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   LAG Baden-Württemberg, 31.08.2018 - 19 SaGa 1/18   

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https://dejure.org/2018,37048
LAG Baden-Württemberg, 31.08.2018 - 19 SaGa 1/18 (https://dejure.org/2018,37048)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.08.2018 - 19 SaGa 1/18 (https://dejure.org/2018,37048)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. August 2018 - 19 SaGa 1/18 (https://dejure.org/2018,37048)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    §§ 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § ... 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2b) ArbGG, § 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 62 Abs. 2 ArbGG, 935 ff., 916ff. ZPO, Art. 33 Abs. 2 GG, Art.33 Abs. 2 GG, Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 33 Abs. 4, Abs. 5 GG, § 14 SGB VII, § 15 SGB VII, § 21 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 SGB VII, §§ 78 Satz 2, 72 Abs. 2 ArbGG, § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG, § 62 Abs 2 ArbGG, § 935 ArbGG, § 916 ZPO
    Bewerbungsverfahrensanspruch - eingetragener Verein - Bestenauslese

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an das Verfahren bei Besetzung einer Stelle durch den Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bewerbungsverfahrensanspruch auch gegenüber eingetragenem Verein?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14

    Öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.08.2018 - 19 SaGa 1/18
    Jedes Handeln staatlicher Organe oder Organisationen, das in Wahrnehmung ihres dem Gemeinwohl verpflichteten Auftrags erfolgt, ist grundrechtsgebundene staatliche Gewalt i.S.d. Art. 1 Abs. 3 GG (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 14, 15, juris unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 - Rn. 46, 50, BVerfGE 128, 226).

    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, stRspr. des BAG, 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 - Rn. 33, juris; 12. April 2016, 9 AZR 673/14 - Rn. 17, juris, jeweils m.w.N.).

    Jedenfalls soweit die öffentliche Gewalt in privater Rechtsform öffentliche Aufgaben wahrnimmt und nicht rein erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgt, bedarf es zum Schutz der im öffentlichen Interesse liegenden Effizienz der Staatsorganisation und des Vertrauens der Bürger in den Staat sowie zum Schutz der Bewerber vor der Vergabe von Ämtern aus sachwidrigen Motiven der Absicherung durch das Prinzip der Bestenauslese (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 16ff. m.w.N.).

    Eine Differenzierung danach, ob der Beitrag zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben unmittelbar nach außen wirkt oder in Gestalt unterstützender oder vorbereitender Tätigkeiten lediglich mittelbar Außenwirkung entfaltet, würde diesem Schutzzweck ebenso wenig gerecht, wie die Differenzierung nach der Organisationsform, in der die öffentliche Gewalt ihre Aufgaben wahrnimmt (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 22, 23 zum Jugendmedienschutz).

    Dort wird vielmehr auf unterstützende, koordinierende oder vorbereitende Tätigkeiten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben abgestellt und gerade nicht auf die unmittelbare Außenwirkung (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 22, 23, juris).

  • BAG, 12.12.2017 - 9 AZR 152/17

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.08.2018 - 19 SaGa 1/18
    Allenfalls hat der Kläger einen Anspruch auf "Wiederfreimachung" oder Doppelbesetzung der Stelle oder auf Ersatz des erlittenen Schadens (vgl. BAG 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 - Rn. 34, juris m.w.N.).

    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, stRspr. des BAG, 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 - Rn. 33, juris; 12. April 2016, 9 AZR 673/14 - Rn. 17, juris, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.08.2018 - 19 SaGa 1/18
    Jedes Handeln staatlicher Organe oder Organisationen, das in Wahrnehmung ihres dem Gemeinwohl verpflichteten Auftrags erfolgt, ist grundrechtsgebundene staatliche Gewalt i.S.d. Art. 1 Abs. 3 GG (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 14, 15, juris unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 - Rn. 46, 50, BVerfGE 128, 226).
  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.08.2018 - 19 SaGa 1/18
    Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage ist durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geklärt (zur Anwendbarkeit des § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO im Berufungsrechtszug: BAG 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 - NJW 2002, 3650 zu B I. 2. c der Gründe).
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