es seine Konkurrenten auf seine andere Zielsetzung hingewiesen hatte (Urteil vom 8. Juli 1999, Hüls/Kommission, C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287, Randnr. 155, und Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, Randnr. 81).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-403/04
    20 und 21, und Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 179, sowie Urteil vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 154).
  • EuG, 14.05.1998 - T-310/94

    Gruber & Weber / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-403/04
    90 Darüber hinaus habe das Gericht die Beweisführungsregeln verletzt, als es in Randnr. 336 des angefochtenen Urteils ausgeführt habe: "Selbst wenn es den japanischen Klägerinnen gelungen wäre, Zweifel daran zu erwecken, welche speziellen Produkte die in Artikel 1 der [streitigen] Entscheidung festgestellte Übereinkunft erfasste, was jedoch nicht aufgezeigt worden ist, so könnte der Umstand, dass die angefochtene Entscheidung keine genaue und abschließende Aufzählung aller von der Zuwiderhandlung betroffenen Produktarten enthält, allein nicht genügen, um ihre Nichtigerklärung zu rechtfertigen, wenn aus der Entscheidung als Ganzem hervorgeht, dass die festgestellte Zuwiderhandlung eine bestimmte Produktart betraf, und sie die dieses Ergebnis stützenden Nachweise angibt (vgl. analog, im Kontext des Klagegrundes eines Begründungsmangels, Urteil [vom 14. Mai 1998,] Gruber + Weber/Kommission, [T-310/94, Slg. 1998 II-1043,] Randnr. 214)." Durch die Heranziehung dieser Erwägungen zur Stützung seiner These, dass die Kommission eine Zuwiderhandlung in Bezug auf die projektbezogenen Leitungsrohre dargetan habe, habe das Gericht die Beweislast umgekehrt.
  • EuGH, 16.09.1997 - C-362/95

    Blackspur DIY u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-403/04
    Nach ständiger Rechtsprechung weist der Gerichtshof aber Rügen, die sich gegen nichttragende Gründe eines Urteils des Gerichts richten, ohne weiteres zurück, da sie nicht zu dessen Aufhebung führen können (Beschluss vom 25. März 1996, SPO u. a./Kommission, C-137/95 P, Slg. 1996, I-1611, Randnr. 47; Urteil vom 16. September 1997, Blackspur DIY u. a./Rat und Kommission, C-362/95 P, Slg. 1997, I-4775, Randnr. 23).
  • EuGH, 07.05.1998 - C-401/96

    Somaco / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-403/04
    77 Zum vierten Teil des Rechtsmittelgrundes ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob die Begründung eines Urteils des Gerichts widersprüchlich oder unzulänglich ist, eine Rechtsfrage darstellt, die als solche im Rahmen eines Rechtsmittels aufgeworfen werden kann (Urteile vom 7. Mai 1998, Somaco/Kommission, C-401/96 P, Slg. 1998, I-2587, Randnr. 53, und vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 25).
  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-403/04
    Wie bereits im Rahmen der Prüfung des ersten Teils des Rechtsmittelgrundes ausgeführt, kann aber die vom Gericht vorgenommene Beurteilung der Beweiskraft der ihm vorliegenden Aktenstücke außer bei Verletzung der Beweislast- und Beweiserhebungsregeln und bei Verfälschung der Beweismittel vor dem Gerichtshof nicht in Frage gestellt werden (vgl. auch Urteil vom 1. Juni 1994, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., C-136/92 P, Slg. 1994, I-1981, Randnrn.
  • EuGH, 02.10.2003 - C-182/99

    Salzgitter / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-403/04
    49 und 66, und vom 2. Oktober 2003, Salzgitter/Kommission, C-182/99 P, Slg. 2003, I-10761, Randnr. 43).
  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

  • EuGH, 06.01.2004 - C-2/01

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EINE ANGEBLICHE

  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

  • EuGH, 06.04.2006 - C-551/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE

  • EuGH, 28.03.1984 - 30/83

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Abstimmung von Verhaltensweisen auf dem

  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

    Zunächst ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die behauptete Verletzung von Beweisregeln eine Rechtsfrage ist, die mit einem Rechtsmittel angegriffen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 1999, Hüls/Kommission, C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287, Randnr. 65, und vom 25. Januar 2007, Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/Kommission, C-403/04 P und C-405/04 P, Slg. 2007, I-729, Randnr. 40).
  • EuG, 08.09.2016 - T-472/13

    Lundbeck / Kommission

    In addition, it must be added that the case-law relied on by the applicants, according to which it does not matter, as far as the existence of the infringement is concerned, whether or not the conclusion of the agreement was in the commercial interests of the parties concluding that agreement (see, to that effect, judgment of 25 January 2007 in Sumitomo Metal Industries and Nippon Steel v Commission, C-403/04 P and C-405/04 P, ECR, EU:C:2007:52, paragraphs 44 and 45 and the case-law cited), means only that the parties to an agreement cannot maintain that that agreement was the most cost-effective option in order to circumvent the prohibition laid down in Article 101 TFEU (see paragraph 380 above).
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Selbst wenn also die Kommission Schriftstücke findet, die eine unzulässige Kontaktaufnahme zwischen Wirtschaftsteilnehmern explizit bestätigen, handelt es sich normalerweise nur um lückenhafte und vereinzelte Belege, so dass es häufig erforderlich ist, bestimmte Einzelheiten durch Schlussfolgerungen zu rekonstruieren (Urteil vom 25. Januar 2007, Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/Kommission, C-403/04 P und C-405/04 P, EU:C:2007:52, Rn. 51).
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