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   BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19   

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https://dejure.org/2020,29931
BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19 (https://dejure.org/2020,29931)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2020 - II ZR 20/19 (https://dejure.org/2020,29931)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2020 - II ZR 20/19 (https://dejure.org/2020,29931)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW

    § 413 BGB, § 173 HGB, § 280 Abs. 1, 3, §§ 282, 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 414 BGB, § 415 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1, 413; HGB §§ 161, 173
    Keine Haftung des Kommanditanteilserwerbers für eine Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für eine durch einen Anleger zur Last gelegte vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Altgesellschafter, Aufklärungspflichtverletzung, Kommanditanteilsübertragung

  • rewis.io

    Kommanditgesellschaft: Haftung eines Kommanditanteilserwerbers für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers gegenüber einem Anleger

  • Betriebs-Berater

    Keine Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 413
    Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für eine durch einen Anleger zur Last gelegte vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers

  • datenbank.nwb.de

    Kommanditgesellschaft: Haftung eines Kommanditanteilserwerbers für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers gegenüber einem Anleger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers gegenüber Anleger

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vorvertragliche Aufklärungspflicht der Treuhandkommanditistin - und die Haftung der Erwerberin

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Keine Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers gegenüber Anleger

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Haftung eines Erwerbers eines Kommanditanteils für eine Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)
  • heuking.de (Kurzinformation)

    Erwerber eines Kommanditanteils haftet nicht für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Kommanditanteilserwerbers für Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Kommanditanteilserwerbers für vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Erwerber eines Kommanditanteils haftet nicht für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 394
  • ZIP 2020, 2236
  • MDR 2020, 1325
  • WM 2020, 1972
  • BB 2020, 2388
  • DB 2020, 2240
  • NZG 2020, 1304
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.01.2013 - XII ZR 38/12

    Gewerberaummiete: Anforderungen an die wegen der Vertragslaufzeit erforderlichen

    Auszug aus BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19
    Ferner wäre auch eine Vertragsübernahme, die der Zustimmung aller Beteiligter bedarf (BGH, Urteil vom 30. Januar 2013 - XII ZR 38/12, NJW 2013, 1083 Rn. 19 mwN), nur im Einvernehmen mit der Beklagten möglich gewesen.
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02

    Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen

    Auszug aus BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19
    Diese Schadensersatzverpflichtung trifft aber nur den Altgesellschafter, nicht auch die Gesellschaft, weil die fehlerhafte Aufklärung der Gesellschaft nicht zugerechnet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 354/02, ZIP 2004, 1706, 1707; Urteil vom 6. Februar 2018 - II ZR 17/17, ZIP 2018, 826 Rn. 18).
  • BGH, 06.02.2018 - II ZR 17/17

    Beitritt eines Anlegers als Kommanditist einer Anlagegesellschaft aufgrund

    Auszug aus BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19
    Diese Schadensersatzverpflichtung trifft aber nur den Altgesellschafter, nicht auch die Gesellschaft, weil die fehlerhafte Aufklärung der Gesellschaft nicht zugerechnet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 354/02, ZIP 2004, 1706, 1707; Urteil vom 6. Februar 2018 - II ZR 17/17, ZIP 2018, 826 Rn. 18).
  • BGH, 29.06.1981 - II ZR 142/80

    Öffentlicher Glaube des Handelsregisters in bezug auf die Erbringung von

    Auszug aus BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19
    Der Gesellschafter einer Personengesellschaft kann seinen Gesellschaftsanteil mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter auf einen Mitgesellschafter oder auf eine dritte Person durch Verfügungsgeschäft (§ 413 BGB) mit der Wirkung übertragen, dass der Erwerber, wenn nichts anderes geregelt ist, ohne weiteres in die Rechtsstellung eintritt, die bis dahin der Veräußerer innehatte (BGH, Urteil vom 29. Juni 1981 - II ZR 142/80, BGHZ 81, 82, 84).
  • BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 155/84

    Zugehörigkeit eines auf einen Gesellschafter-Erben übergegangenen

    Auszug aus BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19
    Diese Rechtsstellung - Gesellschaftsanteil oder Mitgliedschaft - ist der Inbegriff der Rechtsbeziehungen des Altgesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis zu der Gesellschaft, zu deren Vermögen und zu den übrigen Gesellschaftern (BGH, Urteil vom 14. Mai 1986 - IVa ZR 155/84, BGHZ 98, 48, 50).
  • BGH, 26.03.2019 - II ZR 413/18

    Wirksamkeit einer vorformulierten Klausel in einem Kaufvertrag über einen

    Auszug aus BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19
    Insbesondere haftet ein neu in eine Kommanditgesellschaft eintretender Kommanditist, wozu auch der Anteilserwerber zählt (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2019 - II ZR 413/18, ZIP 2019, 1142 Rn. 19), auch für die vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft nach § 173 HGB.
  • BGH, 17.04.2018 - II ZR 265/16

    Aufklärungspflichten der nicht rein kapitalistisch als Anleger mit eigener

    Auszug aus BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19
    Die S.        GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war dem Kläger gegenüber als nicht nur kapitalistisch beigetretene Altgesellschafterin und mithin Vertragspartnerin des Aufnahmevertrags vorvertraglich zur Aufklärung verpflichtet und bei Verletzung dieser Pflicht schadensersatzpflichtig (§ 280 Abs. 1 und 3, §§ 282, 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2018 - II ZR 265/16, ZIP 2018, 1130 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 25.04.1966 - II ZR 120/64

    Übertragung eines OHG-Gesellschaftsanteils

    Auszug aus BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19
    Mit der Übernahme der Rechtsstellung des Altgesellschafters können den Neugesellschafter auch Verbindlichkeiten des Altgesellschafters gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber Mitgesellschaftern aus dem Gesellschaftsverhältnis (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1966 - II ZR 120/64, BGHZ 45, 221, 222), nicht aber sonstige Verbindlichkeiten des Altgesellschafters treffen.
  • BGH, 15.02.2022 - II ZR 235/20

    Kommanditgesellschaft: Erforderlichkeit der Zustimmung der

    Der Gesellschafter einer Personengesellschaft kann seinen Gesellschaftsanteil mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter auf einen Mitgesellschafter oder auf eine dritte Person durch Verfügungsgeschäft (§ 413 BGB) mit der Wirkung übertragen, dass der Erwerber, wenn nichts anderes geregelt ist, ohne weiteres in die Rechtsstellung eintritt, die bis dahin der Veräußerer innehatte (BGH, Urteil vom 29. Juni 1981 - II ZR 142/80, BGHZ 81, 82, 84; Urteil vom 21. Oktober 2014 - II ZR 84/13, BGHZ 203, 77 Rn. 18; Urteil vom 15. September 2020 - II ZR 20/19, ZIP 2020, 2236 Rn. 9).
  • BGH, 09.03.2021 - II ZR 40/20

    Haftung des Kommanditisten für nachrangige Insolvenzforderungen

    Der Neukommanditist haftet bis zur Höhe der eingetragenen Haftsumme gemäß § 173 Abs. 1, § 172 Abs. 4, § 171 Abs. 1 HGB, soweit die Kommanditeinlage im Zeitpunkt der Übertragung noch nicht erbracht oder zurückbezahlt worden ist (BGH, Urteil vom 26. März 2019 - II ZR 413/18, ZIP 2019, 965 Rn. 19; vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2020 - II ZR 20/19, ZIP 2020, 2236 Rn. 9).
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