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   EuG, 12.07.2018 - T-449/14   

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EuG, 12.07.2018 - T-449/14 (https://dejure.org/2018,19387)
EuG, Entscheidung vom 12.07.2018 - T-449/14 (https://dejure.org/2018,19387)
EuG, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - T-449/14 (https://dejure.org/2018,19387)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nexans France und Nexans / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Stromkabel - Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV festgestellt wird - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Rechtswidrigkeit der Nachprüfungsentscheidung - Angemessene Frist - Grundsatz der ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 12. Juli 2018. Nexans France und Nexans gegen Europäische Kommission. Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Stromkabel - Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV festgestellt wird - Einheitliche und ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Nexans France und Nexans / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Stromkabel - Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV festgestellt wird - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Rechtswidrigkeit der Nachprüfungsentscheidung - Angemessene Frist - Grundsatz der ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Nexans France und Nexans / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2014) 2139 final der Kommission vom 2. April 2014 zu einem Verfahren nach Art. 101 AEUV und Art. 53 EWR über ein Kartell auf dem europäischen Markt für Energiekabel (Sache COMP/39.610 - Energiekabel)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuG, 14.11.2012 - T-135/09

    Nexans France und Nexans / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.2018 - T-449/14
    Mit Urteilen vom 14. November 2012, Nexans France und Nexans/Kommission (T-135/09, EU:T:2012:596), und vom 14. November 2012, Prysmian und Prysmian Cavi e Sistemi Energia/Kommission (T-140/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:597), erklärte das Gericht die zum einen an die Klägerinnen, zum anderen an Prysmian und Prysmian Cavi e Sistemi Energia gerichteten Nachprüfungsentscheidungen teilweise für nichtig, soweit sie andere Stromkabel als Hochspannungsunterwasser- und -erdkabel und das zu diesen anderen Kabeln gehörende Material betrafen; im Übrigen wurden die Klagen abgewiesen.

    Wie aus dem Urteil vom 14. November 2012, Nexans France und Nexans/Kommission (T-135/09, EU:T:2012:596), hervorgeht, begaben sich die Inspektoren der Kommission in Begleitung der französischen Wettbewerbsbehörde am 28. Januar 2009 in die Geschäftsräume von Nexans France in Clichy (Frankreich), um eine Nachprüfung nach Art. 20 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1/2003 durchzuführen.

    Wie das Gericht in Rn. 93 des Urteils vom 14. November 2012, Nexans France und Nexans/Kommission (T-135/09, EU:T:2012:596), bestätigt hat, verfügte die Kommission im vorliegenden Fall über hinreichende Beweismittel, um die in den Räumlichkeiten von Nexans durchgeführte Nachprüfung über Hochspannungsunterwasser- und -erdkabel anzuordnen.

  • EuG, 12.12.2012 - T-352/09

    Novácke chemické závody / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.2018 - T-449/14
    Die Kommission verfügt bei der Festsetzung der Geldbußen über ein Ermessen, um die Unternehmen dazu anhalten zu können, die Wettbewerbsregeln einzuhalten (vgl. Urteile vom 12. Dezember 2012, Novácke chemické závody/Kommission, T-352/09, EU:T:2012:673, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. März 2013, Dole Food und Dole Germany/Kommission, T-588/08, EU:T:2013:130, Rn. 662 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem muss die Kommission, wenn sie beschließt, Geldbußen nach dem Wettbewerbsrecht zu verhängen, stets die allgemeinen Rechtsgrundsätze berücksichtigen, zu denen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit in ihrer Auslegung durch die Unionsgerichte gehören (Urteil vom 12. Dezember 2012, Novácke chemické závody/Kommission, T-352/09, EU:T:2012:673, Rn. 44).

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

    Auszug aus EuG, 12.07.2018 - T-449/14
    Andernfalls wäre die der Kommission obliegende Beweislast für Verhaltensweisen, die gegen Art. 101 AEUV verstoßen, nicht tragbar und mit der ihr durch den AEU-Vertrag übertragenen Aufgabe, die ordnungsgemäße Anwendung dieser Bestimmung zu überwachen, nicht zu vereinbaren (vgl. Urteil vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, T-38/02, EU:T:2005:367, Rn. 285 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sie verweist zudem auf die Rechtsprechung, wonach auch eine teilweise Umsetzung einer wettbewerbswidrigen Zwecken dienenden Vereinbarung genügt, um auszuschließen, dass diese Vereinbarung sich nicht auf den Markt ausgewirkt hat (Urteil vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, T-38/02, EU:T:2005:367, Rn. 148).

  • EuGH, 13.12.2012 - C-226/11

    Expedia - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartell - Spürbarkeit einer

    Auszug aus EuG, 12.07.2018 - T-449/14
    Die Kommission vertritt im Wesentlichen die Ansicht, da es sich bei der im angefochtenen Beschluss festgestellten Zuwiderhandlung um einen bezweckten Verstoß handle, habe sie im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012, Expedia, C-226/11, EU:C:2012:795, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung) deren Auswirkungen nicht nachweisen müssen.
  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

    Auszug aus EuG, 12.07.2018 - T-449/14
    Dieses Selbständigkeitspostulat nimmt den Unternehmen zwar nicht das Recht, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Konkurrenten auf intelligente Weise anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Unternehmen entgegen, durch die entweder das Marktverhalten eines tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbers beeinflusst oder ein solcher Wettbewerber über das Marktverhalten, zu dem man selbst entschlossen ist oder das man in Erwägung zieht, ins Bild gesetzt wird, wenn die Fühlungnahme bezweckt oder bewirkt, dass Wettbewerbsbedingungen entstehen, die im Hinblick auf die Art der Waren oder erbrachten Dienstleistungen sowie die Bedeutung und Zahl der beteiligten Unternehmen nicht den normalen Marktbedingungen entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, EU:C:1999:356, Rn. 116 bis 118 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    Auszug aus EuG, 12.07.2018 - T-449/14
    Dagegen ist dieser Umstand in Bezug auf den Umsatzanteil irrelevant, der für die Klägerinnen festgesetzt wurde, um die Schwere ihrer Verhaltensweise zu berücksichtigen, denn der Gleichbehandlungsgrundsatz begründet keinen Anspruch auf die diskriminierungsfreie Anwendung einer rechtswidrigen Behandlung (Urteil vom 11. September 2002, Pfizer Animal Health/Rat, T-13/99, EU:T:2002:209, Rn. 479).
  • EuGH, 29.09.2011 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53

    Auszug aus EuG, 12.07.2018 - T-449/14
    Was den gerügten Begründungsmangel anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass die nach Art. 296 AEUV erforderliche Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Organs, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteil vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 147 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-272/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts und die Entscheidungen der

    Auszug aus EuG, 12.07.2018 - T-449/14
    Jedoch kann der Richter bei der Kontrolle der Höhe der Geldbuße weder hinsichtlich der Wahl der Aspekte, die bei der Anwendung der in den Leitlinien von 2006 für die Festsetzung von Geldbußen genannten Kriterien berücksichtigt wurden, noch hinsichtlich der Bewertung dieser Aspekte auf den Ermessensspielraum der Kommission verweisen, um auf eine gründliche sowohl rechtliche als auch tatsächliche Kontrolle zu verzichten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2011, KME Germany u. a./Kommission, C-272/09 P, EU:C:2011:810, Rn. 102).
  • EuG, 14.03.2013 - T-588/08

    Dole Food und Dole Germany / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Bananenmarkt -

    Auszug aus EuG, 12.07.2018 - T-449/14
    Die Kommission verfügt bei der Festsetzung der Geldbußen über ein Ermessen, um die Unternehmen dazu anhalten zu können, die Wettbewerbsregeln einzuhalten (vgl. Urteile vom 12. Dezember 2012, Novácke chemické závody/Kommission, T-352/09, EU:T:2012:673, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. März 2013, Dole Food und Dole Germany/Kommission, T-588/08, EU:T:2013:130, Rn. 662 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.01.2016 - C-603/13

    Galp Energia España u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Art. 81 EG - Kartelle -

    Auszug aus EuG, 12.07.2018 - T-449/14
    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Dauer der Beteiligung von Nexans France am Kartell zu den Tatbestandsmerkmalen der Zuwiderhandlung gehört, die die Kommission im angefochtenen Beschluss festgestellt hat, und daher nicht auf der Grundlage von Art. 31 der Verordnung Nr. 1/2003 vom Unionsrichter nachgeprüft werden kann (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 77).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-389/10

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 15.06.2005 - T-349/03

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, WONACH DIE GEPLANTE UMSTRUKTURIERUNGSBEIHILFE

  • EuG, 16.06.2011 - T-186/06

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und

  • EuG, 27.06.2012 - T-372/10

    Bolloré / Kommission

  • EuG, 19.01.2016 - T-409/12

    Mitsubishi Electric / Kommission

  • EuGH, 18.06.2015 - C-583/13

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • EuGH, 17.09.2015 - C-634/13

    Total Marketing Services / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Markt für

  • EuGH, 25.06.2014 - C-37/13

    Nexans und Nexans France / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung

  • EuG, 17.05.2013 - T-147/09

    Trelleborg Industrie / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

  • EuG, 12.07.2011 - T-113/07

    Toshiba / Kommission

  • EuG, 12.12.2014 - T-562/08

    Repsol Lubricantes y Especialidades u.a. / Kommission

  • EuG, 25.11.2014 - T-402/13

    Das Gericht bestätigt die Nachprüfungsbeschlüsse, die die Kommission im

  • EuG, 12.07.2018 - T-445/14

    ABB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Stromkabel -

  • EuG, 14.11.2012 - T-140/09

    Prysmian und Prysmian Cavi e Sistemi Energia / Kommission

  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des

    Außerdem hat das Gericht entschieden, dass der Umstand, dass kein Enddatum für die Nachprüfung festgelegt wurde, nicht bedeutete, dass diese unbegrenzt lange andauern konnte, denn die Kommission musste insoweit nach Art. 41 Abs. 1 der Charta eine angemessene Frist einhalten (Urteil vom 12. Juli 2018, Nexans France und Nexans/Kommission, T-449/14, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2018:456, Rn. 69).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-606/18

    Nexans France und Nexans/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Nexans France SAS und die Nexans SA die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2018, Nexans France und Nexans/Kommission (T-449/14, EU:T:2018:456) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2014) 2139 final der Kommission vom 2. April 2014 in einem Verfahren nach Art. 101 [AEUV] sowie nach Art. 53 EWR-Abkommen (Sache AT.39610 - Stromkabel) (im Folgenden: streitiger Beschluss), soweit er sie betrifft, und auf Herabsetzung der in dem streitigen Beschluss gegen sie verhängten Geldbußen abgewiesen hat.
  • EuG, 05.10.2020 - T-254/17

    Intermarché Casino Achats/ Kommission

    Il y a lieu de relever, en outre, que le Tribunal a jugé que l'absence de précision quant à la date de fin de l'inspection ne signifiait pas que celle-ci pouvait s'étendre dans le temps de façon illimitée, la Commission étant, à cet égard, tenue au respect d'un délai raisonnable, conformément à l'article 41, paragraphe 1, de la Charte (arrêt du 12 juillet 2018, Nexans France et Nexans/Commission, T-449/14, sous pourvoi, EU:T:2018:456, point 69).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-682/20

    Les Mousquetaires und ITM Entreprises/ Kommission

    70 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2018, Nexans France und Nexans/Kommission (T-449/14, EU:T:2018:456, Rn. 69).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2020 - C-606/18

    Nexans France und Nexans/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    5 Urteil vom 12. Juli 2018, Nexans France und Nexans/Kommission (T-449/14, EU:T:2018:456).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-650/19

    Vialto Consulting/ Kommission

    Zudem habe das Gericht in seinem Urteil vom 12. Juli 2018, Nexans France und Nexans/Kommission (T-449/14, EU:T:2018:456), im Kontext wettbewerbsrechtlicher Nachprüfungen der Kommission gemäß Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln [101] und [102 AEUV] niedergelegten Wettbewerbsregeln(6) die Zulässigkeit der fraglichen Methode bestätigt.
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