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   BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21   

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https://dejure.org/2021,58952
BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21 (https://dejure.org/2021,58952)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2021 - V ZR 32/21 (https://dejure.org/2021,58952)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2021 - V ZR 32/21 (https://dejure.org/2021,58952)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    §§ 675, ... 667 BGB, § 21 Abs. 4 WEG, § 675 Abs. 1, § 667 Alt. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 670 BGB, § 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG, § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG, § 684 Satz 1, § 812 BGB, § 21 Abs. 2 WEG, § 18 Abs. 3 WEG, § 27 Abs. 1 WEG, § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, § 27 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 WEG, § 684 BGB, § 561 ZPO, § 387 BGB, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 677, 683, 670 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 684 S. 1, 812; WEG §§ 21 Abs. 4, 18 Abs. 2
    Ersatzanspruch des WEG-Verwalters bei eigenmächtigen Erhaltungsarbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum

  • Wolters Kluwer

    Eigenmächtige Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durch den WEG-Verwalter; Ersatzanspruch gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht

  • rewis.io
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 684 Satz 1, § 812; WEG § 21 Abs. 4 a. F., § 18 Abs. 2
    Bereicherungsanspruch des Verwalters bei von ihm eigenmächtig vorgenommenen Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, kann gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zustehen (Abgrenzung zu ...

  • rechtsportal.de

    Eigenmächtige Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durch den WEG-Verwalter; Ersatzanspruch gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ersatz für eigenmächtige Instandsetzungsarbeiten des Verwalters?

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die eigenmächtige Instandsetzung durch den WEG-Verwalter

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    WEG-Verwalterin beauftragt eigenmächtig eine "billigere" Firma - Eigentümergemeinschaft verlangt von der Verwalterin das an die Firma gezahlte Geld zurück

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Ersatzansprüche des Verwalters bei eigenmächtigen Erhaltungsarbeiten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verwalter kann auch bei eigenmächtigem Handeln Kostenerstattung verlangen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ersatz für eigenmächtige Instandsetzungsarbeiten des Verwalters? (IMR 2022, 191)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2397
  • MDR 2022, 627
  • NZM 2022, 337
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10

    Wohnungseigentumssache: Ersatzanspruch des Verwalters für die Aufwendungen bei

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Es gehört zum gesetzlichen Leitbild dieses Vertrags, dass die Kosten aus der Ausführung der Geschäftsbesorgung nicht von dem Beauftragten, sondern von dem Auftraggeber zu tragen sind, in dessen Interesse die Geschäftsbesorgung erfolgt (Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, NJW-RR 2011, 1093 Rn. 18 mwN).

    Der Verwalter muss allerdings - wie jeder im fremden Interesse handelnde Geschäftsbesorger - die Beschlüsse der Wohnungseigentümer gemäß dem ihm bekannten Willen und dem Interesse der Wohnungseigentümer durchführen (Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, aaO Rn. 21).

    Der Senat hat einen Verwendungsersatzanspruch des Verwalters gemäß § 684 Satz 1, § 812 BGB in derartigen Fällen in der Vergangenheit ebenfalls nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, NZM 2011, 454 Rn. 30).

    Ein Ersatzanspruch der Beklagten bestünde daher selbst dann nicht, wenn die Vergabe der Arbeiten an das ein günstigeres Angebot unterbreitende Unternehmen eine für die Wohnungseigentümer objektiv vorteilhafte Entscheidung gewesen sein sollte (vgl. Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, NZM 2011, 454 Rn. 29).

  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, kann gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zustehen (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187).

    Derartige Ansprüche seien, wie im Fall eigenmächtiger Vornahme von Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durch einen Miteigentümer (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 10), aufgrund des Vorrangs der spezielleren Kompetenzregelungen des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeschlossen (vgl. LG Karlsruhe, BeckRS 2020, 45453, Rn. 38 ff.; BeckOGK/Greiner, WEG [1.12.2021], § 27 Rn. 51.2; Sommer, MietRB 2021, 243).

    (1) Der Rückgriff auf die allgemeinen Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag und des Bereicherungsrechts ist ausgeschlossen, wenn gesetzliche Sonderregelungen bestehen, die dem Verpflichteten vorrangig die Möglichkeit geben, den Erfolg selbst herbeizuführen (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 17).

    Diese Sonderregelung darf nicht über die Anwendung der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Rechts ausgehebelt werden und begründet daher eine Sperrwirkung (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 10).

  • BGH, 26.04.2001 - VII ZR 222/99

    Handeln des Architekten als Vertreter ohne Vertretungsmacht; Inanspruchnahme von

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Jedenfalls dann, wenn die Maßnahmen der Planung der Wohnungseigentümer entsprachen, sind dagegen ihre ersparten Aufwendungen maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2001 - VII ZR 222/99, NJW 2001, 3184, 3186; Urteil vom 7. Oktober 2020 - IV ZR 69/20, NJW 2021, 157 Rn. 15).

    Auch dies ist nicht unbillig; es widerspräche vielmehr Treu und Glauben, wenn die Wohnungseigentümer in einem solchen Fall das Erlangte unentgeltlich behalten und nutzen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2001 - VII ZR 222/99, aaO).

  • BGH, 11.06.2021 - V ZR 215/20

    Übertragung von Entscheidungskompetenzen für Instandhaltungsmaßnahmen auf den

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Die Vorschrift des § 27 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 WEG aF, wonach dem Verwalter kraft Gesetzes die Entscheidungskompetenz für laufende Maßnahmen zugewiesen ist, macht deutlich, dass für weniger bedeutsame Maßnahmen eine eigene Entscheidungsbefugnis des Verwalters bereits im Gesetz angelegt ist (Senat, Urteil vom 11. Juni 2021 - V ZR 215/20, ZWE 2021, 406 Rn. 11).

    Die Wohnungseigentümer können zudem aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts den gesetzlichen Aufgabenkreis des Verwalters in engen Grenzen durch Beschluss erweitern, indem sie ihm über seine gesetzlichen Befugnisse hinausgehende Entscheidungskompetenzen für Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung sowie für die Einschaltung von Sonderfachleuten übertragen, wenn die Kompetenzverlagerung für den einzelnen Wohnungseigentümer zu einem nur begrenzten und überschaubaren finanziellen Risiko führt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2021 - V ZR 215/20, ZWE 2021, 406 Rn. 11).

  • AG Achim, 14.07.2020 - 10 C 312/18

    Bei Mißbrauch von Geldern muss Verwalter diese immer zurückzahlen - ohne wenn und

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Dies wird für sowohl das hier anwendbare, vor Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 1. Dezember 2020 geltende Recht vertreten (vgl. BayObLG, ZMR 2003, 759, 760; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 913, 914; OLG Hamburg, ZMR 2006, 546, 548, Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 27 Rn. 39; Riecke/Schmidt/Abramenko, 5. Aufl., § 27 Rn. 27; Armbrüster, ZWE 2002, 548, 555; Elzer, ZWE 2011, 207, 209; Gottschalg, MietRB 2006, 172; Lüke, ZWE 2009, 101, 105; Vandenhouten, ZWE 2012, 237, 240) als auch für das neue Recht (vgl. Leidner, ZWE 2021, 218, 222).

    Dem Verwalter kommt bereits nach dem gesetzlichen Leitbild des Wohnungseigentumsgesetzes in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung dem Grunde nach aufgrund seiner Organstellung eine Handlungs- und Entscheidungskompetenz für die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu (vgl. Leidner, ZWE 2021, 218, 222; vgl. § 27 Abs. 1 WEG in der seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Fassung zu den nunmehr erweiterten Befugnissen des Verwalters).

  • BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag neben der

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Jedenfalls dann, wenn die Maßnahmen der Planung der Wohnungseigentümer entsprachen, sind dagegen ihre ersparten Aufwendungen maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2001 - VII ZR 222/99, NJW 2001, 3184, 3186; Urteil vom 7. Oktober 2020 - IV ZR 69/20, NJW 2021, 157 Rn. 15).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Soweit sich aus dem Senatsurteil vom 25. September 2015 (V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 12 ff.) etwas anderes ergibt, hält der Senat hieran nicht fest.
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 251/96

    Aufwendungsersatzanspruch eines privaten Grundstückseigentümers in der ehemaligen

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Hat sich der Verwalter über einen Beschluss der Wohnungseigentümer und damit über ihren erklärten Willen hinweggesetzt, steht ihm gemäß § 684 BGB ein Aufwendungsersatzanspruch nur nach den Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung zu (vgl. zur Maßgeblichkeit des geäußerten Willens BGH, Urteil vom 2. April 1998 - III ZR 251/96, BGHZ 138, 281, 287).
  • BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06

    Umfang des Bereicherungsanspruchs des Mieters gegen den Vermieter wegen

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Denn der Ersatzanspruch des Verwalters ist in diesen Fällen grundsätzlich auf Ausgleich der Werterhöhung der Anlage gerichtet, die die von ihm veranlassten Maßnahmen bewirkt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - VIII ZR 306/06, WuM 2009, 113 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17

    Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Ihn trifft als Vollzugsorgan der Gemeinschaft (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1988 - V ZB 9/88, BGHZ 106, 222, 226) nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG aF die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer (Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, BGHZ 219, 60 Rn. 15).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

  • BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20

    Ansehen als werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb seiner Einheit von einem

  • LG Lüneburg, 02.02.2021 - 3 S 36/20

    Verwalter weicht von Instandsetzungsbeschluss ab: Schadensersatzpflicht und kein

  • OLG Zweibrücken, 08.03.2006 - 3 W 246/05

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung

  • OLG Düsseldorf, 20.11.1995 - 3 Wx 447/93

    Verwendungsersatzanspruch des Verwalters bei unberechtigter Geschäftsführung

  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 20/03

    Bereicherungsanspruch gegen Wohnungseigentümer bei ermächtigungslosem Handeln des

  • BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22

    "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem

    Anders kann es bei bereits abgeschlossenen Sachverhalten sein (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2021 - V ZR 32/21, NJW 2022, 2397 Rn. 6; Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999 Rn. 12, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 179, 230; Suilmann in Jennißen, WEG, 7. Aufl., § 48 Rn. 24).
  • BGH, 25.03.2022 - V ZR 92/21

    Entstehen eines Erstattungsanspruchs eines Wohnungseigentümers gegen die

    Ob dem Beklagten gegen den Kläger ein Ausgleichsanspruch zusteht, beurteilt sich mangels abweichender Übergangsvorschriften nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung, da der maßgebliche Sachverhalt, nämlich die Tilgung von Verbindlichkeiten der GdWE, bereits abgeschlossen ist (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2021 - V ZR 32/21, Rn. 6 mwN, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LG München I, 09.11.2022 - 1 S 3113/22

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Folgenbeseitigung nach Aufhebung vollzogenen

    Zwar entspricht es gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass es dem einzelnen Wohnungseigentümer - mit Ausnahme des eng begrenzten Notgeschäftsführungsrechts nach § 21 Abs. 2 WEG aF (nunmehr § 18 Abs. 3 WEG) - nicht gestattet ist, Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchzuführen, weil ihm in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum die Einwirkungskompetenz fehlt und diese Kompetenzverteilung nicht über die Anwendung der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Rechts, wie zum Beispiel der Geschäftsführung ohne Auftrag oder des Bereicherungsrechts, durch die Hintertür ausgehebelt werden darf (vgl. etwa BGH, Urteil vom 10.12.2021 - V ZR 32/21; BGH Urt. v. 14.06.2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 10).
  • LG Frankfurt/Main, 06.10.2023 - 13 S 109/22

    Welches Recht ist anzuwenden? Zeitpunkt der Pflichtverletzung ist entscheidend!

    Ebenso hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass für Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter das alte Recht anwendbar ist, wenn der zu entscheidende Sachverhalt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des WEMoG abgeschlossen war (BGH NJW 2022, 2397).
  • LG Hamburg, 09.08.2022 - 318 T 20/22

    Streitwertbestimmung für Anfechtung eines Beschlusses einer Eigentümerversammlung

    Der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 10.12.2021 - V ZR 32/21) lag ein anderer Sachverhalt zu Grunde.
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