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   Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-438/05   

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Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-438/05 (https://dejure.org/2007,7950)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.05.2007 - C-438/05 (https://dejure.org/2007,7950)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - C-438/05 (https://dejure.org/2007,7950)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    'International Transport Workers'' Federation und Finnish Seamen''s Union'

  • EU-Kommission PDF

    International Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union

    Seeschifffahrt - Niederlassungsrecht - Grundrechte - Ziele der gemeinschaftlichen Sozialpolitik - Kollektive Maßnahme einer gewerkschaftlichen Organisation gegen ein privates Unternehmen - Tarifvertrag, der dazu geeignet ist, ein Unternehmen von der Registrierung eines ...

  • EU-Kommission

    The International Transport Workers' Federation und The Finnish Seamen's Union

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Verkehr

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - NACH DEM VORSCHLAG VON GENERALANWALT POIARES MADURO DÜRFEN GEWERKSCHAFTEN KOLLEKTIVE MASSNAHMEN ERGREIFEN, UM EINE GESELLSCHAFT VON EINER INNERGEMEINSCHAFTLICHEN STANDORTVERLAGERUNG ABZUBRINGEN

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (62)

  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-438/05
    Zunächst geht es darum, ob entsprechend dem Urteil Albany(4) kollektive Maßnahmen wie die hier in Rede stehenden aufgrund der Sozialpolitik der Gemeinschaft außerhalb des Geltungsbereichs von Art. 43 EG und von Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 4055/86(5) des Rates liegen.

    Sie stützen sich entsprechend auf die Argumentation des Gerichtshofs im Urteil Albany(9) und machen geltend, dass Art. 43 EG und die Verordnung Nr. 4055/86 auf dem Gebiet der Arbeitskämpfe, in das der vorliegende Rechtsstreit falle, den Sozialvorschriften in Titel XI des Vertrags zufolge tatsächlich nicht zur Anwendung kommen könnten.

    Schließlich überzeugt mich die vermeintliche Analogie zum Urteil Albany(19) nicht.

    Darüber hinaus scheint dem Urteil Albany das Anliegen zugrunde gelegen zu haben, einen möglichen Widerspruch im Vertrag aufzulösen.

    4 - Urteil vom 21. September 1999, Albany (C-67/96, Slg. 1999, I-5751).

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-438/05
    Im Urteil Schmidberger gestattete die österreichische Regierung eine den freien Warenverkehr beschränkende Demonstration; sie war der Auffassung, dass ein Verbot der Demonstration gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit verstoßen hätte(10).

    10 - Urteil vom 12. Juni 2003, Schmidberger (C-112/00, Slg. 2003, I-5659).

    12 - Urteile Schmidberger, angeführt in Fn. 10, Randnrn.

    13 - Urteile Schmidberger, angeführt in Fn. 10, Randnr. 93, und Omega, angeführt in Fn. 11, Randnrn.

  • EuGH, 06.06.2000 - C-281/98

    EIN PRIVATUNTERNEHMEN DARF ALS VORAUSSETZUNG FÜR DIE EINSTELLUNG NICHT DEN BESITZ

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-438/05
    Dies hat der Gerichtshof in seinem Urteil Angonese anerkannt, als er Art. 39 EG auf eine Privatbank in Bozen anwandte(53).

    Beschäftigungsbedingungen wie diejenigen, die im Urteil Angonese in Rede standen, sind daher für das Funktionieren des Gemeinsamen Markts auch dann schädlich, wenn ihre Erfüllung von einer Privatbank als Teil einer gefestigten regionalen Praxis gefordert wird.

    53 - Urteil vom 6. Juni 2000, Angonese (C-281/98, Slg. 2000, I-4139).

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