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   BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22   

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BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22 (https://dejure.org/2022,20207)
BAG, Entscheidung vom 10.08.2022 - 5 AZR 154/22 (https://dejure.org/2022,20207)
BAG, Entscheidung vom 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 (https://dejure.org/2022,20207)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Annahmeverzug bei Herbeiführung der Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber; Annahmeverzug bei Ablehnung der Beschäftigung wegen Rückkehr des Arbeitnehmers aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet; Keine Unzumutbarkeit der Annahme der Arbeitsleistung bei ...

  • rewis.io

    Annahmeverzugsvergütung - Reiserückkehrer aus Risikogebiet

  • Betriebs-Berater

    Annahmeverzugsvergütung: Annahmeverzug des Arbeitgebers nach Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests (ärztliches Attest nebst Laborbefund) nach Reiserückkehr des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de

    Annahmeverzugsvergütung - Reiserückkehrer aus Risikogebiet

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Annahmeverzug bei vom Arbeitgeber gegenüber Rückkehrern aus SARS-CoV-2-Risikogebiet angeordnetem Betretungsverbot

Kurzfassungen/Presse (24)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Annahmeverzug bei überzogenem Hygienekonzept

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn - nach Vorlage eines negativen Corona-Tests

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reiserückkehrer aus einem Corona-Risikogebiet - und der übervorsichtige Arbeitgeber

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rückkehr aus Corona-Risikogebiet: Lohnanspruch bei negativem PCR-Test

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests - Corona-Virus

  • bag-urteil.com (Pressemitteilung)

    Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Lohnfortzahlung bei betrieblicher Quarantäneregelung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch bei Corona-Quarantäneregeln des Arbeitgebers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verweigerung des Betriebszutritts und Nichtzahlung des Lohns bei Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Freigetestete nicht aussperren

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Beschäftigte nach negativem PCR-Test nicht aussperren

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Urlaubsrückkehr aus Corona-Risikogebiet - Negativer PCR-Test hätte akzeptiert werden müssen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona-Task-Force - Risikogebiet

  • anwalt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    COVID-19-Pandemie

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zu Rückkehr aus Corona-Risikogebiet: Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests - Anspruch auf Vergütung aufgrund Annahmeverzugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Annahmeverzugsvergütung: Annahmeverzug des Arbeitgebers nach Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests (ärztliches Attest nebst Laborbefund) nach Reiserückkehr des Arbeitnehmers; Reiserückkehrer aus Risikogebiet

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Annahmeverzugsvergütung: Annahmeverzug des Arbeitgebers nach Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests (ärztliches Attest nebst Laborbefund) nach Reiserückkehr des Arbeitnehmers; Reiserückkehrer aus Risikogebiet

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Annahmeverzugsvergütung: Annahmeverzug der Arbeitgeberin nach Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests (ärztliches Attest nebst Laborbefund) nach Reiserückkehr des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3462
  • ZIP 2022, 2512
  • MDR 2022, 1555
  • NZA 2022, 1395
  • DB 2022, 2675
  • NZA-RR 2022, 667

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22

    Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion

    Auszug aus BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22
    Diese Pflichten des Arbeitgebers werden durch die Normen des europäischen und des nationalen Arbeitsschutzrechts konkretisiert (vgl. BAG 1. Juni 2022 - 5 AZR 28/22 - Rn. 22 mwN) .

    Der Arbeitgeber hat - soweit dies erforderlich und zumutbar ist - das Ansteckungsrisiko auch für andere Arbeitnehmer bei der Arbeit möglichst gering zu halten (vgl. BAG 1. Juni 2022 - 5 AZR 28/22 - Rn. 23 mwN) .

    Soweit sie keine klar definierten Maßnahmen zwingend vorgeben, hat die Umsetzung unter Beachtung billigen Ermessens (§ 106 Satz 1 GewO) zu erfolgen (vgl. BAG 1. Juni 2022 - 5 AZR 28/22 - Rn. 25 f. mwN) .

    Erforderlich ist eine Abwägung nach verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit (vgl. BAG 1. Juni 2022 - 5 AZR 28/22 - Rn. 27 mwN) .

    So hätte sie für Reiserückkehrer aus Risikogebieten vor der Arbeitsaufnahme die Vorlage eines weiteren aktuellen negativen PCR-Tests verlangen können, der zusätzlich zu den öffentlich-rechtlich durch die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin verlangten Tests hätte durchgeführt werden müssen (zur Zulässigkeit solcher Tests BAG 1. Juni 2022 - 5 AZR 28/22 - Rn. 34 ff.) .

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Auszug aus BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22
    Damit hätte sich der Kläger grundsätzlich unverzüglich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen, woraus ein rechtliches Unvermögen iSd. § 297 BGB aufgrund hoheitlicher Maßnahme resultiert hätte (vgl. Staudinger/Fischinger [2022] § 615 Rn. 88; HWK/Krause 10. Aufl. § 615 BGB Rn. 55; zu einem behördlichen Beschäftigungsverbot vgl. BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 31, BAGE 153, 85 und zu einer Allgemeinverfügung in Bezug auf Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus BAG 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 - Rn. 12), die ihm die Leistung der geschuldeten Arbeit unmöglich gemacht hätte.

    a) Der Arbeitgeber kommt trotz Nichtannahme der Arbeitsleistung nicht in Annahmeverzug, wenn ihm nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des Arbeitslebens die Annahme der Arbeitsleistung unzumutbar ist (st. Rspr. seit BAG 26. April 1956 - GS 1/56 - zu II 3 der Gründe, BAGE 3, 66; zuletzt BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 34 mwN, BAGE 153, 85) .

    Rechtsfolge des Annahmeverzugs nach § 615 Satz 1 BGB ist die Aufrechterhaltung des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs (st. Rspr., zuletzt BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 37 mwN, BAGE 153, 85) , der Arbeitnehmer hat trotz Nichtleistung der Arbeit Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

    Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB stehen dem Kläger ab dem Tag nach Eintritt der Fälligkeit zu (vgl. BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 38, BAGE 153, 85) , mithin wie beantragt seit dem 2. September 2020.

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

    Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung

    Auszug aus BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22
    Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise nicht erforderlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Gläubiger auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt (st. Rspr., vgl. nur BAG 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 19, BAGE 168, 25) oder er aus offensichtlichen rechtlichen Gründen die geschuldete Leistung nicht annehmen kann (vgl. zu einem "Lockdown" BAG 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 - Rn. 13) .

    Aus welchen Grund dies geschieht und ob der Arbeitgeber dies verschuldet hat, ist - anders als beim Schuldnerverzug (§ 286 Abs. 4 BGB) - ohne Bedeutung (BAG 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 - Rn. 16; MüKoBGB/Henssler 8. Aufl. § 615 Rn. 40) .

    Damit hätte sich der Kläger grundsätzlich unverzüglich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen, woraus ein rechtliches Unvermögen iSd. § 297 BGB aufgrund hoheitlicher Maßnahme resultiert hätte (vgl. Staudinger/Fischinger [2022] § 615 Rn. 88; HWK/Krause 10. Aufl. § 615 BGB Rn. 55; zu einem behördlichen Beschäftigungsverbot vgl. BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 31, BAGE 153, 85 und zu einer Allgemeinverfügung in Bezug auf Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus BAG 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 - Rn. 12), die ihm die Leistung der geschuldeten Arbeit unmöglich gemacht hätte.

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22
    Ein wörtliches Angebot des Arbeitnehmers (§ 295 BGB) genügt, wenn der Arbeitgeber ihm zuvor erklärt hat, er werde die Arbeit nicht annehmen oder er sei nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einem die tatsächliche Heranziehung übersteigenden Umfang zu beschäftigen (BAG 25. Februar 2015 - 1 AZR 642/13 - Rn. 41, BAGE 151, 35; 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 41, BAGE 151, 45) .

    Eine Bestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Einzelfalls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 36, BAGE 151, 45) .

  • BAG, 28.09.2016 - 5 AZR 224/16

    Annahmeverzug - Hausverbot

    Auszug aus BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22
    Das Unvermögen kann auf tatsächlichen Umständen (wie zB Arbeitsunfähigkeit) beruhen oder seine Ursache im Rechtlichen haben, etwa wenn ein gesetzliches Beschäftigungsverbot besteht (st. Rspr., vgl. BAG 28. September 2016 - 5 AZR 224/16 - Rn. 23, BAGE 157, 34) oder eine erforderliche Erlaubnis für das Ausüben der geschuldeten Tätigkeit fehlt (vgl. beispielsweise BAG 6. März 1974 - 5 AZR 313/73 - zu I 1 der Gründe - Wegfall der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs; 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - zu B II 2 der Gründe - Entzug der Fahrerlaubnis eines als Auslieferungsfahrer beschäftigten Arbeitnehmers; 15. Juni 2004 - 9 AZR 483/03 - zu I 2 der Gründe, BAGE 111, 97 - fehlende bergrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 27 ff. - Entzug der missio canonica einer Gemeindereferentin; 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 17, BAGE 152, 1 - Entzug der Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen [SÜG]; 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 15 ff., BAGE 152, 327 - Entzug der für eine Tätigkeit bei den US-Streitkräften erforderlichen Einsatzgenehmigung) .

    Bei einem solchen "Einsatzverbot" scheidet Annahmeverzug des Arbeitgebers erst aus, wenn ihm nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des Arbeitslebens die Annahme der Arbeitsleistung unzumutbar ist (BAG 28. September 2016 - 5 AZR 224/16 - Rn. 24, BAGE 157, 34) .

  • BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21

    Annahmeverzug - Leistungswillen - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auszug aus BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22
    Der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass der Arbeitnehmer zur Leistung objektiv außer Stande oder subjektiv nicht bereit war (vgl. BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 15; 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 11) .

    Der Leistungswille hat sich auf die iSv. § 294 BGB zu bewirkende Beschäftigung zu beziehen (vgl. BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 16 mwN) .

  • BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 543/20

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22
    Die Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit des Arbeitnehmers sind vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzungen, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen müssen (st. Rspr., vgl. nur BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 9 mwN) .

    Der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass der Arbeitnehmer zur Leistung objektiv außer Stande oder subjektiv nicht bereit war (vgl. BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 15; 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 11) .

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Auszug aus BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22
    Das kann auch dadurch geschehen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellt (st. Rspr., vgl. BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19, BAGE 150, 355) .
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 278/16

    Urlaubsabgeltung - Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs -

    Auszug aus BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22
    a) Die Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub setzt voraus, dass der Arbeitnehmer im Voraus durch eine unwiderrufliche Freistellungserklärung des Arbeitgebers zu Erholungszwecken von einer sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit wird (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 278/16 - Rn. 15) .
  • BAG, 26.04.1956 - GS 1/56

    Annahmeverzug im Rahmen des MuSchG -; Verstoß gegen Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22
    a) Der Arbeitgeber kommt trotz Nichtannahme der Arbeitsleistung nicht in Annahmeverzug, wenn ihm nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des Arbeitslebens die Annahme der Arbeitsleistung unzumutbar ist (st. Rspr. seit BAG 26. April 1956 - GS 1/56 - zu II 3 der Gründe, BAGE 3, 66; zuletzt BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 34 mwN, BAGE 153, 85) .
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 343/20

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Beschäftigung als ständiger persönlicher Fahrer

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 642/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 815/16

    Annahmeverzug - Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11

    Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2022 - 4 Sa 644/21

    Vergütungsansprüche - Annahmeverzug - Rückkehr aus Risikogebiet

  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 483/03

    Annahmeverzug - Beschäftigungsverbot - Bergbau

  • BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug wegen unwirksamer fristloser Kündigung -

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

  • BAG, 06.03.1974 - 5 AZR 313/73

    Vertragsverletzung - Angestellter Arzt - Approbation - Annahmeverzug -

  • BAG, 23.08.2023 - 5 AZR 349/22

    Direktionsrecht des Arbeitgebers - Annahmeverzugsvergütung - Schadensersatz wegen

    Es ist weder festgestellt noch vorgetragen, dass die Beklagte zuvor erklärt habe, sie werde die Arbeit nicht annehmen, womit ein nur wörtliches Angebot (§ 295 BGB) genügt hätte (vgl. hierzu BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 336/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

    auch allg. BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 44 mwN) .

    allg. auch BAG 1. Juni 2022 - 5 AZR 28/22 - Rn. 27; 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 44) .

  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel -

    Für den Fall einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, ein Angebot der Arbeitsleistung sei regelmäßig nach § 296 BGB entbehrlich (BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 15).
  • BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Nach ständiger Rechtsprechung gerät der unwirksam kündigende Arbeitgeber gemäß §§ 293 ff. BGB in Annahmeverzug, ohne dass es eines - auch nur wörtlichen - Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedarf (vgl. nur BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 11; 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 15; 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 23, jeweils mwN) .

    Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit des Arbeitnehmers sind vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzungen, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen müssen (st. Rspr., vgl. nur BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 18 mwN) .

  • BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22

    Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit -

    Rechtsfolge des Annahmeverzugs nach § 615 Satz 1 BGB ist die Aufrechterhaltung des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs (st. Rspr., zuletzt BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 48 mwN) .

    a) Der Arbeitgeber kommt trotz Nichtannahme der Arbeitsleistung nicht in Annahmeverzug, wenn ihm nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des Arbeitslebens die Annahme der Arbeitsleistung unzumutbar ist (st. Rspr. seit BAG 26. April 1956 - GS 1/56 - zu II 3 der Gründe, BAGE 3, 66; zuletzt BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 39) .

  • BAG, 18.10.2023 - 5 AZR 22/23

    Arbeit auf Abruf - Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

    Darüber hinaus kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise nicht erforderlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Gläubiger auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt (st. Rspr., vgl. aus letzter Zeit BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 15; 1. Juni 2022 - 5 AZR 28/22 - Rn. 16; 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 19, BAGE 168, 25, jeweils mwN) .
  • ArbG Stuttgart, 12.10.2022 - 15 Ca 2557/22

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Tätigkeitsverbot - unbezahlte Freistellung -

    eine Entscheidung nach Abwägung der beiderseitigen Interessen im Einzelfall (näher hierzu vgl. etwa BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 44), nicht aber eine generelle, bundesweite Maßnahme, wie sie hier von der Beklagten, offenbar gerade ohne Interessenabwägung im Einzelfall, mit den unbezahlten Freistellungen der Betroffenen erfolgt ist.

    Der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass der Arbeitnehmer zur Leistung objektiv außer Stande oder subjektiv nicht bereit war (st. Rspr., vgl. etwa BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 18 f.).

    Diese ist identisch mit der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit des Arbeitnehmers, wenn diese im Arbeitsvertrag konkret bestimmt ist (vgl. etwa BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 19; 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 14).

    (a) Leistungsfähigkeit setzt voraus, dass der Arbeitnehmer tatsächlich und rechtlich zur geschuldeten Arbeitsleistung in der Lage ist (vgl. BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 21).

    In diesen Fällen steht der Erbringung der Arbeitsleistung ein objektives Leistungshindernis entgegen (vgl. BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 22).

    Handelt es sich um Leistungshindernisse, die ihre Ursache in dem vom Arbeitgeber bereitzustellenden Sachsubstrat oder der von ihm zu regelnden Arbeitsorganisation haben, ist er deshalb grundsätzlich zur Zahlung der Annahmeverzugsvergütung verpflichtet (vgl. BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 24).

    Der Arbeitgeber ist deshalb auch dann, wenn er aus Präventionsgründen oder den hier von der Beklagten angeführten Haftungsgründen - ohne infektionsschutzrechtliche gesetzliche oder behördliche Anordnung - den Arbeitnehmer freistellt, diesem für die Zeit der Freistellung zur Vergütungsfortzahlung verpflichtet (vgl. BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 37).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 563/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist zwar anerkannt, dass Annahmeverzug auch dann eintritt, wenn der Gläubiger die tatsächliche oder rechtliche Leistungsunfähigkeit des Schuldners herbeiführt, der Arbeitgeber also (willentlich) selbst die Ursache dafür gesetzt hat, dass der Arbeitnehmer nicht an seinen Arbeitsplatz gelangen kann, vgl. BAG, Urteil vom 10. August 2022- 5 AZR 154/22 -, juris, Rn. 24 und 37, wie beispielsweise im Falle von Hausverboten.

    vgl. BAG, Urteile vom 10. August 2022- 5 AZR 154/22 -, juris, Rn. 23, und vom 18. September 2008 - 2 AZR 1060/06 -, juris, Rn. 18.

    vgl. BAG, Urteil vom 10. August 2022- 5 AZR 154/22 -, juris, Rn. 24.

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22

    Covid-19 - Altenpflegeeinrichtung - keine Vorlage eines Impf- oder

    § 615 Satz 1 BGB soll immer, aber auch nur dann eingreifen, wenn die Ursache der Nichterbringung der Arbeitsleistung aufseiten des Arbeitgebers liegt und dieser die ihm ordnungsgemäß angebotene Leistung des Arbeitnehmers nicht annehmen will oder kann (BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 24 mwN.) .

    Aus welchem Grund dies geschieht und ob der Arbeitgeber dies verschuldet hat, ist - anders als beim Schuldnerverzug (§ 286 Abs. 4 BGB) - ohne Bedeutung (BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 24 mwN.; BAG.

    Handelt es sich um Leistungshindernisse, die ihre Ursache in dem vom Arbeitgeber bereitzustellenden Sachsubstrat oder der von ihm zu regelnden Arbeitsorganisation haben, ist er deshalb grundsätzlich zur Zahlung der Annahmeverzugsvergütung verpflichtet (BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 24 mwN.; Staudinger/Fischinger BGB § 615 Rn. 90).

    Der Arbeitgeber ist deshalb auch dann, wenn er aus Präventionsgründen - ohne infektionsschutzrechtliche behördliche Anordnung - den Arbeitnehmer freistellt, diesem für die Zeit der Freistellung zur Vergütungsfortzahlung verpflichtet (BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 37 mit Hinweis auf Maties FS 50 Jahre Juristische Fakultät Augsburg, 2021, 425 (431)).

    bb) Zudem stand dem Beklagten als für die Arbeitnehmer milderes Mittel als eine Freistellung ohne Bezahlung eine solche mit Bezahlung zur Verfügung (hierzu BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 46; LAG BW 3. Februar 2023 - 7 Sa 67/22 - Rn. 18).

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2023 - 4 Sa 175/22

    Annahmeverzug - Pflegeeinrichtung -fehlender Genesenen- bzw. Impfnachweis -

    Die Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit der Arbeitnehmerin sind vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzungen, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen müssen (BAG, Urteil vom 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 -, zitiert nach juris, Rn. 15, 18).

    Das Unvermögen kann auf tatsächlichen Gründen beruhen oder rechtlich begründet sein (BAG, Urteil vom 10.08.2022 - 5 AZR 154/22 -, zitiert nach juris, Rn. 22).

    Der rechtlichen Einschätzung, dass die Klägerin keinen Anspruch gemäß § 615 S. 1 BGB auf Zahlung der Annahmeverzugsvergütung hat, steht nach Auffassung des Berufungsgerichts auch nicht das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - entgegen.

    Handelt es sich folglich um Leistungshindernisse, die ihre Ursache in dem von der Arbeitgeberin bereitzustellenden Sachsubstrat oder der von ihr zu regelnden Arbeitsorganisation haben, so ist die Arbeitgeberin grundsätzlich zur Zahlung der Annahmeverzugsvergütung verpflichtet (BAG, Urteil vom 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 -, zitiert nach juris Rn. 24).

  • LAG Niedersachsen, 06.12.2023 - 13 Sa 784/22

    Absonderungsverpflichtung; Annahmeverzug; Arbeitsvergütung; Entschädigung;

  • LAG Baden-Württemberg, 03.02.2023 - 7 Sa 67/22

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Bestandsarbeitnehmer - Beschäftigungsanspruch

  • LAG Niedersachsen, 18.12.2023 - 4 Sa 166/23

    Annahmeverzugslohn; Freistellung; Impfnachweispflicht; Unzumutbarkeit der Annahme

  • LAG Niedersachsen, 17.11.2023 - 17 Sa 804/22

    Annahmeverzug; Coronapandemie; Impfnachweispflicht; Leistungswille; Covid-19;

  • BAG, 15.12.2022 - 2 AZR 99/22

    Betriebsübergang - Annahmeverzug

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 462/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 352/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 369/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

  • ArbG Stuttgart, 06.12.2022 - 25 Ca 7031/21

    Wörtliches Angebot - rechtswidrige Anordnung von Kurzarbeit - COVID-19-Pandemie -

  • LAG Köln, 14.09.2023 - 8 Sa 185/23

    Annahmeverzug; fehlender Impfstatus; Freistellung

  • BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 446/21

    Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge

  • LAG Köln, 19.01.2023 - 8 Sa 480/22

    Annahmeverzug; kein böswillig unterlassener anderweitiger Verdienst;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2023 - 5 Sa 281/22

    Annahmeverzugslohn - Urlaubsabgeltung - Lohnabrechnung

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