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   EuG, 15.12.2016 - T-330/15   

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https://dejure.org/2016,45652
EuG, 15.12.2016 - T-330/15 (https://dejure.org/2016,45652)
EuG, Entscheidung vom 15.12.2016 - T-330/15 (https://dejure.org/2016,45652)
EuG, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - T-330/15 (https://dejure.org/2016,45652)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Keil / EUIPO - NaturaFit Diätetische Lebensmittelproduktions (BasenCitrate)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke BasenCitrate - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke BasenCitrate - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuG, 22.03.2023 - T-408/22

    adp Merkur/ EUIPO - psmtec (SEVEN SEVEN 7) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren

    Es ist nämlich nicht Sache des Gerichts, anstelle der Parteien zu versuchen, die einschlägigen Elemente in den Schriftstücken aufzusuchen, auf die sie sich beziehen (Urteil vom 15. Dezember 2016, Keil/EUIPO - NaturaFit Diätetische Lebensmittelproduktions [BasenCitrate], T-330/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:744, Rn. 13).
  • EuG, 06.10.2017 - T-330/15

    Keil / EUIPO - NaturaFit Diätetische Lebensmittelproduktion (BasenCitrate) -

    wegen Festsetzung der Kosten im Anschluss an das Urteil vom 15. Dezember 2016, Keil/EUIPO - NaturaFit Diätetische Lebensmittelproduktions (BasenCitrate) (T-330/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:744),.

    Mit Urteil vom 15. Dezember 2016, Keil/EUIPO - NaturaFit Diätetische Lebensmittelproduktions (BasenCitrate) (T-330/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:744), wies das Gericht die Klage als unbegründet ab und verurteilte den Kläger auf der Grundlage von Art. 134 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts zur Tragung der Kosten einschließlich der Kosten der Streithelferin.

    Mit Schriftsatz, der am 26. Januar 2017 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Streithelferin gemäß Art. 170 Abs. 1 der Verfahrensordnung einen Antrag auf Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten in dem Verfahren, in dem das Urteil vom 15. Dezember 2016 (T-330/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:744) ergangen ist, auf 7 315, 74 Euro zuzüglich Verzugszinsen ab dem Tag der Zustellung des Beschlusses des Gerichts bis zur tatsächlichen Zahlung zu dem während dieses Zeitraums geltenden, von der Europäischen Zentralbank (EZB) für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte festgelegten Zinssatz, zuzüglich 3, 5 Prozentpunkten, begrenzt auf 5 %, gestellt.

    Er beantragt, das Kostenfestsetzungsverfahren bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs über das Rechtsmittel vom 20. Januar 2017 gegen das Urteil vom 15. Dezember 2016 (T-330/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:744) auszusetzen und den Antrag auf Kostenfestsetzung zurückzuweisen, da er einige Beträge enthalte, die nach seiner Auffassung nicht erstattungsfähig sind.

    Mit Beschluss vom 31. Mai 2017, Keil/EUIPO (C-37/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:427), hat der Gerichtshof das vom Kläger gegen das Urteil vom 15. Dezember 2016 (T-330/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:744) eingelegte Rechtsmittel zurückgewiesen.

  • EuGH, 31.05.2017 - C-37/17

    Keil / EUIPO - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs -

    Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr Rudolf Keil die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Dezember 2016, Keil/EUIPO - NaturaFit Diätetische Lebensmittelproduktion (BasenCitrate) (T-330/15, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:744), mit dem das Gericht seine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 15. April 2015 (Sache R 1541/2014-1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der NaturaFit Diätetische Lebensmittelproduktions GmbH und Herrn Keil abgewiesen hat.
  • EuG, 24.03.2021 - T-588/19

    Novomatic/ EUIPO - adp Gauselmann (Power Stars)

    Daher ist der pauschale Verweis auf die beim EUIPO eingereichten Schriftstücke in der Klageschrift unzulässig, soweit keine Verknüpfung mit den in ihr enthaltenen Klagegründen und Argumenten möglich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2016, Keil/EUIPO - NaturaFit Diätetische Lebensmittelproduktion [BasenCitrate], T-330/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:744, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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