Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-167/19 P, C-171/19 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21393
Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-167/19 P, C-171/19 P (https://dejure.org/2021,21393)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.07.2021 - C-167/19 P, C-171/19 P (https://dejure.org/2021,21393)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - C-167/19 P, C-171/19 P (https://dejure.org/2021,21393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,21393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Freistaat Bayern

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für den bayerischen Milchsektor - Finanzierung der Milchgüteprüfungen - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird - Eröffnungsbeschluss - Pflichten der Kommission - Rechte des ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (61)

  • EuGH, 13.06.2019 - C-505/18

    COPEBI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Entscheidung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-167/19
    Sie verweist auf das Urteil vom 13. Juni 2019, Copebi (C-505/18, EU:C:2019:500, im Folgenden: Urteil Copebi), in dem bestätigt werde, dass es nicht zwingend sei, die Finanzierungsquellen der Beihilfemaßnahme im Einleitungsbeschluss bis in alle Einzelheiten anzugeben.

    Im Urteil Copebi ging es nicht um den Inhalt des Einleitungsbeschlusses, sondern um die abschließende Entscheidung, nämlich insbesondere den Kreis ihrer Adressaten.

    Im Urteil Copebi ist verschiedenen Feststellungen zu entnehmen, dass sowohl die Finanzierungsquelle Oniflhor (nationales Amt für Obst, Gemüse und Gartenbau, Frankreich) als auch die betreffende Maßnahme angegeben wurden und die Copebi SCA als Obst- und Gemüseerzeuger zum Kreis der etwaigen, von einer Rückforderung der Beihilfe betroffenen Personen gehörte.

    17 Urteil vom 13. Juni 2019, Copebi (C-505/18, EU:C:2019:500, Rn. 34 und 35).

  • EuGH, 21.10.2003 - C-261/01

    van Calster und Cleeren

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-167/19
    Insbesondere ergebe sich aus dem Urteil vom 21. Oktober 2003, van Calster u. a. (C-261/01 und C-262/01, EU:C:2003:571), dass die Änderung der Beihilferegelung durch den Mitgliedstaat nur in Ausnahmefällen, wenn zwischen der Einnahme und der Ausgabe eine unauflösbare Verbindung besteht und Anzeichen dafür bestehen, dass die Art der Erhebung der Einnahme eine andere Vorschrift des Unionsrechts verletzt, auch die Finanzierungsweise dieser Maßnahme betreffen müsse.

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 21. Oktober 2003, van Calster u. a. (C-261/01 und C-262/01, EU:C:2003:571, Rn. 49), entschieden, dass "die Finanzierungsweise einer Beihilfe die ganze Beihilferegelung, die damit finanziert werden soll, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar machen kann.

    Weiter sieht die Kommission sich in ihrer Ansicht auch zu Unrecht durch die Urteile vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348), sowie vom 21. Oktober 2003, van Calster u. a. (C-261/01 und C-262/01, EU:C:2003:571), bestätigt.

    Zweitens rechtfertigt das Urteil vom 21. Oktober 2003, van Calster u. a. (C-261/01 und C-262/01, EU:C:2003:571), nicht den Schluss, dass die Finanzierungsquelle der Beihilfe nur in Ausnahmefällen und unter besonderen Umständen im Einleitungsbeschluss angegeben werden müsste.

  • EuGH, 15.11.2011 - C-106/09

    Eine Steuerregelung, die so konzipiert ist, dass Offshore-Unternehmen der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-167/19
    Vgl. z. B. Urteile vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission (C-487/06 P, EU:C:2008:757), vom 8. September 2011, Kommission/Niederlande (C-279/08 P, EU:C:2011:551), vom 15. November 2011, Kommission und Spanien/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich (C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:732), sowie vom 2. Dezember 2009, Kommission/Irland u. a. (C-89/08 P, EU:C:2009:742).

    33 Urteile vom 10. Juli 1986, Belgien/Kommission (234/84, EU:C:1986:302, Rn. 30), und vom 15. November 2011, Kommission und Spanien/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich (C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:732, Rn. 165).

    62 Vgl. Urteil Falck (Rn. 82) sowie Urteil vom 15. November 2011, Kommission und Spanien/Gibraltar und Vereinigtes Königreich (C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:732, Rn. 181).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht