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   EuGH, 11.01.2007 - C-404/04 P   

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https://dejure.org/2007,3730
EuGH, 11.01.2007 - C-404/04 P (https://dejure.org/2007,3730)
EuGH, Entscheidung vom 11.01.2007 - C-404/04 P (https://dejure.org/2007,3730)
EuGH, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - C-404/04 P (https://dejure.org/2007,3730)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1 EG - Vertragliche Zahlungszusage - Wegfall einer Voraussetzung des Vertrags - Neues Vorbringen - Auswechslung der Begründung - Antrag auf Zeugenvernehmung - Kriterium des privaten Gläubigers - Begründung des Urteils ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1 EG - Vertragliche Zahlungszusage - Wegfall einer Voraussetzung des Vertrags - Neues Vorbringen - Auswechslung der Begründung - Antrag auf Zeugenvernehmung - Kriterium des privaten Gläubigers - Begründung des Urteils des ...

  • EU-Kommission PDF

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    Handlungen der Organe - Begründung - Pflicht - Umfang (Art. 87 Abs. 1 EG, 88 Abs. 2 EG und 253 EG) (vgl. Randnr. 30)

  • EU-Kommission

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Unternehmens auf Anpassung eines Asset-deals im Anschluss an die Abstandnahme eines Bundeslandes von einer Förderungszusage; Qualifikation einer auf Grund der Nichteinhaltung der Zusage gewährten Kaufpreisverringerung als staatliche Beihilfe; ...

  • Judicialis

    EG Art. 87 Abs. 1; ; EG Art. 87 Abs. 3 Buchst. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 87 Abs. 1; EG Art. 87 Abs. 3 Buchst. c
    Staatliche Beihilfen: Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1 EG - Vertragliche Zahlungszusage - Wegfall einer Voraussetzung des Vertrags - Neues Vorbringen - Auswechslung der Begründung - Antrag auf Zeugenvernehmung - Kriterium des privaten Gläubigers - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte erweiterte Kammer) vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-198/01 (Technische Glaswerke Ilmenau GmbH/Kommission), mit dem die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2002/185/EG der Kommission vom 12. Juni 2001 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.01.2007 - C-404/04
    48 Aus den Art. 225 EG, 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und 112 § 1 Unterabs. 1 Buchst. c seiner Verfahrensordnung folgt, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (vgl. u. a. Urteil vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 34 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt (vgl. Urteil Bergaderm und Goupil/Kommission, Randnr. 35).

  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Auszug aus EuGH, 11.01.2007 - C-404/04
    130 Dazu trägt die Rechtsmittelführerin vor, entgegen den Ausführungen des Gerichts in Randnr. 203 des angefochtenen Urteils sei sie nach dem Urteil des Gerichts vom 6. März 2003, Westdeutsche Landesbank Girozentrale und Land Nordrhein-Westfalen/Kommission (T-228/99 und T-233/99, Slg. 2003, II-435) zur Geltendmachung einer Verletzung der Verfahrensrechte der Bundesrepublik Deutschland befugt.
  • EuGH, 06.03.2001 - C-274/99

    Connolly / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.01.2007 - C-404/04
    Die Verpflichtung des Gerichts, seine Entscheidungen zu begründen, bedeutet jedoch nicht, dass es sich detailliert mit jedem vom Kläger vorgebrachten Argument befassen müsste, insbesondere wenn dieses nicht hinreichend klar und bestimmt ist und dafür kein konkreter Beweis angetreten wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. März 2001, Connolly/Kommission, C-274/99 P, Slg. 2001, I-1611, Randnr. 121, und vom 11. September 2003, Belgien/Kommission, C-197/99 P, Slg. 2003, I-8461, Randnr. 81).
  • EuGH, 05.10.2000 - C-288/96

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.01.2007 - C-404/04
    Eine solche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führt jedoch nur dann zu einer Nichtigerklärung, wenn das Verfahren ohne diese Verletzung zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Urteil vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, C-288/96, Slg. 2000, I-8237, Randnrn.
  • EuGH, 11.09.2003 - C-197/99

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.01.2007 - C-404/04
    Die Verpflichtung des Gerichts, seine Entscheidungen zu begründen, bedeutet jedoch nicht, dass es sich detailliert mit jedem vom Kläger vorgebrachten Argument befassen müsste, insbesondere wenn dieses nicht hinreichend klar und bestimmt ist und dafür kein konkreter Beweis angetreten wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. März 2001, Connolly/Kommission, C-274/99 P, Slg. 2001, I-1611, Randnr. 121, und vom 11. September 2003, Belgien/Kommission, C-197/99 P, Slg. 2003, I-8461, Randnr. 81).
  • EuGH, 10.12.1998 - C-221/97

    Schröder u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.01.2007 - C-404/04
    Der Richter hat nach der Anhörung der Parteien und der Würdigung der Beweismittel über den Klageantrag zu entscheiden und seine Entscheidung zu begründen (Urteil vom 10. Dezember 1998, Schröder u. a./Kommission, C-221/97 P, Slg. 1998, I-8255, Randnr. 24).
  • EuG, 08.07.2004 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.01.2007 - C-404/04
    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Rechtsmittelführerin die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 8. Juli 2004, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission (T-198/01, Slg. 2004, II-2717, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2002/185/EG der Kommission vom 12. Juni 2001 über die staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten der Technischen Glaswerke Ilmenau GmbH, Deutschland (ABl. 2002, L 62, S. 30, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuGH, 29.04.2005 - C-404/04

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung

    Auszug aus EuGH, 11.01.2007 - C-404/04
    17 Mit Beschluss vom 29. April 2005, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission (Rechtssache C-404/04 P-R, Slg. 2005, I-3539), wies der Präsident des Gerichtshofs den Antrag der Rechtsmittelführerin auf einstweilige Anordnung zurück und behielt die Kostenentscheidung vor.
  • EuGH, 15.05.2019 - C-341/17

    Griechenland / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung bedeutet die Verpflichtung des Gerichts, seine Entscheidungen zu begründen, nicht, dass es sich detailliert mit jedem von einer Partei vorgebrachten Argument befassen müsste, insbesondere wenn dieses nicht hinreichend klar und bestimmt ist und dafür kein konkreter Beweis angetreten wird (Urteil vom 11. Januar 2007, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, C-404/04 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:6, Rn. 90).
  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN

    Die Frage, ob die Begründung eines Urteils des Gerichts widersprüchlich oder unzulänglich ist, ist eine Rechtsfrage, die als solche im Rahmen eines Rechtsmittels aufgeworfen werden kann (vgl. u. a. Urteil vom 11. Januar 2007, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, C-404/04 P, Randnr. 90).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-341/06

    Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des

    Es genügt, wenn sie die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anführt, denen nach dem Aufbau der Entscheidung wesentliche Bedeutung zukommt (Urteil vom 11. Januar 2007, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, C-404/04 P, Randnr. 30).
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