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   BGH, 03.11.2022 - AK 40 - 43/22, AK 40/22, AK 41/22, AK 42/22, AK 43/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,33721
BGH, 03.11.2022 - AK 40 - 43/22, AK 40/22, AK 41/22, AK 42/22, AK 43/22 (https://dejure.org/2022,33721)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2022 - AK 40 - 43/22, AK 40/22, AK 41/22, AK 42/22, AK 43/22 (https://dejure.org/2022,33721)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2022 - AK 40 - 43/22, AK 40/22, AK 41/22, AK 42/22, AK 43/22 (https://dejure.org/2022,33721)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 121 StPO; § 83 StGB; § 89a StGB; § 89c StGB; § 129 StGB; § 129a StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 121 StPO; § 83 StGB; § 89a StGB; § 89c StGB; § 129 StGB; § 129a StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 121 StPO; § 83 StGB; § 89a StGB; § 89c StGB; § 129 StGB; § 129a StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 121 StPO; § 83 StGB; § 89a StGB; § 89c StGB; § 129 StGB; § 129a StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 129 Abs. 2 StGB, § ... 211 StGB, § 212 StGB, § 239a, § 239b StGB, § 316b Abs. 1, 3 StGB, § 2 Abs. 2 WaffG, Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 WaffG, Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1. WaffG, § 89a Abs. 1, 2 Nr. 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 StGB, § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG, §§ 52, 53 StGB, § 239a StGB, § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, § 89c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und 5, Abs. 2, § 27 Abs. 1, § 83 Abs. 1 StGB, § 2 Abs. 3 WaffG, Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 52 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2 WaffG, § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 129 Abs. 2, § 129a StGB, § 129a Abs. 1, 2 StGB, §§ 211, 212, 239b StGB, § 316b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 StGB, § 129a Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 129a Abs. 2 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 Abs. 1 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung als Rädelsführer

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: PKK)

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • tagesschau.de (Pressemeldung, 28.11.2022)

    Geplante Lauterbach-Entführung - Haftprüfung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.2019 - AK 57/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 03.11.2022 - AK 40/22
    Es sind - auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Verteidiger der Beschuldigten B. und H. mit Schriftsätzen jeweils vom 26. Oktober 2022 - die Haftgründe der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO sowie - bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2022 - StB 15/22, juris Rn. 11 f.; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 112 Rn. 37 mwN) - der Schwerkriminalität gegeben.
  • BGH, 20.04.2022 - StB 15/22

    Fortdauer langjähriger Untersuchungshaft: Verhältnismäßigkeit nach noch nicht

    Auszug aus BGH, 03.11.2022 - AK 40/22
    Es sind - auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Verteidiger der Beschuldigten B. und H. mit Schriftsätzen jeweils vom 26. Oktober 2022 - die Haftgründe der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO sowie - bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2022 - StB 15/22, juris Rn. 11 f.; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 112 Rn. 37 mwN) - der Schwerkriminalität gegeben.
  • BGH, 02.11.2016 - StB 35/16

    Haftgrund der Fluchtgefahr (durch Verurteilung konkretisierte Straferwartung als

    Auszug aus BGH, 03.11.2022 - AK 40/22
    Insofern gilt, dass die Annahme von Fluchtgefahr kein sicheres Wissen um die sie begründenden Tatsachen erfordert; es genügt derselbe Wahrscheinlichkeitsgrad wie bei der Annahme des dringenden Tatverdachts (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2018 - StB 43 u. 44/18, juris Rn. 37; vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 11).
  • BGH, 03.11.1954 - 6 StR 146/54
    Auszug aus BGH, 03.11.2022 - AK 40/22
    Hinsichtlich einer Verwirklichung des Straftatbestandes des § 83 Abs. 1 StGB könnte fraglich sein, ob die mit dem Ziel eines Umsturzes geplanten drei Aktionen in gegenständlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht schon hinreichend konkretisiert waren (vgl. insofern BGH, Urteil vom 3. November 1954 - 6 StR 146/54, BGHSt 7, 11, 13 f.; MüKoStGB/Hegmann/Stuppi, 4. Aufl., § 83 Rn. 4; LK/Steinsiek, StGB, 13. Aufl., § 83 Rn. 5 ff.; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 83 Rn. 2, 5) und die Aktivitäten der Gruppierung, deren Pläne kaum erfolgsgeeignet erscheinen, den zur Tatbestandserfüllung erforderlichen spezifischen Gefährlichkeitsgrad (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 3. November 1954 - 6 StR 146/54, BGHSt 7, 11, 13; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 83 Rn. 3; MüKoStGB/Hegmann/Stuppi, 4. Aufl., § 83 Rn. 5; LK/Steinsiek, StGB, 13. Aufl., § 83 Rn. 9; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 83 Rn. 8) aufwiesen.
  • BGH, 27.01.2021 - StB 43/20

    Entbindungen von der Schweigepflicht gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 03.11.2022 - AK 40/22
    Insofern gilt, dass die Annahme von Fluchtgefahr kein sicheres Wissen um die sie begründenden Tatsachen erfordert; es genügt derselbe Wahrscheinlichkeitsgrad wie bei der Annahme des dringenden Tatverdachts (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2018 - StB 43 u. 44/18, juris Rn. 37; vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 11).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 35/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Denn sie bestand aus mehr als zwei Personen, war auf längere Dauer angelegt, hatte eine organisatorische Struktur und verfolgte mit der Abschaffung der freiheitlichdemokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie der Schaffung eines neuen deutschen Staatswesens ein übergeordnetes gemeinsames Interesse (s. BGH, Beschluss vom 30. März 2023 - StB 58/22, NStZ-RR 2023, 182, 183; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, BGHSt 66, 137 Rn. 19 ff.; Beschlüsse vom 3. November 2022 - AK 40/22 u.a., juris Rn. 44; vom 3. Mai 2023 - AK 19/23, juris Rn. 31).
  • BGH, 13.07.2023 - AK 21/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Denn sie bestand aus mehr als zwei Personen, war auf längere Dauer angelegt, hatte eine organisatorische Struktur und verfolgte mit der Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie der Schaffung eines neuen deutschen Staatswesens ein übergeordnetes gemeinsames Interesse (s. BGH, Beschluss vom 30. März 2023 - StB 58/22, NStZ-RR 2023, 182, 183; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, BGHSt 66, 137 Rn. 19 ff.; Beschlüsse vom 3. November 2022 - AK 40/22 u.a., juris Rn. 44; vom 3. Mai 2023 - AK 19/23, juris Rn. 31).
  • BGH, 11.07.2023 - StB 34/23

    Patriotische Union

    Denn sie bestand aus mehr als zwei Personen, war auf längere Dauer angelegt, hatte eine organisatorische Struktur und verfolgte mit der Abschaffung der freiheitlichdemokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie der Schaffung eines neuen deutschen Staatswesens ein übergeordnetes gemeinsames Interesse (s. BGH, Beschluss vom 30. März 2023 - StB 58/22, NStZ-RR 2023, 182, 183; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, BGHSt 66, 137 Rn. 19 ff.; Beschlüsse vom 3. November 2022 - AK 40/22 u.a., juris Rn. 44; vom 3. Mai 2023 - AK 19/23, juris Rn. 31).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 46/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

    Denn sie bestand aus mehr als zwei Personen, war auf längere Dauer angelegt, hatte eine organisatorische Struktur und verfolgte mit der Abschaffung der freiheitlichdemokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie der Schaffung eines neuen deutschen Staatswesens ein übergeordnetes gemeinsames Interesse (s. BGH, Beschluss vom 30. März 2023 - StB 58/22, NStZ-RR 2023, 182, 183; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, BGHSt 66, 137 Rn. 19 ff.; Beschlüsse vom 3. November 2022 - AK 40/22 u.a., juris Rn. 44; vom 3. Mai 2023 - AK 19/23, juris Rn. 31).
  • BGH, 13.07.2023 - AK 34/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Denn sie bestand aus mehr als zwei Personen, war auf längere Dauer angelegt, hatte eine organisatorische Struktur und verfolgte mit der Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie der Schaffung eines neuen deutschen Staatswesens ein übergeordnetes gemeinsames Interesse (s. BGH, Beschluss vom 30. März 2023 - StB 58/22, NStZ-RR 2023, 182, 183; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, BGHSt 66, 137 Rn. 19 ff.; Beschlüsse vom 3. November 2022 - AK 40/22 u.a., juris Rn. 44; vom 3. Mai 2023 - AK 19/23, juris Rn. 31).
  • BGH, 13.07.2023 - AK 22/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Denn sie bestand aus mehr als zwei Personen, war auf längere Dauer angelegt, hatte eine organisatorische Struktur und verfolgte mit der Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie der Schaffung eines neuen deutschen Staatswesens ein übergeordnetes gemeinsames Interesse (s. BGH, Beschluss vom 30. März 2023 - StB 58/22, NStZ-RR 2023, 182, 183; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, BGHSt 66, 137 Rn. 19 ff.; Beschlüsse vom 3. November 2022 - AK 40/22 u.a., juris Rn. 44; vom 3. Mai 2023 - AK 19/23, juris Rn. 31).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 25/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Denn sie bestand aus mehr als zwei Personen, war auf längere Dauer angelegt, hatte eine organisatorische Struktur und verfolgte mit der Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie der Schaffung eines neuen deutschen Staatswesens ein übergeordnetes gemeinsames Interesse (s. BGH, Beschluss vom 30. März 2023 - StB 58/22, NStZ-RR 2023, 182, 183; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, BGHSt 66, 137 Rn. 19 ff.; Beschlüsse vom 3. November 2022 - AK 40/22 u.a., juris Rn. 44; vom 3. Mai 2023 - AK 19/23, juris Rn. 31).
  • BGH, 13.07.2023 - AK 28/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Denn sie bestand aus mehr als zwei Personen, war auf längere Dauer angelegt, hatte eine organisatorische Struktur und verfolgte mit der Abschaffung der freiheitlichdemokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie der Schaffung eines neuen deutschen Staatswesens ein übergeordnetes gemeinsames Interesse (s. BGH, Beschluss vom 30. März 2023 - StB 58/22, NStZ-RR 2023, 182, 183; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, BGHSt 66, 137 Rn. 19 ff.; Beschlüsse vom 3. November 2022 - AK 40/22 u.a., juris Rn. 44; vom 3. Mai 2023 - AK 19/23, juris Rn. 31).
  • BGH, 12.07.2023 - AK 24/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Denn sie bestand aus mehr als zwei Personen, war auf längere Dauer angelegt, hatte eine organisatorische Struktur und verfolgte mit der Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie der Schaffung eines neuen deutschen Staatswesens ein übergeordnetes gemeinsames Interesse (s. BGH, Beschluss vom 30. März 2023 - StB 58/22, NStZ-RR 2023, 182, 183; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, BGHSt 66, 137 Rn. 19 ff.; Beschlüsse vom 3. November 2022 - AK 40/22 u.a., juris Rn. 44; vom 3. Mai 2023 - AK 19/23, juris Rn. 31).
  • BGH, 12.07.2023 - AK 38/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Denn sie bestand aus mehr als zwei Personen, war auf längere Dauer angelegt, hatte eine organisatorische Struktur und verfolgte mit der Abschaffung der freiheitlichdemokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie der Schaffung eines neuen deutschen Staatswesens ein übergeordnetes gemeinsames Interesse (s. BGH, Beschluss vom 30. März 2023 - StB 58/22, NStZ-RR 2023, 182, 183; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, BGHSt 66, 137 Rn. 19 ff.; Beschlüsse vom 3. November 2022 - AK 40/22 u.a., juris Rn. 44; vom 3. Mai 2023 - AK 19/23, juris Rn. 31).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 23/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 11.07.2023 - AK 44/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 13.07.2023 - AK 47/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

  • BGH, 13.07.2023 - AK 45/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

  • BGH, 11.07.2023 - AK 42/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 11.07.2023 - AK 26/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 39/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 27/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 43/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 40/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 41/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 13.07.2023 - AK 36/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 13.07.2023 - AK 37/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

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