Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 13.06.2018 - 12 Sa 145/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,15822
LAG Düsseldorf, 13.06.2018 - 12 Sa 145/18 (https://dejure.org/2018,15822)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.06.2018 - 12 Sa 145/18 (https://dejure.org/2018,15822)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - 12 Sa 145/18 (https://dejure.org/2018,15822)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,15822) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Betriebsrente eines außertariflichen Mitarbeiters; Berücksichtigung dem Arbeitnehmer erstatteter Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie einer monatlich ausgezahlten Tantieme

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 280 Abs. 1 und 2 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 288 BGB; § 256 ZPO, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 533 ZPO
    Betriebsrente - Bemessungsgrundlage

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Betriebsrente eines außertariflichen Mitarbeiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • ArbG Essen, 30.01.2018 - 2 Ca 2008/17
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.06.2018 - 12 Sa 145/18
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 30.01.2018 - 2 Ca 2008/17 - teilweise unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung abgeändert und in der Hauptsache zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

    Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 30.01.2018 - 2 Ca 2008/17 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 30.01.2018 - 2 Ca 2008/17 abzuändern und wie folgt zu erkennen:.

    Die Beklagte beantragt, 1. die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 30.01.2018 - 2 Ca 2008/17 zurückzuweisen;.

    im Wege der Anschlussberufung das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 30.01.2018 - 2 Ca 2008/17 abzuändern, soweit sie für den Zeitraum ab Januar 2018 zu einer erhöhten Rentenzahlung sowie für den Zeitraum von Mai 2015 bis Dezember 2017 zur Nachzahlung rückständiger Betriebsrenten nebst Verzugszinsen sowie zum Ausgleich des steuerlichen Progressionsschadens verurteilt worden ist und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 83/09

    Betriebliche Altersversorgung - Invalidenrente

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.06.2018 - 12 Sa 145/18
    Dies sind z.B. auch Zulagen, Zuschläge, Gratifikationen und Sonderzahlungen - wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld -, aber auch Kostenerstattungen, wie z.B. eine Kontoführungsgebühr (BAG 19.01.2011 - 3 AZR 83/09, juris Rn. 34 f.).

    Richtig ist, dass im Normalfall alle Einkommensteile, die nicht ausdrücklich ausgenommen sind, zum versorgungsfähigen "Einkommen" gehören (BAG 19.01.2011 a.a.O. Rn. 35).

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.06.2018 - 12 Sa 145/18
    Der Geltungsanspruch des Rechts erfordert im Grundsatz, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums selbst trägt und es nicht dem Gläubiger überbürden kann (BAG 19.08.2015 - 5 AZR 975/13, juris Rn. 31).

    Dabei genügt die Berufung auf eine günstige Ansicht im Schrifttum nicht, wohl aber die Berufung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere wenn ihr ein zumindest ähnlicher Sachverhalt zugrunde liegt (BAG 19.08.2015 a.a.O. Rn. 31).

  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 187/12

    Urheberrechtswahrnehmung: Verschuldeter Rechtsirrtum einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.06.2018 - 12 Sa 145/18
    Fahrlässig handelt daher, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH 24.09.2013 - I ZR 187/12, juris Rn. 19).
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.06.2018 - 12 Sa 145/18
    Beruht die Ungewissheit über die Schuld auf rechtlichen Zweifeln des Schuldners (sog. Rechtsirrtum), ist dieser entschuldbar, wenn die Rechtslage objektiv zweifelhaft ist und der Schuldner sie sorgfältig geprüft hat (BAG 13.06.2002 - 2 AZR 391/01, juris Rn. 45).
  • BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14

    Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.06.2018 - 12 Sa 145/18
    Da hier die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, kann der Kläger in vollem Umfang die Feststellung der Ersatzpflicht gemäß § 256 Abs. 1 ZPO begehren (BGH 19.04.2016 - VI ZR 506/14, juris Rn. 6 m.w.N.), II.Der Feststellungsantrag ist begründet, so wie die Kammer rückständige Betriebsrentendifferenzen zugesprochen hat.
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 613/96

    Eingruppierung einer Reinigungskraft in einer Badeanstalt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.06.2018 - 12 Sa 145/18
    Die Feststellungsklage dient der Klärung dieser Streitfrage in prozessökonomischer Weise, so dass für sie ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 ZPO zu bejahen ist (BAG 11.06.1997 - 10 AZR 613/96, juris Rn. 33).
  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 557/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung bestimmter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.06.2018 - 12 Sa 145/18
    Der Begriff Bruttomonatsgehalt bezieht sich auf die Zahlungsweise und den Abrechnungszeitraum (BAG 13.11.2012 - 3 AZR 557/10, juris Rn. 22; BAG 21.01.2014 - 3 AZR 362/14, juris Rn. 32).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.06.2018 - 12 Sa 145/18
    Im Übrigen bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte sich betreffend die Zinsen nicht an den Feststellungstenor halten wird (vgl. zu diesem Aspekt BAG 21.01.1970 - 4 AZR 106/69, juris Rn. 6).
  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 716/00

    Bestimmung des betriebsrentenfähigen Einkommens - Auslegung einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.06.2018 - 12 Sa 145/18
    Wer vom "laufenden Monatsgehalt" spricht, meint das feste, geregelte Einkommen als Gegenleistung für die Arbeit (BAG 24.07.2001 - 3 AZR 716/00, juris Rn. 34).
  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

  • BAG, 15.05.2018 - 3 AZB 8/18

    Betriebliche Altersversorgung - Beschwerdewert - wiederkehrende Leistungen

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 594/13

    Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung einer Betriebsrente -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 441/17

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Gesamtzusage - anrechnungsfähige

    Ein Versorgungsempfänger kann in zulässiger Weise den streitigen Differenzbetrag zwischen der vom Arbeitgeber gezahlten und der von ihm begehrten monatlichen Betriebsrente einklagen und hinsichtlich des unstreitigen Betrags voraussetzen, dass dieser nicht nur derzeit, sondern auch künftig freiwillig bezahlt wird (BAG 15. Mai 2018 - 3 AZB 8/18 - Rn. 9; LAG Düsseldorf 12 Sa 145/18 - Rn. 202, jeweils zitiert nach juris).

    auch Zulagen, Zuschläge, Gratifikationen und Sonderzahlungen, aber auch Kostenerstattungen, wie z.B. eine Kontoführungsgebühr (vgl. LAG Düsseldorf 13. Juni 2018 - 12 Sa 145/18 - Rn. 20, vgl. BAG 19. Januar 2011 - 3 AZR 83/09 - Rn. 35, jeweils zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 25.06.2021 - 6 Sa 843/20

    Betriebliche Altersversorgung; Auslegung einer Versorgungsordnung

    Der Umstand, dass eine solche Zahlung an die Arbeitnehmer nur als weitere Bruttozahlung erfolgen kann, ändert am Charakter der Erstattung eines Aufwands nichts (vgl. bereits LAG Düsseldorf v. 13.06.2018 - 12 Sa 145/18 - Rn. 212; a.A. LAG Hamm v. 05.11.2014 - 4 Sa 882/14 -).
  • LAG Düsseldorf, 05.05.2021 - 12 Sa 869/20

    Betriebliche Altersversorgung - Bemessungsgrundlage

    Der Umstand, dass eine solche Zahlung an die Arbeitnehmer nur als weitere Bruttozahlung erfolgen kann, ändert am Charakter der Erstattung eines Aufwands nichts (LAG Düsseldorf 13.06.2018 - 12 Sa 145/18, juris Rn. 212; a.A. LAG Hamm 05.11.2014 a.a.O.).
  • LAG Düsseldorf, 05.05.2021 - 12 Sa 844/20

    Betriebliche Altersversorgung; Bemessungsgrundlage

    Der Umstand, dass eine solche Zahlung an die Arbeitnehmer nur als weitere Bruttozahlung erfolgen kann, ändert am Charakter der Erstattung eines Aufwands nichts (LAG Düsseldorf 13.06.2018 - 12 Sa 145/18, juris Rn. 212; a.A. LAG Hamm 05.11.2014 a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht