Rechtsprechung
   EuG, 07.06.2018 - T-369/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,14625
EuG, 07.06.2018 - T-369/17 (https://dejure.org/2018,14625)
EuG, Entscheidung vom 07.06.2018 - T-369/17 (https://dejure.org/2018,14625)
EuG, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - T-369/17 (https://dejure.org/2018,14625)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,14625) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Winkler / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Übertragung nationaler Ruhegehaltsansprüche - Entscheidung zur Festsetzung der Zahl der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre - Angemessene Verfahrensdauer - Anspruch auf rechtliches Gehör - Rechtssicherheit - Gleichbehandlung - Vertrauensschutz - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Übertragung nationaler Ruhegehaltsansprüche - Entscheidung zur Festsetzung der Zahl der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre - Angemessene Verfahrensdauer - Anspruch auf rechtliches Gehör - Rechtssicherheit - Gleichbehandlung - Vertrauensschutz - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Winkler / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Übertragung nationaler Ruhegehaltsansprüche - Entscheidung zur Festsetzung der Zahl der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre - Angemessene Verfahrensdauer - Anspruch auf rechtliches Gehör - Rechtssicherheit - Gleichbehandlung - Vertrauensschutz - ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Winkler / Kommission

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Übertragung nationaler Ruhegehaltsansprüche - Entscheidung zur Festsetzung der Zahl der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre - Angemessene Verfahrensdauer - Anspruch auf rechtliches Gehör - Rechtssicherheit - Gleichbehandlung - Vertrauensschutz - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuG, 13.10.2015 - T-104/14

    Kommission / Verile und Gjergji - Rechtsmittel - Anschlussrechtsmittel -

    Auszug aus EuG, 07.06.2018 - T-369/17
    Erstens ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen den im Recht des öffentlichen Dienstes der Union geltenden Grundsatz der Gleichbehandlung vorliegt, wenn zwei Personengruppen, deren tatsächliche und rechtliche Lage sich nicht wesentlich unterscheidet, unterschiedlich behandelt werden und eine solche Ungleichbehandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 13. Oktober 2015, Kommission/Verile und Gjergji, T-104/14 P, EU:T:2015:776, Rn. 176).

    Dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Verwaltung keine bestimmten Zusicherungen gegeben hat (vgl. Urteil vom 13. Oktober 2015, Kommission/Verile und Gjergji, T-104/14 P, EU:T:2015:776, Rn. 165 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.12.2013 - C-166/12

    Casta - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des

    Auszug aus EuG, 07.06.2018 - T-369/17
    Der erste liegt in der alleinigen Zuständigkeit der nationalen Verwaltung, die das Rentensystem verwaltet, dem der Betroffene vor seinem Eintritt in den Dienst der Union angehört hat, und besteht in der Bestimmung des Kapitalwerts der nach der einschlägigen Regelung des betreffenden Mitgliedstaats im nationalen System erworbenen Ruhegehaltsansprüche (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2013, Casta, C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Umrechnung erfolgt durch die Organe der Union gemäß den ADB (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2013, Casta, C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 28).

  • EuGH, 20.05.2010 - C-583/08

    Gogos / Kommission - Rechtsmittel - Beamte - Internes Auswahlverfahren für den

    Auszug aus EuG, 07.06.2018 - T-369/17
    Darüber hinaus ist, soweit sich der Kläger auf die Befugnis des Gerichts zu unbeschränkter Nachprüfung beruft, die es diesem auch in den Fällen, in denen es die angefochtene Entscheidung nicht aufhebt, ermöglicht, die beklagte Partei von Amts wegen zur Wiedergutmachung des durch ihren Amtsfehler entstandenen Schadens, insbesondere des immateriellen Schadens, zu verurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2010, Gogos/Kommission, C-583/08 P, EU:C:2010:287, Rn. 51), festzustellen, dass vom Kläger weder nachgewiesen noch auch nur behauptet wird, dass ihm aufgrund der Dauer des Verwaltungsverfahrens zur Übertragung der Ruhegehaltsansprüche ein immaterieller Schaden entstanden sei, der darin bestehe, dass er hinsichtlich der Übertragung seiner Ruhegehaltsansprüche in einem Zustand der Unsicherheit und Beunruhigung gelassen worden sei.
  • EuG, 18.09.2008 - T-47/05

    Angé Serrano u.a. / Parlament

    Auszug aus EuG, 07.06.2018 - T-369/17
    Diese drei Voraussetzungen sind kumulativ, so dass eine Haftung der Union ausscheidet, wenn eine von ihnen nicht erfüllt ist (Urteile vom 18. September 2008, Angé Serrano u. a./Parlament, T-47/05, EU:T:2008:384, Rn. 168 und 169, und vom 9. Dezember 2010, Kommission/Strack, T-526/08 P, EU:T:2010:506, Rn. 57).
  • EuG, 09.12.2010 - T-526/08

    Kommission / Strack - Rechtsmittel - Anschlussrechtsmittel - Öffentlicher Dienst

    Auszug aus EuG, 07.06.2018 - T-369/17
    Diese drei Voraussetzungen sind kumulativ, so dass eine Haftung der Union ausscheidet, wenn eine von ihnen nicht erfüllt ist (Urteile vom 18. September 2008, Angé Serrano u. a./Parlament, T-47/05, EU:T:2008:384, Rn. 168 und 169, und vom 9. Dezember 2010, Kommission/Strack, T-526/08 P, EU:T:2010:506, Rn. 57).
  • EuGöD, 13.12.2012 - F-42/11

    Honnefelder / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren -

    Auszug aus EuG, 07.06.2018 - T-369/17
    Unter der Annahme, dass der Kläger der Unionsverwaltung vorwirft, ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen zu sein, ist darauf hinzuweisen, dass ein solches Vorbringen, sollte es begründet sein, nicht zur Aufhebung einer Maßnahme führen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2012, Honnefelder/Kommission, F-42/11, EU:F:2012:196, Rn. 62), sondern gegebenenfalls nur zur außervertraglichen Haftung der Verwaltung wegen eines Amtsfehlers.
  • EuG, 05.10.2016 - T-370/15

    CJ / ECDC

    Auszug aus EuG, 07.06.2018 - T-369/17
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Unionsrichter der Verwaltung keine Anweisungen erteilen (Beschluss vom 3. Dezember 1992, TAO/AFI/Kommission, C-44/92, EU:C:1992:497, Rn. 8, und Urteil vom 5. Oktober 2016, CJ/ECDC, T-370/15 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:599, Rn. 109).
  • EuG, 04.07.2017 - T-234/15

    Systema Teknolotzis / Kommission - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung,

    Auszug aus EuG, 07.06.2018 - T-369/17
    Entsprechende Anforderungen gelten für eine zur Stützung eines Klagegrundes vorgebrachte Rüge (vgl. Urteil vom 4. Juli 2017, Systema Teknolotzis/Kommission, T-234/15, EU:T:2017:461, Rn. 139 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.12.1992 - C-44/92

    TAO/AFI / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.06.2018 - T-369/17
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Unionsrichter der Verwaltung keine Anweisungen erteilen (Beschluss vom 3. Dezember 1992, TAO/AFI/Kommission, C-44/92, EU:C:1992:497, Rn. 8, und Urteil vom 5. Oktober 2016, CJ/ECDC, T-370/15 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:599, Rn. 109).
  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11

    M. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem -

    Auszug aus EuG, 07.06.2018 - T-369/17
    Dieses Recht muss gegenüber jedem Unionsorgan in allen Verfahren gelten, die zu einer beschwerenden Maßnahme führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2012, M., C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.02.2013 - C-334/12

    Réexamen Arango Jaramillo u.a. / EIB - Überprüfung des Urteils T-234/11 P -

  • EuG, 13.10.2015 - T-131/14

    Teughels / Kommission

  • EuG, 11.04.2006 - T-394/03

    Angeletti / Kommission

  • EuG, 06.12.2012 - T-390/10

    Füller-Tomlinson / Parlament

  • EuG, 27.10.2016 - T-309/15

    CW / Parlament

  • EuG, 05.12.2017 - T-728/16

    Tuerck / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Versorgungsbezüge -

  • EuG, 25.10.2017 - T-551/16

    Lucaccioni / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Belastung durch Asbest

  • EuG, 06.10.2021 - T-827/17

    Aeris Invest/ EZB - Zugang zu Dokumenten - Beschluss 2004/258/EG - Dokumente im

    Entsprechende Anforderungen gelten für ein zur Stützung eines Klagegrundes vorgebrachtes Argument (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juni 2018, Winkler/Kommission, T-369/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:334, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. Mai 2020, Peek & Cloppenburg/EUIPO - Peek & Cloppenburg [Peek & Cloppenburg], T-446/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:187, Rn. 29).
  • EuG, 23.04.2018 - T-916/16

    Winkler / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Übertragung nationaler

    Zum anderen ist - unter der Annahme, dass davon auszugehen ist, dass der Kläger beantragt, seine Anträge dahin umzudeuten, dass sie sich gegen die Entscheidung vom 26. September 2016 über die Zuerkennung einer Anrechnung ruhegehaltsfähiger Dienstjahre richten - darauf hinzuweisen, dass der Kläger mit Klage vom 13. Juni 2017, registriert unter dem Aktenzeichen T-369/17, beantragt hat, die Entscheidung vom 13. März 2017 aufzuheben, mit der die Kommission die Beschwerde, die er gegen die endgültige Entscheidung vom 26. September 2016 eingelegt hatte, zurückgewiesen hat.

    Unter diesen Umständen wäre eine solche Umdeutung nicht sachgerecht und könnte unter Verstoß gegen die ordnungsgemäße Rechtspflege bewirken, dass die Prüfung der unter dem Aktenzeichen T-369/17 registrierten Klage umgangen wird (vgl. entsprechend Beschluss vom 15. Juni 2016, Stepien und Animali/Kommission, F-61/12, EU:F:2016:130, Rn. 22).

  • EuG, 09.06.2021 - T-514/19

    DI/ EZB

    Dies ist dann der Fall, wenn die übermäßig lange Verfahrensdauer die Möglichkeit für die betroffenen Personen, sich wirksam zu verteidigen, beeinträchtigt hat (vgl. Urteil vom 7. Juni 2018, Winkler/Kommission, T-369/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:334, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 05.10.2020 - T-479/11

    Frankreich / Kommission

    Entsprechende Anforderungen gelten für eine zur Stützung eines Klagegrundes vorgebrachte Rüge (vgl. Urteil vom 7. Juni 2018, Winkler/Kommission, T-369/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:334, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.04.2021 - T-468/20

    Kühne/ Parlament - Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentlicher Dienst - Beamte -

    Dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Verwaltung keine bestimmten Zusicherungen gegeben hat (vgl. Urteil vom 7. Juni 2018, Winkler/Kommission, T-369/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:334, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.05.2019 - T-407/18

    WP/ EUIPO - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag -

    Selon la jurisprudence, l'existence d'une violation du principe d'égalité de traitement, applicable au droit de la fonction publique de l'Union, suppose que deux catégories de personnes dont les situations juridiques et factuelles ne présentent pas de différences essentielles se voient appliquer un traitement différent ou que des situations différentes soient traitées de manière identique, sans qu'un tel traitement ne soit objectivement justifié (arrêt du 6 septembre 2018, Piessevaux/Conseil, C-454/17 P, non publié, EU:C:2018:680, point 78 ; voir, également, arrêt du 7 juin 2018, Winkler/Commission, T-369/17, non publié, EU:T:2018:334, point 59 et jurisprudence citée).
  • EuG, 16.10.2019 - T-432/18

    Palo/ Kommission

    Insoweit ist hervorzuheben, dass sich der Kläger nicht mit Erfolg auf ein anderes Ergebnis berufen kann als dasjenige, das sich aus der Anwendung dieser Bestimmung ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2018, Winkler/Kommission, T-369/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:334, Rn. 71).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht